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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis.................................................................................................... 1
1. Problemstellung. 3
2. Grundsätzliches zum Carried Interest und Private Equity Fonds 4
2.1 Gestaltung und Ziele der Private Equity Fonds 4
2.2 Zum Wesen des Carried Interest 5
3 Steuerliche Behandlung von Carried Interest: Stellungnahme des BMF - alte
Rechtslage 6
4. Diskussion der steuersystematischen Zuordnung von Carried Interest 6
4.1 Qualifikation der Einkünfte auf Gesellschaftsebene. 6
4.1.1 Qualifizierung nach der Tätigkeit der Fonds KG. 6
4.1.2 Umqualifizierung nach der Art der Tätigkeit des Sponsors: Beitrag
vs. Leistung 8
4. 2 Qualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene 9
5. Aktuelle Rechtslage: Gesetz zur Förderung von Wagniskapital. 11
6. Thesenförmige Zusammenfassung. 12
7. Quellenverzeichnis 13
7.1 Literaturverzeichnis: 13
7.2 Rechtsprechungsverzeichnis 17
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1. Problemstellung
Die steuerliche Behandlung von Private Equity Fonds und ihrer Gesellschafter ist in den letzten Jahren sehr umfangreich und kontrovers diskutiert worden. Zum einen löst die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei den als Personengesellschaften strukturierten Private Equity Fonds er-hebliche Probleme aus. 1 Zum anderen ist die Besteuerung von erhöhtem Gewinnanteil, dem sogenannten Carried Interest, der an eine besondere Gruppe der am Fonds Beteiligten gezahlt wird - strittig, denn unter bestimmten Voraussetzungen
sind diese bei natürlichen Personen als Empfängern steuerfrei. 2 Zur Klärung dieser beiden Problemfelder erließ die Finanzverwaltung am 16. 12. 2003 3 eine verbindliche Anweisung, die weitgehende Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne von Private Equity Fonds vorsah. Und somit zu einem hohen Maß der steuerlichen Unsicherheit bei der Strukturierung von Private Equity Fonds führte. Der Gesetzgeber hat in dieser Situation durch das am 06.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von Wagniskapital einen Kompromiss gefunden. Nach dem die Besteuerung von Carried Interest nach dem Halbeinkünfteverfahren erfolgt.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung von
überproportionalen Gewinnanteilen der Sponsoren von Private Equity Fonds. Zur Einführung wird auf die Grundsätze der Private - Equity - Finanzierung sowie auf die typische Gestaltung eines Private Equity Fonds eingegangen. Des weiteren wird - ausgehend vom BMF - Schreiben vom 16. Dezember 2003 - die steuersystematische Einordnung von Carried Interest diskutiert sowie ein kurzer Überblick der daraus resultierenden Konsequenzen der steuerlichen Belastung gegeben. Dabei beschränken sich die Ausführungen grundsätzlich auf eine natürliche Person
1 Vgl. zur Abgrenzung des gewerblichen Papierhandels ausführlich etwa Bärenz/ Veith (Das BMF-Schreiben, 2004), S. 251-256; Blumers/ Witt (Gewerblichkeit durch Beteiligung, 2002), S. 60-65; Kulosa (Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb, 2001), S. 162 201; Lorenz (Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform, 2001), S. 822; Stoschek/ Protzen (Gewinne aus Private Equity Fonds, 2001), S. 816.
2 Im Rahmen dieser Arbeit wird davon ausgegangen, dass sowohl die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG als auch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt sind.
3 Vgl. BMF - Schreiben vom 16.12.2003 IV A 6 - S 2240 - 153/3, BStBl. I 2004, S. 40-43.
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als Sponsor. Die wohl bedeutendste Frage, die dieser Arbeit zugrunde liegt, ist: Handelt es sich beim Carried Interest um eine Sondervergütung oder einen Vorabgewinn? Denn die Differenzierung zwischen diesen beiden Begriffen führt zu gewaltigen Unterschieden in der steuerlichen Belastung. Im Abschluss wird die aktuelle Rechtslage der Besteuerung des Carried Interest dargestellt.
2. Grundsätzliches zum Carried Interest und Private Equity Fonds
2.1 Gestaltung und Ziele der Private Equity Fonds
Private Equity ist eine Finanzierungsform, bei der nicht börsennotierten Unter-4
nehmen in entscheidenden Phasen ihrer Entwicklung mittelfristig Eigenkapital 5
gestellt wird. Charakteristisch dafür ist die Tatsache, dass neben der reinen Fi-6
nanzierungsfunktion auch ein aktiver Beitrag durch die Managementunterstützung zur Entwicklung des Portfoliounternehmens geleistet wird. Die Kapitalanleger 7
schließen sich in einem Private Equity Fond zusammen, der als Intermediär zwischen Investoren und freies Kapital suchenden Unternehmen auftritt. Der Fond erwirbt mit dem eingesammelten Eigenkapital Beteiligungen an den Zielunternehmen (Portfoliounternehmen), in denen Wertsteigerungspotenzial gesehen wird. Die Beteiligungen werden in der Regel drei bis fünf Jahre gehalten und nach Erreichen des gewünschten Ziels gewinnbringend veräußert oder an der Börse plat
ziert. 8 Die Erlöse aus Beteiligungen werden nicht reinvestiert, sondern an die Anleger ausgeschüttet. Nach Veräußerung aller Beteiligungen wird der Fond aufge- 4 Inder Literatur werden synonym Begriffe „Wagniskapital“, „Risikokapital“, „Beteiligungskapital“ sowie „Venture Capital“ verwendet. Vgl. dazu etwa Leopold (Venture Capital, 1999), S. 470-471.
5 Bspw.: Finanzierung junger und mittelständischer Unternehmen bis zur Erreichung der Börsenreife sowie Konzernabspaltungen, Sanierungen, Innovationsförderungen. Vgl. ausführlich dazu etwa Kussmaul/ Lutz (Betriebswirtschaftliche Aspekte von VCG, 2000), S. 1155-1158; Schefczyk (Finanzieren mit VC, 2000), S. 17-18.
6 Vgl. Weitnauer (Rahmenbedingungen und Gestaltung, 2001), S. 258. 7 Vgl. ausführlich dazu Schefczyk (Erfolgsstrategien deutscher VCG, 2000), S. 15-19; Kussmaul/ Lutz (Betriebswirtschaftliche Aspekte von VCG, 2000), S. 1155-1156, Majunke (Venture Capital - Markt, 2005), S. 145-151.
8 Vgl. BMF - Schreiben vom 16.12.2003 IV A 6 - S 2240 - 153/3, Tz. 1, 4.
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löst. 9 Die Maximierung von Veräußerungsgewinnen ist somit das Hauptziel der Investitionstätigkeit des Fonds. 10
Die Private Equity Fonds sind typischerweise als vermögensverwaltende Personengesellschaften in Form der GmbH & Co. KGs strukturiert. Die Kommanditisten der Fonds - KGs sind private oder institutionelle Investoren, die mit ca. 99 % n der Private Equity Fonds GmbH & Co. KGs beteiligt sind und somit den Großteil des Kapitals zur Verfügung stellen. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist eine Komplementär - GmbH, die weder am Kapital und Gewinn beteiligt noch zur Geschäftsführung befugt ist. Für die Verwaltung und Geschäftsführung des Fonds ist eine Management - GmbH zuständig, die als
Kommanditistin an der Fonds - KG beteiligt ist. 11 I
2.2 Zum Wesen des Carried Interest
Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Anreizmodel, auf dessen Basis dem Management eine zusätzliche Gewinnbeteiligung eingeräumt wird. Üblicherweise wird es wie folgt gestaltet: Während der Ergebnisverteilung erhalten die Anleger zunächst ihre Einlagen, in der Regel zuzüglich einer der Höhe nach zu bestimmenden Mindestverzinsung (sog. hurdle rate) zurück. Danach wird der geschäftsführungsbefugte Kommanditist bzw. die Managementgesellschaft mit einem festen Pauschalanteil berücksichtigt und schließlich (oder auch gleich nach dem Überschreiten der hurdle rate) werden an den verbleibenden Ergebnissen die Anleger mit meist 80% und der geschäftsführende Kommanditist bzw. die Managementgesellschaft mit 20% beteiligt. Initiatoren und Gründungsgesellschafter 12
des Private Equity Fonds sind die so genannten Sponsoren. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft oder auch um eine Einzelpersonen. Die Initiatoren prüfen das Zielunternehmen auf sein Wachstumspotenzial und treffen ihre Entscheidung über die Investition. Sie engagieren sich, indem sie ihren Namen, ihre Reputation
9 Vgl. Stoschek/ Protzen (Gewinne aus Private Equity Fonds, 2001), S. 816.
10 Vgl. Fischer (Besteuerung unternehmerischer Tätigkeit, 2002), S.604-605.
11 Vgl. weiterführend Weitnauer (Rahmenbedingungen un Gestaltung, 2001), S. 267-269; auch Herzig (Besteuerung von Private Equity Fonds, 2001), S. 102-103; Kußmaul/ Richter (Betri wirtschaftliche Aspekte von VCG, 2000), S, 1198-1200.
12 Vgl. Wetnauer (Handbuch VC, 2001), Tz. 46., auch Pöllath/ Rodin, S. 501.
Arbeit zitieren:
Elena Wasiljewa, 2005, Zur ertragsteuerlichen Behandlung des sogenannten Carried Interest, München, GRIN Verlag GmbH
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