Die Grundlagen des Emissionshandels berufen sich auf das am 16.Februar 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll: Im japanischen Kyoto wurde 1997 von 39 beteiligten Industrienationen ein internationales Klimaschutzabkommen, das so genannte Kyoto-Protokoll, beschlossen. Oberstes Ziel dieses Abkommens ist es, die Emission klimaschädlicher Gase (sog. Treibhausgase), wie zum Beispiel Kohlendioxid (CO2), bis zum Jahre 2012 um weltweit fünf Prozent im Vergleich zum Niveau des Jahres 1990 zu senken. Der Emissionshandel stellt dazu ein Verfahren bereit, durch welches dieses Ziel, mit möglichst geringen Kosten realisiert werden kann. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichteten sich im Kyoto-Protokoll dazu, die durchschnittliche Emission von Treibhausgasen bis zum Jahre 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Die Mitgliedstaaten arbeiten zur Erreichung dieses Ziels zum einen unabhängig voneinander (zum Beispiel mittels nationaler Klimaschutzmaßnahmen), zum anderen aber auch gemeinschaftlich: Hierzu wurde als wichtigste Maßnahme zum Klimaschutz die Einführung eines europäischen Emissionshandelssystems für Unternehmen beschlossen, welches am 1.Januar 2005 startete. Das Emissionshandelssystem der europäischen Union lässt sich als ökonomisches Instrument zur Verringerung des Ausstoßes des Treibhausgases Kohlendioxid charakterisieren. Basis des Emissionshandelssystems ist somit der Wert der Berechtigung des Ausstoßes einer Tonne CO2(=1 EUA = European Allowance). Diese Berechtigung wird als Emissionsberechtigung, Emissionsrecht oder Emissionszertifikat bezeichnet. Die Höhe dieses Wertes wird durch den (Handels)Markt bestimmt (Ende Oktober 2005 aktueller Handelspreis 1 EUA≈21€). Resultierend daraus erfolgt nun eine Durchführung von Emissionsminderungsmaßnahmen an der Stelle, wo sie am kostengünstigsten ist. Der Emissionshandel schafft somit Anreize für Investitionen in CO2-sparende Technologien.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Emissionshandel
1.1 Die Ziele des Emissionshandels
1.2 Das Grundprinzip des Emissionshandels
2. Die Besteuerung von Emissionsrechten
2.1 Umsatzsteuerliche Behandlung von Emissionsrechten
2.1.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Erstzuteilung von Emissionsrechten
2.1.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Markttransaktionen
2.1.2.1 Beispiel zu inländischen Transaktionen
2.1.2.2 Beispiel zum Verkauf von Emissionsrechten ins Ausland
2.1.2.3 Beispiel zum Kauf von Emissionsrechten aus dem Ausland
2.2 Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen
2.2.1 Bilanzielle Einordnung der Emissionsberechtigungen
2.2.2 Zugangsbewertung von unentgeltlich erhaltenen Emissionsberechtigungen
2.2.2.1 Nach Handelsrecht
2.2.2.2 Nach Steuerrecht
2.3 Bilanzierung der Höhe nach bei Erwerb der Berechtigungen am Markt
2.4 Steuerbilanzielle Behandlung der Verpflichtung zur Abgabe der Emissionsberechtigungen an den Staat
2.4.1 Emissionsberechtigungen sind vorhanden
2.4.2 Emissionsberechtigungen sind nicht vorhanden
2.4.3 Bewertung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach dem Steuerrecht
2.4.4 Auflösung der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
2.5 Beispiel zur Ertragsteuerlichen Behandlung von Emissionsberechtigungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerrechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Handel mit Emissionsrechten für Unternehmen ergeben, und analysiert dabei insbesondere die umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung der Emissionsberechtigungen.
- Grundlagen und Ziele des europäischen Emissionshandelssystems
- Umsatzsteuerliche Behandlung bei Erstzuteilung und Markttransaktionen
- Bilanzielle Einordnung und Bewertung von Emissionsberechtigungen
- Steuerbilanzielle Behandlung der Rückstellungsverpflichtungen
- Praktische Anwendungsbeispiele zur ertragsteuerlichen Abbildung
Auszug aus dem Buch
1.2 Das Grundprinzip des Emissionshandels
Durch den Emissionshandel findet der der angestrebte Klimaschutz letztendlich dort statt, wo er zu möglichst geringen Kosten realisiert werden kann. Dies ermöglicht sowohl ökologisch wirksames, als auch ökonomisch effizientes Handeln:
Industriebetrieben, die am Emissionshandel teilnehmen, wird zunächst ein Emissionsbudget für einen bestimmten Zeitraum (Handelsperiode) vorgegeben. Dieses Emissionsbudget berücksichtigt ein für diese Periode festgelegtes Emissionsminderungsziel. In Deutschland werden jeder betroffenen Anlage nun durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) folgend dem Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) kostenlos Emissionsberechtigungen zugewiesen. Sollten die Kohlendioxidemissionen des betroffenen Betriebes in der Handelsperiode geringer ausfallen als die ihm zugewiesenen Emissionsberechtigungen, so kann der Betrieb nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn CO2-Emissionen durch den Einsatz CO2-sparender Technologien gemindert wurden. Andererseits kann der Betrieb natürlich auch Emissionsberechtigungen am Markt zukaufen, so zum Beispiel wenn die Investitionen in CO2-mindernde Technologien im Vergleich zum Zukauf von Emissionsberechtigungen teurer ausfallen würden. Die teilnehmenden Betriebe sind dazu verpflichtet, jeweils zum 30.April eines Jahres Emissionsberechtigungen in Höhe der tatsächlich stattgefundenen Emissionen des vergangenen Jahres abzugeben. Konnte das Unternehmen seiner Emissionsminderungspflicht nicht nachkommen oder hat eine zu geringe Anzahl an Emissionsberechtigungen zugekauft, so werden empfindliche Sanktionen fällig (derzeit 40 Euro pro Tonne Kohlendioxid). Zusätzlich müssen in diesem Fall die fehlenden Emissionsberechtigungen im Folgejahr nachgereicht werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Der Emissionshandel: Einführung in die Grundlagen des Kyoto-Protokolls sowie die Ziele und das ökonomische Grundprinzip des Emissionshandels.
2. Die Besteuerung von Emissionsrechten: Detaillierte Darstellung der umsatz- und ertragsteuerlichen Auswirkungen des Handels mit Emissionsberechtigungen, inklusive Bewertungsfragen und Rückstellungsbildung.
Schlüsselwörter
Emissionshandel, Treibhausgase, Kohlendioxid, Emissionsberechtigungen, Umsatzsteuer, Ertragsteuer, Bilanzierung, Umlaufvermögen, Rückstellungen, Kyoto-Protokoll, DEHSt, Zuteilungsgesetz, Steuerbilanz, Markttransaktionen, Klimaschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerrechtlichen Konsequenzen, die sich für Unternehmen aus der Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem ergeben.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf der umsatzsteuerlichen Behandlung von Transaktionen sowie der ertragsteuerlichen Bilanzierung und Bewertung von Emissionsberechtigungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die handels- und steuerrechtliche Einordnung der Emissionsrechte sowie deren korrekte bilanzielle Behandlung und Bewertung im Zeitverlauf darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische juristische und betriebswirtschaftliche Analyse auf Basis der geltenden Gesetzgebung (HGB, EStG) sowie Entwürfen von Verwaltungsanweisungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die umsatzsteuerliche Beurteilung von Erstzuteilungen und Markttransaktionen sowie die komplexe bilanzielle Behandlung der Berechtigungen und der damit verbundenen Abgabeverpflichtungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Emissionshandel, Emissionsberechtigungen, Steuerbilanzierung, Rückstellung und Klimaschutz-Zertifikate charakterisieren.
Wie werden Emissionsberechtigungen bilanziell eingeordnet?
Sie sind als immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anzusehen.
Was passiert, wenn die Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht nicht ausreichen?
In diesem Fall muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, da eine rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtung zur Abgabe besteht.
- Quote paper
- Michael Maier (Author), 2006, Besteuerung von Emissionsrechten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60245