Ot t o- Friedrich- Universit ät - Bamberg Wintersemester 2000/ 2001 Hauptseminar NDL: Dem Verbrechen auf der Spur
Annette von Droste- Hülshoffs
„Die Judenbuche“
unter der besonderen Berücksichtigung des sozialen
Umfelds und dessen Rechtsempfindens
vorgelegt von:
Fl o r i a n SCH A FFEL H OFER, St udienadresse:
,QKDOWVYHU HLFKQLV
1. Inhaltsverzeichnis. 3
2. Einleitung. 4
3. Rechtsempfinden 4
3.1 Der Dorfbewohner 6
3.2 Der Gutsbesitzer (vertreten durch die Förster) 8
3.3 Der Droste 8
4. Soziales Umfeld. 9
4.1 Friedrichs Elternhaus. 10
4.2 Friedrichs Ohm Simon Semmler 11
4.3 Das Dorfmilieu. 14
5. Die Morde 16
5.1 Der Förstermord. 17
5.2 Der Judenmord. 20
5.3 Der Selbstmord 22
6. Erzählstrategie. 24
7. Fazit 25
8. Literaturverzeichnis. 26
'LH-XGHQEXFKH)ORULDQ6FKDIIHOKRIHU
3/3
(LQOHLWXQJ
„Von Zusammenhang ist fast gar nicht die Rede. Etwas mag es zur Romantik beitragen, wenn mancher Umstand im Dunkeln bleibt; aber wenn man bei vier Mordthaten, die hier vorfallen (abgesehen von einigen Nebengeschichten) nur bei einer (und auch da nicht sicher) erfährt, wer sie ausgeübt hat, so ist das doch etwas zu viel.“ (Huge (Hrsg.), 1998, S. 62.).
Aus diesem Grund möchte ich im Folgenden die verschiedenen Mordfälle näher betrachten. Dabei stellt sich jedoch nicht die Frage, wer möglicherweise die Personen getötet haben könnte. Vielmehr soll jeweils die Frage nach der Schuld des Protagonisten Friedrich Mergel erörtert werden.
Bevor ich dazu komme, muss jedoch als Grundlage hierfür das Rechtsempfinden der damaligen Zeit und sozialen Umgebung Friedrichs herangezogen werden. Bis zu welchem Grad werden Vergehen akzeptiert und werden diese überhaupt als solche angesehen?
Anschließend gehe ich auf das soziale Umfeld als prägende Instanz Friedrichs ein. Zu sehr spielen Verhaltensweisen, die sich auf den Jungen als Kind vonseiten der Eltern, später durch den Einfluss seines Onkels, und durch das generelle Dorfmilieu auswirken, eine Rolle.
Um ein abschließendes Fazit treffen zu können, muss darüber hinaus die Erzählstrategie der Droste beleuchtet werden. Schließlich ist es wichtig, zu wissen, welche Informationen die Autorin über den Erzähler dem Leser zukommen lässt und vor allem lassen will. Nur ihre Absicht, die letzten Endes dahinter steht, kann dazu beitragen, die Schuldfrage Friedrichs am Judenmord zu klären.
5HFKWVHPSILQGHQ
Die Droste führt den Leser anfangs in die Umgebung, die Natur, ein. Dabei fällt auf, dass es sich um ein ganz normales Dorf auf dieser Erde handelt, „kurz, ein Fleck, wie es deren sonst so viele in Deutschland gab, mit all den Mängeln und Tugenden, all
+$'LH-XGHQEXFKH)ORULDQ6FKDIIHOKRIHU 4/4
der Originalität und Beschränktheit, wie sie nur in solchen Zuständen gedeihen.“ (J 1 , S. 3.).
Nachdem die landschaftliche Schönheit und die abseitige Lage des Dorfes B. hervorgehoben wurde, wird ausführlich auf die damaligen Rechtsverhältnisse eingegangen. Das zeigt, wie wichtig sie für die Autorin waren, da sie von Anfang an den Hintergrund ihrer Erzählung, vor allem für den ersten Teil, bis zum Förstermord, bilden.
Der eigentliche soziale Konfliktstoff zur Zeit des Geschehens dieser Novelle ergibt sich aus den unklaren Besitz- und Eigentumsverhältnissen im Bereich der Fluren und Forsten. Zwangsläufig mussten die Interessen der Adligen und Dörfler um die Wälder aufeinanderprallen, stellt Karl Philipp Moritz fest (Moritz, 1989, S. 24.).
Drei Rechtsschichten oder Rechtsnormen werden herausgestellt: Dem geschriebenen oder positiven Recht wird das Gewohnheitsrecht gegenübergestellt, und beide werden von der inneren Überzeugung, dem moralischen Recht überwölbt. Aufgrund der Tatsache, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erst 1900 für ganz Deutschland eingeführt wurde, und somit Gesetze innerhalb eines Staates allgemein gültig und verbindlich sind, erscheinen die damaligen Rechtsverhältnisse verwirrend.
Zur Handlungszeit der Judenbuche herrscht die Patrimonialjustiz als niedere Gerichtsbarkeit vor. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Gutsherren bei einfacheren Streitigkeiten oder Vergehen zwischen Bauern und Pächtern selbst richten. Der ausübende Amtmann oder Justitiar war in seiner Stellung vom Gutsherrn abhängig, denn allgemein verbindliche Strafgesetze existierten nicht. Daraus resultiert, dass die Gutsherren auch in ihren eigenen Belangen für sich selbst entschieden.
Die Blutgerichtsbarkeit wurde seit 1532 durch die „ Constitutio criminalis Carolina“ von Kaiser Karl V. geregelt. Diese beinhaltete eine Einschränkung der Folterung, ein Verbot der Ablösung von Strafe durch Geld, und ein gleiches Strafrecht für Arm und
1 J ist die von mir gewählte Sigle für den als Grundlage dienenden Primärtext: Annette von Droste-Hülshoff: Die Judenbuche. Ein Sittengemälde aus dem gebirgichten Westfalen. Stuttgart: Reclam 1992 (=UB 1858).
+$'LH-XGHQEXFKH)ORULDQ6FKDIIHOKRIHU 5/5
Reich. Die Schuld konnte durch persönliches Bekenntnis oder Zeugenaussagen, durch Verhör oder Folter festgestellt werden, jedoch nicht durch Indizienbeweise. Die Urteilsfindung hing weitgehend von den einzelnen Richtern ab, die harten Bestimmungen wurden jedoch vielfach unterlaufen: Vor allem bei Eigentumsdelikten, neigte die öffentliche Meinung zur Milde. Nach der Carolina hätten im Fall der Judenbuche weder Simon noch Friedrich ohne eigenes Schuldbekenntnis verurteilt werden können, da gegen sie keine Zeugenaussagen vorlagen und die Indizienbeweise nicht ausreichten. Selbst für den Fall, dass Friedrich dem Amtschreiber Kapp ausführlich und wahrheitsgetreu sein Streitgespräch mit dem Förster Brandis oder vor Gericht die Axt als Eigentum seines Onkels bestätigt hätte, wäre Simon damit noch nicht verurteilt worden.
'HU'RUIEHZRKQHU
Noch komplizierter war die Rechtslage des dörflichen Alltags. Auf Anordnung der Landes- und Grundherren hatten die Bauern eine Vielzahl von Abgaben zu leisten. Diese Verpflichtungen der Bauern konnten von einem Grundherren zum anderen und erst recht zwischen adliger und kirchlicher Abhängigkeit sehr unterschiedlich sein. Am schwierigsten sind aus heutiger Sicht die damaligen Eigentums- und Nutzungsrechte der Waldungen zu erfassen, die für den Rechtsaspekt der Judenbuche zu beachten sind (Moritz, 1989, S. 77.).
Die Holzfrevler handelten in der Überzeugung, uralte Rechtstitel auf die Nutzung des Waldes zu besitzen. Seit 1553 bestand in den Bredenborner Wäldern das Recht des Fallholzsammelns, während die Freiherren von Haxthausen alle Holzrechte für sich allein beanspruchten. Vom bäuerlichen Rechtsstandpunkt aus galt das eigenmächtige Holzfällen sogar als verbrieftes Recht. Als Grundlage sahen die Bauern das jahrhundertealte Recht der genossenschaftlichen Nutzung der Allmende, und eine zusätzliche Stütze in den naturrechtlichen Auffassungen der Zeit.
Dieses Gewohnheitsrecht äußert sich in der Weise, dass die Bewohner in und um Bredenborn ihren Bedarf zunächst aus den Amtwäldern decken sollten. Doch wenn diese nicht ausreichten, mussten die Freiherren von Haxthausen ihre Privatwälder zur Verfügung stellen, um die Leute mit nötigem Feuerholz zu versorgen. Nötig meinte
+$'LH-XGHQEXFKH)ORULDQ6FKDIIHOKRIHU 6/6
damals „ soviel wie leidlich [i. e. üblich] und möglich, also dass sie an demselben keinen Mangel leiden“ (Moritz, 1989, S. 24.) 2 . Dagegen sollen die Bauernleute ihren Amtleuten, den Brüdern von Haxthausen, jährlich einen Tag düngen und einen Tag pflügen. Der Vertrag zwischen diesen beiden Parteien war versöhnlich abgefasst und auf Ausgleich bedacht, aber derart unscharf formuliert, dass die Bredenborner ihn als Grundlage für die Ausweitung ihrer Rechte nutzen konnten. Hinzu kam, dass die Holzart, die gesammelt werden durfte, unklar war. Und die Waldungen, aus denen das Lesholz notfalls weiterhin entnommen werden konnte, waren außerdem nicht namentlich erwähnt.
Aufgrund dieser Unklarheiten ist es nicht verwunderlich, „ wie tief sich das ‚Almendebewußtsein’, das die Droste in der Einleitung zur ‚Judenbuche’ ein Recht der ‚öffentlichen Meinung’ und ‚der Gewohnheit’ nennt, bei der Landbevölkerung eingewurzelt hatte, d. h. die Auffassung, daß Wald und Wild der Dorfgemeinde oder Markgenossenschaft und nicht einem einzelnen Herrn gehören.“ (Moritz, 1989, S.25.).
In einem Urteil des Oberlandesgerichtes Paderborn aus dem Jahre 1827 wurde den Bredenbornern schließlich das Recht bestätigt, in allen Wäldern zu sammeln und im Bollkasten sowie im Masterholz auch Holz zu fällen. Margret, die Mutter Friedrichs, drückt die landläufige Meinung folgendermaßen aus: „ Höre, Fritz, das Holz lässt unser Herrgott frei wachsen, und das Wild wechselt aus eines Herren Lande in das andere; die können niemand gehören“ (J, S. 11.). „ Diese Struktur der Vergeltung, im Vollgefühl des Gerächtseins, schlägt nicht nur gegen die Menschen, sie schlägt ebenso blindlings gegen die Natur, und von dieser aus wieder gegen die Menschen“ (Becher Cadwell, 1991, S. 160.). Dass es bei den Streitigkeiten nicht mehr nur um ein bisschen Feuerholz ging, zeigt die folgende Szene: „ Dreißig, vierzig Wagen zogen zugleich aus in den schönen Mondnächten mit ungefähr doppelt soviel Mannschaft jedes Alters, vom halbwüchsigen Knaben bis zum 70jährigen Ortsvorsteher, der als erfahrender Leitbock den Zug mit gleichstolzem Bewusstsein anführte, als er seinen Sitz in der Gerichtsstube einnahm.“ (J, S. 5.).
2 (Rezess des Landesherrn, Fürstbischofs Rembert zu Paderborn, aus dem Jahre 1553. Einzusehen im Gemeindearchiv Bredenborn).
+$'LH-XGHQEXFKH)ORULDQ6FKDIIHOKRIHU 7/7
Arbeit zitieren:
Florian Schaffelhofer, 2001, Die Schuldfrage des Protagonisten am Judenmord in Annette von Droste-Hülshoffs "Die Judenbuche", München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Annette von Drost-Hülshoff´s Judenbuche und der Antisemitismus
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 37 Seiten
Das Unheimliche in der Erzählung "der Sandmann" von E.T.A. H...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit, 23 Seiten
Eine psychiatrische Diagnose des Friedrich Mergels aus Annette von Dro...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 29 Seiten
Methoden der Spannungserzeugung bei Heinrich von Kleists "Zweikam...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit, 9 Seiten
Annette von Droste-Hülshoff: "Die Judenbuche" - Das Persona...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit, 15 Seiten
Stereotype in der soziologischen und soziolinguistischen Forschung
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
E.T.A. Hoffmanns 'Das Fräulein von Scuderi' - Eine Detektivges...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Seminararbeit, 17 Seiten
Expressionistische Lyrik als Spiegel jüdischer Identität
Literaturwissenschaft - Moderne Literatur
Hausarbeit, 25 Seiten
Schuld, Gnade und Strafe: Annette von Droste-Hülshoffs Die Judenbuche
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Seminararbeit, 17 Seiten
Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Die Darstellung der Großstadt in der Literatur des beginnenden 20. Jah...
Soziologie - Medien, Kunst, Musik
Seminararbeit, 32 Seiten
Bedeutung der Minneexkurse in Wolfram von Eschenbachs "Parzival&q...
Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Die Gefahr aus dem Orient? Zum Feindbild Islam
Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit
Seminararbeit, 18 Seiten
Interpretation von Georg Trakls Gedicht "Die schöne Stadt"
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit, 17 Seiten
Die so genannte Burgenordnung Heinrich I.
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 20 Seiten
Die charakterliche Entwicklung Friedrich Mergels unter Berücksichtigun...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit, 13 Seiten
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur: Die Schuldfrage des Protagonisten am Judenmord in Annette von Droste-Hülshoffs "Die Judenbuche" ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Florian Schaffelhofer hat den Text Die Schuldfrage des Protagonisten am Judenmord in Annette von Droste-Hülshoffs "Die Judenbuche" veröffentlicht
Florian Schaffelhofer hat einen neuen Text hochgeladen
Die Judenbuche. Analysen und Reflexionen
Interpretationen und Hinweise
Annette von Droste-Hülshoff
Die Judenbuche. Mit Materialien
Ein Sittengemälde aus dem gebi...
Annette von Droste-Hülshoff, Johannes Diekhans, Doris Hönes
0 Kommentare