INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG UND GANG DER ARBEIT 1
2. ERSTE SÄULE D. ALTERSVORSORGE: „GESETZLICHE PFLICHTVERSICHERUNG“ 2
3. ZWEITE SÄULE D. ALTERSVORSORGE: "ABFERTIGUNG NEU" 2
3.1. System der "Abfertigung Neu" im Überblick 2
3.2. Steuerliche Grundlagen der "Abfertigung Neu" 4
3.3. Steuerliche Behandlung auf Arbeitgeberseite 5
3.3.1. Einzahlungsphase 5
3.3.1.1. Laufende Einzahlungsbeträge. 5
3.3.1.1.1. Einzahlungen von 1,53 5
3.3.1.1.2. Einzahlungen über 1,53 6
3.3.1.2. Verzugszinsen. 6
3.3.1.3. Verrechnete Mehrverwaltungskosten der MVK 6
3.3.1.4. Vorauszahlungen/Rückstände von Beitragszahlungen 6
3.3.1.5. Übertragung von Anwartschaften. 7
3.3.1.6. "Abfertigung Alt" 7
3.3.1.6.1. Stl. Übergangsbestimmungen 7
3.3.1.6.2. Rechnungszinsen vom Übertragungsbetrag 8
3.3.2. Thesaurierungs- und Auszahlungsphase 8
3.4. Steuerliche Behandlung auf Arbeitnehmerseite 8
3.4.1. Einzahlungsphase 9
3.4.1.1. Laufende Pflichteinzahlungen 9
3.4.1.2. Laufende (Mehr-)Einzahlungen. 9
3.4.1.3. "Abfertigung Alt": Übertragungsbeiträge. 10
3.4.1.3.1. Vollübertragung ohne Nachschusspflicht 10
3.4.1.3.2. Vollübertragung mit Nachschusspflicht 10
3.4.1.3.3. Teilübertragung 10
3.4.2. Thesaurierungsphase. 11
3.4.3. Auszahlungsphase 11
3.4.3.1. Einmalleistung 12
3.4.3.1.1. Kollektivvertragliche, einmalige Abfertigungsauszahlungen. 12
3.4.3.1.2. Freiwillige, einmalige Abfertigungsauszahlungen. 12
3.4.3.1.3. Gerichtliche/außergerichtliche Vergleichssummen. 13
3.4.3.1.4. Sonderregelung für Dienstnehmer im stl. Sinne 13
3.4.3.1.5. "Abfertigung Alt" 14
3.4.3.1.5.1. Kollektivvertragliche Alt-Abfertigungsauszahlungen. 14
3.4.3.1.5.2. Freiwillige Alt-Abfertigungsauszahlungen 14
3.4.3.2. Übertragung der Abfertigung an die neue MVK 15
3.4.3.3. Weiterveranlagung in der bisherigen MVK 15
II
3.4.3.4. Verrentung. 16
3.4.3.4.1. Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung 17
3.4.3.4.1.1. Pensionszusatzversicherung im stl. Sinne 17
3.4.3.4.1.2. Steuerliche Begünstigung 17
3.4.3.4.2. Einmalprämie für einen Pensionsinvestmentfond. 19
3.4.3.4.2.1. Pensionsinvestmentfonds im stl. Sinne. 19
3.4.3.4.2.2. Steuerliche Begünstigung 19
3.4.3.4.3. Einmalprämie für eine Pensionskasse 19
3.4.3.4.3.1. Steuerliche Begünstigung 19
3.4.3.4.3.2. Sonderfall: Kapitalabfindung 20
3.4.3.5. Sonderbestimmungen im Todesfall. 20
3.5. Steuerliche Behandlung bei der MVK. 21
3.5.1. Einzahlungsphase 21
3.5.2. Thesaurierungsphase. 21
3.5.3. Auszahlungsphase 21
4. DRITTE SÄULE D. ALTERSVORSORGE: „"ABFERTIGUNG NEU" F. SELBSTÄNDIGE“ (§ 108G ESTG FF.) 22
5. KRITISCHE WÜRDIGUNG AUS STL. SICHT 23
6. RESÜMEE. 25
7. KREATIVER AUSBLICK 26
LITERATURVERZEICHNIS. 27
III
1. Einleitung und Gang der Arbeit
Vor allem marode Sozialversicherungssysteme haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, bestehende, nach dem Umlageprinzip gestaltete, Pensionsvorsorgesysteme auf deren künftige Zweckmäßigkeit kritisch zu hinterfragen und gemeinsam mit der Sozialpartnerschaft 1 Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten. 2 Ziel war es dabei, den Schwerpunkt der Altersvorsorge nicht mehr auf dem System der Umlage beruhen zu lassen, sondern diesen vermehrt auf ein Kapitaldeckungsverfahren zu legen. 3
Das Ergebnis sämtlicher, dahingehender Bestrebungen stellte schließlich das Konstrukt des „Drei-Säulen-Modells“, bestehend aus der bisher dominierenden, gesetzlichen, der betrieblichen sowie der privaten Pen-sionsvorsorge, dar. Unter der gesetzlichen Vorsorge ist dabei die Pensionsversicherung des ASVG zu verstehen, unter dem Begriff der betrieblichen Vorsorge hingegen vor allem die "Abfertigung Neu" zu subsumieren sowie die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge als private Pensionssäule anzusehen. Um einerseits die Akzeptanz des neuen Modells in der Bevölkerung zu fördern und um andererseits die Implementierung der privaten Vorsorgesäule zu beschleunigen, wurden seitens des Gesetzgebers umfangreiche stl. Anreize geschaffen. 4 Diese fanden ihren Niederschlag im - die "Abfertigung Neu" regelnden -BMVG sowie im Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz, wodurch zusätzlich eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge geschaffen wurde. 5
Die vorliegende Arbeit greift dabei unter dem Thema „"Abfertigung Neu" aus stl. Sicht“ im Kapitel drei die umfangreichen stl. Aspekte der "Abfertigung Neu" schwerpunktmäßig auf, beleuchtet diese - ausgehend von einer bewusst kurz gehaltenen Einführung in das System der "Abfertigung Neu" - sowohl aus AG, AN-und MVK-Sicht in den jeweiligen Phasen der Abfertigungseinzahlung, -auszahlung und Thesaurierung und geht darüber hinaus auch auf stl. Sondertatbestände, wie beispielsweise jenen der freiwilligen Abfertigungen, näher ein.
Um jedoch einerseits eine ganzheitliche Betrachtungsweise zu ermöglichen und um andererseits im Kapitel fünf systemische Kritik an der "Abfertigung Neu" im Sinne des Steuerrechts vornehmen zu können, ist eine zumindest ansatzweise Erweiterung des Blickfeldes um die stl. Gestaltung der beiden restlichen „Säulen“, wie es in den Kapiteln zwei und vier erfolgt, unerlässlich. Abschließend wird die stl. Einbettung der "Abfertigung Neu" in das „Drei-Säulen-Modell“ nochmals zusammenfassend dargestellt (Kapitel sechs) sowie ein Ausblick auf künftige Entwicklungstendenzen innerhalb dieser Themenstellung vorgenommen (Kapitel sieben).
1 Vgl. Kristen/Pinggera/Schön [Überblick BMVG 2002], S. 389ff. 2 Vgl. Payerer [Die stl. Behandlung der Pensionsvorsorge Teil 1 2003], S. 171ff. 3 Vgl. hierzu und im Folgenden Payerer [Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge 2003], S. 86ff. 4 Vgl. Kofler/Payerer [Behandlung der Pensionsvorsorge 2003], S. 235ff. 5 Vgl. Payerer [Die stl. Behandlung der Pensionsvorsorge Teil 1 2003], S. 171ff.
2. Erste Säule d. Altersvorsorge: „Gesetzliche Pflichtversicherung“
Die erste, bisher dominierende Säule stellt die gesetzliche Pflichtversicherung dar. 6 Hinsichtlich ihrer stl. Behandlung ist zu sagen, dass während der Einzahlungsphase geleistete Beiträge in Höhe von 18,5% der Bezüge je zur Hälfte von AG und AN getragen werden und bei diesen gem. § 16 (1) Ziffer 4 lit. a EStG Werbungskosten bzw. gem. § 4 (4) Ziffer 1 lit. a EStG Betriebsausgaben darstellen. 7 Da die einbezahlten Kapitalien - im Gegensatz zur im folgenden Kapitel erläuterten "Abfertigung Neu" - nicht thesauriert werden, sondern gemäß dem Umlageverfahren an derzeitige Pensionsbezieher ausbezahlt werden, ergibt sich eine weitere stl. Konsequenz nur mehr während der Auszahlungsphase, die beim Rentenberechtigten gem.
§ 25 (1) Ziffer 3 EStG zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit“ führt, die nicht begünstigt nach dem normalen Tarif gem. § 33 EStG zu versteuern sind. 8
3. Zweite Säule d. Altersvorsorge: "Abfertigung Neu"
Neben der vorhin stl. ansatzweise beschriebenen ersten Säule gewinnt vor allem die, unter dem Schlagwort der „Abfertigung“ betitelte, betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule der Pensionsvorsorge, die durch das 2002 in Kraft getretene BMVG eine tiefgreifende Reformierung erfuhr, zunehmend an Bedeutung. 9 Diese soll daher vor allem aus stl. Sicht in diesem Kapitel näher beleuchtet werden. Da des Weiteren bei der Erläuterung der stl. Behandlung der "Abfertigung Neu" auf arbeits- und kassenrechtliche Regelungen zurückgegriffen werden muss, ist es notwendig, im Folgenden in gebotener Kürze auf das System der "Abfertigung Neu" überblicksmäßig näher einzugehen.
3.1. System der "Abfertigung Neu" im Überblick
Die Regelungen des bisherigen Abfertigungssystems führten zu zahlreichen Nachteilen sowohl auf AG als auch auf AN-Seite. 10 Als Hauptkritikpunkte sind hier vor allem der mobilitätshemmende Verlust des Abfertigungsanspruches bei Selbstkündigung auf Seiten des AN sowie die - besonders für KMU gegebene 11 hohe Liquiditätsbelastung im Falle der Abfertigungszahlung zu identifizieren. Da das System der "Abfertigung Alt" somit„ (…) nicht mehr zur Gänze den Anforderungen eines modernen Arbeitsmarktes und den heutigen Bedürfnissen der AN (…)“ entsprach 12 und ferner eine stärkere Betonung der zweiten Säule im Pensionsvorsorgemodell erreicht werden sollte, 13 wurde das bisherige Abfertigungssystem durch die Gesetzwerdung des BMVG in ein beitragsorientiertes System umgestaltet, 14 bei dem der Abfertigungsan-
6 Vgl.hierzu und im Folgenden Payerer [Die stl. Behandlung der Pensionsvorsorge Teil 1 2003], S. 171ff. 7 Vgl. Kofler/Payerer [Behandlung der Pensionsvorsorge 2003], S. 235ff. 8 Vgl. Payerer [Die stl. Behandlung der Pensionsvorsorge Teil 1 2003], S. 171ff. 9 Vgl. Binder/Schifko [Abfertigung Neu 2003], S. 17.
10 Vgl. hierzu und im Folgenden Kristen/Pinggera/Schön [Überblick BMVG 2002], S. 389ff. 11 Vgl. Materialien - Beilagen: Vorblatt [1131 d.B. XXI. GP], S. 47. 12 Vgl. o. V. [URL: Punktation zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge 2003], S. 1. 13 Vgl. Payerer [Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge 2003], S. 86ff. 14 Vgl. Materialien - Beilagen: Vorblatt [1131 d.B. XXI. GP], S. 47.
spruch nicht mehr aufgrund einer langen Dienstzeit erworben, sondern durch laufende Beiträge kontinuierlich aufgebaut wird. 15
Dieses ist für alle, auf einem „privatrechtlichen Vertrag“ beruhenden, echten Dienstverhältnisse, deren Beginn nach dem 31. Dezember 2002 liegt, gültig. Darunter fallen auch geringfügig Beschäftigte und fallweise Beschäftigte. 16 Eine Anwendung auf freie Dienstverhältnisse, Werkverträge, echte Ferialpraktikanten, Volontäre, Beamte und Personen mit einem Arbeitsverhältnis zu Ländern und Gemeinde(verbänden) ist jedoch ausgeschlossen. Für alte Arbeitsverhältnisse wurde eine entsprechende Übergangsregelung getroffen.
Die Finanzierung der Abfertigung erfolgt dabei durch laufende Beitragszahlungen, die der AG im Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens an den jeweils zuständigen Träger der Krankenversicherung überweist, der diese an die entsprechende MVK weiterleitet. 17 Die bisherige Abfertigungsverpflichtung auf Seiten des AG wird somit auf eine rechtlich selbstständige MVK ausgelagert, die sich lediglich zur verwaltungstechnisch einfacheren Beitragseinhebung der Krankenversicherung bedient. Diese MVK verwalten die eingezahlten Abfertigungsbeiträge dabei „(…) im Rahmen einer offene Verwaltungstreuhand (…)“. Sämtliche Abfertigungsansprüche richten sich im neuen System nicht mehr gegen den AG, sondern gegen die MVK und führen somit bei ersterem auch zu keiner Liquiditätsbelastung mehr. 18 Folgende Abbildung soll die prozessualen Verknüpfungen der beteiligten Parteien an der "Abfertigung Neu" nochmals verdeutlichen.
Im Gegensatz zur "Abfertigung Alt" besteht nun ein Anspruch auf Abfertigung bei jeder Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 20 in vollem Maße - also auch bei Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung und unberechtigtem Austritt, aber auch bei Tod des AN. 21 Die Höhe des Auszahlungsanspruches richtet sich dabei nach der Summe der zuvor eingezahlten Kapitalbeträge, abzüglich der Verwaltungskosten der MVK und zuzüglich sämtlicher Veranlagungserträge. Der Anspruch auf Abfertigung ist dabei jedoch vom
15 Vgl. hierzu und im Folgenden Binder/Schifko [Abfertigung Neu 2003], S. 21.
16 Vgl. hierzu und im Folgenden Hilber [BMVG (Abfertigung Neu) 2002], S. 697ff. 17 Vgl. hierzu und im Folgenden Kristen/Pinggera/Schön [Überblick BMVG 2002], S. 389ff. 18 Vgl. Materialien - Beilagen: Vorblatt [1131 d.B. XXI. GP], S. 47. 19 Vgl. Binder/Schifko [Abfertigung Neu 2003], S. 22. 20 Vgl. Materialien - Beilagen: Vorblatt [1131 d.B. XXI. GP], S. 47. 21 Vgl. hierzu und im Folgenden Kristen/Pinggera/Schön [Überblick BMVG 2002], S. 389ff.
Arbeit zitieren:
Mag. rer. soc. oec. Alexander Herbst, 2004, Betriebliche Mitarbeitervorsorge gem. BMVG - insbesondere steuerliche Behandlung, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Alexander Herbst's Text Betriebliche Mitarbeitervorsorge gem. BMVG - insbesondere steuerliche Behandlung ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Alexander Herbst hat den Text Betriebliche Mitarbeitervorsorge gem. BMVG - insbesondere steuerliche Behandlung veröffentlicht
Alexander Herbst hat einen neuen Text hochgeladen
Steuerliche Behandlung des derivativen Firmenwertes von Industrieunter...
Christoph Gerin-Swarovski
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
Mit Übungsklausuren für die IH...
Sven Braun, Birgitta Dennerlein, Manfred Wünsche
0 Kommentare