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Inhaltsverzeichnis
1 E i n l e i t u n g 3
2. Der Verfassungsaufbau der Schweiz 3
3. Das Wahlsystem 5
a. Wahlen zum Nationalrat 6
b. Wahlen zum Ständerat 6
4. Die Besonderheiten des schweizerischen Systems 7
a. Die direktdemokratischen Elemente 7
b. Das Prinzip der Konkordanzdemokratie 9
5. Nachteile des Systems 10
a. Der Einfluss der Verbände 10
b. Die Unflexibilität des Systems 12
6 F a z i t 1 4
7 L i t e r a t u r a n g a b e n 1 5
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1. Einleitung
Die schweizerische Form der Demokratie wird immer dann als Vorbild genannt, wenn Modelle bezüglich einer direkteren Demokratie unter stärkerer politischer Einbeziehung des Bürgers diskutiert werden. Diese Hausarbeit wird die schweizerische Form der Demokratie untersuchen und klären, ob es in der Schweiz gelungen ist, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Es wird einerseits das System in seinen Grundzügen dargestellt. Andererseits wird untersucht, in welchen Bereichen und in welcher Art und Weise das schweizerische Demokratie-Modell dem Bürger Mitgestaltungsrechte zugesteht und zu welchen Begleiterscheinungen dies geführt hat.
Hierfür habe ich einen fünfteiligen Aufbau gewählt: Zu Beginn wird auf den Verfassungsaufbau der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit ihrer halbdirekten Demokratie eingegangen. Anschließend wird das Wahlsystem der Schweiz beleuchtet. Im Mittelteil sollen die Besonderheiten des Modells untersucht werden. Das Hauptaugenmerk werde ich hierbei auf das Prinzip der Konkordanz und die Elemente der direkten Demokratie (Volksinitiativen und Referenden) richten. Besonders auf den Umstand der hohen politischen Stabilität der Schweiz soll eingegangen werden. Nach der Betrachtung der Nachteile des Systems, wird ein Fazit gezogen, das die Frage aufgreift, ob im schweizerischen System die starke und aktive Stellung des Bürgers nicht zu Lasten der politischen Flexibilität und Handlungsfähigkeit geht.
2. Der Verfassungsaufbau der Schweiz
Die Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft besteht seit 1848, wobei sie 1874 vollständig revidiert wurde und im Jahre 1999 vor allem in Form und Sprache gründlich modernisiert wurde. Die Schweiz ist eine Willensnation: Sie bildet weder ethnisch noch religiös noch sprachlich eine Einheit. Dieser Umstand der Heterogenität und
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der zwangsläufigen Existenz von Minderheiten führt dazu, dass die Schweiz, vom Staatsaufbau her betrachtet, ein verkleinertes Gegenstück der USA darstellt: So wie die USA eine Vereinigung von Staaten sind, ist die Schweiz eine Vereinigung von Kantonen. Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und gliedert sich in drei politische Ebenen: Den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Der rechtliche Be-stand der 26 Kantone (darunter sechs Halbkantone) ist durch die Verankerung im ersten Artikel der Bundesverfassung relativ fest gesichert. Auch sind die schweizerischen Gliedstaaten von rechtlicher Seite mehr als bloße Verwaltungseinheiten (wie die Départements in Frankreich), da sie über eine Reihe von Kompetenzen und Befugnisse verfügen: Im Erziehungs- und im Gesundheitswesen, in gewerbepolizeilichen und raumplanerischen Belangen, bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und bei der Organisation der Rechtspflege. Die Verfassung nennt die Kantone souverän (Artikel 47) und integriert sie durch den Ständerat in der Bundesversammlung.
Im folgenden werde ich ein (stark vereinfachtes) Verfassungsschema zeichnen:
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Beim Verfassungsaufbau fallen im Vergleich mit z.B. dem bundesrepublikanischen System zwei Besonderheiten ins Auge: Der erste Unterschied betrifft das nichtvorhandene Staatsoberhaupt. Die Schweiz kennt weder einen Präsidenten oder Premierminister noch einen Bundeskanzler. Der Neuenburger Professor Jean-François Aubert schrieb zu diesem Thema:
Es wurde hin und wieder vorgeschlagen, die Bundesräte durch das Volk
wählen zu lassen. Nie zur Sprache kam hingegen, das Kollegium durch
eine einzige Person zu ersetzen, weil die Schweiz eine tiefe Abneigung
gegen eine personifizierte Regierungsgewalt hat. 1
Die Schweiz wird durch einen siebenköpfigen Bundesrat regiert aus deren Mitte für jeweils ein Jahr der Bundespräsident bestimmt wird. Diesen muss man aber als „Primus inter pares“ sehen, da er auch nur repräsentative Aufgaben bekleidet.
Der zweite Unterschied besteht in der direkten Einflussnahme des Wählers auf die Gesetzesgebung. Die Instrumente dieser direkten Demokratie, die Initiativen und Referenden werden in Kapitel 4a abgehandelt. Die Bundesverfassung nennt das Volk zwar nicht explizit als Souverän, doch weisen die Artikel 138 bis 141 (Referenden und Initiativen) dem Volk die wahre Souveränität bzw. das „letzte Wort“ in der Gesetzesgebung zu (Freitag, Markus, 1997: Deutschland, Österreich und die Schweiz - die politischen Systeme im Vergleich) Das schweizerische System der Demokratie ist eine halbdirekte Demokratie: es verbindet sowohl repräsentative als auch direktdemokratische Elemente. Das Zweikammernsystem mit seinen gleichberechtigten Kammern schafft auch einen Ausgleich zwischen den Interessen des Bundes und der Kantone.
3. Das Wahlsystem
Das Wahlsystem in der Schweiz hat für das politische System nicht so einen großen Einfluss wie z.B. das Wahlsystem in Großbritannien, das
1 Aubert, Jean-François 2001 : Der Bund kurz erklärt. Bundeskanzlei Bern. Habegger
Me die n AG
Arbeit zitieren:
Michael Hofmann, 2002, Der schweizerische Bürger - zwischen direkter Demokratie und den Verbänden, München, GRIN Verlag GmbH
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