GLIEDERUNG
GLIEDERUNG. 1
1. EINFÜHRUNG 2
2. GERECHTIGKEITSVERSTÄNDNIS IM WANDEL DER ZEIT. 3
2.1 Suum Cuique Nikomachische Ethik - gerechtigkeitstheoretische Wurzeln 3
2.2 Scholastische Weiterentwicklung. 4
2.3 Von Gerechtigkeit, Gleichheit und Glück - Utilitarismus. 4
2.4 Wohlfahrtstheorie 6
3. JOHN RAWLS - GERECHTIGKEIT ALS „FAIRNESS“ 6
3.1 Urzustand und der Schleier des Nichtswissens. 6
3.2 Gerechtigkeits-, Unterschiedsprinzip und Maximin-Strategie. 7
3.3 Achillessehnen des Rawlsschen Systems - kritische Positionen. 8
4. VERTEILUNGSPRINZIPIEN ALS ROHBAU SOZIALER GERECHTIGKEIT 9
4.1 Leistungs-, Start-, Bedarfsgerechtigkeit und Sozialprinzip 10
4.2 Zwischen Szylla und Charybdis - Eine Gegenüberstellung 10
5. PRAXISMODELLE STAATLICHER EINWIRKUNG 11
5.1 Angewandte Umverteilungspolitik zur Herstellung von Startgerechtigkeit 12
5.2 Inzidenzanalyse steuerpolitischer Maßnahmen 12
5.3 Staatliche Sicherungspolitik. 14
6. HERAUSFORDERUNG GLOBALISIERUNG - EINE SCHLUSSBETRACHTUNG. 15
7. LITERATURVERZEICHNIS 18
1. Einführung
Eine Parabel: U ist auf der Suche nach einer wissenschaftlichen Hilfskraft und lädt auf die Ausschreibung hin A, B und C zu Vorstellungsgesprächen ein. U stellt fest, dass A, B und C indifferent in ihrem Bestreben sind, die Stelle zu bekommen. Ebenso schätzt U die von A, B und C zu erwartende Arbeitsleistung pro Lohneinheit gleichwertig ein. Unterschiede stellen sich nur wie im Folgenden beschrieben dar: Alle drei Aspiranten sind arm, A jedoch der Ärmste. B hingegen ist zwar reicher als A, verarmte jedoch erst in letzter Zeit. Da A und C sich schon an die Armut gewöhnt haben ist B daher der Unglücklichste unter den Dreien. U erfährt im Gespräch mit C, dass dieser unter einer chronischen, stoisch ertragenen Krankheit leidet und mit dem HiWi-Lohn eine heilende Therapie bezahlen könnte [vgl. Sen (1999, S.71f.)].
Es ist unschwer von diesem Beispiel abzuleiten, wie sehr das Problem einer gerechten Entscheidung abhängig von den ihr zugrunde liegenden Informationen und der individuellen Gewichtung einzelner Aspekte dieses Informationspools ist. So ist im vorliegenden Fall A aus Gesichtspunkten ausgleichender materieller Gerechtigkeit der Job zuzusprechen. B hätte ihn nach einer klassisch utilitaristischen Argumentationsweise gemäß Lust und Glück als Gerechtigkeitsmaßstab verdient. C hingegen sollte den Zuschlag bekommen, orientierte sich U an Gerechtigkeitsvorstellungen bezüglich der Lebensqualität von Menschen.
Seitdem Menschen in gemeinsamer, aber unterschiedlicher Anstrengung und Leistungsfähigkeit Güter produzieren und Dienstleistungen erbringen, stellt sich die Frage nach dem Verfügungsrecht der Beteiligten an dem Arbeitsergebnis, dem Sozialprodukt. Je arbeitsteiliger der Produktionsprozess, je unterschiedlicher die Leistungsbeiträge nach Art, Qualität und Quantität, je heterogener die Gesellschaftsstruktur, desto dringlicher stellt sich die soziale Frage - das Problem der gerechten Verteilung von Lasten und Erträgen dieser Zusammenarbeit. Die der Arbeit zugrunde liegende Kapazitätsrestriktion von 15 DIN A4 Seiten lassen dem Autor die Wahl zwischen der Darstellung von Eisbergspitzen einzelner Themenbereiche oder vieler weißer Flecken bei der Behandlung der Thematik. In vorliegender Arbeit wurde daher versucht zu Gunsten des Anspruches auf Vollständigkeit und zu Lasten wissenschaftlicher Detailtiefe einen Kompromiss zu finden. Aufgrunddessen wird wohl der eine Leser Abraham Maslow, der andere Adam Smith und der Dritte vielleicht das Höhlengleichnis in dieser Arbeit vermissen. Außerdem ist anzumerken, dass - nach Ansicht des Autors - zu einer hinreichenden Analyse und Bewertung der Frage, wie Soziale Gerechtigkeit mit ökonomischen Problemstellungen in Symbiose gebracht werden kann, eine Darstellung philosophischer, politischer und zeitgeschichtlicher Zusammenhänge der Dogmenhistorie Sozialer Gerechtigkeit auch in einem volkswirtschaftlichen Pamphlet unerlässlich ist. Insofern sei im Hinblick auf ein ganzheitliches Ergebnis der anfänglich eher sozialphilosophische Ansatz dieser Arbeit nachzusehen.
2. Gerechtigkeitsverständnis im Wandel der Zeit
„Soziale Gerechtigkeit ist, dass jeder nach seinen Fähigkeiten leben kann und nach seinen Möglichkeiten unterstützt wird“ [Bundeskanzler Gerhard Schröder, Parteitag Bochum am 17.11.2003]. Sowohl diese Aussage als auch die nebenstehende Grafik erlauben Einsicht in theoretische und praktische Divergenz materieller Verteilungsgerechtigkeit in der BRD (der Mikro-
thäus Evangelium (7,12)]. Ohne dabei in die Versuchung zu geraten, Kant als Plagiat des Neuen Testaments abzuschmettern, tritt in dieser Definition sowohl die äußerst lange Halbwertszeit als auch der stark subjektive Charakter des Begriffs Gerechtigkeit zutage. Nachfolgend wird ein Überblick über die Entwicklungsgeschichte der Gerechtigkeit gegeben.
2.1 Suum Cuique & Nikomachische Ethik - gerechtigkeitstheoretische Wurzeln
Im römischen Gerechtigkeitsdiskurs um das Suum Cuique (Jedem das Seine) schreibt der Jurist Ulpian 200 n.Chr.: “Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem sein Recht zuteil werden zu lassen“ [Herfeld (2001, S.119)]. Suum Cuique ist insofern allerdings zweistufig zu betrachten, als es zum Einen um die Zuweisung von Rechten, zum Anderen vor allem um deren Erfüllung geht. Suum Cuique ist vor dem Hintergrund eines nach Bedürfnis, Leistung oder Aufwand differenzierten Suum auch heute noch als elementarer Gerechtigkeitsgrundsatz, insbesondere in der katholischen Soziallehre, anerkannt - zeitweilig jedoch auch von gesinnungsver-wandten politischen Parteien in seiner Bedeutung mehr oder weniger vage ausgelegt. Wesentlich differenzierter argumentiert Aristoteles in seiner Nikomachischen Ethik. Das Ganze existiert für ihn früher als das Einzelne und demzufolge steht der Staat vor dem Individuum [vgl.Kramer (1992, S.29ff.)]. Die Iustitia Legalis, die Gesetzesgerechtigkeit, unterscheidet er von der Iustitia Particularis. Wie der Einzelne Teil des Ganzen ist, so ist die partikulare Gerechtigkeit auch Teil der Vollkommenen. Iustitia Particularis spaltet sich weiter in Iustitia Distributiva, Lehre der Gerechtigkeit im freien Wirtschaftsverkehr, und Iustitia Commutativa, Lehre der Verteilungsgerechtigkeit. Es lässt sich also schlussfolgern, dass gemäß legaler Gerechtigkeit in der Nikomachischen Ethik der Bürger dem Staat als Ganzes verpflichtet ist. Legale Gerechtigkeit ist soziale Gerechtigkeit. Analog dazu ist auch der partikularen Gerechtigkeit ein enger Bezug zur sozialen Gerechtigkeit zuzusprechen.
Geht es bei der Iustitia Distributiva um die Zuteilung von Seiten der Gemeinschaft an das einzelne Mitglied, so dient die Iustitia Commutativa über den Umweg der Selbstgenügsamkeit eher sozialer Wohlfahrt [vgl.Kramer (1992, S.37f.)].
2.2 Scholastische Weiterentwicklung
Da der Mensch in der Gemeinschaft von Menschen lebe, sei der Einzelne auch dem Ganzen gegenüber verpflichtet, argumentiert der Scholastiker Thomas von Aquin in seiner mehrbändigen Abhandlung Summa Theologica. „Das Gut jeder Tugend kann in Beziehung gesetzt werden zum Gemeinwohl, sei es jene, die den Menschen zu sich selbst ordnet, sei es jene, die seine Beziehung ordnet zu irgendwelcher anderen Einzelperson. Darauf zielt die Gerechtigkeit“ [Thomas von Aquin, II-II, 58,5 Bd. 18, S.33]. Die Gesetzesgerechtigkeit ist nach diesem Verständnis die höhere Tugend, ihrem Wesen nach verschieden von allen anderen und leitet alle auf das eine Ziel des Gemeinwohls hin. Deutlich von der Gemeinwohlgerechtigkeit zu unterscheiden steht die Einzelgerechtigkeit nach Aquin aber gleichsam keineswegs im Widerspruch zu dieser. Eine Einzelgerechtigkeit sei nicht die Gerechtigkeit, die ein einzelner besäße, sondern seine Gerechtigkeit
(verhältnisbestimmende Beziehung) auf der anderen. Der eklatante Unterschied von Aquin’s Gerechtigkeitsparadigma zu gegenwärtigen Betrachtungen liegt jedoch in der begrifflichen Trennung von austeilender- und Gemeinwohlgerechtigkeit. Wohingegen in der Neuzeit eine Art Verschmelzung beider Elemente stattfindet, lässt er eine Verhältnisinduktion vermissen. Ob „das Rechtsverhältnis zwischen Einzelmensch und Gemeinschaft immer der Rückorientierung an der Umwelt bedarf“ bleibt bei Aquin ungeklärt [Kramer (1992, S.43f.)].
2.3 Von Gerechtigkeit, Gleichheit und Glück - Utilitarismus
Man nehme an, Person A und Person B besitzen die gleichen Warenkörbe an Gütern. A ist mit der Ausstattung des Warenkorbes aufgrund seiner feudalen Biographie und seinem daraus resultierenden erlesenen Geschmack aber verglichen mit B unzufrieden - A liegt also (im ökonomischen Terminus) auf einem geringeren Nutzenniveau als B. Liegt in dieser Gleichheit der Ausstattung gepaart mit der Ungleichheit des erreichten Nutzens also eine Ungerechtigkeit? „The greatest happiness of the greatest number is the foundation of morals and legislation“ [Bentham (1789, S.142)] wird oftmals als Kernsatz des Utilitarismus betrachtet. Jeremy Bentham (1748-1832), Moralphilosoph und Urvater des Utilitarismus, macht in der utilitaristischen Ethik die moralische Bewertung von Handlungen an ihren Folgen fest, wobei er als Kriterium für moralisch richtiges Handeln die Förderung des allgemeinen Nutzens - in unterschiedlichen Spielarten - ansieht. Die klassisch utilitaristische Formel ließe sich also als jede Entscheidung oder Handlung darstellen, die anhand der Gesamtmenge des von ihr erzeugten Nutzens zu beurteilen
ist [vgl. Sen (1999, S.77)]. „Nature has placed mankind under the governance of two sovereign masters , pain and pleasure. It is for them to point out what we ought to do, as well as to determine what we shall do“ [Bentham (1789, S.31)].
Das Nutzenprinzip ist Ausgangspunkt aller Überlegungen, jede Handlungsmaxime enthält hedonistisches Kalkül. Diese Überlegungen haben nicht nur die Ära der neoklassischen Ökonomie eingeläutet, sondern sind bis heute Grundlage jeder mikroökonomischen Präferenztheorie. Die Gerechtigkeitsdiskussion erhält mit dem Utilitarismus und dessen Vorstellung saldierter Freuden- und Leidensmomente eine völlig neue, extrem subjektive Dimension. Der Fokus liegt nun nicht mehr ausschließlich auf materiell zu verteilenden Gütern wie Besitz und Einkommen sondern orientiert sich ebenso an nicht Greifbarem wie Gesundheit, Freizeit, Selbstverwirklichung oder gar Glücksgefühlen. Es ist für die utilitaristische Perspektive beispielsweise bedeutungslos, ob der Nutzen eines sadistisch veranlagten hungernden Menschen durch Nahrungsmittelentzug oder durch Folterung einer reichen Person (also Auslebung der sadistischen Triebe der armen Person) erhöht wird. In beiden Fällen ist (ex-post gesehen) das Nutzenniveau jeder der beiden Personen gleich hoch, so dass der Utilitarismus indifferent zwischen beiden Möglichkeiten bleibt. [vgl. Kern (1994, S.172 f.)]. Nutzentheoretisch ist die Gesamtheit aller Menschen in einer ungerechten Gesellschaft eindeutig unglücklicher als sie sein könnte.
Utilitaristischen Ethiken wird häufig vorgeworfen, sie könnten die Forderungen der Gerechtigkeit nicht berücksichtigen. Dies liegt letztlich jedoch an Mess- und Gewichtungsproblematiken nutzentheoretischer Überlegungen. Zu evaluieren, ob diejenigen, die von Familie und Umwelt zu sozialem Verhalten, Kunstverständnis, materieller Anspruchslosigkeit usw. erzogen wurden, gegenüber denen im Vor- oder Nachteil sind, die aufgrund andersartiger Erziehung und Erfahrung ihre ganze Energie in beruflichen Erfolg, Macht und Vermögen gesetzt haben, ist utilitaristisch betrachtet unmöglich [vgl. Koch (1982, S.136 f.)]. Was nach leistungsprinzipiellen Kriterien objektiv auf einer höheren Qualitätsebene einzustufen ist, stellt für den Utilitaristen schlichtweg ein Objektivierungsproblem dar. Ebenso führen unterschiedliche Präferenzen gegenüber Arbeit und Freizeit, Spar- und Investitionsneigung, Mobilitäts- und Risikobereitschaft zu differierenden Vorstellungen von einem glückseligen oder nutzenmaximalen Leben. Die objektive Unvergleichbarkeit in der Präferenztheorie wirft mit der Beantwortung einer Frage 100 neue auf. Will man Präferenzen einordnen oder bewerten muss man wissen wieso sie existieren -Erbmasse, Sozialisation oder Schichtbewusstsein?
Arbeit zitieren:
Diplomökonom Felix Genze, 2004, Das Problem sozialer Gerechtigkeit in der ökonomischen Theorie, München, GRIN Verlag GmbH
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