Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Geschichte
Proseminar: DDR unter Honecker
Wintersemester 2003/04, 3. Semester
Gefangenenfreikauf
von: Oliver Freidel
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zusammensetzung und Situation der politischen Gefangenen in der DDR
3. Anfänge der Zusammenarbeit und Familienzusammenführungen
3.1 Die ersten Freikäufe
3.2 Beginn der großen Transporte
4. Freikauf in den Jahren 1966-1989
5. Ende der humanitären Beziehungen
6. Wirtschaftliche Bedeutung für die DDR
7. Fazit
8. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Diese Hausarbeit soll sich mit einem besonderen Gebiet der innerdeutschen Beziehungen auseinander setzen. Nämlich dem Freikauf in der DDR einsitzender politischer Gefangener. Dieser „Menschenhandel“ fand von 1963 bis 1989 statt. Er brachte der ostdeutschen Regierung insgesamt Gegenleistungen in Höhe von über 3.5 Milliarden DM ein. In über 35 Jahren wurden 33.755 politische Gefangene freigekauft und über 250.000 Familienzusammenführungen durchgeführt. Der Handel mit Menschen gehörte für die DDR zu einer wichtigen Einnahmequellen der begehrten Devisen. Denn nur mit diesen ließen sich wichtige Embargogüter organisieren und bezahlen. Als Embargogüter wurden die Waren und Erzeugnisse bezeichnet, die die DDR offiziell nicht von westlichen Staaten beziehen durfte. Diese Produkte waren jedoch wichtig für den Auf- und Ausbau der DDR-Wirtschaft, so zum Beispiel auf dem Gebiet der Elektronik und Computertechnik. Außerdem benötigte das MfS dringend Devisen um sich mit der neuesten Spionagetechnik auszurüsten, die zur Bespitzelung des eigenen Volkes und des westlichen Auslands, besonders der Bundesrepublik diente. Produkte die nicht im sozialistischen Wirtschaftsgebiet erhältlich waren, konnten nur mit Devisen beschafft werden. Oftmals mussten für diese, für die DDR gesperrten Dinge aber das Doppelte oder mehr des Weltmarktpreises gezahlt werden. Aber auch die Unterstützung von Gesinnungsgenossen erfolgte in Valutamark (VM). So zum Beispiel erhielt Nicaraguas Präsident Daniel Ortega mehrere Millionen, unter anderem für die Getreideversorgung des Landes. Außerdem spielte für die DDR sicher auch die Ventilfunktion dieses Handels eine Rolle. Sie konnten auf diesem Weg schließlich auch unliebsame politische Gegner los werden. Ein weiterer Vorteil dieser „Handelsbeziehungen“ lag in der Austauschmöglichkeit feindlicher Agenten, aus der nicht nur die DDR ihren Nutzen zog. Sofort denkt man an die Klienicker Brücke, dieses Bauwerk in Potsdam wurde zu dem Symbol des Agentenaustausches zwischen Ost und West.
Doch wie sah die logistische Durchführung dieser zweifelhaften Wirtschaftsbeziehungen aus? Wie konnte in Zeiten des Kalten Krieges solch ein innerdeutscher Handel zustande kommen und wer waren die Akteure dieses Handels? Dieses und auch die Frage welchen Umfang und Stellenwert die so erzielten Deviseneinnahmen für die ostdeutsche Volkswirtschaft hatten, soll mich in dieser Arbeit interessieren. Die Recherche dieses schwierigen Themas wurde durch die Tatsache erschwert, dass nur wenige Aufzeichnungen erhalten geblieben sind. Akten zu diesem Thema wurden entweder gar nicht erst angelegt oder bereits planmäßig vernichtet. Von den wenigen Beteiligten hat bis jetzt nur Ludwig A. Rehlinger ein Buch1 zu diesem Thema verfasst. Rehlinger war damals Staatssekretär für innerdeutsche Beziehungen. Doch auch er zieht es vor „eine gewisse Vertraulichkeit weiter zu wahren“2. Wichtige Namen in diesem Zusammenhang, wie den des KoKo-Chefs Schalck-Golodkowski sucht man in Rehlinger´s Werk vergeblich. Über dessen Konten liefen aber ein Großteil der eingenommenen Devisen. Doch auch andere Namen „ die die Wellen zwischen Bonn und Ostberlin haben zeitweilig hochschlagen lassen“3 unterschlug er, wie Peter Przybylski feststellt. Weitere involvierte Personen „habe in der Stille gewirkt“, “sie aufzuzählen ist nicht möglich“4. Wichtige Beteiligte auf Seiten der DDR, wie Wolfgang Vogel oder Jürgen Stange haben sich noch nicht schriftlich geäußert. Auch über das Wissen der sowjetischen Besatzungsmacht über dieses Thema ist mir nichts bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, das sie über das Vorgehen in dieser Sache informiert waren. Des weiteren spielen in diesem Zusammenhang auch Personen wie Axel Springer oder Josef Strauss eine Rolle, der mitunter Wunschlisten über auszutauschende Gefangene persönlich an Schalck-Golodkowski übergab. Bei diesen Treffen wurden manchmal nach reichlich Alkoholgenuss, auch Informationen ausgetauscht, für die andere wegen Landesverrat angeklagt wurden wären.
2. Zusammensetzung und Situation der politischen Gefangenen in der DDR
Zu Beginn der Sechziger Jahre lagen der bundesdeutschen Rechtsschutzstelle etwa 12.000 Akten über einsitzende politische Häftlinge vor. Von diesen waren etwa 4.000 schon von sowjetischen Militärtribunalen5 verurteilt wurden. Die oftmals in Gruppenprozessen verurteilten ehemaligen Kriegsgefangenen, die wegen Kriegsverbrechen schon während des Krieges verurteilt wurden, erhielten regelmäßig Strafen von 25 Jahren oder Lebenslänglich. Des weiteren befanden sich in dieser Gruppe auch Zivilisten, die wegen „antisowjetischer Hetze“, „Diversion“ oder Spionage zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden. Diese Gerichtverfahren fanden allesamt unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, eine Verteidigung fand so gut wie überhaupt nicht statt. Oftmals bekamen die Angeklagten erst am Verhandlungstag erstmals ihren Verteidiger zu sehen. Bei Vernehmungen waren sie selbstverständlich niemals anwesend. Die Verhandlungen dauerten oftmals nur wenige Minuten, es konnte in keiner Weise von einer rechtsstaatlichen Urteilsfindung gesprochen werden.
Zu dieser ersten, kam eine weitere Gruppe politischer Gefangener. Es waren die im Waldheimer Kriegsverbrecherprozess am 21.April 1950 Verurteilten. Es waren 3400 Deutsche, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Verstoß gegen das „Kontrollratsgesetz Nr.10“6 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Weiterhin saßen Tausende in Haft, die Strafen wegen sogenannter Boykotthetze verbüßten. In Artikel 6, Abs. 2 der DDR-Verfassung heißt es hierzu: “Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundungen von Glaubens-, Rassen- und Völkerhass, militärische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.“7
[...]
1 Rehlinger, Ludwig A., „Freikauf“, Berlin, Frankfurt(M.) 1991
2 ebenda S.7
3 Przybylski, Peter, „Tatort Politbüro, Band 2“, Berlin 1992
4 Rehlinger, Ludwig A., „Freikauf“, Berlin, Frankfurt(M.) 1991, S. 248
5 (kurz: SMT) sowjetische Militärgerichte, von 1945-1955 in der SBZ tätig
6 Gesetz über Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben
7 Sieger, Gerd-Joachim, Verfassung der DDR : Text, Einführung, Kommentar, Hinweise auf das Grundgesetz, München 1986, S.13
Arbeit zitieren:
Oliver Friedel, 2004, Gefangenenfreikauf, München, GRIN Verlag GmbH
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