Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 3
2. Historische Betrachtungen als Grundlage des normativ-
ontologischen Wissenschaftsansatzes 5
2.1 Das Politikverständnis von Platon und Aristoteles 5
2.1.1 Grundzüge der Lehre Platons 6
2.1.2 Die Philosophie des Aristoteles 7
2.2 Der Politikbegriff im Mittelalter 8
3. Erkenntnisziel und Erkenntnisinteresse des praktisch-
philosophischen Wissenschaftsansatzes heute 10
3.1 Ontologie als Grundlage normativer Theorien 11
3.2 Handeln’ als Erkenntnisziel 12
3.3 Die Aufgabe der Wissenschaft und Wissenschaftler 12
4. Methoden des praktisch-philosophischen
Wissenschaftsansatzes 15
4.1 Topik 15
4.2 Hermeneutik 16
4.3 Phänomenologie 17
5. Kritik am normativ-ontologischen Wissenschafts-
ansatzes 19
6. Zusammenfassung 21
7. Literatur 23
2
1. Einleitung
Der normativ-ontologische Wissenschaftsansatz und seine Grundlagen ist Thema dieser Ausarbeitung. Er „umfasst politische Theorien vom restaurativen Konservatismus bis zum konservativen Liberalismus“ (HOLTMANN 1986: 571). Seine Vertreter (Hennis, Oberndörfer, Maier, Schab u.a.) sind insbesondere Anhänger der Freiburger Schule.
Die Bezeichnungen dieses Wissenschaftsansatzes variieren. Mal wird er als ‚normativer’ Theorieansatz, mal als ‚normativ-ontologischer’ Ansatz und ein weiteres mal, vorwiegend von seinen Vertretern selber, als ‚praktischphilosophischer’ Ansatz bezeichnet. Ich benutze in dieser Hausarbeit die Titulierung ‚normativ-ontologisch’ aus folgendem Grund: Diese Bezeichnung spiegelt nach m.E. die ontologische Komponente des Ansatzes, d.h. die Annahme, dass ein Sinn des menschlichen Seins existiert, ebenso wieder wie die normative, d.h. die wertende Komponente. Entsprechend des Zieles dieser Hausarbeit, die Erarbeitung der Grundlagen des normativ-ontologischen Wissenschaftsansatzes darrf eine historische Betrachtung der Lehre Platons sowie die Philosophie von Aristoteles nicht fehlen, denn Vertreter der normativ-ontologischen Ausrichtung beziehen sich auf diese obengenannten historischen Grundlagen. Eine Darstellung der Philosophie des Aristoteles und die Grundzüge der platonschen Lehre finden sich in Kapitel 2 ebenso wie eine kurze Beschreibung des Politikbegriffes im Mittelalter. Ohne diese Darstellung wäre der normativ-ontologische Wissenschaftsansatz nur schwer zu verstehen.
Der normativ-ontologische bzw. praktisch-philosophische Wissenschaftsansatz kann nicht als homogenes Ganzes bezeichnet werden, sondern innerhalb dieser Theoriebildung haben sich eine Reihe Einzeltheorien herausgebildet, denen einige Gemeinsamkeiten zu eigen sind, die gleichzeitig die Grundzüge
des Wissenschaftsansatzes ausmachen. In Kapitel 3 werden diese Grundzüge genauer beleuchtet. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass auch der Rückbezug auf Platon und Aristoteles eine Gemeinsamkeit der praktischphilosophischen Theorieansätze ist.
Einen Theorieansatz kann man natürlich nur schwerlich ohne die Methoden, dessen er sich bedient, betrachten. In Kapitel 4 werden diese Methoden -Hermeneutik, Topik, Phänomenologie - allerdings in knapper Form vorgestellt, da schon alleine eine ausführliche Darstellung der Phänomenologie den Rahmen dieser Arbeit bei weitem sprengen würde. Die Kritik an diesem Ansatz findet ihren Platz unter Punkt 5 dieser Ausarbeitung, allerdings verzichte ich im wesentlichen auf die Kritik aus anderen Theorierichtungen, da eine solche, ohne Vorstellung der Ansätze nach m.E. nicht konstruktiv wäre.
Im Punkt Zusammenfassung’ versuche ich noch einmal die wesentlichen Merkmale dieses Ansatzes kurz und knapp zu benennen.
2. Historische Betrachtungen als Grundlage des normativ-ontologischen Wissenschaftsansatzes
Die meisten normativen Theorien haben nach dem Zweiten Weltkrieg versucht, „an die klassische aristotelische Theorie der Politik wiederanzuknüpfen“ (BEYME 1986: 23). Die Vertreter des praktischen Wissenschaftsansatzes wollen Aussagen zu Wert- und Sinnfragen machen, was von eh und je auch der Zweck der klassischen politischen Philosophie ist. Die Anhänger des normativ-ontologischen Wissenschaftsansatzes beziehen sich auf die philosophischen Grundlagen von Aristoteles und Platon. Thomas von Aquin brachte die praktische Philosophie bedingt wieder zur Renaissance und auch in der Neuzeit sind normativ-ontologisch ausgerichtete Theorieansätze vorhanden. Daher ist es unabdingbar, um normative Theorien zu verstehen, einen Rückblick auf die aristotelische Politik zu unternehmen.
2.1 Das Politikverständnis von Platon und Aristoteles
Aristoteles wurde 384 v. Chr. geboren, trat im Jahre 367 in die Akademie des Platon ein und war dessen bekanntester Schüler. Auf ihn kann man sich nicht berufen, wenn man sich nicht auch mit Platon befasst hat. Der antike Politikbegriff, den ich im folgenden durch die Philosophie Platons und Aristoteles erläutern werde, zielte neben der Erhaltung des Lebens auch auf die Sicherung „eines menschlichen, guten Lebens in Freiheit und Tugend“ (BEYME 1986: 20) ab.
2.1.1 Grundzüge der Lehre Platons
Platon vertrat die Meinung, dass alle empirischen Gegenstände und Vorgänge wandelbar seien und postulierte so unwandelbare Ideen, um die Möglichkeit gesicherten, beständigen Wissen darzutun. Eine Sonderstellung unter seinen Ideen nahm die Idee des GUTEN ein. Sie hatte nach Platon die Funktion, die Brauchbarkeit der anderen Ideen in Theorie und Praxis zu gewährleisten, um den Missbrauch von Wissen und Fähigkeiten zu verhindern und um die richtige Ziel-Mittel-Relation für konkrete Einzelfälle zu bestimmen. Seine Philosophie geht davon aus, das Ideen unwandelbar und ewig sind. Sie können daher nicht verändert werden, man kann in sie nicht verändernd eingreifen. Allein das Betrachten dieser festgelegten Ideen nannte Platon ‚Theorie’ und nur in diesen Theoriebereich sei, seiner Meinung nach, ein gesichertes Wissen möglich.
Die Wahrnehmung der Sinneswelt dagegen sei wandelbar und vergänglich. In diesem Bereich gibt es Meinungen und hier besteht auch die Möglichkeit zu handeln, einzugreifen und zu verändern. Als Prinzip des Handelns sah Platon die Seele. Sie sei durch den Antagonismus von Neigung und Vernunft bestimmt. Den Bereich des Handelns bezeichnet Platon als ‚Praxis’. Der Mensch sei ein Wesen, das nach Vollkommenheit strebt und dementsprechend richtet er sein Handeln danach aus, indem er in der Lage ist, „das Wesen der Dinge zu erkennen“ (ROHE/BUHR 1986: 47). Die Ideen entwickeln „eine richtungsweisende lenkende, eine ‚normative’ Kraft ... und (bringen - d.Verf.) damit eine gewisse Ordnung in das soziale Sein“ (ROHE/BUHR 1986: 48). Die Praxis wird davon allerdings nicht berührt, da Praxis bedeutet „im Wissen um die Normen sein Handeln in der Realität nach eigener freier Entscheidung einzurichten“ (ROHE/BUHR 1986: 48).
Arbeit zitieren:
Ulrike-Anna Kindler, 1990, Der normativ ontologische Wissenschaftsansatz und seinen Grundlagen, München, GRIN Verlag GmbH
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