Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung S. 3
2.Kurzbiographie des Marius S. 3 5
3.Kriterien für die Wehrfähigkeit vor Marius S. 5 6
4.Die Neuerung des Marius S. 6 9
5.Die Reaktionen auf Marius’ Maßnahmen S. 9 11
6.Entwicklungsmöglichkeiten S. 11 16
7.Langfristige Entwicklung hin zur Militärdiktatur und zum
Prinzipat S. 16 17
8.Quellenverzeichnis S. 18
9.Literaturverzeichnis S. 18 19
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Die Heersreform des Marius
1.Einleitung:
In dieser Hausarbeit über die Heeresreform des Marius werde ich unter 2. kurz auf wichtige biographische Daten im Leben des Marius eingehen, anschließend unter 3. die Kriterien aufzeigen, unter denen ein römischer Bürger zum „militia“ verpflichtet werden konnte. Anschließend werde ich in 4. die eigentliche Neuerung des C. Marius erklären, oder was in den Quellen als Neuerung betrachtet wurde und die Frage diskutieren, ob man wirklich von einer Neuerung sprechen kann, anstatt Marius in eine Entwicklungslinie einzuordnen, deren letzte Konsequenz er nur war. Unter
5. betrachte ich die Reaktionen auf Marius’ Maßnahmen- einerseits die des Senats und andererseits die der „capite censi“ und der Veteranen. Punkt 6. soll Entwicklungsmöglichkeiten von Marius’ Neuerung und damit auch die politische Konstellation in Hinsicht auf eine Landverteilung an Veteranen aufzeigen. Der Prozess hin zu einem erhöhten Gewicht der Feldherren und der Entstehung von sogenannten „Heeresklientel“ soll so durchschaubar werden. Die Konsequenzen daraus, in den Quellen offensichtlich, werden verdeutlicht: nach Macht strebende Einzelpersonen stellen ihre „Privatarmee“ auf und setzen diese im Konfliktfall gegen den Staat ein, um so ihre Wünsche zu untermauern. In 7. schließlich soll ein kurzer Ausblick auf die langfristige Entwicklung hin zum Prinzipat bzw. zur Militärdiktatur gegeben werden.
2.Kurzbiographie des C. Marius:
Gaius Marius wurde ca. 158/ 157 v. Chr. in Ceretae bei Arpinum geboren. Seine Eltern, C. Marius und Fulcinia, entstammten dem „ordo equester“. Marius leistete Kriegsdienst 134/33 v. Chr. als „eques“ (Reiter) und war zusätzlich „contubernalis“ des P. Cornelius Scipio vor Numantia. Nach
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Ende des Feldzuges wurde Marius ca. 121 v. Chr. zum Volkstribun gewählt. 115 v. Chr. wurde er zum „praetor urbanus“ gewählt und 114 v. Chr. durch Los zum Prokonsul von „Hispania citerior“ bestimmt. Gegen 110 v. Chr. heiratete Marius Julia aus dem Hause der Caesaren, die ihm 109 v. Chr. einen Sohn gebar, ebenfalls C. Marius genannt. 109 v. Chr. begleitete er den Konsul Q. Caecilius Metellus, seinen politischen Ziehvater- einen „nobilissimus“, als Legat und dessen Stellvertreter in den Krieg gegen Jugurtha. 107 v. Chr. wurde Marius zum ersten Mal zum Konsul gewählt, dabei kam es auch zu einem Zerwürfnis mit Metellus, der die Kandidatur des „homo novus“ Marius nicht unterstützen wollte. Nachdem ihm das Kommando gegen Jugurtha durch Plebiszit übertragen worden war, rekrutierte er Freiwillige aus den besitzlosen Schichten, den „capite censi“ (entspr. Sall. Iug. 86,2). Im Jahre 104 v. Chr. wurde er erneut für das Konsulat gewählt und bekleidete das Amt bis 100 v. Chr., das heißt, dass er entgegen der vorgeschrieben Ämterannuität fünfmal hintereinander zum Konsul gewählt wurde, 105 und 102 v. Chr. sogar „in absentia“, was nicht römischem Recht entsprach. Im Krieg gegen die Kimbern, Teutonen und Ambronen siegte Marius als Oberbefehlshaber der römischen Truppen 102 v. Chr bei Aquae Sextae. über die Teutonen und Ambronen und 101 v. Chr. bei Vercellae über die Kimbern. In Rom wurde er daraufhin als „dritter Gründer“ Roms mit einem in diesem Ausmaß nie da gewesenen Triumph geehrt. 97 v. Chr. erhielt Marius, wieder „in absentia“, das Augurenamt. Kurz vor dem Bundesgenossenkrieg von 91-89 v. Chr. begann der Streit mit Sulla, nachdem er vorher im jugurthinischen Krieg bereits aufgrund einer Meinungsverschiedenheit um den Verdienst des Sieges aufgeflammt war. Der Grund lag darin, daß nicht Marius aufgrund bedeutender militärischer Erfolge, sondern Sulla vom Senat das Kommando für den Krieg gegen Mithridates übertragen wurde. Im Gegenzug wurde Sulla der Oberbefehl mittels eines von Volkstribun Sulpicius Rufus erwirkten Plebiszits wieder entzogen. Daraufhin marschierte Sulla 88 v. Chr. mit seinen Truppen gegen Rom. Marius mußte flüchten und wurde von Sulla geächtet. Als Sulla dann gegen Mithridates zog, wurde Marius 87 v. Chr. von Konsul Cinna nach Rom zurückgerufen, mit seinem schnell aufgebauten Heer belagerte und eroberte er Rom. Aber
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er belagerte nicht nur Rom, sonder plünderte noch Ostia, Arica, Antium und Lanuvium. Nach der Einnahme von Rom wurde er 86 v. Chr. zum siebten Mal Konsul, starb aber wahrscheinlich am 13.01.86 v. Chr. im Alter von 70 Jahren (Plut. Mar. 45). 1
3.Kriterien für die Wehrfähigkeit vor Marius:
Die Kriterien für die Rekrutierung vor Marius sind anhand der Quellenlage eindeutig belegt: Der Kriegsdienst „militia“ wurde als „Auszeichnung“ verstanden, der nur den Besitzenden vorbehalten blieb. Es galt die Auffassung, dass besitzende Bürger, „assidui“ (Wehrfähige) genannt, im Krieg ihr Hab und Gut als Unterpfand einbrachten. 2 Auch eine Quelle des Gellius besagt, dass „Vermögen und Hausstand als Gewähr der Sicherheit und als Pfand für den Staat“ (res pecuniaque familiaris obsidis vicem pignerisque esse apud rempublicam), gleichzeitig als Grund für „Vaterlandsliebe und als Bindemittel“ (amorisque in patriam fides quaedam in ea firmamentumque) angesehen wurden. 3 Aus dieser Schilderung folgt, dass das römische Heer vor Marius wie die damalige Gesellschaft gegliedert war: Besitz verpflichtete zu Kriegsdienst und zur Stellung der persönlichen Ausrüstung, ermöglichte aber parallel dazu politische Rechte 4 . Dies wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass die Besitzlosen („capitis“ -später „proletarii“ entsprechend Gellius 5 ) in der Volksversammlung im letzten „tribus“ abstimmten und deshalb aufgrund des timokratischen Abstimmungssystems politisch praktisch kein Gewicht hatten.
Dieses Verhältnis Eigentum- politische Rechte und Pflichten war eng gebunden an römische Wertvorstellungen: demnach bestand nämlich ein enger connex zwischen „boni“ (Guten) und „locuples“ (Reichen) 6 . So war ein römischer Politiker nicht nur auf die richtigen Ahnen, sondern ebenso auf ein großes Vermögen angewiesen, um Karriere zu machen. Der
1 alle Daten aus: Ziegler, Konrad, u.a. (Hrsg.): Der kleine Pauly: Lexikon der Antike, Bd. 3, Stuttgart, 1969, S.
1031
2 vgl. Plut. Mar. 9
3 vgl. Gell. n A. 16,10,11
4 Schmitthenner, Walter: Politik und Armee in der späten römischen Republik, HZ 190, 1960, S.1
5 vgl. Gell. n A. 16,10,13
6 Schneider, Hans-Christian: Die Entstehung der römischen Militärdiktatur, 1977, S. 212
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„private Luxus“, also die Zurschaustellung dieses Vermögens, dokumentierte nach römischer Auffassung die „dignitas“ eines Senators 7 . Jacques Harmand spricht davon, dass die Funktion der Armee von der „sozialen Überlegenheit“ bezahlt wurde und Eigentum quasi als „Basis der virtus“ angesehen wurde. Bis ins zweite Jahrhundert vor Christus bestanden die Heere noch weitgehend aus Adligen, Bürgern und gutgestellten Bauern 8 .
Die Konsequenzen dieser römischen Wertevorstellung waren weitreichend: da Senatoren keinen Handel treiben durften, waren sie auf den Erwerb von Land angewiesen, wenn sie reich werden wollten (Liv. 21,63,3). Zudem galt Landerwerb als sicherste Wertanlage, sodass auch „publicani“ und „equites“ in Land investierten (Cic. off. 1,151). Folge davon war, dass die „staatstragende Schicht“, das Kleinbauerntum, der wachsenden Konkurrenz der Großgrundbesitzer nicht standhalten konnte, ihr Land verkaufen musste und somit aus der Zensusliste der „assidui“ herausfiel. Dazu kam die hohe Belastung durch Kriege, beispielsweise dem zweiten punischen Krieg, dem viele Kleinbauern zum Opfer fielen oder der sie, falls sie überlebten, ruinierte 9 .
Diese langfristige Entwicklung führte schon bald zu Rekrutierungsschwierigkeiten.
4.Die Neuerung des Marius:
Die Neuerung des Marius besteht darin, dass er als erster „capite censi“, also Besitzlose, rekrutierte 10 . Dies geschah weder entsprechend des „mos maiorum“ noch der Zensuslisten (ex classibus); vielmehr konnte jeder, der Lust (lubido) hatte, sich von Marius anwerben lassen 11 . So warb er keineswegs ausschließlich besitzlose Freiwillige an, sondern auch Streitkräfte von freien Völkern, Königen und Bundesgenossen, er zog die tapfersten Leute aus Latium an sich; Leute, die ihm entweder von früheren
7 Schneider, Hans-Christian: Die Entstehung der römischen Militärdiktatur, 1977, S. 32-34
8 Harmand, Jacques: Le Prolétariat dans la légion de Marius à la veille du second bellum civile, in: Problèmes de la guerre à Rome, hrsg. Brisson, J.-P., 1969, S. 61
9 Schneider, Hans-Christian: Die Entstehung der römischen Militärdiktatur, 1977, S.40-41
10 vgl. Gell. n A. 16,10,14
11 vgl. Sall. Iug. 86,2
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Arbeit zitieren:
Stefan Röttele, 2001, Die Heeresreform des Marius, München, GRIN Verlag GmbH
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