Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis.............................................................................................. I
Abk ürzungsverzeichnis. II
1. Einführung. 1
2. Grenzgängerbegriff. 2
2.1. Betroffene Einkünfte. 2
2.2. Ansässigkeit im Nicht-Tätigkeitsstaat 3
2.3. Arbeitseinsatz im anderen Vertragsstaat. 3
2.4. Arbeitstägliche Rückkehr. 4
2.5. Sonstiges 5
3. Verteilung der Besteuerungsrechte 6
3.1. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat 6
3.2. Steuerabzug im Tätigkeitsstaat. 7
3.3. Vermeidung der Doppelbesteuerung. 8
3.3.1. Im Ansässigkeitsstaat Deutschland 8
3.3.2. Im Ansässigkeitsstaat Schweiz 9
3.4. Wegfall der Grenzgängereigenschaft 9
4. Schlussbetrachtung 10
Literaturverzeichnis. IV
Rechtsquellenverzeichnis. VII
Rechtsprechungsverzeichnis IX
Verzeichnis sonstiger Quellen X
Abkürzungsverzeichnis
a.A. anderer Ansicht AHV Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Schweiz) AO Abgabenordnung Art. Artikel ASA Archiv für Schweizerisches Abgaberecht
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BFH Bundesfinanzhof BfS Bundesamt für Statistik (Schweiz) BMF Bundesministerium der Finanzen BStBl. Bundessteuerblatt Buchst. Buchstabe BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
CHF schweizerische Franken CH Confoederatio Helvetica (Schweizerische Eidgenossenschaft)
DB Der Betrieb (Zeitschrift) DBA Doppelbesteuerungsabkommen
DBA D-CH Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz DBG Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Schweiz) DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) DStRE Deutsches Steuerrecht Entscheidungen (Zeitschrift)
EFD Eidgenössisches Finanzdepartement (Schweiz) Erg. Lfg. Ergänzungslieferung EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStV Eidgenössische Steuerverwaltung (Schweiz) EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof e.V. eingetragener Verein
ff. fortfolgende FG Finanzgericht FR Finanzrundschau (Zeitschrift) FS Festschrift
gem. gemäß
IFF Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht i.S.d. im Sinne des IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift) i.V.m. in Verbindung mit IWB Internationale Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)
MA Musterabkommen m.E. meines Erachtens
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development OFD Oberfinanzdirektion o.V. ohne Verfasser
PiStB Praxis Internationale Steuerberatung (Zeitschrift)
RIW Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift) RL Richtlinie Rz. Randziffer
sog. so genannt SR Systematische Sammlung des Bundesrechts (Schweiz) StHG Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Schweiz) SWI Steuer und Wirtschaft International (Zeitschrift)
TPI Tax Planning International (Zeitschrift)
vgl. vergleiche vs. versus
1. Einführung
Das besondere Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz spiegelt sich unter anderem in der speziellen Behandlung der Grenzgänger wider. Während täglich ca. 36.000 1 Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz einpendeln, sind es umgekehrt lediglich ca. 1.000. 2 Dies zeigt, dass die Schweiz - zu Recht - weithin als „Grenzgängerimportland“ gilt und in Europa zum größten Ein-pendelland zählt. 3
Gründe hierfür dürften vor allem wirtschaftlicher Natur sein: vorhandene Arbeitsplätze, höheres Lohnniveau 4 oder auch großzügigere soziale Absicherung sind nur einige Beispiele. 5 Selbst steuerliche Gründe können für die Wahl des Arbeitsortes entscheidend sein. 6
Trotz der Tatsache, dass der Produktionsfaktor Arbeit weit weniger mobil ist wie Kapital 7 , findet ein reger Grenzverkehr der Arbeitnehmer zwischen beiden Staaten statt. Dies könnte nicht zuletzt auch daran liegen, dass am 1. Juni 2002 das Freizügigkeitsabkommen 8 zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten ist. Die steuerliche Behandlung der Grenzgänger nimmt daher eine zentrale Stellung ein.
Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser die steuerrechtliche Betrachtung der Grenzgänger sowohl aus deutscher, als auch aus schweizerischer Sicht näher zu erläutern. Im weiteren Verlauf wird einleitend in Kapitel 2 der Grenzgängerbegriff ausgeführt. Kapitel 3 behandelt die konkrete Verteilung der Besteuerungsrechte. Eine abschließende Würdigung erfolgt in Kapitel 4.
1 Vgl. Grenzgängerstatistik des BfS (4. Quartal 2005).
2 Nach Auskunft der Grenzgängerinfo e.V. werden in Deutschland die Grenzgänger aus Kostengründen nicht mehr erfasst. Schätzungen zufolge liegt die Zahl schweizerischer Grenzgänger aber in der Nähe der 1.000-Marke. So auch Kolb, Aktuelle Entwicklungen im schweizerisch-deutschen Verhältnis, in: FS Wassermeyer, 2005, 757.
3 Etwa 40% aller Grenzgänger in Europa pendeln in die Schweiz. Vgl. Gottholmseder, SWI 2006, 165 ff.
4 Ein drastisches Beispiel soll dies verdeutlichen: Bei einem Lohnniveau in Zürich von 100% beträgt dieses in Berlin brutto 70,3%, netto noch ganze 58,8%. Vgl. Wagner/Plüss, RIW 2004, 416, 417.
5 Kolb, IWB Nr. 13 vom 10.07.1993, Fach 5, Gruppe 2, 407 ff.
6 Das EFD bescheinigte unlängst in ihrer Studie „Internationale Standortattraktivität der Schweiz aus steuerlicher Sicht“ vom Februar 2006, 2, dass z.B. im Bereich der Arbeitsanreize die Schweiz für hoch qualifizierte Arbeitskräfte steuerlich attraktiv sei.
7 Bruchez/Schaltegger, Swiss Federal Finance Administration, October 2005, 2.1.2.
8 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999, SR 0.142.112.681. Vgl. dazu Kolb, IFF Forum für Steuerrecht 2004, 22 ff.
2. Grenzgängerbegriff
Das DBA 9 zwischen Deutschland und der Schweiz (nachfolgend: DBA D-CH) sieht seit 1994 in Art. 15a eine Sonderregelung für Grenzgänger vor, obwohl das OECD-Musterabkommen eine solche nicht kennt. 10 Mit der Neufassung 11 des Grenzgängerbegriffs in Art. 15a Abs. 2 DBA D-CH sollte die bis dato be-standene Rechtsunsicherheit aufgrund der bisherigen Vereinbarungen behoben werden. 12 Die Regelungen des DBA sind für beide Staaten verbindlich und gehen den jeweiligen nationalen Regelungen vor. 13
2.1. Betroffene Einkünfte
Unter die Grenzgängerregelung fallen gem. Art. 15a Abs. 1 DBA D-CH nur Vergütungen aus unselbständiger Arbeit. Es hat daher eine Abgrenzung zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit 14 zu erfolgen. Darüber hinaus wird durch die Verwendung des Ausdrucks „ungeachtet des Art. 15“ der Grenzgängerregelung ein Vorrang eingeräumt. Dieser wirkt sowohl gegenüber Art. 15 (Unselbständige Arbeit) 15 als auch gegenüber Art. 17 (Künstler, Sportler und Artisten), soweit Einkünfte aus unselbständiger Arbeit erzielt werden. Selbst das „Kassenstaatsprinzip“ des Art. 19 (Öffentlicher Dienst) tritt hier aufgrund gesetzlicher Verankerung 16 zurück. Allerdings werden Ruhegehälter 17 auch weiterhin nach Art. 18 DBA D-CH besteuert. 18
9 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, v. 11.08.1971 (BGBl. II 1972, 1021), zuletzt geändert durch Revisionsprotokoll v. 12.03.2002 (BGBl. II 2003, 67).
10 Kempermann in: Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz, 2004, Art. 15a, Rz. 9; Brandis in: Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, 2006, Art. 15a DBA D-CH, Rz. 19.
11 Durch das Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 (BGBl. II 1993, 1886).
12 Geiger/Hartmann/Alscher, IStR 1994, 9 ff.
13 In Deutschland § 2 AO. In der Schweiz Art. 5 Abs. 4 BV.
14 In Deutschland §§ 13 - 18 EStG. In der Schweiz Art. 18 DBG; Art. 8 StHG.
15 Die Sonderregelungen für Arbeitnehmer im Transportgewerbe, Bordpersonal (Art. 15 Abs. 3 DBA D-CH) und leitende Angestellte (Art. 15 Abs. 4 DBA D-CH) sind daher erst dann anzuwenden, wenn die Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA D-CH nicht zur Anwendung kommt.
16 Art. 19 Abs. 5 DBA D-CH.
17 Zwar erfolgt auch hier eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat, allerdings ohne eine entsprechende Beteiligung des Quellenstaats. Bei Abfindungen ist daher eine besondere Abgrenzung erforderlich. Vgl. Grenzgängerhandbuch, Fach A/Teil 2/Nr. 13 und 14; zur Be-handlung von Abfindungen vgl. Knies, PiStB 2004, 285 ff.
18 Kempermann in: Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz, 2004, Art. 15a, Rz. 14; Brandis in: Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, 2006, Art. 15a DBA D-CH, Rz. 25.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Pfuhl, 2006, Die Besteuerung der Grenzgänger im Verhältnis Deutschland - Schweiz, München, GRIN Verlag GmbH
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