Inhaltsverzeichnis
1: EINLEITUNG 3
2: DIE SITUATION DER KATALANISCHEN SPRACHE NACH DEM ENDE DES FRANCO-
REGIMES: EINIGE ZAHLEN DATEN FAKTEN 4
3: DAS KONZEPT DER SPRACHLICHEN NORMALISIERUNG 6
4: EINIGE EINLEITENDE WORTE ZU DEN GESETZEN 8
DIE LLEI DE NORMALITZACIÓ LINGÜÍSTICA VON 1983 8
DIE LLEI DE POLÍTICA LINGÜÍSTICA VON 1998 8
5: ASPEKTE DER NORMALISIERUNG IN DEN GESETZESTEXTEN: EIN VERGLEICH 10
EL CATALÀ LLENGUA PRÒPIA 10
ERWEITERUNG DER ANWENDUNGSBEREICHE 10
Katalanisierung in der Verwaltung 11
Katalanisierung im Bildungswesen 12
Katalanisierung in Medien und Kultur 13
Katalanisierung in der Wirtschaft 14
SPRACHEINHEIT MIT ANDEREN KATALANISCHSPRACHIGEN REGIONEN 15
6: DIE ENTWICKLUNG DER NORMALISIERUNG: EINE RADIKALISIERUNG 15
Fazit: 16
ANHANG ................................................................................................................................................. 17 17
LITERATURVERZEICHNIS 19
ERKLÄRUNG 21
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1: Einleitung
Spanien ist ein Land, in dem neben dem Kastilischen noch einige andere Sprachen gesprochen werden. Während der Diktatur in Spanien wurden sie unterdrückt und aus dem öffentlichen Leben verbannt, seit dem Ende des Regimes leben sie neu auf.
Die Regierungen der betroffenen Autonomen Regionen Spaniens betreiben alle eine mehr oder weniger umfangreiche, zielgerichtete und erfolgreiche Sprachpolitik zur Förderung der einzelnen Sprachen. In Katalonien wurde 1983 das erste Gesetz zur Normalisierung des Katalanischen erlassen, ihm folgte eine Vielzahl von Dekreten, Erlassen etc. sowie 1998 ein überarbeitetes Gesetz zur Sprachpolitik. Auch dieses hat als formuliertes Ziel die sprachliche Normalisierung des Katalanischen.
Aber wie wird der Begriff der Normalisierung in der katalanischen Gesetzgebung verstanden, mit welchen Inhalten wird er gefüllt?
In dieser Hausarbeit möchte ich versuchen, Theorie und Gesetzgebung zur sprachlichen Normalisierung des Katalanischen zu verbinden und die beiden Gesetze im Hinblick auf die dahinter stehende Theorie der Normalisierung untersuchen.
Dazu wird im ersten Kapitel die Situation der Katalanischen Sprache nach dem Ende des Franco-Regimes kurz anhand einiger Zahlen aufgezeigt.
Das zweite Kapitel gibt eine knappe Übersicht über das in den sechziger und siebziger Jahren entwickelte theoretische Konzept der sprachlichen Normalisierung. Anschließend soll anhand der beiden Gesetze von 1983 und 1998 untersucht werden, wie die Theorie der Normalisierung in der Gesetzgebung verwirklicht wurde und ob (bzw. in welcher Weise) sich die Auslegung des Begriffs über die Zeit verändert hat.
In der Hauptsache stütze ich mich in dieser Arbeit auf die Werke von Thomas Gergen (2000) „Sprachgesetzgebung in Katalonien. Die Debatte um die „Llei de Política Lingüística“ vom 7. Januar 1998“ und Klaus Bochmann et al. 1993: „Sprachpolitik in der Romania.“, sowie auf diverses Material der Generalitat de Catalunya, welches auf deren Internetseite veröffentlicht ist (inklusive der beiden Gesetzestexte, welche ich dieser Arbeit nicht beifüge, da sie öffentlich zugänglich sind).
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2: Die Situation der Katalanischen Sprache nach dem Ende des
Insgesamt wird die Zahl derer, die Katalanisch als ihre Muttersprache haben, auf
ungefähr 6 Millionen Menschen geschätzt. 1 Sie setzt sich zusammen aus den Zahlen aller Gebiete, in denen Katalanisch gesprochen wird. Auf die Verbreitung der Katalanischen Sprache in Spanien und darüber hinaus soll hier jedoch nicht weiter eingegangen werden, da ich mich im Folgenden hauptsächlich mit der Situation im Gebiet der Autonomen Region Katalonien befasse.
Zwischen 1970 und 1980 hat der Anteil der Katalanischsprecher an der Bevölkerung Kataloniens deutlich abgenommen, von ehemals 55% auf nur noch 48%. Insbesondere die starke Zuwanderung von kastilischsprachigen Spaniern aus anderen Regionen des Landes ist für diese Entwicklung verantwortlich zu machen.
Bis zur Llei de Normalització Lingüística“ 1983 änderte sich nichts an dieser Situation (Gergen 2000: 8). Doch dann erlebte das Katalanische einen merklichen Aufschwung: 1981 gaben 74,3 % der Bevölkerung Kataloniens an, Katalanisch zu verstehen, 53,1 % konnten es Sprechen und 14,5 % auch Schreiben. Diese Zahlen stiegen im Laufe der achtziger Jahre stetig an, bis sie 1991 bereits bei 93,8 % (Verstehen), 67,6 % (Sprechen) und 39,9 % (Schreiben) lagen. (Vgl. Tabelle 1 im Anhang)
Wie Tabelle 2 und Abbildung 1 des Anhangs zeigen, hängt der Grad der Katalanischkenntnisse sowohl eng mit dem Alter, als auch mit der Herkunft zusammen. Es ist deutlich erkennbar, wie insbesondere die schriftlichen Kenntnisse, aber auch die Fähigkeit des Sprechens und Verstehens des Katalanischen mit zunehmenden Alter abnehmen. Bei der jungen Generation, deren Schulbildung schon voll unter dem Einfluss der Normalisierung steht, sind die Zahlen erheblich höher.
Ähnliches gilt für die Unterscheidung nach Herkunftsort: die Katalanischkenntnisse sind im Durchschnitt vergleichsweise höher bei denjenigen, die in Katalonien geboren wurden, als bei denen, die zugewandert sind und Katalanisch daher nicht von klein auf gelernt haben.
Tabelle 3 schließlich zeigt, dass der Grad der Katalanischkenntnisse außerdem positiv mit dem Bildungsniveau korreliert.
1 Vgl. hierzu Gergen (2000: 8) und Jütte (1995: 25).
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Was die gesetzliche Seite betrifft, so gibt es seit dem Ende der Diktatur zwei Determinanten für die katalanische Gesetzgebung: Die Spanische Verfassung von 1978 und das Autonomiestatut Kataloniens von 1979.
Artikel 3 der Verfassung regelt die sprachliche Konzeption des Landes:
1. Das Kastilische ist die offizielle spanische Sprache des Staates. Alle Spanier
haben die Pflicht, sie zu kennen und das Recht, sie zu benutzen.
2. Die übrigen spanischen Sprachen sind in den Autonomen Gemeinschaften
und gemäß ihrer jeweiligen Statuten ebenfalls offiziell.
3. Der Reichtum der sprachlichen Verschiedenheiten Spaniens ist ein Kulturgut,
das besonders zu achten und zu schützen ist. (Jütte 1995: 24)
Den Katalanen ging der Verfassungstext nicht weit genug. Katalanisch wurde auf staatlicher Ebene keine Offizialität zuerkannt, es wurde nicht einmal namentlich erwähnt. Außerdem wurde eine institutionalisierbare gemeinsame Politik unterschiedlicher Regionen unterbunden (Brumme 1993: 448).
Im Autonomiestatut Kataloniens von 1979 wurde daher der gesetzte Rahmen so weit wie möglich ausgeschöpft. Das Statut macht Katalanisch zur „llengua pròpia“ von Katalonien und hält fest:
The Generalitat will guarantee the normal and official use of both languages, it will adopt the necessary measures for it to be learnt and it will create conditions which allow the Catalan to be completely equal in terms of the rights and duties of the citizens of Catalonia. [Clause 3 of the Catalan Statute of Autonomy] (Übersetzung von Mar-Molinero 2000: 159)
Damit war der Rahmen für die weitere Sprachpolitik der katalanischen Regierung gesetzt.
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3: Das Konzept der sprachlichen Normalisierung
Das erste Gesetz, das in dieser Hausarbeit untersucht werden soll, trägt den Titel „Llei de Normalització Lingüística“, was übersetzt soviel heißt wie Gesetz der sprachlichen Normalisierung (in der Literatur auch unter Normalisierungsgesetz zu finden). Der Titel lässt auf den Inhalt und damit auch auf das Ziel dieses Gesetzes schließen: Die sprachliche Normalisierung – in diesem Falle – des Katalanischen.
Der Gesetzgeber hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein linguistisches Konzept umzusetzen. Zunächst möchte ich daher auf dieses Konzept, das der „sprachlichen Normalisierung“, eingehen.
Das Wort Normalisierung stammt ursprünglich aus dem politischen Wortschatz und wurde schon 1929 im Sinne einer Normierung der Grammatik benutzt (Brumme 1993: 409). Die darüber hinaus gehende Theorie der sprachlichen Normalisierung entstand bei den katalanischen Soziolinguisten als Ergebnis der Auseinandersetzung mit der Arbeit ihrer nordamerikanischen Kollegen, deren Konzepte auf die Situation in Katalonien
nicht zu passen schienen (Klug 2000: 2). 2
Nach Heinemann gründet das katalanische Konzept auf der Annahme, dass, im Falle
eines Sprachkonfliktes 3 - wie dem zwischen Katalanisch und Kastilisch im katalanischen Sprachraum - früher oder später eine der beiden Sprachen verschwinden wird. Für die autochthone Sprache bedeutet dies ‚Substitution’ oder ‚Normalisierung’. Ersteres bezeichnet die Durchsetzung des Kastilischen und das völlige Verschwinden des Katalanischen. (Heinemann 1997: 25)
2 Brumme führt das noch weiter aus und stellt Normalisierung in den Gegensatz zu solchen Konzepten wie „language planning“, „standardization“, „language shift“, „code-switching“ und „Diglossie / Bilinguismus“, welche den Katalanen zu statisch-technizistisch gewesen und zu sehr aus der Sicht der dominanten Sprache gefasst seien (1993: 409).
3 Kremnitz definiert Sprachkonflikt nach einem Dokument des Congrés de Cultura Catalana 1977 wie folgt: „Ein Sprachkonflikt liegt dann vor, wenn zwei deutlich von einander verschiedene Sprachen sich gegenüberstehen, wobei die eine politisch dominiert (im staatlichen und öffentlichen Gebrauch) und die andere politisch unterworfen ist. Die Formen der Dominanz sind vielfältig […]. Ein Sprachkonflikt kann latent oder akut sein, je nach den sozialen, kulturellen und politischen Gegebenheiten der Gesellschaft, in der er auftritt. (Kremnitz 1994: 33).
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Quote paper:
M.A. Anna Füller, 2005, Die sprachliche Normalisierung des Katalanischen , Munich, GRIN Publishing GmbH
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