- I -
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 1
2. Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung von Corporate Governance 2
2.1. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) 2
2.1.1. Ziele und wesentlicher Inhalt. 2
2.1.2. Regelungscharakter 3
2.2. Das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung 3
3. Verankerung von Corporate Governance im Unternehmensrecht 5
3.1. Gesetz zur Unternehmensmodernisierung und Modernisierung des Anfech
tungsrechts (UMAG) 5
3.1.1. Inhalt 5
3.1.2. Im UMAG geregelte Anpassungen des AktG. 6
3.1.3. Auswirkungen des UMAG auf Gesellschaftsorgane und Gesellschafter 7
3.2. Gesetz zur Offenlegung der Vorstandvergütung (VorstOG) 8
3.2.1. Inhalt 8
3.2.2. Auswirkungen des VorstOG 9
4. Die rechtliche Verankerung des Deutschen Corporate Governance Kodex 10
4.1. Gesellschaftsrecht als Basis des DCGK. 10
4.2. Die Rechtsverbindlichkeit der Regelungen des DCGK 11
4.3. Entsprechungserklärung gem. § 161 AktienGesetz 12
4.3.1. Inhalt 12
4.3.2. Die Haftungstatbestände des § 161 AktG 13
5. Die Vorstufen der Verrechtlichung von Corporate Governance Grundsätzen 14
6. Fazit 15
- II - Abkürzungsverzeichnis
DCGK Deutscher Corperate Governance Kodex AktG Aktiengesetz GmbHG GmbH-Gesetz UMAG Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts VorstOG Gesetz zur Offenlegung der Vorstandsvergütung gem. Gemäß
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Umsetzung des 10-Punkte-Programmes der Bundesregierung 4
- 1 - 1.Einführung
Die 90er Jahre waren sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der Welt gekennzeichnet von Bilanzskandalen und Unternehmenskrisen durch fehlerhafte Unternehmensführung in bislang unbekannter Größenordnung. Eine Debatte um die Verbesserung von Unternehmensverfassung, Qualität der Unternehmensführung sowie Zielsetzung, Leitung und Kontrolle von Gesellschaften war die Folge. Weltweit rückte ein Begriff in den Mittelpunkt betriebswirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Diskussionen: Corporate Governance. Der Begriff Corporate Governance ist bislang kein Begriff der deutschen Rechtsordnung. Er umfasst nach internationalem Verständnis die Grundsätze einer guten Unternehmensführung und somit der Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Corporate Governace berücksichtigt das Zusammenwirken der Unternehmensorgane und die Verknüpfung des Unternehmens mit Personen und Organisationen, die in einem wirtschaftlichen Verhältnis zum Unternehmen stehen. 1 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die vorgenannten Ereignisse zum Anlass genommen, umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und -überwachung zu ergreifen. 2 Die Maßnahmen spiegeln sich unter anderem im 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung von Anlegerschutz und Unternehmensintegrität und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wieder. Sie richten sich unmittelbar an börsennotierte Aktiengesellschaften. 3 Corporate Governance wird oftmals noch als betriebswirtschaftlicher Bereich der Unternehmensführung angesehen. Eine wesentliche Grundlage der Ausgestaltung von Corporate-Governance-Strukturen bildet jedoch auch das Gesellschaftsrecht, da dieses den Ordnungsrahmen für Unternehmen vorgibt. Grundsätze der Corporate Governance sind bereits im Unternehmensrecht verankert. Die vorliegende Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit der rechtlichen Verbindlichkeit von Corporate Governance Grundsätzen. Ausgangspunkt bilden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung von Anlegerschutz und Unternehmensintegrität. Schwerpunktmäßig wird auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen eingegangen werden. Bei der Vielzahl der bereits getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen erscheint es fraglich, ob den Unternehmen die Anwendung der Corporate Governance Grundsätze noch freigestellt ist.
1 Vgl. Hönsch, Dr. H. et al. (2005), S. 9f., Vgl. BMJ (2006), o.S.
2 Vgl. o.V. (2001), o.S.
3 Vgl. Hönsch, Dr. H. et al. (2005), S. 24
- 2 - 2.Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung von Corporate Governance
Zwei wesentliche Regierungsveröffentlichungen kennzeichnen die Entwicklungen von Corporate Governance in Deutschland: Der Corporate Governance Kodex und das 10-Punkte-Programm. Diese werden in diesem Abschnitt erläutert, wobei auf eine tief greifende Erörterung verzichtet wird, da dies den Umfang der Arbeit überschreiten würde.
2.1. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)
2.1.1. Ziele und wesentlicher Inhalt
Am 26. Februar 2002 verabschiedete die Regierungskommission “Corporate Governance“, auch Cromme-Kommission genannt, den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich überprüft, um nationalen und internationalen Entwicklungen gerecht zu werden. Die letzte Aktualisierung wurde im Juni 2005 veröffentlicht. 4
Der DCGK stellt Verhaltensregeln für deutsche börsennotierte Unternehmen auf, die die Unternehmensführung und -überwachung transparenter gestalten sollen. 5 Ziel ist die Stärkung des Vertrauens in die Führung deutscher Gesellschaften, die Schaffung ähnlicher Transparenz wie am amerikanischen Markt sowie die Stärkung der Position deutscher Unternehmen im internationalen Markt mit Hilfe eines einheitlichen Kodex für deutsche Gesellschaften. 6 Grundlage der Empfehlungen des DCGK ist das duale Führungssystem deutscher Gesellschaften. Der Vorstand leitet das Unternehmen eigenverantwortlich. Der Aufsichtrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in grundlegende Entscheidungen des Vorstandes eingebunden. 7 Neben der Präambel, die die Ziele des DCGK wiedergibt, untergliedert sich der Kodex in sechs wesentliche Regelungsabschnitte: Aktionäre und Hauptversammlung, Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat, Vorstand, Aufsichtsrat, Transparenz sowie Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Jeder Abschnitt gibt hierbei die wesentlichen gesetzlichen Reglungen zur Führung deutscher börsennotierter Gesellschaften sowie national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung wieder. 8
4 Vgl. Drexl-Trautmann, S. (2005), o.S.; Kirschbaum, T. (2005): S. 1473ff.
5 Vgl. Deutscher Corporate Governance Kodex (2005), S. 1f.
6 Vgl. Bertrams, H. (2004), S. 38ff.
7 Vgl. Deutscher Corporate Governance Kodex (2005), S. 1f.
8 Vgl. ebd., S. 1ff.
- 3 - 2.1.2.Regelungscharakter
Der DGCK wird in drei Kategorien mit unterschiedlichem Regelungscharakter eingeteilt. Die bereits vom Kodex unabhängig gesetzlich verankerten Regelungen dienen der vollständigen Darstellung und werden sprachlich nicht besonders hervorgehoben. 9
Das eigentliche Zentrum des Kodex stellen die so genannten Empfehlungen dar. Sie sind durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet. Im Gegensatz zu den gesetzlich verankerten Vorschriften sind Empfehlungen nicht zwingend. Es kann von Ihnen abgewichen werden, die Einhaltung ist den Gesellschaften freigestellt. Börsennotierte Gesellschaften sind jedoch verpflichtet, Abweichungen vom DCGK jährlich offen zu legen. Die Verpflichtung zur Entsprechungserklärung ist in § 161 AktG festgeschrieben. Hierauf wird im Verlauf der Arbeit noch gesondert eingegangen. Die dritte Regelungskategorie bilden die Anregungen. Sie werden im DCGK durch die Wörter „sollte“ und „kann“ hervorgehoben. Von ihnen kann auch ohne Offenlegung abgewichen werden. 10
Empfehlungen und Anregungen heben den Charakter des DGCK als flexibles Instrument zur Selbstregulierung der Standards guter Corporate Governance hervor. Es sind im Wesentlichen das Gesellschaftsrecht ergänzende Verhaltensempfehlungen zur Stärkung der Transparenz, unter anderem durch Nutzung moderner Kommunikationsmedien. Die Unterscheidung von Empfehlung und Anregung kennzeichnet jedoch auch die Diskussion um die Bedeutung einzelner Verhaltensstandards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
2.2. Das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung
Die Bundesregierung veröffentlichte im Februar 2003 ihren Maßnahmenkatalog zur Stärkung von Unternehmensintegrität und Anlegerschutz, das so genannte 10-Punkte-Programm. Die Maßnahmen werden seit diesem Zeitpunkt konsequent von der Bundesregierung umgesetzt. Die nachfolgende Übersicht stellt den zu regelnden Bereich und die geplanten bzw. umgesetzten Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber. Das 10-Punkte-Programm verdeutlicht, dass der Gesetzgeber die Aktiengesellschaften verstärkt als Teilnehmer des Kapitalmarktes wahrnimmt, die sich
9 Vgl. Hönsch, Dr. H. et al. (2005), S. 20ff.
10 Vgl. Vgl. Hönsch, Dr. H. et al. (2005), S. 20 ff.; Deutscher Corporate Governance Kodex (2005), S. 1f.;
Bertrams, H. (2004), S. 48 f.
Arbeit zitieren:
Andrea Chadde, 2006, Die Verankerung von Corporate Governance im Unternehmensrecht - Unternehmensführung im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Verbindlichkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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