Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Herkunft des Wortes Lobbyismus
3. Pluralismus Korporatismus
3.1. Verbände und der Pluralismus
3.2. Verbände und der Korporatismus
4. Bedeutung der Verbände für die BRD
5. Typologie der Verbände (BRD)
6. Adressaten und Methoden des Verbandseinflusses in der Bundesrepublik Deutschland
7. Bedeutung der Verbände für die USA
8. Typologie der Verbände (USA)
9. Adressaten und Methoden des Lobbyismus in den Vereinigten Staaten
10. Nutzen für beide Regierungen
11. Gegenüberstellung BRD USA
12. Fazit
13. Quellennachweis
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1. Einleitung
In den letzten Monaten vermehrte sich die Anzahl der Berichte in Zeitungen, Fernsehen und anderen Massenmedien über Lobbyismus in Deutschland. Es entstand eine hitzige Diskussion ob Politiker berechtigt sind von Unternehmen Lohn zu erhalten. Besonders bedenklich wurde es, als herauskam, dass manche Politiker diese Tätigkeit nicht, wie sie verpflichtet gewesen wären, im Bundestag angegeben haben, oder gar ohne Gegenleistung - also Arbeitsleistung - ihr Gehalt bezogen haben. Der Grund, warum diese Themen erst durch Skandale aufgegriffen werden und dann in solcher Vehemenz die Bevölkerung berühren, liegt zum einen in der Ver- decktheit, in der Verbände ihre Tätigkeiten ausüben. Zum anderen an dem mangelnden Inte- resse, das die Bürger selbst ihrer Regierung und dem damit verbundenen System entgegen- bringen. Keine noch so gute Regierung könnte aber ohne die volksnahen und sachkundigen Verbände ihrem Geschäft nachgehen. In den USA sind die Verbände teilweise mächtiger als die beiden großen Parteien. Verbände stehen manchmal der öffentlichen Meinung konträr gegenüber, oft gelingt es ihnen jedoch diese Meinung zu ihrem Nutzen zu beeinflussen. Wie also funktionieren diese Verbände der USA und der BRD? Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Verhalten der Lobbyisten in den Vereinigten Staaten und denen in der Bundes- republik? Dieser Frage möchte ich in dieser Arbeit nachgehen, wozu zuerst einmal der deut- sche Lobbyismus in Bezug zum amerikanischen gesetzt werden muss. Die unterschiedlichen Systeme werden dargestellt und der Versuch angestrebt einen Vergleich zu ziehen. Dazu mussten natürlich Gesichtspunkte, die nur auf ein System zutreffen, außen vor bleiben. Sie wurden nur einbezogen, sofern sich ein adäquates Gegenstück im jeweils anderen System finden lies. Jedoch erschien mir eine genauere Beleuchtung der uns Europäern meist unbe- kannten amerikanischen Verbände als sinnvoll.
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2. Herkunft des Wortes Lobbyismus
Der Begriff Lobby stammt vom lateinischen Wort „Labium“ 1 ab und bedeutet Vor- bzw. Wartehalle. Lobbyisten waren im 19. Jahrhundert Interessenvertreter, die in Washington ver- suchten, die Parlamentarier in den Gängen des Weißen Hauses zu beeinflussen. Heutzutage spielt sich diese Beeinflussung zwar nicht mehr in den Gängen ab, jedoch hat sich an ihrem Ziel nichts geändert.
Unsere heutige Demokratie und unsere Gesellschaft beruhen auf dem Prinzip der Gruppenbil- dung. Im Bereich der Politik bilden sich Parteien, in der Gesellschaft Vereine, Gruppen und Verbände. Ziel aller ist es, ihre Interessen zu vertreten und als Sachverständige aufzutreten. Die Beeinflussung der Politiker zu Gunsten dieser Interessen ist zumindest im Grundver- ständnis die Realisierung der Demokratie, da Verbände im Prinzip als Vertreter der breiten Volksmeinung angesehen werden können. Als Lobbyisten werden vor allem die Verbände der Industrie, des Handwerks, des Handels, der Arbeitnehmer etc. angesehen. Auch können, spe- ziell in den USA, einzelne Großkonzerne als Lobbyisten auftreten.
3. Pluralismus/Korporatismus
Setzt man sich mit dem Verbändesystem der USA und der BRD auseinander, kommt man nicht umhin, die Theorien des Pluralismus und Korporatismus zu erläutern, da diese sozusa- gen der Grundstein der beiden Systeme sind.
3.1 Verbände und der Pluralismus
In Ländern, wo pluralistische Systeme angewandt werden, sind Verbände fast ohne Kontrolle. Sie haben eine hohe Autonomie, ohne mit dem Staat zusammenarbeiten zu müssen. Durch die fehlende Kontrolle erlangen sie eine hohe Mitbestimmungs- und Gestaltungsmacht auf politi- sche Prozesse.
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Definition zitiert aus Jens Fischer: „Im Vorraum zur Macht“, gefunden unter http://www.journalistik- journal.de/archiv/2003-1/texte/fischer.htm
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Die Idee hinter dieser Annahme ist, dass jeder Einzelne die Möglichkeit, wenn auch nur in seiner Interessensgruppe, der politischen Mitgestaltung und Willensbildung erlangt. Die Hauptfunktion der Interessengruppen kann also als „Input“ der politischen Ausdrucks der Bevölkerung bezeichnet werden. Die politische Willensbildung ist nicht ein Monopol des Staates, sondern wird am gerechtesten durch die Vielzahl von gesellschaftlichen Vertretern gelöst, um eine Palette an unterschiedlichen Sichtweisen zu erlangen. Hierbei erlangen alle Interessensgruppen die gleichen Chancen um ihre Ansichten kund zu tun. Der Wettbewerb der Interessensvertretungen um die Möglichkeiten der Einflussnahme verhindert gleichzeitig die Ausweitung der Staatsbefugnisse. Jedoch ist die Idealvorstellung der Machtgleichheit und der Chancengleichheit im Pluralismus nicht erfüllt.
3.2 Verbände und der Korporatismus
Der in der BRD herrschende Korporatismus ist eigentlich kein eigenes System, sondern ein Teil des Pluralismus. Der Korporatismus ermöglicht die Beteiligung der Einzelperson an poli- tischen Entscheidungen durch das Einbinden organisierter Interessen. Die in Deutschland an- zutreffende Form wird als „liberaler Korporatismus“ bezeichnet, da hier ein Zusammenspiel von großen Verbänden und dem Staat stattfindet. Im Korporatismus wird im Unterschied zum Pluralismus auch mehr der Konsens gesucht. Der Staat beteiligt die Verbände verbindlich und regelmäßig an der Ausführung von Entscheidungen. Sie werden sozusagen an der Politikent- wicklung beteiligt. Gleichzeitig versucht er die Kommunikationsstrukturen der Verbände für seine Ziele zu nutzen. Durch diesen Einsatz der Verbände in einer intermediären Stellung vertritt der einzelne Verband nicht mehr nur seine Interessen vor der Regierung, sondern ver- tritt auch die Interessen der Politik vor seinen Mitgliedern. Hierdurch ist der Staat besonders auf die Verbände angewiesen. Die Kompromissbereitschaft der einen Seite wird oftmals mit Zugeständnissen der anderen belohnt.
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4. Bedeutung der Verbände für die BRD
In einem demokratischen System wie dem der Bundesrepublik Deutschland sind Verbände als gebündeltes Sprachrohr des Volkes zu verstehen. Sie vertreten die Meinungen ihrer Mitglie- der und versuchen diese durch Beeinflussung und Druck politisch umsetzen zu lassen. Auch wirken sie als beratende Instanz bei der Gesetzgebung mit und ermöglichen der Regierung somit einen praxisnahen Einblick in die von Gesetzen jeweils betroffenen Ressourcen. Durch den Art. 9 GG wird den Verbänden allerdings keine öffentlich rechtliche Teilhabe an der staatlichen Willensbildung eingeräumt, was die Verbände eklatant von den Parteien unter- scheidet.
Es bildet sich eine Symbiose zwischen den Verbänden und dem Staat. Die 1972 in Deutsch- land eingeführte Lobbyliste ist ein Ausdruck dieser Zusammenarbeit. Sie entstand aufgrund eines Beschlusses des Bundestages, um Verbände zu registrieren. Die Politiker können so schnell an Experten herantreten, die nicht nur über die theoretische Ausbildung verfügen, sondern auch praktische Erfahrung aufweisen. Die dort eingetragenen Verbände zeigen ihr Interesse an der politischen Mitbestimmung. Durch ihren Eintrag erwerben sie auch das Recht vor den Ausschüssen angehört zu werden. Die Liste wird einmal im Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann im Internet jederzeit abgerufen werden. In Deutschland gibt es zur Zeit ca. 2000 Bundes- und 6800 Berufsverbände.
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Quote paper:
Bernd Kirschmer, 2005, Der Lobbyismus in der Bundesrepublik Deutschland und den USA im Vergleich, Munich, GRIN Publishing GmbH
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