II
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS....................................................................................................................... II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS V
TABELLENVERZEICHNIS V
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. VI
1. EINLEITUNG. 1
1.1. PROBLEMSTELLUNG. 3
1.2. ABLAUF DER UNTERSUCHUNG. 5
2. METROPOLE BERLIN 6
2.1. DEFINITION: METROPOLE 6
2.2. ANALYSE: METROPOLE - BERLIN 7
2.2.1. Berlin - Eine territorial abgrenzbare Region 7
2.2.2. Berlin - Einwohnerzahl und Ausdehnung 7
2.2.3. Berlin - Zentrum der Politik. 8
2.2.3.1. Definition: Zentrum der Politik 8
2.2.3.2. Analyse: Berlin- Zentrum der Politik. 9
2.2.3.3. Politische Einflüsse. 11
2.2.3.4. Zwischenergebnis 13
2.2.4. Berlin - Zentrum der Wirtschaft. 13
2.2.4.1. Definition: Wirtschaft 13
2.2.4.2. Analyse: Berlin - Zentrum der Wirtschaft. 14
2.2.4.3. Wirtschaftlicher Einfluss 19
2.2.4.4. Zwischenergebnis 20
2.2.5. Berlin - Zentrum der Kultur. 20
2.2.5.1. Definition: Zentrum der Kultur. 20
2.2.5.2. Analyse: Berlin - Zentrum der Kultur 21
2.2.5.3. Kultureller Einfluss. 24
2.2.5.4. Zwischenergebnis 24
2.3. ZUSAMMENFASSUNG. 24
3. EINFLUSSFAKTOR MIGRATIONSGRUND. 26
3.1. DEFINITION: MIGRATION, AUSWANDERUNG, EINWANDERUNG 27
3.2. EINWANDERUNGSGRÜNDE 27
3.2.1. Unfreiwillige Migration 27
3.2.1.1. Krieg 28
3.2.1.2. Vertreibung. 29
3.2.1.3. Verschleppung 30
3.2.1.4. Hungersnot. 31
3.2.1.5. Migration aus politischen Gründen. 31
3.2.1.6. Geschlechtsspezifische Migration. 32
3.2.2. Freiwillige Migration 34
3.2.2.1. Wirtschaftliche Gründe. 34
3.2.2.2. Anwerbung 35
3.2.2.3. Familienzusammenführung. 36
3.2.2.4. Kulturelle Gründe 37
3.3. AUSLÄNDER IM BUNDESGEBIET 39
3.4. AUSLÄNDER IN BERLIN 42
3.4.1. Anzahl und Herkunft. 42
3.4.2. Innerstädtische Verteilung 43
3.5. ZUSAMMENFASSUNG. 44
4. BERLIN: STADT DER PARALLELGESELLSCHAFTEN. 46
4.1. INTEGRATION, MULTIKULTURELLE GESELLSCHAFT (MULTIKULTI) UND
PARALLELGESELLSCHAFTEN 47
4.1.1. Integration. 47
4.1.2. Multikulturelle Gesellschaft 47
4.1.2.1. Definition 48
III
4.1.2.2. Multikulturelle Gesellschaft in der Kritik 49
4.1.2.3. Definition. 50
4.1.2.4. Parallelgesellschaften in der Kritik 51
4.2. MULTIKULTURELLE GESELLSCHAFT VS. PARALLELGESELLSCHAFTEN 52
4.3. BERLIN - STADT DER PARALLELGESELLSCHAFTEN. 54
4.3.1. Analyse: Berlin - Stadt der Parallelgesellschaften. 54
4.3.2. Zwischenergebnis 55
4.4. BERLIN - STADT MIT MULTIKULTURELLER GESELLSCHAFT 56
4.4.1. Subsumtion: Berlin - Stadt mit multikultureller Gesellschaft. 57
4.4.2. „Ehrenmord“ 59
4.4.2.1. Definition: „Ehrenmord“ 59
4.4.2.2. Hatun Sürücü - Paradigma eines „Ehrenmordes“ 61
4.4.2.3. Scharia: Ursache der „Ehrenmorde“? 63
4.4.3. Zwischenergebnis 65
4.5. ZUSAMMENFASSUNG 65
5. FAZIT. 66
5.1. ZUSAMMENFASSUNG 66
5.2. ERKENNTNISSE 67
6. AUSSICHTEN 70
LITERATURVERZEICHNIS 71
QUELLENVERZEICHNIS 74
Abb. Seite
1 Zu- Fortzüge über die Grenzen Deutschlands (1998 -2004) 40
2 Anteil der Bundesländer an der ausländischen Bevölkerung in % (2004) 40
Tabellenverzeichnis
Tab. Seite
1 Ausländeranteil in den 10 Einwohnerstärksten deutschen Städten 41
2 Ausländer in Berlin nach Herkunftsgebiet und Personenzahl in % 42
3 Zehn zahlenmäßig am stärksten vertretenen Staaten in Berlin 43
4 Ausländeranteil in Berlin nach Bezirk in % (2005) 43
5 Verteilung ausgewählter Minderheiten in Berliner Bezirken (Stand: 2004) 55
6 Opfer von „Ehrenmorden“ nach Geschlecht im Zeitraum 1996 - 2005 60
VI
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
AEG Allgemeine Elektricitäts Gesellschaft
BIP Bruttoinlandsprodukt
BKA Bundeskriminalamt
DDR Deutschen Demokratischen Republik
EU Europäischen Union
EUROSTAT Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften
GARP Government Assisted Repatriation Programme
GG Grundgesetz
i. V. m. in Verbindung mit
Multikulti Multikulturelle Gesellschaft
NRW Nordrhein-Westfalen
UNICEF United Nations Children’s Fund
1
1. EINLEITUNG
„Die Multikulti-Lüge“ 1 , ist auf der Titelseite des „Focus“, in der Ausgabe vom 10. April 2006 zu lesen. Weiter heißt es im Text: „Die Integration muslimischer Einwanderer ist gescheitert. Die Multikulti-Ideologie weicht einem nüchternen Blick …“. 2 Mit dieser Feststellung greifen die Autoren des Artikels das Thema der Integration, also die Einbindung von ausländischen Bürgern in die Mehrheitsgesellschaft auf, welches durch die Anfang April 2006 bekannt gewordenen Vorgänge an einer Berliner Hauptschule erneut in den öffentlichen Fokus gelangte. In einem früheren Artikel mit der Überschrift „Die Gesetzlosen von Neukölln“ 3 thematisiert das gleiche Blatt eine Woche zuvor die Gewalt von Schülern gegen Mitschüler und Lehrer. Ursache solcher Übergriffe ist, nach Meinung der Verfasser, der hohe Anteil an ausländischen Schülern, der an der betroffenen Hauptschule in Berlin-Neukölln bei 83 % liegt. Die Autoren suggerieren dem Leser: „Das Debakel der Rütli-Schule in Berlin Neukölln offenbart, dass die Träume von Multikulti wohl endgültig geplatzt sind.“ 3
Die Debatte über Probleme bei der Integration wird kontrovers geführt. Von Journalisten zum Thema Integration befragt, stellt der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln fest, dass die ausländischen Bürger in ihren Vierteln bereits Parallelgesellschaften geschaffen haben, in welchen sie, ohne ein Wort deutsch zu sprechen, ihren Alltag bestreiten. 4 Die Politikerin Claudia Roth beurteilt die Situation diametral. In einem Interview für die Rheinische Post antwortet sie auf die Frage "Multikulti ist für tot erklärt worden. Würden Sie das unterschreiben?" 5 mit „Nein, denn es ist einfach die Realität in unserem Land: 14 Millionen Menschen haben in Deutschland einen Migrationshin-tergrund, darunter vier Millionen Aussiedler. 1,5 Millionen Kinder entstammen aus binationalen Familien. Wir sind eine multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft. Und Integration ist die Aufgabe.“ 5
Durch das öffentliche Interesse an den Vorgängen in der Rütli-Hauptschule und der damit verbundenen Integrationsdebatte führte der Bundestag am 5. April 2006 eine aktuelle Stunde durch. Hier stellte die zuständige Staatsministerin, Dr. Maria Böhmer MdB, zu diesem Thema fest: „Diese Schule ist ein Sonderfall, aber leider kein Einzel- 1 Fuhrer,2006, S. 1 u. 21 - 26
2 Fuhrer, 2006, S. 21 ff
3 Desselberger, 2006, S. 22
4 Vgl.: Desselberger, 2006, S. 22
5 Roth, 2006, Online im Internet: http://www.claudia-
roth.de/im_interview.801.0.html?&expand=3554&cHash=dceb7c9166 (Stand: 14.05.2006)
2
fall.“ 6 Dass das Phänomen der Gewalt, welche von jugendlichen Ausländern ausgeht, nicht neu ist, zeigt der Mord an Hatun Sürücü in Berlin. Die junge Frau wollte, gegen den Willen ihrer kurdischen Familie, über ihr Leben selbst bestimmen. Ihrer Familie war dies zu „deutsch“. Die damals 23-jährige Frau wurde von ihrem jüngsten Bruder zu einem Treffen gelockt und zur vermeintlichen Wiederherstellung der Familienehre er-mordet. Zu diesem Mord befragt, antworteten türkischstämmige Jugendliche nur wenige Tage nach der Bluttat, dass sie selbst schuld sei, da sie wie eine Deutsche leben wollte. 7 In der Politik wird infolge solcher Äußerungen verstärkt über zusätzliche integrationsfördernde Maßnahmen in den Bereichen Schule, Beruf und Kultur gesprochen. Ein Ergebnis der Debatte ist der Beschluss der Innenminister der Länder vom 05. Mai 2006. Dieser beinhaltet, dass zukünftige Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft einen Sprachtest absolvieren und in einem Pflichtkurs ihre Kenntnisse über die Grundregeln der Demokratie nachweisen. 8 Für Planung und Durchführung der beschlossenen Maßnahmen ist die Administrative, also die öffentliche Verwaltung, zuständig. Hat die „Problemverarbeitung durch das politisch-administrative System“ 9 Erfolg, ermöglicht sie ein friedliches und respektvolles Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen. Folglich sind Einwanderung und Integration Themen, die für die öffentliche Verwaltung von Interesse sind.
Aber nicht nur für die Verwaltungswissenschaften, die Probleme aus den Bereichen Recht, Wirtschaft, Soziales und Politik erfassen, analysieren und Lösungsansätze erarbeiten, ist das Thema von Bedeutung. 10 Gewalt gegen anders Denkende und die Tatsache, dass von ca. 82 Millionen (Mio.) in Deutschland lebenden Menschen etwa 7,2 Mio. registrierte Ausländer sind, zeigen, dass Integrationsprobleme Deutsche und Ausländer gleichermaßen betreffen. Die Frage: „Wie leben Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen in Deutschland zusammen und was kann zur Beseitigung bestehender Friktionen beitragen?“ stellt sich an jedes Mitglied der Gesellschaft. Eine wissenschaftlich fundierte Untersuchung trägt dazu bei, dass die öffentlich geführte Diskussion zum Thema Ausländerintegration in Deutschland nicht von Menschen mit Vorurteilen oder zur Förderung der eigenen politischen Karriere missbraucht werden kann.
6 Böhmer, 2006, Online im Internet:
http://www.integrationsbeauftragte.de/download/Rede_Beauftragte_05_04_06.pdf (Stand 14. 05.2006)
7 Vgl.: Lau, 2005, Online im Internet: http://www.zeit.de/2005/09/Hatin_S_9fr_9fc_9f_09 , (Stand:
20.04.2006)
8 Vgl.: o.V., 2006, Online im Internet:
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2006-05-
05T160419Z_01_HAG540830_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-EINBUERGERUNG-EINIGUNG.xml
(Stand: 09.05.2006)
9 Hesse, 1982, S. 75
10 Vgl.: Eichhorn, 1985, S. 109 ff.
3
1.1. Problemstellung
Das Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen kann in der Zukunft nur dann positiv beeinflusst werden, wenn der Ist-Stand und die Soll-Größe bekannt sind. Den Ist-Stand zu ermitteln heißt, dass im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung erfasst wird, wie sich das Zusammenleben der Menschen aus den unterschiedlichen Kulturen derzeit darstellt. Dabei ist die Erkenntnis, ob sich eine multikulturelle Gesellschaft entwickelt hat oder ob Parallelgesellschaften existieren, von zentraler Bedeutung. Sind diese Daten erhoben, gilt es, die gewünschte "Soll-Größe" zu bestimmen, das heißt, es sind die Anforderungen zu ermitteln, die von der Gesellschaft selbst gestellt werden.
Die Untersuchung der gesamtgesellschaftlichen Situation in ihrer Komplexität würde den vorgegebenen zeitlichen Rahmen und den Umfang der zu erstellenden Diplomarbeit übersteigen. Aufgrund begrenzter Ressourcen bei wissenschaftlichen Arbeiten ist es nicht immer möglich, alle Aspekte im Detail zu untersuchen oder zu erheben. Um dennoch Erkenntnisse zu erlangen, wird in der Praxis ein repräsentativer Teilbereich untersucht, von dessen Ergebnis dann Rückschlüsse auf die Gesamtheit gezogen werden. Es ist daher erforderlich, den Untersuchungsgegenstand für die nachstehende Arbeit zu definieren.
Durch die begrenzten Ressourcen und infolge der Chronologie der Fragestellung wird sich die folgende Untersuchung auf die Erhebung des Ist-Standes der zugewanderten, ausländischen Minoritäten in einem bestimmten Gebiet konzentrieren. Bei der Auswahl des Untersuchungsgebietes galt es, ein abgrenzbares Gebiet zu wählen, in welchem viele Menschen aus unterschiedlichen Kulturen leben. Diese Bedingungen erfüllt die Stadt Berlin. Zum einen gibt es in Deutschland kein anderes Bundesland, in welchem eine höhere Einwohnerdichte zu verzeichnen ist, und zum anderen leben, nach Angaben des Statistischen Landesamtes, Ausländer aus 183 unterschiedlichen Staaten in Berlin.
Fasst man die Aufgabenstellung, welche sich aus der Erhebung des Ist-Standes ergibt und die Fokussierung auf die Stadt Berlin zusammen, ergibt sich die Frage: „Metropole Berlin - Multikulturelle Stadt oder Stadt der Parallelgesellschaften?“, welche in der folgenden Untersuchung thematisiert wird. Die wissenschaftliche Beantwortung dieser Frage ist die Grundlage für eine sachliche Diskussion, in deren Folge Maßnahmen ergriffen werden können, die das Zusammenleben von Menschen aus unter- schiedlichen Kulturkreisen positiv beeinflussen.
4
Geht ein unterschiedlich starker Einfluss von den in Berlin vertretenen Nationen aus, muss dieser Umstand bei der Untersuchung berücksichtigt werden. Es ist unbestritten, dass 100.000 Personen das Zusammenleben in einer Stadt stärker beeinflussen als 30 Personen. Fakt ist auch, dass die Integration von Personen mit unterschiedlicher Religion und anderem Wertesystem in eine bestehende Gesellschaftsstruktur von beiden Seiten Toleranz und Rücksicht erfordert. Inwieweit eine Nation das Zusammenleben in Berlin beeinflusst, hängt folglich von der Anzahl der Personen ab, mit der sie in Berlin vertreten ist und von den Unterschieden, die aus Religion und Werteverständnis zu erwarten sind.
Im Jahr 2005 waren 460.555 Ausländer in Berlin melderechtlich erfasst. Die meist vertretene ausländische Nation in Berlin ist die Türkei mit 117.736 Personen, gefolgt von Polen mit 40.787 Bürgern. Die Zahl der türkischstämmigen Ausländer ist damit höher als die Zahl aller Ausländer aus den Kontinenten Asien, Afrika, Australien und Amerika (109.278) zusammen. 11 Durch eine solche zahlenmäßige Majorität der türkischstämmigen Immigranten, durch die bestehende Sprachbarriere und die kulturellen Unterschiede, welche sich aus der Religion und dem Werteverständnis ergeben, rückt diese Nation insbesondere in den Fokus der Untersuchung.
11 Vgl.: Statistisches Landesamt Berlin (Hg.), 2005, Online im Internet: http://www.statistik-
berlin.de/framesets/berl.htm (Stand: 23.04.2006)
5
1.2. Ablauf der Untersuchung
Zu Beginn der Untersuchung werden vom Autor dieser Arbeit folgende Thesen aufgestellt:
Berlin ist eine Metropole. Somit sind Rückschlüsse von regionalen Vorgängen auf die gesamtgesellschaftliche Situation möglich. Um diese Aussage zu belegen, ist zu klären, was unter dem Begriff Metropole zu verstehen ist und ob Berlin tatsächlich dieser Definition entspricht. Das heißt, es ist festzustellen, welche politische, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung Berlin hat, um ferner darzustellen, in welchem Umfang regionale Vorgänge Einfluss nehmen.
Der Migrationsgrund ist ein Faktor, der die Aufenthaltsdauer von ausländischen Personen in der Bundesrepublik und somit auch in Berlin bestimmt. Integrationsfördernde Maßnahmen unterscheiden zwischen befristetem Aufenthalt z. B. bei Kriegsflüchtlingen, Werksvertragsarbeitnehmern oder Saisonarbeitern und einer endgültigen Einwanderung, wie z. B. bei Familienzusammenführungen. Für die Untermauerung dieser These sind die Begriffe Migration, Auswanderung und Einwanderung zu definieren. Weiterhin ist darzustellen, aus welchen Gründen sich Menschen entschließen, ihr Herkunftsland zu verlassen und welchen Einfluss dies auf den Bevölkerungsstand in Berlin hat.
Berlin ist keine Stadt mit multikultureller Gesellschaft, sondern eine Stadt der Parallelgesellschaften. Zur Verifizierung dieser Behauptung sind die Begriffe multikulturelle Gesellschaft (Multikulti) und Parallelgesellschaft zu definieren und mit den realen Gegebenheiten in der Berliner Gesellschaft abzugleichen. Unterschiede, die sich aus der Religion und einem kulturabhängigen Werteverständnis ergeben, erzeugen bei der Integration eine besondere Gegenströmung, auf welche durch den so genannten „Ehrenmord“ an der jungen Türkin Hatun Sürücü eingegangen wird.
Diese Thesen werden im zweiten Schritt der Untersuchung anhand von unterschiedlichen Quellen überprüft. Abschließend werden im Fazit die entsprechenden Ergebnisse zusammengefasst und mögliche Aussichten formuliert.
6
2. METROPOLE BERLIN
„Die Förderung der Zuwanderung zählt zu den wesentlichen Zukunftsaufgaben Berlins und anderer europäischer Großstädte.“ 12 Folgt man dieser Aussage aus der Berlinstudie und lässt sich die Feststellung: „Berlin ist eine Metropole.“ verifizieren, sind von den regionalen Fördermaßnahmen für Zuwanderer Rückschlüsse auf den überregionalen Erfolg bzw. Misserfolg möglich. Um diese Aussage wissenschaftlich fundiert zu belegen, reicht die bloße Verwendung des Begriffes Metropole nicht aus. Für eine methodische Bearbeitung des Themas: „Metropole Berlin - Multikulturelle Stadt oder Stadt der Parallelgesellschaften?“ ist es notwendig, den Begriff Metropole theoretisch zu bestimmen und zu analysieren, inwieweit Berlin diese Kriterien erfüllt.
2.1. DEFINITION: METROPOLE
Der Begriff Metropole bezeichnet im Allgemeinen einen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Mittelpunkt einer Region. 13 Eine erweiterte Definition des Begriffes Metropole findet sich im Buch „Berlin: Metropole zwischen Boom und Krise“ 14 von Krätke und Borst. Die Autoren stellen fest: „Bei nüchterner Betrachtung können wir eine Stadt als Metropole bezeichnen, die nach ihrer Einwohnerzahl und der Ausdehnung ihres regionalen Verflechtungsraumes sowie nach ihrer 'Zentralität' im Bereich wirtschaftlicher, politischer und kultureller Funktionen eine hervorgehobene Stellung im Stadt- und Regionalsystem des nationalen oder auch des europäischen Wirtschaftsraumes einnimmt.“ 15 In der Praxis werden auch Städte bzw. abgegrenzte Regionen als Metropole bezeichnet, die lediglich auf einem der oben genannten Gebiete, z. B. der Kultur, von relativer Bedeutung sind, dies ist bei aktuellen Prüfungen zu berücksichtigen. In Ermangelung einer einheitlichen Begriffsbestimmung wird Metropole, in Anlehnung der Definition von Krätke und Borst, vom Autor der Diplomarbeit, wie folgt verwendet: „Als Metropole wird eine territorial abgrenzbare Region bezeichnet, die durch ihre Einwohnerzahl und Ausdehnung sowie durch ihre zentrale Stellung in Politik, Wirtschaft und Kultur für eine Nation oder für Europa von herausragender Bedeutung ist.“ Durch die territoriale Beschränkung der Bedeutsamkeit wird eine klare Abgrenzung zum Begriff Weltstadt geschaffen, welcher eine absolute, internationale Bedeutung impliziert. 16
12 Senatskanzlei (Hg.), 2003, S. 69
13 Vgl.: Bronger, 2004
14 Krätke/Borst: 2000
15 Krätke/Borst: 2000, S. 8
16 Vgl.: Hofmeister, 1994, S. 55
7
2.2. Analyse: METROPOLE - BERLIN
Nach der Definition ist in den folgenden Arbeitsschritten zu verifizieren, inwieweit Berlin in der Realität alle Vorgaben dieser Begriffsbestimmung erfüllt. Es ist zu prüfen, ob Berlin eine territorial abgrenzbare Region ist und ob die Stadt durch ihre Einwohnerzahl und Ausdehnung einen zentralen Charakter besitzt. Im den weiteren Schritten ist zu ermitteln, ob die Hauptstadt eine zentrale Rolle in Wirtschaft, Politik oder Kultur einnimmt und inwieweit diese die Region, die Nation oder Europa beeinflusst. Liegt eine hervorgehobene Bedeutung nur auf einem bzw. auf zwei der genannten Bereiche vor, so ist Berlin Politik-, Wirtschafts- oder Kulturmetropole und kann entsprechend der Definition nicht in der Gesamtheit als Metropole bezeichnet werden.
2.2.1. Berlin - Eine territorial abgrenzbare Region
Zunächst gilt es die Frage zu beantworten, ob Berlin ein abgrenzbares Territorium ist. In der Bundesrepublik Deutschland existieren 16 Bundesländer, deren Territorien sind durch Landesgrenzen festgeschrieben. Zu den Bundesländern gehören drei Städte, die neben dem Stadt-Status auch den Status eines Bundeslandes besitzen. Eine dieser so genannten Stadtstaaten ist Berlin. 17 Das Land Berlin, mit einer Fläche von ca. 892 km², liegt im Osten der Bundesrepublik und ist in Gänze vom Bundesland Brandenburg umgeben. 18 Eine formale, territoriale Abgrenzung von Berlin zu den anderen Bundesländern existiert durch die Landesgrenze. Somit ist festgestellt: Die Stadt Berlin ist eine territorial abgegrenzte Region.
2.2.2. Berlin - Einwohnerzahl und Ausdehnung
Im nächsten Schritt ist zu ermitteln, ob Berlin durch die Einwohnerzahl und Ausdehnung der Stadt einen zentralen Charakter besitzt. In diesem Zusammenhang ist, mit zentralem Charakter gemeint, dass Berlin im Vergleich zu anderen abgrenzbaren Terri-torien durch seine Einwohnerzahl und Ausdehnung von erheblicher Bedeutung ist. 19 Zunächst erscheint ein direkter Vergleich der Einwohnerzahl und der Fläche der einzelnen Bundesländer bzw. europäischer Metropolen als effektives Mittel, um zur Bedeutung eine Aussage treffen zu können. Stellt man zum Beispiel die Fläche Berlins mit ca. 892 km² der Fläche Nordrhein-Westfalens (NRW) von ca. 34.084 km² gegenüber, erscheint der Stadtstaat als wenig bedeutsam. Zu einem ähnlichen Ergebnis würde auch der direkte Vergleich der Einwohnerzahlen führen, der in Berlin bei etwa
17 Vgl.: Krätke/Borst: 2000, S. 7 ff
18 Vgl.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hg.), o.J., Online im Internet: http://www.statistik-
portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp (Stand: 11.05.2006)
19 Vgl.: Krätke/Borst: 2000, S. 8
8
3,3 Mio. und in NRW bei etwa 18 Mio. liegt. Eine so getroffene Aussage lässt aber die Struktur der Vergleichsobjekte außer Acht. In einigen Gebieten, z. B. im Stadtstaat Berlin, leben relativ viele Menschen auf einer verhältnismäßig kleinen Fläche. Dieser Umstand ist bei einer wissenschaftlichen Untersuchung zu berücksichtigen. Um für die Bedeutung des zu untersuchenden Gebietes in Bezug auf Fläche und Einwohnerzahl eine korrekte Aussage treffen zu können, muss eine vergleichbare Kennzahl gebildet werden. Diese Kennzahl ist die Bevölkerungsdichte, sie lässt sich aus der „… Anzahl der Einwohner auf einer vorgegebenen Fläche …“ 20 berechnen. Im nationalen Vergleich der Bundesländer ergibt sich nun ein völlig anderes Bild. Berlin kann mit 3.799 Einwohnern pro km² die höchste Einwohnerdichte in der Bundesrepublik verzeichnen, gefolgt von Hamburg mit 2.297 und Bremen mit 1.641 Einwohnern pro km². Die Flächenländer wie z. B. NRW sind mit 530 Einwohnern pro km² weit abgeschlagen. 21 Im europäischen Vergleich mit London, 4.565 Einwohner pro km², kann Berlin ebenfalls bestehen. 22 Im Ergebnis ist also festgestellt, dass durch die Bevölkerungsdichte eine Kenngröße besteht, die es ermöglicht, Vergleiche anzustellen. Im nationalen und europäischen Vergleich hat Berlin, neben anderen Metropolen, durch die hohe Bevölkerungsdichte einen zentralen Charakter.
2.2.3. Berlin - Zentrum der Politik
Für die Prüfung, ob Berlin ein „Zentrum der Politik“ ist, erfolgt die Definition des Begriffes, die Prüfung in welchem Umfang Berlin dieser Begriffsbestimmung entspricht und welchen Einfluss Entscheidungen haben.
2.2.3.1. Definition: Zentrum der Politik
Entsprechend der verwendeten Literatur ist der Begriffe „Zentrum“ mit dem Mittelpunkt gleichzusetzen, welcher häufig als Synonym für einen Ort von (meist) erheblicher Bedeutung verwendet wird. 23 Für „Politik“ existieren eine Vielzahl von politisch-theoretischen Definitionen, die sich zum Teil sehr Komplex darstellen, wird sich im Folgenden auf die allgemeine Definition aus dem Politlexikon nach Schubert/Klein bezogen: „Politik bezeichnet jegliche Art der Einflussnahme und Gestaltung sowie die Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sei es in privaten oder öffentlichen Bereichen.“ 24 Für die hier erstellte Arbeit wurden beide Definitionen durch den Verfasser
20 Pomeranz, 2003
21 Vgl.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hg.), o.J., Online im Internet: http://www.statistik-
portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp (Stand: 11.05.2006)
22 Vgl.: Britische Botschaft Berlin (Hg.), 2006, Online im Internet:
http://www.britischebotschaft.de/de/britain/ab_2.htm (Stand: 03.04.2006)
23 Vgl.: Weltbild-Sprachredaktion (Hg.), 1997, S. 543
24 Schubert/Klein: Das Politlexikon, Bonn: J.H.W. Dietz Nachfolger, 1997, S. 213 ff.
9
zusammengefasst: „Geht ein Handeln (aktiv/passiv) von Personen (Vertretern) eines bestimmten territorialen Gebietes aus und führt dies zur Beeinflussung in privaten oder öffentlichen Bereichen, so ist dieses Gebiet ein Zentrum der Politik.“
2.2.3.2. Analyse: Berlin- Zentrum der Politik
Um Berlin als politisches Zentrum zu bestimmen, ist zu klären, welche Personen für welches Gebiet handeln und somit Einfluss auf den öffentlichen und privaten Bereich nehmen. In der Bundesrepublik wählt das deutsche Volk seine Vertreter. Im Idealfall bestimmen sie im Rahmen der Gesetzgebung, unter Berücksichtigung des Willens und der Interessen der Mehrheit, die Regeln für das Zusammenleben. 25 Als „… tragendes Funktions, Struktur- und Organisationsprinzip …“ 26 ist die Gewaltenteilung die Grundlage für das Funktionieren einer solchen Regierungsform, die für die Bundesrepublik im Artikel 20 Absatz II des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Gewaltenteilung heißt, dass die Gesetzgebung (Legislative), die ausführende Gewalt (Exekutive) und die Judikative (Rechtsprechung) nicht in einer Hand liegen. 27 Durch die föderale Struktur der Bundesrepublik, also der Zusammensetzung aus Gliedstaaten (Bundesländer) in einem Gesamtstaat, die ebenfalls im Grundgesetz Artikel 20 Absatz I festgeschrieben ist, muss für eine Trennung der Aufgaben im Staat gesorgt werden, die die Überschneidungen von Kompetenzen möglichst verhindert. Realisiert wird diese Trennung durch die Untergliederung in Bundes- und Länderkompetenzen. Dementsprechend existieren auf Bundes- und auf Länderebene Institutionen, welche die drei Gewalten repräsentieren. 28
In der vorliegenden Untersuchung ist durch die Wahl der Definition, der Fokus auf die Personen bzw. Vertreter gerichtet, die im Rahmen der Gewaltenteilung durch Gesetze Einfluss auf die Gesellschaft nehmen. Aber auch durch Funk, Fernsehen und Printerzeugnisse wird die Öffentlichkeit beeinflusst. So führten z. B. die Berichte über die Gewalttaten von ausländischen Schülern zur Debatte über verfehlte Integrationspolitik. Auch Wirtschaftsunternehmen und Gewerkschaften nutzen ihre Macht auf Politiker aus, um Entscheidungen der Legislative in ihrem Sinn zu beeinflussen. In diesem Fall wird von den Medien als „vierter“ 29 und dem Lobbyismus als „fünfte Gewalt“ 30 im Staat gesprochen. Da hinter der Einflussnahme durch diese Organisationen die wirtschaftli-
25 Vgl.:Katz, 2002, S. 76 f
26 Katz, 2002, S. 87
27 Vgl.: Katz, 2002, S. 88
28 Vgl.: Katz, 2002, S. 122 ff.
29 Vgl.: Jäger/ Link (Hg.), 1993
30 Vgl.: Leif/ Speth, (Hg.), 2006
10
chen und politischen Interessen ihrer Verleger, Sendereigentümer oder weniger Führungskräfte stehen, währe dies als gesonderter Themenkomplex zu bearbeiten, dessen Umfang den gesetzten Rahmen der Untersuchung jedoch übersteigt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die gewählten Vertreter auf Bundesebene durch den Bundestag und auf Länderebene durch die 16 Länderparlamente Einfluss auf das gesellschaftliche Zusammenleben nehmen. Sie handeln durch die Legislativorgane, indem sie über Inhalte und Formalien von Gesetzen beraten, Gesetze beschließen, ändern oder aufheben. Sie kontrollieren die Umsetzung ihrer Beschlüsse durch die Exekutive und Judikative. Ferner wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung und auf Länderebene durch die Landesregierung mit ihren jeweils nachgeordneten Vollzugsorganen (Bundes-/Landesverwaltung) die politische Grundrichtung bestimmt, Legislativbeschlüsse umgesetzt, die Verwaltung geleitet, gelenkt und beaufsichtigt. 31 Beispiele für die Beeinflussung der unterschiedlichen Lebensbereiche finden sich im Abschnitt „Einfluss des politischen Zentrums Berlin“.
Nachdem die Rahmenbedingungen aufgezeigt sind, wird im Folgenden auf die spezielle Situation eingegangen. Berlin stellt, nach Auffassung des Autors, nicht nur durch den Status als Stadtstaat eine Besonderheit dar, sondern auch durch die Tatsache, dass es im Rahmen der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 zur Hauptstadt der Bundesrepublik bestimmt wurde. Um dem Hauptstadtstatus gerecht zu werden, ist der Parlaments- und Regierungssitz sowie ein Großteil der Ministerien von Bonn nach Berlin verlegt worden. Berlin ist daher Sitz der Landesorgane (Abgeordnetenhaus und Senat von Berlin) und ferner Residenz von Bundesorganen (Bundestag und Bundesregierung). 32 Durch die politisch gewollte Konzentration der Legislativorgane auf dem Terri-torium von Berlin durch den sogenannten Hauptstadtbeschluss und den Handlungen, die von den gewählten Vertretern der einzelnen Organe ausgehen, wird sowohl der private als auch der öffentliche Bereich beeinflusst. Zusammenfassend wird festgestellt: Berlin erfüllt die Vorgaben der erarbeiteten Definition eines Zentrums der Politik und ist folglich als Politikmetropole zu bezeichnen. Zu dieser Einschätzung gelangen auch Krätke und Borst, die in diesem Zusammenhang feststellen, dass Berlin „… nach der heute wiedergewonnenen politischen Zentralität als Metropole betrachtet werden kann …“ 33 .
31 Vgl.: Katz, 2002, S. 90
32 Vgl.: o.V. 2006, Online im Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptstadtbeschluss (Stand: 19.10.2006)
33 Krätke/Borst: 2000, S. 8
11
2.2.3.3. Politische Einflüsse
Da festgestellt ist, dass Berlin ein Zentrum der Politik ist, bleibt die folgende Frage zu beantworten: Welchen Einfluss haben Entscheidungen, die auf Bundes- bzw. Landesebene getroffen werden? Zu diesem Zweck werden ausgewählte Beispiele, durch den Verfasser dieser Untersuchung, auf unterschiedlichen Ebenen analysiert.
Entscheidungen des Abgeordnetenhauses, wie zum Beispiel das am 25. März 2006 in Kraft getretene Straßenausbaubeitragsgesetz, betreffen nur die Bürger der Stadt selbst. 34 Das genannte Gesetz tangiert, nach der Meinung des Autors, nur einen relativ kleinen Personenkreis, da durch die räumliche Begrenzung dieser Norm lediglich eine regionale Beeinflussung zu erkennen ist. Die Wirkung des politischen Handelns des Berliner Parlaments ist aber nicht nur auf die Region begrenzt. Entscheidungen, die auf der Landesebene getroffen werden, haben häufig auch Auswirkungen auf den Bund oder darüber hinaus. Ein aktuelles Beispiel für die übergreifende Auswirkung einer Handlung ist der Normenkontrollantrag des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung einer extremen Haushaltsnotlage im Land. Sollte eine solche Notlage festgestellt werden, ist der Bund zur Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) verpflichtet. 35 Nach Auffassung des Verfassers, ist der größte Teil einer solchen Mehrbelastung des Bundeshaushaltes in der momentanen wirtschaftlichen Lage nur über neue Kredite und eine zusätzliche Belastung der anderen Bundesländer zu realisieren. Der Klageantrag des Berliner Senats führt bei Erfolg zunächst zu einer nationalen Beeinflussung. Verfolgt man diesen Gedanken weiter, könnte die Nettoneuverschuldung der Bundesrepublik durch neue Kredite und trotz der eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen die Marke von 3 % des Bruttoin-landsproduktes (BIP) übersteigen. 36 Der Autor dieser Untersuchung kommt daher zum Schluss, dass dieser erneute Bruch des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes die Stabilität in der Eurozone schwächt, und somit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass mit schärferen Sanktionen (z. B. Geldstrafe) gegen Deutschland reagiert wird. Letztendlich währen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gezwungen, die Stabilitätsschwächung durch eigene Mehraufwendungen, die den jeweiligen Landeshaushalt belasten, auszugleichen. Folglich müssten die Bürger der Bundesrepublik und die Bürger der Mitgliedsstaaten mit Mehrbelastung durch zusätzliche Steuern (z. B. durch Erhöhung der Mehrwertsteuer) rechnen.
34 Vgl.: o.V., 2006, Online im Internet: http://www.rafranke.de/materialien/strabg.pdf (Stand: 11.05.2006)
35 Vgl.: Bundesverfassungsgericht (Hg.), 2006, Online im Internet:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-018 (Stand: 11.05.2006)
36 Vgl.: o.V., 2006, Online im Internet: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l25057.htm (Stand: 11.05.2006)
12
Entscheidungen des Bundestages, wie z. B. die beschlossene Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes und des Regelsatzes der Versicherungssteuer zum 1. Januar 2007 von 16 % auf 19 %, die auf alle Betroffenen im gesamten Bundesgebiet wirkt, beeinflusst einen erheblich größeren Personenkreis als das erstgenannte Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz. Laut der befürwortenden Politikern wie Steinbrück, Koch und Beck, soll durch diese Steuererhöhung Mehreinnahmen erzielt werden, die dazu dienen, der schlechten öffentlichen Haushaltslage entgegenzuwirken und somit die Handlungsfähigkeit des Staates erhalten. 37 Durch diese Maßnahme sollte es dem Staat möglich seine die Neuverschuldung zu reduzieren, um in Zukunft seine Aufgaben, wie z. B. Finanzierung der Sprachförderung von Zuwanderern, realisieren zu können. Für die Bürger bedeutet dieses Gesetz eine nationale Beeinflussung, da sie für Güter und Leistungen, die dem allgemeinen Regelsteuersatz unterliegen, zukünftig mehr Mittel aufwenden müssen. Eine größere Beeinflussung geht von Handlungen des Bundestages aus, die dazu geeignet sind, auch im Ausland Reaktionen auszulösen. Eine solche Beeinflussung liegt z. B. durch die Finanzpolitik des Bundes vor. Die beschlossene Neuverschuldung (Kreditaufnahme) der Bundesrepublik über 3 % des BIP in Verbindung mit der rückläufigen wirtschaftlichen Entwicklung führte in den vergangenen Jahren zum Bruch des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. 38 Mit der Folge, dass das Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität der Eurozone sank. Die Kosten für die verfehlte nationale Politik wurden von allen Ländern der Gemeinschaft getragen, sodass hier eine Beeinflussung in europäischem Maßstab vorliegt. Noch beträchtlicheren internationalen Einfluss haben Entscheidungen wie z. B. die Verlängerung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. 39
Deutschland beeinflusst durch sein Handeln andere Staaten, unterliegt selbst aber ebensolchen Einflüssen. Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Organisationen wie z.B. den Vereinten Nationen, dem Nordatlantischen Verteidigungsbündnis oder der Europäische Union ergeben sich auch Verpflichtungen, die in Deutschland in Form von Gesetzen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen. So ergibt sich z.B. aus der Mitglied- 37 Vgl.:o.V., 2006, Online im Internet: http://focus.msn.de/politik/haushalt_nid_30502.html (Stand:
16.06.2006)
38 Vgl.: o.V., 2006, Online im Internet: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l25057.htm (Stand: 11.05.2006)
39 Vgl.: Bundesministerium für Verteidigung, o.J., Online im Internet:
http://www.einsatz.bundeswehr.de/C1256F1D0022A5C2/CurrentBaseLink/W26BMBHG541INFODE
(Stand: 11.05.2006)
Arbeit zitieren:
Diplom Verwaltungswirt (FH) Lars Hecht, 2006, Metropole Berlin. Multikulturelle Stadt oder Stadt der Parallelgesellschaften?, München, GRIN Verlag GmbH
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