Good Governance –
Theorie und Praxis der Weltbank und der OECD
von: Wolfgang Dietz
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung 2
1. Good Governance – eine Begriffseingrenzung 2
1.1 Governance 2
1.2 Good Governance 3
2. Das Konzept von Good Governance der Weltbank 3
2.1 Die Weltbank als Bretton-Woods Institution 3
2.2 Die Weltbank und Good Governance 4
2.2.1 Public Sector Management 5
2.2.2 „Accountability“ 7
2.2.3 Rechtlicher Rahmen für Entwicklung 8
2.2.4 Information und Transparenz 9
3. Der Good Governance Ansatz des DAC 11
3.1 Das DAC als Abteilung der OECD 11
3.2 Das DAC und Good Governance 11
3.2.1 Verlässlicher Rechtlicher Rahmen 12
3.2.2 Public Sector Management 12
3.2.3 Bekämpfung von Korruption 13
3.2.4 Eindämmung der exzessiven Militärausgaben 13
4. Von Theorie zu Empirie 14
4.2 Das DAC 14
4.3 Die Weltbank 16
4.4 Kritische Betrachtung der Untersuchung 18
5 Abschließende Bewertung 19
6. Quellenverzeichnis 20
6.1 Literatur 20
6.2 Internetquellen 20
0. Einleitung
Der Begriff „Good Governance“ erfreut sich nicht erst seit kurzem großer Beliebtheit. Sowohl in der tagesaktuellen gesellschaftlichen Diskussion als auch in der Wissenschaft findet er seit einiger Zeit immer häufigere Verwendung1. Die Geberkonferenz der G8, die Weltbank, die OECD, die GTZ, die KfW… die Liste derer, die diesen Begriff (meist im Zusammenhang mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit) verwenden, lässt sich weiter fortsetzen. Doch was verbirgt sich hinter dem so vage definierten Begriff? Kann er nach Belieben umgedeutet werden, ist er nur ein weiterer inhaltsloser Slogan, der die Feuilletons füllt, oder stellt Good Governance ein neues, brauchbares und wirkungsvolles Konzept in der Entwicklungshilfe dar? In der vorliegenden Arbeit soll der Begriff Good Governance erläutert und anhand der Konzeptionen von Weltbank und OECD beziehungsweise des DAC2 illustriert werden. In einem zweiten Schritt (Kap.4) wird untersucht, inwieweit die Konzeptionen in der Praxis der Entwicklungshilfe konsequent von beiden Organisationen umgesetzt werden. Inwieweit hat „Good Governance“ einen Einfluss auf die Entwicklungshilfepraxis der Weltbank und der OECD?
1. Good Governance – eine Begriffseingrenzung
Eine eindeutige Begriffsdefinition von Good Governance fällt schwer. In diesem Kapitel soll eine begriffliche Annäherung versucht werden. Dazu wird zunächst auf den Begriff „Governance“ eingegangen, um dann zu „Good Governance“ zu gelangen.
1.1 Governance
Für den englische Ausdruck „Governance“ finden sich im Deutschen eine Vielzahl von Übersetzungen: die Herrschaft, das Regieren, die Staatsführung oder die Staatssteuerung werden angeboten3. Doch diese Übersetzungen sind irreführend, da „…der Gedanke situativer Verhaltensmuster nahe gelegt [wird]. Dabei handelt es sich vor allem um institutionalisierte Handlungsmuster, nicht zuletzt unter dem Einfluss der Institutionenökonomie.“4 Zudem impliziert eine solche Übersetzung die Fokussierung auf das staatliche Handeln allein. „Governance“ kann zwar auf den lateinischen Wortstamm „Gubernare“ zurückgeführt werden, das unter anderem die Kunst des Regierens bedeutet5. Der Begriff erfuhr jedoch in jüngerer Zeit eine neue Konnotation, die gerade auf die Abgrenzung zum sinnverwandten Begriff „Government“ abzielt und auf dessen Erweiterung darstellen soll: „…the manner in which power is exercised in the management of a country’s economic and social ressources“6. Der Begriff umfasst somit „…Muster und Strukturen […], wie sie sich in einem soziopolitischen System als Ereignis Interagierender und intervenierender Kräfte aller7 beteiligten Akteure darstellen8“.
1.2 Good Governance
Noch schwieriger als die Definition des Begriffs „Governance“ stellt sich die Definition von „Good Governance“ dar. Die vom BMZ vorgeschlagene Übersetzung „Gute Regierungsführung“ greift zu kurz, da –wie in Kap. 1.1 erwähnt- Governance mehr beinhaltet als nur die Regierungsführung.
Darüber hinaus liegt die Schwierigkeit jedoch in der Definition von „Good“. Das Adjektiv „Gut“ stellt ein normatives Werturteil dar und entzieht sich einer wertneutralen Definition9. Aus diesem Grund ist keine allgemein gültige Definition von „Good Governance“ möglich, der Begriff kann nur akteursabhängig konzeptionell verstanden werden. Je nach Akteurshintergrund wird dieses Konzept unterschiedlich ausgeleuchtet. Dieses konzeptionelle Verständnis wird der vorliegenden Arbeit zu Grunde gelegt.
2. Das Konzept von Good Governance der Weltbank
[...]
1 Eine Internetsuche in der Suchmaschine www.google.com ergibt über 500 Mio. Treffer.
2 Developement Assistance Center: die für Entwicklungshilfe verantwortliche OECD-Abteilung, siehe Kap. 3
3 vgl. Langenscheidt (xxx)
4 König, Klaus (2000): S.1
5 Fuster, Thomas (1997): S. 67
6 Diese Definition entstammt dem “Webster’s New Underbridged Dictionary”, auf die sich auch die Weltbank bezieht. Vgl. Fuster, Thomas (1997): S. 68
7 Hervorhebung durch den Autor
8 König, Klaus (2000): S.4
9 Auf das wissenschaftstheoretische Problem der Wertneutralität in der Wissenschaft soll hier nicht eingegangen werden, der Autor setzt voraus, dass Wertneutralität prinzipiell möglich ist. Siehe hierzu: Albert, Hans (xxx): Das Problem der Wertfreiheit und die Rationalität.
Quote paper:
Wolfgang Dietz, 2006, Good Governance - Theorie und Praxis der Weltbank und der OECD, Munich, GRIN Publishing GmbH
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