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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Überlegungen zur Auswahl der Thematik „Menschenrechte“ als
Unterrichtseinheit 3
2. Planung der Unterrichtsstunde „Todesstrafe versus Menschenrechte“ 5
2.1. Bedingungsanalyse. 5
2.1.1. Die Bedingungsanalyse zu „Schulpraktischen Übung“ in der 11. Klasse 7
2.1.2. Die Rolle des Lehrenden in der Bedingungsanalyse. 11
2.2 Sachanalyse oder die Annäherung an den Gegenstandsbereich „ Menschenrechte“ 11
2.2.1. Sachanalyse zum Themenbereich „Menschenrechte“ 12
2.2.2 Sachanalyse zur konkreten Unterrichtsstunde. 21
2.3. Die didaktische Perspektive 24
2.4. Ziele für die Unterrichtsstunde „Menschenrechte versus Todesstrafe“ 24
3. Kritische Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen Stundenverlauf 25
4. Zusammenfassung. 29
5. Literaturverzeichnis 31
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1. Einleitende Überlegungen zur Auswahl der Thematik „Menschenrechte“ als Unterrichtseinheit
Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den Studenten das Thema „Menschenrechte“ der übergeordneten Unterrichtseinheit der zu gebenden Stunden vom Sozialkundelehrer benannt worden. Im Rahmenplan des Sozialkundeunterrichts von Mecklenburg-Vorpommern sind die Menschenrechte nicht als Themenbereich oder gar verpflichtender Unterrichtsgegenstand aufgeführt. 1 Zur Planung der einzelnen Unterrichtsstunde ist es auch deshalb notwendig zu klären, inwieweit dieses Thema „trotzdem“ zur Erfüllung der angestrebten Ziele des Sozialkundeunterrichts der gymnasialen Oberstufe dienlich sein kann. Dabei ist der ursprüngliche dem Thema innewohnende Zweck natürlich nicht zu vernachlässigen. Im Gegenteil - diese beiden Aspekte sind die Grundsäulen der weiteren Planung der einzelnen Stunde.
So lassen sich verbindende Elemente der Unterrichtseinheit „Menschenrechte“ mit Themenschwerpunkten der Jahrgangsstufe 11 finden. Als Themenbereich wird im Rahmenplan zum einen „Staatsphilosophie/ Politische Theorie“ aufgeführt. Unter dem Thema „Staat, Herrschaft und Demokratie“ mit den Unterrichtsinhalten wie zum Beispiel „Der Gesellschaftsvertrag“ (Rousseau), „Vom Geist der Gesetze“ (Montesquieu) oder „Legitimatorische Grundlagen für Macht und Herrschaft“ 2 lässt sich u. a. ein Bezug zur historischen Begründung von Menschenrechten ziehen. Ein weiterer Themenbereich dieser Jahrgangsstufe ist laut Rahmenplan „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“. Hier ist durch das obligatorische Thema „Grundrechte“ 3 eine Schnittmenge mit dem Thema „Menschenrechte“ immanent. So sind die Menschenrechte durch das Grundgesetz in eine nationale Verfassung überführt bzw. eingebunden worden. Neben der offensichtlichen Schlussfolgerung, dass sich dieser Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, seine demokratische Grundordnung auch auf Achtung der Menschenrechte aufbaut, ergibt sich auch eine weitere nicht außer Acht zu lassende Fragestellung der juristischen Einklagemöglichkeit von Menschenrechten in diesem Staat, aber eben auch weltweit. Daran anschließend und in direktem Bezug zu Historie der Menschenrechte steht die Frage nach der Funktion der Grundrechte sowie der Menschenrechte. Eng mit dem vorangegangenen verknüpft ist ein weiterer Aspekt , der kontrovers und somit auch
1 Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern: Rahmenplan Sozialkunde (Gymnasium, Sekundarbereich II),
2 Ebenda S. 15.
3 Ebenda S. 15.
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problemorientiert diskutiert werden kann, nämlich die Frage nach dem homogenen oder heterogenen Auslegen von Menschenrechten in verschiedenen demokratischen Staaten. Des Weiteren heißt es im Rahmenplan „innerhalb des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes ist es insbesondere Aufgabe des Faches Sozialkunde, aktuelle Probleme aus den Bezugswissenschaften Politikwissenschaft, Soziologie, Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre aufzugreifen und mit den Schülern Lösungsansätze zu finden bzw. zu diskutieren sowie Kenntnisse zu erhalten und Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln, die es ermöglichen, sich in einer zunehmend komplexer werdenden Welt zu orientieren.“ 4 Außerdem soll laut Rahmenplan der Schüler befähigt werden sowie seine Bereitschaft geweckt werden, „...sich für die Demokratie einzusetzen, sich gegen demokratiefeindliche Ideen und Handlungsweisen zu wehren und so zur Wahrung von Freiheit und Menschenwürde beizutragen,... Konflikte unter Anerkennung und Wahrung der Menschenwürde des Partners auszutragen, Toleranz und Achtung gegenüber anderen politischen, weltanschaulichen, religiösen und kulturellen Auffassungen und Bindungen zu üben, [sowie] ...sich mit gesellschaftlichen Normen und Werten auseinander zu setzen, um Maßstäbe für persönliches Handeln zu gewinnen. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit Formen abweichenden Verhaltens und der Einsicht in Gefahren die, mit solchen Verhaltensweisen verbunden sein können.“ 5 Den Themenbereich „Menschenrechte“ dabei in den Fokus des Unterrichts bzw. der Unterrichtsplanung zu stellen, um die o.g. Ziele zu verwirklichen, kann als gelungen bezeichnet werden. So ist die Menschenrechtsproblematik, wie vielleicht anzunehmen wäre, kein abgeschlossenes und damit historisches Problem, schließlich wurde „Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet 6 , sondern noch immer eine aktuelle weltweite Problematik. Diese Aktualität und Bedeutsamkeit für die politische Bildung begründet sich zum Beispiel nicht nur aus der Tatsache, dass die Vereinten Nationen den Zeitraum von 1995-2005 als Dekade der Menschenrechtsbildung ausriefen, oder aus dem Umstand einer Zäsur mit den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 für die internationale Menschenrechtspolitik, sondern auch durch das, was Menschenrechte sind. Sie sind die unveräußerlichen und unteilbaren Rechte jeder Person, die der Person allein aufgrund ihres Menschseins zukommen. 7 Damit haben sie eine direkte Bedeutung für jeden Einzelnen
4 Ebenda S. 6.
5 Ebenda S. 7 f.
6 Deutsches Institut für Menschenrechte, Kompass: Handbuch zur Menschenrechtsbildung für die schulische und
außerschulische Bildungsarbeit, Bonifaticus Druck Buch Verlag, Paderborn, 2005
7 Ebenda S. 9.
5
und können gleichzeitig einen Anhalt für Normen und Werte einer Gesellschaft, wie auch der Bundesrepublik Deutschland, geben.
2. Planung der Unterrichtsstunde „Todesstrafe versus Menschenrechte“
2.1. Bedingungsanalyse
Dass die Bedingungsanalyse in diesem Fall als erster Punkt der Planung der Unterrichtsstunde aufgeführt wird, geschieht nicht aus der Absicht heraus, dass die Bedingungsanalyse als Ausgangspunkt der Planung gesehen werden muss. Die Bedingungsanalyse ist ein Modul der Planung des Unterrichts. 8 Sie steht zum Teil auch in wechselseitigen Abhängigkeiten mit der Sachanalyse, der didaktischen Perspektive, den Zielen und nicht zuletzt mit den Methoden oder den einzusetzenden Medien. Die Gesamtplanung ist ein zirkulärer Prozess. 9 Die Funktion der Bedingungsanalyse bei der Vorbereitung der Unterrichtseinheit bis hin zur Einzelstunde liegt darin, möglichst alle wesentlichen Voraussetzungen und Faktoren zu ermitteln, die den Lernprozess beeinflussen. Diese Bedingungsfaktoren sind auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt, wobei sie sich aber gegenseitig beeinflussen. Zu diesen Faktoren zählen die Schule selbst und die Lernenden und Lehrenden. Wichtig sind aber auch die aktuellen politisch-gesellschaftlichen Rahmenverhältnisse und Problemlagen. Dies ist gerade mit Blick auf den Sozialkundeunterricht ein im Vergleich zu anderen Schulfächern nicht zu unterschätzender Bestandteil der Bedingungsanalyse, da die politische Bildung immer im unmittelbaren Bezug zur jeweiligen Gesellschaftsordnung, zum Wirtschaftssystem, zur Verfassung usw. steht. Außerdem besteht hier eine Anknüpfung zur Sachanalyse. 10 . Zu Ermittlung zu Haltungen und Einstellungen der Jugendlichen zu politischen Fragestellungen kann der Lehrer jeweils aktuelle soziologische Studien zur „Jugendkultur“ heranziehen, diese verallgemeinerten fachwissenschaftlichen Untersuchungen muss der Unterrichtende aber auch immer wieder in seiner Klasse, bei seinen Schülern überprüfen. 11 Er sollte ausreichend Informationen über seine Schüler in Bezug auf ihre Sozialisation, deren Familien, Freizeitverhalten oder Medienrezeption u.ä. verfügen. So gehört zur Bedingungsanalyse auch die Analyse über das Vorwissen der Schüler. Ein Anhaltspunkt ist hier die Klassenstufe. Dies
8 Gotthard Breit, Georg Weißeno , Planung des Politikunterrichts, Eine Einführung, Wochenschau Verlag,
Schwalbach 2003, S. 38 ff.
9 Paul Ackermann, Gotthard Breit, Will Cremer, Peter Massing, Peter Weinbrenner, Politikdidaktik kurzgefaßt:
Planungsfragen für den Politikunterricht, Graphischer Großbetrieb Pößneck, Bonn, 2005, S. 91.
10 Peter Massing, Sachanalyse und Bedingungsanalyse in Handbuch zur politischen Bildung, Wolfgang W.
Mickel (Hrsg.), Graphischer Großbetrieb Pößneck, Bonn 1999, S. 204.
11 G. Breit, G. Weißeno, Planung des Politikunterrichtes, S. 38.
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kann aber nur ein Ausgangspunkt für die Analyse sein, es sollten auch individuelle Einschätzungen von Schülern berücksichtigt werden. Dies nicht nur, um das konkrete Vorwissen der speziellen Klasse im Allgemeinen festzustellen, sondern auch, um im späteren Verlauf des Unterrichts auf sicherlich vorhandene individuelle Stärken und Schwächen der zu Unterrichtenden einzugehen. Dabei sind nicht nur die kognitiven Fähigkeiten der Schüler zu evaluieren, sondern auch habituelle Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Einstellungen der einzelnen Jugendlichen. Letzteres ist sicherlich gerade für den Politikunterricht von erhöhter Bedeutung. 12
Des Weiteren werden in der Bedingungsanalyse vor allem äußere Gegebenheiten und Einflüsse auf den Unterricht und deren zu erreichende Ziele festgestellt und berücksichtigt. Dazu gehören Selbstverständlichkeiten wie das Wissen über die Klassenstufe, die Klassenstärke, die Anzahl der Jungen und der Mädchen in der Klasse oder welche und wie viele Arbeitsmaterialen wie Schulbücher stehen für ein bestimmtes Thema zur Verfügung. Aber natürlich sollte in die Bedingungsanalyse auch einfließen, wie die räumlichen Bedingungen während des Unterrichts sind, welche Sitzordnung wird eingenommen , zu welcher Tageszeit und nach welchem vorangegangenen Unterricht wird die geplante Stunde gehalten. Selbstverständlich muss in die Analyse auch der eigene bisherige Unterrichtsverlauf oder die Frage nach bisher angewandten Arbeitsformen, Unterrichtsmaterialien usw. einfließen. 13
Ein oft vergessener Aspekt der Bedingungsanalyse ist, dass sich der Lehrende einen Überblick über seine kognitiven und habituellen Fähigkeiten, aber auch über seine Einstellungen zu dem behandelnden Thema verschaffen sollte. Nur so kann er gegebenenfalls kognitive Schwächen beheben, habituelle Stärken in die Planung des Unterrichtsverlaufes einfließen lassen und seiner Position nicht nur als Moderator während einer Diskussion gerecht werden. Dabei muss der Lehrer nicht unpolitisch sein. Im Gegenteil dies kann und darf er nicht sein. Zum einen ist der Lehrer auch immer ein erwachsener politischer Staatsbürger, der sich mit den aktuellen Problemlagen konfrontiert sieht, zum anderen sollte gerade der Politiklehrer zu seinen Meinungen und Ansichten stehen. Denn nur so kann er gegenüber den Schülern glaubwürdig auftreten und Jugendlichen darlegen, dass man „... eben nicht ein beliebiges Fach unterrichtet, sondern selbst aus Interesse Anteil nimmt an den politischen Ereignissen, an Fragen und Entwicklungen seiner Zeit, seiner Gesellschaft, der aus laufender Beobachtung und gründlicher Information orientiert ist und sich ein fundiertes
12 P. Ackermann u.a., Politikdidaktik kurzgefaßt, S. 94 ff.
13 Hilpert Meyer, Leitfaden zu Unterrichtsvorbereitung, Cornelsen Verlag Sriptor GmbH & Co., Berlin 1980,
S. 253
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rationales Urteil bildet, der in Streitfragen Position bezieht und sich politisch engagiert.“ 14 Getreu dem Beutelsbacher Konsens ist es dem Politiklehrer natürlich untersagt, seine Schüler zu indoktrinieren bzw. sie mit seiner Meinung zu überwältigen, der Schüler soll also nicht an der Gewinnung eines eigenen Urteils gehindert werden. Zunächst scheinen die o.g. Positionen unvereinbar zu sein. Damit diese Gradwanderung gelingt, macht sich der Lehrer im Rahmen der Bedingungsanalyse seine Position zu dem Thema bewusst und muss dann bei der Einbringung in den Unterricht zwischen Parteilichkeit und Parteinahme zu unterscheiden wissen. Unter Parteilichkeit eines Lehrenden versteht man, wenn er zum Beispiel eine politische Entscheidung als absolut gesetzt und für verbindlich erklärt. Parteinahme übt der Lehrer hingegen nur, wenn er die Entscheidung für eine Zielsetzung zwar benennt, den Schülern aber Raum für Infragestellungen und Revisionen lässt sowie Gelegenheit zum Selbstvollzug und zur Beurteilung der Konsequenzen gibt. 15 2.1.1. Die Bedingungsanalyse zur „Schulpraktischen Übung“ in der 11. Klasse Als besondere Einflussfaktoren für die hier zu planende Stunde, die unter dem Aspekt der Bedingungsanalyse zu nennen sind, im geregelten Schulalltag aber nur eher selten auftreten, sind folgende Punkte aufzuführen.
Die Klasse und die Seminargruppe, bestehend aus 4 Studenten und der Dozentin Frau Dr. Meyerfeldt, lernten sich im laufenden Schuljahr in Form einer Hospitation der Seminargruppe bei einer Sozialkundestunde, die durch den Fachlehrer Herrn Mack erteilt wurde, kennen. Der Sozialkundeunterricht dieser 11. Klasse der Borwin Gesamtschule Rostock wurde in folgendem Rhythmus abwechselnd durch den Fachlehrer bzw. durch einen Studenten geleitet. Der Fachlehrer übernahm einen 45-minütigen Unterricht jeweils am Montag. Am Dienstag jeder zweiten Woche übernahm jeweils ein anderer Student der Seminargruppe den Unterricht für eine Doppelstunde.
Das Thema „Menschenrechte“, das in den 10 Unterrichtsstunden abwechselnd durch den Fachlehrer bzw. einen Vertreter der Studiengruppe den Schülern nahe gebracht werden sollte, wurde von Herrn Mack benannt. In der Seminargruppe wurden dann die einzelnen Themen der Doppelstunden wie folgt festgelegt: „Menschenrechte und Grundrechte“,
„Menschenrechte versus Todesstrafe“, „Folter- ein Verstoß gegen die Menschenrechte“ und „Nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen“. Mein Thema lautete „ Menschenrechte versus Todesstrafe“, das in der 2. Doppelstunde mit den Schülern bearbeitet werden sollte.
14 P. Ackermann u. a., Politikdidaktik kurzgefaßt, S. 102 f.
15 ebenda S. 103.
8
Eine ausführliche Analyse der Einstellungen und des Vorwissens oder gar von Sozialisationseinflüssen für jeden Schüler war im Rahmen dieses Seminars sicherlich nicht möglich. In den beiden Doppelstunden, in denen ich vor meinem Unterricht hospitieren konnte, war es mir aber möglich, einen ersten Eindruck über die einzelnen Schüler zu bekommen. Ein Fachlehrer der Schule hat hier weitreichendere und zu einem genaueren Ergebnis führende Möglichkeiten. Unter Umständen kennt er einzelne Schüler bereits aus vorangegangenen Jahren, des Weiteren kann er sich zu Fragen einzelne Schüler betreffend mit seinen Kollegen austauschen. Auf diesem Weg kann er auch den Stand des Vorwissens der Klasse und Einstellungen der Schüler in Erfahrung bringen. Außerdem kann er gegebenenfalls das Elterngespräch suchen und Schülerakten zu Rate ziehen. Nicht zuletzt kann der Unterricht selbst zur Bedingungsanalyse genutzt werden. Dazu eignen sich insbesondere Einstiegsgespräche, Befragungen bzw. handlungsorientierte Methoden, aber auch fast alle weiteren Arbeits- und Sozialformen lassen sich als Diagnoseinstrumente für eine Bedingungsanalyse nutzen. 16
In der Klasse waren 24 Schüler. Je nach Anwesenheit war das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen. Auffallend war, das die Mehrheit der Schüler diskussionsbereit war und einige bereits ohne gesonderte Aufforderungen gewohnt waren, ihre geäußerten Meinungen zu begründen. Genauso offensichtlich war es für die Hospitierenden, welche Schüler doch eher zurückhaltender waren. Ob dies allerdings in der Persönlichkeit der Betroffenen lag oder durch mangelndes Vorwissen bzw. Fähigkeiten und Fertigkeiten begründet war, hätte einer ausführlicheren Analyse bedurft. Auffallende Unterschiede an Intensität der Beteiligung im Unterricht bzw. Unterschiede im Interesse an den Unterrichtsinhalten waren zwischen Jungen und Mädchen in diesem Rahmen nicht feststellbar. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang nur, dass einige Mädchen im Gegensatz zu der großen Mehrheit der Jungen viel Aufmerksamkeit auf die Führung ihrer Aufzeichnungen verwandten. Zum Teil ging dies zu Lasten der Aufmerksamkeit im weiteren Stundenverlauf.
Zur Sitzordnung lässt sich feststellen, dass die Tische in einer U-Form angeordnet waren und die Schüler sich, bis auf einige Ausnahmen, nach Geschlechtern getrennt gegenüber saßen. Diese Anordnung der Tische ist für eine Diskussion, die im Politikunterricht immer gewünscht ist, sicherlich förderlich. Allerdings muss der Unterrichtende in diesem speziellen Fall darauf achten, dass der Raum sehr lang gestreckt ist, und so der Lehrer immer wieder geneigt ist, sich in der Mitte des Raumes aufzuhalten und so einige Schüler fast den gesamten Unterricht hindurch in seinem Rücken hat. Besondere Beachtung verdient dieser Umstand
16 P. Massing, Sachanalyse und Bedingungsanalyse, S. 205.
Arbeit zitieren:
Frank Emmerich, 2006, Auswertung der Sozialkundestunde "Menschenrechte vs. Todestrafe", München, GRIN Verlag GmbH
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