Bewertung von Kreditportefeuilles


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung und Zielsetzung

2. Basel II – neue Eigenkapitalvereinbarung für das Kreditgewerbe
2.1 Notwendigkeit einer neuen Kapitalvereinbarung
2.2 Begriffsabgrenzung und Definition
2.3 Zielsetzungen von Basel II
2.4 Auswirkungen auf das Kreditgewerbe

3. Methodik und Vorgehensweise bei der Bewertung von Kreditportefeuilles
3.1 Moderne portfoliotheoretische Ansätze
3.2 Kreditrisikoprozessanalyse
3.3 Verfahren zur Bewertung von Kreditportefeuilles
3.3.1 Ansätze zur Bemessung des Kreditrisikos
3.3.2 Ansätze zur Bemessung des Marktrisikos
3.3.3 Ansätze zur Bemessung des operationellen Risikos
3.4 Dilemma bei der Bewertung von Kreditportefeuilles

4. Anwendungsfelder bei der Bewertung von Kreditportefeuilles
4.1 Übersicht über die Kreditrisikomodelle
4.2 Praxisrelevante Ansätze
4.2.1 CreditMetrics
4.2.2 KMV Portfolio Manager
4.2.3 CreditRisk+
4.2.4 Credit Portfolio View
4.3 Kritische Würdigung der Kreditrisikomodelle

5. Fazit

LITERATURVERZEICHNIS

1. Einführung und Zielsetzung

Mit den neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften (Basel II) haben Banken in Zukunft die Möglichkeit, verschiedenste Verfahren zur Bewertung von Kreditportefeuilles zu verwenden. Diese Modellansätze sind jedoch nicht nur zur Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals notwendig, sondern spielen auch für das Risikomanagement eines Kreditinstituts eine zentrale Rolle. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die Bonität von Kunden und deren Rentabilität für die Bank zu ermitteln und eine risikoadäquatere Preisgestaltung zu erstellen. Dabei ist eine Differenzierung des Risikobegriffs von großer Bedeutung. Zu diesem Zweck wurden in den letzten Jahren zahlreiche Ansätze entwickelt. Die folgende Arbeit soll Aufschluss darüber geben, wie auf Basis von Basel II eine für das Kreditinstitut risikooptimale Bewertung von Kreditportefeuilles im Rahmen unterschiedlicher Verfahren vorzunehmen ist.

In einem ersten Schritt erfolgt eine Einführung in die Problematik von Basel II sowie eine Beurteilung der damit verbundenen Auswirkungen auf das gesamte Kreditgewerbe. Anschließend werden auf Grundlage portfoliotheoretischer Ansätze die Methodik und Vorgehensweise bei der Bewertung von Kreditportefeuilles und dabei auftretende Schwierigkeiten näher betrachtet. Schließlich werden die in der Praxis entwickelten, relevanten Kreditrisikomodelle vorgestellt und untersucht, inwieweit diese einen Beitrag zur Umsetzung der neuen Eigenkapitalvereinbarungen im Kreditgewerbe leisten können

2. Basel II – neue Eigenkapitalvereinbarung für das Kreditgewerbe

Im Jahr 1988 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) mit dem Ziel der Verbesserung der internationalen Stabilität der Finanzmärkte sowie der Schaffung international einheitlicher Wettbewerbsbedingungen veröffentlicht.[1] Seit 1999 wird an der Formulierung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) gearbeitet, deren Inkrafttreten spätestens Ende 2006 vorgesehen ist.[2]

2.1 Notwendigkeit einer neuen Kapitalvereinbarung

Aufgrund der Baseler Eigenkapitalübereinkunft (Basel I) ist es Banken vorgeschrieben, acht Prozent ihres risikogewichteten Kreditvolumens mit Eigenkapital zu unterlegen, um eine Abdeckung des Kreditrisikos zu gewährleisten. Zunächst wurde sich auf dieses Risikomaß beschränkt, bis im Jahr 1996 im Rahmen des Baseler Marktrisikopapiers neben dem Kreditrisiko auch das Marktrisiko Berücksichtigung fand.[3]

Bereits Mitte der neunziger Jahre ist diese Eigenkapitalregelung jedoch in die Kritik geraten, da das tatsächliche Risiko dadurch nur unzureichend abgebildet wird. Zudem entspricht eine alleinige Berücksichtigung des Kredit- und Marktrisikos aufgrund der fehlenden Zuordnung ökonomischer Risiken nicht dem tatsächlichen Risikoprofil einer Bank. Weiterhin wurde kritisiert, dass neue Finanzinstrumente und neue Kreditrisikosteuerungsmethoden kaum Berücksichtigung finden. In Folge dieser Entwicklung war es notwendig, Basel I durch ein moderneres Regelwerk (Basel II) zu ersetzen.[4]

2.2 Begriffsabgrenzung und Definition

Grundgedanke dieser neuen Kapitalvereinbarung für das Kreditgewerbe ist eine risikogerechtere Ausrichtung der Kapitalanforderungen an Banken bezüglich ökonomischer Risiken, sowie die Berücksichtigung neuerer Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Institute.[5]

Um die Stabilität des nationalen und internationalen Bankensystems besser abzusichern, basiert Basel II auf einem Modell bestehend aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen. Basel I wird also neben den Mindestkapitalanforderungen um zwei weitere Bereiche, den Überprüfungsprozess durch die Bankaufsicht und die verstärkten Offenlegungspflichten für Banken, erweitert.[6]

Die erste Säule stellt dabei das Herzstück der Baseler Rahmenvereinbarungen dar. Die bisherigen Risikoarten Kredit- und Marktrisiko werden um das operationelle Risiko ergänzt, das künftig explizit mit Kapital zu unterlegen sein wird. Den quantitativen Eigenkapitalanforderungen liegt ein Kapitalkoeffizient von mindestens acht Prozent zugrunde.[7] Die Eigenkapitalausstattung einer Bank ergibt sich somit aus dem Quotienten aus gesamtem Eigenkapital und der Summe des Kredit-, Markt- und operationellen Risikos. Diese relevanten Risiken werden hierbei anhand unterschiedlich komplexer Verfahren gemessen und entsprechend gewichtet.[8]

Die zweite Säule, die als integraler Bestandteil des neuen Kapitalakkords gleichberechtigt neben den Mindestkapitalanforderungen und der Forderung nach Markttransparenz steht, stellt auf den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess ab. In diesem Zusammenhang wird von Banken verlangt, interne Verfahren zur Eigenkapitalbeurteilung zu implementieren und auf das Risikoprofil und Kontrollumfeld abgestimmte Eigenkapitalvorgaben festzulegen.[9]

Die dritte Säule dieses Modells stellt eine erhöhte Transparenzanforderung an die Banken dar. Durch diese detaillierte Offenlegung ihres Risikoverhaltens sollen die Marktteilnehmer im Hinblick auf die Eingehung von Risikopositionen zu mehr Marktdisziplin angehalten werden und es soll ihnen ein zusätzlicher Anreiz verschafft werden, ihre Risiken zu kontrollieren und effizient zu steuern. Der Markt übt dabei eine Kontrollfunktion aus, was wiederum zu einer erhöhten Transparenz und mehr Wettbewerb im Marktgeschehen führt.[10]

2.3 Zielsetzungen von Basel II

Grundsätzlich zielen die neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen darauf ab, die Stabilität und Solidität nationaler und internationaler Finanzmärkte zu erhöhen.[11]

Eine grundlegende Voraussetzung dabei ist, die Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute unter Einbeziehung des operationellen Risikos stärker als bisher von möglichen Risiken abhängig zu machen, um eine risikogerechtere Unterlegung des Eigenkapitals zu erreichen. Die Eigenkapitalunterlegung wird dabei individuell am Risikoprofil des jeweiligen Instituts ausgerichtet, wobei ein Mindestkapitalkoeffizient von acht Prozent im Durchschnitt beibehalten werden soll.[12] Desweiteren sollen neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement berücksichtigt sowie fortgeschrittene Techniken zur Erfassung von Risiken bei Kreditinstituten belohnt und die Weiterentwicklung solcher Verfahren gefördert werden. Dies führt zu einer Sanktionierung risikoreicheren Verhaltens bezüglich Anlage- und Kreditentscheidungen und schafft Anreize für ein risikobewusstes Management innerhalb der Kreditinstitute. Weitere Schwerpunkte liegen in der Vorgabe von Grundprinzipien für die qualitative Bankenaufsicht sowie einer Erweiterung der Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin. Dadurch wird mehr Transparenz, gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine bessere Vergleichbarkeit der Marktteilnehmer erreicht.[13]

2.4 Auswirkungen auf das Kreditgewerbe

Die Einführung der Baseler Rahmenvereinbarungen ist für den 1. Januar 2007 vorgesehen und hat verschiedenste Auswirkungen auf das Kreditgewebe zur Folge. Neben den Kreditinstituten selbst sind sowohl Großunternehmen als auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) betroffen.

Um die voraussichtliche wirtschaftliche Fähigkeit eines Kreditnehmers, seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen, zu beurteilen, werden von Banken sowohl externe als auch interne Ratings herangezogen.[14] Im Gegensatz zu internen Ratings, bei denen die Kreditinstitute selbst die Daten des externen Rechnungswesens und der Managementfähigkeiten des Unternehmens bewerten, werden externe Ratings von unabhängigen Ratingagenturen durchgeführt. In der Vergangenheit wurde die Bonität von Kreditnehmern überwiegend anhand der Bilanzen zurückliegender Jahre beurteilt. Neben diesen Daten werden in Basel II auch zukunftsbezogene Fakten stärker bei der Kreditprüfung berücksichtigt. Dazu zählen neben konjunkturellen Aussichten und Markttrends vor allem sogenannte weiche Faktoren wie Management- oder Mitarbeiterqualität. Somit muss ein kreditsuchendes Unternehmen nicht nur über Umsatz, Cash-Flow oder Soll-Ist-Vergleiche, sondern auch über Kompetenzen und Aufgaben innerhalb der Gesellschaft, Strategiepläne, Leitsätze und gegebenenfalls Krisenpläne detailliert Auskunft geben.[15] Da die Banken bei der Kreditvergabe nun verstärkt risikoorientiert handeln, ergeben sich grundsätzlich Vorteile für Unternehmen mit guter Bonität. Folglich kommt es zu einer Spreizung der Kreditkonditionen, sodass kreditsuchende Unternehmen mit einer guten Bonität günstigere Konditionen als solche mit einer schlechteren Bonitätsbeurteilung erhalten. Die Größe eines Unternehmens ist dabei ein wichtiger Parameter bei der Bestimmung der Kreditwürdigkeit, wobei zu erwähnen ist, dass Großunternehmen im Durchschnitt eine bessere Bonität aufweisen.[16] In diesem Zusammenhang werden bereits Möglichkeiten erörtert, um eine Benachteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die in einer Volkswirtschaft für Innovation und Beschäftigung von großer Bedeutung sind, auszuschließen.

[...]


[1] Vgl. Nouy/Cordewener (2001), S. 1090 f.

[2] Vgl. Borgel/Loch/Thelen-Pischke (2005), S. 20 f.

[3] Vgl. Schmieder (2005), S. 12-14.

[4] Vgl. Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann (2005), S. 19-21.

[5] Vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 15-19.

[6] Vgl. Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann (2005), S. 21 f.

[7] Vgl. Brezski/Kinne (2004), S. 188.

[8] Vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 21 f.

[9] Vgl. Cluse/Dernbach/Engels/Lellmann (2005), S. 40 f.

[10] Vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 36.

[11] Vgl. Nouy/Cordewener (2001), S. 1090 f.

[12] Vgl. Nouy/Cordewener (2001), S. 1093-1099.

[13] Vgl. Übelhör/Warns (2004), S. 34 f.

[14] Vgl. Pfeiffer (2001), S. 6-8.

[15] Vgl. Brezski/Kinne (2004), S. 193-197.

[16] Vgl. Brockmann/Nitschke (2004), S. 53 f.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Bewertung von Kreditportefeuilles
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Veranstaltung
Hauptesminar zum Bank- und Börsenwesen
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
21
Katalognummer
V61813
ISBN (eBook)
9783638551816
ISBN (Buch)
9783638792929
Dateigröße
464 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bewertung, Kreditportefeuilles, Hauptesminar, Bank-, Börsenwesen
Arbeit zitieren
Markus Zimmermann (Autor:in), 2006, Bewertung von Kreditportefeuilles, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61813

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