Lange Zeit galten Individuen sogenannter ‚Naturvölker’ als wenig intelligent. Dass sie bei den Techniken ihrer Existenzsicherung nicht weit über jagen und sammeln hinausgekommen waren, dass sie keine modernen Transportmittel wie Eisenbahn und Automobil entwickelt hatten, und dass sie offenbar nur eine ‚primitive’ Kultur besaßen, wurde als Indiz oder sogar als Beweis für ihr Defizit in Sachen Intelligenz gewertet. „Demnach wurden Völker, die auf technisch niedrigerer Stufe standen, als evolutionäre Überbleibsel der menschlichen Abstammung von affenähnlichen Vorfahren betrachtet. [...] Fortan galten Europäer als genetisch intelligenter als Afrikaner und insbesondere australische Aborigines“ (Diamond 2003:22). Anachronistische Vorstellungen wie diese sind heute nicht mehr haltbar. Jeder seriöse Psychologe und Ethnologe ist sich darüber im klaren, dass sich Intelligenz kulturspezifisch äußert. Diese Erkenntnis hat zu stärker generalisierten Konzeptionen von menschlicher Intelligenz geführt. Indes stehen wir heute - in einem Zeitalter, da hochkomplexe Maschinen gigantische Rechen- u. Speicherleistungen erbringen - wieder vor dem alten Problem. Wenn wir uns die Frage ‚Ist diese oder jene Maschine intelligent?’ oder auch ‚Wie machen wir Maschinen intelligent?’ stellen, dann fragen wir meistens implizit: ‚Was ist Intelligenz?’. Die bisherigen Antworten helfen uns dabei nicht weiter, da sie sich eben nur auf den Menschen beziehen. Heute sind nicht Europäer die Referenzkategorie, an welcher Intelligenz gemessen wird, sondern der Mensch allgemein. Die Referenzkategorie Mensch ist aber immer noch zu spezifisch, wenn nicht-menschliche Intelligenz beurteilt werden soll. Eine wirklich generelle Konzeption von Intelligenz muss ohne Referenzkategorie auskommen. Intelligenz muss abgelöst von einer konkreten Lebensform, aber auch abgelöst von den technomorphen Vorstellungen der Informatik konzeptualisiert werden.
Während die philosophischen Intelligenzkonzeptionen verstärkt durch technischen Fortschritt und die KI-Forschung herausgefordert werden, wird die Debatte um Willensfreiheit eher auf altbekanntem Terrain ausgefochten. Zwar liefern empirisch-wissenschaftliche Disziplinenbesonders ist hier die Hirnforschung zu nennen - neue Argumente. Aber die üblichen philosophischen Konfliktlinien verlaufen nach wie vor zwischen Libertarismus und Antilibertarismus sowie zwischen Kompatibilismus und Inkompatibilismus. Die mitunter dogmatisch geführten Grabenkämpfe muten bisweilen als philosophische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme an. Man darf sich dann nicht wundern, wenn außerhalb des ‚Elfenbeinturms’ die jeweiligen Argumente stark verkürzt aufgenommen und groteske Positionen (z.B. zur Rechtsprechung) eingenommen werden.
In vorliegender Arbeit wird versucht, aus der Reflexion der Bedingungen von Intelligenz eine Philosophie des Subjekts zu entwerfen, welche als Analyserahmen und Fundament für
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Konzeptionen der Intelligenz und der Willensfreiheit dient (Kapitel 1). Es folgt eine Gegenüberstellung und Beurteilung zweier konventioneller Positionen zur Willensfreiheit (Kapitel 2). In Kapitel 3 wird die Konzeption der selektiven Akteurskausalität mit neurowissenschaftlichen Details angereichert. Abschließend wird der KI-Begriff im Lichte der Philosophie des Subjekts betrachtet (Kapitel 4).
1. Bedingungen der Intelligenz und des freien Willens: eine
Philosophie des Subjekts als Analyserahmen
Die häufige Vergabe des Intelligenz-Labels hat zu dessen Inflation geführt. Oft wird unreflektiert etwas als ‚intelligent’ attribuiert, wenn es nur hinreichend komplex organisiert und sein Verhalten hinreichend schwer vorhersagbar ist (Kurzweil 1993:14-16; Winograd & Flores 1987:93-95). In dieser Verwendung bringt eine entsprechende Attribuierung keinen theoretischen oder praktischen Mehrwert. Um den Begriff der Intelligenz für sinnvolle Interpretationen fruchtbar zu machen, muss dieser restriktiver verwendet werden. Solche restriktiveren Varianten werden von einigen wissenschaftlichen Disziplinen angeboten. Aber die jeweiligen Definitionen decken sich in der Summe nicht. So kommt es zu Komplikationen bei der Zuschreibung von Intelligenz: in einigen Fällen gibt es keinen Konsens darüber, ob etwas intelligent ist oder nicht.
Das generelle Problem mit diesen Definitionen, welches zu solchen Komplikationen führt, ist die Konzeptualisierung von Intelligenz hauptsächlich anhand des von ihr generierten konkreten Verhaltens. Wenn etwas ein bestimmtes Verhalten zeigt, wird es als intelligent bezeichnet. Die Kriterien, welche erfüllt sein müssen, damit ein Verhalten intelligent ist, variieren zwischen den wissenschaftlichen Disziplinen. Dabei gibt es kaum Konzeptionen von Intelligenz, die eineindeutige Kriterien zur Verfügung stellen. Denn oft werden die entsprechenden Kriterien auch von offensichtlich nicht intelligenten Dingen erfüllt. Wenn das Definiens von Intelligenz z.B. Sprachnutzung und autonome Problemlösung nennt, dann sind moderne Navigationssysteme, welche verbal bedient werden können und die Reiseroute auch verbal vermitteln, intelligent. Ein Navigationssystem auf dem heutigen technischen Stand kann die momentane Verkehrssituation bei der Ermittlung der Reiseroute berücksichtigen. Es ist also in der Lage, Probleme zu lösen (hier: Umfahren von Verkehrsstaus); und das auch noch autonom, da der Benutzer des Navigationssystems an der Problemlösung nicht beteiligt ist und nicht einmal zwingend etwas vom Problem weiß. Sprachnutzung und autonome
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Problemlösung sind also keine eineindeutigen Kriterien für intelligentes Verhalten, es sei denn man ist bereit, Navigationssysteme als intelligent zu bezeichnen. Navigationssysteme auf derzeitigem technischen Niveau als intelligent zu bezeichnen erbringt nicht nur keinen theoretischen oder praktischen Mehrwert, sondern es widerspricht auch der alltäglichen Intuition der meisten Menschen.
Die Lösung dieses Problems bei der Definition von Intelligenz, welches eben zu Komplikationen bei der Zuschreibung von Intelligenz eskaliert, besteht nun nicht darin, bessere, d.h. eineindeutige Kriterien für konkretes intelligentes Verhalten zu entwickeln. Ich halte es für fraglich, ob es derartige Kriterien überhaupt geben kann. Vielmehr gehe ich davon aus, dass das Fokussieren der Bedingungen von intelligentem Verhalten den Weg zu einer besser verwendbaren Konzeption ebnet.
Die KI-Forschung könnte ebenfalls von einer solchen Konzeption profitieren. Die KI-Forschung beschäftigt sich unter anderem mit der Konstruktion intelligenter Maschinen. Intelligente Maschinen sollen - besser als konventionelle nicht-intelligente Maschinen - eine soweit wie möglich der Natur des Menschen entsprechenden Mensch-Maschine-Interaktion leisten und „wechselnden Anforderungen mühelos folgen können“ (von Hahn 1985:76). Die intelligente Maschine soll mitdenken und evtl. mithandeln bzw. mitentscheiden; sie soll den Menschen verstehen und der Mensch soll die Maschine verstehen können. Den Konstrukteuren solcher Technik gelingt es immer besser, diesem Ziel näher zu kommen. Aber ohne ein Zugeständnis an den Begriff der Intelligenz können diese Maschinen nicht als intelligent bezeichnet werden. Es ist kein Problem, Intelligenz zu imitieren, d.h. Maschinen zu bauen, welche so funktionieren, als wären sie - ihrem Verhalten nach - intelligent. Diese Imitation ist aber i.d.R. auf spezifische Aufgabenstellungen und Bedingungen zugeschnitten und insofern wenig belastbar. Die bisher unter dem Label ‚KI’ entwickelten Maschinen sind weit davon entfernt, praxistauglich zu sein. Man befindet sich nach wie vor im Stadium der Grundlagenforschung. Es wird versucht, mit der Devise ‚learning by doing’ etwas mehr über Intelligenz zu erfahren. Die Konstruktion einer echten künstlichen Intelligenz ist bisher noch nicht erreicht worden. Dies liegt unter anderem daran, dass zu wenig über die notwendigen Bedingungen von Intelligenz reflektiert wurde. Eine Intelligenzkonzeption, welche die Bedingungen von Intelligenz hervorhebt, könnte hilfreich sein. Es werden dann praxisrelevantere Beurteilungen darüber möglich, ob Maschinen unbedingt intelligent sein müssen, um die gesteckten Ziele zu erreichen und inwiefern es überhaupt möglich ist, Intelligenz zu konstruieren.
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Die Probleme, mit denen die Diskussion über Willensfreiheit konfrontiert ist, sind etwas anders gelagert. Es stehen sich konträre Positionen in dieser Debatte gegenüber, welche Willensfreiheit entweder generell ablehnen (Antilibertarismus) oder akzeptieren (Libertarismus). Eine Pluralität von Paradigmen ist an sich kein Problem. Aber die jeweils unterschiedlichen philosophischen Konzeptionen produzieren eben auch entsprechend unterschiedliche praxisrelevante Konsequenzen. So streiten sich z.B. Hirnforscher, Moralphilosophen und Juristen um die Rechtfertigung von Bestrafung 1 . Bezüglich dieser teilweise sehr hart geführten Debatte pro bzw. kontra Willensfreiheit, ist auch hier das Fokussieren der Bedingungen des freien bzw. determinierten Willens fruchtbar. Eine Konzeption zu entwickeln, welche sich mit diesen Bedingungen auseinandersetzt, kann helfen, die philosophischen Auseinandersetzungen über Willensfreiheit partiell als Kampf gegen Windmühlen zu entlarven. Es wird damit möglich sein, die gegensätzlichen Positionen zu integrieren.
Die hier entwickelte Philosophie des Subjekts ist ein Versuch, die Bedingungen sowohl der Intelligenz als auch des freien bzw. determinierten Willens offen zu legen. Es wird dabei auch der enge Zusammenhang zwischen Intelligenz und Willensfreiheit gezeigt werden.
Intelligenz
Intelligenz ist ein psychometrisches Artefakt. Das Ausmaß bestimmter Fähigkeiten eines Individuums wird gemessen. Die ermittelten Daten erlauben eine Verortung des Individuums auf Indizes der Intelligenz. Aber es ist nicht möglich, Intelligenz direkt zu messen, weil es Intelligenz als solche eben nicht gibt. Individuen können jedoch - anhand ihres Verhaltensals intelligent attribuiert werden 2 . Die meisten Intelligenztheorien sind humanwissenschaftliche. Sie sind in ihrer Anwendung, z.B. dem Messen von Intelligenz, explizit auf humanoide Individuen begrenzt. Vor allem wurden sie aber in Betrachtung des Menschen entworfen. Dies trifft nicht nur auf explizit humanwissenschaftliche Intelligenztheorien zu. Auch andere Konzeptionen von Intelligenz, welche sich nicht ausdrücklich auf den Menschen beziehen, nehmen humanoide Individuen und deren Verhalten als Vorlage zur Definition von Intelligenz. Solche Konzeptionen sind die Spezifizierung des diffusen Phänomens der Intelligenz, wobei die Intelligenz des Menschen die Referenz ist. Wenn also Aussagen über
1 Die Justiz postuliert die Verantwortung des Delinquenten für seine Handlungen. In Anlehnung an Studien einiger Hirnforscher (z.B. Libet 1985) wird behauptet, dass es keinen freien Willen gibt und damit auch keine Verantwortung. Das Konzept der Bestrafung wird daraufhin in Frage gestellt. Vertreter der entgegengesetzten Position halten am freien Willen fest und verteidigen somit die juristische Grundlage der Bestrafung.
2 Im Folgenden wird ‚Intelligenz (haben)’ oder ‚intelligent sein’ verwendet als Äquivalent für ‚intelligent verhalten’.
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Arbeit zitieren:
Martin Förster, 2006, Intelligenz und Willensfreiheit, München, GRIN Verlag GmbH
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