Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis II
Formelverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung und Begriffsabgrenzungen 01
2 Die historische Entwicklung der Bevölkerungsstatistik 03
2.1 Einführung und Begriffsabgrenzung 03
2.2 Historische Entwicklung vom Altertum bis zur Neuzeit 04
2.2.1 Altertum 04
2.2.2 Mittelalter 05
2.2.3 Neuzeitliche Entwicklungen vom 16. bis zum 18. Jh. 06
2.2.4 Moderne Bevölkerungsstatistik bis zum 20. Jh. 07
2.3 Bevölkerungsstatistik der BRD 09
2.3.1 Erhebungssystem 09
2.3.2 Auswertungsmethoden 10
3 Vorläufer der Lebensversicherung 12
3.1 Versicherungsähnliche Ansätze im Altertum und Mittelalter 12
3.2 Frühformen der Lebensversicherung und die Belebung der Mathematik im Zeital-
ter der Reformation, Gegenreformation und des Absolutismus (16. bis 18. Jh.) 14
3.2.1 Staatliche Initiative zur Schadensbegrenzung und Finanzierung im 17. / 18. Jh. 15
3.2.2 Erste Grundlage moderner Versicherungswirtschaft 16
3.3 Das 19. Jahrhundert 18
3.3.1 Mathematische Weiterentwicklung im 19. Jh. 18
3.3.2 Erste Versicherungsunternehmen in Deutschland im 19. Jh. 19
3.3.3 Der Weg vom Institute of Actuaries in England zur IAA 20
4 Lebensversicherungsmathematik im 20. und bisherigem 21. Jahrhunderts 22
4.1 Rahmenbedingungen und nationale Ausprägung der LV 22
4.2 Grundlagen der Lebensversicherungsmathematik 23
4.2.1 Vorbemerkungen 23
4.2.2 Rechnungsgrundlagen der LVM 23
4.2.3 Kommutationswerte 24
4.2.4 Versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip 24
4.2.5 Prämien und Deckungskapital 25
5 Zusammenfassung 26
Literaturverzeichnis IV
Anhang VII
Tab. 1: Versicherungsunternehmen in der BRD 1997 ......................................................... 22
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Bevölkerungskonzept .............................................................................................. 03
Abb. 2: Bevölkerungspyramiden Deutschlands im Vergleich ............................................. 11
Abb. 3: Anteile der LVG in Deutschland um 1850 nach Versicherten ................................ 20
Abb. 4: Die fünf Grundregeln der International Actuarial Association ............................... 21
Abb. 5: Kommutationswerte der Überlebenden und der Gestorbenen ................................. 24
Abb. 6: Versicherungsmathematische Äquivalenzprinzip .................................................... 25
Formelverzeichnis
Formel 1: Ermittlung der Bevölkerungsdichte ..................................................................... 11
Formel 2: Rentenformel von Abraham DeMoivre ............................................................... 17
Formel 3: Sterblichkeitsgesetz von Gompertz-Makeham .................................................... 18
DAV Deutsche Aktuarvereinigung DK Deckungskapital Dtl. Deutschland EFV Erlebensfallversicherung fl. Gulden IAA International Actuarial Association Jh. Jahrhundert Jhs. Jahrhunderts KW Kommutationswerte LVG Lebensversicherungsgesellschaft LVM Lebensversicherungsmathematik LVU Lebensversicherungsunternehmen örVU öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen TFV Todesfallversicherung VAG Versicherungsaufsichtsgesetz V-AG Versicherungs-Aktiengesellschaft VN Versicherungsnehmer VR Versicherer VU Versicherungsunternehmen VVaG Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit VVG Versicherungsvertragsgesetzes ZZR Zinseszinsrechnung
- 1 - 1 Einleitung und Begriffsabgrenzung
Der Begriff der Versicherung lässt sich nach FARNY durch „Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit“ 1 verdeutlichen. In diesem Kontext tritt die Lebensversicherung als ein Teilgebiet der Individualversicherung gemäß dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung in Erscheinung. Diesem Wirtschaftszweig unter Anwendung des Äquivalenzprinzips steht das Teilgebiet der Sozialversicherung gegenüber, welches „über Beiträge einen sozialen Ausgleich bezweckt“ 2 und damit dem Solidaritätsprinzip gerecht wird.
Mit der vorliegenden Arbeit soll eine geeignete Darstellung der historischen Entwicklung vorgestellt werden, die zur Ausprägung der Lebensversicherungstechnik im modernen Sinn führte. Es wird herausgearbeitet, welche Ergebnisse die Erkenntnisse seit dem Altertum für den Gesamtkontext liefern und inwiefern diese in der Lebensversicherung des 20. und 21. Jahrhunderts Anwendung finden.
Dazu werden folgende Schwerpunkte gesetzt, die gleichzeitig für die Strukturierung der Arbeit maßgebend sind.
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht zunächst die Darstellung der bevölkerungsstatistischen Entwicklung vom Altertum über das Mittelalter und den Beginn der Neuzeit bis zur Moderne. Dieses zweite Kapitel stellt eine Auswahl prägnanter Erhebungen dar und schätzt den Wert der jeweiligen Epochen ein. Außerdem wird ein Überblick über die Bevölkerungsstatistik in der Bundesrepublik Deutschland gegeben.
Das nächste Kapitel widmet sich den Vorläufern der modernen Lebensversicherung. Hierbei führt der Weg über das Römische Reich und das Mittelalter zu Entwicklungen in der Neuzeit, die besonderen Einfluss auf die Ausprägung und das Verständnis der Lebensversicherung haben. Das Kapitel verdeutlicht wie sich der Versicherungsgedanke von der ursprünglichen gegenseitigen Unterstützungsleistung für Hilfsbedürftige zum Instrument der kalkulierten Risikoabsicherung entwickelt. Die Bearbeitung des Themas setzt die Beachtung religiöser, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Umbrüche voraus.
1 [WIR04] S. 11.
2 [WIR04] S. 17.
- 2 -Das vierte Kapitel versteht sich als Zusammenführung der Ergebnisse der Bevölkerungs-statistik und der Vorläufer der Lebensversicherung bis zum 19. Jahrhundert. Indem ein Überblick über die moderne Lebensversicherungsmathematik im 20. und 21. Jahrhundert dargeboten wird. Der Übersicht über die drei historischen unternehmerischen Wurzeln der Versicherungswirtschaft folgen die wesentlichen Grundlagen der Lebensversicherungsma-thematik. Neben der Erwähnung und kurzen Erläuterung der wichtigsten Rechnungsgrund-lagen, Hilfsgrößen und Prämien, steht die Erläuterung des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips im Vordergrund. Den Abschluss bildet das fünfte Kapitel, welches die Ergebnisse der Arbeit zusammenfasst und sich kritisch mit ihnen auseinandersetzt.
Die Seminararbeit basiert auf einer umfassenden Literatur- und Internetrecherche, indem dem Werk von Heinrich Braun (1878-1949) eine besondere Bedeutung zukommt. Die sehr detaillierte, aufschlussreiche und darüber hinaus interessante Ausarbeitung der „Geschichte der Lebensversicherung und der Lebensversicherungstechnik“ verdient ausdrücklich Wür- digung.
- 3 - 2 Die historische Entwicklung der Bevölkerungsstatistik 2.1 Einführung und Begriffsabgrenzung
Die Literatur zu Beginn des 20. Jahrhundert fasst die Aufgabe der Bevölkerungsstatistik darin zusammen, über „den wichtigsten Bestandteil des Staates, die Zahl der Einwohner, Buch zu führen, die Eigentümlichkeiten derselben und die Veränderungen, die in dieser Beziehung vor sich gehen, fortdauernd zu registrieren.“ 3 Das moderne Ziel der Bevölkerungsstatistik ist die Bereitstellung von Informationen „über die genaue Größe, die vielfältige Strukturierung und die Entwicklung der Bevölkerung“ 4 , sowie „zusammenfassende Analysen durch Bevölkerungsmodelle und -prognosen“ 5 . Bevor mit der Darstellung der Ursprünge der Statistik der Bevölkerung begonnen werden kann, sei als Grundlage auf den Begriff der Bevölkerung eingegangen. Bevölkerungsbegriffe werden aufgrund regionaler (Angabe eines Gebietsstandes), zeitlicher (Vorgabe eines geeigneten Stichtages) und vor allem sachlicher Merkmale (Abgrenzung der zu erfassenden Personen) unterschieden. Abbildung 1 stellt eine mögliche Konzeption der sachlichen Bevölkerungseinteilung dar. 6
3 [CON02] S. 52.
4 [RIN96] S. 49.
5 [DEG02] S. 126.
6 Das staatsrechtliche Konzept ergibt die Staatsbevölkerung, unabhängig vom Aufenthaltsort im Aus- oder
Inland. Die Festlegung des administrativen Konzeptes führt zur „de jure“ Bevölkerung, die die Einwohner-
schaft einer Gebietseinheit wiedergibt. Nach dem technischen Konzept erhält man die „de facto“ bzw. die
ortsanwesende Bevölkerung. Sie umfasst, die am Stichtag physisch anwesenden Personen unabhängig von
der Dauer ihres Aufenthaltes. Vgl. [RIN96] S. 49.
7 Vgl. [RIN96] S. 49.
- 4 - 2.2 Historische Entwicklung vom Altertum bis zur Neuzeit
2.2.1 Altertum
Landwirtschaftliche und bevölkerungsstatistische Zählungen lassen sich seit mehr als 4500 Jahren nachweisen. Vor allem Volkszählungen haben eine sehr lange Tradition. Die wahrscheinlich älteste Volkszählung findet in Ägypten anlässlich des Pyramidenbaues um 2600 v. Chr. statt. Unter der Herrschaft der Pharaonen soll die Bevölkerungszahl um die sieben Millionen gelegen haben. Darüber hinaus existieren Spuren von Volkszählungen in Mesopotamien ab 2300 v. Chr. und im chinesischen Reich seit 2200 v. Chr. Genauer steht fest, dass in China im Jahre 550 v. Chr. Landesvermessungen, Zählungen der Seelenzahl, sowie agrar- und gewerbestatistische Erhebungen stattfinden. In Griechenland werden 500 v. Chr. mit Hilfe sog. Bürgerlisten sehr eingehende Ermittlungen über Volkszahl und Steuerkraft angestellt. Diese lassen für Griechenland bei Ausbruch des peloponnesischen Krieges (431 v. Chr.) zweieinhalb Millionen Einwohner annehmen. 8 In fast allen antiken Großreichen finden für die Durchführung konkreter staatlicher Projekte und zur Vorbereitung von Kriegshandlungen Zählungen der waffentragenden sowie steuerpflichtigen Männer statt. Jedoch werden diese Zählungen erst seit etwa 2500 Jahren auch periodisch durchgeführt.
Besondere differenzierte statistische Aktivitäten entwickeln die Römer mit dem Census. Der Census des alten Roms wird 550 v. Chr. durch Servius Tullius 9 eingeführt und umfasst neben der Volkszählung auch die Vermögensermittlung. Der feierliche öffentliche Staatsakt des Census wird zunächst in fünf-, dann in zehnjährigen und später in noch längeren Intervallen durchgeführt. 10 Insgesamt finden 70 Zählungen statt, die letzten beiden unter Claudius 11 47 n. Chr. und unter Vespasian 12 72 n. Chr. Einerseits umfasst die Erhebung die personalstatistische Seite, die in der eidlich verstärkten Meldepflicht bezüglich Name, Herkunft, Heimat- und Wohngemeinde besteht, andererseits die realstatistische Seite, die Auskunft über das steuerliche Vermögen geben soll und den vornehmlich steuerlichen Zweck des Census offenbart. Insgesamt liefert der römische Census die Basis sowohl für die Ausübung der politischen Rechte im Rahmen des Klassenwahlrechts als auch für die Einordnung in die militärischen Ränge der römischen Armeen und für die Festlegung der Steuerhöhe, ggf. Tributzahlungen. Der Census entwickelt sich vom lokalen Census der
8 Vgl. [RIN96] S. 56, [DEG02] S. 4 und [CON02] S. 7f, 60.
9 Servius Tullius lebt von 578 bis 534 v. Chr. Der 6. König des alten Roms treibt die amtliche Registrierung
von Geburten und Todesfällen in Tempeln voran. Vgl. [CON02] S. 8.
10 Vgl. [RIN96] S. 56.
11 Tiberius Claudius lebt von 10 v. Chr. bis 54 n. Chr. und ist von 41 bis 54 n. Chr. Römischer Kaiser.
12 Titus Vespesian (9 - 79 n. Chr.) ist Römischer Kaiser in den Jahren von 69 bis 79 n. Chr.
Arbeit zitieren:
Matthias Wessel, 2006, Die historische Entwicklung der Bevölkerungsstatistik und der Lebensversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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