Abkürzungsverzeichnis
® registered trademark (eingetragenes Warenzeichen) Abb. Abbildung API Application Programming Interface ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- anstalten der Bundesrepublik Deutschland BMF Bundesministerium für Finanzen C/S-A Client/Server-Architektur COALA Communication and Application Layer DES Data Encryption Standard EDV Elektronische Datenverarbeitung EEPROM Electrically Erasable Programmable Read-Only-Memory (dt. „elektrisch löschbarer, programmierbarer Nur-Lese- Speicher“) ELIAS ElsterInformationsAssistent ELSTER Elektronische Steuererklärung ElsterFT ElsterFileTransfer ESt Einkommensteuer EStG Einkommensteuergesetz eTIN electronical Taxpayer Identification Number (alternativ: elektronische Transfer-Identifikations- Nummer) f folgende ff fortfolgende FG Finanzgericht GewSt Gewerbesteuer GewStG Gewerbesteuergesetz https Hypertext Transfer Protocol Secure i.d.R. in der Regel ISSE Information Security Solutions Europe Information und Kommunikation IuK JVM Java Virtual Machine KapESt Kapitalertragsteuer
LSt Lohnsteuer Mac OS Macintosh Open Source MS Microsoft MwSt Mehrwertsteuer NRW Nordrhein-Westfalen o.Ä. oder Ähnliches, oder Ähnlichem OFD Oberfinanzdirektion pdf Portable Document Format PIN Persönliche Identifikationsnummer (engl.: personal identification number) RAM Random Access Memory (dt. “Speicher mit wahlfreiem Zugriff) ROM Read-Only-Memory (dt. „Nur-Lese-Speicher“) RSA Rivest, Shamir, Adleman Rechenzentrum der Finanzverwaltung RZF SDK Software Development Kit SigG Signaturgesetz sog. so genannte, so genannter, so genannten, so genanntes SSL Secure Sockets Layer (dt. „Sichere Sockelschicht“) StÄndG Steueränderungsgesetz StDÜV Steuerdatenübermittlungsverordnung TAN Transaktionsnummer (engl: transaction authentication number) TESTA Trans-European Services for Telematics between Admini- strations u.a. unter anderem USB Universal Serial Bus USt Umsatzsteuer UStG Umsatzsteuergesetz UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb WWW World wide web
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Verzeichnis der Gesetze und anderer Vorschriften
AO Abgabenordnung vom 01. Oktober 2002, in: BGBl. I, S. 3688; 2003 I, S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. April 2006, in: BGBl. I, S.1095
Beschluss II 51/05 FG HH Beschluss v. 10.03.2005 - II 51/05 in MMR 2005
Heft 6, S. 393 f.
BMF-Schreiben 24/04 BMF-Schreiben vom 29. November 2004, in BStBl I, S.
1135
BMF-Schreiben 34/05 BMF-Schreiben vom 28. April 2005 - IV A 7 - S 0321 - 34/05 (s. Anlage 2)
EStG Einkommensteuergesetz vom 19. Oktober 2002, in: BGBl I, S.4210
GewStG Gewerbesteuergesetz vom 15. Oktober 2002, in: BGBl. I, S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 in: BGBl. II, S.1653
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom
23. Mai 1949 in BGBl., S. 1; zuletzt geändert durch Ge-
setz vom 26. Juli 2002 in BGBl. I, S. 2863
OFD Chemnitz - Oberfinanzdirektion Chemnitz, Verfügung vom 4. Juli Verfügung O 2000 2005, O 2000 - 56/13 - St 11, veröffentlicht in DER BE- TRIEB, 29/05, s. 1546
SigG Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Sig- naturen (Signaturgesetz) vom 16. Mai 2001, in: BGBl I, Nr. 22
StÄndG Steueränderungsgesetz vom 15. Dezember 2003, in: BGBl I, S. 2648
UStG Umsatzsteuergesetz vom 21. Februar 2005, in: BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2006 in: BGBl. I, S. 1402
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 in: BGBl. I, S.1414; geändert durch Artikel 165 des Gesetzes vom 19. April 2006 in: BGBl. I, S.866
Abbildungsverzeichnis
Nr 1: Urheberidentifikation mittels elektronischer Signatur
(Quelle: Eigene Darstellung)
Nr 2: Tabelle zur Ermittlung der Prüfziffer der eTIN
(Quelle: BLAfS IV in: http: www elsterlohn de info etin html)
Nr 3: Beispielhafte Ermittlung einer Prüfziffer
(Quelle: eigene Darstellung)
Nr 4: Auswahl der Erklärungsart bei ElsterFormular
(Quelle: Screenshot ElsterFormular 2005/2006)
Nr 5: Auswahl der Religionszugehörigkeit mittels Drop-Down-Feld
(Quelle: Screenshot ElsterFormular 2005/2006)
Nr 6: Eingabe der Daten der Lohnsteuerbescheinigung
(Quelle: Screenshot ElsterFormular 2005/2006)
Nr 7: ELSTER-Datentransfer
(Quelle: Eigene Darstellung)
Nr 8: Nachweis der Datenübermittlung
(Quelle: Screenshot ElsterFormular 2005/2006)
Nr 9: Statistik Teilnahme an der elektronischen Steuererklärung
(Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Grafiken und Daten
von https: www elster de elster stat php - Stand: 03.07.2006)
Nr 10: Drei Schwachstellen
(Quelle: http: www tecchannel de misc img detail1000 cfm
pk=330425&fk=401631&id=IM_56F8A145-C909-61DB-
383AFEC43349507)C
Nr 11: Screenshot - Elster nicht erreichbar
(Quelle: FINANZtest Ausgabe 4 2001 S 71)
Nr 12: Zeittafel ElsterLohn
(Quelle: selbst erstellte Grafik auf Basis des Zeitplans in Burau R S 21)
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Gliederung des Textes
1. Zweck und Anlage der Arbeit 7
2. Begriffsdefinitionen und Erläuterungen 10
2.1 Technische und informationstechnische Begriffe 10
2.1.1 Client-Server-Architektur 10
2.1.2 Java-Technologie 11
2.1.3 (Qualifizierte) Elektronische Signatur 12
2.2 Steuerliche Begriffe 13
2.2.1 Steuerarten 13
2.2.2 Erklärungsarten 14
3. Die Geschichte von ELSTER im Überblick 16
4. Aufbau Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten von ELSTER 18
4.1 Die Softwarekomponenten von ELSTER 18
4.1.1 Die Clientkomponente 19
4.1.2 Serversoftware und die Softwarekomponente der Steuerrechenzentren 20
4.2 Der Ordnungsbegriff eTIN 21
4.2.1 Beispiel zur Ermittlung einer eTIN 22
4.2.2 Datensicherheit und Eindeutigkeit der eTIN 24
4.2.3 Das eindeutige Ordnungsmerkmal der Zukunft 25
4.3 Die Anwendungsmöglichkeiten von ELSTER 26
4.3.1 ElsterFormular 26
4.3.2 Jahressteuererklärungen 28
4.3.3 Bescheiddatenbereitstellung 32
4.3.4 Steueranmeldung 33
4.3.5 Steuerbescheinigung im Rahmen von ElsterLohn 34
4.3.6 Steuerkontoabfrage 34
4.3.7 Kommunikation zwischen den Behörden mit ElsterFT 35
4.3.8 ElsterSuch 35
4.4 ElsterOnline 36
4.4.1 Angebote von ElsterOnline 36
4.4.2 Funktionsweise von ElsterOnline anhand einiger Beispiele 37
5. Zwecke und Ziele von ELSTER 39
5.1 Zwecke Vorteile und Nutzen 39
5.2 Ziel der Finanzverwaltung und dessen Analyse 41
6. Rechtliche Rahmenbedingungen 44
6.1 Gesetzliche Grundlage 44
6.2 Regelungen durch das Bundesministerium der Finanzen 45
6.3 Gerichtliches Urteil zur Härtefallregelung 46
7. Technischer Ablauf der Datenübermittlung 47
7.1 Versenden der Daten durch den Steuerbürger 47
7.2 Interner Datentransfer der Finanzbehörden 48
7.3 Grafische Darstellung des Datentransfers 49
8. Sicherheitsrisiken und Sicherheitskonzepte von ELSTER 49
8.1 Sicherheitsanforderungen an Datensicherheit 50
8.2 Weitere Sicherheitsanforderungen 52
8.3 Angebotene Schutzmaßnahmen zur Datensicherheit 53
8.3.1 Schutzmaßnahmen während des Programmdownloads 53
8.3.2 Schutzmaßnahmen auf dem lokalen Rechner des Nutzers 55
8.3.3 Schutzmaßnahmen während der Übertragung der Steuerdaten 56
8.3.4 Abgleich von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitskonzepten 57
8.4 Sicherheit durch Aufklärung Der Anwenderleitfaden zum Thema Sicherheit bei ELSTER 59
8.5 Sicherheitstest unabhängiger Stellen 60
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9. Erfolge von ELSTER 61
9.1 Freiwillige Teilnahme am Programm 61
9.2 Auszeichnungen und Awards 62
10. Kritik und Pannen 64
10.1 Elster-Zwang und Datenklau Ein Fernsehbeitrag 65
10.2 Stiftung Warentest straft ELSTER ab 67
10.3 Ist das kostenlose Angebot von ElsterFormular rechtswidrig 70
11. Ausblick 73
11.1 Die Portallösung 73
11.2 Die Vision einer völlig elektronischen Steuerverwaltung 74
11.3 Rahmenbedingungen für eine elektronische Steuerverwaltung 75
12. Schlussbestimmung 78
Anlage 1 79
Anlage 2 81
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1. Zweck und Anlage der Arbeit
Die Oberfinanzdirektion München, die als Entwickler der Elektronischen Steuererklä-
rung ELSTER® 1 (in der Folge nur noch ELSTER, bzw. Elster) 2 gilt, bezeichnet ihr Pro- jekt als eines der erfolgreichsten eGovernment Projekte überhaupt. In der Tat wurden seit Projektbeginn über elf Millionen Einkommensteuererklärungen und in der Summe sogar mehr als eine Milliarde Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer- Anmeldungen auf dem elektronischen Wege an die Finanzverwaltung übermittelt. Die hier vorgelegte Arbeit soll das Projekt ELSTER als Ganzes beleuchten und die Ge- schichte und Funktionsweise des Projektes näher betrachten. Es sollen die Fragen be- antwortet werden, mit welchen Zwecken und Zielen das Elster-Projekt ins Leben geru- fen wurde, und wie es sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat.
Besonderen Wert legt diese Arbeit hierbei allerdings auf die Datensicherheit von ELS- TER. Datenklau und schädliche Programme sind längst zu einem großen Problem der modernen Informationsgesellschaft geworden, so dass sich der Nutzer von ELSTER fragt, wie sicher die Daten sind, die er über das Internet an die Finanzverwaltung ver- sendet. Diese Frage soll diese Arbeit mit Hilfe einer genauen Darstellung und Analyse der Sicherheitsmechanismen von ELSTER beantworten.
Nach einigen kurzen Bestimmungen von nicht tragenden, aber für den Kontext der Ar- beit vorteilhaften Begriffen wird in der Arbeit ein geschichtlicher Abriss des Elster- Projektes dargestellt, der den Weg von der Idee einer elektronischen Steuererklärung bis hin zur aktuellen Elster-Infrastruktur nachzeichnet.
Nach dem geschichtlichen Abriss folgt einer der Kernpunkte dieser Arbeit. Es handelt sich hierbei um den Aufbau, die Funktionen und die Anwendungsmöglichkeiten von ELSTER. Der normale Arbeitnehmer, der sein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht, kennt selbstverständlich die Jahressteuererklärung, die er regelmäßig abgibt. Die Elster-Infrastruktur allerdings bietet ein umfangreiches Angebot an Funkti- onen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmen, Behörden, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine. Sämtliche Anwendungen und Funktionen werden in diesem zentralen Kapitel, inklusive der noch sehr neuen Webplattform, dargestellt und erläutert.
1 ELSTER ist ein eingetragenes Warenzeichen des Freistaates Bayern.
2 Die Schreibweise ELSTER wird bei eingetragenen Marken und von der Projektleitung mit ELSTER
betitelten Komponenten verwendet. Die Schreibweise Elster wird in dieser Arbeit bei zusammengesetzten
Hauptwörtern wie z.B. Elster-Projekt oder Elster-Infrastruktur genutzt.
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Danach werden dann die von der OFD München und anderen beteiligten Behörden ge- nannten Zwecke und Ziele wiedergegeben und analysiert. Hierbei wird vor allem das Ziel der Entbürokratisierung und der Bürgerfreundlichkeit in den Vordergrund gestellt. Auch finanzielle Nutzenvorteile des Einzelnen und der Gemeinschaft werden hierbei kurz aufgezeigt.
Seit dem Jahre 2003 gibt es eine, in der Öffentlichkeit etwas untergegangene, Verpflich- tung für umsatzsteuervoranmeldungs- und lohnsteueranmeldungspflichtige natürliche Personen ihre Voranmeldungen bzw. Anmeldungen auf dem elektronischen Weg zu übermitteln. Seit 2005 ist diese Verpflichtung ohne Ausnahme vollständig in Kraft. In dieser Arbeit werden die bedeutungsvollen Gesetzte, Verordnungen und Vorschriften zu dieser Pflicht dargestellt und auf gegenseitige Kompatibilität und auf Gegensätze hin untersucht. Die Arbeit umfasst zudem die Darstellung eines Präzedenzfalles einer ge- richtlichen Entscheidung zur Abgabepflicht auf elektronischem Weg und beendet die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen mit der Beantwortung der Frage, welcher Personenkreis zum heutigen Stand eigentlich verpflichtet ist, ELSTER zu nutzen.
Zur, wie erwähnt, wichtigen Analyse des Sicherheitsstandards von ELSTER wird dieser in der vorliegenden Arbeit eine Darstellung des technischen Ablaufes vorangestellt. Die technischen Vorgänge sind von Belang, um die anschließende Frage der Sicherheit ge- nau und eindeutig analysieren und beantworten zu können. Dabei wird hauptsächlich auf die Dateneingabe und den Datenversand des Nutzers eingegangen. Die Analyse der Datensicherheit ist der zweite zentrale Kernpunkt dieser Arbeit neben der Funktionsana- lyse.
Nach Klärung der Sicherheitsfragen behandelt diese Arbeit zudem die Erfolge, die
ELSTER in seiner Geschichte bislang erringen konnte. Zu diesem Zweck wird zum
einen auf die Entwicklung der Anzahl der freiwillig am Elster-Projekt teilnehmenden Nutzer eingegangen. Zum anderen wird berichtet, welche Auszeichnungen und Awards die OFD München für das Elster-Projekt, eine Teilphase des Elster-Projektes oder eine einzelne Applikation des Elster-Projektes erhalten hat bzw. für welche Preise und A- wards Nominierungen oder das Erreichen einer Endausscheidung realisiert wurden.
Neben Erfolgen gibt es, wie überall, auch Kritik, Pannen und Probleme. Auch diese werden in dieser Arbeit beleuchtet und aufgezeigt.
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Da das Elster-Projekt und die Elster-Infrastruktur noch längst nicht das Ausmaß haben, welches von den Behörden als Ziel angepeilt ist, wird im Ausblick zum Schluss der Arbeit noch einmal detailliert dargestellt und analysiert, wie es mit dem Elster-Projekt und allen seinen Komponenten weitergehen soll.
2. Begriffsdefinitionen und Erläuterungen
Zu Beginn dieser Arbeit werden zum Verständnis notwendige Begriffsdefinitionen und Erläuterungen angeführt, die für das Verständnis der Arbeit relevant sind. Diese Erläu- terungen beziehen sich auf im Hauptteil der Arbeit erwähnte Merkmale der Steuern ih- ren zugehörigen Erklärungsarten, sowie auf allgemeine technische und informations- technische Begriffe, deren grundlegende Bedeutung im Kontext der Arbeit bekannt sein sollte. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um tragende Begriffe. Tragende, vor al- lem technische und informationstechnische Begriffe werden im jeweiligen Teil der Ar- beit in der Sachbearbeitung integriert dargestellt. Es werden in der Folge Definitionen und Erläuterungen zu einigen Fachtermini aufgeführt, auf die in der Arbeit verwiesen wird.
2.1 Technische und informationstechnische Begriffe
Im Verlauf dieser Arbeit werden einige allgemeine technische und informationstechni- sche Termini verwendet, die in diesem Kapitel näher erläutert werden. Die Erläuterun- gen dienen dem Verständnis für die technischen und informationstechnischen Hinter- gründe des Elster-Systems. Sie sollen dazu beitragen, die aus den technischen Begeben- heiten erwachsenen Fähigkeiten und Schwächen des Elster-Systems besser nachvollzie- hen zu können. Die Inhalte dieses Kapitels beschränken sich auf allgemeine, wenig komplexe Erläuterungen, da es für die Arbeit nicht notwendig erscheint, die hier darge- stellten technischen Einzelheiten bis ins kleinste Detail zu beleuchten. Es sind allerdings auch tragende technische und informationstechnische Begriffe in dieser Arbeit enthal- ten. Diese werden im jeweiligen Kapitel integriert. So ist es z.B. im Bereich der Daten- verschlüsselung notwendig, etwas detaillierter auf die informationstechnischen Feinhei-
ten einzugehen, so dass das Gebiet der Kryptographie 3 im Kapitel Sicherheitskonzepte und Sicherheitsrisiken von ELSTER näher beleuchtet wird.
3 Kryptografie bzw. Kryptographie (aus dem griechischen „kryptós“, „verborgen“, und „gráphein“,
„schreiben“).
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2.1.1 Client-Server-Architektur
Die Client/Server-Architektur (C/S-A) bezeichnet in der Datenverarbeitung ein System- design, bei dem die Verarbeitung einer Anwendung in zwei separate Teile aufgespaltet wird. Ein Teil der rechentechnischen Aufgaben wird auf dem Server, dem sog. Ba- ckend, und der andere auf dem Client, dem sog. Frontend abgearbeitet. Gemeinsam bil- den sie mit Hilfe eines Netzwerkes ein System zur Datenverarbeitung. Der Client gibt Aufgaben an den Server weiter und nutzt so die Kapazitäten des Backends zum Erfüllen dieser Aufgaben. Besonderheit bei der C/S-A ist, dass der Server nicht alleine für die Datenverarbeitung genutzt wird, sondern dass dieser die Daten zur weiteren Aufberei- tung oder Verarbeitung wieder zurück an den Client schickt. Ein System, bei dem der Server die Datenverarbeitung alleine übernimmt, wird als Host-basierte Architektur
bezeichnet. 4
2.1.2 Java-Technologie
Java ist eine von dem amerikanischen Unternehmens Sun zu Beginn der 90er Jahre
entwickelte Programmiersprache. 5 Mitte der 90er Jahre wurde klar, dass die Program- miersprache, die ursprünglich zur Anwendung auf elektronischen Geräten konzipiert war, gute Voraussetzungen zur Nutzung im World Wide Web (WWW) besaß. Heutzu- tage ist Java die wichtigste Programmiersprache im Internet und besitzt mit dem von
Microsoft entwickelten ActiveX 6 nur einen wirklichen Konkurrenten. Das wichtigste Merkmal von Java ist die Unabhängigkeit von der realen Hardwareplattform. In Java geschriebene Programme, sog. Java-Applets, erzeugen im Gegensatz zu herkömmlichen Programmiersprachen nämlich keinen prozessorabhängigen Maschinencode, der spe- ziell für ein Betriebssystem konzipiert ist, sondern führen die Programme in einem In-
terpreter aus, der JVM 7 genannt wird. Diese „virtuelle Maschine“ wird durch bestimmte Spezifikationen emuliert 8 und erzeugt dadurch eine virtuelle Hardwarespezifikation, für die jeglicher Java-Programmiercode kompiliert 9 wird. Internetbrowser mit Java- Unterstützung besitzen diese JVM und können so die Java-Applets auf dem jeweiligen
4 Vgl. IT-Administrator in: http://www.it-administrator.de/lexikon/client-server-architektur.html (Stand:13.04.2006)
5 Vgl. auch http://java.sun.com 6 Für Informationen über ActiveX siehe http://msdn.microsoft.com/library/deu/default.asp?url= /library/DEU/vccore/html/_core_activex_control_topics.asp (Stand: 11.05.2006)
7 Java Virtual Machine.
8 Als Emulation (von lat. aemulari Nachahmen) wird in der Computertechnik das funktionelle Nachbil- den eines Systems durch ein anderes bezeichnet.
9 Ein Compiler (auch Kompilierer oder Übersetzer) ist ein Computerprogramm, das ein in einer Quell- sprache geschriebenes Programm in ein semantisch äquivalentes Programm einer Zielsprache umwandelt.
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Betriebssystem ausführen. Es ist also möglich, Java-Applets auf jedem erdenklichen Computer zu nutzen. Der Vorteil von Java basierten Applikationen liegt dementspre- chend in der Tatsache, dass der benötigte Algorithmus nur einmal als Programmtext und
nicht für jede Hardwareplattform separat umgesetzt werden muss. 10 Zudem gilt Java als extrem sichere Programmiersprache, da die Programme sehr wenig Zugriffsrechte auf das Betriebssystem haben. Java-Applets laufen in einer sog. Sand-
box 11 , die sie daran hindert auf lokale Dateien zuzugreifen oder andere Programme zu öffnen. Um diesen fest abgesteckten Zugriffsbereich zu verlassen, muss das Java-Applet
vom Nutzer dazu autorisiert werden. 12
2.1.3 (Qualifizierte) Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur ist eine digitale Lösung der Frage, wie man einerseits die Anforderung an eine offene Kommunikation und andererseits eine zuverlässige Identi- fikation des Urhebers miteinander verknüpfen kann. Die Erfüllung dieser Aufgabe wird
durch die gesetzlich 13 „qualifizierte“ elektronische Signatur übernommen, die als Äqui- valent zur eigenhändigen Unterschrift angesehen wird.
Es handelt sich hierbei um eine Art Siegel zu digitalen Daten. Erzeugt wird eine Signa- tur unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels. Ein dazu passender öffentlicher Schlüssel kann die Signatur überprüfen und so jederzeit den Inhaber des Signaturschlüssels eindeutig bestimmen. Die Schlüsselpaa- re, die aus privatem und öffentlichem Schlüssel bestehen, sind jeweils einmalig und sind durch anerkannte Stellen jeweils einer natürlichen Person fest zugeordnet. Diese Zuordnung wird durch ein Signaturschlüssel-Zertifikat beglaubigt, welches der Signa- turschlüssel-Inhaber erhält. Darin enthalten sind der öffentliche Schlüssel sowie Name oder Pseudonym des Inhabers. Dieses Zertifikat kann signierten Daten beigefügt wer- den, um diese auf den Urheber hin zu überprüfen.
Die Funktionsweise der Signatur basiert auf einem Hashwert, der mit Hilfe einer Hash- Funktion aus einer komplexen Datenstruktur einen eindeutigen Wert ermittelt. Hash- werte werden auch als fingerprint bezeichnet, da sie ähnlich dem menschlichen Finger- abdruck nahezu eindeutig den Besitzer bestimmen können. Im Falle eines Hashwertes ist der „Besitzer“ des Fingerabdruckes nur kein Mensch, sondern ein Dokument. Ein
10 Vgl. Irlbeck / Langenau / Mayer, S.448f
11 Wörtl.: Sandkasten.
12 Vgl. Irlbeck / Langenau / Mayer – S.448f
13 Vgl. dazu SigG vom 16.Mai 2001, in: BGBl Teil I, Nr. 22
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Hashwert ist also in der Lage, eine übergeordnete Menge zu identifizieren. Es ist also durchaus möglich, dass ein Dritter ein bereits signiertes Dokument des Besitzers verän- dert, allerdings ist diese nicht rechtmäßige Modifikation durch nicht mehr identische Hashwerte nachweisbar. Im Folgenden wird der Datentransfer und der Abgleich mittels einer elektronischen Signatur grafisch dargestellt.
Abbildung Nr. 1: Urheberidentifikation mittels elektronischer Signatur (Quelle: Eigene Darstellung)
2.2 Steuerliche Begriffe
Im Verlauf dieser Arbeit werden einige allgemeine steuerliche Termini verwendet, die in diesem Kapitel näher erläutert werden. Die Erläuterungen dienen dem Verständnis für die steuerlichen Hintergründe des Elster-Systems und sollen dazu beitragen, die aus den steuerlichen Begebenheiten erwachsenen Inhalte besser zu verstehen. Die Inhalte dieses Kapitels beschränken sich auf allgemeine, wenig umständliche Erläuterungen, da es für die Arbeit nicht notwendig ist, die steuerlichen und im Bereich der Erklärungsar- ten vorhandenen Einzelheiten bis ins Detail zu beleuchten. Grund hierfür ist die Tatsa- che, dass das Elster-Projekt keinen Einfluss und keine Auswirkungen auf Steuerarten und Steuerrecht hat, abgesehen natürlich von der Verpflichtung der elektronischen Ab- gabe, die später in dieser Arbeit behandelt wird.
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2.2.1 Steuerarten
Die in der Arbeit verwendeten Steuerarten sind Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatz- steuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer.
Einkommensteuer (ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Erhebungs- formen der ESt sind die Lohnsteuer (LSt) und die Kapitalertragsteuer (KapESt). Sie werden auch als "Quellensteuern" bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.
Die LSt wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 14 erhoben und richtet sich nach der auf der Lohnsteuerkarte angegebenen Lohnsteuerklasse.
Die KapESt wird auf Sparvermögen in Form des Zinsabschlages erhoben und wird di- rekt an der Quelle von den Banken abgeführt.
Im Bereich der ESt kommen dazu einige andere Erhebungsformen, die aber hier nicht erwähnt werden.
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die vom Unternehmer auf der Grundlage des Umsatzes an die Finanzbehörde abzuführen ist. Allerdings wird diese Steuer vom End- verbraucher getragen, so dass es sich um eine indirekte Steuer handelt. Unternehmer im Sinne des Steuerrechts ist jeder, der nachhaltig bestrebt ist, Einnahmen zu erzielen. Das Ziel der Gewinnerzielung ist, um als Unternehmer zu gelten, dementsprechend irrele-
vant. 15
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Ge- werbebetriebes erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). In diesem Kontext sei erwähnt, dass die zwei Komponenten der Gewerbesteuer, die Gewerbeertragsteuer und die Gewerbekapitalsteuer, seit dem 01. Januar 1998 nicht mehr existieren, da zu diesem Zeitpunkt die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft wurde.
14 Vgl. § 19 EStG vom 19. Oktober 2002, in: BGBl I, S.4210
15 Vgl. § 2 Abs. 1 UstG vom 21. Februar 2005, in: BGBl. I S. 386
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2.2.2 Erklärungsarten
Erklärungsarten, sprich die zu übermittelnden Erklärungen an das Finanzamt, können in zwei Gruppen eingeteilt werden. Zum einen die Steuererklärungen, die jeweils nach Ablauf einer Abrechnungsperiode erstellt und übermittelt werden, zum anderen die Anmeldungen bzw. Voranmeldungen, die im Voraus eines Abrechnungszeitraums ab- gegeben werden.
Zu den Steuererklärungen gehört zum einen die wohl bekannteste, weil für fast jeden Arbeitgeber übliche, Einkommensteuererklärung. Sie wird definiert als schriftliche Er- klärung, auf deren Grundlage die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen ermittelt wird. Das zuständige Finanzamt ermittelt aufgrund der Einkommensteuererklärung die fällige Einkommensteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag und erstellt einen Bescheid, indem der Steuerpflichtige über eventuelle Rückerstattungen oder Nachzah- lungen informiert wird.
Zweite Steuererklärungsart ist die Umsatzsteuererklärung, die ähnlich der Einkommens- teuererklärung nach Ablauf einer Periode dazu dient, die tatsächlich abzuführende Um- satzsteuer eines Umsatzsteuerpflichtigen zu ermitteln.
Ähnlich verhält es sich auch mit der Gewerbesteuererklärung. Hier sei allerdings er- wähnt dass zusätzlich die Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages existiert, welche vom Unternehmer nur einzureichen ist, wenn sich sein Unternehmen über mehrere Gemeinden erstreckt. In diesem Falle wird die Gewerbesteuer nämlich zwischen den Gemeinden geteilt, mit anderen Worten zerlegt. 16
In der Gruppe der Voranmeldungen bzw. Anmeldungen gibt es zwei verschiedene Er- klärungsarten. Zum einen die Umsatzsteuer-Voranmeldung und zum anderen die Lohnsteuer-Anmeldung.
Neben der jährlichen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sind Unternehmen zusätzlich zu einer turnusmäßigen Abgabe einer Voranmeldung verpflichtet. Hierbei ist zwischen vierteljährlicher und monatlicher Abgabefrist zu unterscheiden. Wenn die Umsatzsteuer im letzten Kalenderjahr eine Summe von 6.136 € nicht überschritten hat, ist die Voran- meldung vierteljährlich zu erstellen und abzugeben. Ist die Summe höher als 6.136 €,
16 Vgl. hierzu §§28ff GewStG vom 15. Oktober 2002, in: BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel
4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 in: BGBl. II S.1653.
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dann ist die Voranmeldung monatlich abzugeben. Hat die Umsatzsteuer im vergangenen Kalenderjahr nicht einmal das Volumen von 512 € erreicht, so kann der Unternehmer
von der Voranmeldungspflicht befreit werden. 17 Die Umsatzsteuer-Voranmeldung hat zwei offensichtliche Vorteile. Zum einen hat der Unternehmer durch die i.d.R. erforder- liche Vorauszahlung eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast. Zum anderen si- chert sich der Staat gegen Ausnahmeausfälle ab, die z.B. durch Insolvenz eines steuer- pflichtigen Unternehmens im laufenden Jahr erfolgen könnten.
Neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung existiert zudem noch die Lohnsteuer- Anmeldung, in welcher der Arbeitgeber dem Finanzamt mitteilt, in welcher Höhe Lohnsteuer abzuführen ist. Ähnlich wie bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt es monatliche, quartalsmäßige und jährliche Anmeldung. Üblich ist die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung. Lag die Summe der abgeführten Lohnsteuer im vergangenen Kalenderjahr zwischen 800 und 3.000 €, so ist die Anmeldung vierteljährlich einzurei-
chen. Bei einem Lohnsteuervolumen von unter 800 € dementsprechend jährlich. 18
3. Die Geschichte von ELSTER im Überblick
Die Geschichte von ELSTER begann im Jahre 1996, als die Referatsleiter Automation (Steuer), der obersten Finanzbehörde des Bundes und der Länder eine interne Arbeits- gruppe damit beauftragte, die Voraussetzungen für eine elektronische Steuererklärung zu untersuchen. In der Folge entwickelte die Oberfinanzdirektion in München unter der Leitung der Arbeitsgruppe ein modulares Softwarekonzept zur Datenübermittlung über eine zentrale Kommunikationsstelle. Die Entwicklung dieses Konzeptes basierte auf der
Client/Server-Architektur von MS-Windows. 19
Im Oktober 1997 wurde die erste ELSTER-Clientsoftware an zwölf Anbieter von Steu- erklärungsprogrammen ausgeliefert. Es dauerte allerdings noch weitere 15 Monate bis
ELSTER offiziell als Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Einkommensteu-
ererklärungen eingeführt wurde.
In den Jahren 2000 und 2001 wurde kontinuierlich am Elster-System weitergearbeitet, so dass das Angebot um Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung, sowie Gewerbesteuererklärung und Erklärung zur Zerlegung
17 Vgl. § 18 (2) UstG vom 21. Februar 2005, in: BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 29. Juni 2006 in: BGBl. I S. 1402.
18 Vgl. § 41a (2) EStG vom 19. Oktober 2002, in: BGBl I S.4210
19 Vgl. hierzu auch Kapitel 2.1.1 „Client-Server-Architektur“ dieser Arbeit.
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des Gewerbesteuermessbetrags erweitert wurde.
Im selben Zeitraum wurden zudem individuelle Dienste für Städte, Gemeinden, Land- kreise, Kammern und Verbände eingeführt, die die Übermittlung von Daten wie Zulas- sungsdaten für Kraftfahrzeuge, Sterbedaten, Haushaltskassendaten, sowie Mitteilungen nach § 45 des EStG an die Finanzverwaltung ermöglichten. § 45 EStG beinhaltet den Ausschluss der Erstattung der Kapitalertragsteuer im Falle der Dividendenauszahlung
an einen Nicht-Anteilseigner. 20
Zu Beginn des Jahres 2001 war es zudem erstmals möglich, elektronische Steuerbe- scheiddaten abzurufen und somit den Bescheiddatenabgleich zu automatisieren. Im sel- ben Zeitraum wurde das kostenfreie Steuerprogramm ElsterFormular eingeführt, wel- ches von der Oberfinanzdirektion Erfurt entwickelt wurde.
Im Juli 2001 begann der Pilot einer neuen, plattformunabhängigen Architektur auf Basis
moderner Java-Technologie 21 in ausgewählten Bundesländern, sowie die Einführung der elektronischen Signatur. 22 Dadurch entfiel erstmals der aus rechtlichen Gründen notwendige Ausdruck der Steuererklärung, die mit der eigenhändigen Unterschrift ver- sehen werden musste.
Im Jahre 2003 wurde mit der Planung einer standardisierten elektronischen Übermitt- lung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen- den Belege begonnen. Im Folgejahr begann das bundesweite Pilotprojekt zur elektroni- schen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung, welche vom Rechenzentrum der Fi- nanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in Düsseldorf realisiert, und mit Partnern aus der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung pilotiert wurde. Paral- lel dazu gab es einen Pilotversuch der Länder Bremen und NRW, die Steuererklärungs- daten mit Hilfe eines Barcodes, der beim Ausdruck entstand, an das Finanzamt einzu- reichen.
Im Januar 2004 begann die Planung eines integrierten, personalisierten Webportals, in dem sich Steuerbürger und Steuerberater registrieren konnten. Nach der Registrierung konnten nun sämtliche Vorgänge gegenüber der Finanzverwaltung online durchgeführt werden.
20 Vgl. § 45 EStG § 1, Abs. 1
21 Vgl. hierzu auch Kapitel 2.1.2 „Java-Technologie“ dieser Arbeit.
22 Vgl. hierzu auch Kapitel 2.1.3 „(Qualifizierte) Elektronische Signatur“ dieser Arbeit.
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Björn Rauscher, 2006, Analyse der Funktionen von ELSTER (Elektronische Steuererklärung) und deren Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung der Datensicherheit aller Beteiligten, Munich, GRIN Publishing GmbH
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