Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 3
II. Gesellschaftliche Krise im 2. Jh. 3
II. 1. Die senatorische Schicht 3
II. 2. Das Bauerntum 5
II. 3. Weiterer Neidergang und
erste Reaktionen der Oberschicht 7
III. Reformen 9
III. 1. Gaius Laelius 9
III. 2. Tiberius Gracchus 11
IV. Fazit 15
V. Literaturverzeichnis 15
2
I. Einleitung
Diese Arbeit unternimmt den Versuch, die sich zuspitzende Krise der römischen Gesellschaft im 2. Jh. v. Chr. und die darauf reagierenden Reformversuche zu beschreiben.
Während des 2. Jh. war es zu enormen gesellschaftlichen und politischen Umwälzungen in der römischen Gesellschaft gekommen. Die Folge war einer Verlagerung der politischen Macht zugunsten des Senats; zeitgleich mit dem Aufstieg der senatorischen Schicht ist ein Niedergang des Bauerntums zu verzeichnen. Die senatorische Schicht, die auf den Grundbesitz als Einkommensquelle beschränkt war, ging dazu über ihre Besitzungen auf dem zur Okkupation freigegebenen Staatsland ager publicus auszuweiten und zu vergrößern. Damit entstanden Konflikte mit dem Bauerntum, das ebenfalls auf Landzuteilung aus dem ager publicus angewiesen war, und das im Laufe des 2. Jh. gegenüber der senatorischen Schicht mehr und mehr zurücktreten musste. Daraus folgte eine Abnahme der bäuerlichen Bevölkerung, die besitzlos und arbeitslos gewordene Bauern wanderten in die Städte ab und Zahl der wehrfähigen Bauern, die den Grundstock des römischen Militärs ausmachten, ging stark zurück. Dies zu beschreiben, mit besonderem Augenmerk auf die Situation auf dem ager publicus, ist Ziel dieser Arbeit. In einem nächsten Schritt sollen erste Reaktionen der senatorischen auf diese Probleme beschrieben werden, um dann die Reformversuche des Gaius Laelius und des Tiberius Gracchus zu besprechen.
Zur Bearbeitung wurden die Werke von Bringmann, Christ, Schuller, Taylor und Vogt herangezogen.
II. Gesellschaftliche Krise im 2. Jh. II.1. Die senatorische Schicht
Bis zum Ende des 2. Punischen Krieges hatte sich in Rom eine innenpolitische Entwicklung vollzogen, an deren Ende die Verlagerung der politischen Macht zugunsten der senatorischen Schicht stand.
Mit der lex claudia (218 v. Chr.) war es den Senatoren verboten worden sich direkt am enorm gewachsenen Handel zu beteiligen; wirtschaftlich waren sie damit auf den Grundbesitz festgelegt und beruflich konnten sie sich den
3
Ämtern und dem Senat zuwenden 1 . Gesellschaftlich hob sich diese Führungsschicht deutlich vom einfachen Bauerntum, aus dem nur noch wenige die höhern Ämter bekleideten, und von den Rittern, die sich den Handelsgeschäften statt den Ämtern zuwandten, ab 2 . Äußere Anzeichen, wie z.B. das Tragen einer Tunika mit Purpurstreifen, unterstützten diese Abgrenzung in der Öffentlichkeit 3 .
Die Senatoren rekrutierten sich überwiegend aus den alten Familien, die einen Konsul in ihren Reihen aufweisen konnten 4 . Dabei ist zu berücksichtigen, daß die tatsächliche Zahl der regierenden Familien relativ klein war: Im 2. Jh. hatten praktisch nur 25 Familien alternierend das Konsulat inne 5 . Analog dazu nahmen die Chancen für soziale Aufsteiger ab; so konnten zwischen 191 und 107 nur zwei homines novi das Konsulat erreichen 6 . Diese Stellung kann durch die Ausnützung von gesellschaftlichen Bindungen, wie z.B. eine entsprechend große Klientel, Familienbesitz, die Verbindung mit der einflussreichen Verwandtschaft, aber auch durch politische Aktivität, wirtschaftlichen Erfolg und eine geschickte Heiratspolitik erreicht werden 7 . All dies konnte den Söhnen der adligen Häuser den Anhang verschaffen, der bei den Wahlen den Ausschlag gab 8 .
Wir haben es hier also mit einer nach außen geschlossenen und einheitlichen Schicht zu tun, die aber nach innen immer wieder persönliche Fehden austrug, was zur Bildung von Adelsparteien, die über Generationen hinweg Bestand haben konnten, führte 9 . So wurde peinlich darauf geachtet, daß niemand aus den eigenen Reihen einen rasanten die herkömmlichen Regeln verletzenden Aufstieg in der Hierarchie unternahm (s. Scipio Africanus); so wurde mit der lex villia ein Mindestalter für die Bewerbung um die Ämter, die Reihenfolge der Ämter und die einzelnen Abstände dazwischen geregelt 10 . Die Ausübung der Ämter hatte für die Nobilität allerdings eine geringere Bedeutung als der
1 Vogt, Joseph: Die Römische Republik, Freiburg/ München 1973, S. 259. Im Folgenden zitiert
als: Vogt, Römische Republik.
2 Vogt, Römische Republik, S. 259.
3 Christ, Karl: Krise und Untergang der Römischen Republik, Darmstadt 2000, S. 90. Im
Folgenden zitiert als: Christ, Krise und Untergang.
4 Vogt, Römische Republik, S. 259.
5 Christ, Krise und Untergang, S. 89.
6 Christ, Krise und Untergang, S. 89.
7 Christ, Krise und Untergang, S. 89f.
8 Vogt, Römische Republik, S. 260.
9 Vogt, Römische Republik, S. 260.
10 Vogt, Römische Republik, S. 260.
4
Senat selbst. Denn während ein Jahresbeamter nur wenig Einfluß auf die Weltpolitik nehmen konnte, hatte der Senat als ständige Ratskörperschaft fast die gesamte Außenpolitik an sich gerissen 11 . Zwar wurde für die Erklärung eines Krieges noch die Zustimmung der Volksversammlung eingeholt, aber was die Einrichtung von Provinzen, die Überwachung der unabhängigen Staaten und die Entsendung oder den Empfang von Gesandtschaften betraf, wurde dies allein vom Senat geregelt; auch die Verwaltung der Staatsfinanzen hatte der Senat inne 12 .
Diese Machtsteigerung des Senats im 2. Jh. bedeutete eine Störung des Gleichgewichtes in der der römischen Verfassung 13 .
II.2. Das Bauerntum
Gleichzeitig mit dem Aufstieg der senatorischen Schicht ist ein Niedergang des römischen Bauerntums zu verzeichnen.
Nach dem 2. Punischen Krieg waren noch ca. 90% der römischen Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig 14 . Überwiegen war dabei das freie Kleinbauerntum, welches Subsistenzwirtschaft betrieb, und dem eine Fläche von 2-10 iugera 15 zur Bewirtschaftung bereitstand. Eine Fläche von 7-10 reichte aus um eine 4köpfige Familie zu ernähren, wenn zusätzlich der in Gemeindeeigentum befindliche ager publicus als Weide- und Futterwirtschaft genutzt werden konnte, und wenn der Bauer selbst oder dessen Familienangehörige als Tagelöhner auf benachbarten größeren Gütern der senatorischen Schicht arbeiteten 16 .
Man sieht also, daß die Existenz des mittleren und kleinen Bauerntums auf wackligen Füßen stand, und daß es kaum im Interesse der Senatoren liegen konnte für eine völlige Sicherung der kleineren Güter einzutreten, solange man auf die Arbeit der Tagelöhner angewiesen war 17 . Während es also schon zu Friedenszeiten für das Bauerntum schwer war (Dürren/ Missernten) den Hof zu halten 18 , erscheint es logisch, daß sich diese
11 Vogt, Römische Republik, S. 260.
12 Vogt, Römische Republik, S. 260.
13 Vogt, Römische Republik, S. 260.
14 Christ, Krise und Untergang, S. 69.
15 1 iugerum = ¼ ha
16 Christ, Krise und Untergang, S. 68.
17 Christ, Krise und Untergang, S. 68.
18 Christ, Krise und Untergang, S. 68.
5
Arbeit zitieren:
B.A. Marco Schulz, 2003, Krise und Reformen im 2. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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