Inhaltsverzeichnis
I. Einführung 1
1. Ziel und Vorgehensweise 1
2. Die Bedeutung von Existenzgründungen für die deutsche Wirtschaft 2
3. Die wirtschaftliche und gesundheitspolitische Situation der Apotheke 4
3.1. Branchenstruktur 4
3.2. Betriebswirtschaftliches Ergebnis der typischen Apotheke 6
II. Die Phasen der Gründung 8
1. Vorgründungsphase 8
1.1. Chancen und Risiken der Existenzgründung 9
1.1.1. Chancen einer beruflichen Selbstständigkeit 9
1.1.2. Risiken der beruflichen Selbstständigkeit 10
1.1.3. Qualifikationen eines idealen Unternehmers 11
1.2. Geschäftsidee 12
1.3. Gründungsalternativen Formen der Existenzgründung 13
1.3.1. Betriebsneugründung 14
1.3.2. Betriebsübernahme 14
1.3.3. Tätige Beteiligung an einem Betrieb 15
1.3.4. Franchising 16
1.4. Rechtlicher Rahmen einer Apotheke 16
1.4.1. Apothekenspezifische Vorschriften 17
1.4.2. Der Apotheker als Kaufmann 17
1.4.3. Berufsspezifische Verpflichtungen für das Betreiben einer Apotheke 18
2. Planungsphase 19
2.1. Fachliche Unterstützung des Existenzgründers 19
2.2. Businessplan 20
2.2.1. Aufbau eines Businessplans 22
2.3. Grundsatzüberlegungen zu Kauf Pacht oder Neugründung einer Apotheke 23
2.4. Übernahme einer Apotheke durch Kauf 25
2.4.1. Standortuntersuchung 27
2.4.2. Rentabilitätsvorausschau 28
2.4.3. Betriebsräume 32
2.4.4. Kaufpreisfindung 33
2.4.5. Haftungsrechtliche Fragen 35
2.5. Gründungsfinanzierung 36
2.5.1. Finanzierung des Kapitalbedarfs 37
2.5.2. Fremdfinanzierung 37
2.5.2.1. Kurzfristige Fremdfinanzierung 38
2.5.2.2. Langfristige Fremdfinanzierung 38
2.5.2.3. Leasing eine Sonderform der Fremdfinanzierung 39
2.5.3. Liquiditätsplanung 40
2.5.4. Finanzierungsregeln 40
2.5.5. Öffentliche Finanzierungsmittel 41
2.5.6. Kreditsicherheiten 44
3. Errichtungsphase 46
3.1. Rechtsformwahl 47
3.1.1. Einzelunternehmen 48
I
3.1.1.1. Der Einzelkaufmann 48
3.1.2. Die offene Handelsgesellschaft (OHG) 49
3.2. Personalmanagement 50
3.2.1. Personalbedarfsplanung 51
3.2.2. Personalkosten 53
3.2.3. Personalsuche und auswahl 56
3.2.4. Personalverwaltung 57
3.2.5. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen 58
3.3. Warenwirtschaft 59
3.3.1. Lagerhaltung 60
3.3.2. Beschaffung 62
3.4. Absicherung einer Existenzgründung 64
3.4.1. Betriebliche Risiken 64
3.4.2. Persönliche Risiken 65
3.5. Steuern 68
3.5.1. Einkommensteuer 69
3.5.2. Umsatzsteuer 69
3.5.3. Gewerbesteuer 71
3.5.4. Grunderwerbsteuer 71
3.5.5. Grundsteuer 72
3.6. Marketing 72
3.6.1. Wettbewerbssituation der Apotheken 72
3.6.2. Sortimentspolitik 75
3.6.3. Preis und Konditionspolitik 77
3.6.4. Kommunikationspolitik 78
3.6.5. Servicepolitik 79
3.7. Anmeldeformalitäten vor Beginn der Selbstständigkeit 80
4. Frühentwicklungsphase 81
4.1. Buchführung und Rechnungswesen 82
4.1.1. Einteilung und Aufgaben des Rechnungswesens 82
4.1.2. Interne und externe Betriebsvergleiche der Apotheke 84
4.2. Kaufmännische Steuerungsmechanismen 85
III. Beispielbusinessplan 86
1. Summary 86
2. Persönliche Angaben 87
3. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung 87
4. Rechtliche Voraussetzungen Rechtsform und Firma 88
5. Organisation 88
6. Mitarbeiter 88
7. Standortwahl 89
7.1. Geschäftslage 89
7.2. Lageplan und Grundriss der Räumlichkeiten 89
7.3. Mietvertrag 90
8. Potentialanalyse 90
9. Kapitalbedarfsplan 92
10. Finanzierung 93
11. Kapitaldienst (Zins- und Tilgungsbelastung) 94
12. Rentabilitätsplan 94
13. Privatentnahmen 94
14. Marketingkonzept 95
II
15. Geplante Anfangswerbung 95
16. Chancen und Risiken 96
17. Resümee 96
IV. Zusammenfassung und Ausblick 97
Quellenverzeichnis 100
Anlagenverzeichnis 106
III
Abbildungsverzeichnis
Abb 1 : KMU-Schwellenwerte der EU
Abb 2: Strukturelle Entwicklung des Apothekensektors in Deutschland
Abb 3: Umsatzstruktur je Apotheke in Ost und West
Abb 4: Umsatz und Gewinn der typischen Apotheke 2004
Abb 5: Phasenmodell der Unternehmensplanung
Abb 6: Betriebswirtschaftliche Problemfelder der Unternehmensgründung
Abb 7: Ursachen für das Scheitern von Existenzgründungen
Abb 8: Der rechtliche Rahmen einer Apotheke
Abb 9: Aufbau eines Businessplans
Abb 10: GKV- Verordnungen nach Arztgruppen in Deutschland 2004
Abb 11: Ermittlung eines Firmenwertes
Abb 12: Kreditsicherheiten
Abb 13: Personalstruktur in deutschen Apotheken
Abb 14: Kosten eines Arbeitnehmers
Abb 15: Die institutionelle Betrachtung des Handels im Arzneimittelmarkt
Abb 16: Gesetzliche versus Private Krankenversicherung
Abb 17: Das Prinzip der Besteuerung des Mehrwerts
Abb 18: Das Sortiment einer Apotheke 2004
Abb 19: Abhängigkeit des Umsatzes von der Platzierung der Ware
IV
Abkürzungsverzeichnis
AABG Arzneimittelabgabegesetz
ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände
AEK Apothekeneinkaufspreis
ALB Alte Bundesländer
AMG Arzneimittelgesetz
AMPreisV Arzneimittelpreisverordnung
AO Abgabenordnung
AVK Apothekenverkaufspreis
ApBetrO Apothekenbetriebsordnung
ApoG Apothekengesetz
BewG Bewertungsgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
bspw. beispielsweise
BU Berufsunfähigkeitsversicherung
BverfGE Bundesverfassungsgesetz
bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt
EStG Einkommenssteuergesetz
etc. et cetera
EU Europäische Union
FuE Forschung und Entwicklung
GewStG Gewerbesteuergesetz
ggf. gegebenenfalls
GKV Gesetzlichen Krankenversicherung
GMG Gesundheitsmodernisierungsgesetz
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
HV Handverkauf
HWG Heilmittelwerbegesetz
i.d.R. in der Regel
IFB Institut für freie Berufe
IfH Institut für Handelsforschung Köln
IfM Institut für Mittelstandsforschung
Ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München
IHK Industrie- und Handelskammer
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
mind. Mindestens
MwSt Mehrwertsteuer
NachwG Nachweisgesetz
NBL Neue Bundesländer
o.a. oben angegeben
o.g. oben genannt
OTC over the counter
Rx–Bereich Verschreibungspflichtige Medikamente
sog. sogenannte
u.a. und andere
UStG Umsatzsteuergesetz
vgl. vergleiche
VZK Vollzeitkraft
WES Wareneinsatz
z.B. zum Beispiel
V
I.1. ZIEL UND VORGEHENSWEISE
I. Einführung
1. Ziel und Vorgehensweise
Vorrangiges Ziel dieser Arbeit ist es, einem potentiellen Existenzgründer 1 , der sich durch das Eröffnen einer Apotheke eine Existenz aufbauen möchte, einen ersten Einblick in die Grundlagen der Unternehmensgründung zu vermitteln. Ich weise darauf hin, dass sich diese Diplomarbeit in erster Linie mit der Existenzgründung durch Übernahme einer bereits bestehenden Unternehmung per Kauf beschäftigt.
Die Arbeit ist in vier Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt erläutert die Bedeutung von Existenzgründungen für die deutschen Volkswirtschaft und gibt einen allgemeinen Überblick über die Apothekenbranche. Zusätzlich wird eine Prognose gewagt zur Rentabilität einer Existenzgründung in dieser Branche nach der Gesundheitsreform.
Im zweiten, dem größten Teil, wird anhand eines Phasenmodells dargestellt, wie eine Gründungsplanung erfolgen kann und was der Apotheker als Existenzgründer wissen sollte bzw. zu beachten hat. Dabei wird in der Vorgründungsphase auf die Qualifikationen des Gründers, die Gründungsalternativen und die apothekenspezifischen Vorschriften eingegangen. In der Planungsphase erfolgt dann eine genaue Erläuterung des Businessplans, der Modalitäten eines Apothekenkaufs und einer Gründungsfinanzierung unter Einbindung möglicher öffentlicher Fördermittel. In der Errichtungsphase wird aufgezeigt, was bei der Wahl der passenden Rechtsform, dem Personalmanagement, der betrieblichen und persönlichen Absicherung, beim Umgang mit Steuern, der Warenwirtschaft und dem Marketing für eine erfolgversprechende Unternehmensgründung zu beachten ist. Schließlich wird in der Frühentwicklungsphase dargestellt, welche Möglichkeiten der Apotheker hat, seine erfolgreich abgeschlossene Existenzgründung auch in den Folgejahren profitabel fortzuführen.
Im dritten Abschnitt wird ein Beispielbusinessplan vorgestellt, der die theoretischen Ausführungen der ersten beiden Abschnitte praktisch umsetzen soll und als Hilfsmittel für betriebswirtschaftliche Berechnungen sowie als Unternehmenskonzept, oder für ein Gespräch mit einer Bank dienen kann.
Abschließend erfolgt im letzten Abschnitt eine Zusammenfassung der gewonnen Erkenntnisse unter Auslotung der Chancen für eine erfolgreiche Existenzgründung in der Apothekenbranche in naher Zukunft. Des Weiteren wird ein kurzer Ausblick gegeben, der einige mögliche Handlungsempfehlungen für die Zukunft enthält.
Um möglichst tief in die Materie einzudringen, habe ich mehrere Existenzgründungsmessen und Seminare besucht sowie viele Gespräche mit Experten geführt. Gesprächspartner waren Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH, der
1 1. In folgender Arbeit auch bezeichnet als: Unternehmer, Gründer, Apotheker und Apothekenleiter.
2. Der einfacheren Lesbarkeit halber ist die vorliegende Arbeit ausschließlich in der männlichen Form abgehandelt. Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang gleichermaßen die jeweilige weibliche Bezeichnung eingeschlossen.
1
I.2. DIE BEDEUTUNG VON EXISTENZGRÜNDUNGEN FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFT
Industrie- und Handelskammer Hannover, der Apothekerkammer Hannover, der Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Pharmazieräte, Inhaber von Apotheken, angestellte Apotheker, Unternehmensberater, Bankkaufleute, Versicherungskaufleute und Rechtsanwälte.
Für die umfangreiche, freundliche und kompetente Bereitstellung von Informationen und Material gebührt ihnen mein herzlicher Dank.
2. Die Bedeutung von Existenzgründungen für die
deutsche Wirtschaft
Neue Existenzen werden überwiegend im Mittelstand gegründet, der von Kleinst-, Klein-und Mittelunternehmen (KMU) gebildet wird. Da der Begriff „Mittelständische
Unternehmen“ 2 in verschiedenen Branchen und innerhalb verschiedener Regionen in der EU stark variiert, empfiehlt die Europäische Union (EU) seit dem 1. Januar 2005 folgende Definition der Kleinst, Klein- und Mittelunternehmen (KMU):
Der Mittelstand ist heute in Deutschland mehr denn je Leistungs- und Hoffnungsträger für mehr Wachstum und Beschäftigung in unserer Volkswirtschaft. Wachstum und Beschäftigung werden zunehmend von innovativen mittelständischen Unternehmen getragen. Über 170.000 kleine und mittlere Unternehmen bringen jährlich neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt, 35.000 von ihnen betreiben kontinuierlich Forschung und Entwicklung (FuE) und stellen so einen wesentlicher Faktor für den Fortschritt und den heutigen Stand der Volkswirtschaft dar. 4
Zugleich sind die etwa eine Million mittelständischen Unternehmen und deren mehr als zwei Millionen Inhaber und Gesellschafter auch eine wichtige Nachfragegröße: Sie sind
2 Entsprechend der internationalen Gepflogenheit und der offiziellen Sprachregelung in der Gesetzgebung und der Wissenschaft werden die Begriffe „mittelständische Unternehmen“ und KMU synonym verwendet (vgl. Bussiek, Jürgen: Anwendungsorientierte Betriebswirtschaftslehre für Klein- und Mittelunternehmen,
2. Auflage, Oldenbourg 1996, S. 17).
3 Quelle: IfM Bonn , www.ifm.de, 10. August 2005
4 vgl. Falk/ Gmyrek/ Juhl/ Schanz/ Stolba: Selbstständig und erfolgreich sein, 2003, S. 5
2
I.2. DIE BEDEUTUNG VON EXISTENZGRÜNDUNGEN FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFT
Abnehmer, Investoren und eine bedeutende Werbe- und Marketingzielgruppe. Mittelständische Unternehmen spielen aufgrund ihrer Flexibilität eine entscheidende Rolle für die Dynamik unserer Volkswirtschaft. Schließlich und nicht zuletzt sind die mittelständischen Unternehmen mit insgesamt mehr als 20 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die tragende Säule des deutschen Arbeitsmarktes. 5
Die große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der mittelständischen Unternehmen zeigt sich darin, dass auf sie
• 99,7% aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen,
• 70 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze,
• 83 % aller Ausbildungsplätze,
• 41 % aller Umsätze,
• 49 % der Bruttowertschöpfung aller Unternehmen
entfallen.
In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass der Mittelstand 3,4 Mio. umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, 1,25 Mio. Auszubildende und 1.800 Mrd. Euro Umsatz umfasst. 6
Durch die Existenzgründungen erscheinen neue Anbieter auf den Märkten. Sie sind für den Wettbewerb wichtig, der als Herzstück der sozialen Marktwirtschaft das zentrale Element der Wirtschaftsordnung darstellt. Ohne Existenzgründungen verliert der Wettbewerb an Kraft und Dynamik.
Mit ihrer täglich praktizierten Eigeninitiative verwirklichen Gründerinnen und Gründer innovative Ideen. Sie sind für Fortschritt, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit entscheidend. Ohne Existenzgründungen erstarrt unsere Wirtschaftsstruktur.
Somit sind Existenzgründungen so etwas wie die „Frischzellenkur“ 7 für den Mittelstand. Durch sie wachsen neue Unternehmen nach und bestehende bleiben erhalten. Je mehr gesunde selbstständige Existenzen eine Volkswirtschaft aufweisen kann, umso stabiler ist das Gemeinwesen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nur durch einen starken Mittelstand in allen Bereichen der Wirtschaft ein ausgewogenes Verhältnis von kleinen und großen Unternehmen sowie der Wettbewerb bestehen bleiben kann. Des Weiteren sichert der Mittelstand durch Wirtschaftswachstum und Mehrbeschäftigung den hohen Lebensstandard in Deutschland für die Zukunft.
5 vgl. Mind-Mittelstand (Hrsg.): Mittelstand in Deutschland, eine verlässliche Größe, 2001, S. 2 f.
6 Quelle: IfM Bonn, BMWA 2004, www.ifm.de, 16.11.2005
7 vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Gründerzeiten Nr.1 – Existenzgründung in Deutschland, Berlin, 11/2004
3
I.3. DIE WIRTSCHAFTLICHE UND GESUNDHEITSPOLITISCHE SITUATION DER APOTHEKE
3. Die wirtschaftliche und gesundheitspolitische Situation
der Apotheke
3.1. Branchenstruktur
Die infolge der Steigerungen der Gesundheitsausgaben in den letzten Jahren durchgeführten gesundheitspolitischen Sparmaßnahmen und Deregulierungen haben im Apothekensektor zu wesentlichen Veränderungen geführt, die sich auch auf die Branchenstruktur auswirken. Aufgrund verschiedener Maßnahmen zur Kostendämpfung auf dem Arzneimittelsektor, die zu einem zunehmenden Rentabilitätsdruck in den Apotheken geführt haben, hatten sich die Zahl der Apotheken zwischen 2000 und 2003 jährlich vermindert.
Abb. 2: Strukturelle Entwicklung des Apothekensektors in Deutschland (Quelle: ABDA)
Dieser Trend änderte sich durch das im Jahr 2004 in Kraft getretene Gesundheits-modernisierungsgesetz (GMG) 8 , dass erstmalig die Möglichkeit zuließ, neben einer Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken zu besitzen. So wurden in diesem Jahr Apotheken als Filialapotheken eröffnet, die als Hauptapotheken wegen fehlender Rentabilität nicht gegründet oder übernommen worden wären, als Filialapotheken aber aufgrund erwarteter Synergieeffekte oder aus Gründen der Konkurrenzverhinderung durchaus sinnvoll erschienen.
Obwohl sich in 2004 die Zahl der Apotheken um 0,4% erhöhte, reduzierte sich das Personal um 0,3%. Der durchschnittliche Umsatz pro Apotheke sank um 3,7% auf 1.519.000 €. 9 Ende 2004 gab es in Deutschland rund 21.400 Apotheken, in denen knapp 137.000 Personen beschäftigt waren.
Der Gesamtumsatz der öffentlichen Apotheken betrug 2004 insgesamt 32,5 Milliarden Euro (ohne MwSt.), das bedeutet einen Umsatzrückgang gegenüber 2003 von 3,3 Prozent. Damit waren die Apothekenumsätze zum ersten Mal seit 1993 rückläufig. Der Rückgang der Umsätze ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Die Einführung der Praxisgebühr in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)-Versorgung hat zu sinkenden Arztbesuchen und damit zu einem Rückgang der Verordnungszahlen geführt.
8 Siehe Anlage 1: Wichtige Änderungen durch das GMG
9 Institut für Wirtschaftsforschung: Branchen spezial – „Apotheken“, Bericht Nr. 55 /Mai 2005
4
I.3. DIE WIRTSCHAFTLICHE UND GESUNDHEITSPOLITISCHE SITUATION DER APOTHEKE
Des Weiteren haben die Änderung der Zuzahlungsregelungen für von der GKV erstattete Arzneimittel, und die Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (sog. OTC-Waren) 10 aus dem Leistungskatalog der GKV zum Umsatzrückgang beigetragen. Andererseits stieg durch die vermehrte Selbstmedikation der Patienten der Umsatzanteil der OTC-Waren deutlich.
Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung bei rezeptpflichtigen Medikamenten führte vor allem im hochpreisigen Bereich zu einer Absenkung der Verkaufspreise, was ebenfalls umsatzdämpfend wirkte. 2004 betrugen die Arzneimittelausgaben umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung 423 Euro pro Person, darunter 353 Euro für verordnete Medikamente und 70 Euro für Selbstmedikation. Im Vorjahr hatten die Pro-Kopf-Arzneimittelausgaben noch bei 443 Euro gelegen. 11
Gleichzeitig führt das im Rahmen des GMG eingeführte neue Apothekenpreissystem, das sog. Kombimodell 12 , dazu, dass Apotheken mit hoher Rezeptzahl bei niedrigen durchschnittlichen Abgabepreisen bei gleicher Umsatzhöhe von der neuen Preiskalkulation deutlich profitieren. Kleinere Apotheken mit niedriger Rezeptzahl ohne umfassende Möglichkeiten zur Kostensenkung sind von der Schließung bedroht. 13
Die Umsatzsituation in 2004 ist durch die unterschiedliche Entwicklung in den Segmenten Handverkauf (HV = Privatverkauf und Selbstmedikation) und GKV geprägt. Während der GKV- Umsatz in diesem Jahr in den alten Bundesländern (ABL) um 3% und in den neuen Bundesländern (NBL) um 4,2% zurückging, erwies sich der Handverkauf mit einem Zuwachs von 6,1% (ABL) und 8,6% (NBL) als Umsatzstütze. Folgende Grafik zeigt, wie sich die Umsatzstruktur der Apotheke zusammensetzt.
10 Over-the-Counter Waren sind zum einen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel , auf die der Kunde keinen direkten Zugriff hat (Sichtwahl) und zum anderen nicht apothekenpflichtige Arzneimittel und apothekenübliche Ware, bei der sich der Kunde in der Apothekenoffizin frei bedienen kann (Freiwahl).
11 ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände: Jahresbericht 2004/2005, S. 46
12 Das Kombimodell gilt als Kalkulationsvorlage für alle verschreibungspflichtige Arzneimittel, die weiterhin einen einheitlichen Apothekenabgabepreis haben. Dieser Festzuschlag wird ermittelt durch einen dreiprozentigen Zuschlag auf den Einkaufspreis zzgl. 8,10 €. Dazu kommt die Mehrwertsteuer (§ 3,1 AMPreisV). Allerdings ist der Apotheker gesetzlich zu einer Rabattgewährung gegenüber der Krankenkasse in Höhe von 2 € je Medikamentenpackung verpflichtet.
13 Institut für Wirtschaftsforschung: Branchen spezial – „Apotheken“, Bericht Nr. 55 /Mai 2005,
14 vgl. Treuhand Hannover GmbH, Steuerberatungsgesellschaft: GMG 2005 – Wo stehen Apotheken heute? Stand 04/2005, S. 5
5
I.3. DIE WIRTSCHAFTLICHE UND GESUNDHEITSPOLITISCHE SITUATION DER APOTHEKE
Die Gesundheitsreform stabilisierte die Finanzlage der Krankenkassen und brachte ihnen einen Überschuss von 4 Mrd. Euro. Gleichzeitig führte es bei den Leistungserbringern zu drastischen Einbußen. Besonders betroffen ist der Arzneimittelmarkt, für den die GKVs eine Entlastung von 9,4% (ABL) und 10% (NBL) verzeichnen. Dennoch sind die Apotheken von diesen gegenwärtigen Arzneimitteleinsparungen der gesetzlichen Krankenkassen bei weitem nicht so stark betroffen, wie es die offiziellen Zahlen vermuten lassen. 15 Einen großen Teil des Verlustes tragen die Hersteller durch einen erhöhten Rabatt an die Krankenkassen und die Versicherten durch die Erhebung von Zuzahlungen. 16
3.2. Betriebswirtschaftliches Ergebnis der typischen Apotheke
Erhöhungen oder Verringerungen des Umsatzes verschieben die prozentualen Kostenstrukturen. Die Änderungen des Rohgewinns schlagen allerdings auch bei gleichen Kostenstrukturen im positiven wie im negativen Sinne auf den Gewinn durch. Der einzelne Apotheker muss diese Entwicklung für seine Apotheke im Blick behalten und benötigt darüber hinaus den Quervergleich zu anderen Betrieben.
Das Institut für Handelsforschung an der Universität Köln führt für alle Handelsbereiche Betriebskostenvergleiche durch. Bei diesem Betriebsvergleichen werden alle Zahlen in Prozent des Bruttogesamtumsatzes ausgedrückt. Die vorläufigen Zahlen für 2004 ergeben für die typische Apotheke 17 folgendes Bild:
Im Bruttoumsatz, der jedes Jahr gleich Hundert gesetzt wird, sind 13, 8 % Umsatzsteuer enthalten. Vom Nettoapothekenumsatz wird der Wareneinsatz, der von 61,7 % in 2003 auf 61,9 Prozent in 2004 gestiegen ist, abgezogen. Der Wareneinsatz der Apotheken berücksichtigt alle Einkaufsvorteile von Vorlieferanten, wie Natural- und Barrabatte und auch
15 Nach dem GMG hat der Kunde seit dem 01.01.04 10% des Apothekenabgabepreises (mind. 5 €, max.10 €) hinzuzuzahlen.
16 vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.: Branchenbericht Apotheken, S.11 ff.
17 Die ABDA bildet seit 1992 die „typische“ Apotheke anhand des sog. „häufigsten Wertes“ ab. So gelingt eine Darstellung die für eine möglichst große Zahl von Apotheken zutreffend ist.
18 Quelle: ABDA, www.abda.de, November 2005
6
I.3. DIE WIRTSCHAFTLICHE UND GESUNDHEITSPOLITISCHE SITUATION DER APOTHEKE
erhaltene Skonti. Der sich daraus ergebende Rohertrag, auch Handelsspanne genannt, ist die betriebswirtschaftliche Manövriermasse der Apotheken.
Durch den Umsatzrückgang im GKV-Bereich ist den Rohertrag des Bruttoumsatzes von 24,5% in 2003 auf 24,3% im Jahr 2004 gesunken.
Die steuerlich abzugsfähigen Kosten, also Kosten für die angestellten Mitarbeiter, Räume, Geschäftsausstattung, und Betriebssteuern sind in 2004 um 0,3 Prozentpunkte gegenüber 2003 auf 17,9% des Bruttoumsatzes gestiegen. Im Personalbereich wurde die Kostenersparnis durch den Rückgang beim nichtpharmazeutischen Personal durch den Kostenanstieg beim pharmazeutischen Personal überkompensiert. Es ist nicht gelungen, den Kostenanteil dem Rohertragsrückgang entsprechend anzupassen.
Damit ergibt sich für 2004 ein steuerliches Betriebsergebnis von 6,4% des Bruttoumsatzes. Dieses Vorsteuereinkommen ist die zentrale Betriebswirtschaftliche Ergebnisgröße für Apothekenleiter.
Bei den kalkulatorischen Kosten für das Eigenkapital werden Kapitalmarktzinsen berücksichtigt und bei dem kalkulatorischen Unternehmerlohn Gehaltskosten aus anderen Tätigkeitsbereichen. Das IfH setzt hierfür 6 % des Bruttoumsatzes an.
So wird die Umsatzrendite ermittelt, die den Vergleich zwischen verschiedenen Branchen ermöglicht.
Für die Apothekensituation 2004 lässt sich zusammenfassend feststellen, dass sowohl die Umsatz- wie auch die Rohgewinneinbußen im Durchschnitt eher moderat waren. Entgegen mancher Befürchtungen und nicht zu bestreitender Verliererpositionen einzelner Apotheken stehen der Umsatz und der Rohgewinn bei verschreibungspflichtigen Medikamenten insgesamt besser da als in 2003. 19
Für die typische Apotheke, die 2004 einen Bruttoumsatz von rund 1,228 Millionen Euro erzielte, ergibt sich nach diesem Schema ein errechneter Gewinn vor Steuern von 81.000 Euro. Das ist geringfügig höher als der Gewinn vor Steuern 2003. Da in diesem noch zu versteuernden Einkommen der selbstständige Apotheker seine gesamte Absicherung für die Altersvorsorge, das Krankheitsrisiko und die Berufsunfähigfähigkeit leisten muss, und das zu versteuernde Einkommen zugleich auch Entgelt für das in die Apotheke investierte Eigenkapital ist, war die Ertragslage in 2004 im Schnitt zufriedenstellend. 20
Obwohl sich das betriebwirtschaftliche Ergebnis infolge des GMG von 0,9% in 2003 auf 0,4% in 2004 mehr als halbiert hat und trotz des weiter anhaltenden Drucks auf die Rohertragsspanne, stuft das Institut für Wirtschaftsforschung in ihrem Branchen- Rating für Apotheken die Ertragslage für 2004 und 2005 als ausreichend ein.
Vor diesem Hintergrund hat ein Apotheker in dieser Branche durchaus Chancen auf eine erfolgreiche Existenzgründung, da sie aus wirtschaftlicher Sicht durchaus rentabel sein kann. Wichtig dabei ist, dass sich die Existenzgründung auf eine detaillierte und gut strukturierte Planung aufbaut. Wie so eine Planung aussehen kann, soll im Folgenden dargestellt werden.
19 vgl. Treuhand Hannover GmbH, Steuerberatungsgesellschaft: GMG 2005 – Wo stehen Apotheken heute? Stand 04/2005, S.17
20 vgl. Diener, Frank: Von Trends und Warnsignalen, in Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 17/ 2005, S.40 ff.
7
II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
II. Die Phasen der Gründung
In der Gründungsliteratur existieren eine Vielzahl von unterschiedlichen Phasenmodellen der Gründung. Obwohl sich alle Modelle inhaltlich stark ähneln, differenzieren sie doch in der Anzahl der Phasen und in der Festlegung des Betrachtungszeitraumes sehr stark. So werden manche Modelle in drei, andere in vier bis sieben Phasen eingeteilt. Des Weiteren enden einige Veranschaulichungen mit dem Zeitpunkt der Gründung, während andere auch noch die Frühentwicklungsphase berücksichtigen.
Die vorliegende Arbeit orientiert sich an nachfolgendem Beispiel eines Phasenmodells, dass den möglichen Ablauf eines Gründungsprozesses von der Vorbereitung bis hin zur Frühentwicklung detailliert darstellt.
1. Vorgründungsphase
Gründung oder Übernahme eines Unternehmens ist ein Prozess, der sich über einen langen Zeitraum erstrecken kann. Systematisches Vorgehen, und dafür steht die Existenzgründungsberatung, ist schon einige Zeit vor der Gründung angebracht und ratsam. Der Existenzgründer sollte sich ausreichend Zeit nehmen, Informationen zu beschaffen, alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu diskutieren und abzuwägen, sowie – frei von hektischer Betriebsamkeit – das Gründungsprojekt hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Problemfelder kritisch zu durchleuchten.
21 vgl. Klandt, Heinz: Gründungsmanagement: Der integrierte Unternehmensplan, 1999, S.60
8
II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
Die Ausgangssituation, die ein potentieller Gründer mitbringt, umfasst neben psychologischsozialen Aspekten auch berufliche, private, finanzielle sowie qualifikatorische Bereiche. Hierauf baut die eigentliche Entscheidung für oder gegen eine Selbstständigkeit auf. Erst wenn generell eine Bereitschaft zur Selbstständigkeit vorliegt, wird nach einer möglichen Geschäftsidee geforscht. 23 Existieren Bereitschaft und Geschäftsidee, so folgt nach Abwägung der Chancen und Risiken einer Existenzgründung eine ausführliche Selbstüberprüfung hinsichtlich der Eignung zum Gründer. Neben der eigenen Einschätzung, sollte sich der angehende Unternehmer auch ein Feedback von Freunden und der Familie einholen, da sehr häufig Selbst- und Fremdeinschätzung stark differieren. 24 Nach einer realistischen bzw. möglichst objektiven Analyse der eigenen Stärken und Schwächen und der Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen setzt sich der angehende Unternehmer mit den Gründungsalternativen auseinander.
1.1. Chancen und Risiken der Existenzgründung
Eine Existenzgründung bietet zahlreiche Chancen, birgt aber auch etliche Risiken. Im Folgenden werden die Vorteile einer Existenzgründung den Risiken gegenüber gestellt und erläutert, welche persönlichen Voraussetzungen die Gründerperson für eine erfolgreiche Selbstständigkeit erfüllen sollte.
1.1.1. Chancen einer beruflichen Selbstständigkeit
22 vgl. Hebig, Michael: Existenzgründungsberatung, 2004, S. 17 f.
23 vgl. Gläser, J./Reinemann, H./ Schmidt, A./ Freund, W./ Kayser, G./ Schrinner, A.: Erfolgsfaktor Qualifikation; Unternehmerische Aus- und Weiterbildung in Deutschland, 1998, S. 9
24 vgl. GründerZeit, Sonderheft 1/2003, impulse: Das Magazin für erfolgreiche Selbstständigkeit, S. 32 f.
9
II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
In einer Zeit, in der in der Bundesrepublik Deutschland schätzungsweise 5 Millionen Menschen eine Arbeit suchen, wächst immer häufiger der Mut zur beruflichen Selbstständigkeit. Längst bieten fachliche Kompetenz, Disziplin und Arbeitseifer keine Garantie mehr für einen beruflichen Aufstieg oder für einen sicheren Arbeitsplatz. Durch typische Managementfehler, wie z.B. mangelnde finanzielle Vorsorge für die nächste Rezession oder Verlust der Wettbewerbsfähigkeit durch unzureichende Forschung und Entwicklung können auch langjährig verdiente Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen freigesetzt werden. 25
Durch fehlende berufliche Anerkennung, zu geringes Einkommen, monotone Aufgaben und einen unangenehmen Vorgesetzten mit autoritärem Führungsstil finden viele Arbeitnehmer keine Erfüllung in ihren Berufen. Ein hinzukommendes schlechtes Betriebsklima und keine Aussicht auf einen beruflichen Aufstieg bei einer geringen Arbeitsplatzsicherheit sorgen für eine berufliche Frustration, die je nach Ausprägung der Unzufriedenheit zur inneren Kündigung führen kann.
Der Schritt in die Selbstständigkeit bietet dem Existenzgründer die Chance der Selbstverwirklichung. Er besitzt eine größere Entscheidungsfreiheit, kann als sein eigener Chef seine Ideen verwirklichen und genießt bei mehr Unabhängigkeit und höherem Einkommen berufliche und soziale Anerkennung.. Neben dem höheren Einkommen genießt er außerdem soziale Annehmlichkeiten, wie z.B. die betriebliche Altersvorsorge und die private Kfz-Nutzung.
1.1.2. Risiken der beruflichen Selbstständigkeit
Zu einem realistischen Umgang mit den Themen „Selbstständigkeit“ und „Existenzgründung“ gehört nicht nur die Ausleuchtung der Chancen, sondern auch die der Risiken. Der Existenzgründer trägt ein hohes Einkommensrisiko verbunden mit fehlender sozialer Sicherheit. Er bekommt weder ein regelmäßiges Gehalt noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt. Eventuell ist eine mehr oder weniger lange Durststrecke zu überwinden, die mit eigenen Mitteln überbrückt werden muss. Die Gründungsperson muss sich im Klaren darüber sein, dass Ärger mit dem Personal, den Kunden, den Lieferanten, den Geldgebern und den Behörden zum beruflichen Alltag gehören und sie durch den sich daraus ergebenen Dauerstress einem hohen Gesundheitsrisiko unterliegt. Zusätzlich besteht immer das Risiko der Existenzgründungsscheiterung mit der Gefahr des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals (Kapitalrisiko).
Viele Existenzgründungen überleben die ersten fünf Jahre nicht. Die Ursachen für eine Insolvenz sind vielseitig.
So nennen zahlreiche Studien wie z.B. die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vor allem Finanzierungsmängel, Informationsdefizite, Qualifikations-, Planungsmängel, familiäre Probleme, Überschätzung der Betriebsleistung und die äußeren Einflüsse als hauptsächliche Misserfolgsfaktoren:
25 vgl. Collrepp, Friedrich von: Handbuch Existenzgründung, 2004, S.2
10
II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
• Finanzierungsmängel (68,6%) 26 : Viele Jungunternehmer unterschätzen ihren kurzfristigen Kapitalbedarf. Probleme gibt es dann, wenn Kunden schleppend zahlen oder bei einer Firmenübernahme ein zu hoher Preis gezahlt wird.
• Informationsdefizite (61%): Der Gründer kennt nicht das Marktgeschehen. Er überschätzt die Nachfrage für sein Produkt oder Dienstleistung und unterschätzt die Konkurrenz.
• Qualifikationsmängel (48%): Dem zwar fachlich qualifizierten Existenzgründer mangelt es häufig an strategischem, kaufmännischem und unternehmerischem Wissen.
• Planungsmängel (30%): Trotz einer guten Planung hält der Existenzgründer aufgrund strategischer Defizite die Vorgaben nicht ein oder aber die Planung ist von Anfang an fehlerhaft.
• Familienprobleme (29,9%): Sie entstehen, wenn der Partner die familiären Belastungen in der Anfangsphase nicht länger hinnehmen will.
• Überschätzung der Betriebsleistung (20,9%): Der Umsatz des Betriebes ist im Verhältnis zu den hohen Investitionen oder Fixkosten zu gering.
• Äußere Einflüsse (15,4%): Das sind Ursachen, die der Unternehmer weder vorhersehen noch beeinflussen kann: Änderungen im Kundenverhalten, schwindende Kaufkraft in der Kunden- Zielgruppe, Wertverlust teurer Maschinen durch technischen Fortschritt, verkehrstechnische oder finanzielle Folgen durch geänderte kommunale Planungen. 27
Angesichts dieses hohen Risikopotentials einer Existenzgründung ist es wichtig, dass die Gründerperson eine persönliche Eignung zum Unternehmer aufzeigt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
1.1.3. Qualifikationen eines idealen Unternehmers
Im Mittelpunkt jeder Existenzgründung steht die Unternehmerpersönlichkeit. Der Unternehmer hat die Aufgabe, das Ziel des Unternehmens, die langfristige
26 Die angegebenen Prozentzahlen aus einer Untersuchung der deutschen Ausgleichsbank zeigen auf, wie oft die jeweilige Ursache mitbeteiligt war. (Quelle: Bundeswirtschaftsministerium)
27 vgl. Opoczynski, Michael/ Fausten, Willi: Existenzgründung: ein Ratgeber der ZDF – Wirtschaftsredaktion, Wien 2004, S.52
11
II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
Gewinnmaximierung, zu fördern und Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Entscheidend für den Erfolg des Unternehmens ist somit die Qualifikation des Existenzgründers hinsichtlich seines individuellen Vorhabens. Der Existenzgründer muss in der Lage sein, sich selber Ziele zu setzen und diese ohne Druck durch Vorgesetzte selbstständig zu verfolgen. Er muss bereit sein, sehr viel Zeit in sein Vorhaben zu investieren und insbesondere in den ersten Jahren auf ein regelmäßiges und stabiles Einkommen zu verzichten. Die Familie sollte bereit sein, die notwendige Unterstützung zu geben. Neben dem festen Glauben an den eigenen Erfolg und an das Gelingen der Unternehmung sollte der Unternehmer folgende Qualifikationen aufzeigen können:
Fachliche Qualifikation
• Abgeschlossene Berufsausbildung / abgeschlossenes Studium auf dem Gebiet der angestrebten selbstständigen Existenz
• Branchenerfahrung
• mehrjährige praktische Erfahrung
• mehrjährige Führungserfahrung
• mehrjährige Vertriebserfahrung
• gut fundierte kaufmännische / betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Unternehmerische Qualifikation:
• Erfolgsorientierung
• soziale Kompetenz, Verantwortungsbereitschaft
• Organisations-, Improvisationstalent
• Verhandlungsgeschick
• Kontaktfreude
• Selbstsicherheit
• Überzeugungskraft
• Finanzielle Risikobereitschaft
• Anpassungsfähigkeit an technische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen
• Kundenorientierung, Kundenpflege 28
1.2. Geschäftsidee
Die Geschäftsidee ist die Leistung des Existenzgründers, die er am Markt anbieten will. Es kann sich dabei um ein materielles Produkt, um eine Dienstleistung (Beratung, Service) oder um eine Kombination von beiden handeln. 29 Es gibt verschiedene Möglichkeiten Geschäftsideen zu finden:
Eine Marktlücke entdecken: In gesättigten Märkten gibt es Nischen, die bislang noch unbesetzt sind. Um sie aufzuspüren, ist allerdings ein detailliertes Branchenwissen erforderlich.
Erfolgreiche Konzepte kopieren: Bewährte Geschäftsideen aus anderen Branchen und Ländern werden auf die eigene Branche übertragen. Vorteil: Die Gründung erfolgt mit eingeschränktem Risiko.
28 vgl. Collrepp, Friedrich von: Handbuch Existenzgründung, 2004, S. 6
29 vgl. Collrepp, Friedrich von: Handbuch Existenzgründung, 2004, S. 7
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II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
Technische Entwicklungen nutzen: Der Existenzgründer erkennt rechtzeitig Innovationen und integriert sie sinnvoll in seine Branche.
Neue Ideen in alten Branchen verwirklichen: Alte Branchenhasen werden mit der Zeit betriebsblind. Eine pfiffige Neuheit macht hier selbst aus einem verschlafenen Konzept eine Top- Geschäftsidee.
Neue Trends erkennen: Erkennt ein Existenzgründer schnell die Änderungen bedingt durch einen sich oft plötzlich vollziehenden Strukturwandel und reagiert darauf präzise und gleichzeitig gefühlvoll, so kann er von dieser Geschäftsidee profitieren.
Ideen werden dann erfolgreich, wenn sie dazu beitragen, gegenwärtige oder zukünftige Probleme der Kunden / des Marktes besser zu lösen und dem Kunden Nutzen zu bieten, den er bisher nicht hatte.
Dieser Nutzen kann
• ein wirtschaftlicher Vorteil (z.B. Finanzanlagen)
• eine Statusverbesserung für den Kunden (z.B. Markenjeans)
• förderlich für die Gesundheit des Kunden (z.B. Vitaminpräparate)
• die Entwicklung der Leistungspotenziale und des anwendbaren Wissens (z.B. Lernkurse)
• oder Spaß und Freude (z.B. Gesellschaftsspiele) sein. 30
Um eine erfolgversprechende Geschäftsidee zu finden, sollte der Existenzgründer
Wirtschafts- und politische Magazine und Veröffentlichungen von Fachverlagen studieren und sich an die einfach und banal klingende, aber schwierig umzusetzende Formel
halten. Dabei sind folgende fünf Kardinalfehler unbedingt zu vermeiden:
• das falsche Produkt am falschen Ort oder zur falschen Zeit anzubieten;
• die Kosten und Finanzierung falsch einzuschätzen;
• den Einfluss des Wettbewerbs falsch zu beurteilen;
• den Markt mit falschen Mitteln zu bearbeiten;
• die falschen Mitarbeiter einzusetzen.
1.3. Gründungsalternativen - Formen der Existenzgründung
Bevor eine Gründungsidee in die Praxis umgesetzt wird, sollte der Existenzgründer alle Gründungsalternativen und Möglichkeiten zur Gestaltung des neuen Unternehmens in Erwägung ziehen 31 . Die wichtigsten Existenzgründungen umfassen Neugründungen,
30 vgl. Hofmeister, Roman: Der Business Plan, 2005, S.16 /17
31 vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Starthilfe, Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit, Oktober 2004, S. 29
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II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
Betriebsübernahmen, Tätige Beteiligungen und Franchising. 32 In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Der Staat verlangt grundsätzlich keine Fachkenntnisse, bestandene Prüfungen oder sonstige Zulassungstests. Jeder kann sich selbständig machen oder ein Gewerbe anmelden. Der Staat vertraut auf die Eigenverantwortung der Unternehmer und die heilsamen Kräfte des Marktes, so dass schlechte und unseriöse Selbständige keine Chance im Wettbewerb haben.
Für die Gewerbefreiheit regelt das gesamte Gewerberecht, insbesondere die Gewerbeordnung, Zulassung, Umfang und Ausübung des Gewerbes. Es enthält u.a. Arbeitsschutz-, Lohn-, Kündigungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften.
Bestimmte Gewerbebetriebe, vor allem solche, die der öffentlichen Gesundheit, Wohlfahrt und Sicherheit dienen (neben Apotheken z.B. Banken und Versicherungsgesellschaften), bedürfen einer Genehmigung.
Hauptaufgabe der Apotheke ist die Abgabe von Arzneimitteln, hinter der das kaufmännische Gewinnstreben zurücktritt. Deshalb ist die Apotheke ein Gewerbebetrieb besonderer Art, für den die Gewerbeordnung überwiegend nicht anwendbar ist. Die Voraussetzungen für das Betreiben von Apotheken sind im Apothekengesetz geregelt. 33
1.3.1. Betriebsneugründung
Bei der Betriebsneugründung startet der Existenzgründer von null an. Der Betrieb muss zunächst einmal errichtet werden. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, auf die er sich stützen könnte, gibt es nicht. Er muss den Markt erobern, Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufbauen, einen Stamm von Mitarbeitern suchen und sich einen Ruf erwerben, der seine Position am Markt festigt. Der Gründer muss den finanziellen Aufwand voll erbringen, jedoch kann niemand die Entwicklung und den Erfolg vorhersagen. Obwohl bei dieser Gründungsform das Gründungsrisiko besonders hoch ist, da alle Planungswerte letztlich auf Schätzungen basieren, bietet sie dem Unternehmer auch die Chance, den Betrieb nach eigenen Vorstellungen zu planen und aufzubauen.
1.3.2. Betriebsübernahme
Eine Betriebsübernahme geschieht durch Kauf oder Pacht eines bestehenden Unternehmens. Diese Gründungsform erleichtert den Schritt in die Selbstständigkeit erheblich, da
• das Unternehmen auf dem Markt bereits etabliert ist,
• Beziehungen zu Kunden und Lieferanten bereits aufgebaut sind,
• die Dienstleistung bzw. das Produkt des Unternehmens eingeführt ist,
• entsprechende Räume und Betriebsinventar vorhanden sind,
• Mitarbeiter ein eingespieltes Team sind und
• der Übernehmer auf den Erfahrungen des Vorgängers aufbauen kann.
Eine Betriebsübernahme kann aber auch mit Nachteilen behaftet sein. So
• hat der Verkäufer häufig überzogene Vorstellungen über den Wert seines Betriebes,
• entspricht die Betriebseinrichtung oft nicht dem neusten technischen Stand, so dass Investitionen erforderlich werden,
32 vgl. Kirschbaum, Günter/ Naujoks, Wilfried: Erfolgreich in die berufliche Selbstständigkeit, 2004, S. 36 - 58
33 vgl. Hasan-Boehme: Handels- und wirtschaftsrechtliche Grundlagen, 2004, S. 8
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II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
• müssen bei Übernahme des Betriebes alle bestehenden Arbeitsverträge, auch die von den älteren Mitarbeitern, übernommen werden,
• muss die Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten (z.B. für betriebsbedingte Steuern) des Betriebsvorgängers übernommen werden,
• akzeptieren oft die Mitarbeiter und Kunden den neuen Betriebsinhaber nicht. 34
Spielt ein Existenzgründer mit der Idee einer Betriebsübernahme, sollte er sich fragen, warum der Betriebsvorgänger seinen Betrieb abgeben will:
• Ist der bisherige Inhaber aus Todes-, Alters- oder Gesundheitsgründen zur Weiterführung des Betriebes nicht in der Lage und seine Erben sind keine Geschäftsleute oder völlig branchenfremd?
• Erzielte der Betrieb unzureichende Gewinne und Umsätze oder wird es für die Zukunft erwartet?
• Geriet der Betrieb in Zahlungsschwierigkeiten?
Folgende Kriterien sollte ein potentieller Existenzgründer auf jeden Fall genauer unter die Lupe nehmen:
• Produkt- und Dienstleistungsprogramm
• Kundenstamm
• Marktverhältnisse
• Standort
• Betriebs-/ Geschäftsräume
• Technische Ausstattung
• Personal
• Ertragslage des Betriebes
Der Existenzgründer hat die Möglichkeit das Unternehmen gegen eine Einmalzahlung oder gegen eine wiederkehrende Zahlung (z.B. Rente oder Rate) zu kaufen. Dabei werden sämtliche Wirtschaftsgüter, Forderungen und Verbindlichkeiten erworben. Hier werden von Anfang an klare Eigentumsverhältnisse geschaffen, und der Käufer hat freie Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Für die Pacht eines Betriebes wird für die Nutzung der Räume und des Inventars ein laufender Pachtzins entrichtet. Hierbei geht das Unternehmen nicht in das Eigentum des Nachfolgers über und seine unternehmerische Tätigkeit innerhalb des Pachtbetriebes ist zeitlich begrenzt. 35
Darüber hinaus werden Betriebe häufig auch durch Erbe bzw. Schenkung im Rahmen der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie übertragen.
1.3.3. Tätige Beteiligung an einem Betrieb
Bei dieser Gründungsform hat ein Existenzgründer, der bereits vorhandene Vertriebswege für eine eigene Neuentwicklung nutzen will oder der fachlich noch zu einseitig ausgerichtet ist oder dem das Geld für eine Neugründung oder eine Übernahme fehlt die Möglichkeit, sich
34 vgl. Füser, Karsten: Ratgeber Existenzgründung – 1000 Ideen und Checklisten zum Erfolg, 2004, S.55
35 vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Unternehmensnachfolge: die optimale Planung, Januar 2005, S.18
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II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
als tätiger Gesellschafter in ein bestehendes Unternehmen einzukaufen. Je nach Rechtsform ist dadurch eine Mitwirkung am Geschäftsgeschehen gewährleistet.
1.3.4. Franchising
Beim Franchise-Verfahren liefert ein Unternehmen – der Franchise-Geber – Name, Marke, Know-how und Marketing. Gegen Gebühr räumt er dem Franchise-Nehmer das Recht ein, seine Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Er bietet laufend geschäftlichen Beistand, Beratung, Werbung und Ausbildung. Des Weiteren stellt er Markttests und Kalkulationshilfen zur Verfügung. Der Franchise-Geber bietet eine Art Sicherheitsnetz. Der Franchise-Nehmer erhält durch ein fertiges Unternehmenskonzept somit den Zugriff auf Know-how und langfristige Erfahrung des Systems und profitiert so an einer eingeführten Marke und an einem überregionalen Image. Er partizipiert an den Vorteilen des Großeinkaufs, erhält Unterstützung durch Schulung, laufende Beratung und Hilfestellung seitens des Franchise-Gebers und gewinnt dadurch eine hohe Sicherheit bei der Investitionsentscheidung. Aus diesen Gründen wird beim Franchising auch von der „sanften Existenzgründung“ gesprochen.
Allerdings wird der Entscheidungsspielraum des Existenzgründers durch den Franchise-Vertrag stark eingeschränkt, da das Franchise-System die unternehmerische „Marschroute“ sehr genau fest legt. Der wirtschaftliche Erfolg hängt erheblich von der Qualität des Franchise-Systems ab. Der Franchise-Nehmer wird in seiner unternehmerischen Freiheit eingeengt und besitzt kaum Gestaltungsspielraum für seine individuellen Wünsche. Unangemessen hohe Franchise- Gebühren können die Rentabilität des Unternehmens erheblich mindern. Zu beachten ist außerdem, dass durch Ablauf der Vertragsdauer die selbstständige Existenz beendet wird. 36
1.4. Rechtlicher Rahmen einer Apotheke
36 vgl. Franchising – Partnerschaft für Wachstum, Deutscher Franchise-Verband e.V., 2005, S. 7 - 15
37 vgl. Sanacorp eG: Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Grundlagen für Pharmaziepraktikanten, 2003, S.3
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II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
Aufgrund ihres gesellschaftspolitischen Auftrages, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ist der einzelne Apothekenbetrieb durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsordnungen formal sehr reglementiert und die gesamte Branche wie kaum eine Zweite in Deutschland reguliert.
1.4.1. Apothekenspezifische Vorschriften
Für jeden Apotheker besteht die Pflichtmitgliedschaft in einer Landesapothekerkammer. Nach
§ 23 Heilberufsgesetz haben diese das Recht und die Verpflichtung Berufsordnungen zu erlassen. Die Bundesapothekerordnung enthält alle Bedingungen, die für das Betreiben einer Apotheke vorliegen müssen. Die Tätigkeit des Apothekers ist gesetzlich im Apothekengesetz festgehalten und auf dem Apothekengesetz wiederum basiert die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), in der unter anderem Anforderungen an Ausstattung, Personal, Lagerhaltung, Annahme- und Abgabemodalitäten von Arzneimittel sowie an den Arzneimittel-Versandhandel formuliert sind. 38 Die Tätigkeit des Apothekers ist darüber hinaus wesentlich beeinflusst von den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Chemikaliengesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (BTM), die die produktspezifischen gesetzlichen Reglungen enthalten. Des Weiteren zählt zu den apothekenspezifischen Vorschriften die Arzneimittelpreisverordnung, die die Abgabepreise für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel (sog. taxpflichtige Arzneimittel) regelt.
1.4.2. Der Apotheker als Kaufmann
Der Apotheker gehört der Gruppe der approbierten Heilberufe an und ist als Pharmazeut und Naturwissenschaftler somit als Freiberufler tätig. Obwohl er ebenfalls Organ der staatlichen Gesundheitspflege ist, unterhält er in Ausübung seiner Tätigkeit den
Gewerbebetrieb 39 Apotheke, denn er verfügt über einen Verkaufsraum, in dem Waren an Kunden verkauft werden. 40 Nach § 1(2) HGB ist jedes Handelsgewerbe ein Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. In § 15 (1) EStG werden neben den freien Berufen auch die Land- und Forstwirtschaft genannt, nicht jedoch die Apotheke. Somit ist die Apotheke nach § 1 (2) HGB ein Gewerbebetrieb und damit der Apotheker als Betreiber der Apotheke nach § 1 (1) HGB Kaufmann. Er wird gewerbe- und steuerrechtlich als Gewerbetreibender behandelt, mit der Konsequenz der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht. Ferner ist er im Gegensatz zum Wahlrecht anderer Freiberufler zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Eintragung ins Handelsregister (§ 8 HGB) und zur Bilanzierung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB), bzw. des Handelsgesetzbuches (§§238ff.) verpflichtet.
Nach dem Apothekengesetz sind die Apotheken in erster Linie als Einrichtungen der Gesundheitspflege und erst in zweiter Linie als privatwirtschaftliche Unternehmen anzusehen. 41 Nach §1 (1) ApoG obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene
38 vgl. Schiedermair, R. / Pohl, H.-U.: Gesetzeskunde für Apotheker, 2004, S. 21 ff.
39 „Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständig ausgeübte, auf Gewinnerzielung gerichtete, auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die nicht Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens oder freier Beruf ist.“ (BverwG DÖV 1993, 616)
40 vgl. Sanacorp eG: Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Grundlagen für Pharmaziepraktikanten,
2003, S. 5
41 vgl. Schiedermair, R. / Pohl, H.-U.: Gesetzeskunde für Apotheker, 2004, S. 44
17
II.1. VORGRÜNDUNGSPHASE
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Daher ist die Betriebserlaubnis einer Apotheke an die Person des Apothekers gebunden, die nicht abgetreten, verkauft oder sonst wie übertragen werden kann. 42 Da die Erteilung der Betriebserlaubnis zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung verpflichtet, sind ca. 98 % aller öffentlichen Apotheken Einzelunternehmen. Bei der Einzelunternehmung betreibt der eingetragene Kaufmann (Apotheker) den Gewerbebetrieb Apotheke allein und haftet einschließlich seinem gesamten Privatvermögen. Sie bietet ihm aber auch umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgrund seiner alleinigen Leitung hat er die Freiheit, über die Einstellung geeigneten Personals zu entscheiden und seine Kreativität innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen erfolgreich umzusetzen. Alternativ zum Einzelunternehmen hat der Apotheker die Möglichkeit, die Apotheke gemeinsam mit einer oder mehreren Personen in der Rechtsform einer OHG zu führen (§ 8 ApoG). Hier führen zwei oder mehrere Apothekeninhaber, die gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haften, gleichberechtigt die Apotheke. Dabei ist es für die Verantwortlichkeit jedes Beteiligten im Außenverhältnis unerheblich, ob er mehr oder weniger Kapital zur Verfügung gestellt hat. Alle Gesellschafter der OHG bedürfen der Approbation und werden ins Handelsregister eingetragen. Das Führen einer weiteren Apotheke ist ihnen nicht gestattet.
1.4.3. Berufsspezifische Verpflichtungen für das Betreiben einer Apotheke
Die berufsrechtlichen Anforderungen schränken die Freiheitsgrade des Apothekers deutlich ein, wodurch sich für die Apotheke im Wettbewerb mit anderen Vertrieben (Kaufhäuser, Drogerien, Reformhäuser etc.) kostenwirksame Nachteile ergeben können. Nachfolgend werden wichtige berufsspezifische Verpflichtungen genannt, die ein Apotheker im Gegensatz zu einem Einzelhandelskaufmann zusätzlich zu erfüllen bzw. zu beachten hat:
• Der Apothekenleiter muss eine Approbation besitzen, der nach der Approbationsordnung für Apotheker ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität sowie eine daran anschließende einjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke vorausgeht. 43
• Für pharmazeutische Tätigkeiten darf nur pharmazeutisches Personal eingesetzt werden (§ 3 ApBetrO).
• Eine Apotheke muss mindestens aus einer Offizin (mit Beratungsbereich), einem Laboratorium, ausreichendem Lagerraum und einem Nachtdienstzimmer bestehen. Es muss eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 20ºC möglich sein. 44 Die Raumgröße darf 110 qm nicht unterschreiten. Die Raumeinheit muss dem Apotheker eine ausreichende Überwachung seiner Apotheke ermöglichen (§ 4 ApBetrO).
• Der Apotheker ist verpflichtet, einen ausreichenden Vorrat an Arzneimitteln vorzuhalten, die dem durchschnittlichen Arzneimittelbedarf von einer Woche entspricht (§ 15 ApBetrO). Obwohl nur ca. 2000 Arzneimittel rund 90 % des Umsatzes ausmachen, beinhaltet ein von der Praxis verlangtes Warenlager ca. 8.000 – 10.000 Arzneimittel. 45
42 vgl. Schiedermair, R. / Pohl, H.-U.: Gesetzeskunde für Apotheker, 2004, S. 55
43 vgl. Neukirchen, Rainer: Pharmazeutische Gesetzeskunde, Stuttgart 2003, S.18 f.
44 vgl. Damaschke, Sabine / Scheffer, Bernadette: Apotheken – Planen, Gestallten, Einrichten, 2000, S. 50
45 vgl. Sanacorp eG: Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Grundlagen für Pharmaziepraktikanten, 2003, S.10
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II.2. PLANUNGSPHASE
• Neben Arzneimitteln dürfen nur die in § 25 ApBetrO genannten „apothekenüblichen Waren“ abgegeben werden. Das sind Mittel und Gegenstände der Gesundheits-vorsorge und Körperpflege, sowie Waren, für die der Apotheker besonders sachkundig ist.
• Der Apotheker ist verpflichtet, sich an die Verordnungen der Ärzte zu halten. Gibt der Arzt nur den Wirkstoff an oder schließt er „aut idem“ 46 nicht aus, so hat er nach dem Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz (AABG) vom 23.02.2002 ein preisgünstiges Arzneimittel aus dem unteren Preisdrittel abzugeben.
• Der Apothekenleiter darf Einzelwerbung nur im Bereich des Ergänzungssortiments vornehmen; außerdem sind ihm bei der Schaufenstergestaltung aufklärende, dem Berufsstand angemessene Produkthinweise erlaubt. Das Versenden von Werbebriefen, die Verteilung von Flugblättern und Werbemitteln außerhalb der Apotheken und jede Werbemethode, die der unbedingten Absatzmehrung dient und somit zum übermäßigen Arzneimittelverbrauch verleiten, sind nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig. 47
• Es besteht die Verpflichtung zum Nacht- und Sonntagsdienst.
• Der Apotheker muss sich an die Arzneimittelpreisverordnung halten. Er darf weder die Preise für taxpflichtige Arzneimittel selbst kalkulieren, noch darf er die gesetzlich festgelegten Preise für verschreibungspflichtige Medikamente über- oder unterschreiten. Die lediglich apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC- Arzneimittel) sind seit 2004 frei zu kalkulieren. 48
2. Planungsphase
Am Anfang der Planungsphase stehen Informationsbeschaffung und Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, bevor das Geschäftskonzept aufgestellt werden kann. Je detaillierter und genauer die Informationen sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Gelingens der Gründung. Die Planungsphase ist auch der Zeitpunkt, zu dem die potentiellen Gründer mit Beratungsstellen Kontakt aufnehmen und mit deren geschulten Personal ihr Vorhaben, die möglichen Risiken und das genaue Vorgehen bei einer Existenzgründung besprechen 49 . An dieser Stelle wird die Geschäftsidee erstmals von einer externen Instanz auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft. Es findet sowohl eine betriebswirtschaftliche als auch eine rechtliche Beratung statt.
2.1. Fachliche Unterstützung des Existenzgründers
Neben möglichen Qualifikationsmängeln des Unternehmers gehören Informationsdefizite zu den häufigsten Ursachen dafür, dass Existenzgründer mit ihren Plänen scheitern. Dabei sind aber gerade kaufmännische und unternehmerische Kenntnisse unverzichtbar, um eine gute
46 Aut idem-Reglung: Nach dem AABG darf der Apotheker , unter der Voraussetzung, dass der Arzt das Aut idem-Kästchen auf dem Rezept nicht angekreuzt hat, nach vorgegebenen Richtlinien das zu lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verschriebene Fertigarzneimittel durch ein gleichwertiges preisgünstigeres Präparat ersetzen.
47 vgl. Sucker, Kirsten: Apotheke und Werbung – was ist erlaubt? Was ist verboten?, 2000, S. 114 ff.
48 vgl. Hasan-Boehme: Handels- und wirtschaftsrechtliche Grundlagen , 2004, S.6
49 vgl. GründerZeit, Sonderheft 1/2003, impulse; Das Magazin für erfolgreiche Selbstständigkeit, S.32
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Heiko Warschau, 2006, Existenzgründung am Beispiel einer Apotheke, Munich, GRIN Publishing GmbH
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