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Gliederung
1 Einleitung
2 Das Problem der Entinstitutionalisierung. Eine Untersuchung des
Konzepts anhand der Entwicklung von Lebensverläufen in der
Bundesrepublik Deutschland
2.1 Begriffsbestimmung
2.1.1 Institution/Institutionalisierung
2.1.1.1 Der Mensch und Institutionen (Anthropologische Aspekte)
2.1.1.2 Gesellschaft und Institution
2.1.1.3 Institutionen und sozialer Wandel
2.1.2 Entinstitutionalisierung/De-Institutionalisierung
2.1.3 Bestimmung der zu untersuchenden Institution
2.2 Institutionalisierung des Lebenslaufes
2.2.1 Phase der Institutionalisierung
2.2.2 Phase der De-Institutionalisierung
2.2.3 Erklärungsmöglichkeiten für den zunehmenden Grad an De-
Institutionalisierung der Lebensläufe
2.3 Tatsächliche Entinstitutionalisierung?
2.3.1 Neue’ Institutionen?
2.3.2 Institutionalisierung auf anderer Ebene?
2.3.3 Wandel der Institutionen
3 Zusammenfassung und Ausblick
4 Literaturangabe
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1 Einleitung
Das Problem der Entinstitutionalisierung.
Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten dreißig, vierzig Jahre erscheinen in vielerlei Hinsicht als ein Prozess des Sich-Auflösens traditioneller Lebensmuster. Vielfach wird vom Verfall sozialer Werte und Normen gesprochen. Egal ob es um die Diskussion des Wertewandels, die Postmaterialismus-Debatte oder die Individualisierungsthese geht, immer ist von gravierende Umbrüche und Veränderungen die Rede, die auf dem Weg zur hoch-industriellen Gesellschaft zu bewältigen sind. Das Konzept der Entinstitutionalisierung wird dabei als ein mögliches Erklärungsmuster angeboten, diesen Wandlungsprozess greifbar, erkennbar und damit auch darstellbar zu machen.
Aufgabe dieser Arbeit wird es sein, zu untersuchen, inwieweit die These der Entinstitutionalisierung zutrifft. Um dies erörtern zu können sollen zunächst in einem theoretischen Teil die Grundlagen der Institutionenlehre vermitteltet werden. Dabei wird sowohl auf die Leistungen von Institutionen eingegangen, die diese gegenüber dem Menschen und der Gesellschaft aufweisen, aber auch auf die Gefahren, die drohen falls Institutionen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Mit der Vorstellung der Entwicklung von Lebensverläufen in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem Zweiten Weltkrieg wird im zweiten Teil das Feld abgesteckt auf Grundlage dessen im dritten Teil dann eine Erörterung der zu untersuchenden These stattfinden kann. Der Lebensverlauf als Diskussionsgegen-stand bietet sich dabei in vielerlei Hinsicht an. So hat dieser zum einen auf die unterschiedlichsten Träger des gesellschaftlichen Lebens Einfluss, gleichzeitig lässt sich an diesem Beispiel der Prozess der De-Institutionalisierung gegenüber dem der Institutionalisierung besonders gut herausarbeiten. Zunächst soll aber mit dem theoretischen Teil begonnen werden.
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2 Das Problem der Entinstitutionalisierung. Eine Untersuchung des
Konzepts anhand der Entwicklung von Lebensverläufen in der
Bundesrepublik Deutschland
2.1 Begriffsbestimmung
Bevor es im zweiten Teil der Arbeit darum gehen wird, die Institutionalisierung und daran anschließende De-Institutionalisierung von Lebensläufen zu beschreiben, sollen zunächst die zentralen Begriffe in diesem Zusammenhang erläutert werden.
2.1.1 Institution/Institutionalisierung
In der soziologischen Forschung stellen Institutionen einen vorrangigen wenn nicht den zentralen Gegenstand dar. Lipp erläutert die Bedeutung von Institutionen folgendermaßen:
„Sie umschreiben die Bedingungen, die soziales Dasein erst ermöglichen, sind die
Knotenpunkte, über die alles läuft, und geben an, wie Gesellschaft insgesamt besteht,
Gebildecharakter erhält und sich entfaltet.“ 1
Weiter schreibt er:
„Analysiert man Institutionen näher, erscheint als die sie prägende Eigenschaft, daß
(!) sie das Dasein stabilisieren und ihm Führungssicherheit, Koordination und
Ordnung geben. Institutionen üben normative Wirkung aus; […] [Sie] können weder
kausal als Antrieb, der „Vergemeinschaftung“, noch final als Zweck, der
„Vergesellschaftung“ bedingen würde, begriffen werden.“ 2
Stattdessen liegen sie den Verhältnissen, die sie normieren quasi voraus. Gemäß dem Kulturanthropologen Bronislaw Malinowski ist eine Institution eine Einheit aus vier Arten von Elementen. Zunächst wird von ihm die Idee der Institution, als ‚idée diréctrice’ oder auch Leitidee bezeichnet, die von den Mitgliedern einer jeweiligen Gesellschaft oder Gruppe anerkannt und festgelegt ist. Hinzu kommt der Personalbestand der Institution, d.h. die Gruppe von Menschen, die die vorgesehenen Rollen spielen. Die Regeln und Normen im Umgang miteinander gelten demnach als drittes Element. Ihnen haben die Mitglieder sich zu unterwerfen; diese wurden ihnen auferlegt. Der sogenannte ‚materielle Apparat’ der Institution als letztes Element umfasst schließlich die Gegenstände und Räume, die in die Institution einbezogen sind. 3
1 Lipp 1987, Sp. 1344.
2 Lipp 1987, Sp. 1345 (kursiv im Original).
3 Vgl.: Gukenbiehl 2002, S. 146, vgl. auch Schelsky 1970, S. 15
5
Damit stellt sich jedoch die Frage nach der Ursache für die Entstehung von Institutionen und der Funktion, die diesen zugesprochen wird. Dieses soll im Folgenden erörtert werden.
2.1.1.1 Der Mensch und Institutionen (Anthropologische Aspekte)
Vor allem Arnold Gehlens hat in seiner Institutionenlehre den anthropologischen Stellenwert von Institutionen herausgearbeitet. Demnach stellt der Mensch ein von Natur aus gefährdetes, riskiertes Wesen dar.
„‚Instinktreduziert’, von ‚Antriebsüberschuß’ (!) gekennzeichnet, leidet er unter
‚chronischer Dauerbedürftigkeit’, ‚Reizüberflutung’ und motivationeller Labilität; er
unterliegt der Tendenz, sich bloßen Subjektivismen hinzugeben, und erscheint
konstitutionell als ‚verfallsbereit’.“ 4
Anders als die instinktgesteuerten Tiere verfügt der Mensch über keinerlei zweckmäßige Verhaltens- und Kooperationsformen, die bereits angeboren oder erblich festgelegt wären. Zwar ist er durch seine Intelligenz und Sprachfähigkeit in hohem Maße lernfähig, doch es gibt keinen kulturellen Automatismus, keinen zielsicheren Instinkt, der ihn vor dem Ausgeliefertsein an den momentanen Eindruck bewahren würde.
Erst im institutionalisierten Handeln, in der Habitualisierung seines Tuns gewinnt der Mensch einen Orientierungsrahmen. Institutionen geben so als Teil einer scheinbar labilen und äußeren Ordnung vor, was, wann, mit wem und wie zu tun ist. Wo beim Tier die Instinktreaktion zu finden ist, tritt beim Mensch das praktische Gewohnheitsverhalten. Gehlen bezeichnet dies als:
„ein präzises, eindeutiges, vorausschaubares, auf Dauer gestelltes Tun, über das sich
der soziale Kontakt abwickelt, das sich also im Gegeneinander stabilisiert.“ 5
In diesem Sinne werden Institutionen zu ‚Stabilitätskernen’ des Daseins, die das Handeln objektivieren und auf Dauer stellen.
Indem sie die Befriedigung elementarer Bedürfnisse garantieren, leisten sie eine Form von „Hintergrundserfüllung“ 6 , wodurch die Ausbildung höherstehender Bedürfnisse ermöglicht wird. Diese hierarchische Entwicklung von Bedürfnissen und darauf ‚antwortenden’ Institutionen ermöglicht es, dass der Mensch kontinuierlich auch höheren, kulturellen Interessen nachgehen kann. 7 Oder wie Gehlen es ausdrückt:
4 Lipp 1994, S. 476, vgl. auch Gehlen 1964, S. 21.
5 Gehlen 1964, S. 23, vgl. auch Gukenbiehl, S. 150f, sowie Hettlage 1998, S, 22f
6 Gehlen 1964, S. 50ff.
7 Vgl.: Wohlrab-Sahr 1992, S. 11, sowie Lipp 1994, S. 476.
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„Unsere instinktnahen Bedürfnisse gehen in den Zustand der realen oder virtuellen
Hintergrundserfüllung über, sie erscheinen als beibehaltenen Bedürfnisdeckungslage
von den höheren, entlasteten, erfolgssicheren und ‚gekonnten’ Verhaltensweisen aus,
die in dieser Deckungslage selbst erst möglich wurden.“ 8
Fasst man sämtliche Leistungen zusammen, die Institutionen für den Menschen erbringen, so gelangt man immer zur Grundfunktion der ‚Entlastung’. So entlasten Institutionen den Menschen davon, Daseinsvorsorge elementar, Tag für Tag neu treffen zu müssen.
„Sie setzen ihn frei, sich unabhängig von Bedürfnissen und Bedürfnisrelationen […]
tendenziell abzukoppeln und sich auf die Sachen selbst: objektive Inhalte,
Symbolgehalte, ‚Leitideen’ einzustellen.“ 9
2.1.1.2 Gesellschaft und Institution
Erfüllen also Institutionen einerseits die Funktion, den Menschen selbst „als anthropologisch riskiertes Wesen“ 10 zu stabilisieren, so ist es andererseits ihre Aufgabe, den Betrieb der Gesellschaft als Gesamtheit aufrechtzuerhalten. Schelsky schreibt dazu:
„Das allen Institutionen gemeinsame Ziel ist die Aufrechterhaltung des sozialen
Systems als Ganzen; zugleich sucht aber jede Institution primär sich selbst zu
erhalten. Institutionen und das Gesamtsystem der Gesellschaft sind, bei allen
Spannungen, in ihrer Existenz gegenseitig voneinander abhängig.“ 11
In Anlehnung an Spencer bezeichnet er Gesellschaft als ein ‚natürliches System’, dessen Struktur durch die Aufgaben und Funktionsteilung der einzelnen Systemteile bestimmt wird. Während Spencer diese einzelnen Teile als ‚Organe’ der Gesellschaft auffasst, werden sie bei Schelsky nun als Institutionen bezeichnet. 12 Institutionen sind es, die die Abläufe des umfassenden sozialen Lebens aufrechterhalten und dafür sorgen, dass wichtige Leistungen der Gesellschaft, so die Grundfunktionen des Wirtschaftens, der Politik, der Rechtssprechung, der kulturellen Wertbildung dauerhaft erbracht werden. In diesem Sinne sind sie es, die den Bestand einer Gesellschaft dauerhaft garantieren.
„Erst sie, die Institutionen, sorgen dafür, daß (!) soziale Abläufe, soziale Verhältnisse,
‚in Ordnung kommen’, sie garantieren, daß (!) die Gesellschaft ‚Struktur’ aufbaut, und
zwar Struktur aufbaut im Sinne differenzierter, nach unterschiedlichen Bezügen
gegliederter Verknüpfungsmuster.“ 13
8 Gehlen 1964, S. 53 (kursiv im Original).
9 Lipp 1994, S. 479, vgl. auch Lipp 1987, Sp. 1347.
10 Lipp 1994, S. 479.
11 Schelsky 1970, S. 12, vgl. auch Lipp 1994, S. 460
12 Vgl. Schelsky 1970, S. 12.
13 Lipp 1994, S. 479.
Arbeit zitieren:
Verena Stockmair, 2006, Das Problem der Entinstitutionalisierung - Eine Untersuchung des Konzepts anhand der Entwicklung von Lebensverläufen in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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