Inhaltsverzeichnis
Teil I: Einleitung (S. 1)
Teil II: Darstellung (S. 2 - 19)
(A) Definitionen:„Staat“ und „Staatsverschuldung“ (S. 2 - 4)
1. Was ist unter „Staat“ zu verstehen ? (S. 2 - 3)
1.1 Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden (S. 2)
1.2 Bundeseigene Betriebe (S. 2)
1.3 Andere Parafisci (S. 2-3)
2. Was heißt „Staatsverschuldung“? (S. 3 - 4)
2.1 Schuldenstand (S. 3)
2.2 Neuverschuldung (S. 3)
2.3 (Netto-) Kreditaufnahme (S. 4)
(B) Formen der Verschuldung (S. 4 - 10)
1. Temporaler Aspekt (S. 5 - 6)
2. Lokaler Aspekt: Gläubigerkreis (S. 6 - 7)
3. Struktureller Aspekt: Schuldenarten (S. 7 - 10)
3.1 Direktausleihungen (S. 7)
3.2 Obligationen (S. 8)
3.3 Unverzinsliche Schatzanweisungen („U-Schätze“) (S. 8)
3.4 Bundesschatzbriefe (S. 8 - 9)
3.5 Bundesanleihen (S. 9 - 10)
()C Wofür verschuldet sich der Staat? Gründe der Verschuldung
und damit verbundene Probleme (S. 10 - 15)
1. Kassenkredite (S. 10 - 11)
2. Deckungskredite (S. 11 - 15)
2.1 Fiskalische Begründung (S. 11 - 12)
2.2 Konjunkturpolitische Begründung („Keynesianismus“) (S. 12 - 13)
2.3 Verteilungspolitische Begründung (Lastenverschiebungseffekt) (S. 13-15)
i
(D) Entwicklungen und Grenzen der Verschuldung (S. 15 - 19)
1. Entwicklungen der öffentlichen Verschuldung (S. 15 - 17)
1.1 Gesamtverschuldung (S. 15)
1.2 Strukturelle Entwicklung der Verschuldung (S. 16 - 17)
2. Grenzen öffentlicher Verschuldung (S. 17 - 19)
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen (S. 17 - 19)
2.2 Ökonomische Grenzen (S. 19)
Teil III: Literaturverzeichnis (S. 20)
ii
Teil I: EINLEITUNG
Nicht erst seit dem Vertrag von Maastricht und den damit verbundenen Konvergenzkriterien, die zur Teilhabe an der Wirtschaft- und Währungsunion der Europäischen Gemeinschaft ermächtigen, ist das Thema Staatsverschuldung wieder stärker in das Bewusstsein der allgemeinen Öffentlichkeit geraten.
Allzu lange, so scheint es jedoch, war die mittlerweile zu einem sehr ernsthaften Problem ge-wordene Frage einer kreditfinanzierten Ausgabenpolitik bewusst oder unbewusst aus dem öffentlichen Blickfeld geraten.
Dass aber die Schuldenproblematik, auch gemessen an der Präsenz in den Medien, zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist nur zu einem Teil darauf zurückzuführen, dass die Bundesrepublik gewillt ist, sich an den Konvergenzkriterien zu orientieren. Der andere Teil rührt von der Tatsache her, dass die Rot-Grüne-Regierung einen finanzpolitischen Konsolidierungskurs eingeschlagen hat, der für die nähere Zukunft einen Bundeshaushalt ohne erneute Netto-Kreditaufnahmen vorsieht. 1 Dies alles geschieht u.a. vor dem Hintergrund, dass schon heute jeder fünfte Steuereuro für die Tilgung von Zinsen verwendet werden muss. Konsequent zu Ende gedacht, engt diese Entwicklung den politischen Gestaltungsspielraum bereits dieser Tage so stark ein, dass für engagierte Projekte und nötige Reformen, die zunächst mit entsprechend hohen Kosten verbunden sind, nahezu keine Wahlalternativen in finanzieller Hinsicht mehr vorhanden sind. 2 Diese Arbeit möchte, im Rahmen ihrer durch den geplanten Umfang eingeschränkten Möglichkeiten, Formen, Entwicklungen und Probleme staatlicher Verschuldung darstellen. Dabei bildet die Untersuchung der Begriffe „Staat“ und „Verschuldung“ die Ausgangsbasis (A). Sobald diese Begriffe hinreichend definiert sind, bleibt die Frage offen, welche Verschuldungsformen es in der Bundesrepublik gibt (B): Bei wem verschuldet sich der Staat? Auf wie lange Zeit, und in welchen Strukturen? Und letztlich wird zu untersuchen sein, wofür sich der Staat eigentlich verschuldet (C): Mit welcher Begründung darf, kann, oder gar soll sich der Staat verschulden, und welche Probleme gehen mit der jeweiligen Begründung einher? Den Abschluss der Arbeit bildet die Vorstellung von Entwicklungen und Grenzen (D), die, wie oben angedeutet rechtlichen Charakter haben, oder aber auch ökonomischer Natur sein können.
1 Dieses strategische Ziel bleibt, obwohl in den Medien zurecht darauf hingewiesen wird, dass sich Hans Eichel
„von seinem Ziel, 2006 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorzulegen (...) längst verabschiedet hat [und]
einen neuen Termin (...) nicht nennen [wolle].“ Aus: Wirtschaftswoche Nr. 22 vom 20.05.2004, S. 34 f.
2 In allerjüngster Vergangenheit war z.B. der Bundeswehretat wieder in die Kritik geraten, der angesichts
anderer Probleme von vielen Seiten, auch innerhalb der SPD-Fraktion, als zu hoch eingeschätzt wurde.
Verteidigungsminister Peter Struck wehrte die Diskussion um eine eventuelle Kürzung mit dem Verweis ab, eine
Bundeswehrreform werde, wie sie geplant ist, nicht mit weniger Geld zu realisieren sein. Der jüngst vom
Bundeskabinett verabschiedete Haushaltsplan sieht dennoch Kützungen in seinem Ressort vor.
1
Teil II: DARSTELLUNG
(A) Definitionen:„Staat“ und „Staatsverschuldung“
1. Was ist unter „Staat“ zu verstehen ?
Bei der Darstellung von Problemen und Entwicklungen einer staatlichen Verschuldung ist zunächst die Frage nach dem Untersuchungsgegenstand zu stellen: Was wird allgemein unter „Staat“ verstanden? Welche Institutionen können oder dürfen sich verschulden, und was bedeutet es, wenn man von „Verschulden“ spricht? Diesen und anderen Fragen widmet sich der erste Teil der vorliegenden Hausarbeit, um von dort aus dann auf Formen der Verschuldung und die Involvierung des Staates zu sprechen zu kommen.
1.1 Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden
Wenn von staatlicher Verschuldung in Deutschland die Rede ist, muss man zum einen die drei föderativen Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden betrachten. Sowohl in ihren Verschuldungsspielräumen, als auch in der Höhe der Schuld, wie auch in der Schuldenstruktur (z.B. gemessen an den Gläubigern) weisen sie z. T. große Unterschiede auf, wie im weiteren Verlauf noch zu sehen sein wird.
1.2 Bundeseigene Betriebe
Ehemals hundertprozentig bundeseigene Betriebe, wie etwa die Deutsche Bundesbahn oder die Post, können ebenfalls unter den Staatsbegriff fallen.
Sie zeigen, dass entweder zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes (Liquidität), oder aus Expansions-, bzw. Investitionsgründen Schulden angehäuft wurden. Die Verschuldungspolitik hat sich mit der Privatisierung allerdings strukturell verändert.
1.3 Andere Parafisci
Eine andere Unterkategorie von „Staat“, aufschlussreich gerade im Hinblick auf die Verschuldungsproblematik, bilden die aus Gründen des Lastenausgleiches oder des Wiederaufbaus gegründeten Parafisci, wie etwa der Fond „Deutsche Einheit“. Er soll(te) mit finanziellen Mitteln den (infra-)strukturellen Aufbau der neuen Bundesländer, sowie deren Altschuldendienst auf der einen und die ökonomische Vernetzung von Ost- und Westdeutschland auf der anderen Seite ermöglichen. Dieser Fond speist sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus Kreditmitteln.
Zudem ist auch noch aus heutiger Sicht das ERP-Sondervermögen bei der Analyse von „Staat“ und Staatsschuld relevant: Die vom Bund verwalteten Mittel, ehemals Marshallplan-
2
Hilfe, treten heutzutage als kreditfinanziertes Sondervermögen in Form des European-Recovery-Programs (ERP) auf. 3
Welchen Anteil an der Gesamtverschuldung die einzelnen vorgestellten Größen haben, zeigt Abb. 3 (S. 10). Es sollte aber zu erst geklärt werden, was überhaupt Verschuldung meint.
2. Was heißt „Staatsverschuldung“?
Nicht nur der Staatsbegriff bedarf nämlich einer genaueren Unterteilung: Verwendet man das Wort Verschuldung, so ist dies, wenn man genau sein will, nicht präzise genug. 4 Für die Bundesrepublik gilt, dass auf der einen Seite ein medial geprägter Verschuldungsbegriff verwendet wird, der nicht weiter untergliedert wird. Es scheint hier die plakative Aussage zu genügen, nach der „der Staat“ (s.o.) zu hohe Schulden habe. Auf der anderen Seite ist es aber durchaus zentral genau zu differenzieren, was im jeweiligen Kontext mit Verschuldung gemeint ist:
2.1 Schuldenstand
Zum einen kann der Schuldenstand bei der Analyse einer staatlichen Verschuldung als Indikator herangezogen werden.
Er gibt an, welchen Bestand an öffentlichen Schuldentiteln z.B. eine bestimmte Gebietskörperschaft hält. Bei der Betrachtung des Schuldenstandes, verstanden als eine zeitpunktbezogene Bestandsgröße, wird die kumulierte Neuverschuldung der vergangenen Perioden untersucht, die sich zu einer bestimmten Summe aufaddiert hat. Die Bundesrepublik Deutschland (alle Gebietskörperschaften zusammen) sieht sich einem Schuldenstand von aktuell ca. 1.400 Mrd. Euro gegenüber.
2.2 Neuverschuldung
Eine andere Größe, die bereits oben genannt wurde, ist die Neuverschuldung. Sie wird ermittelt, indem man die Differenz vom Schuldenstand am Ende einer Periode mit demjenigen am Ende der Vorperiode vergleicht, bzw. saldiert. Somit stellt die Neuverschuldung eine periodenbezogene Stromgröße dar. Alle aufaddierten Neuverschuldungen ergeben den Schuldenstand (s.o.).
Über die Neuverschuldungsstruktur, sowie über nationale wie internationale rechtliche Grenzen, wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch die Rede sein.
3 Vgl. Abb. 3: BRD - Öffentliche Verschuldung - Kreditnehmer
4 So z.B. auch FEHR/ WIEGARD: „Der Begriff „Staatsverschuldung“ ist ohne nähere Präzisierung
missverständlich.“ HANS FEHR und WOLFGANG WIEGARD: Probleme der Staatsverschuldung, Script zum
Sommersemester 2002 der Universität Regensburg. Online unter:
www-cgi.uni-regensburg.de/Fakultaeten/WiWi/ Wiegard/start/de/lehre/2002/SVKapitel2.pdf abgerufen
am 18.05.04 um 21:03
3
Arbeit zitieren:
Simon Emmerling, 2004, Staatsverschuldung - Formen, Entwicklungen und Probleme, München, GRIN Verlag GmbH
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