Inhaltsverzeichnis:
1. Überblick über den Weltagrarhandel. 1
2. Weltagrarhandel und Entwicklung. 3
3. Stand der WTO-Verhandlungen im Agrarbereich. 7
4. Resümee. 8
Literaturverzeichnis 10
1. Überblick über den Weltagrarhandel
Bedeutung des Weltagrarhandels
Im Jahr 2004 betrug das internationale Handelsvolumen von Agrarprodukten 783 Mrd. US$. Damit spielt der Weltagrarhandel im Vergleich zu anderen Handelsgütern eine untergeordnete Rolle. Der Anteil am gesamten internationalen Handel betrug 2004 8,8 %.
Jedoch ist die Bedeutung von Agrarprodukten als Exportgut regional sehr unterschiedlich. An den gesamten Exporten Mittel- und Südamerika haben landwirtschaftliche Erzeugnisse einen Anteil von 28,9 %. Bei Einzelnen Entwicklungsländern haben Agrargüter sogar einen Anteil von mehr als 80 % an den Exporte, so bei Äthiopien, Paraguay, Belize und Nicaragua.
Wichtige Akteure
Wenn es um den Anteil verschiedener Länder an den weltweit exportierten Agrarprodukten geht, so liegen wiederum andere Länder(gruppen) vorne. In absoluten Zahlen sind die EU, USA, Kanada, Brasilien, China, Australien und Argentinien die größten Agrarexporteure. In der so genannten Cairns-Gruppe haben sich die wettbewerbsstarken Agrarexporteure Südafrika, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Fidschi, Guatemala, Indonesien, Malaysia, Neu-seeland, Paraguay, Philippinen, Thailand und Uruguay zusammengeschlossen - diese Gruppe vereint einen Großteil der Agrarexporteure auf sich. Der Cairns-Gruppe stehen Industrieländer mit einer eher protektionistischen Agrarpolitik gegenüber. Die wichtigsten Akteure hier sind die EU, die USA und Japan. Weiterhin zählen die Schweiz und Norwegen zu dieser Gruppe. Auf Seiten der Entwicklungsländer formieren Barbados, Botswana, Kuba, Elfenbeinküste, Dominikanische Republik, Ägypten, Honduras, Jamaika, Kenia, Mauritius, Marokko, Pakistan, Peru, Saint Lucia, Senegal, Sri Lanka, Trinidad und Tobago, Tunesien und Venezuela die Gruppe der Nettoimporteure von Lebensmitteln, die oft zusammen mit den 48 am wenigsten entwickelten Ländern als ein Block gesehen werden.
Protektionslevels und -maßnahmen
Während für die meisten Industrieprodukte (mit Ausnahme von Textilien und einigen weiteren einfachen Produkten) die Handelsbarrieren in den vergangenen GATT und WTO-Runden auf ein sehr niedriges Niveau reduziert wurden, sind Zölle und andere „handelsverzerrende“ Maßnahmen bei Agrargütern und Lebensmitteln nach wie vor S E I T E 1 V O N 1 0
auf einem hohen Level. Auf Agrarprodukte wird durchschnittlich ein Importzoll von 17 % erhoben, bei Industrieprodukten sind es nur 5 % und bei nicht-agrarischen Rohstoffen 1,1 %.
„Handelsverzerrende“ Maßnahmen bei landwirtschaftlichen Gütern nehmen vor allem drei Formen an:
Exportförderung (Exportsubventionen, Exportkredite, Nahrungsmittelhilfe und Staatshandelsfirmen) Interne Stützung
Beschränkung des Marktzugangs
Exportsubventionen stellen einen Ausgleich zwischen dem Binnenmarktpreis und dem Weltmarktpreis dar, der Exporte von Überschüssen auf den Weltmarkt erst ermöglicht. Ausfuhrerstattungen werden vor allem von der EU genutzt. Die USA fördern den Absatz US-amerikanischer Agrarerzeugnisse durch Exportkredite mit langen Laufzeiten und niedrigen Zinsen (sowie Ausfallgarantien) und setzen außerdem Nahrungsmittelhilfen ein, bei denen Nahrungsmittel kostenlos, zu reduzierten Preisen oder über langfristige Kredite an vorgeblich bedürftige Länder abgegeben werden. Australien, Kanada und Japan kontrollieren den Agrarhandel über staatliche Monopole mit denen sowohl der Exportpreis gedrückt als auch der Preis importierter Erzeugnisse künstlich erhöht werden kann.
Mit dem Begriff der internen Stützung werden die Subventionen an Landwirte erfasst, die von der WTO in drei Boxen aufgegliedert werden: Amber box: Handelsverzerrende Subventionen, z.B. produktionsgebundene
Zahlungen und Maßnahmen zur Preisstützung.
Blue box: Subventionen, die zwar produktionsbezogen geleistet werden aber gleichzeitig Maßnahmen zur Produktionsbegrenzung enthalten. Green box: Subventionen die als nicht oder kaum handelsverzerrend angese-
hen werden. Dies bezieht sich auf „entkoppelte“ Zahlungen an Landwirte (als direkte Einkommensbeihilfen oder Umweltausgleich) sowie Programme zur ländlichen Entwicklung.
Beschränkungen des Marktzugangs sind Zölle, Quoten sowie andere Bestimmungen, die die Einfuhr begrenzen. Im Zuge des Uruguay-Abkommens sollten alle Marktzugangsbeschränkungen in monetäre Zölle umgewandelt werden um somit die Transparenz zu erhöhen. Tarifquoten sind aber nach wie vor zugelassen.
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Arbeit zitieren:
Andreas Schmidt, 2006, Weltagrarhandel und Entwicklung, München, GRIN Verlag GmbH
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