Zusammenfassung
Eine ganze Reihe von Tagungen des Europäischen Rates, von Lissabon bis Barcelona, hat verdeutlicht, welche Herausforderung der demographische Wandel darstellt und welche Folgen er für die Angemessenheit und Sicherheit der Renten haben wird. Im Rahmen der im März 2000 eingeleiteten Lissabon-Strategie, die im Zusammenwirken von Beschäftigungs-, Wirtschafts-, Umwelt-und
Wissenschaftspolitik die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten und wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt machen soll, hat die politische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Bereich der Alterssicherung einen neuen Anstoß bekommen.
Auf dem EU-Gipfel in Lissabon im März 2000 wurde im Rahmen der Lissabon-Strategie die offene Methode der Koordinierung im Bereich der sozialen Eingliederung als wichtigstes Instrument für die Zusammenarbeit festgesetzt. Zu diesem Zweck wurde der Einsatz der offenen Methode der Koordinierung auf den Bereich der Alterssicherung beschlossen.
Auf der Tagung des Europäischen Rates in Laeken im Dezember 2001 wurde ein Koordinierungsprozess auf der Grundlage von elf gemeinsamen Einzelzielen unter drei übergeordneten Rahmenprinzipien eingeleitet:
Der Europäische Rat hat die bedeutenden Führungs- und Koordinierungsaufgaben bei der Überprüfung der erreichten Fortschritte der Mitgliedsstaaten übernommen. Die Grundlage der Zusammenarbeit bilden die Nationalen Strategieberichte, in denen die Mitgliedsstaaten im Einzelnen darlegen, wie sie die elf gemeinsamen Zielvorgaben realisieren wollen.
Obwohl die Mitgliedstaaten einige Bedenken über die Anwendung der offenen Methode der Koordinierung geäußert haben und in diesem Zusammenhang Bedenken bei der Kompetenzerweiterung der Europäischen Union in Politikbereichen, die bis dahin zu den Kompetenzbereichen der Mitgliedsstaaten gehörten, aufkamen, so sieht man auch Vorteile bei der Zusammenarbeit im Bereich der Alterssicherung.
Alle Mitgliedstaaten stehen vor dem gleichen demographischen Problem und alle bemühen sich, unabhängig vom Koordinierungsprozess, in ihren nationalen Reformen und Modernisierungsprozessen den Herausforderungen zur Alterssicherung Rechnung tragen zu können.
Durch die Anwendung der offenen Methode der Koordinierung wird eine größere Übersicht der Arbeitsweisen der einzelnen Mitgliedstaaten geboten, die Vergleichbarkeit erleichtert sowie Möglichkeiten eröffnet, auf diese Weise voneinander zu lernen.
Bei den Reform- und Modernisierungsprozessen müssen die Mitgliedsstaaten sowohl den externen Rahmenprinzipien wie auch den internen Maximen Beachtung schenken. Die externen Prinzipien wurden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit festgelegt.
Die internen Maximen, welche sich aus der staatspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklung ergeben, scheinen die größeren Herausforderungen bei den Reformprozessen zu sein. Die Rentenversicherungssysteme haben sich im Laufe der nationalen Entwicklung herausgebildet. Ihren traditionell geprägten Charakter zu bewahren oder sich von diesem für die sich verändernden wirtschaftlichen und globalen Bedürfnissen loszulösen, müssen die Mitgliedsstaaten souverän entscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 1
Glossar 2
Einleitung 5
Teil I 10
1. Was bedeutet Effektivität
in den Rentenversicherungssystemen? 10
2. Entwicklung der europäischen Sozialpolitik 11
3. Aktuelle Zusammenarbeit im Bereich der Alterssicherung
- die „Offene Methode der Koordinierung“ 14
3.1. Ziele und Arbeitsmethoden der offenen Methode der Koordinierung
im Bereich der Alterssicherung 16
Teil II 19
4. Bundesrepublik Deutschland 20
4.1. Territoriale und politische Rahmenbedingungen 20
4.2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 21
4.3. Struktur des Rentensystems 22
4.4 Finanzierungsarten des Rentenversicherungssystems 23
4.5. Leistungsvoraussetzungen 25
4.6. Zusammenfassung und Auswertung 26
5. Schweden 30
5.1. Territoriale und politische Rahmenbedingungen 30
5.2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 31
5.3. Struktur des Rentensystems 32
5.4. Finanzierung des Rentensystems 33
5.5 Leistungsvoraussetzungen 35
5.6. Zusammenfassung und Auswertung 36
6. Polen . . .. . . . . . . 38
6.1. Territoriale und politische Rahmenbedingungen . . . 38
6.2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen . . . . 39
6.3. Struktur des Rentensystems . . . . . . 40
6.4. Finanzierung des Rentensystems . . . . . 42
6.5 Leistungsvoraussetzungen . . . . . . 43
6.6. Zusammenfassung und Auswertung . . . . 45
Teil III . . . . . . . . . . . 47
7. Theoretische Ansätze des Untersuchungsgegenstandes . . 48
7.1. Aufbau der Analyse und Auswahl der Analysekriterien . . 51 8. Komparative Analyse . . . . . . . . 52
8.1. Qualitative Klassifizierung nach Esping-Andersen: Deutschland . . . . . . . . . 52
8.2. Qualitative Klassifizierung nach Esping-Andersen: Schweden . . . . . . . . . 53
8.3. Qualitative Klassifizierung nach Esping-Andersen: Polen . . . . . . . . . . 55
8.4. Quantitative Auswertung der wirtschaftlichen Daten . . 56
8.5. Untersuchung der Rentenversicherungsstrukturen . . 60
8.6. Prüfung der Effektivität der Rentenversicherungssysteme . 67
9. Schlussfolgerungen . . . . . . . . 72
Literatur- und Quellenverzeichnis . . . . . . 74 Anhangverzeichnis . . . . . . . . 81
Abkürzungen
AG Arbeitgeber AN Arbeitnehmer BIP Bruttoinlandsprodukt BGBl. Bundesgesetzblatt bzw. beziehungsweise d. h. das heißt EG Europäische Gemeinschaft EG-Kommission Kommission der Europäischen Gemeinschaft EG-Vertrag Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft ESF Europäischer Sozialfonds ESSA Europäischer Sozialausschuss ESVG Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen etc. (et cetera) und so weiter EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftgemeinschaft Jh. Jahrhundert Mio. Million NSB Nationaler Strategiebericht OMK Offene Methode der Koordinierung PPA Premium Pension Agency SGB Sozialgesetzbuch Tsd. Tausend u. a. unter anderem usw. und so weiter VW Volkswirtschaft z. B. zum Beispiel ZUS Zakład ubezpieczeń społecznych (Sozialversicherungsamt)
1
Glossar
Sozialpolitik Sozialpolitik ist politisch ein Teilbereich der Innenpolitik,
Rentensystem/ Bei Rentenversicherungssystemen im allgemeinen Rentenver-Sinne handelt es sich um Versicherungen bei denen im sicherungssystem Versicherungsfall eine Rente ausbezahlt wird. Der
Umlageverfahren Im Umlageverfahren werden die laufenden
Kapitaldeckungs-Im Kapitaldeckungsverfahren sparen d Erwerbstätigen verfahren aus ihrem verfügbaren Einkommen. Die Beiträge
Demographische Mit der demographischen Entwicklung ist die prognosti-Entwicklung zierte Veränderung der Gesellschaft gemeint. Dabei ist
Solidarität Bezeichnet unter anderem eines der Grundprinzipien
Solidaritätsprinzip Das Solidaritätsprinzip ist die strukturelle Basis der
Einleitung
Eine der wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts besteht in der Sicherung eines angemessenen Einkommens der älteren Menschen von morgen, ohne die jüngeren Generationen dafür übermäßig zu beanspruchen. Angesichts des demographischen Wandels und des Globalisierungsprozesses nehmen die Ungewissheit und das Misstrauen darüber zu, ob die
Rentenversicherungssysteme diesen Herausforderungen gewachsen sind. Zahlreiche Debatten über Rentenreformen drehen sich um deren Nachhaltigkeit angesichts alternder Bevölkerung.
Auf den ersten Blick scheint der Gedanke von Oswald von Nell-Breuning eine recht einfache Lösung zu geben - auf der einen Seite kürzt man die Renten und auf der anderen Seite erhöht man die Beiträge und schon ist das Problem der unstabilen Rentenversicherungssysteme gelöst.
Doch dass diese Lösung keine Nachhaltigkeit bietet und nur kurzzeitig, bis zu einer gewissen Grenze die Krisen bewältigt, haben wohl alle Wohlfahrtsstaaten mehr oder minder während der letzten Jahre erfahren müssen. Die Renten können nur bis zu einem bestimmten Niveau gekürzt werden, wenn man sich nicht anschließend dem Problem der Armutsbekämpfung im Alter widmen will. Die Höhe der Beitragssätze wird auch bei der produktiven Bevölkerung eine Schmerzgrenze erreichen.
Was muss also getan werden, um die Herausforderung der nachhaltigen Rentenversicherungssysteme auch im 21. Jahrhundert bewältigen zu können?
5
Die Zukunft der alternden Gesellschaften hängt davon ab, wie erfolgreich soziale aber auch wirtschaftliche Effektivität in einem geräumigen Ansatz der sozialen Sicherung vereint werden können.
Zunächst müssen sich die Staaten die Frage stellen, welches Ziel sie erreichen möchten.
Wie soll die zukünftige soziale Sicherung im Alter sein? Welche Leistungen sollen die Rentenversicherungssysteme der älteren Bevölkerung bieten?
Welche Bedingungen müssen seitens der Politik, der Wirtschaft geschaffen werden, um dieses Ziel erreichen zu können? Welche Hindernisse sind eventuell zu bewältigen? Solange keine Antworten auf diese Fragen gefunden werden, wird es immer wieder schwierig sein, eine nachhaltige soziale Sicherung zu gewährleisten.
Mit der vorliegenden Arbeit soll die Effektivität der Rentenversicherungssysteme in drei ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten untersucht werden. In diesem Kontext wird der im Rahmen der Lissabon-Strategie beschlossene Einsatz der offenen Methode der Koordinierung im Bereich der Alterssicherung näher beleuchtet. Mit den im Koordinierungsprozess formulierten Zielen sollen die Kriterien der Effektivität bestimmt werden. Aus den Effektivitätskriterien ergeben sich drei Fragen, welche im Laufe der Arbeit beantwortet werden sollen:
1. Gewährleisten die Rentenversicherungssysteme die Angemessenheit der Renten?
2. Wird die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme bewahrt? 3. Werden die Rentensysteme als Reaktion auf sich ändernde Bedürfnisse der Wirtschaft, Gesellschaft und jedes Einzelnen modernisiert?
Im ersten Teil der Arbeit wird kurz die Entwicklungsgeschichte der Europäischen Sozialpolitik dargestellt. Dabei wird insbesondere auf die aktuelle Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich der Alterssicherung eingegangen. Der Einsatz der offenen Methode der Koordinierung ermöglicht mit seinen festgelegten Rahmenprinzipien und Zielen eine Definition der Effektivität der
Rentenversicherungssysteme herauszuarbeiten.
6
Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Deskription der Länder. Dabei werden kurz die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Ferner erfolgt eine Beschreibung der Rentenversicherungssysteme. Zunächst wird die Struktur der Systeme dargestellt - ihre Entwicklungsgeschichte, abgeschlossene relevante Reformen und ihr gegenwärtiger Zustand. Des Weiteren erfolgt eine Veranschaulichung der Finanzierungsart und der Leistungsberechtigung. Die Untersuchung der Rentenversicherungssysteme beschränkt sich dabei hauptsächlich auf die gesetzlichen Rentenversicherungen und auf die Altersrente. Eine detaillierte Darstellung und Auswertung des gesamten
Rentenversicherungssystems mit seinen zahlreichen Rentenarten wie der Invaliditätsrente, Hinterbliebenenrente etc. wird hier nicht erfolgen, da sie den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Die Darstellung der
Versicherungsmöglichkeiten der privaten oder betrieblichen Rentenvorsorge beschränkt sich hierbei, aus dem bereits angeführten Grund, auf einige zentrale Fragen. Die Länderdeskriptionen werden mit einer zusammenfassenden Auswertung abgeschlossen.
Der dritte analytische Teil stellt zunächst die theoretischen Ansätze zur Analyse von Wohlfahrtsstaaten dar. Die untersuchten Länder auch einer Wohlfahrtsstaatsanalyse zu unterziehen erscheint deshalb wichtig, weil dadurch die Entstehungsgeschichte der nationalen Sozialsysteme, in diesem Fall der Rentenversicherungssysteme, sowie die Richtung eingesetzter Reformen und ihre zukünftige Entwicklung verständlicher erscheinen.
Im weiteren Teil der Analyse werden zunächst die Rentenversicherungssysteme nach den ausgearbeiteten Kriterien untersucht und ausgewertet. Abschließend erfolgt eine Analyse der Rentenversicherungssysteme im Hinblick auf die zu Beginn der Arbeit ausgearbeiteten Kriterien der Effektivität.
Das Ziel dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, inwieweit die EU-Mitgliedsstaaten, am Beispiel Deutschlands, Schwedens und Polens, den Herausforderungen der demographischen Entwicklung und ihren Folgen für die Alterssicherungssysteme gewachsen sind. Dabei ist es wichtig auszuarbeiten, welche politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren eine Rolle für die Rentenversicherungssysteme spielen. In diesem Zusammenhang soll auch
7
herausgefunden werden, in welchen Bereichen bei den einzelnen Ländern Defizite bzw. Kapital für die Effektivität der Rentenversicherungssysteme bestehen. Das Ziel ist es nicht, die drei untersuchten Renteversicherungssysteme nach einem Gradmaß zu bewerten, sondern ihre Stärken und Schwächen aufzuzeigen. Eine Bewertung, inwieweit ein System effektiver ist als das andere, soll dem Leser selbst überlassen werden.
Für die Untersuchung der Effektivität der Rentenversicherungssysteme wurden die drei EU-Mitgliedsstaaten wohlüberlegt nach bestimmten Kriterien ausgewählt.
Es sollten zunächst drei Staaten ausgewählt werden, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Europäischen Union beigetreten sind. Deutschland als Mitgründer der Europäischen Gemeinschaft gehört mit zu den ältesten EU-Mitgliedsstaaten. Schweden ist Mitte der 90-er Jahre der Europäischen Union beigetreten. Polen ist eines der jüngsten EU-Mitglieder. Alle drei Staaten haben neben ihrer eigenen Entwicklungsgeschichte nach dem Zweiten Weltkrieg auch ungleiche Entwicklungsphasen in der Europäischen Union mitgemacht und konnten nur unterschiedlich den Fortschritt der EU mitgestalten.
Um die Vielgestaltigkeit der Rentenversicherungssysteme aufzeigen zu können, wurde das Augenmerk auf verschiedene Wohlfahrtsstaatstypen gelegt. Deutschland gehört zu den Staaten, welche als eins der ersten eine Rentenversicherung eingeführt haben und mit dem Bismarckschen System das Vorbild für viele Rentenmodelle bildeten. Schweden als eines der skandinavischen Modelle, welche bis in die 90-er Jahre hinein den Inbegriff der sozialen Sicherheit darstellte, soll eine Möglichkeit bieten, ein Bismarcksches Modell dem Beveridge Modell gegenüberzustellen. Polen schien aus mehreren Gründen für die Auswahl interessant zu sein. Zum einen ist Polen ein Land, das nach dem Zweiten Weltkrieg eine andere Entwicklung als die beiden westlichen Länder erfahren hat. Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus musste es sich neu orientieren. Der Transformationsprozess umfasst dabei alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche. Interessant dabei erscheinen auch der Transformationsprozess eines vormals sozialistischen Rentensystems und seine Neugestaltung.
8
Im Übrigen haben alle drei Länder, trotz unterschiedlicher
Alterssicherungssysteme, mit gleichen Herausforderungen zu kämpfen. Wie unterschiedlich oder wie ähnlich bestimmte Probleme gelöst werden, um die Effektivität der Rentenversicherungssysteme zu gewährleisten, soll in dieser Arbeit untersucht werden.
9
Teil I
Im Teil I dieser Arbeit wird zunächst die Entwicklung der europäischen Sozialpolitik und der Rahmen der Zusammenarbeit im Bereich der Alterssicherung dargestellt. Zu Beginn wird eine Auslegung des Begriffes der Effektivität in den Rentenversicherungssystemen erfolgen, welche die Basis für die weitere Ausführung bilden soll.
1. Was bedeutet Effektivität in den
Rentenversicherungssystemen?
Mit Effektivität wird das Verhältnis von erreichtem Ziel zum definierten Ziel bezeichnet. Ein Verhalten ist dann effektiv, wenn es ein vorgegebenes Ziel erreicht. Grundbedingung für das Erreichen von Zielen ist: zu wissen, welches Ziel man hat, was einen befähigt, dieses Ziel zu erreichen oder auch was ihn daran hindert. Effektivität heißt auch, richtige Entscheidungen zu treffen, die richtigen Dinge zu tun. Die Wirksamkeit des Tuns im Gesamtzusammenhang und damit die Orientierung auf das Ziel sind vorrangig 1 .
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die bestehenden Rentenversicherungssysteme in Deutschland, Polen und Schweden auf ihre Effektivität zu untersuchen. Die in dieser Arbeit zu untersuchende Effektivität der
Rentenversicherungssysteme setzt sich aus den vorgegebenen Rahmenprinzipien und Zielen der offenen Methode der Koordinierung zusammen. Effektive Rentenversicherungssysteme sind somit diese, welche die Angemessenheit der Renten bewahren. Dabei soll sowohl allen Menschen Zugang zu staatlichen und/oder privaten Rentensystemen geboten, die intergenerative Solidarität gefördert, als auch ein angemessener Lebensstandard nach der Pensionierung beibehalten werden können.
Von effektiven Rentenversicherungssystemen kann gesprochen werden, wenn die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme erhalten bleibt. Dabei spielt unter anderem die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik eine wesentliche Rolle, wobei
1 Definition aus: www.wikipedia.org
10
einerseits ein hohes Beschäftigungsniveau erreicht und andererseits die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte gefördert werden soll. Letzten Endes sind Rentenversicherungssysteme dann effektiv, wenn sie auf veränderte Bedürfnisse der Wirtschaft, Gesellschaft und des Einzelnen reagieren und dementsprechend modernisiert werden. Dabei sollen die Rentensysteme mit den Erfordernissen der Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt vereinbar sein. Die Arbeitsmarktmobilität innerhalb der EU muss berücksichtigt werden damit keine unangemessenen Einbußen bei Rentenansprüchen entstehen. Transparenz und Anpassungsfähigkeit der Rentenversicherungssysteme, die sowohl das Vertrauen der Bürger in die Systeme erhalten als auch ein effizientes Monitoring der Rentenpolitik erlauben, tragen zur Effektivität eines Rentenversicherungssystems ebenfalls bei 2 . Die auf diese Weise definierte Effektivität soll das Output dieser Arbeit bilden.
2. Entwicklung der europäischen Sozialpolitik
Die Idee, eine Integration der Staaten Europas wirtschaftlich anzutreiben, führte 1957 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, die ursprünglich „nur“ eine Wirtschaftsgemeinschaft war.
Soziale und sozialpolitische Fragen spielten zunächst nur eine sehr untergeordnete Rolle. Eine Harmonisierung der Sozialsysteme wurde zu der Zeit nicht als wünschenswert gesehen, so dass die Sozialpolitik auf europäischer Ebene nur als ein Nebenprodukt zu dem vorrangigen Ziel einer Wirtschaftsunion zu verstehen war. Jegliche Kompetenzen der EG, harmonisierende Normen auf dem Gebiet der Sozialpolitik zu erlassen, wurden nur sehr vorsichtig bestimmt. Auch der 1960 gegründete Europäische Sozialfonds hatte nur eine marginale Funktion. Das maßgebliche Ziel war die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Bei politischen und gesellschaftlichen Fragen, welche die nationale Sozialpolitik weitestgehend gestalten, wurde die Entscheidungskraft den Mitgliedsstaaten überlassen. Somit konnte die Souveränität der Mitgliedsstaaten in der internen Politikgestaltung bewahrt werden.
2 Europäischer Rat: Brüssel 23.11.2001, Nr. 14098/01: Qualität und langfristige Finanzierbarkeit
der Altersversorgungssysteme. Gemeinsamer Bericht über Zielsetzungen und Arbeitsmethoden im
Bereich der Renten.
11
Die europäische Sozialpolitik entwickelte sich nur sehr langsam. Sie beschränkte sich auf soziale Fragen, welche sich im Zusammenhang des freien Personenverkehrs herausgebildet haben.
Anfänglich fanden sich nur zwei sozialrechtlich relevante Vorschriften im EG-Vertrag - im Artikel 119 (141 neue Fassung) 3 wird Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Arbeitsentgelt vorgeschrieben und im Artikel 51 (42 neue Fassung) 4 wird auferlegt, Rechtsregeln zu erlassen, die dafür sorgen, dass keinem Arbeitnehmer sozialrechtliche Nachteile entstehen, wenn sie die im Artikel 48 (neue Fassung 39) 5 vorgesehene Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Derartige Nachteile könnten beispielsweise durch Ausfälle von Versicherungszeiten in der heimischen Rentenversicherung während einer Beschäftigung im EU-Ausland entstehen.
Erst in den 70-er Jahren, verursacht durch die wirtschaftliche Rezession und den Anstieg der Arbeitslosenquote in Westeuropa, gewannen die Aufgaben im Bereich der Sozialpolitik an Bedeutung.
In der Verordnung 1408/71 6 sowie der dazugehörigen Durchführungsverordnung 574/72 7 wurden Regelungssysteme errichtet, welche den Arbeitnehmern das Recht auf soziale Sicherung gewährleisten, wenn sie innerhalb der EU zu- oder abwandern, um in einem anderen Mitgliedsstaat zu leben und zu arbeiten. Die von der EG-Kommission ausgearbeitete Charta sozialer Grundrechte für Arbeitnehmer 8 wurde 1989 von elf Mitgliedsstaaten verabschiedet, blieb jedoch rechtlich unverbindlich. Im Vorfeld wurde dabei zum ersten Mal die Grundlage einer „Konvergenzstrategie“, welche gemeinschaftliche, soziale Standards unter Vereinbarung einer gemeinsamen Richtung verwirklichen sollte, diskutiert. Rechtlich unverbindlich folgte daraus 1992 die Empfehlung des Rates zur Annäherung der Sozialpolitik in allen Bereichen der sozialen Sicherungssysteme
3 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Konsolidierte Fassung, Amtsblatt Nr. C
325 vom 24. Dezember 2002
4 ebenda
5 ebenda
6 Europäischer Rat: Brüssel 14.06.1971, Nr. 1408/71: Verordnung des Rates zur Anwendung der
Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der
Gemeinschaft zu- und abwandern [Amtsblatt L 149 vom 5.7.1971].
7 Verordnung des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die
Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren
Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, Verordnung (EWG) Nr.
574/72
8 Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer, Strassburg, 1989
12
der Mitgliedsstaaten 9 . Diese Empfehlung stieß jedoch auf Widerstand seitens der Mitgliedsstaaten. Von der Kommission wurden nur Länderberichte über die nationalen Sozialsysteme, ohne nähere Kriterien, erstellt. Zu einer Kompetenzerweiterung kam es erst 1992 mit dem Vertrag von Maastricht. Gemäß Artikel 137 III 10 darf der Rat einstimmig Richtlinien zur „sozialen Sicherheit und zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer“ verabschieden. Das Erfordernis der Einstimmigkeit sowie der Widerstand der Mitgliedstaaten gegen verbindliche Sozialregeln sind jedoch noch zu groß, so dass von diesem Artikel kein Gebrauch gemacht worden ist.
Die soziale Beträchtlichkeit in der Gemeinschaft wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam 1999 erheblich verstärkt. Als Ziel europäischer Sozialpolitik wurde im Artikel 136 die „Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, (…) angemessener sozialer Schutz, (…) dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen“ 11 benannt. Obwohl für den Bereich der Sozialpolitik weiterhin die Mitgliedsstaaten zuständig sind, kann die Gemeinschaft Anregungen und Impulse bei der Anpassung der Sozialsysteme an veränderte Rahmenbedingungen geben. In ihrem Bericht über die soziale Sicherheit in Europa stellte die Kommission vier sozialpolitische Ziele dar, die die soziale Sicherheit in der EU modernisieren sollten. Zu diesen Zielen gehört:
1. Dafür zu sorgen, dass Arbeit sich lohnt und dass das Einkommen gesichert ist
2. Die Renten sicher und die Rentensysteme langfristig finanzierbar machen 3. Die soziale Eingliederung fördern
4. Eine hohe, Qualitätsansprüchen genügende und langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung sichern 12 .
9 Europäischer Rat: Brüssel 27.02.1972, Nr. 92/442: Empfehlung des Rates über die Annäherung
der Ziele und der Politiken im Bereich des sozialen Schutzes.
10 Vertrag über die Europäische Union, Maastricht 1992
11 Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge
zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender
Rechtsakte. Amtsblatt Nr. C 340 vom 10. November 1997
12 Europäische Kommission: Brüssel 21.03.2000, Nr.: 2000/163: Bericht über die soziale Sicherheit
in Europa 1999, S. 19 ff.
13
Auf der Konferenz von Lissabon im März 2001 wurde vom Rat eine Studie über die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive in Auftrag gegeben. Diese Studie stellte den Ausgangspunkt für die strategische Kooperation, die so genannte „Offene Methode der Koordinierung“ dar. Dabei sollen auf der Grundlage von gemeinsam entwickelten Kriterien und Zielvorgaben, nationale Aktionspläne über das Erreichen dieser Ziele in einzelnen Mitgliedsstaaten in verschiedenen Bereichen der Sozialpolitik erstellt werden. Um die Mitwirkung der Mitgliedsstaaten bei der Ausarbeitung nationaler Reformvorhaben zu verbessern, wurde der Europäische Sozialausschuss ins Leben gerufen. Mit der Einrichtung des ESSA sowie der damit verbundenen Möglichkeit, Empfehlungen für einzelne Mitgliedsstaaten auszusprechen, wurde der politische Druck zur Zusammenarbeit erhöht. Dadurch konnte der Eindruck gewonnen werden, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten im Zeitalter der Globalisierung den Abstimmungsbedarf stärker spüren und schneller als bisher zur Kooperation bereit sind. Ferner wurde erkannt, dass die Sozialpolitik nicht mehr als Nebenprodukt zu der Wirtschaftspolitik angesehen werden kann, sondern dass beide unmittelbar auf die Entwicklung der Europäischen Integration und des europäischen Wachstums einwirken. Auch wenn die Kompetenzen im Bereich der Finanzierbarkeit und der Regelung in den Mitgliedsstaaten bleiben werden, sind nötige Reformprozesse ohne eine „europäische“ Zielvorgabe nicht wirklich durchführbar, um konkurrenzfähig auf dem wirtschaftlichen Markt bleiben zu können.
Der Kern der Europäischen Sozialpolitik jedoch ist und bleibt das Ziel der engen Zusammenarbeit, Austausch von erprobten und wirksamen Methoden zur Lösung sozialer Probleme und nicht die Vereinheitlichung von sozialen Modellen und Lösungen.
3. Aktuelle Zusammenarbeit im Bereich der Alterssicherung - die
„Offene Methode der Koordinierung“
Auf dem EU-Gipfel in Lissabon im März 2000 wurde im Rahmen der Lissabon-Strategie die offene Methode der Koordinierung im Bereich der sozialen Eingliederung als wichtigstes Instrument für die Zusammenarbeit im sozialen Bereich festgesetzt.
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Katharina Goczol, 2006, Effektivität der Rentenversicherungssysteme: Vergleichsanalyse am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, Polen und Schweden, München, GRIN Verlag GmbH
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