Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis. V
Abbildungsverzeichnis. VII
Tabellenverzeichnis VII
1 Einleitung. 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit 1
1.2 Aufbau der Arbeit 2
2 Grundlagen der Stromwirtschaft 4
2.1 Charakteristika der Stromwirtschaft 4
2.2 Traditioneller Ordnungsrahmen und Marktstruktur 9
2.2.1 Rechtliche Ausgestaltung der Monopolstellung 9
2.2.2 Marktstruktur vor der Liberalisierung 11
2.2.2.1 Aufgaben und Tätigkeitsfelder 11
2.2.2.2 Konzentration und Organisation in der Elektrizitätswirtschaft 13
2.3 Grundzüge der Liberalisierung 16
2.3.1 Gründe für die Neuordnung. 16
2.3.2 EU-Binnenmarktrichtlinie für Elektrizität 17
2.3.3 Energierechtsreform in der Bundesrepublik 19
2.3.4 Auswirkungen der Liberalisierung und neue Reformen. 20
3 Strukturanalyse des deutschen Strommarktes: Kräfteverhältnisse und
Trends im Wettbewerb. 23
3.1 Konzeptionelle Grundlagen 23
3.2 Rivalität unter den bestehenden Unternehmen 26
3.2.1 Aktive Unternehmen auf dem deutschen Strommarkt. 27
3.2.2 Wettbewerbsdruck der Branche. 30
3.2.2.1 Marktstruktur 30
3.2.2.2 Überkapazitäten 33
3.2.2.3 Hohe Fix- und Lagerkosten 35
3.2.3 Ventile für den Wettbewerbsdruck 36
II
3.2.3.1 Marktwachstum 36
3.2.3.2 Austrittsbarrieren 39
3.2.4 Katalysatoren für den Wettbewerbsdruck. 41
3.2.4.1 Produktdifferenzierung 41
3.2.4.2 Unsichere Spielregeln 42
3.2.5 Bewertung der internen Branchenrivalität. 43
3.3 Bedrohung durch potentielle neue Konkurrenten. 43
3.3.1 Markteintrittsbarrieren 44
3.3.2 Stromerzeugung 45
3.3.2.1 Independent Power Producer (IPP) 45
3.3.2.2 Betreiber dezentraler Kraftwerke. 48
3.3.2.3 Ausländische Stromproduzenten 51
3.3.3 Stromgroßhandel. 52
3.3.3.1 Neue Großhändler. 53
3.3.3.2 Stromimporteure 53
3.3.4 Stromtransport 54
3.3.5 Stromeinzelhandel 55
3.3.5.1 Billiganbieter 56
3.3.5.2 Ökostromanbieter. 61
3.3.5.3 Internetfirmen 62
3.3.5.4 Nachfragebündler. 63
3.3.5.5 Branchenfremde Unternehmen 63
3.3.6 Attraktivität eines Markteintritts. 63
3.3.7 Bewertung der Markteintrittsgefahr. 64
3.4 Gefahr durch Substitutionsprodukte 66
3.4.1 Substitution durch andere Energieträger. 66
3.4.2 Substitution durch Eigenerzeugung 69
3.4.3 Substitution durch Kapital 70
3.4.4 Substitution durch Know-how 71
3.4.5 Bewertung der Substitutionsgefahr. 72
3.5 Verhandlungsmacht der Abnehmer 72
3.5.1 Bestimmungsfaktoren der Abnehmermacht 73
3.5.2 Bewertung der Abnehmermacht 75
3.6 Verhandlungsmacht der Lieferanten. 76
III
3.6.1 Determinanten der Lieferantenmacht 77
3.6.2 Bewertung der Lieferantenmacht. 80
4 Risiken und Chancen der Strombranche 82
4.1 Geringes Marktwachstum 82
4.2 Demographischer Wandel. 84
4.3 Marktpreisrisiken 84
4.4 Regulatorische Risiken 85
4.5 Internationalisierung 87
4.6 Technischer Fortschritt 88
4.7 Substitutionsrisiken. 90
4.8 Risiken durch die Verhandlungsmacht der Großabnehmer 90
4.9 Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen 90
4.10 Kooperationen. 91
4.11 Markenbildung. 92
5 Schlussbetrachtung. 94
5.1 Zusammenfassung 94
5.2 Kritische Würdigung. 96
Literaturverzeichnis VIII
IV
Abkürzungsverzeichnis
ARE - Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungsunternehmen Abb. - Abbildung Abs. - Absatz AG - Aktiengesellschaft BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie Bewag - Berliner Städtische Elektrizitätswerke AG CR - Concentration Rate DSK - Deutsche Steinkohle DVG - Deutsche Verbundgesellschaft EdF - Electricité de France EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz EEX - European Energy Exchange EG - Europäische Gemeinschaft EnBW - Energie Baden-Württemberg EnEV - Energieeinsparverordnung EnWG - Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung et al. - und andere EU - Europäische Union EVU - Energieversorgungsunternehmen EWI - Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln f., ff. - folgende, fortfolgende GHD - Gewerbe, Handel, Dienstleistung GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuD - Gas und Dampf GUS - Gemeinschaft Unabhängiger Staaten GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWh - Gigawattstunde HEW - Hamburgische Electrizitäts-Werke AG Hrsg. - Herausgeber i.e.S. - im engeren Sinne IPP - Independent Power Producer
V
i.w.S. - im weiteren Sinne Kap. - Kapitel KW - Kilowatt kWh - Kilowattstunde kW x a - Kilowatt pro Jahr KWK - Kraft-Wärme-Kopplung KWK-G - Gesetz zum Schutz der Stromversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung M & A - Mergers & Acquisitions Mio. - Million MW - Megawatt NTPA - Negotiated Third Party Access o.a. - oben angegeben o.g. - oben genannten OTC - Over the Counter Rep. TP - Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RTPA - Regulated Third Party Access RWE - Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke S. - Seite s. - siehe S-C-P - Structure-Conduct-Performance u.a. - unter anderem VEAG - Vereinigte Energiewerke AG Berlin VDEW - Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke VIK - Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft VKU - Verband kommunaler Unternehmen VVI - Verbändevereinbarungen I VVII - Verbändevereinbarungen II
VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung Seite 1 Stromwirtschaftliche Wertschöpfungskette 6 2 Die drei Versorgungsstufen der öffentlichen Stromversorgung 12 3 Die Triebkräfte des Branchenwettbewerbs 25 4 Vielfalt im deutschen Strommarkt 27 5 Wertschöpfungsaktivitäten unterschiedlicher Unternehmensgruppen 28 6 Nettokapazitätsanteile am Kraftwerkspark ab 100 MW bei direkter Zurechnung in den Jahren 2000 bis 2004 31 7 Entwicklung der Strompreise für einen Durchschnittshaushalt 34 8 Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch in Deutschland 37 9 Strompreise privater Haushalte 2002 58 10 Wichtige Substitutionsmöglichkeiten in der Energieumwandlung 67 11 Stand der Technik bei ausgewählten dezentralen Energietechnologien 70 12 Energiemix zur Stromerzeugung 2005 77 13 Strompreise der privaten Haushalte nach Bestandteilen 80
Tabellenverzeichnis
Tabelle Seite 1 Kapitalanteil der öffentlichen Hand an deutschen Verbundunternehmen im Jahre 1997 15 2 Preisvergleich Stromnetze Oktober 2002 59 3 Einsparpotentiale am Beispiel eines typischen 2-Personen Haushaltes 71 4 Klimawirkung der Energieerzeugung 83
VII
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
Der deutsche Elektrizitätssektor unterliegt seit der Liberalisierung 1998 einer starken Dynamik. Mit dem In-Kraft-treten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftrechts hat sich seine Wettbewerbssituation entscheidend gewandelt. Der einst monopolistisch geprägte Elektrizitätssektor musste sich mit der Liberalisierung dem Wettbewerb öffnen. Dadurch wurde das System der geschlossenen Versorgungsgebiete der Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgehoben. 1 Die Liberalisierung eröffnete den Stromkunden die Möglichkeit der freien Lieferantenwahl. Die ehemaligen Monopolisten standen somit in direktem Wettbewerb um Kunden und Marktanteile. 2
In der ersten Phase nach Öffnung des Strommarktes entbrannte ein intensiver Wettbewerb, der durch erhebliche Strompreissenkungen und den Markteintritt neuer Wettbewerber gekennzeichnet war. Das geringe Marktwachstum und die hohen Überkapazitäten führten zu einem starken Verdrängungswettbewerb auf horizontaler Ebene. Als Folge davon sahen sich in der zweiten Liberalisierungsphase vor allem neue Marktteilnehmer gezwungen, aus dem Markt auszuscheiden, während die großen Verbundunternehmen ihre Marktanteile ausweiten konnten. 3 Seitens der Politik und Industrie wurde ein zunehmender Mangel an Wettbewerb und das hohe Strompreisniveau kritisiert, das schon fast an die Strompreise aus Monopolzeiten heranreichte. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) sieht die Ursache der steigenden Strompreise dagegen eher in der Verteuerung der Brennstoffe und Co 2 -Zertifikate und keineswegs im Wettbewerbsmangel. 4 Der durch die Liberalisierung erhoffte intensive Wettbewerb mit den damit verbundenen Strompreissenkungen und einer Vielzahl neuer Marktteilnehmer war nur von kurzer Dauer. Auch acht Jahre nach der Liberalisierung stehen sowohl neue Marktteilnehmer als auch alteingesessene Stadtwerke und Regionalversorgungsunternehmen vor neuen strategischen Herausforderungen. Für sie ist die genaue Kenntnis der
1 Vgl. Ridder 2003, S. 34.
2 Vgl. König & Fritz 2001, S. 9.; Schlesinger 1999, S. 1.
3 Vgl. Dresdner Bank 2003, S. 3 f.; Monstadt 2004, S. 186.
4 Vgl. Gassmann et al. 2005, S. 29.; Ockenfels 2005, S. 15.
1
Wettbewerbssituation auf dem deutschen Strommarkt und die sich daraus ergebenen Chancen und Risiken eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Positionierung im deutschen Strommarkt.
Ziel dieser Arbeit ist daher die Analyse der Wettbewerbssituation des deutschen Strommarktes sowie die Ableitung der sich daraus ergebenen branchenspezifischen Chancen und Risiken für neue und etablierte Marktteilnehmer. Zu diesem Zweck wird unter Zuhilfenahme des Konzeptes von Porter der deutsche Strommarkt analysiert. Dabei sollen Gründe für das Ausscheiden neuer Marktteilnehmer ebenso wie die Haupteinflussfaktoren des Wettbewerbs aufgedeckt werden.
Die folgende Untersuchung stützt sich auf die Auswertung und Analyse von Sekundärdaten aus Fachzeitschriften, Fachbüchern, der Tagespresse und Branchenpublikationen, von theoretischen Erkenntnissen, insbesondere aus der Wettbewerbstheorie, Plausibilitätsüberlegungen und Internetrecherchen.
1.2 Aufbau der Arbeit
Die Arbeit ist folgendermaßen aufgebaut: Nach der in diesem Kapitel erfolgten Einleitung werden im nachfolgenden Abschnitt zunächst die
elektrizitätswirtschaftlichen Grundlagen dargestellt. Hierbei werden die Branchenbesonderheiten näher erläutert, die Marktstruktur und der traditionelle Ordnungsrahmen der Stromwirtschaft vor der Liberalisierung skizziert und die Grundzüge der Liberalisierung erklärt. Dabei werden Gründe und Motivation der Liberalisierung ebenso dargelegt wie der darauffolgende Prozess der Marktöffnung. Das Kapitel 3, auf dem in dieser Arbeit der Schwerpunkt liegen soll, beinhaltet eine detaillierte Analyse der Wettbewerbssituation auf dem deutschen Strommarkt. Als Bezugsrahmen für diese Analyse dient aufgrund seiner Klarheit und Praxisrelevanz 5 das Konzept der Branchenstrukturanalyse von Porter aus der strategischen Managementlehre. 6 Nach einer kurzen Einführung in die konzeptionellen Grundlagen erfolgt eine ausführliche Analyse der einzelnen Wettbewerbskräfte im deutschen Strommarkt. Diskutiert werden der Wettbewerbseinfluss unterschiedlicher Strukturmerkmale, Markteintrittsbarrieren potentieller neuer Wettbewerber sowie wettbewerbliche Einflusspotentiale von Substitutionsmöglichkeiten,
5 Vgl. Kroha 2002, S. 16.;
6 Vgl. Wüstenhagen 2000, S. 14.
2
Lieferantenmacht und Abnehmermacht. Anschließend werden in Kapitel 4 die Erkenntnisse aus der Branchenstrukturanalyse verwendet, um Aussagen über die Chancen und Risiken der Branche zu treffen. Die Kenntnis der Wettbewerbssituation und der Chancen und Risiken sollen für die zahlreichen heterogenen Marktakteure als Grundlage für weitere strategische Vorgehensweisen dienen. Um den Umfang dieser Arbeit zu begrenzen, wird auf die Strategiefindung hier nicht eingegangen. Das letzte Kapitel dient der Zusammenfassung und Reflexion der wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit.
3
2 Grundlagen der Stromwirtschaft
Zum allgemeinen Verständnis erscheint es sinnvoll, sich die
Branchenbesonderheiten, den traditionellen Ordnungsrahmen und die rechtliche Neugestaltung der Strombranche zu vergegenwärtigen. Daneben soll eine konkretisierende Analyse der Positionierung deutscher
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) innerhalb der stromwirtschaftlichen Wertschöpfungskette im Vorfeld der Liberalisierung vorgenommen werden, um eine Grundlage für die spätere Branchenstrukturanalyse zu schaffen.
2.1 Charakteristika der Stromwirtschaft
„Strom (synonym Elektrizität, elektrische Energie) ist definierbar als der sich in einer Leitung vollziehende Elektronenfluss mit der Fähigkeit zur Verrichtung elektrischer Arbeit.“ 7 Die erzeugte elektrische Energie kann in Form von Licht, Antrieb oder Wärme genutzt werden. Strom kennzeichnet sich durch völlige Homogenität, denn der Verbraucher kann bei seiner Verwendung weder Art des produzierenden Kraftwerks noch den verwendeten Energieträger feststellen. 8
Die Elektrizitätswirtschaft zählt zu den Schlüsselindustrien einer jeden Volkswirtschaft. Aufgrund seiner vielfältigen Anwendbarkeit zählt Strom zu den gängigsten Sekundärenergieträgern. Obwohl bereits eine weitgehende Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch stattgefunden hat 9 , ist die sichere Bereitstellung von Strom eine wesentliche Vorraussetzung für den Wohlstand eines Landes. Elektrische Energie lässt sich in der industriellen Produktion und im privaten Konsumbereich fast nur unter Inkaufnahme ökonomischer Nachteile ersetzen. 10
Jedoch rechtfertigte die volkswirtschaftliche Bedeutung der Elektrizitätsbranche nicht die wettbewerbliche Sonderstellung, die die Stromwirtschaft traditionell in einer ansonsten marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftsordnung einnahm. Vielmehr lag in seinen technisch-ökonomischen Besonderheiten die Ausnahmestellung der Elektrizitätswirtschaft begründet. Somit beeinflussten sie
7 Latkovic 2000, S. 76.
8 Vgl. Schäfer 2004, S. 3.
9 Vgl. Ridder 1999, S. 63.; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie & Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2006, S. 8.
10 Vgl. Ksoll 2003, S. 23.
4
jahrzehntelang die Marktstruktur, den Konzentrationsgrad, die Anzahl und die Größe der Unternehmen und den Grad der staatlichen Regulierung innerhalb der Branche. 11
Eine Besonderheit ist die Netzgebundenheit der Stromversorgung. Ein mehrstufiges Netzsystem fungiert als Bindeglied zwischen dem Ort der Stromproduktion und dem des Konsums. Beim Leitungssystem handelt es sich um überregionale Höchstspannungsnetze/Verbundnetze für die Stromübertragung über relativ weite Distanzen und Mittel- und Niedrigspannungsnetze für die regionale Stromverteilung und die Versorgung des Endverbrauchers. Die Höchstspannungsnetze werden von den großen Verbundunternehmen betrieben. Die Mittel- und Niedrigspannungsnetze sind Eigentum der regionalen und kommunalen Energieversorgungsunternehmen. 12
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass Strom bisher nicht wirtschaftlich lagerfähig ist. Da die Stromerzeugung zeitgleich mit der Stromnachfrage erfolgen muss, bedarf es einer Anpassung, die insbesondere auf der Angebotsseite erfolgt. Um Nachfrageschwankungen auszugleichen, müssen die Stromproduzenten ihre Erzeugungsanlagen und Übertragungsnetze auf eine maximale Kapazität auslegen. 13
Drittes grundlegendes Merkmal ist die hohe Kapitalintensität. Sie geht mit dem Bau und Unterhalt von Produktionsanlagen und Netzen einher. Beispielsweise ergibt sich bei einem Steinkohlekraftwerk (600 MW) eine Kapitalausstattung von 2,7 Mio. Euro 14 pro Beschäftigten. 15 Hohe Fixkosten, hohe versunkene Kosten 16 sowie langfristige Kapitalbindung, bedingt durch lange Investitionsvorlauf- und Amortisationszeiten, sind wesentliche Merkmale der elektrizitätswirtschaftlichen Infrastruktur. Zudem müssen teure Kapitalreserven bereitgehalten werden, um auch in Spitzenlastzeiten die Stromnachfrage befriedigen zu können. 17
Infolge der Netzgebundenheit und der Nichtlagerfähigkeit von Strom reicht die Stromproduktion allein grundsätzlich zur Verwendung von Elektrizität auf der
11 Vgl. Monstadt 2004, S. 74.; Renz 2001, S. 65.
12 Vgl. Renz 2001, S. 65 f.
13 Vgl. Renz 2001, S. 66.; Weizsäcker 2004, S. 11.
14 Die finanziellen Angaben erfolgten in DM. Die Umrechnung in Euro erfolgte zum festgelegten
Kurs von 1 Euro = 1,95583 DM.
15 Vgl. Kumkar 2000, S. 22.
16 Unter versunkenen Kosten werden die durch irreversible Entscheidungen entstandenen
pagatorischen Ausgaben verstanden, welche bei Aufgabe des Geschäftsbetriebes nicht rückgängig
gemacht werden können. (vgl. Ksoll 2003, S. 27.)
17 Vgl. Monstadt 2004, S.74.; Renz 2001, S. 65 ff.
5
Nachfrageseite nicht aus. Um diese zu ermöglichen, sind zunächst spezifische Logistikprozesse notwendig. Demzufolge handelt es sich bei der Stromversorgung um einen mehrstufigen Prozess. Aus technisch-physikalischer Sicht kann zwischen den Funktionsebenen Erzeugung, Übertragung und Verteilung differenziert werden. Daneben gibt es noch die kommerzielle Funktion des Stromhandels, der sich in den Stromgroßhandel und den Stromeinzelhandel unterteilt. 18 Abbildung 1 zeigt, wie sich auf Basis der Funktionen die Wertschöpfungskette der Elektrizitätswirtschaft zusammensetzt.
mittlere Arbeitskosten (variable Kosten) auf und werden deswegen für den Betrieb mit häufig wechselnder Leistung und für tägliches An- und Abfahren verwendet. Zu ihnen zählen Steinkohle-, Gas- und Speicherkraftwerke sowie Biomasse- und Biogaskraftanlagen. Zur Befriedigung der Stromnachfrage in speziellen Bedarfsfällen werden Spitzenlastkraftwerke eingesetzt, die aufgrund ihrer hohen Arbeitskosten für mehrmaliges An- und Abfahren des Kraftwerkes pro Tag geeignet sind und der Reservehaltung dienen. Pumpspeicherkraftwerke, Gasturbinen,
18 Vgl. Schulz & Riechmann 2002, S. 3 f.
6
Ölkraftwerke sowie Gasanlage gehören zu dieser Kraftwerkskategorie. 2004 betrug die Mittel- und Spitzenleistung 57.660 MW (57% der Gesamtleistung). 19
Der Stromgroßhandel als zweite Wertschöpfungsstufe fungiert als Bindeglied zwischen Stromangebot und -nachfrage sowie als Vermittler von
Handelsgeschäften. Beim Stromhandel werden große Strommengen an der Börse oder direkt beim Erzeuger gekauft und an Großkunden und Weiterverteiler verkauft. 20 Typischerweise differenziert man zwischen Börsenhandel und bilateralem Handel, der auch Over the Counter-Handel (OTC-Handel) genannt wird. Beim Börsenhandel werden standardisierte Stromlieferverträge auf einem
institutionalisierten Marktplatz gehandelt. 21 Die Vorteile der Strombörse liegen in ihrer Preistransparenz, Anonymität und einem minimierten Ausfallrisiko. Der bilaterale Handel findet direkt zwischen zwei Marktteilnehmern oder mit Hilfe eines Intermediärs statt. Der OTC-Handel hat den Vorteil, dass sehr individuelle Bedürfnisse bei der Vertragsgestaltung mit berücksichtigt werden können. 22 Weiterhin kann der Großhandel von Strom in die Segmente des Regelmarktes (Stundenbereich), des Spotmarktes (Tagesbereich) und des Terminmarktes (Wochenbis Jahresbereich) unterteilt werden. Auf dem Regel- und Spotmarkt werden Energiemengen gehandelt, bei denen der Zeitpunkt der Lieferung und des Vertragsabschlusses zeitlich nah beieinander liegen. Im Gegensatz dazu fallen im Terminmarkt Vertragsabschluss und Stromlieferung zeitlich weit auseinander. 23
Auf der dritten Branchenstufe, dem Stromtransport, unterscheidet man zwischen Übertragung und Verteilung. Die Aufgabe der Übertragung besteht in der Verbindung der Stromproduzenten untereinander über das Höchstspannungsnetz. 24 Ferner dient die Stromübertragung der Überbrückung großer räumlicher Distanzen zwischen den Erzeugern und den jeweiligen Verteilernetzen. Hingegen übernimmt die Verteilung die Aufgabe, den Strom über geringe Distanzen mit Hilfe von Mittel-und Niedrigspannungsleitungen zum Endverbraucher zu transportieren. 25
19 Vgl. Schiffer 2005, S. 207-212.
20 Vgl. Bohne & Frenzel 2003, S. 378 ff.
21 Die beiden Strombörsen, die in Deutschland im Jahre 2000 gegründet wurden, fusionierten aus
wirtschaftlichen Gründen zur EEX mit Sitz in Leipzig.
22 Vgl. Bohne & Frenzel 2003, S. 378 ff.
23 Vgl. Borchert 2003, S. 12.; König & Fitz 2001, S. 16.
24 Vgl. Schäfer 2004, S. 7.
25 Vgl. Latkovic 1999, S. 1, 79 ff.
7
Im Gegensatz zum Großhandelsmarkt werden auf der letzten Branchenstufe, dem Einzelhandelsmarkt, geringere Energiemengen gehandelt. Dabei kann die Mindesthandelsmenge der Leipziger Strombörse EEX von 10.000 KWh als Obergrenze für Energiemengen im Einzelhandelsmarkt angesehen werden. Daneben erfolgt auf dieser Wertschöpfungsstufe auch die Vermarktung der Stromprodukte, z.B. durch die Anwendung der Marketinginstrumente Distribution, Kommunikation sowie der Preis- und Produktgestaltung. 26
Aufgrund der besonderen Charakteristika der Strombranche herrschte lange Zeit Einigkeit hinsichtlich der These, dass Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft zu Marktversagen führe und eine preiswerte leitungsgebundene Stromversorgung nicht gewährleisten könne. Deshalb wurde dem Sektor über alle Versorgungsstufen hinweg ein „natürliches Monopol“ unterstellt. 27 Ein natürliches Monopol ist durch eine subadditive Kostenfunktion gekennzeichnet, bei der die volkswirtschaftlichen Kosten zur Bereitstellung eines Produktes steigen, wenn mehr als ein Unternehmen den Markt bedient. 28 Existierende Größenvorteile (synonym economies of scale, Betriebsgrößenersparnisse, Skalenerträge) und Verbundvorteile (synonym economies of scope, Bündelvorteile) geben häufig einen Hinweis für das Vorliegen eines natürlichen Monopols. 29 Unter economies of scale werden Kostenersparnisse verstanden, die aufgrund zunehmender Unternehmensgröße auftreten, da infolge konstanter Fixkosten bei steigender Ausbringungsmenge die Durchschnittskosten sinken. Hingegen können economies of scope bei diversifizierten Unternehmen entstehen, die auf unterschiedlichen Märkten tätig sind. Die sich daraus ergebenden positiven Synergieeffekte, die zu Kostenersparnissen führen, werden auch Verbundvorteile genannt. 30
Traditionell wurde angenommen, dass mit zunehmender Kraftwerksgröße die Durchschnittskosten sinken und damit Größenvorteile im Erzeugerbereich vorliegen. Der Übertragungsbereich kann durch Größenvorteile in Form von anlagenspezifischen Skalenerträgen und Komplementärerträgen charakterisiert werden. Die anlagenspezifischen Skalenerträge kommen durch sinkende Kosten für
26 Vgl. Cappallo 2005, S. 256, 260.; Bohne & Frenzel 2003, S. 378.
27 Vgl. Renz 2001, S. 69.; Monstadt 2004, S. 74.; Latkovic 1999, S. 2.
28 Vgl. Knieps 2005, S. 23.
29 Vgl. Monstadt 2004, S. 175.; Renz 2001, S. 74.
30 Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon 2004, S. 771.
8
einzelne Leitungen bei zunehmender Netznutzung zustande. Im Gegensatz dazu entstehen die Komplementärerträge (synonym Durchmischungsvorteile) aufgrund der Homogenität des Gutes Strom. An einem Beispiel soll dieser Effekt verdeutlicht werden. Soll eine Strommenge von 1000 MW von A nach B transportiert und außerdem eine Strommenge von 1000 MW von B nach A transportiert werden, findet rein technisch betrachtet kein Transport und damit auch keine Transportverlust statt. Dieser Vorteil der Durchmischungseffekte wird umso größer, je mehr Kraftwerke an ein Netz angeschlossen sind und je mehr Abnehmer das Netz nutzen. 31 Wegen der Größenvorteile wurde ein Wettbewerb zwischen den
Energieversorgungsunternehmen traditionell im Hinblick auf das Ziel der Versorgungssicherheit ausgeschlossen. 32
2.2 Traditioneller Ordnungsrahmen und Marktstruktur
Aufgrund der wirtschaftlichen Relevanz, des Vorliegens eines natürlichen Monopols und der Gefahr ruinöser Konkurrenz wurde ein direkter Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft als suboptimal angesehen. Infolgedessen wurde der Sektor traditionell durch den Staat reguliert. 33
2.2.1 Rechtliche Ausgestaltung der Monopolstellung
Rechtliche Grundlage für die wettbewerbspolitische Sonderstellung und die staatliche Steuerung des Stromsektors vor der Liberalisierung war zum einen das Gesetz zur Förderung der Elektrizitätswirtschaft (EnWG) aus dem Jahre 1935 und zum anderen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. seine Ausnahmetatbestände der §§ 103 ff. GWB für leitungsgebundene Energiewirtschaft. 34
Laut der Präambel des EnWG bestand die Kernintention des bisherigen
stromwirtschaftlichen Ordnungsrahmens darin „ (…) im Interesse des Gemeinwohls (…) volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen des Wettbewerbs zu verhindern, einen zweckmäßigen Ausgleich durch Verbundwirtschaft zu fördern und durch all
31 Vgl. Kumkar 2000, S. 27-34.
32 Vgl. Monstadt 2004, S. 175.; Renz 2001, S. 74.
33 Vgl.Ksoll 2003, S. 27.; Latkovic 1999, S. 109.
34 Vgl. Fuchs 2000, S. 16.
9
dies die Energieversorgung so sicher und billig wie möglich zu gestalten, (…)“ 35 . Gemäß den Vorschriften der §§ 6 und 7 EnWG unterlagen die EVU der Anschluss-und Versorgungspflicht aller privaten Abnehmer zu Preisen der Bundestarifordnung und der Einhaltung von vereinbarten Qualitätsstandards. 36 Das EnWG blieb bis auf leichte Modifikationen bis zu den energiewirtschaftlichen Reformen 1998 bestehen. 37
Der § 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erklärte die leitungsgebundene Energiewirtschaft zur wettbewerbspolitischen Bereichsausnahme und stellte sie vom allgemeinen Kartellverbot frei. Auf diese Weise wurde das System geschlossener Versorgungsgebiete gesetzlich begründet und
Gebietsschutzabsprachen als kartellrechtlich zulässig befunden. 38 Die räumliche Aufteilung des Marktes zwischen den Verbundunternehmen und die Sicherung der Gebietsmonopole erfolgte durch Demarkationsverträge (§ 103 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Sie legten die Unterlassung der Versorgungstätigkeit im Gebiet des Vertragspartners fest. Auf diese Weise erfolgte eine Abgrenzung der Versorgungsgebiete. So wurde potentiellen Konkurrenten der Marktzutritt im System geschlossener Versorgungsgebiete verwehrt. 39 Im Rahmen der Konzessionsverträge (§ 103 Abs. 1 Nr. 2 GWB) hingegen trafen die EVU mit den kommunalen Gebietskörperschaften eine Übereinkunft, in der die EVU das ausschließliche Wegenutzungsrecht zur Verlegung von Versorgungsleitungen besaßen und als Gegenleistung dafür eine Konzessionsabgabe an die Kommunen zahlten. 40
Um einen möglichen Missbrauch der Monopolstellung der Energieunternehmen weitgehend auszuschließen, war es notwendig geworden, entsprechende staatliche Regulierungsbehörden zu schaffen. 41 Dabei wurden die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Während sich die gesetzgebenden Kompetenzen beim Bund bündelten, übertrug man die Ausübung den Bundesländern. Der Energieaufsicht oblag die Vergabe der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung (§ 5 EnWG), die Investitionskontrolle (§ 4 EnWG) und die
35 EnWG 1935.
36 Vgl. Schikarski 2005, S. 7.; Ksoll 2003, S. 27.
37 Vgl. Renz 2001, S. 64 f.
38 Vgl. Latkovic 1999, S. 124.
39 Vgl. Ksoll 2003, S. 28.
40 Vgl. Ridder 2003, S. 19 f.; Monstadt 2004, S. 87.
41 Vgl. Latkovic 1999, S. 127.
10
Preisaufsicht für die Tarifkunden in Haushalt und Gewerbe (§ 7 EnWG). 42 Im Gegensatz dazu kam der allgemeinen Kartellaufsicht hinsichtlich des Wettbewerbes eine besondere Bedeutung für die Elektrizitätswirtschaft zu. Ihre Aufgaben bestanden im Wesentlichen in der Aufsicht über wettbewerbsbeschränkende Absprachen, in der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht. 43
2.2.2 Marktstruktur vor der Liberalisierung
Der deutsche Markt der Elektrizitätsversorgung war vor den energiewirtschaftlichen Reformen 1998 durch eine dezentrale und pluralistische Versorgungsstruktur gekennzeichnet. 44 Er war aufgrund der geschlossenen Versorgungsgebiete weitgehend vor Wettbewerb geschützt. Auf ihm agierte eine Vielzahl heterogener Energieversorgungsunternehmen, die sich bezüglich ihrer Größe, ihrer Stellung innerhalb der Wertschöpfungskette, ihrer Eigentümerstruktur und ihres ökonomischen und politischen Einflusses unterschieden. 45
2.2.2.1 Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Die traditionellen Hauptaufgaben der öffentlichen Stromversorgung waren die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom. Sie wurden in unterschiedlicher Gewichtung den drei Versorgungsstufen, bestehend aus überregionalem Verbund, Regionalversorgern und Lokalversorgern, zugeordnet (s. Abb. 2). Auffällig ist dabei die dominierende Marktmacht der Verbundunternehmen, die durch ihre großen Erzeugerkapazitäten und ihre weitreichende Kapitalverflechtung mit kommunalen und regionalen Unternehmen entstanden ist. 46
Auf der Erzeuger- und Übertragungsstufe waren die acht großen
Verbundunternehmen 47 überregional tätig. 48 Sie besaßen vor der Liberalisierung ca.
42 Vgl. Monstadt 2004, S. 79.
43 Vgl. Renz 2001, S. 82, 84.
44 Vgl. Latkovic 1999, S.104.
45 Vgl. Schlesinger 1999, S. 74.
46 Vgl. Monstadt 2004, S. 81 f.
47 RWE Rheinisch-Westfälische-Elektrizitätswerke AG Essen, VEW Vereinigte Elektrizitätswerke
Westfalen AG, HEW Hamburgische Electizitäts-Werke AG, PreussenElektra AG Hannover, die
Bayernwerk AG München, EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe, BEWAG AG Berlin
und VEAG Vereinigte Energiewerke AG Berlin (vgl. Kroha 2002, S. 23.)
48 Vgl. Renz 2001, S. 72.
11
80 % der Kraftwerkskapazitäten und das gesamte Höchstspannungsnetz für den überregionalen Stromtransport. 49 Ihre Aufgabe bestand in der Stromproduktion, in
gemäß § 103 GWB konnten die acht großen Verbundunternehmen den Strommarkt in Deutschland untereinander aufteilen und waren vor potentiellen neuen Konkurrenten geschützt. 51
Die ca. 70 Regionalunternehmen hingegen fungierten insbesondere als Weiterverteiler zur Versorgung der kommunalen EVU und privaten Endabnehmer in städtischen und ländlichen Gebieten mit geringer Versorgungsdichte. 52 1995 deckten die regionalen EVU ca. 77,5% der Gesamtfläche der Bundesrepublik ab und versorgten dabei ca. 36% der Bevölkerung mit elektrischer Energie. Der Strom wurde überwiegend von den Verbundunternehmen bezogen und nur in geringem Ausmaße von ca. 10% selbst produziert. 53
Ebenso waren auch die 900 Kommunalversorger, die sogenannten Stadtwerke, auf der Verteilungs- und Versorgungsstufe tätig. Ihr Versorgungsgebiet befand sich
49 Vgl. Schäfer 2004, S. 8.
50 Vgl. Ksoll 2003, S. 28.
51 Vgl. Fuchs 2000, S. 17.
52 Vgl. Schlesinger 1999, S. 71 ff.
53 Vgl. Schäfer 2004, S. 8.; Monstadt 2004, S. 83.
12
traditionell in Städten, wobei sie neben Strom auch öffentliche Verkehrsleistungen, Gas und Wasser für industrielle und private Endabnehmer bereitstellten. Ihren Strom bezogen sie größtenteils von der vorgelagerten Verbund- und Regionalstufe und nur ca. 10% der gesamten Stromproduktion wurde in wenigen Kraftwerken selbstständig erzeugt. 54
Neben den oben erläuterten öffentlichen Versorgungsunternehmen existierte noch die industrielle Kraftwirtschaft, die Strom für den Eigenbedarf erzeugte, diesen jedoch nur in seltenen Fällen ins Netz einspeisen ließ. 55
2.2.2.2 Konzentration und Organisation in der Elektrizitätswirtschaft Typisch für die deutsche Strombranche ist das Integrations- und Konzentrationsphänomen. Die folgenden Ausführungen sind für die
Elektrizitätsbranche vor der Liberalisierung ebenso charakteristisch wie nach der Marktöffnung. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die Verbundunternehmen, die sowohl vertikal als auch horizontal integriert sind. Fast alle großen Verbundunternehmen sind auf allen Versorgungsstufen tätig und machen darüber hinaus ihren Einfluss durch Haupt- und Minderheitsbeteiligungen bei den Regionalversorgern geltend. Nur die Stadtwerke blieben vor der Liberalisierung bis auf wenige Ausnahmen rechtlich eigenständig und im Besitz der Kommunen. Durch ihre Kapitalbeteiligungen an regionalen und in kleinerem Ausmaß auch an kommunalen EVU stellen die Verbundunternehmen auch heute noch ihre Stromabgabe an die beiden nachgelagerten Versorgungsstufen sicher. Die Integrationstendenzen gehen sogar über die Branchengrenzen hinaus und richten sich sowohl auf die vorgelagerten Primärenergiemärkte als auch auf die benachbarten Versorgungsmärkte. So ist die RWE AG beispielsweise Alleinaktionär des größten deutschen Braunkohleunternehmens Rheinbraun (vertikale Integration) und engagiert sich daneben noch in der Gas- und Wasserwirtschaft (horizontale Integration). 56
Die Konzentration lässt sich einerseits durch die Querbeteiligungen der Verbundunternehmen untereinander begründen, andererseits sind
Unternehmenszusammenschlüsse und -aufkäufe bereits seit Jahrzehnten in der Strombranche zu beobachten. So hielten RWE, PreussenElektra und Bayernwerk ca.
54 Vgl. Monstadt 2004, S. 84.; Schäfer 2004, S. 8.
55 Vgl. Monstadt 2004, S. 81 f.
56 Vgl. Renz 2001, S. 72 .; Monstadt 2004, S. 86.
13
75% der Anteile des ostdeutschen Verbundunternehmens VEAG und die Bayernwerk AG war mit 26% an der Bewag beteiligt, um nur einige Beispiele zu nennen. 57
Jedoch waren trotz jahrzehntelanger Privatisierungstendenzen und wegen öffentlichen Interesses auch kommunale Träger nicht unerheblich an Verbund- und Regionalversorgern beteiligt (s. Tab. 1). Beispielsweise betrug der Kapitalanteil der Freien Hansestadt Hamburg 50,2% an der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG (HEW). 58 1997 waren 62,8% der Mitglieder der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) in öffentlicher Hand. 23,9% waren
gemischtwirtschaftliche Unternehmen und nur 13,3% waren privatwirtschaftlich organisiert. Hierbei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei den öffentlichen Unternehmen überwiegend um kleine Stadtwerke handelte und der größte Teil der Stromerzeugung in privaten und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen erfolgte. 59 Hinsichtlich der Eigentumsstruktur konnte demzufolge zwischen privaten, öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen EVU unterschieden werden. 60
Trotz des öffentlichen Einflusses durch staatliche Regulierungsinstanzen und Beteiligungen wurde eine aktive staatliche Investitionslenkung und Preiskontrolle durch die zahlreichen elektrizitätswirtschaftlichen Ressourcen zur Selbstorganisation enorm erschwert. 61 Denn auffallendes Merkmal der Elektrizitätswirtschaft war und ist der hohe Organisationsgrad der Branche, der ihr erheblichen politischen und ökonomischen Einfluss ermöglichte. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die politischen Interessen der Stromwirtschaft werden vom Spitzenverband Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) vertreten. Seine ca. 800 Mitglieder stammen aus allen Versorgungsstufen. Dabei übernimmt der VDEW nicht nur externe Aufgaben der Interessenvertretung, sondern auch vielfältige interne Dienstleistungen. Auf subsektoraler Ebene wurden drei Verbände gegründet, die die spezifischen Interessen der jeweiligen Versorgungsstufe vertreten. Die Verbundunternehmen organisierten sich in der Deutschen Verbundgesellschaft (DVG), die regionalen
57 Vgl. Renz 2001, S. 72 f.
58 Vgl. Renz 2001, S. 72 f.
59 Vgl. Monstadt 2004, S. 80 f.
60 Vgl. Ksoll 2003, S. 29.
61 Vgl. Monstadt 2004, S. 81.
14
Energieversorger in der Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorger (ARE) und die Kommunalversorger im Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Mitglieder der subsektoralen Verbände sind üblicherweise auch Mitglied des VDEW. Aufgrund des hohen Organisationsgrades, der Ausgrenzung von Konkurrenz und des erheblichen politischen Einflusses der Elektrizitätswirtschaft bildete sich ein stark in sich geschlossenes System heraus, das am Status Quo festhielt und sich gegenüber wirtschaftlichen, politischen und technischen Erneuerungen resistent zeigte. 62
Jahre 1997 63
Im Gegensatz dazu waren die Energieverbraucher schwach organisiert. Die Preisgestaltung wurde bei den Tarifkunden von der Bundestarifverordnung und bei den Sondervertragskunden von der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht bestimmt. Dabei wurden die Preise zwar auf Grundlage der durch getätigte Investitionen entstandenen Kosten kalkuliert, jedoch wurde die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit und Rationalität der Investitionen nicht berücksichtigt. Da es infolgedessen keinen Kostendruck gab, neigten die Unternehmen zu technischem Perfektionismus und zur Überkapitalisierung, was sowohl eine hohe Versorgungsqualität als auch Überkapazitäten mit sich brachte. Der private Abnehmer im regulierten Strommarkt konnte keinen Druck auf die Unternehmen ausüben, da er von dem in seinem Bereich zuständigen EVU mit Strom versorgt wurde und seinen Anbieter nicht frei wählen durfte. 64 Lediglich die industriellen Großabnehmer konnten durch Androhung industrieller Eigenerzeugung zu ihrem Vorteil auf die Preise einwirken. Im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern lagen die deutschen Strompreise auf sehr hohem Niveau. Um die
62 Vgl. Monstadt 2004, S. 85, 87.
63 angelehnt an Renz 2001, S. 72.
64 Vgl. Monstadt 2004, S. 79 ff.
15
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im europäischen Vergleich zu sichern, wurden wettbewerbspolitische und energiewirtschaftliche Reformen notwendig. 65
2.3 Grundzüge der Liberalisierung
Der Diskurs um eine wettbewerbspolitische Reform kann in Deutschland bis in die 50iger Jahre zurückverfolgt werden. Er war in den letzten Jahrzehnten ein wiederkehrendes Thema in der deutschen Politik. Die Reformen scheiterten insbesondere am Widerstand der EVU, die durch ihre effiziente Interessenvertretung (VDEW) und ihren guten Kontakt der kommunalen EVU zur Politik ihre Vetoposition konsequent vertraten. 66
2.3.1 Gründe für die Neuordnung
Die Gründe für die elektrizitätswirtschaftlichen Reformversuche waren vielfältig. Einerseits gab es eine starke Unzufriedenheit auf Seiten der industriellen Abnehmer, für die sich infolge des hohen deutschen Strompreisniveaus ein Standortnachteil in Deutschland ergab. 67 Andererseits fehlte der Zwang zu effizientem, kostenminimierendem Wirtschaften innerhalb der Stromversorgungsunternehmen, die in einem wettbewerbsfreien Umfeld 68 weder dem marktwirtschaftlichen Kostendruck noch einer effizienten staatliche Regulierung unterlagen. 69 Daneben wurde in den letzten beiden Jahrzehnten besonders durch neue wettbewerbsökonomische Erkenntnisse die Monopolstellung der Elektrizitätsbranche in Frage gestellt und die traditionelle Annahme der Größenvorteile in der Stromwirtschaft bezweifelt. 70
Basierend auf einer disaggrigierten Betrachtung der stromwirtschaftlichen Wertschöpfungskette (s. Abb. 1) wurden die einzelnen Teilmärkte separat im Hinblick auf ihren Charakter eines natürlichen Monopols untersucht. Dabei wurde lediglich für den Stromtransport im Netzbereich (Übertragung und Verteilung) ein
65 Vgl. Ridder 2003, S. 23.
66 Vgl. Monstadt 2004, S. 174 f.
67 Vgl. Monstadt 2004, S. 174 f.
68 Vgl. Latkovic 1999, S. 149.
69 Vgl. Ksoll 2003, S. 29.
70 Vgl. Monstadt 2004, S. 175.
16
Arbeit zitieren:
Ute Melzer, 2006, Eine Branchenstrukturanalyse des deutschen Strommarktes nach Porter, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Konzepte zur Beschreibung der Kundenzufriedenheit und spezifische Kons...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Diplomarbeit, 101 Seiten
Der modernistische Diskurs in Almada Negreiros Roman Nome de guerra
Romanistik - Portugiesische Sprache, Literatur, Landeskunde
Magisterarbeit, 131 Seiten
Branche und Branchenattraktivität - Porters Five Forces
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Hausarbeit (Hauptseminar), 28 Seiten
DV-Revision hinsichtlich Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderun...
Diplomarbeit, 136 Seiten
Instrumente der strategischen Unternehmensanalyse - Darstellung und Kr...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Studienarbeit, 41 Seiten
Ausbildungsmarketing als Bestandteil des Personalmarketings - Das Beis...
BWL - Personal und Organisation
Diplomarbeit, 94 Seiten
Food, Fitness, Fun - trends in hospitality today
Hotelfach / Gaststättengewerbe
Seminararbeit, 13 Seiten
Rating von Versicherungsunternehmen anhand Assekurata Rating Agentur
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 37 Seiten
Möglichkeiten und Grenzen des Vertriebs über das Internet
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Hausarbeit, 31 Seiten
Der Wert des Kunden: Zielsetzung, Operationalisierungsansätze und krit...
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Seminararbeit, 23 Seiten
Medienmarkenmanagement aus Perspektive des market-based-view und der r...
Medien / Kommunikation - Medienökonomie, -management
Diplomarbeit, 139 Seiten
Energie-Contracting aus der Perspektive der Prinzipal-Agenten-Theorie
Diplomarbeit, 98 Seiten
Implementierung des Versagenskriteriums nach Puck in das Programmsyste...
Studienarbeit, 30 Seiten
Systematisierung der Einflussfaktoren auf langfristige Wirkungen des C...
Ingenieurwissenschaften - Wirtschaftsingenieurwesen
Seminararbeit, 23 Seiten
Kritische Analyse der Bilanzierung bei Langfristfertigung nach HGB und...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 90 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Geschichte und Gegenwart der Zigeuner in Deutschland und in Ungarn
Soziologie - Kultur, Technik und Völker
Hausarbeit (Hauptseminar), 16 Seiten
Ute Melzer hat den Text Eine Branchenstrukturanalyse des deutschen Strommarktes nach Porter veröffentlicht
Ute Melzer hat einen neuen Text hochgeladen
Honours and Awards of the German States.(Die Ehrenzeichen Des Deutsche...
Von Hessenthal Schreiber
Gemeinsame Jahrestagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizeri...
Supplement 3, Band 30
M. F. Fey
Hitler's Day of German Art 1939 / First Published as 'Tag Der Deutsche...
Joachim Von Halasz
Heidenfrage Und Slawenfrage Im Deutschen Mittelalter: Ausgewahlte Stud...
Hans-Dietrich Kahl
0 Kommentare