Zehn Thesen zur Integration von
behinderten Kindern und Jugendlichen von Jakob Muth
von Thomas Fey
Inhaltsverzeichnis:
A. Einleitung Seite 3
B. Erläuterung der zehn Thesen Seite 4
1. Integration als Grundrecht Seite 4
2. Integration beginnt in der französischen Revolution Seite 4
3. Integration ist unteilbar Seite 5
4. Integration als Gemeinsamkeit aller ist die Norm, die,
weil sie die Norm ist, nicht begründet werden muß Seite 5
5. Integration sperrt sich gegen jede Defizitorientierung in der Schule Seite 6
6. Integration kann nicht durch Schulversuche begründet werden Seite 6
7. Integration verträgt sich nicht mit dem Sonderschulaufnahmeverfahren Seite 7
8. Integration braucht Regelungen hinsichtlich der Klassenfrequenzen
in den verschiedenen Stufen der allgemeinen Schulen Seite 7
9. Integration als Gemeinsamkeit von Behinderten und Nichtbehinderten
will gelebt sein Seite 8
10. Die Grundrechte des Menschen aus dem Grundgesetz der BRD auf
Behinderte hin umformuliert Seite 8
C. Zusammenfassung Seite 9
Literatur Seite 11
1. Einleitung
Im folgenden werden die zehn Thesen zur Integration von behinderten Kindern von Jakob Muth analysiert und im Hinblick auf ihre Verwirklichung untersucht. Aufgrund der inzwischen vergangenen zwanzig Jahre seit Erscheinen des Artikels, bietet sich daher auch ein Rückblick an, der zeigen soll, ob in diesen Jahren eine Veränderung stattgefunden hat.
Wenn in der Literatur und in der fachwissenschaftlichen Diskussion von Integration gesprochen wird, ist eine genauere Betrachtung des Begriffs vonnöten:
Als erstes stellt sich die Frage, wer integriert werden soll. Gibt es hierzu die notwendigen Voraussetzungen organisatorischer und personeller Art? Es findet also eine Definition der zu integrierenden Person statt und auch der nötigen Voraussetzungen.
Zum zweiten ist die Frage wichtig, wer integrieren soll? Ist es der Sonderpädagoge, der begleitend das Kind unterrichtet oder ist es die Regelschullehrerin, die in ihrer Klasse die betreffende Person mit unterrichtet?
Drittens müssen die Ziele der Integration klar definiert sein. Wozu wird integriert und in welchem Bereich? Ist es nur eine vorübergehende Integration oder soll sie von Dauer sein. Zudem stellt sich die Frage, wer diese Ziele definiert. Die Eltern, die Schule, das Kind oder - bestenfalls - alle zusammen?
Letztens und wohl auch die wichtigste Frage. Ist die Integration ein Prozess oder ein Zustand? Wurde die zu integrierende Person schon in die Gemeinschaft integriert oder wird sie gerade in diese integriert? Es ist nicht unerheblich, diese sehr feine Unterscheidung zu machen, denn gerade hier zeigt sich, ob die Integration am Ziel ist oder auf dem Weg dahin.
Nach Speck erschwert sich die Diskussion der Integration dadurch, "dass sich der Begriff "Integration" einer genaueren Bestimmung entzieht, so dass vielerlei darunter zu verstehen ist... Der Grad der Integriertheit kann auf Grund persönlicher und sozialer Gegebenheiten recht unterschiedlich sein, wird also im wesentlichen subjektiv bestimmt."
2. Erläuterung der zehn Thesen
1. Integration als Grundrecht
In den 70er Jahren beschloß der Deutsche Bildungsrat, dass die Integration Behinderter in die Gesellschaft eine der vordringlichen Aufgaben jedes demokratischen Staates ist. Denn nur eine Integration im Kindesalter schließt eine Desintegration im Erwachsenenalter weitestgehend aus. Da die Schule als Vertreter des Staates zugleich im Dienste des Grundrechts steht, ist auch sie verpflichtet diese umzusetzen und weiter zu vermitteln. Muth schreibt in diesem Absatz, dass es in der Bundesrepublik noch an der mangelnden Umsetzung und auch an der schriftlichen Niederlegung fehle, dass es sich um ein Grundrecht handele. Mittlerweile wurde aber diese Grundrecht auf Integration indirekt in das Grundgesetz aufgenommen. So steht in Artikel 3,3: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Als Umkehrschluß zeigt dies auch, dass niemand auf Grund seiner Behinderung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden darf und somit integriert werden muss. Leider mangelt es noch an der Umsetzung dieses Grundrechtsartikels, was unter anderem am deutsche separierenden Schulsystem liegt, aber auch an der noch fehlenden Bewußtsein in der Gesellschaft.
2. Integration beginnt in der Französischen Revolution
Die Französische Revolution die die erste demokratische Verfassung als Folge hatte, ist der daher der Beginn der Integration, da in dieser Verfassung alle Menschen als gleich angesehen werden, ohne Unterschiede hinsichtlich ihrer Herkunft oder ihres Standes. Dies beinhaltet daher auch, dass alle Menschen mit einer Beeinträchtigung per se ebenfalls als gleich anzusehen sind und daher in die Gesellschaft integriert werden sollen. Muth zeigt auf, dass der Integrationsprozess wie auch der Demokratisierungsprozess sich gegenseitig bedingen und daher untrennbar miteinander verbunden sind. So ist in jeder demokratischen Gesellschaft eine Grundaufgabe, alle Menschen als gleich anzusehen und sie daher entsprechend auch zu integrieren. Eine Beeinträchtigung beinhaltet dies genau so, wie etwa Schichtzugehörigkeit.
[...]
Arbeit zitieren:
Thomas Fey, 2001, Zehn Thesen zur Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen von Jakob Muth, München, GRIN Verlag GmbH
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