II
Vorwort
Leasing wird aufgrund der Vielzahl möglicher Vertragsgestaltungen in der deutschen sowie in der internationalen Rechnungslegung als eines der komplexesten Bilanzierungsprobleme angesehen. Dabei etabliert sich Leasing zunehmend als die wichtigste Finanzierungsalternative. In Deutschland betrug 2005 das
Leasingneugeschäft ca. € 51.1 Mrd., die Leasingquote hatte somit einen Anteil von 19,2% an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen im Jahre 2005. Hauptgrund vieler Unternehmer sich für Leasing als Investitionsfunktion zu entscheiden, ist der off- balance sheet Effekt dieser Finanzierungsalternative. Der internationale Begriff der off- balance sheet Finanzierung ist in Deutschland als bilanzneutrales Finanzierungsinstrument bekannt. Eine Beschäftigung mit diesem Themenkomplex, wie er bereits schon in der internationalen Rechnungslegung rege betrieben wird, ist in Deutschland leider noch weitgehend zu vermissen. Die Motivation in diesem Zusammenhang off- balance sheet Finanzierungen als Vergleichkriterium der deutschen Rechnungslegung nach dem HGB und der internationalen Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auszuwählen, resultiert aus dem hohen Praxiswert dieser Finanzierungsalternative in Form von Operating Leasingverträge. Des Weiteren stellt es sich als eine Herausforderung dar eines der komplexesten Bilanzierungsprobleme kritisch zu betrachten und zu würdigen.
Die Entscheidung, die beiden Rechnungslegungen (IFRS und HGB) als Grundkonzepte meiner Arbeit vergleichend zu betrachten, resultiert aus der wachsenden Internationalisierung der Rechnungslegung. Deutsche Unternehmen müssen sich zunehmend mit einer internationalen Rechnungslegung
auseinandersetzen. Zu erwähnen ist insbesondere die Verabschiedung der EU-Verordnung Nr. 1606/2002, die für konsolidierte Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen ab dem 1.01.2005 eine Aufstellung nach IFRS vorsieht.
Bedanken möchte ich mich in diesem Rahmen bei Herrn Martin Vogel, Senior Manager bei KPMG Frankfurt. Herr Vogel hat mich während der Diplomarbeit fachlich unterstützt und mir mit seiner Sicht als Wirtschaftprüfer stets seine Hilfsbereitschaft angeboten. Des Weiteren möchte ich Herrn Mozzi, Vertriebsleiter der Movesta Finance and Lease GmbH Frankfurt, meinen Dank aussprechen. Seine weit reichende Praxiserfahrung auf dem Gebiet der Leasingkonstruktionen ließ mich nähere Einblicke in den Leasingalltag gewähren mit der Erkenntnis, dass die Praxis oft einfachere Lösungen für Leasinggestaltungen als die Theorie offenbart.
III
Abbildungsverzeichnis. VI
Abk ürzungsverzeichnis VII
1. Einführung 1
1.1 Problem. 1
1.2 Gang der Untersuchung. 2
2. Off- Balance- Sheet Finanzierung. 3
2.1 Definition 3
2.2 Instrumente 3
2.2.1 Leasing 3
2.2.2 Asset- Backed- Securities (ABS) 4
2.2.3 Spezialfonds 5
2.2.4 Special Purpose Entity (SPE) 5
2.2.4.1 Motive für die Gründung von Special Purpose Entities 8
3. Off- Balance- Sheet Finanzierungen anhand von Leasingverträgen 9
3.1 Begriff und Merkmal des Leasings. 9
3.2 Leasingentwicklung in Deutschland. 9
3.3 Vorteile des Leasings. 11
3.4 Rechtsnatur des Leasings 11
3.5 Klassifikation von Leasingverträgen in der deutschen Rechnungslegung. 12
3.5.1 Operating Leasing. 12
3.5.2 Finanzierungsleasing 12
3.5.3 Vertragstypen von Leasingverträgen 13
3.5.3.1 Vollamortisationsverträge 13
3.5.3.2 Teilamortisationsverträge 14
3.6 Leasing in der internationalen Rechnungslegung. 15
3.6.1 Finance- und Operating Lease 15
3.7 Die Bilanzneutralität von Leasingverträgen im Einzelabschluss. 16
3.8 Handelsrechtliche Rechnungslegung 17
3.9 Die Bilanzierung von Leasingverträgen im Einzelabschluss nach HGB 18
3.9.1 Zurechnung von Leasingobjekten nach HGB 18
3.9.1.1 Grundsätze über das wirtschaftliche Eigentum 19
3.9.1.2 Die steuerlichen Leasingerlasse 19
IV
3.9.1.2.1 Bilanzierung der Leasingverhältnisse bei Zurechnung der
Leasingobjekte beim Leasingnehmer 23
3.9.1.2.2 Bilanzierung der Leasingverhältnisse bei Zurechnung der
Leasingobjekte beim Leasinggeber 24
3.9.1.3 Angaben im Anhang 25
3.10. Internationale Rechnungslegung 26
3.10.1 Vermögenswerte nach IFRS. 28
3.10.2 Leasingbilanzierung nach IFRS 29
3.10.2.1 Die wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over form) 29
3.10.2.2 Kriterien für die Klassifikation als Finance Lease 29
3.10.2.2.1 Die Abbildung von Leasingverhältnissen im
Jahresabschluss des Leasingnehmers 34
3.10.2.2.2 Die Abbildung von Leasingverhältnissen im
Jahresabschluss des Leasinggebers 35
3.10.2.3 Angaben im Anhang 36
3.11 Vergleichende Betrachtung und kritische Würdigung 38
4. Leasingobjektgesellschaften als Beispiele der Off- Balance- Sheet
Finanzierungen 41
4.1 Grundsätzliches zu Leasingobjektgesellschaften 41
4.2 Off- Balance Sheet Effekt durch Leasingobjektgesellschaften 42
4.3 Die Konsolidierung von Leasingobjektgesellschaften nach HGB 43
4.3.1 Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach § 290 HGB. 43
4.3.1.1 Konsolidierungsmaßnahmen. 47
4.3.2 Anhangangaben nach HGB 47
4.4 Die Konsolidierung von Leasingobjektgesellschaften nach IFRS. 48
4.4.1 Die Einbeziehung von Tochtergesellschaften nach IAS 27 48
4.4.2 Die Anwendung der Interpretationsnorm SIC 12 49
4.4.2.1 Konsolidierungsmaßnahmen. 53
4.4.3 Anhangangaben nach IFRS. 54
4.5 Vergleichende Betrachtung und kritische Würdigung 54
V
5. Bedeutung der Leasingobjektgesellschaften in der Praxis. 58
5.1 Beispielhafte Gestaltung einer Leasingobjektgesellschaft. 58
5.1.1 Würdigung nach IFRS. 59
5.1.2 Würdigung nach HGB 59
5.2 Ausgewählte Geschäftsberichte unter Bezugnahme von Special Purpose
Entities. 60
5.3 Off- Balance Sheet Finanzierungen durch Mietmodelle 61
6. Neuere Entwicklungen zur Leasingbilanzierung nach IFRS 64
6.1 Financial Component Approach. 64
6.2 Whole Asset Approach 67
6.3 Vergleichende Betrachtung und kritische Würdigung 68
7. Fazit und Ausblick 70
Literaturverzeichnis 73
VI
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Grundstruktur einer Special Purpose Entity
Abb. 2: Leasingentwicklung bis 2005.
Abb. 3: Kriterien für ein Operating Lease nach IFRS
Abb. 4: Mutter- Tochterverhältnis nach HGB.
Abb. 5: Festlegung des Konsolidierungskreises nach IAS 27 und
SIC 12
Abb. 6: Beispiel einer Leasingobjektgesellschaft
Abb 7: Financial Component Approach
VII
Abkürzungsverzeichnis
a.a.O. am angeführten Ort a.F. alte Fassung AfA Absetzung für Abnutzung ABl. Amtsblatt ABS Asset Backed Securities Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AO Abgabenordnung BB Betriebs Berater BBK Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung BFH Bundesfinanzhof BGBl Bundesgesetzblatt BMF Bundesministerium der Finanzen BMJ Bundesministerium der Justiz BMWF Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen BStBl. Bundessteuerblatt bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa DB Der Betrieb DStR Deutsches Steuerrecht DSWR Datenverarbeitung, Steuer, Wirtschaft, Recht EG Europäische Gemeinschaft EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft f./ff. folgende/fortfolgende FASB Financial Accounting Standards Board FLF Finanzierung, Leasing, Factoring Fn. Fußnote gem. gemäß GewStG Gewerbesteuergesetz ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch
VIII
Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IASCF International Accounting Standards Committee Foundation IDW Institut der Wirtschaftsprüfer IDW RS IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung IFRIC International Financial Reporting Interpretations Commitee IFRS International Financial Reporting Standard InvG Investment Gesetz i.V.m. in Verbindung mit KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KG Kommanditgesellschaft KMU kleine und mittlere Unternehmen KoR kapitalmarktorientierte Rechnungslegung m.E. meines Erachtens Mio. Millionen Mrd. Milliarden Nr. Nummer o.g. oben genannt PWC Price Waterhouse Coopers RIW Recht der internationalen Wirtschaft Rn. Randnummer S. Seite SFAS Statement of Financial Accounting Concepts SIC Standard Interpretation Committee sog. sogenannt SPE Special Purpose Entity StuB Steuern und Bilanzpraxis USA United States of America US- GAAP US- General Accepted Accounting Principles u.U unter Umständen v. von/vom WM Wirtschaft und Bankrecht WPg die Wirtschaftsprüfung z.B. zum Beispiel
1
1. Einführung
1.1 Problem
Der Zugang zu Bankkrediten im Rahmen von Investitionsfinanzierungen wird für deutsche Unternehmen zunehmend schwieriger. Als Hauptgrund ist die Neuregelung der Eigenkapitalquote durch Basel II 1 zu nennen. Banken werden das von Ihnen übernommene Kreditrisiko zunehmend beschränken. Instrumente zur Bonitätsprüfung sind interne und externe Ratings, die individuell auf das jeweilige Unternehmen angewendet werden. 2 Besondere Aufmerksamkeit sollten Unternehmen heute diesen Ratings widmen. Ihre Kreditwürdigkeit hängt von diesen ab und damit der Umfang der Mittel, die ihnen die Bank zur Verfügung stellt. 3 Aufgrund geringer Eigenkapitalquoten sind die Ratingergebnisse oft nicht erfreulich. Die deutschen Unternehmen weisen im Vergleich zu ausländischen Unternehmen meist geringere Eigenkapitalquoten aus, da sich deutsche Unternehmen in der Vergangenheit nur minimal über Eigenkapital finanziert haben. Creditreform hat dazu ermittelt, das fast 80% aller deutscher Unternehmen aktuell weniger als 30% Eigenkapitalquote bieten, 2/5 dieser Unternehmen weisen sogar weniger als 10% Eigenkapitalquote aus. Ausreichendes Eigenkapital ist aber die Vorrausetzung, die Unternehmensentwicklung zu gewährleisten und unternehmerischen Risiken vorzubeugen. 4
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum klassischen Bankkredit genießen daher eine erhöhte Nachfrage. Off- balance- sheet Finanzierungen im Rahmen von Leasingverträgen sind in diesem Zusammenhang als besonders attraktiv zu nennen. Im Gegensatz zu einem klassischen Kreditkauf, der sich bilanzverlängernd 5 auswirkt, verhält sich der Vorgang bei off- balance- sheet Finanzierungen bilanzneutral 6 . Folgen daraus sind neben der Liquiditätssicherung bessere Bilanzkennzahlen wie z.B. eine erhöhte Eigenkapitalquote aber auch eine Optimierung der Kapitalkosten. 7 Leasing wird als eines der komplexesten Bilanzierungsprobleme angesehen. Ausschlaggebend sind die Ermessensspielräume und die Vielzahl der
1 Die neue Baseler Eigenkapitalverordnung ist unter dem Begriff Basel II bekannt. Diese soll zwar erst Ende 2006 in Kraft treten, jedoch setzen schon seit der Verabschiedung von Basel II in 2003 Banken zunehmend die geforderten Ratings ein.
2 Vgl. Fischer (2004), S. 110
3 Vgl. Brink (2006)
4 Vgl. Prochnow (2006), S. 59
5 Die Bilanzverlängerung resultiert aus der Aktivierung des Vermögengenstandes und der Passivierung der Zahlungsverpflichtung.
6 Die Bilanzunwirksamkeit der Finanzierung ist nur möglich, wenn die zum Gebrauch berechtigte Partei nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist.
7 Vgl. Fischer (2004), S. 110
2
Leasingvertragsgestaltungen, die den Bilanzierenden Möglichkeiten gewähren, aufgrund von off- balance sheet Finanzierungen eine Bilanzierung der Leasingverhältnisse zu umgehen. Off- balance sheet Finanzierungen sind außerdem ein wichtiges Thema im Hinblick auf die internationale Rechnungslegung. Bilanzneutrale Gestaltungen im Rahmen von Leasingverträgen nach deutschem Recht sollten mit internationalen Vertragsgestaltungen kompatibel sein. 8 Zunehmende Fusionen, Übernahmen und Internationalisierung der Kapitalmärkte führen dazu, dass immer mehr Unternehmen ihren Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungen aufstellen. 9 Bei einer Vernetzung der Märkte weltweit ist die Vergleichbarkeit der Informationen in den Jahresabschlüssen von großer Bedeutung. 10
Primäres Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die aktuellen Regelungen und bilanziellen Behandlungen von off- balance sheet Finanzierungen in Form von Leasingverhältnissen zu veranschaulichen. Die Betrachtung dieser
Finanzierungsalternative wird im Rahmen eines Vergleiches der deutschen mit der internationalen Rechnungslegung nach IFRS untersucht. Insbesondere wird dabei auf die Bilanzierung der off- balance sheet Finanzierung auf Ebene des Einzel- und des Konzernabschlusses eingegangen. Da off- balance sheet Finanzierungen primär von Leasingnehmern gewünscht werden, wird die bilanzielle Behandlung der off- balance sheet Finanzierungen aus der Sicht der Leasingnehmer betrachtet. Die Sicht der Leasinggeber wird vereinzelt aus Gründen der Vollständigkeit und der Vergleichbarkeit berücksichtigt.
1.2 Gang der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit erläutert die theoretische bilanzielle Behandlung von off- balance sheet Finanzierungen. Daneben wird dem Leser in einem Kapitel ein Eindruck über die Behandlung von bilanzunwirksamen Finanzierungen durch Leasingobjektgesellschaften in der Praxis gewährt.
Die Arbeit ist in sieben Kapitel eingeteilt. Nach einer kurzen Einführung werden im zweiten Kapitel die unterschiedlichen Arten der off- balance sheet Finanzierungen vorgestellt. Das dritte Kapitel vermittelt einen Überblick über die allgemeinen Grundsätze des Leasings
8 Vgl. Hansen (2000), S. 31
9 Antrieb durch das KapAEG v. 20.4.1998, dieses Gesetz erlaubte, durch eine bis 2004 befristete Öffnungsklausel, befreiende Konzernabschlüsse nach § 292a HGB a.F. Dieses Gesetz gestattete es unter bestimmten Voraussetzungen Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen entweder nach HGB oder nach international anerkannten Vorschriften (IFRS/US-GAAP) aufzustellen. Seit 2005 gilt dies in ähnlicher Form für nicht kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen nach § 315a HGB.
10 Vgl. Baetge/Dörner (1997), S. 7
3
und die verschiedenen Leasingarten aus deutscher und internationaler Sicht nach IFRS. Des Weiteren wird in diesem Kapitel, unter den Gesichtpunkten von off- balance sheet Gestaltungen, die bilanzielle Behandlung von Leasingverträgen auf Ebene des Einzelabschlusses erläutert. Das vierte Kapitel ist der Konzernebene gewidmet, wobei insbesondere auf die Problematik der Special Purpose Entities (SPEs) 11 in der Form von Leasingobjektgesellschaften eingegangen wird. Die praktische Verwendung von offbalance sheet Finanzierungen durch Leasingobjektgesellschaften wird in Kapitel fünf bearbeitet. Der Praxisbezug dieses Kapitels basiert teilweise auf einem Fachgespräch mit Herrn Mozzi, Vertriebsleiter der Movesta Finance and Lease GmbH in Frankfurt. Neuere Entwicklungen des Themengebietes werden in Kapitel sechs vorgestellt und kritisch gewürdigt. Das siebte Kapitel dient neben dem Fazit auch einem Ausblick.
2. Off- Balance- Sheet Finanzierung
2.1 Definition
Off- balance- sheet Finanzierungen ermöglichen es den Unternehmen Investitionen ohne Aufnahme von Fremdkapital zu finanzieren. Die resultierende Bilanzverkürzung, vermeidet eine Bilanzaufblähung, da weder ein Vermögensgegenstand aktiviert noch eine Verbindlichkeit passiviert wird. Die Unternehmen können weiterhin über ausreichend Liquidität verfügen. Diese Finanzierungsform wird als bilanzneutral angesehen, da sie nicht das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital beeinflusst. 12 Der Verschuldungsgrad sowie wichtige Kennzahlen, welche besonders bedeutend für Kreditgeber und davon abhängig die gewährten Mittel sind, werden nicht beeinflusst.
2.2 Instrumente
2.2.1 Leasing
Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer, die dem Leasingnehmer gegen Entgeltzahlung über die vereinbarte Laufzeit das Recht zur Nutzung eines Vermögensgegenstands des Leasinggebers einräumt.
11 SPE stellt den Oberbegriff der Zweckgesellschaften da, die Leasingobjektgesellschaften sind als Unterform der SPE anzusehen. In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff "Leasingobjektgesellschaft" verwendet. Daneben wird der Begriff "SPE" verwendet, wenn im Allgemeinen Zweckgesellschaften angesprochen werden oder wenn allgemeine gesetzliche Regelungen für SPEs erläutert werden. Dabei ist hervorzuheben, dass die Erläuterungen in der vorliegenden Arbeit bzgl. der Leasingobjektgesellschaften auch für alle SPEs maßgeblich sind, ebenso sind die allgemeinen Erläuterungen bzgl. der SPEs für Leasingobjektgesellschaften maßgeblich.
12 Vgl. Brankensiek (2001), S. 8
4
Dieser überlassene Vermögenswert schlägt sich in der Bilanz des Leasingnehmers sowohl nach HGB und IFRS aus, sofern das wirtschaftliche Eigentum auf den Leasingnehmer übergeht. 13 Dann wäre der Vermögensgegenstand zu aktivieren und die korrespondierende Zahlungsverpflichtung zu passivieren. Solange die Voraussetzung eines Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums nicht gegeben ist, wirkt sich die Leasingfinanzierung bilanzneutral aus.
Leasing vereint Elemente eines Mietvertrages und eines Kreditvertrages. Um den Effekt einer off- balance- sheet Finanzierung zu erreichen, werden regelmäßig Leasingverträge so ausgestaltet, dass diese einem Mietvertrag ähneln, sog. Operating Leasingverhältnisse. Bei dieser Klassifikation wird der Leasinggegenstand beim Leasinggeber bilanziert.
Ein Leasingvertrag ist individuell nach den Wünschen des Leasingnehmers gestaltbar. Der Wunsch eines bilanzneutralen Leasingverhältnisses kann aber nur im Rahmen der Bilanzierungsregeln verwirklicht werden. Anhand von nationalen und internationalen Offenlegungspflichten müssen detaillierte Anhangangaben zu Leasingverträgen, auch wenn sich die Leasingverhältnisse bilanzneutral auswirken, aufgegliedert werden. Leasingverträge vollkommen zu eliminieren ist somit nicht gestaltbar.
2.2.2 Asset- Backed- Securities (ABS)
Unter Asset- Backed- Securities (ABS) wird das Verbriefen von Forderungen verstanden. In dem Zusammenhang werden Finanzaktiva, wie z.B. Kundenforderungen oder langfristige Forderungen aus Leasingverträgen, verkauft. 14 Damit die Transaktion als offbalance- sheet Finanzierung behandelt werden kann, wird oftmals eine Special Purpose Entity (SPE) eingeschaltet. Diese Gesellschaften dienen generell einem eng begrenzten Zweck, wie z.B. einer Leasingfinanzierung oder dem Factoring einer Forderung etc. 15 Eine genaue Definition für SPEs wind unter Punkt 2.2.4 vorgenommen. Bei einer ABS-Transaktion werden die o.g. Forderungen von einer SPE gekauft. Die SPE refinanziert sich wieder durch Wertpapieremission auf den Kapitalmärkten. Die Wertpapiere werden aus den Cashflows der erworbenen Forderungen bedient. Bei dem Forderungsverkauf handelt es sich nicht um eine einmalige Transaktion, der Verkauf ist revolvierend, welches eine breite Basis an Forderungen voraussetzt. 16 Die SPE wird eingesetzt um den Forderungsverkäufer vom Kredit- und Bontitätsrisiko zu befreien, indem ihm der Verfügungsbereich der Forderungen entzogen wird. 17 Eine ABS- Konstruktion erzielt durch die Bilanzierung der Forderungen bei der SPE eine Entlastung der Bilanz des
13 Das Finanzierungsinstrument Leasing sowie dessen Bilanzierung wird in Kapitel 3 ausführlich behandelt.
14 Vgl. Förschle/Kroner (2006), § 246 Rn 29
15 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2002), S. 1172
16 Vgl. Fischer, DSWR (2004), S. 112
17 Vgl. Brankensiek (2001), S.40
5
Forderungsverkäufers. Die bilanzielle Gestaltung verläuft dahingehend, dass die Forderungen aus der Handelsbilanz ausgebucht werden und so die Bilanzierung des gesicherten Darlehensgeschäfts vermieden wird. 18 Eines der größten Vorteile von ABS-Transaktionen ist die Möglichkeit der Expansion ohne zusätzliche Fremdkapitalaufnahme. 19
2.2.3 Spezialfonds
Ein weiteres Instrument der off- balance- sheet Finanzierung ist der Spezialfonds. Neben den allgemeinen Publikumsfonds gibt es sog. Spezialfonds, mit einer Anlegerzahl von höchstens 30 Personen (§ 91 Abs. 1 InvG). 20 Spezialfonds gehören zum Sondervermögen, deren Anleger einen Anteil am Sondervermögen erhalten. Dieser Anteil ist als Eigentum an den zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenständen zu klassifizieren. Werden die Anteilsscheine ausschließlich von dem bilanzierenden Unternehmen gehalten, handelt es sich um eine SPE. Dem Anteilsinhaber sind alle Chancen und Risiken zuzurechnen. Im Rahmen der Konzernrechnungslegung sind die im Fonds befindlichen Wertpapiere so zu bilanzieren, als würden sie von dem bilanzierenden Unternehmen gehalten. 21
2.2.4 Special Purpose Entity (SPE)
Seit dem Zusammenbruch des US- Energiekonzerns Enron im Dezember 2001 wird der Begriff "Special Purpose Entity" in der Literatur zunehmend diskutiert. SPEs treten auch unter den Namen (Ein)Zweckgesellschaften, Projekt- oder Objektgesellschaften auf. Das Standing Interpretations Comitee (SIC) zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert SPE in SIC 12 wie folgt:
"Ein Unternehmen kann gegründet werden, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen z.B. um ein Leasinggeschäft, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten oder eine Verbriefung von Finanzinstrumenten durchzuführen."
Die Lebenszeit ist in der Regel zeitlich begrenzt und die unternehmerischen Aktivitäten sind klar definiert. Die SPEs sind eine relativ junge Erscheinung am Markt. In der Form, wie sie heute existieren, wurden sie erstmals in den späten 70er und frühen 80er Jahren gegründet und genutzt. 22
Ein Sponsor oder auch Investor transferiert Vermögensgegenstände auf die SPE, die eigens für ihn errichtet wurde. Der Sponsor hat neben dem Recht, Leistungen von der
18 Vgl. IDW RS HFA 8 (2002), Rn. 5
19 Vgl. IDW RS HFA 8 (2002) für eine ausführliche Betrachtung der ABS- Gestaltung und deren bilanzielle Behandlung
20 Vgl. Lüdenbach (2005), §32 Rn. 98
21 Vgl. Krumnow u.a. (2004), IAS 39 Rn. 196
22 Vgl. Hartgraves/Benston (2002)
6
SPE zu empfangen auch die Möglichkeit, gesellschaftsrechtliche Entscheidungen vorherzubestimmen. 23 "SPEs werden oft mit rechtlichen Vereinbarungen gegründet, die der Entscheidungsmacht ihres Vorstands, Treuhänders oder des Managements der SPE strenge und manchmal dauerhafte Schranken auferlegen. Häufig legen diese Bestimmungen fest, dass die Geschäftspolitik, die die laufende Tätigkeit der SPE festlegt, nicht geändert werden kann." 24 Das Mitspracherecht anderer Beteiligter ist somit begrenzt oder ganz ausgeschlossen, es liegt ein sog. Autopilot vor. 25
Ein weiteres Merkmal der SPE ist die geringe Eigenkapitalausstattung, da der Sponsor in der Regel nicht oder nur minimal am Eigenkapital der SPE beteiligt ist. 26 Daher werden zur Gründung der SPE als Eigenkapitalgeber häufig Investoren miteinbezogen, die nicht mit dem Sponsor in Verbindung stehen. An der eigentlichen Geschäftstätigkeit haben sie kein Interesse. Die Investoren finanzieren die Gesellschaft. SPEs sind so häufig nur mit dem Mindesteigenkapital ausgestattet. Fremdkapitalgeber, meist Kreditinstitute oder Leasinggesellschaften, wirken gegen Provision bei der Gründung der SPE mit. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass die SPE ausreichend Cashflows erwirtschaftet, um die Rückzahlung des Kapitals zu garantieren. 27 Oftmals werden daher, wie z.B. bei ABS-Transaktionen, Wertpapiere durch die SPE emittiert oder der Sponsor erteilt dem Fremdkapitalgeber Kreditsicherheiten.
Hauptmerkmal einer SPE ist die disproportionale Verteilung der Partizipation an der Einflussnahme durch Stimmrechte und die Chancen und Risiken resultierend aus der Geschäftstätigkeit. Der Sponsor erhält Chancen und Risiken an der SPE, während die anderen Beteiligten oftmals die Mehrheit der Stimmrechte besitzen, welches das Recht zur Geschäftsführung zur Folge hat. Jedoch bestimmt der Sponsor die Geschäftspolitik oftmals schon vorab im Gesellschaftsvertrag, dadurch werden die
Stimmrechtsmehrbeteiligten (Eigenkapitalgeber) faktisch von der Geschäftsführung ausgeschlossen. 28
23 Vgl. Schruff/Rothenburg (2002), S.756
24 SIC 12.1
25 SIC 12.9 definiert Autopilot als eine Beherrschung eines Unternehmens durch die Vorherbestimmung seiner Geschäftstätigkeit
26 Vgl. Pellens/Sellhorn/Streckenbach (2003), S. 191
27 Vgl. Brakensiek/Küting (2002), S. 210
28 Vgl. den sog. Autopilot, a.a.O. Fn. 25
7
Das folgende Schaubild stellt einfach die Grundstruktur einer SPE dar:
Abb. 1: Grundstruktur einer Special Purpose Entity
Quelle: eigene Darstellung
Zwei grundsätzliche Modelle von SPEs können unterschieden werden: Im ersten Modell gründen ein Sponsor und ein Investor die SPE. Der Sponsor erbringt den größten Teil des Eigenkapitals. Doch dem Investor steht das Recht zur Geschäftsführung zu. 29
Bei dem zweiten Modell gründet der Investor für den Sponsor die SPE. Der Sponsor ist nur minimal oder nicht am Eigenkapital beteiligt. Der Investor hat die Stimmrechtsmehrheit und das Recht zur Geschäftsführung. 30
Eine SPE kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, wie z.B. die Form einer Kapitalgesellschaft, eines Treuhandfonds, einer Personengesellschaft, einer Stiftung oder einer anderen Nicht- Kapitalgesellschaft.
29 Die meisten SPE- Gestaltungen weisen eine geringe oder keine Kapitalbeteiligung des Sponsors aus, daher wird dieses Modell nur vereinzelt verwendet.
30 Vgl. Schruff/Rothenburg (2002), S. 757
8
2.2.4.1 Motive für die Gründung von Special Purpose Entities
Durch die Gründung von SPEs erhofft man sich bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzen zu können. Bei dieser off- balance sheet Gestaltung werden Vermögensgegenstände sowie Schulden auf die SPE übertragen. Vorteile einer solchen Konstruktion sind:
• bilanzielle Vorteile durch Verbesserung der Bilanzkennzahlen insbesondere der
Eigenkapitalquote und damit der Gesamtkapitalrendite • positive Auswirkung auf die GuV durch die sofortige Gewinnrealisierung nach Übertragung der Vermögensgegenstände 31
• Haftungsbegrenzung durch Wahl einer entsprechenden Gesellschaftsform (z.B.
GmbH & Co. KG)
Eine off- balance sheet Finanzierung für den Sponsor kann nur verwirklicht werden, wenn die an die SPE übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden ihr auch wirtschaftlich zurechenbar sind. Nur so werden die Vermögensgegenstände in der Bilanz der SPE und nicht in der des Sponsors abgebildet. Eine weitere Vorraussetzung ist, dass die SPE nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung im Konzernabschluss des Sponsors berücksichtigt werden muss. 32
SPEs werden häufig für folgende Transaktionen gegründet: • Leasing • Forschungsprojekten • Finanzierung von Start- Ups • Verbriefen von Finanzinstrumente
SPEs treten in verschiedenen Formen am Markt auf, wie z.B.
Leasingobjektgesellschaften, ABS-Transaktionen, Spezialfonds, Qualifiying SPE 33 und Projektgesellschaften.
Bei dem bereits erwähnten texanischen Energie-Konzerns Enron wurden rund $ 15 Mrd. auf SPEs verlagert. 34 Das bilanzielle Ziel Enrons war es, Finanzierungsschulden aus dem Konzern zu eliminieren und die Eigenkapitalquote zu erhöhen. Dies war mit ein Grund für den Zusammenbruch Enrons. Da der Enron Konzernabschluss nach der amerikanischen Rechnungslegung US-GAAP aufgestellt wurde, kommen immer häufiger Fragen auf inwieweit Ähnliches auch unter IFRS und HGB möglich ist. Die vorliegende Arbeit analysiert daher off- balance sheet Finanzierungen anhand von Leasingverträgen und Leasingobjektgesellschaften nach HGB und IFRS.
31 Vgl. Kustner (2004), S. 309
32 Vgl. Schimmelschmidt/Happe (2004), S. 1
33 Vgl. SFAS 140
34 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2002), S. 1172
9
3. Off- Balance- Sheet Finanzierungen anhand von Leasingverträgen
3.1 Begriff und Merkmal des Leasings
Eine einheitliche Definition des Leasings ist in der Literatur nicht zu finden. Eine Einordnung von Leasingverträgen kann vom Mietvertrag bis zum Ratenkaufvertrag reichen. 35 Der Begriff des Leasings stammt aus dem Englischen und bedeutet Vermietung oder Verpachtung. Aufgrund dessen wird im Allgemeinen von besonders ausgestalteten Nutzungsüberlassungsverträgen ausgegangen, die Gründzüge eines Leasingvertrages sind mit einem Mietvertrag vergleichbar. 36 Abhängig vom Vertragstyp unterscheiden sich Leasingverträge aber in wesentlichen Punkten von Mietverträgen. Bei Leasingverträgen trägt im Gegensatz zu Mietverträgen i.d.R. der Leasingnehmer die Haftung für die Instandhaltung oder Beschädigung des Leasingobjektes. 37 Weiterhin ist für Leasingverträge die direkte Bestellung des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer beim Hersteller oder Händler üblich. Leasingverträge werden nach dem Kriterium der Verpflichtung entweder als Operating- oder als Finanzierungsleasing 38 klassifiziert. Wie bereits unter Punkt 2.2.1 erwähnt, wird ein Leasingobjekt dem Leasingnehmer, gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts an den Leasinggeber, zur Nutzung überlassen. Der Leasinggeber bleibt stets rechtlicher Eigentümer nach dem BGB (§ 903 S. 1 BGB). Dabei kann ein Leasinggegenstand materieller Natur wie z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark sowie Immobilien und immaterieller Natur wie z.B. eingesetzte Software sein. Wirtschaftsgüter sind allgemein leasingfähig, wenn sie selbständig bewertbar und drittverwendungsfähig 39 sind.
3.2 Leasingentwicklung in Deutschland
Leasing ist heutzutage fest im Wirtschaftsalltag verankert. Über die Hälfte der außenfinanzierten Ausrüstungsinvestition wird durch Leasing ermöglicht. 40 Dabei spielt das entscheidende Kriterium "Nutzen" eine wichtige Rolle. Die Nutzung eines Investitionsobjektes bringt Erträge, nicht das Eigentum daran. Diese Erkenntnis löst bei den Unternehmen eine Abkehr vom klassischen Eigentumsdenken aus. Die Rentabilität einer Investition ist unabhängig davon, wer das Leasingobjekt in seinem Eigentum hält. Die Rentabilität verbessert sich nämlich durch einen unveränderten Ertrag, abnehmenden Aufwand und günstigen Finanzierungskosten, diese Kriterien besitzen alle Merkmale
35 Vgl. Helmschrott (1997), S. 1
36 Vgl. Büschgen (1998), S. 3
37 Vgl. Adler/Düring/Schmaltz (1998), § 246 HGB Rn. 385
38 Vgl. Operating Leasing unter Punkt 3.5.1 und Finanzierungsleasing unter Punkt 3.5.2
39 Auch für Andere nutzbar, es darf kein Spezial- Leasing vorliegen. Die Fungibilität des Leasinggegenstandes muss gewahrt sein.
40 Vgl. BDL (2006)
10
eines Leasingvertrages. Leasing hat damit fast den klassischen Bankkredit überholt und gilt gerade bei mittelständischen Unternehmen als bedeutendste
Finanzierungsalternative. Die Marktbedeutung des Leasings ist, vierzig Jahre nach Einführung in Deutschland bemerkenswert. 41 Die Leasinginvestitionen lassen sich prozentual an der Leasingquote nachvollziehen. Die Leasingquote ergibt sich aus dem Vergleich der Leasinginvestitionen zu den gesamten Investitionen eines Jahres. Die aktuellste veröffentlichte Zahl ist die Leasingquote für 2005, die beträgt 19,2% (2004: 17.9%). Die Mobilienleasingquote beträgt sogar 24,6% (2004: 24,1%), das bedeutet, dass ungefähr jede vierte Investition durch einen Mobilienleasingvertrag finanziert wird. In zukünftigen Jahren ist laut dem Bundesverband deutscher Leasingunternehmen mit wachsenden Leasingverträgen zu rechnen, da das Marktpotential noch nicht sei. 42 Folgende Tabelle veranschaulicht die zunehmenden ausgeschöpft Leasingneugeschäfte:
Abb. 2: Leasingentwicklung bis 2005
Quelle: ifo Investitionstest: Statistisches Bundesamt
41 Vgl. Krater/Kreuzmair (2002), S. 15
42 Vgl. z.B. den amerikanischen Leasingmarkt mit einer 30% Leasingquote
Arbeit zitieren:
Riccarda Meyer, 2006, Off Balance Sheet Bilanzierungen am Beispiel von Leasingverträgen im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB und IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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