Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung
2. Einwanderungsland Deutschland?
2.1 Die neue Anforderung an die deutsche Gesellschaft
3. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
3.1 Zwischen Theorie und Praxis: Die Doppelstaatsbürgerschaft im RuStAG
3.2 Der Wandel zum Optionsmodell
4. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht ( seit 1.1.2000 in Kraft)
5. Probleme der doppelten Staatsbürgerschaft
5.1 Juristische Probleme
5.2 Politische Probleme
6. Die doppelte Staatsbürgerschaft im Für und Wider
6.1 Argumente für den Doppelpass
6.2 Argumente gegen den Doppelpass
7. Der Mythos des Privilegs
8. Der Blick in die Zukunft - EU Staatsbürgerschaft
9. Fazit
10. Quellennachweis
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1. Einleitung
Wohl über kein Thema wurde vor und nach dem Jahr 2000 so heftig diskutiert und gestritten wie über die Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechtes. Der Grund für diese Aufregung lag darin, dass der Gesetzesentwurf eine generelle Tolerierung der doppelten Staatsangehörigkeit vorsah. Die Bevölkerung, wie auch die Parteien, waren geteilt in Gegner und Befür-worter. Über eines scheinen sich jedoch alle einig: Hier lebende Ausländer sollen besser integriert werden und neue Bewerber sollen bürokratisch gesehen schneller die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Doch wird Deutschland mit der doppelten Staatsbürgerschaft endlich seiner Rolle als Einwanderungsland gerecht? Dieser Frage möchte ich in dieser Seminararbeit nachgehen, wozu zunächst einmal dargestellt werden soll, dass Deutschland überhaupt ein Einwanderungsland ist. Danach werde ich auf das bisherige Verfahren zur Einbürgerung einen kurzen Überblick geben. Speziell das alte System der Staatsangehörigkeitsvergabe, das vor dem 1.1.2000 galt, soll hierin berücksichtigt werden. Danach werde ich auf das neue Staatsangehörigkeitssystem vom 1.1.2000 eingehen und seine wichtigsten Punkte darstellen. Auch werden die Probleme der doppelten Staatsbürgerschaft dargestellt. Zuletzt komme ich auf die EU-Bürgerschaft zu sprechen. Ziel hierbei ist es zu untersuchen, ob die EU-Angehörigkeit eines Tages die nationale Staatsangehörigkeit ablösen kann, da aufgrund der EU Entwicklung nationale Grenzen an Wert verlieren.
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2. Einwanderungsland Deutschland?
In diesem Kapitel soll dargestellt werden, dass es sich bei Deutschland um ein Einwande-rungsland handelt. Deutschland ist sicherlich nicht mit den ,,klassischen Einwanderungsländern wie die USA, Kanada oder Australien“ 1 zu vergleichen, denn dort bilden die Einwanderergruppen die Mehrheit der Gesellschaft und sind am gesamten politischen System beteiligt. Dies kommt aus der unterschiedlichen historischen Entwicklung und ist sicherlich auch der Grund, weshalb die Rolle Deutschlands als Einwanderungsland von einigen Autoren und Parteien herunter gespielt wird. Die Einwanderer der Bundesrepublik kamen zu Beginn der 50er und 60er Jahre aus den südlichen Mittelmeerräumen. Sie selbst und die Regierung gingen damals von einem zeitlich kurzen Aufenthalt aus, der mit der Rückführung der Arbeiter in ihr Herkunftsland beendet werden sollte. Ökonomische Aspekte waren auf beiden Seiten die entscheidenden Motive der Einwanderung, und eine dauerhafte Einwanderung war nicht beabsichtigt. Bereits zehn Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges expandierte die deutsche Wirtschaft wieder so stark, dass nicht mehr genügend deutsche Arbeitnehmer zur Verfügung standen. Auch die bereits 1955 aus Italien angeworbenen Arbeitskräfte waren nicht in der Lage die große Nachfrage nach Arbeitskräften zu kompensieren. So standen den 1961 bundesweit noch immer 500.000 gemeldeten offenen Stellen nur 180.000 Arbeitslose gegenüber 2 . In den ersten Jahren der Einwanderung wurde nach dem so genannten Rotationsprinzip verfahren, durch das ausländische Arbeitskräfte nach einigen Jahren in ihre Heimatländer zurückgeschickt und durch Neuanwerbungen ersetzt wurden. Gastarbeiter planten ihren Aufenthalt mit 3-5 Jahren und wollten anschließend mit ihrer neu erlernten Qualifikation auf dem heimatlichen Arbeitsmarkt bessere Chancen haben und wenn möglich sich sogar selbstständig machen. Jedoch erwies sich diese Planung als unpraktikabel, da die deutschen Firmen bereits nach wenigen Jahren ihre neu angelernten Fachkräfte im Austausch für ungelernte Arbeitskräfte nicht mehr ziehen lassen wollten. So musste das Rotationsprinzip gegen Ende der 60er Jahre aufgegeben werden. Durch das Hinausschieben der Rückkehr in die Heimat und durch die soziale Verpflichtung den Familienangehörigen die Einreise zu erlauben, verlagerte sich nach und nach der Lebensmittelpunkt der Arbeitsmigranten in die deutsche Gesellschaft.
1 Mehrländer, Ursula/Schultze: Einwanderungsland Deutschland, S.24
2 Sen, Faruk / Goldberg, Andreas: Türken in Deutschland, S.9
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Das Zitat von Max Frisch ,,Wir haben Arbeitskräfte geholt und Menschen sind gekommen" 3 prägt wie kein zweiter das allmähliche Umdenken der damaligen Zeit. Verstärkt wurde dieser Prozess der Verlagerung des Lebensmittelpunktes durch politische Entscheidungen, wie z. B. das Verbot, nach einer Ausreise wieder als Arbeitsmigrant einreisen zu dürfen. Aus dem geplanten kurzfristigen Aufenthalt ist ein Daueraufenthalt geworden. Wirtschaftlich gesehen tragen mittlerweile die Bürger ausländischer Staatsangehörigkeit etwa ein Zehntel des gesamten Volkseinkommens. Auch das Sozialsystem ist mittlerweile auf die, in Deutschland beschäftigte Ausländer, angewiesen. Sie zahlen in der Regel mehr ein als sie herausbekommen. Hierbei spielt auch die, in der Regel, höhere Geburtenrate bei ausländischen Familien im Vergleich zum gesamtdeutschen Durchschnitt, eine Rolle. Der Generationenvertrag, der unter anderem die Rentenzahlung sichert, wird von ihnen somit zu einem erheblichen Teil mitgetragen. Auch Aussiedler aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden ebenfalls als Zuwanderer gezählt wie Flüchtlinge. Zahlenmäßig sind sie zwar geringer, jedoch nicht zu vergessen.
2.1 Die neue Anforderung an die deutsche Gesellschaft
,,Wir haben Arbeitskräfte geholt und Menschen sind gekommen". Dieser Satz beschreibt die nun dargestellte Problematik, der sich die deutsche Gesellschaft der damaligen Zeit ausgesetzt sah. Die Männer, die bisher abgeschottet von der deutschen Bevölkerung in Wohnheimen lebten 4 , brachten nun ihre Familien mit oder ließen sie nachkommen. Aufgrund dieser neuen Lage sahen sich die Deutschen der Notwendigkeit von Integrationsbemühungen gegenübergestellt. Besonders Behörden, Kindergärten sowie Schulen, waren Stellen, an denen die Problematik zunahm.
3 Sen, Faruk / Goldberg, Andreas: Türken in Deutschland; S.22
4 Sen, Faruk / Goldberg, Andreas: Türken in Deutschland; S.27
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3. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1.1.2000) galt in Deutschland das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913. Grundlegend war hierbei das „ius sanguinis“, was vom Sinn soviel bedeutet wie Recht des Blutes 5 . Es gilt also das Abstammungsprinzip, wonach jeder deutsch ist, der mindestens einen deutschen Elternteil hat. Im Gegensatz dazu gilt in manch anderen Ländern, z.B. den USA, das Bodenprinzip. Danach bekommt jeder die amerikanische Staatsangehörigkeit, der in den USA geboren ist.
In Deutschland gab es für Ausländer vier Möglichkeiten die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Die erste war durch Geburt. Wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, erwarb das Kind diese ebenfalls. Der Wohnort der Familie konnte auch außerhalb Deutschlands sein. Interessant ist hierbei, dass bis zum 31.12.1974 bei ehelichen Kindern nur die Staatsangehörigkeit des Vaters als bestimmend für das Kind galt. 6 Danach wurde, ebenso wie schon früher bei unehelichen Kindern, auch die Staatsangehörigkeit der Mutter berücksichtigt. Der Grundsatz der Gleichberechtigung wurde hier also relativ spät integriert. Die zweite Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, war durch Legitimation. Dies betraf hauptsächlich uneheliche Kinder. Wenn die Mutter eine ausländische und der Vater eine deutsche Staatsbürgerschaft besaß, konnte nur durch einen Vaterschaftstest das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Auch durch eine Heirat der Eltern oder einen Gerichtsbeschluss konnte die Legitimation erfolgen. Jedoch erfolgte dann die Legitimation automatisch.
Die dritte Möglichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen zu bekommen, war durch Adoption. Bei einem deutschen Adoptivelternteil wurde bis zum 18. Lebensjahr die deutsche Staatsbürgerschaft erteilt.
Betrafen die obigen drei genannten Möglichkeiten nur Kinder und Jugendliche, so konnte durch die vierte jeder volljährige ausländischer Staatbürger durch einen Antrag auf Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Hierzu musste der Antragssteller unbeschränkt geschäftstüchtig und in Deutschland wohnhaft sein.
5 Entnommen von http://www.einbuergerung.de/47_44.htm#Geburtsrecht
6 §4 RuStAG vgl. http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html
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Arbeit zitieren:
Bernd Kirschmer, 2005, Deutschland - Ein Einwanderungsland, München, GRIN Verlag GmbH
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