Inhalt
1. Einleitung 3
2. Vorgeschichte. 4
2.1. Das Ende des Reiches der Karolinger und die Gründung neuer
K önigreiche im 9. Jh. 4
2.2. Die Bildung von Stammesherzogtümern. 7
3. Die Herrschaft Ottos I. und die Reichsverfassung. 11
3.1. Die Familienpolitik und der Liudolfaufstand 12
3.2. Bedeutung und Begriff der Reichskirche. 13
3.3. Der Ausbau der Reichskirche 14
3.3.1. Die Ausstattung mit Reichsgütern und Hoheitsrechten durch Otto I.
und das Servitium regis von Bistümern und Abteien (I) 14
3.3.2. Bischöfe, Bischofswahlen und die Hofkapelle (I) 16
3.3.3. Expansion und Christianisierung im Osten. 18
3.3.4. Zusammenfassung und Ausblick. 19
4. Kontroverse um die Gegengewichtsthese. 20
4.1. Die Ausstattung mit Reichsgütern und Hoheitsrechten durch Otto I. und
das Servitium regis von Bistümern und Abteien (II) 21
4.2. Bischöfe, Bischofswahlen und die Hofkapelle (II) 24
5. Abschließende Beurteilung 29
6. Anhang 33
7. Zeitleiste 36
8. Quellen. 40
9. Literatur 40
2
1. Einleitung
Diese schriftliche Hausarbeit befasst sich mit der ottonischen Herrschft im ostfränkischdeutschen Reich des 10. Jahrhunderts n.Chr. Im Mittelpunkt steht der deutsche König Otto I. d. Große und seine Politik mit der Reichskirche. Untersucht werden Intentionen und Bedingungen dieser Politik. Leitfragen sind, welches Verhältnis zwischen König und Kirche be-stand, wie er mit ihr oder auch gegen sie handelte. War die Reichskirche einfach der verlängerte Arm der Königsgewalt, gab es keine Eigenständigkeit, und was wollte der Monarch überhaupt ereichen?
Die Behandlung dieser Fragen bezieht sich fast ausschließlich auf die Regierungszeit Ottos I. als König des Reiches von 936 bis 973. Obwohl sich die ottonisch-salische Reichskirche auch noch unter den folgenden Monarchen entwickelte, soll der Blick auf dem Beginn dieser Entwicklung unter Otto I. liegen, der zwar nicht als Erfinder angesehen werden kann, der sie aber als erster systematisch für sich nutzte. Aus dem Grund wird auch auf die Kaiserzeit Ottos I. nicht eingegangen. Ebenfalls kann in diesem Rahmen nur die deutsche Reichskirche Beachtung finden und bis auf wenige Abschnitte entfällt ein Vergleich mit den europäischen Nachbarkirchen aus thematischen Gründen.
Die Literatur zu diesem Thema ist weit und umfassend. Die Erscheinungen datieren hauptsächlich aus der Mitte der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Zu nennen ist wohl an erster Stelle Joseph Fleckenstein, der mit seinem Beitrag im Handbuch der deutschen Geschichte das Standardwerk für diese Epoche und weitere Werke zum Thema Reichskirche liefert. 1 Daneben gibt es zahlreiche geschichtliche Überblicksdarstellungen, wie z.B. den Band Das frühe Mittelalter von Jan Dhondt in der Reihe Fischer Weltgeschichte 2 oder auch die Bände von Reinhard Schneider und Johannes Fried im Oldenbourg Grundriss der Geschichte. 3 Zum Thema Reichsbischöfe ist Odilo Engels zu nennen. Timothy Reuter und Rudolf Schieffer 4 leiten u.a. mit ihren Aufsätzen die für diese Hausarbeit wichtige Kontroverse ein, die sich anhand der oben angeführten Leitfragen ergibt und die hier nachgezeichnet werden soll. Kurz gesagt, geht es hierbei um die Frage, ob die Gegengewichtsthese, nach der Otto die Kirche als Machtmittel gegen den weltlichen Adel installiert hat, zutrifft oder nicht. Außer einer Neudeutung der vorhandenen Quellen und Literatur, die allerdings völlig andere Schlussfolgerungen zulässt, kam in den letzten Jahrzehnten wenig Neues hinzu. Mittler- 1 Fleckenstein1970.
2 Dhondt 1986.
3 Schneider 1982 und Fried 1991.
4 Reuter 1982 und Schieffer 1989.
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weile ist die historische Forschung soweit, dass mehr oder weniger nur noch Bekanntes reproduziert wird. 5
Als Quellengrundlage dient Routgers Vita sancti brunonis archiepiscopi coloniensis, die als das Standardwerk über den ottonischen Reichsbischof bezeichnet werden kann. Daneben existiert eine Fülle von Dokumenten der ottonischen Hofkapelle, die aber hier keine weitere Beachtung findet.
Als Einführung in das Thema wird in den ersten Kapiteln ein historischer Ablauf gegeben, der den Übergang vom Karolinger Reich zum ostfränkisch-deutschen Reich darstellt und schon auf die dabei entstehenden Schwierigkeiten hinweist. Im Folgenden steht Otto I. im Mittelpunkt, seine Politik dem weltlichen Adel und auch der Reichskirche gegenüber. Die Kapitel 3.3. und 4 leiten die Diskussion der Kontroverse um die Leitfragen ein und stellen sie dar. Diese Abschnitte bilden den Kern dieser Hausarbeit, deren Ergebnisse dann in Kapitel 5 abschließend beurteilt werden. Zur Unterstützung der Darstellung und Orientierung befinden sich im Anhang historische Karten sowie unter 7. eine Zeitleiste über die behandelte Epoche.
2. Vorgeschichte
2.1. Das Ende des Reiches der Karolinger und die Gründung neuer Königreiche im 9. Jh. 6
Die karolingischen Herrscher, besonders Karl der Große, hatten das fränkische Reich 7 und ehemalige Reich der Merowinger im Herzen Europas im 8. Jh. n.Chr. stark erweitert. Das entstandene Staatengefüge, das karolingische Reich, bestand im Großen und Ganzen aus einem fränkischen Kern und darum herumliegenden Randgebieten, zu denen u.a. auch Sachsen gehörte. 8 Die Macht lag in erster Linie bei der königlichen Dynastie, der Zentralgewalt, die auf Reichtum, militärischer und polizeilicher Gewalt, auf der Kirche und anderen Faktoren beruhte. Sie stand in ständigem Konflikt mit zentrifugalen Kräften.
5 In Voigt 2000 finden sich z.B. sämtliche Überlegungen der älteren Literatur - besonders Fleckensteins - wieder.
6 Dieser Teil soll nur für eine grobe historische Einordnung dienen. Da das Thema nicht das karolingische Reich im engeren Sinne ist, erhebt diese Exkursion keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll dem Leser lediglich eine Orientierung bieten und einige wenige Strukturlinien, die in das ottonische Reich führen, aufgreifen.
7 Seit dem 6. Jahrhundert hatten die Franken zwar ihre Herrschaft auf das ehemalige Gallien und einen großen Teil Germaniens ausgebreitet, aber immer wieder musste ihr Führungsanspruch gegenüber nichtfränkischen Völkerschaften innerhalb des Reiches (zumal mit wachsender Expansion auch immer mehr dazugehörten) verteidigt werden.
8 Siehe die Karte des karolingischen Reiches in Anlage I im Anhang.
4
So entwickelten sich östlich des Rheins, in etwa dem Gebiet des späteren deutschen Reiches, vier Herzogtümer „auf unverkennbarer Volksgrundlage (Stammesherzogtümer)“ 9 . Diese Stammesherzogtümer bildeten immer eine mehr oder weniger starke Opposition zu den Monarchen, die das Land weder geistig einen noch eine gemeinsame kulturelle Identität schaffen konnten. Wenn man das ganze Reich betrachtet, darf wohl nur die karolingische Verwaltung, sowie die Kirche als für alle Reichsteile gleichbedeutende Institutionen gesehen werden. So entdeckt Dhondt ein großes Problem des Karolingerreiches darin, dass nur durch erheblichen militärischen Aufwand die Einheit des Reiches nach außen gewahrt werden konnte, während im Inneren längst Spaltungen nach den Volkszugehörigkeiten stattfanden. Diejenigen, deren Aufgabe es gewesen war, gegen diese Tendenzen anzugehen, die adligen Familien, hatten längst erkannt, dass für sie eine Stärkung des regionalen Adels und eine Schwächung der monarchischen Zentralgewalt von Vorteil waren. „Die Aristokratie war grundsätzlich gegen die Herrschaft eines Monarchen und strebte vielmehr nach der Errichtung einer aristokratischen Republik.“ 10
Machtausbau, Drang nach Reichtum u.a. waren die persönlichen Motive des Hochadels. Natürlich reagierten die Monarchen auf die Bestrebungen der Grafen, z.B. durch das karolingische Verwaltungsnetz, die Anbindung von Adligen im Status eines Vasallen und der Verfügung über königlichen Landbesitz, doch dieser Konflikt um die Macht ist das eigentliche Problem der Zeit, das erst mit den sächsischen Königen, worauf wir noch zu sprechen kommen werden, gelöst wurde.
Der Zusammenhalt des Reiches hing in erster Linie mit der Stärke der Zentralgewalt, also des herrschenden Monarchen, zusammen. Bis zu dessen Schwächung konnte auch ein Bündnis der Großen nichts wirklich Tragfähiges ausrichten. Doch schon zu Beginn des 9. Jh. konnte bei Ludwig d. Frommen, dem Sohn und Nachfolger Karls d. Großen, der am 28.1.814 verstarb, ein Rückgang an Macht verzeichnet werden. 11 Die anfänglichen Erfolge Ludwigs d. Frommen, die Reformgesetzgebung für geistliche und weltliche Bereiche, die Reform der Kanonikerregel und schließlich die Durchsetzung seiner Erbfolgeregelung auf dem Aachener Reichstag von 817 mit der Ordinatio Imperii, wonach der älteste Sohn Kaisertum und fränkisches Kernreich mit der Oberherrschaft über die jüngeren Brüder erhalten sollte, setzen sich nicht fort. 12 Für die folgenden Jahre nach Karl d. Großen schreibt Jan Dhondt:
9 Dhondt 1968, S. 51. Siehe dazu auch Fleckenstein 1988, S. 130ff.
10 Zitiert nach Dhondt 1968, S. 53. Die Gesellschaft des karolingischen Reiches beruhte auf ca. 200-300 Grafenfamilien mit enormem Landbesitz. Durch die Vereinigung dieser Großen hatten die Karolinger erst die Macht erhalten.
11 Zur Verdeutlichung der karolingischen Herrscherfolge siehe Anlage II im Anhang.
12 Vgl. Schneider 1982, S. 37ff.
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„In der Zeit nach dem Tode ... konnte der Träger der Krone den Grafenfamilien keine gleichwertige Macht mehr entgegensetzen ... in Frankreich war der Herrscher zum Bittsteller geworden ... Von wirklicher Treue zur Krone war keine Rede mehr. Die Großen wählten den Herrscher nur noch in zynischer Wahrnehmung ihrer materiellen Interessen, und der König war schließlich nicht einmal mehr mächtig genug, einen offensichtlichen Verrat zu verhindern oder zu unterdrücken.“ 13
Die Dynastie hatte nicht einmal für die Sicherheit der Grenzen sorgen können. Fremde Völker (Normannen, Ungarn, Araber) gefährdeten weiterhin die grenznahen Gebiete, 14 deshalb übernahmen jetzt auch dort regionale Adlige die Verteidigung, da der Monarch mittlerweile dazu überhaupt nicht mehr in der Lage war.
Der Kaiser, der durch mehrere Staatskrisen dem Karolingerreich jedes Prestige genommen und es weiter geschwächt hatte, hinterließ drei Söhne, die sich unerbittlich bekämpften und immer mehr Krongüter an Verbündete verteilten. 15 Die Einigung 16 (Vertrag von Verdun 843) schließlich erbrachte die Aufteilung des Reiches nach dem fränkischen Erbfolgeprinzip in drei Teile. Karl d. Kahle erhielt den Westen, Ludwig d. Deutsche den Osten und Lothar I. den Kaisertitel und ein Gebiet von Friesland bis zur Grenze des päpstlichen Roms, 17 das die Reiche der beiden anderen Brüder teilte. 18
Im Folgenden kam es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen Karl d. Kahlen und Ludwig d. Deutschen, bzw. nach seinem Tod mit dem Sohn und ostfränkischen König Ludwig d. Jüngeren. Allerdings verstarben die Nachkommen Karls d. Kahlen ebenso schnell, wie die Söhne Ludwig d. Deutschen. Nur dessen jüngster Sohn Karl III. (der Dicke)
13 Dhondt 1968, S. 35. Allerdings war Ludwig der Fromme, und später seine Söhne, an diesem Gang der Geschichte nicht unschuldig. Während die vorherigen Kaiser den königlichen Landbesitz, auf dem ihre Macht beruhte, als Lehen vergaben und es somit trotzdem Besitz der Krone blieb, übergab dieser den Besitz zu vollem Eigentum an den Adel. So wurde auf der einen Seite die Krone ärmer, abhängiger und unbedeutender, während Status und Einfluss der Aristokratie beständig anwuchsen, bis der königliche Besitz nicht mehr existierte. Die Fragen, warum jetzt überhaupt noch ein König vonnöten war, und wodurch er seinen Machtanspruch noch legitimierte, ließen sich schließlich nicht mehr für ihn positiv beantworten. Der Kaiser hatte sich dadurch selbst seine Handlungsmöglichkeiten beschnitten und sich zu einem zahnlosen Tiger gemacht.
14 Zu diesen Völkern siehe Fried 1991, S. 48ff.
15 Der Kaiser hatte, um die Einheit des Reiches zu sichern und wegen des steigenden innenpolitisches Drucks, ein Gesetz erlassen, nach dem das Reich nun doch unter seinen drei Söhnen aufgeteilt werden sollte. Als ihm aus seiner zweiten Ehe ein weiterer Sohn geschenkt wurde, beschloss er, ihn ebenfalls an der Aufteilung zu beteiligen. Er verstieß also gegen sein eigenes Reichsgesetz. Dies löste nicht nur Empörung unter den Söhnen aus, sondern Ludwig der Fromme wurde auch unter tiefster Demütigung von ihnen gezwungen, die Regierung an den um 817 zum Mitkaiser ernannten Lothar abzugeben. Vgl. u.a. Fleckenstein 1988, S. 124f, Dhondt 1968, S. 76. Er wurde zwar „834 wieder als Kaiser restituiert ... [doch dieser] Akt ... [konnte] die Erschütterung kaiserlicher Autorität nicht entfernt wettmachen“. Schneider 1982, S.39.
16 Fleckenstein beschreibt das Zustandekommen des Vertrages, wodurch die entstandene Macht des Adels genau zu erkennen ist. „Die Brüderkämpfe endeten schließlich nicht durch den Schlachtensieg einer der beiden Parteien [Anmerk. d. Verf.: Hiermit sind Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle gemeint, die sich 842 erneut gegen Lothar I. zusammengeschlossen hatten], sondern durch die Einschaltung der Großen, die des ewigen Kampfes müde waren: durch ihre Vermittlung und unter ihrem Druck kam ... der Vertrag ... zustande.“ (Fleckenstein 1988, S. 125.)
17 Als Lothars Sohn Ludwig II. verstarb, fiel die Kaiserwürde nach einem Wettlauf Karl d. Kahlen zu.
18 Siehe zu dieser Teilung die Karte in Anlage III im Anhang.
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blieb übrig und beherrschte schließlich noch einmal das gesamte Karolingerreich. 19 Allerdings kann von Beherrschen eigentlich nicht mehr gesprochen werden, denn zu diesem Zeitpunkt war die Dynastie gänzlich machtlos geworden, und das Reich praktisch in den Händen des Adels.
„So ist durch [das] ... Regiment [Karls III.] ... der Gedanke der Reichseinheit nicht mehr gestärkt, sondern noch mehr als zuvor erschüttert worden. Seine Unfähigkeit hat im Grunde den sprengenden Kräften zum vollen Durchbruch verholfen“, schreibt Fleckenstein zu den letzten Tagen des Karolingerreiches. 20 Karl d. Dicke wurde 887 in Deutschland abgesetzt und auch 888 in Frankreich vom Thron gestoßen, wodurch die Dynastie der Karolinger endete und das Reich Karls d. Großen in neue Königreiche zerbrach. 21
2.2. Die Bildung von Stammesherzogtümern
Auf dem Gebiet des ostfränkischen Reiches und des auf dieses Reich begrenzten Kaiserreiches, 22 kam es später als im Westen durch Ausnutzung der Schwäche des Königtums von der Aristokratie zu Bereicherungen und Gründungen von Stammesherzogtümern. 23 Sie hatten ihren Ursprung entweder in den schon vorher existierenden Stämmen oder in bisherigen Verwaltungseinheiten oder Grafschaften, die nun ein Adliger zusammenfasste. Die in diesen Gebieten lebenden Geschlechter kämpften oft erbittert um die Macht, was entweder zur Reduzierung auf nur ein führendes 24 oder zur Zerstückelung eines Gebietes in mehrere Fürstentümer führte.
Stammesherzogtümer auf deutschem Gebiet waren Sachsen, Franken, Schwaben, das sich allerdings erst später ausprägte, und Bayern. Sie erkannten zwar die Oberhoheit eines Monar-
19 DaKarl d. Kahle nur einen minderjährigen Enkel hinterlassen hatte, griff der westfränkische Adel nun auch auf den ostfränkischen König Karl III. zurück, der als letzter Nachfahre der karolingischen Dynastie übriggeblieben war, d.h. als letzter legitimer Nachfolger, denn der letzte Karolinger, Arnulf von Kärnten, ein außerehelicher Enkel Ludwigs d. Deutschen, herrschte nach dem Zerfall des Reiches noch über Ostfranken. Weil sich das Kaisertum Ludwigs II. (einer der Nachkommen Lothars I.) praktisch auf Italien beschränkte, war das ehemalige Karolingerreich nördlich der Alpen nur noch zwischen Ludwig d. Deutschen. und Karl d. Kahlen aufgeteilt gewesen. Deswegen beherrschte Karl III. am Ende noch einmal das gesamte Frankenreich nördlich der Alpen und schließlich mit der Kaiserkrone sogar das ganze Reich.
20 Fleckenstein 1988, S. 128.
21 Westfranken, Ostfranken, Hoch- und Niederburgund und Italien. Um den Bogen zum Deutschen Reich Ottos I. zu spannen, wird sich die folgende Darstellung hauptsächlich mit Ostfranken befassen.
22 Arnulf von Kärnten wurde die Kaiserkrone von den anderen europäischen Königen zwar zugebilligt, doch konnte natürlich nicht mehr von einem Imperium nach karolingischem Vorbild gesprochen werden. Für diese Ausführungen reicht die Feststellung, dass das „Imperium“ nun lediglich auf Ostfranken beschränkt war und in den anderen Gebieten Europas die Könige selbstständig herrschten.
23 Vgl. Fleckenstein 1970, S. 218f.
24 Wie z.B. die Kämpfe zwischen den Konradinern und den Babenbergern in Franken, bei denen sich die Konradiner nach der blutigen Fehde durchsetzten. Außerdem errangen die Liudolfinger in Sachsen und die Luitpoldinger in Bayern die Macht.
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chen formell an, aber auf sie besaß der König praktisch keinerlei Zugriffsrechte. Königsrechte, Kronvasallen, die Domänen des Staatsgebietes, Grafen (wenn es sie noch gab), der Besitz von Abteien, oft auch das Recht zur Ernennung der Bischöfe standen jetzt den Territorialfürsten zur Verfügung.
An dieser Stelle muss kurz auf das Königtum eingegangen werden. Wie oben beschrieben, bestand die Monarchie fort, und nach der Absetzung Karls d. Dicken 887 wählten die Großen einen König aus ihrer Mitte (Herzog Arnulf von Kärnten) und waren nach dessen Tod damit einverstanden, dass dessen Sohn (Ludwig d. Kind) 900 sein Nachfolger wurde. Ludwig d. Kind war bei der Thronbesteigung erst sechs Jahre alt, und dies zeigt, wie die Fürsten die Position des Königs einschätzten und was sie von ihm verlangten. Er sollte in erster Linie den Zusammenhalt des Reiches demonstrieren, aber ja nicht in „innenpolitische“ Angelegenheiten der Fürstentümer eingreifen, wovon bei einem 6-jährigem König wohl gefahrlos auszugehen war. Auch die hier praktizierte Wahl des Königs hatte an sich schon einen schwachen Monarchen zur Folge, denn warum sollten die regionalen Herrscher von sich aus ihre Macht wieder aus den Händen geben, wo sie doch schon selbst kleine Könige waren? Offensichtlich war das höchste Amt des Reiches trotzdem mit soviel Prestige behaftet, dass es immer wieder einige anstrebten, 25 obwohl die politische Macht gering und dafür die Abhängigkeit von der Aristokratie sehr groß war.
Die heftigen Angriffe der Ungarn von Osten her um 911 zeigten die Nachteile dieser Form des Regierens auf. Jedes Gebiet versuchte eigene, unkoordinierte Abwehrmaßnahmen zu treffen, die aber keinen sichtbaren Erfolg bewiesen. Dafür stützte es aber paradoxerweise das System der Vielstaaterei, denn weil die Stammesherzogtümer versuchten, allein zu bestehen, grenzten sie sich immer weiter von der Zentralgewalt ab und wurden noch eigenständiger, wodurch die in den regionalen Gebieten hervorgetretenen Persönlichkeiten, die nun die eigentliche Schutzaufgabe des Königs übernahmen, natürlich weiter an Macht gewannen. Diese Stammesherzöge 26 hatten mit dem Königtum nichts mehr gemein, sondern waren völlig unabhängig.
Nach dem Tod Ludwig d. Kindes wählten die deutschen Fürsten den Herzog Konrad I. von Franken zum König. 27 Offenbar sah man in ihm einen besonders schwachen Regenten, 28 was
25 Hiermit ist natürlich nicht Ludwig d. Kind gemeint.
26 Zum Begriff Stammesherzog und seiner Geschichte schon bei den Karolingern siehe Fleckenstein 1988, S. 130ff.
27 Bis auf Lothringen, das sich dem westfränkischen Reich anschloss, hielten also alle neuen Herzogtümer an der Reichseinheit fest, was auf ein bestehendes Zusammengehörigkeitsgefühl schließen lässt, da ja die Chance zur absoluten Selbständigkeit nie größer als zu diesem Augenblick gewesen war und weil jetzt sogar ein König aus einer außerkarolingischen Dynastie gewählt wurde.
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Björn Böhling, 2001, Die Politik des ostfraenkisch-deutschen Königs Otto I. d. Großen und die Reichskirche, der Klerus als abhängiger Beamtenapparat des Königs?, München, GRIN Verlag GmbH
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