INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS............................................................................................ III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. VII
1. Teil Problematik und Ziel der Arbeit sowie Gang der Untersuchung 1
2. Teil Sport als Wirtschaftsfaktor 3
A. Der Markt der Sportübertragungsrechte 3
I. Sportübertragung im Fernsehen 3
II. Fußballübertragungen im Fernsehen. 4
III. Die Fußball-Bundesliga im Fernsehen. 6
IV. Markteintritt von Pay - TV Veranstaltern. 9
V. Die Entwicklung der Internetübertragung 11
VI. Einnahmen der Bundesliga der Fernsehübertragungsrechtevergabe 12
VII. Die Bundesliga ab 2006/07 im TV / Internet 13
a. Bundesliga im Fernsehen. 13
b. Bundesliga im Internet (IP-TV) 15
B. Die Organisation der Fußball-Bundesliga 16
I. Die Bundesliga. 16
II. DFB. 17
III. Der Ligaverband 18
IV. DFL. 19
V. Schaubild der Bundesligaorganisation 21
VI. Sportvermarktungsagenturen 21
3. Teil Rechtsgrundlagen von Übertragungsrechten der Fußball -
Bundesligaspiele im TV 24
A. Vorbemerkungen 24
I. Sportübertragungsrecht 24
II. Sport und Sportler. 25
III. Sportveranstaltung und Veranstalter. 26
a. Die Sportveranstaltung. 26
b. Der Sportveranstalter 27
III
c. Der Sportveranstalter der Fußball - Bundesliga 27
d. Single - Entity - Theory 32
B. Rechtsnatur der Sportübertragungsrechte 33
I. Urheberrecht. 34
a. Herleitung aus dem Urheberrecht 34
b. Analoge Anwendung des Urheberrechts. 35
II. Persönlichkeitsrecht. 36
a. Persönlichkeitsrecht des Sportlers nach KUG. 37
b. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht. 40
c. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteter
Leistungsschutz. 41
d. Zwischenergebnis 42
e. Persönlichkeitsrecht des Sportveranstalters 42
f. Ergebnis 43
III. Wettbewerbsrecht 43
a. Anwendbarkeit des UWG 43
b. Tatbestandsvoraussetzung § 3 UWG. 44
c. Ergebnis 50
IV. Hausrecht 51
V. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 52
VI. Ergebnis 53
C. Der Fernsehrechtevertrag. 53
I. Die Vertragsgestaltung 54
a. Übertragbarkeit der Rechte 54
b. Pflichten der Parteien 55
c. Vertragstypus 56
II. Verwertungskette 56
III. Exklusivvereinbarung. 57
4. Teil Zulässigkeit der Zentralvermarktung 60
A. Die zentrale Vermarktung nach dem deutschen Kartellrecht 60
I. Der Begriff der Zentralvermarktung. 60
a. Der Unterschied von Einzelvermarktung und Zentralvermarktung 60
IV
b. Die Zentralvermarktung der Bundesliga als Solidarsystem 61
II. Zentralvermarktung und das Kartellverbot nach § 1 GWB. 62
III. Anwendbarkeit des deutschen Kartellrechts auf Sportvereine bzw. -
verbände......................................................................................................... 63
IV. Beschluss einer Unternehmensvereinigung 66
V. Wettbewerbsbeschränkung 67
a. Der Wettbewerbsbegriff und die Zentralvermarktung 68
b. Kriterium der Spürbarkeit 69
VI. Freistellung vom Kartellverbot 73
VII. Relevanz und Vorrang des europäischen Kartellrechts. 75
B. Die zentrale Vermarktung nach europäischem Kartellrecht 77
I. Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts 77
a. Sportvereine und -verbände als „Unternehmen“ gem. Art. 81 EGV. 77
b. Vereinbarungen oder Beschlüsse 78
II. Die Wettbewerbsbeschränkung 79
a. Der europäische Wettbewerbsbegriff 79
b. Marktabgrenzung 80
c. Beschränkung des Wettbewerbs 82
d. Zwischenstaatlichkeitsklausel und Spürbarkeit der Beschränkung 85
e. Ergebnis 87
III. Außergesetzliche Befreiungstatbestand Rule of Reason. 87
IV. Freistellung vom Kartellverbot aufgrund Art. 81 Abs. 3 EGV. 89
V. Die Bundesliga - Entscheidung der Europäischen Kommission 91
a. Entscheidung der Kommission 91
b. Verpflichtungen des Ligaverbandes im Einzelnen. 93
VI. Zusammenfassung der Ergebnisse 97
5. Teil Auswirkungen der Bundesliga - Entscheidung auf die
Übertragungssituation 99
A. Konsequenzen der „Bundesliga - Entscheidung 99
I. Auswirkungen der Verpflichtungszusagen 99
II. Abgrenzungsproblematik bei den Distributionskanäle 101
a. Abgrenzung der Distributionskanäle. 101
V
b. technische Abgrenzung der Distributionskanäle 103
B. Streitfall DFL / Arena / Premiere 105
I. Ausgangssituation und Streitfrage 105
II. Einigung der Parteien 107
a. Übertragung per Internet 107
b. Übertragung per Kabel 107
III Fazit 108
C. Prognose zur Zukunft der Rechtevergabe 109
QUELLENVERZEICHNIS XI
VI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs. Absatz a. F. alte Fassung AG Aktiengesellschaft ARD Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands Art. Artikel
Bd. Band BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BGHZ Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen BKartA Bundeskartellamt BW Baden - Württemberg bzw. beziehungsweise
DFB Deutscher Fußball Bund DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH d.h. das heißt DPA Deutsche Presseagentur DSF Deutsches Sport Fernsehen DSL Digital Subscriber Line DVB-H Digital Video Broadcasting - Handhelds DVB-T Digital Video Broadcasting-Terrestrial DVD Digital Versatile Disc
EDV elektronische Datenverarbeitung EGV Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft EuGH Europäischer Gerichtshof
VII
EuR Europarecht e.V. eingetragener Verein EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
f. folgend ff. fort folgend FC Fußballclub FIFA Fédération Internationale de Football Association
GG Grundgesetz gem. gemäß GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
IP-TV Internet Protocol Television i.V.m. in Verbindung mit
Kabel Deutschland Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KUG Kunst- und Urhebergesetz
Ligaverband Die Liga - Fußballverband e.V. lit. literarisch LO Lizenzierungsordnung LOS Lizenzordnung Spieler LspOL Spielordnung des Ligaverbandes
Mbit/s Megabit pro Sekunde Mio. Millionen MLB Major League Baseball
VIII
NBA National Basketball Association n.F. neue Fassung NFL National Football League NJW neue juristische Wochenschrift NHL National Hockey League Nr. Nummer
OVR Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte
RStV Rundfunkstaatsvertrag RTL Radio Télévision Luxembourg
S. Seite SpielO Spielordnung SpuRt Zeitschrift für Sport und Recht SV Sportverein
TV Television
UEFA Union of European Football Associations UMTS Universal Mobile Telecommunication System UrhG Urhebergesetz UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
VDSL Very High Speed Digital Subscriber Line Vgl. Vergleiche VO (EG) Verordnung der Europäischen Gemeinschaft
WDR Westdeutscher Rundfunk WuW Zeitschrift für deutsches und europäisches
z.B. zum Beispiel ZEuP Zeitschrift für europäisches Privatrecht ZUM Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht
X
„Der Fußball ist einer der am weitesten verbreiteten religiösen
Aberglauben unserer Zeit. Er ist heute das wirkliche Opium des Volkes.“
- Umberto Eco
„Ein Tag ohne Fußball ist ein verlorener Tag.“
- Ernst Happel
XI
1. Teil Problematik und Ziel der Arbeit sowie Gang der
Untersuchung
Im Dezember 2005 wurden die exklusiven Übertragungsrechte für die Fußball -Bundesliga aus der zentralen Vermarktung durch die DFL an den neu gegründeten Pay - TV Sender Arena vergeben. Bis dahin waren die deutschen Fußballfans daran gewöhnt, die Spiele der Bundesliga im Fernsehen entweder über den Pay - TV Sender Premiere live zu verfolgen, oder auf die Zusammenfassung der Spiele im Free - TV nach Beendigung des Spieltages zu warten.
Für Premiere war der Verlust der Live-Übertragungsrechte zunächst verheerend. Der Premiere - Aktienkurs verlor am Tag der Vergabe der Übertragungsrechte an Arena fast 40 Prozent seines Wertes. 1
Dennoch ist Premier an der derzeitigen Bundesligaübertragung beteiligt. Die Vergabe der Bundesliga - Übertragungsrechte für die Spielzeiten 2006/07 bis 2008/09 beinhaltete nämlich auch die Rechte der Übertragung per Internet - Protokoll (IP-TV), die sich die Deutsche Telekom sicherte und dazu eine Zusammenarbeit mit Premiere anstrebte.
Hierin entstand ein Streitfall zwischen der DFL, Arena und Telekom/Premiere über den Umfang der Übertragungsrechte, dessen Entstehung bis hin zum europäischen Wettbewerbsrecht verfolgt werden kann.
Die Europäische Kommission hat sich dem Thema der Zentralvermarktung der Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen angenommen und im Januar 2005 eine Entscheidung für die Fußball - Bundesliga getroffen, nach der unter anderem die DFL die Fernseh- und Internetübertragungsrechte getrennt vergeben werden muss.
Die vorliegende Arbeit soll die grundlegenden wettbewerbsrechtlichen Besonderheiten hinsichtlich der Übertragungsrechte der Fußball - Bundesliga im deutschen wie europäischen Wettbewerbsrecht aufzeigen.
Dazu wird zunächst die wirtschaftliche Wertigkeit des (Fußball)Sports hinsichtlich der audiovisuellen Übertragung dargestellt.
1 Vgl.: Hellmann, Bruder, Kartellrechtliche Grundsätze der zentralen Vermarktung von
Sportveranstaltungen, in: EuZW Heft 12/2006, S. 359.
1
Des Weiteren wird aufgezeigt, wie sich die Fernsehübertragungen und-Berichterstattungen der Bundesliga entwickelt haben und heute dem fußballinteressierten Zuschauer präsentieren.
Daraufhin wird die rechtliche Grundlage der Vergabe der Übertragungsrechte untersucht, und herausgestellt, wer aus welchen rechtlichen Gründen originärer Rechteinhaber der Übertragungsrechte ist. Zudem wird die aus der Vergabe resultierende Gestaltung des
„Fernsehrechtevertrags“ vorgestellt.
Die im Mittelpunkt dieser Arbeit stehende Frage nach der wettbewerbsrechtlichen Geltung der zentralen Vergabe der Übertragungsrechte an der Fußball - Bundesliga wird anschließend vorgestellt.
Hier wir die Zentralvermarktung hinsichtlich des deutschen und europäischen Kartellrechts geprüft, sowie die daraus resultierende „Bundesliga - Entscheidung“ der Europäischen Kommission erläutert.
Mit Berücksichtigung der bis dahin erzielten Ergebnisse wird der Streitfall über die Bundesligaübertragung aufgezeigt, analysiert und eine Prognose zur Entwicklung der Übertragungswege aufgestellt.
Ein besonderes Augenmerk liegt hier in der Betrachtung der „neuen Medien“ 2 , die, wie sich herausstellt, eine immer größere Bedeutung der Art und Weise einer LiveÜbertragung einer Sportveranstaltung darstellen.
2 Z.B. Breitband - Internet und UMTS - Mobilfunk
2
2. Teil Sport als Wirtschaftsfaktor
A. Der Markt der Sportübertragungsrechte
I. Sportübertragung im Fernsehen
Sportberichterstattung im Fernsehen als zunächst erste Form der audiovisuellen Übertragungsmöglichkeit hat sich in den letzten Jahrzehnten von immer größerer Bedeutung für öffentliche wie private TV - Sender erwiesen.
Mittlerweile hat sich insbesondere die Live-Berichterstattung von Sportereignissen als TV-Event im Programm der deutschen Fernsehsender fest etabliert. Jedoch wird nicht jeder Sportart die gleiche Berichterstattungsaufmerksamkeit zugesprochen.
In Deutschland konzentrieren sich die vier größten Sender (ARD, ZDF, Sat 1, RTL) bei Live-Übertragungen auf wenige Sportereignisse, wie z. B. Fußballwelt- und Europameisterschaften, die UEFA - Champions League, UEFA - Pokalspiele, ausgewählte DFB-Pokalspiele, Olympische Spiele, Boxkämpfe, Formel 1 Autorennen, die jährliche „Tour de France“ (das weltweit wichtigste Radrennen) und Skispringen. Hier wird inzwischen von „Fernsehsportarten” gesprochen, also Sportarten, die in der Öffentlichkeit als besonders massenattraktiv angesehen werden und dadurch für hohe Einschaltquoten sorgen. Diese Übertragungen prägen in hohem Masse ihre Bedeutung in der gesamten nationalen Fernsehlandschaft und damit verbunden ihren Stellenwert beim Verkauf von Werbezeiten.
Der Umfang der Sportberichterstattung im Fernsehen steigerte sich von 1.200 Stunden im Jahr 1984, dem Jahr der Einführung des dualen Rundfunksystems, auf 17.293 Stunden im Jahr 1997 und fast 20.000 Stunden ein Jahr später 3 . „Jeder dritte Deutsche sah 1998 täglich Sport im Fernsehen, während es 1994 „nur“ jeder vierte war.“ 4
3 Vgl.: Weihs, Zentrale Vermarktung von Sportübertragungsrechten 2004, S.16.
4 Trosien/Preuß, in Trosien (Hrsg.), Die Sportbranche, 2. Aufl. 1999, S. 209, 224.
3
II. Fußballübertragungen im Fernsehen
Bei den Live-Sportübertragungen dominiert eindeutig der Fußball als attraktivste Fernsehsportart.
Gerade bei den großen Länderturnieren Fußballwelt- und Europameisterschaften erreichen Fernsehsender mit Live-Übertragungen besonders hohe Zuschauereinschaltquoten.
Das Endspiel um die Fußballeuropameisterschaft 1996 sahen durchschnittlich 28,5 Millionen Zuschauer in der ARD, Oliver Bierhoffs Siegtor in der Verlängerung gar 32,8 Millionen Zuschauer.
Die Fußballweltmeisterschaft 1998 brachte der ARD und dem ZDF im Monat Juli die Marktführerschaft ein. 5
Die Vorrundenbegegnung Deutschland gegen Kamerun der Fußballweltmeisterschaft 2002 in Japan und Südkorea verfolgten trotz der ungünstigen Tageszeit, werktags um 13.30 Uhr, fast 16 Millionen Deutsche im Fernsehen. 6 Das Finale zwischen Deutschland und Brasilien verfolgten bis zu 26,5 Millionen Zuschauer im ZDF. 7
„Die Weltmeisterschaft 2006 im eigenen Land verhalf den übertragenden Sendern ARD und ZDF wiederum ein Quotenhoch. Im Juni konnten die beiden öffentlichrechtlichen Sender dank der Fußballübertragung ihre Einschaltquoten gegenüber dem Vormonat bei den werberelevanten Zuschauergruppen der 14- bis 49-Jährigen auf 14,3 Prozent (ARD) und 12,3 Prozent (ZDF) nahezu verdoppeln.“ 8 Die tatsächliche Anzahl der Fernsehzuschauer ist allerdings bei der WM 2006 schwierig zu messen. Zum einen konnte man die Spiele diesmal auch über Internet und Mobilfunk verfolgen. Zum anderen lassen sich die Leute, die in Gaststätten oder auf öffentlichen Plätzen die Spiele schauten („Public Viewing“), kaum erfassen. An der Lust des Deutschen am „Public Viewing“ mag es auch gelegen haben, dass die Quoten im Gastgeberland nur verhalten gestiegen sind: von durchschnittlich 8,5
5 Vgl. Waldhauser, Die Fernsehrechte des Sportveranstalters 1999, S. 37.
6 Vgl.: WM - Bilanz, Der Spiegel, Nr. 23, 2002, S. 123.
7 Vgl.: TV-Einschaltquoten Sport 2002, Berliner Zeitung online, 28.12. 2002.
8 Ball - Bilanz, Der Spiegel, Nr. 28, 2006, S. 70.
4
Millionen im Jahr 1998 auf ca. 9,4 Millionen im Jahr 2006. 9
Aber auch private Fernsehanstalten erreichten mit Fußball-Live-Übertragungen ihre persönlichen Quotenrekorde. Die Live-Sendung des UEFA-Cup Endspiels 1997 Inter Mailand gegen FC Schalke 04 löste mit durchschnittlich 13,68 Millionen Zuschauern den bisherigen Rekord von SAT 1 von 13,1 Millionen Zuschauern aus dem Vorjahres-Endspiel Girondins Bordeaux gegen FC Bayern München ab. 10 Die Übertragungen des UEFA - Champions League Endspiels als jährlicher Höhepunkt in der „Königsklasse“ des europäischen Vereinsfußballs erweist sich Jahr für Jahr als Zuschauermagnet, auch wenn eine deutsche Mannschaft nicht vertreten ist.
Mit durchschnittlich 5,93 Millionen Zuschauern in Deutschland erzielte die LiveÜbertragung des Champions - League Endspiels 2004 zwischen FC Porto und AS Monaco in dieser Saison die beste Quote bei einem Europacupspiel ohne deutsche Beteiligung.
Der TV-Sender Sat.1 erreichte damit einen Marktanteil von 20,8 Prozent. In der Spitze waren beim Endspiel in der „Arena AufSchalke“ 11 deutschlandweit 6,85 Millionen TV-Geräte eingeschaltet. 12
Die Beteiligung einer deutschen Mannschaft bringt natürlich immer noch eine Steigerung der Einschaltquote mit sich.
So sahen 2002 das letzte Finale mit Beteiligung einer deutschen Mannschaft, seinerzeit zwischen Bayer Leverkusen und Real Madrid, bis zu 12,2 Millionen Zuschauer. 13
Grundsätzlich belegen diese Zahlen, dass eine Live-Übertragung eines attraktiven Fußballspiels im deutschen Fernsehen zu einer überdurchschnittlichen Einschaltquote und somit zu einer bedeutenden Programmgestaltungsmöglichkeit für jeden TV-Sender führt. Das garantiert den übertragenden Fernsehanbietern neben
9 Vgl.: Pay-TV kostet Quote, Der Spiegel, Nr. 26, 2006, S. 143.
10 Vgl. news.ch, Rekord-Einschaltquoten für SAT.1, Meldung vom 11.11.2001.
11 Am 01.07.2005 wurde die „Arena AufSchalke“, in der der FC Schalke 04 seine Heimspiele austrägt,
in „Veltins Arena“ umbenannt.
12 Vgl.: http://www.aufschalke2004.de/news_040527_tv.php
13 Vgl.: TV-Einschaltquoten Sport 2002, Berliner Zeitung online, 28.12. 2002.
5
der Steigerung des Bekanntheitsgrades ein großes Interesse der Werbewirtschaft.
Allerdings ist zu beachten, dass es sich bei dieser Art der Programmgestaltung um eine schnell „verderbliche” Ware handelt, da im Gegensatz zu beispielsweise teuren Hollywood-Spielfilmen die Aktualität wichtigstes Merkmal ist. Die Popularität und der Wert eines Fußballspiels nehmen also mit der Aktualität und jeder Verwertungshandlung schnell ab. 14
Live-Übertragungen von Fußballspielen sind natürlich nur bei der Erstübertragung ein Garant für hohe Einschaltquoten. Eine zeitversetzte Wiederholung beinhaltet den Nachteil, dass das Ergebnis bereits feststeht und diverse andere Medien davon berichtet haben.
Die Attraktivität live zu erfahren, „welche Mannschaft das Spiel gewinnt“, „welches Team den Pokal holt“ oder „welcher Spieler eine überragende Leistung bietet”, ist bei einer zeitversetzten Wiederholung nicht gegeben. Dazu kommen durch mittlerweile teure Übertragungsrechte und aufwendigen Signalproduktionen hohe First Copy Costs 15 , die hauptsächlich durch den Verkauf von Werbezeit an die Werbeindustrie aufgefangen werden sollen.
Eine andere Möglichkeit besteht im direkten Verkauf des Programms an den Endkunden, den Zuschauer (Pay - TV) 16 .
III. Die Fußball-Bundesliga im Fernsehen
Einen besonderen Fall beschreibt die Berichterstattung über die deutsche Fußball-Bundesliga. Grundsätzlich durften die Begegnungen bis zum Markteintritt von Pay -TV Sendern nicht alle live übertragen werden. Die Rechte erlaubten nur eine zeitversetzte Spielzusammenfassung nach dem Abpfiff. Damit sollten parallel stattfindende Spiele auf Bundesliga- und Amateurebene geschützt werden, um diese
14 Vgl. Osterwalder, Übertragungsrecht an Sportveranstaltungen2004, S. 30.
15 Kennzeichnend für Medienprodukte ist, dass die Produktion des ersten Exemplars hohe Fixkosten
verursacht (sog. "First-Copy-Costs"). Die Kosten für die Vervielfältigung sind hingegen vergleichsweise
gering, so dass mit höherer Ausbringungsmenge eine starke Fixkostendegression eintritt.
16 Vgl.: 2. Teil A. IV.
6
Spiele vor Zuschauereinbußen zu schützen.
Aufgrund des relativ geringen Verbreitungsgrades machte der DFB im Pay - TV hiervon Ausnahmen. 17
Die Fernsehberichterstattung im Free - TV bestand also aus Sportsendungen, die nach Beendigung eines Bundesligaspieltages über jedes Spiel in der Form einer Zusammenfassung berichten.
Hier vergabt der DFB keine Übertragungsrechte im Sinn einer Live-Übertragung, sondern so genannte Erstverwertungsrechte, also das Recht als erste Sendung im deutschen Fernsehen ausführlich die Spiele der Bundesliga zusammenzufassen. Diese Praxis führte unter anderem dazu den Spieltag auseinander zuziehen, um mehr als eine Fußballsendung pro Spieltag im Free - TV auszustrahlen. Dadurch ergab es sich, dass es in den vergangenen Spielzeiten verschiedene Termine für einen Spieltag gab, von den so genannten „Freitagabendspielen” über die ursprünglichen Spiele am Samstagnachmittag zu den Spielen am Sonntagvorabend.
Dazu sei gesagt, dass es mittlerweile auch aufgrund der Europapokalspiele (Dienstags/Mittwochs: UEFA - Champions League und Donnerstags: UEFA - Cup) nötig ist, den Bundesligaspieltag auf das gesamte Wochenende aufzuteilen, um eine Wettbewerbsverzerrung in Form von Reisestrapazen oder Ermüdung der Spieler zu verhindern.
Davon abgesehen ermöglicht es den Fernsehsendern mehr als eine Fußballsendung auszustrahlen und somit mehrfach die Vorzüge der Erstverwertung auszunutzen.
Von 1963 bis 1988 hatte die ARD mit der Sendung Sportschau die Erstverwertungsrechte an der Bundesliga, als 1963 die Bundesliga startete, hatte die ARD Fußballsendung eine Einschaltquote von 63 %.
Bis Mitte der 80er Jahre erreicht die Sportschau bis zu 15 Millionen Zuschauer. 1988 erwarb der Privatsender RTL diese Rechte und etablierte mit der Sendung Anpfiff eine eigene Fußballsendung.
Bemerkenswert ist allerdings, dass in den Spielzeiten 1988/89 bis 1991/92 die Sender RTL (Erstverwerter) und ARD (Zweitverwerter), die in ihren jeweiligen
17 Vgl.: Waldhauser, Die Fernsehrechte des Sportveranstalters 1999, S. 42.
7
Sportsendungen nahezu zeitgleich über die Bundesliga berichteten. Der andere große deutsche Privatsender SAT 1 erwarb 1992 die Erstverwertungsrechte und sendete bis zur Saison 2002/03 in der Fußballsendung ran die ersten Bilder des jeweiligen Spieltages.
In der Spielzeit 1995/96 schalteten durchschnittlich 6, 8 Millionen Zuschauer ran ein, ein stolzer Marktanteil von 34,7 %. 18
Seit der Saison 2003/04 berichtet wieder die ARD mit der Sportschau von den Samstagsspielen der Bundesliga.
Die Sportschau hatte 2005 im Durchschnitt 5,71 Millionen Zuschauer. Dies entspricht einem Marktanteil von 26,7 Prozent. 19
Sonntags durfte der Privatsender DSF die ersten Bilder der Bundesliga -Sonntagsspiele im Free - TV zeigen.
Am 24. April 2006 erzielte das DSF mit den Zusammenfassungen der Bundesliga-Sonntagsspiele einen Marktanteil von 16,3 Prozent. Dies was der beste Marktanteil der Saison 2005/06 sowie das zweitbeste Ergebnis seit Erwerb der Bundesliga-Rechte. Durchschnittlich verfolgten 3,21 Millionen Fußball-Fans die Partien Mainz gegen Bayern und Bremen gegen Schalke im DSF - die bislang zweitbeste Reichweite der Saison 2005/06. In der Spitze waren bis zu vier Millionen Zuschauer dabei. 20
Die Erstverwertungsrechte enthielten auch die Befugnis bestimmte Spiele live zu übertragen. Seit der Saison 2002/03 darf der Fernsehveranstalter, der das Recht der Erstverwertung im Free TV hat, das Eröffnungsspiel des amtierenden deutschen Meisters sowie eine Begegnung zum Rückrundenstart live übertragen. Ferner gab und gibt es Ausnahmen bei Begegnungen der Zweiten Bundesliga. Außerdem vergibt die DFL heute auch Zweitverwertungsrechte für Free - TV Sendungen, die nach der Fußballsendung des Erstverwerters ausgestrahlt werden dürfen.
18 Vgl.: 11 Freunde, Ausgabe 19, November 2002, S. 12 ff.
19 Vgl.: Chronik des WDR
20 Vgl.: DSF - Pressemitteilung vom 15.05. 2006
8
Obwohl es sich in den vorgestellten Fällen nicht um die komplette Live-Übertragung der Bundesligaspiele handelt, verzeichnen die Sendungen mit der Berichterstattung zur Bundesliga außerordentliche Quoten im Vergleich zu anderen Programminhalten.
IV. Markteintritt von Pay - TV Veranstaltern
Die übertragenden Fernsehanstalten können in Pay-TV und Free-TV - Sendern unterschieden werden. Premiere als erster Pay-TV-Veranstalter in Deutschland wurde erstmals im Jahre 1991 angeboten. Es warb vorwiegend mit der Live-Bundesliga-Übertragung, welche den bisherigen Sendern nicht gestattet war. Dem Pay-TV verhalf somit die Übertragung von den so genannten Fernsehsportarten zum einem zeitweisen Erfolg, wie im Folgenden gezeigt wird. Dieser Erfolg sowie im vorgelagerten Schritt die Markteintrittsentscheidung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Für den Markteintritt von Pay - TV Veranstaltern genügt eine gleichzeitige Ausstrahlung desselben Sportereignisses im Wettbewerb mit Free - TV Veranstaltern nicht. Die ökonomische Voraussetzung für den Erfolg eines Pay - TV Veranstalters ist die Exklusivität der Erstverwertung. Der Endkunde ist nur bereit, für die Übertragung eines Live-Fußballspiels ein Entgelt zu zahlen oder ein Abonnement abzuschließen, wenn es ihm nicht möglich ist, dasselbe Live-Spiel im Free - TV zu sehen, ohne dafür zu bezahlen. Gleichfalls sind Werbekunden nicht bereit, massenattraktive Fernsehsendungen im Pay - TV exklusiv zu sponsern, wenn dem Endkunden die günstigere Möglichkeit bleibt die Sendung zeitgleich im Free - TV zu verfolgen.
Der Begriff Pay - TV ist die englische Übersetzung des Begriffs Bezahlfernsehen. Gegen Bezahlung, meist als Abonnement, erwirbt der Kunde für die Dauer des Abonnements das Recht, ein oder mehrere Programme eines Anbieters zu empfangen bzw. zu entschlüsseln. Mit wenigen Ausnahmen werden Bezahlfernsehangebote heute meist digital verbreitet und zur Entschlüsselung ist ein Digitaldekoder notwendig. Dieser dekodiert unter Verwendung einer Dekoderkarte (Smartcard) das verschlüsselte Fernsehsignal.
9
Der DFB schrieb erstmals für die Saison 1991/92 getrennte Fußball-Fernsehrechte für das frei empfangbare Fernsehen und das Pay - TV aus. Die Kirch Gruppe mit dem damaligen Fernsehsender Premiere erhielt (auch aus den folgenden Ausschreibungen) die Pay - TV - Rechte für die Jahre 1991 bis 2006. Hier durfte Premiere zunächst 1991 maximal 38, aber mindestens 25 Spiele live übertragen. In der Saison 1992/93 durfte Premiere nur ein Spiel pro Spieltag übertragen, also höchstens 34 Live-Spiele. In der Rückrunde der darauf folgenden Saison wurde die Anzahl der erlaubten Übertragungen dann vom DFB verdoppelt. Von 1998 bis zum Sommer 2000 durfte Premiere dann drei Spiele pro Spieltag senden. 21
Seit der Spielzeit 2000/01 werden erstmals alle Erstbundesligaspiele live im Pay - TV oder Pay - Per - View 22 von Premiere übertragen.
Des Weiteren führte Premiere die Alternative der Live-Konferenzschaltung ein, eine Live-Schaltung zwischen allen gleichzeitig stattfindenden Spielen, in der dem Zuschauer alle Höhepunkte live geboten werden, indem in Abhängigkeit der Ereignisse zwischen den verschiedenen Spielen hin und her geschaltet wird. Neben der deutschen Fußball-Bundesliga, deren Rechte Premiere bis zur Spielzeit 2006/07 behielt, überträgt der Pay - TV Sender mittlerweile die UEFA - Champions League, die Spiele des UEFA-Pokals, die Spiele des Premiere - Ligapokals, sowie ausgewählte Spiele anderer europäischer Topligen live. Daneben erhielt Premiere auch die Live-Übertragungsrechte an den FIFA Weltmeisterschaften 2002 und 2006, die allerdings parallel im Free - TV zu sehen waren.
Schätzungen zufolge sind die Hälfte aller Premiere Abonnements, mittlerweile ca. 3,5 Millionen 23 , auf den Anreiz aus den Live-Übertragungen der Fußball-Bundesligaspiele zurückzuführen. 24 „Aus der Kundenstruktur von Premiere ergibt sich zudem, dass 72
21 Vgl. Kuczera, Die Vermarktung von Übertragungsrechten im Fußball nach deutschem und nach
europäischem Kartellrecht, 2003, S.34
22 Pay-per-View bezeichnet eine Form der Abrechnung des Bezahlfernsehens. Der Zuschauer zahlt
dabei nur für tatsächlich gesehene Sendungen, die zum angegebenen oder gewünschten Termin frei
geschaltet (decodiert) werden.
23 Vgl.: Ein bisschen im Spiel, Der Spiegel, Nr. 21, 2006, S. 190.
24 Vgl. Waldhauser, Die Fernsehrechte des Sportveranstalters,1999, S. 37.
10
Prozent der Kunden auf die Sportkanäle zurückgreifen.“ 25
Daraus lässt sich schließen, dass Sportinhalte für die Programmstruktur eines Pay -TV Senders von besonderer Bedeutung sind.
V. Die Entwicklung der Internetübertragung
Der DFB hat erstmals für die Spielzeiten 2000/01 bis 2003/04 die Rechte der Übertragung per Internet-Protokoll (IP-TV 26 ) für die Fußball-Bundesliga gesondert ausgeschrieben.
Mit Abschluss des Fernsehrechtevertrags wollte man dem damals neuen Vertragspartner entweder eine Option auf den Erwerb der Internetrechte oder ein Vorkaufsrecht einräumen.
Diese Möglichkeiten wirkten sich auf die Attraktivität des Produktes aus, da sich alle Bieter neben den Fernseh- auch auf die Internetrechte bemühten. Wie bereits erwähnt erhielt die Kirch Gruppe mit ihrem Pay-TV Sender Premiere den Zuschlag.
Die Satzung des Rechteanbieters DFL führen heute Internetrechte separat neben den Fernsehrechten und den Hörfunkrechten an. 27
Jedoch sind diese Internetrechte nicht als solitärer Block anzusehen, da das Internet verschiedene Verwertungsformen ermöglicht. Die technischen Möglichkeiten erlauben es, Bilder vom Spielgeschehen in Echtzeit oder zeit versetzt und sogar individuell abrufbar darzustellen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer reinen Ton-Berichterstattung über das Internet (Internet-Radio). Bei der Vergabe der Internetrechte wird nur das Recht an der Übertragung der Bewegtbilder der Bundesligaspiele angeboten. Im Audiobereich bietet der Ligaverband über seine Internetpräsenz www.bundesliga.de in eigener Regie eine Hörfunk-Live-Berichterstattung von allen
25 Hellmann, Bruder, Kartellrechtliche Grundsätze der zentralen Vermarktung von
Sportveranstaltungen, in: EuZW Heft 12/2006, S. 359.
26 Mit IP-TV wird die digitale Übertragung von Fernsehprogrammen und Filmen über ein digitales
Datennetz bezeichnet. Hierzu wird das dem Internet zugrunde liegende Internet Protokoll (IP)
verwendet. Die Übertragung von digitalen Videosignalen erfordert eine hohe Datenrate (etwa 6 - 16
MBit/s für HDTV, abhängig von der eingesetzten Kodierung).
27 Vgl.: § 16 c Nr. 2 Abs. 4 Satzung DFB (neu) sowie § 8 Nr. 2 Abs. 4 Satzung Ligaverband.
11
Bundesligaspielen an.
Der Schwerpunkt der Bild-Internetrechte liegt auf der optischen Information, folglich ähneln die Bild-Internetrechte im Erfordernis ihrer Ausgestaltung sehr stark den Fernsehrechte, vor allem, wenn der Inhaber der Verwertungsrechte das Bildmaterial selbst erstellt, weil er dann auch ins Stadion muss um die Spiele aufzuzeichnen. Der Unterschied zum Fernsehen besteht darin, dass die Bilder über einen anderen Kanal verfügbar gemacht werden. Diese eigenständige Übertragungsart rechtfertigt also bisher eine separate Rechtevergabe, die sich wiederum in Live- und Nachverwertungsrechte differenzieren lässt. 28
VI. Einnahmen der Bundesliga der Fernsehübertragungsrechtevergabe 29
28 Vgl.: Kuczera, Die Vermarktung von Übertragungsrechten im Fußball nach deutschem Recht und
nach europäischem Kartellrecht, 2003, S. 136.
29 Verdi, Fachgruppe Verlage und Agenturen, Quartalsbericht zur deutschen Medienwirtschaft Oktober
bis Dezember 2005, S.20
30 Einstieg des Privatfernsehens
31 Einstieg des Bezahlfernsehens
32 Nach dem Kirch-Bankrott; Leo Kirch, als Inhaber der Kirch-Gruppe einer der wichtigsten
Medienunternehmer Deutschlands, gründete Mitte der 90er Jahre den Pay - TV Sender Premiere, der
zeitweise auch die Übertragungsrechte an der Fußball - Bundesliga besaß. Im Jahr 2002 wurden
erneute Zahlungsschwierigkeiten der Kirch-Gruppe bekannt. Im April 2002 stellte KirchMedia einen
Insolvenzantrag, Leo Kirch zog sich aus dem Unternehmen zurück. Die Insolvenz der KirchMedia stellt
die größte Insolvenz eines Unternehmens in der Deutschen Nachkriegsgeschichte dar.
12
An diesem Schaubild ist die Wertigkeit der Einnahmen aus den Übertragungsrechten der Fußball - Bundesliga anhand der Preisexplosion deutlich zu erkennen. Der Verkauf der Übertragungsrechte bzw. die Verteilung der Gelder nach dem Solidaritätsprinzip macht heute einen der größten Posten in den Budgets der Ligavereine aus. 33
VII. Die Bundesliga ab 2006/07 im TV / Internet
a. Bundesliga im Fernsehen
Ab der Spielzeit 2006/07 zeigt der Pay-TV Neuling Arena, eine Tochterfirma der Kabelgesellschaften Unity Media (ish, easy), Kabel Deutschland und Kabel BW, die Bundesligaspiele live.
Durch ihren Zusammenschluss erfüllten sie die Forderung der DFL nach einer technischen Mindestreichweite von 40 Prozent, etwa 14 Millionen Haushalte. Gleichwohl haben die Kabelfirmen für ihre Bezahl-Angebote bisher deutlich weniger Kunden als Premiere mit seinen 3,4 Millionen Abonnenten. Außerdem betrieben sie zunächst keinen eigenen Sender, in dem die Fußball-Spiele ausgestrahlt werden könnten. Dafür musste also erst ein Kanal gegründet und eine Rundfunklizenz beantragt werden. 34
Das Arena - Programm umfasst hier die Möglichkeit jedes einzelne Spiel live zu sehen, eine Live-Konferenzschaltung zwischen allen Spielen des Spieltages zu betrachten oder nach Abschluss des Spieltages eine Zusammenfassung aller Spiele anzuschauen, bevor Ausschnitte der Spiele im Free - TV zu sehen sind. Arena erwarb die Bundesligarechte für etwa 220 Millionen Euro für die Spielzeiten 2006/07, 2007/08 und 2008/09. 35
Die Besonderheit hierbei ist, dass drei verschiedene Empfangsmöglichkeiten für das Arena - Programm bestehen:
33 Siehe hierzu auch das Solidarsystem der Bundesliga, 4. Teil A. I. b.
34 Vgl.: www.sportrechturteile.de, Nachrichten vom 21.12. 2005.
35 Vgl.: Ein bisschen im Spiel, Der Spiegel, Nr. 21, 22.05.2006, S. 190.
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• Satelliten-Empfänger:
Die Live-Übertragungen aller 612 Bundes- und Zweitligaspiele sowie die Konferenzen sind über Arena zu empfangen.
• Kabel-Empfänger in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrheinwestfalen: In Baden-Württemberg ist Arena direkt beim dortigen Kabelanbieter BW zu bestellen, in Hessen und NRW bei Iesy und Ish. 36
• Kabel-Empfänger in allen anderen Bundesländern:
Kunden, die ihr Fernsehsignal über den Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland empfangen, können ab der Saison 2006/2007 die Fußball-Bundesliga bei Premiere schauen. Premiere überträgt das Angebot des Senders Arena. Für die insgesamt 10 Millionen Kabelkunden in den 13 Bundesländern, die von Kabel Deutschland versorgt werden, bedeutet diese Einigung paradoxerweise, dass sie Premiere-Kunden werden müssen, um das Arena - Livepaket abonnieren zu können.
Die ARD berichtet weiterhin als Erstverwerter im Free - TV von den Samstagsspielen der Bundesliga in der Sportsendung „Sportschau“, allerdings erst um 18.30 Uhr statt wie früher um 18.00 Uhr. Für dieses Recht zahlt die ARD ca. 90 Millionen Euro pro Saison. 37
Des Weiteren zeigt die ARD jeweils ein Spiel am 1. Spieltag und 18. Spieltag (Beginn der Rückrunde) live am Freitagabend. Diese Live-Berichterstattung im Free - TV wurde in der Spielzeit 2003/04 eingeführt.
Der Ligaverband bemühte sich darum nach der Verselbstständigung der Bundesliga 38 deren Attraktivität als Premium-Produkt zu steigern. So bestreitet der Fußball-Meister der vergangenen Saison das Eröffnungsspiel an einem Freitagabend der neuen Saison. Dieses Eröffnungsspiel soll ein frei empfangbarer Fernsehsender live übertragen. 39
36 Vgl.: Ein bisschen im Spiel, Der Spiegel, Nr. 21, 22.05.2006, S. 190.
37 Vgl.: Ein bisschen im Spiel, Der Spiegel, Nr. 21, 22.05.2006, S. 190.
38 Siehe hierzu 2.Teil B.
39 Vgl.: Kuczera, Die Vermarktung von Übertragungsrechten im Fußball nach deutschem Recht und
nach europäischem Kartellrecht, 2003, S. 53.
14
Das ZDF zeigt Ausschnitte der Bundesliga-Samstagsspiele als Zweitverwerter am Samstag frühestens ab 20.30 Uhr.
Die Sonntagsspiele werden als Erstverwertung im Free - TV im Sender DSF frühestens um 22.00 Uhr zusammengefasst. 40
b. Bundesliga im Internet (IP-TV)
Die Deutsche Telekom (T-Online) erwarb die in 2005 neu ausgeschriebenen Internetrechte für rund 50 Millionen Euro.
Aber auch Premiere ist bei dieser Übertragungsart vertreten, produziert die Ligabilder für die Deutsche Telekom und liefert die Sendelizenz, die die Telekom aufgrund der Beteiligung des Bundes selbst nicht bekommen kann. 41
Dieses Programm ist nur über eine Breitband-Internetverbindung 42 zu empfangen. Wer über das Internet fernsehen will, muss also einen schnellen VDSL - Anschluss haben.
Das Netz muss aber in den ersten Jahren erst noch ausgebaut werden. Bisher sind laut Telekom drei Millionen Haushalte in zehn Ballungszentren an das Netz angeschlossen, bis Anfang 2007 sollen es sechs Millionen sein.
Im Internetangebot werden ebenso wie im Pay - TV - Angebot von Arena alle Spiele der Fußball-Bundesliga live übertragen und im Rahmen eines Magazins nach Beendigung des Spieltages zusammengefasst, bevor eine Zusammenfassung im Free - TV gezeigt wird.
40 Vgl.: Kicker Sonderheft Saison 2006/07, 2006, S.157.
41 Vgl.: Ein bisschen im Spiel, Der Spiegel, Nr. 21, 22.05.2006, S. 190.
42 Breitband-Internet-Anschluss, mindestens 6 Mbit/s, optimale Qualität mit VDLS (bis zu 50 Mbit/s).
15
B. Die Organisation der Fußball-Bundesliga
I. Die Bundesliga
Der wichtigste Wettbewerb des deutschen Vereinsfußballs ist seit 1963 die deutsche Fußballmeisterschaft der ersten Bundesliga.
Diese Liga besteht heute aus 18 Profi-Fußballmannschaften, die aufgeteilt in Hin- und Rückrunde zweimal gegeneinander spielen, wobei jede Mannschaft in den zwei Begegnungen gegen eine weitere Mannschaft jeweils einmal Heimrecht inne hat und einmal zu Gast beim gegnerischen Verein ist. Somit besteht eine Saison aus insgesamt 306 Pflichtspielen aller Mannschaften.
Seit der Saison 1995/96 gilt die Drei-Punkte-Regel: Es werden für einen Sieg 3 Punkte, für ein Unentschieden 1 Punkt und für eine Niederlage 0 Punkte vergeben. Davor wurden für jedes Spiel Plus- und Minuspunkte vergeben: Sieg: 2:0 Punkte, Unentschieden: 1:1 Punkte, Niederlage: 0:2 Punkte. Die Mannschaft, die nach Beendigung der Spielzeit die meisten Punkte aufweist, ist Deutscher Fußballmeister. Die letzten drei Teams der Tabelle steigen in die 2. Bundesliga ab.
Die Qualifikation für die europäischen Pokalwettbewerbe kann von Saison zu Saison unterschiedlich sein. Die Regelung erfolgt nach den Qualifikationskriterien der UEFA. In der Saison 2005/2006 qualifizierten sich die ersten beiden Mannschaften direkt für die UEFA - Champions League, der Drittplazierte muss zum Erreichen der Champions League in eine von der UEFA ausgeschriebene Qualifikationsrunde. Der Vierte bzw. Fünfte der abgeschlossenen Saison ist für den UEFA-Pokal qualifiziert, das sechste Team darf vor der nächsten Saison im UEFA-Intertoto Pokal spielen, der Gewinn dieses Pokals berechtigt zur Teilnahme am UEFA - Pokal. 43 Somit sind die Spiele einer Bundesligasaison nicht nur interessant im Hinblick auf den Ausgang der deutschen Meisterschaft.
Ein großes Zuschauerinteresse besteht auch darin zu erfahren, welche Mannschaften sich für einen europäischen Wettbewerb qualifizieren können und für welche
43 Vgl. DFL SpOL.
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Arbeit zitieren:
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Christian Fietz, 2006, Die zentrale Vermarktung der Übertragungsrechte der Fußball - Bundesliga im TV und Internet unter kartellrechtlichem Blickwinkel, München, GRIN Verlag GmbH
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