Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
I. Die Entwicklung der EU-AKP-Zusammenarbeit. 3
1. Begriffsbestimmung- und abgrenzung 3
LDCs 3
GSP. 3
EBA. 3
2. Chronologische Übersicht der AKP-EG-Kooperation 4
EWG -Vertrag, Yaoundé 1 und 2. 4
Lom é I-IV. 4
II. Die EU-AKP-Handelsbeziehungen: Entwicklung und Neugestaltung 7
1. Die Entwicklung des Handels zwischen der EU und den AKP-Staaten seit 1970. 7
2. Das Partnerschaftsabkommen von Cotonou 9
Hintergrund : WTO-Inkompatibilität 9
Das Abkommen und seine Vereinbarungen. 10
3. Die Economic Partnership Agreements 12
Überblick und Zeitplan. 12
Motivationen für ein EPA 13
Zu erwartende negative Auswirkungen der EPAs 16
Voraussetzungen für die Implementierung der EPAs 19
Alternativen. 22
III. Fazit und eigene Stellungnahme. 24
Literatur 27
A) Artikel und Studien. 27
B) Internetseiten 28
Anlagen. 29
JB Hausarbeit 1
Einleitung
Die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten bzw. die Unterstützung dieser Länder ist ein entscheidendes Element der EU-Entwicklungspolitik. Sie reicht zurück bis zum EWG Vertrag. Die Kooperation und die Entwicklungspolitik wurde zwar die Jahre über von den Vertragspartnern leicht modifiziert, doch blieb sie im Kern immer die gleiche, stets geprägt durch finanzielle Unterstützung und vor allem einseitige Handelspräferenzen zur Bekämpfung der Armut und zur Anregung der ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklung in den AKP-Staaten. Diese Zusammenarbeit steht momentan an einem Scheideweg, da sich der Eckpfeiler der Kooperation, nämlich die Handelsbeziehungen, gezwungenermaßen in einem Wandel befindet und die AKP-Staaten und die EU vor neue Herausforderungen stellt. Ab dem 1. Januar 2008 soll die positive Diskriminierung der AKP-Länder durch neue Economic Partnership Agreements (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen), die auf gegenseitiger Liberalisierung basieren, abgelöst werden. Zum Verständnis der heutigen Problematik werde ich zunächst die geschichtliche Entwicklung der Kooperation aufarbeiten und vorab einige Begrifflichkeiten, die für das Verständnis des Hauptteils von Bedeutung sind, klären. Anschließend werde ich die Entwicklung der Handelsbeziehungen untersuchen, da dies meiner Meinung nach ein wichtiger Punkt zum Verständnis der aktuellen Situation ist und es uns erlaubt, die Neugestaltung der Handelsbeziehungen, den Kern meiner Arbeit, im Gesamtkontext zu analysieren und Schlussfolgerungen sowie Alternativen in Bezug auf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vorzubringen. Des Weiteren werde ich das Abkommen von Cotonou und die Hintergründe für die Änderungen in den Handelsbeziehungen darlegen. In der darauf folgenden Analyse der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen scheint es mir von Bedeutung, die Motivationen für ein solches zu erläutern und die negativen Effekte eben dieser zu beschreiben (stets aus Sicht der AKP-Staaten), insoweit sie vorausgesagt werden können. Somit kann ich schließlich auf die Voraussetzungen für die Umsetzung der Freihandelsabkommen und die oben genannten Alternativen zu sprechen kommen. Abschließen werde ich diese Arbeit mit einem kleinen Fazit und einer persönlichen Stellungnahme zur zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten.
JB Hausarbeit 2
I. Die Entwicklung der EU-AKP-Zusammenarbeit
1. Begriffsbestimmung und -abgrenzung
LDCs
Als LDC’s bezeichnet man die am wenigsten entwickelten Länder der Welt: Least Developed Countries. Von den 49 LDCs weltweit gehören 40 den AKP-Staaten an. 1 Den übrigen 9 Staaten wurden bis 2001 unter dem Generalised System of Preferences (GSP) Präferenzen eingeräumt, die zwar nicht so ausgiebig waren wie die, welche den AKP-Staaten gewährt wurden, von der EU aber immerhin besser gestellt wurden als die restlichen Entwicklungsländer (Developing Countries). 2
GSP
Nach dem Generalised System of Preferences oder Allgemeinen Präferenzsystem obliegen Produkte, die aus Entwicklungsländern stammen, bei der Einfuhr in die EU ermäßigten Zollsätzen bzw. genießen gewisse Einfuhrpräferenzen. Dies gilt für knapp 80% der Produkte, die nicht ohnehin schon nach dem Meistbegünstigungsprinzip zollfrei sind. Es wurde erstmals 1971 ins Leben gerufen und gilt für 178 Entwicklungsländer. Die Dauer des Präferenzsystems war stets begrenzt. Seit April 2005 läuft das aktuelle GSP bis 2008. 3 Aufgrund der Tatsache, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen 2008 in Kraft treten, wird zu diesem Zeitpunkt auch über ein neues GSP nachgedacht werden.
EBA
Seit dem 5. März 2001 gilt für alle LDCs das Everything but Arms (EBA) System. Dieses ist Teil des GSP und gilt nur für LDCs. Es beinhaltet zollfreie und quotenfreie Einfuhr aller aus den LDCs kommenden Produkte außer Waffen und vorerst außer Bananen, Reis und Zucker. Die Exporte der LDCs innerhalb des EBA obliegen jedoch starken Reglementierungen hinsichtlich des Ursprungs der Produkte. Zudem gibt es eine hohe Anzahl von Schutzklauseln, von der die EU jederzeit Gebrauch machen kann.
Für die LDCs ist die EBA-Initiative also sehr vorteilhaft, gleichzeitig aber auch eine sehr unsichere Angelegenheit.
1 http://europa.eu.int/comm/development/body/cotonou/landlocked_en.htm
2 McQueen Matthew, EU Preferential Market Access Conditions for the Least Developed Countries, Intereconomics,
Hamburg März/April 2002, S. 101
3 http://europa.eu.int/comm/trade/issues/bilateral/regions/asem/memo100205_en.htm JB Hausarbeit 3
Das EBA System wurde im Gegensatz zum GSP für eine unbegrenzte Zeit festgelegt, die Ausnahmen für Bananen, Reis und Zucker gelten bis 2009. 4
Im Zuge dieser Arbeit wird eine bedeutende Frage sein, inwiefern die 40 LDCs der AKP-Staaten hin zu einem Economic Partnership Agreement (EPA) bewegt werden können, wo sie doch unter dem EBA bessere, nicht-reziproke Vorteile genießen.
2. Chronologische Übersicht der AKP-EG-Kooperation
EWG-Vertrag, Yaoundé 1 und 2
Die EU-AKP Zusammenarbeit hat ihren Ursprung in den Römischen Verträgen von 1957. Frankreich, Belgien und später Großbritannien hatten ein großes Interesse daran, die Verantwortung und Unterstützung für die von ihnen abhängigen Gebiete in Afrika, im Pazifik und in der Karibik zu europäisieren bzw. „vergemeinschaftlichen“. Die EG-Mitgliedstaaten verpflichteten sich in einem ersten Assoziierungsabkommen mit den so genannten überseeischen Ländern und Gebieten (die von ihrem Mutterland stark abhängig waren und es noch heute teilweise sind) darauf, wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu unterstützen sowie die wirtschaftlichen Beziehungen dieser Staaten durch vereinfachten Zugang zum europäischen Markt zu stärken. 5
Vertraglich festgelegt wurde das Assoziierungsabkommen erstmalig 1963 in Yaoundé/Kamerun. Eine solche vertragliche (im Gegensatz zur konstitutionellen, die 1957 im EWGV festgehalten wurde) Assoziierung wurde nötig, da viele ehemalige Kolonien unabhängig wurden. Das Abkommen wurde zwischen der EG und 18 ehemaligen Kolonien Frankreichs und Belgiens geschlossen und 1969 erneuert (Dauer bis 1975). Parallel hierzu schloss die EG ein Abkommen mit 3 ostafrikanischen Staaten (Kenia, Tansania, Uganda), die Teil des britischen Commonwealth waren, was die 6 Gründerstaaten auf den 1969 in Den Haag beschlossenen Beitritt Großbritanniens zur EG vorbereiten sollte. 6
Lomé I-IV
Das erste AKP-EG Abkommen trat 1975 für eine festgelegte Dauer von 5 Jahren in Kraft, nachdem es im gleichen Jahre in Lomé/Togo unterzeichnet wurde. Es bestimmt die Beziehungen zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten und den AKP-Staaten (zu diesem
4 McQueen Matthew, EU Preferential Market Access Conditions for the Least Developed Countries, Intereconomics,
Hamburg März/April 2002, S. 102
5 Henkelmann Martin, Seerechtliche Aspekte der AKP-EG-Zusammenarbeit, Dissertation, Tübingen 2003, S. 21-23
6 Henkelmann Martin, Seerechtliche Aspekte der AKP-EG-Zusammenarbeit, Dissertation, Tübingen 2003, S. 21-23 JB Hausarbeit 4
Zeitpunkt bereits 46 Länder). Letztere setzten sich nicht länger gezwungenermaßen nur aus ehemaligen Kolonien zusammen. Das Abkommen basierte auf Partnerschaftsprinzip und Gleichberechtigung der Partner, einer vertraglichen Natur der Beziehungen, Entwicklungshilfe, Handel und politischer Kooperation sowie einer langfristigen Planung (Lomé I bis III auf 5 Jahre festgelegt, Lomé IV auf 10 Jahre). 7 Es definiert präferentielle, nicht-reziproke Zugangsmöglichkeiten für aus den AKP-Staaten stammende Produkte und lässt diesen Ländern finanzielle aber auch technische (Know-how, Experten, etc.) Hilfe zukommen. Die Höhe der Mittel wird von den Mitgliedstaaten der EG festgelegt und vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) verwaltet. 8 Die Mitgliedstaaten kommen für die Mittel unmittelbar auf. Sie werden also nicht dem EG- bzw. EU-Haushalt entnommen, sondern komplementär separat in den EEF eingezahlt. Die Höhe der finanziellen Mittel für das erste AKP-EG Abkommen war auf 3 Mrd. ECU determiniert. 9 Hauptziel war es, mit den finanziellen Mitteln des EEF die Infrastruktur der AKP-Staaten zu verbessern, soziale Einrichtungen und die Industrialisierung zu unterstützen sowie die Exporte der AKP-Staaten zu fördern, indem Rohstoffe und weiterverarbeitete Produkte offiziell von Zöllen befreit werden sollten. De facto waren die Handelsbarrieren für Rohstoffimporte sehr gering, wohingegen weiterverarbeiteten Produkten der Zugang durch nicht-tarifäre Handelshemmnisse und komplizierte Ursprungsregelungen erschwert wurde. 10 Auch ermöglichte die protektionistische Agrarpolitik der EG (Importprotektionismus, Exportsubventionen) es den AKP-Staaten nicht, Agrarprodukte günstig in Europa anbieten zu können, um wettbewerbsfähig zu sein sowie mit dem durch die Exportsubventionen der EG sinkenden, ohnehin schon niedrigen Weltmarktpreis konkurrieren zu können. 11 Bei der Konferenz 1975 in Lomé rief die EG zudem für landwirtschaftliche Grundprodukte (Kakao, Kaffee, Holz, etc.) das Exporterlösstabilisierungssystem STABEX ins Leben, um einen auf eine schlechte Ernte oder fallende Preise zurückzuführenden Verlust zu kompensieren. Somit sollte die „Fixierung afrikanischer Länder auf Rohstoffexporte begünstigt werden“ 12 .
7 http://europa.eu.int/comm/development/body/cotonou/lome_history_en.htm
8 Henkelmann Martin, Seerechtliche Aspekte der AKP-EG-Zusammenarbeit, Dissertation, Tübingen 2003, S. 24
9 http://europa.eu.int/comm/development/body/cotonou/lome_history_en.htm
10 Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, Afrika zu Beginn des 21. Jahrhunderts: Herausforderungen und
Entwicklungspotenziale í Handlungsoptionen für eine strategische Entwicklungspolitik, Dokumentation des Afrika-
Tages des BMZ und DIE am 3. Mai 2001, Bonn Juli 2001, S.85
11 Vorlesung von Prof. Dr. Bernhard Duijm zum Thema Gemeinsame Agrarpolitik der EU, Tübingen WS 2005/2006
12 Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, Afrika zu Beginn des 21. Jahrhunderts: Herausforderungen und
Entwicklungspotenziale í Handlungsoptionen für eine strategische Entwicklungspolitik, Dokumentation des Afrika-
Tages des BMZ und DIE am 3. Mai 2001, Bonn Juli 2001, S. 85 JB Hausarbeit 5
Das erste Lomé Abkommen wurde 1979 durch Lomé II erneuert. Auf Seiten der AKP-Staaten wurde es nunmehr von 58 Ländern unterschrieben, und der Haushalt des EEF belief sich auf 4,542 Mrd. ECU. 13 Es beinhaltet keine grundlegenden Erneuerungen bis auf die Tatsache, dass das STABEX System durch das SYSMIN System, welches sich auf mineralische Rohstoffe fokussiert, sich vom Prinzip her aber gleich verhält, ergänzt wurde. Diese beiden Systeme sollen in den kommenden Jahren jedoch nach und nach abgebaut werden. 14
1984 wurde schließlich Lomé III von 65 AKP-Staaten unterschrieben. Das Hauptaugenmerk der europäischen Entwicklungspolitik wurde fortan weg von der Stärkung industrieller Entwicklung hin zu Ernährungssicherung und Entwicklung durch wirtschaftliche Unabhängigkeit/Selbstversorgung gelegt. Für die Periode 1985-1990 standen dem EEF 7,44 Mrd. ECU zur Verfügung. 15
68 AKP-Staaten unterzeichneten 1989 das 4. Lomé-Abkommen, welches, wie bereits erwähnt, eine Laufzeit von 10 Jahren vorsah, mit einer Zwischenbilanzanalyse im Jahre 1995. Die Laufzeit des EEF blieb weiterhin bei 5 Jahren. Für die ersten 5 Jahre hatte der EEF 10,8 Mrd. ECU zur Verfügung, wobei die Europäische Investitionsbank (EIB) zusätzlich 1,2 Mrd. ECU bereitstellte. Für die zweite Periode betrugen die finanziellen Mittel des EEF ca. 13 Mrd. ECU, die EIB stellte wiederum zusätzlich 1,7 Mrd. ECU bereit. Schwerpunkte von Lomé IV wurden die Verbesserung der Menschenrechtssituation (und Stärkung der Frauenrechte), die Förderung der Demokratie in Verbindung mit gutem und auf Demokratie basierendem Regieren und das Rechtsstaatprinzip. Dem Umweltschutz wurde eine höhere Bedeutung beigemessen, ebenso wie der Erhöhung der regionalen Kooperation unter den AKP-Staaten. Des Weiteren sollte der private Sektor gestärkt werden und die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer diversifiziert werden sowie die dezentrale Kooperation gestärkt werden, indem Zivilgesellschaften eine höhere Bedeutung annehmen sollten. 16 Nach Hälfte der Laufzeit wurden im Groben diese eben genannten Punkte nochmals betont, Sanktionen in Form von ausbleibender finanzieller Unterstützung für ein Land festgelegt, insofern dieses die Menschenrechte gravierend missachtet bzw. das Rechtsstaats- und andere demokratische Prinzipien nicht einhält.
13 http://europa.eu.int/comm/development/body/cotonou/lome_history_en.htm
14 http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/entwicklung/instrum.shtml
15 http://europa.eu.int/comm/development/body/cotonou/lome_history_en.htm
16 http://europa.eu.int/comm/development/body/cotonou/lome_history_en.htm JB Hausarbeit 6
II. Die EU-AKP-Handelsbeziehungen: Entwicklung und Neugestaltung
1. Die Entwicklung des Handels zwischen der EU und den AKP-Staaten seit 1970
Die EU ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner für die AKP-Staaten. Ungefähr 30% ihrer Exporte fließen in die Gemeinschaft. Das entspricht 28,5 Mrd. Euro. 17 Nichtsdestoweniger ist ein klarer, erschreckender Abwärtstrend zu konstatieren. Seit Schließen der ersten Abkommen zwischen der damaligen EWG und den AKP-Staaten sind die Exporte in die EU, verglichen am Gesamtexport der AKP-Staaten, von ca. 48% im Jahre 1970 auf, wie erwähnt, mittlerweile (2003) knapp über 30% gesunken. Unter den LDCs haben sich die Exporte in die EU im selben Zeitraum um 50% verringert (von 60% auf 30%). Schaut man sich die Zahlen für die einzelnen regionalen Blöcke an, so ist abgesehen von den karibischen Staaten (CARIFORUM) der gleiche, frappierend starke Abwärtstrend erkennbar. Auch der Anteil der AKP-Exporte an den weltweiten Exporten ist zwischen 1970 und 2003 von 4,4% auf 1,8% gefallen. Was die Importe der AKP-Staaten aus der EU angeht, so zeigt sich das gleiche Bild. Einbrüche im Zeitraum von 1970-2003 von bis zu 50%, je nach Region. Der Anteil der EU-Exporte in die AKP-Regionen am Gesamtexport der EU ist von einst 5% (1970) auf heute 1,4% gesunken. Fast die gleichen Zahlen, was den Anteil der Importe aus den AKP-Staaten an den Gesamteinfuhren der EU betrifft. Der Anteil der Entwicklungshilfe, der in die AKP-Staaten geht, ist hingegen relativ konstant bei 44% der gesamten EU-Entwicklungshilfe geblieben. Ein weiterer Grund warum die EU so wichtig für die AKP-Staaten ist, zeigt sich, wenn man die ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in den AKP-Staaten betrachtet. Hiervon sind im Durchschnitt 44% europäische Investitionen, im Jahre 2000 kamen sogar 75% der ADIs von europäischen Investoren. 18 Es ist jedoch anzumerken, dass die ADIs der Europäer zwar steigen, in absoluten Zahlen aber immer noch sehr gering sind (z.B. ADIs in Afrika 2002: 2,80 Mrd. Euro). 19
Interessant ist auch zu sehen, dass der mit Abstand größte Anteil des Handels zwischen der EU und den AKP-Staaten, nämlich 86%, mit den afrikanischen Staaten getätigt wird, während lediglich 13% auf die karibischen bzw. 1% auf die pazifischen Staaten fallen.
Trotz einseitiger Handelspräferenzen und gleich bleibender finanzieller Unterstützung sind die Exporte der AKP-Staaten in die EU also stark zurückgegangen bzw. hat der Handel EU-
17 EEDund WEED, Freie Fahrt für freien Handel? Die EU-Handelspolitik zwischen Bilateralismus und
Multilateralismus, Bonn und Berlin, April 2005, S. 23
18 Borrmann Axel, Busse Matthias und Neuhaus Silke, EU/ACP Economic Partnership Agreements: Impact, Options
and Prerequisites, Intereconomics, Mai/Juni 2005, S. 170 (table 1), s. Anlage
19 http://europa.eu.int/comm/trade/issues/bilateral/regions/acp/index_en.htm JB Hausarbeit 7
Arbeit zitieren:
Jerome Bourdier, 2005, Die institutionelle Neugestaltung der zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Effektivität der Maßnahmen internationaler wirtschaftlicher Zusammenar...
Seminararbeit, 36 Seiten
Die Entwicklungsländer in der WTO: Insbesondere zur WTO-Konformität de...
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Hausarbeit (Hauptseminar), 40 Seiten
Die EU als internationaler Akteur in Afrika: Kooperation zwischen Mens...
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Seminararbeit, 35 Seiten
Das Abkommen über Entwicklungspartnerschaft der EU
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Entwicklungen und Tendenzen am Markt für geschlossene Immobilienfonds
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Seminararbeit, 43 Seiten
Antidumping - The discussion concerning the Anti-dumping case of impor...
VWL - Außenhandelstheorie, Außenhandelspolitik
Hausarbeit, 14 Seiten
Theorien der Entwicklung und Unterentwicklung
Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung
Hausarbeit, 21 Seiten
Weltagrarhandel und Entwicklung
Politik - Internationale Politik - Thema: Entwicklungspolitik
Essay, 13 Seiten
Trägt das Cotonou-Abkommen zur langfristigen und nachhaltigen Entwickl...
Politik - Internationale Politik - Region: Afrika
Hausarbeit, 24 Seiten
Good Governance - Theorie und Praxis der Weltbank und der OECD
Politik - Internationale Politik - Thema: Entwicklungspolitik
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Economic Voting - Theorie und Forschungsstand
Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten
Hausarbeit (Hauptseminar), 20 Seiten
Innovative Anlagen in geschlossenen Fonds
Weinfonds und Container
BWL - Investition und Finanzierung
Seminararbeit, 26 Seiten
Jerome Bourdier's Text Die institutionelle Neugestaltung der zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jerome Bourdier hat den Text Die institutionelle Neugestaltung der zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten veröffentlicht
Jerome Bourdier hat einen neuen Text hochgeladen
AKP-Staaten. Was u.a. Dr. Sascha Raabe dazu sagt
Reihe Quellensammlung: Aktuell...
Konrad Herzog
Russland, Belarus und die EU-Osterweiterung
Zur Minderheitenfrage und zum ...
Alena Vysotskaya
Geschichte Der Vereinigten Staaten. Von Den Frhesten Zeiten Bis Zur Ad...
Jesse Ames Spencer
0 Kommentare