Ein Vergleich zwischen Rousseaus Zivilreligion und Religion aus heutiger Sichtweise


Seminararbeit, 2006

18 Seiten, Note: 2+


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Leben und Werdegang von Rousseau

2 „Von der bürgerlichen Religion“

3 Betrachtung von Religion im 21. Jahrhundert

4 Resümee

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Beschäftigung mit dem Ursprung und Sinn des menschlichen Lebens sowie der Natur- und Tierwelt scheint ein Grundbedürfnis der Menschheit zu sein. Religiöse Deutungssysteme sind eine Möglichkeit, wie Menschen versuchen, ihre Welt und den sie umgebenden Kosmos zu verstehen. Jedoch gibt es viele verschiedene religiöse Systeme und jedes versucht auf seine Art und Weise, Ursprung und Bedeutung der menschlichen Existenz zu erklären. Letztlich gibt es keine Kultur bzw. keinen Kulturkreis, der gänzlich ohne eine Religion auskommt. So findet beispielsweise der staatlich verordnete Atheismus sozialistischer Staaten keinen Rückhalt in der traditionell gläubigen Bevölkerung.[1] Das Wort Religion leitet sich vom lateinischen religio ab und bedeutet Gottesfurcht. In vielen anderen religiösen Systemen wie dem Buddhismus oder Hinduismus findet sich allerdings kein adäquates Wort für das im mitteleuropäischen Sprachraum gebräuchliche Wort Religion.[2] Im westlichen Kontext bezeichnet Religion einen „Oberbegriff für verschiedene Arten transzendentaler Systeme, die sich durch ein philosophisch-mythologisches Denkgebäude (…) auszeichnen“[3].

In der vorliegenden Arbeit soll sich aufgrund der Vielfalt und Komplexität religiöser Systeme auf Religion aus westlicher Sicht konzentriert werden. Im christlich geprägten Abendland versuchten diverse Philosophen, immer wieder den vorherrschenden christlichen Glauben zu analysieren, zu kritisieren oder sogar nach eigenen Vorstellungen zu modifizieren. Auch Rousseau gehört zu denjenigen Denkern, die die verschiedenen religiösen Deutungssysteme von der Antike bis ins 18. Jahrhundert näher betrachtet hatten. Er ging so weit, dass er im Rahmen seines Werks Du Contrat Social eine neue Definition bzw. Vorstellung von Religion, die mit den Idealen des im Gesellschaftsvertrag entwickelten Staates konform gehen, konzipierte. Auf den folgenden Seiten soll Rousseaus Ansicht von Religion mit der heutigen verglichen werden.

Dem Hauptteil der Arbeit wird eine kurze Biographie über Rousseau vorangestellt, um besser die Zusammenhänge zwischen seinem Leben und der in seinem Werk Du Contrat Social entwickelten Religion zu verstehen. Der Schwerpunkt liegt auf dem achten Kapitel, in welchem Rousseau „Von der bürgerlichen Religion“[4] schreibt.

1 Leben und Werdegang von Rousseau

Rousseau ist ein wichtiger Denker des 18. Jahrhunderts, der unter anderem dadurch auffällt, dass er nicht, wie viele seiner Zeitgenossen, eine klassische akademische Ausbildung genoss und zudem eher der proletarischen Schicht entstammte und letztlich nie bürgerlich wurde. Rousseau, der am 28. Juni 1712 in Genf als Sohn eines Uhrmachers geboren wurde, steht geistig zwischen der Zeit des Rationalismus und der Aufklärung. Als sechzehnjähriger flieht er aus Genf, „um eine lebenslange Wanderschaft zu beginnen“[5]. Auch beruflich war sein Leben von Unruhe geprägt: Er versucht sich als Bediensteter, als Sekretär und als Musiklehrer. In Annecy lernt er Madame de Warens, eine vornehme katholische Dame, kennen, durch deren Einfluss er zum Katholizismus konvertiert ist. Es sei darauf hingewiesen, dass er später dem Katholizismus wieder abschwört, da es unter anderem zu persönlichen und religiösen Auseinandersetzungen zwischen ihm und der Kirche von Genf gekommen war.[6] Fortan erscheint Rousseau die protestantische Kirche sowohl in persönlicher als auch in religiöser Hinsicht sympathischer.[7]

Rousseaus Wandertrieb konnte ihn auch nicht ewig im Hause bei Madame de Warens halten, sein Ehrgeiz treibt ihn nach Paris. In Paris findet Rousseau schnell neue Freunde, vor allem im Kreis der Enzyklopädisten um Denis Diderot und Jean Le Rond d’Alembert. Bald beginnt er sich von Paris innerlich zu lösen, da er „unter dem Zwang zur Verstellung und Heuchelei“[8] zu zerbrechen droht.

Ein Höhepunkt in Rousseaus Leben sollte sein, als er im Jahre 1749 an der Ausschreibung der Akademie von Dijon zu der Frage, „ob der Fortschritt der Künste und Wissenschaften dazu beigetragen hat, die Sitten zu reinigen“[9], teilgenommen hat. Rousseaus Beitrag gewinnt den Preis und der einst unbekannte Autor wird über Nacht berühmt. Doch sein ruheloses und angefochtenes Leben, welches schließlich in Verfolgungswahn und Wahnsinn sein Ende finden sollte, geht weiter.[10] Als ihm nach einem erneuten Erfolg in der Pariser Gesellschaft mit seiner Oper Le devin de village eine königliche Pension angeboten worden ist, lehnt er diese bewusst ab. „Er will nicht mehr abhängig sein“[11] ; er trägt fortan bürgerliche Kleidung und bestreitet seinen Lebensunterhalt mit Notenschreiben. Obgleich er nun aufgrund seiner Berühmtheit alles besitzen könnte, lehnt er „brüsk“[12] den Ruhm und die damit verbundene Abhängigkeit ab. Er wohnt weiterhin in Paris, obwohl ihm die Stadt mittlerweile „hassenswert“[13] erscheint. Er denkt sogar über einen Umzug nach Genf, welches er voller Verbitterung in seinen Jugendjahren verlassen hat, nach. In Paris hat sich währenddessen langsam der Bruch mit dem Kreis der Enzyklopädisten vollzogen und die Stadt ist für ihn immer uninteressanter geworden. Es zieht ihn in die Provinz, wo er sich verstärkt dem Schreiben widmet. 1759 erscheint sein erster Roman und Welterfolg La nouvelle Héloise – „romantische Gefühlsliteratur mit dem Hintergrund der Alpen und des Genfer Sees“[14]. Zu jener Zeit erfreut sich Rousseau einflussreicher Freunde am Hof, durch deren Unterstützung er weniger Probleme mit der staatlichen Zensur von Schriftstücken hat. Doch als er 1762 seine Hauptwerke Émile und Contrat social herausgebrachte hat, kommt es zu einer Wende. Da diese seine Werke als Aufruf zur gesellschaftlichen Revolution mit deutlichen Angriffen gegen Hof, Staat und Kirche gesehen worden sind, kann er sich nicht mehr am Hofe aufhalten. Die anstehende Verhaftung zwingt Rousseau zur Flucht in die Schweiz, doch auch dort hat die calvinistische Orthodoxie die Verbrennung der Werke Émile und Contrat social veranlasst. Die nächsten Jahre sind für Rousseau von Kommen und Gehen geprägt, immer wieder muss er eine neue Zufluchtstätte suchen. Es treibt ihn quer durch Europa, von Bern nach Berlin, von Berlin nach England zu David Hume, von England zurück nach Frankreich, wo er jahrelang durch die Provinz irrt. Im Jahre 1778 zieht er auf die Einladung eines Verehrers hin auf das Landgut Ermenonville; aber auch dort ist sein Aufenthalt nicht von langer Dauer, da am 2. Juli 1778 Rousseau an einem Gehirnschlag verstirbt.

2 „Von der bürgerlichen Religion“

Rousseaus Werk Du Contrat Social ist in vier Bücher gegliedert, die wiederum in Kapitel unterteilt sind. Im ersten Buch befasst sich Rousseau mit dem „einzig mögliche[n] Prinzip des legitimen Staates“[15]. Das zweite Buch beschäftigt sich mit der Legislative, im dritten Buch steht die Exekutivgewalt im Mittelpunkt der Betrachtung. Für die hier vorliegende Arbeit ist speziell das vierte Buch, in dem „weitere institutionelle Einzelheiten der republikanischen Herrschaftsordnung nach antiken Vorbildern“[16] behandelt werden, mit seinem achten Kapitel von Bedeutung.

Im achten Kapitel des vierten Buches von Du Contrat Social befasst sich Rousseau mit der Frage, welche Religion für seinen im Gesellschaftsvertrag entworfenen Staat die beste sei. Im Rahmen dieser Thematik stellt er allgemeine Überlegungen zum Bereich Religion vor und unterscheidet diesbezüglich drei phänomenologische Typen von Religionen, auf die später noch eingegangen werden soll.

Seine Überlegungen beginnen mit der Thematisierung eines vorherrschenden Konflikts zwischen der Kirche und dem Staat, zwischen dem religiösen und dem politischen Bereich. Rousseau macht allerdings darauf aufmerksam, dass die Beziehung zwischen diesen beiden Sphären nicht immer spannungsgeladen war, sondern sich konkret mit der Entstehung des Christentums verschlechterte.[17] „Somit wäre es angemessener, im Fall Rousseaus von einem Konflikt zwischen christlicher Religion und Staat zu sprechen.“[18] Er beschreibt die Entwicklung des Christentums zu einer mit dem politischen Bereich konfligierenden Religion folgendermaßen: „Anfangs hatten die Menschen keine anderen Könige als die Götter und keine andere Regierung als die theokratische.“[19] Ein gutes Beispiel für solch eine Regierung ist das antike Rom, in dem das weltliche Oberhaupt, der Kaiser, zugleich das religiöse Oberhaupt war. Die Treue zu einer politischen Gemeinschaft bedeutete also automatisch auch die Treue zu einer Religion, deren Repräsentant bzw. Gott gleichzeitig auch der Vorsteher des Gemeinwesens war.[20] Da „man an die Spitze jeder politischen Körperschaft einen Gott stellte, folgte, daß es so viele Götter gab wie Völker“[21]. Diese Vielzahl von Göttern, deren „Wirkungskreis“[22] auf das jeweilige Gemeinwesen beschränkt blieb, erzeugte „die theologische und die weltliche Intoleranz, die ihrer Natur nach dasselbe sind“[23]. Gemeint ist, dass bei einem Angriff auf das Gemeinwesen gleichzeitig auch die lokale Gottheit des Staates attackiert wird und umgekehrt. In der Zeit des polytheistischen Heidentums ließen sich Religion und Politik nicht voneinander abgrenzen, sie waren eins und konnten nicht einzeln betrachtet werden.[24] Konsequenterweise gab es in jener Zeit auch keine Glaubenskriege nach Vorbild der Kreuzzüge, da kriegerische Auseinandersetzungen in aller Regel politisch motiviert waren.[25] „Das Heidentum hatte den Menschen ermöglicht, in vollkommenem Einklang mit dem Gemeinwesen, dem sie angehörten, zu leben.“[26]

[...]


[1] O. V.: „Religion“, in: Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2003.

[2] Michaels (1998), S. 30 ff.

[3] O. V.: „Religion“, in: Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2003.

[4] Rousseau: „Du Contrat Social Ou Principes Du Droit Politique“, 1762, übers. v. Brockard (1986), S. 140.

[5] Maier, in: ders./ Denzer (22004), S. 59.

[6] Grimsley (1986), S. 78.

[7] ebd., S. 77.

[8] Maier, in: ders./ Denzer (22004), S. 60.

[9] ebd.

[10] ebd., S. 61.

[11] ebd.

[12] ebd.

[13] ebd.

[14] ebd.

[15] Brandt & Herb, in: Brandt & Herb (2000), S. 12.

[16] ebd.

[17] Rehm, in: Brandt & Herb (2000), S. 214.

[18] ebd., S. 214; Hervorhebung im Original.

[19] Rousseau: „Du Contrat Social Ou Principes Du Droit Politique“, 1762, übers. v. Brockard (1986), S. 140.

[20] Rehm, in: Brandt & Herb (2000), S. 215.

[21] Rousseau: „Du Contrat Social Ou Principes Du Droit Politique“, 1762, übers. v. Brockard (1986), S. 140 ff.

[22] Rehm, in: Brandt & Herb (2000), S. 215.

[23] Rousseau: „Du Contrat Social Ou Principes Du Droit Politique“, 1762, übers. v. Brockard (1986), S. 141.

[24] Rehm, in: Brandt & Herb (2000), S. 215.

[25] ebd.

[26] ebd., S. 216.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Ein Vergleich zwischen Rousseaus Zivilreligion und Religion aus heutiger Sichtweise
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Philosophie-Department)
Veranstaltung
Grundlagen europäischen Denkens in Religion, Kultur und Politik
Note
2+
Autor
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V61963
ISBN (eBook)
9783638553032
ISBN (Buch)
9783656202592
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, Rousseaus, Zivilreligion, Religion, Sichtweise, Grundlagen, Denkens, Religion, Kultur, Politik
Arbeit zitieren
Ishan Hegele (Autor:in), 2006, Ein Vergleich zwischen Rousseaus Zivilreligion und Religion aus heutiger Sichtweise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61963

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