I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
I. Einleitung S. 3
II. Der Weg zum Doppelkönigtum S. 5
1. Die Doppelwahl von 1314 S. 5
2. Die Ereignisse bis zur Schlacht von Mühldorf 1322 S. 6
3. Die Auseinandersetzung Ludwigs mit der Kurie (1323-1325) S. 10
4. Der Vertrag zum Doppelkönigtum 1325 S. 14
S. 16 III. Schlussbemerkung
Quellen- und Literaturverzeichnis S. 17
2
I. Einleitung
Die Echtheit und vor allem der Wahrheitsgehalt mittelalterlicher Quellen wird zuweilen angezweifelt. Ähnlich häufig sind diese Zweifel wohl auch berechtigt, da die Menschen, die in dieser Zeit die Geschichte niederschrieben und deswegen Chronisten genannt werden, nur allzu häufig ihre eigenen Wahrheiten geschaffen haben, sei es aus Unkenntnis der tatsächlichen Umstände oder mangels ausreichendem Abstand von an den jeweiligen Handlungen beteiligten Personen und daraus resultierender subjektiver Sichtweise. Nicht ganz so häufig allerdings wird die Echtheit besiegelter Urkunden dieses Zeitalters in Frage gestellt, zumal wenn sie einen Vertrag zwischen zwei Königen darstellen.
Genau dies war aber zeitweise der Fall bei dem Vertrag zum Doppelkönigtum von Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen aus dem Jahre 1325. Dessen Inhalt erscheint auf den ersten Blick höchst ungewöhnlich, 1 da man in den damaligen Jahrhunderten in den meisten Fällen daran gewöhnt war, von nur einem König beherrscht zu werden.
Diese Arbeit nun hat zum Ziel, aufzuzeigen, wie es zu besagtem Vertrag gekommen ist. Wie war es überhaupt möglich, dass zur gleichen Zeit zwei verschiedene Personen Anspruch auf den Thron des heiligen römischen Reiches deutscher Nation hatten und, was noch verwunderlicher ist, zusammen ein Dokument aufsetzten und besiegelten, nach dessen Inhalt sie sich den Herrschaftsanspruch über ein- und dasselbe Gebiet teilten?
Zum Zwecke der Auseinandersetzung mit der Thematik soll die Gliederung im wesentlichen aus vier Punkten bestehen. Im ersten Teil erfolgt die Betrachtung der Doppelwahl von 1314, in der beide Könige die jeweilige Legitimation für ihre Thronbesetzung sahen. Nach der Schilderung der Ereignisse während der kriegerischen Auseinandersetzung der Gegner bis zur Entscheidungsschlacht 1322 bei Mühldorf im zweiten Abschnitt schließt sich im dritten die Darstellung des Konfliktes zwischen dem zu diesem Zeitpunkt - zumindest nach seiner eigenen Interpretation - alleinigen König Ludwig dem Bayern und Papst Johannes XXII. an. Die Ausführungen zu diesem Punkt sollen knapper gehalten werden, als es die Fülle des Stoffes eigentlich erfordert, da eine ausführliche Bearbeitung dessen den Rahmen dieser Arbeit bei
1 Vgl.: Fritze, Konrad: Ludwig der Bayer, in: Engel, Evamaria / Holtz, Eberhard (Hrsg.): Deutsche Könige und Kaiser des Mittelalters, Leipzig 1988, S. 282f.
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Weitem sprengen würde. Im vierten Teil schließlich sollen die äußeren Merkmale sowie der
Inhalt des Vertrages zum Doppelkönigtum näher beleuchtet werden.
Von der Sekundärliteratur, die mir zur Verfügung stand, haben sich zwei Werke besonders
hervorgetan : Zum Ersten das Buch von Heinz Thomas 2 , zum Zweiten das von Gertrud Benker. 3
Thomas kann wohl als der etablierteste und kompetenteste Forscher zur Thematik der
Regentschaft Ludwig des Bayern - und damit gleichzeitig auch Friedrich des Schönen -
bezeichnet werden. Detailgenau und ausführlich schildert er relevante Ereignisse und
Hintergr ünde der zu behandelnden Zeitspanne. Den Vertrag zum Doppelkönigtum stellt er als für
Ludwig notwendigen, „verfassungsrechtlichen Coup“ 4 dar, um sich aus der bedrohlichen Lage
der Umzingelung durch seine Feinde zu entziehen. Dieselbe These vertritt Richard Döbner 5 ,
ebenso wie Gertrud Benker. Sie hat ein ähnlich ausführliches Werk hervorgebracht hat, welches
zwar an einigen wenigen Stellen von mangelnder Objektivität zeugt, auf das aber dennoch für die
Bearbeitung der Thematik schwer verzichtet werden kann. Kontrovers zur Darstellung der
genannten Autoren dagegen der Artikel von Heckmann 6 , der den Vertrag als Finte des Bayern
gegen über seinen Gegner darlegt. Konrad Fritze bezeichnet ihn als „seltsames Abkommen“,
durch das Ludwig seine eigene Legitimität „in ein bedenkliches Licht rückte“ 7
Insgesamt ist zu sagen, dass die Quantität und Qualität der Forschung zu diesem Thema im
Vergleich zu anderen Epochen und Herrschern sehr überschaubar ist, was wohl nicht zuletzt
seinen Ursprung in der Tatsache hat, dass Ludwig der Bayer im Gegensatz beispielsweise zu
seinem Nachfolger Karl IV. relativ blass geblieben ist.
2 Thomas, Heinz: Ludwig der Bayer (1282-1347) Kaiser und Ketzer, Regensburg u.a. 1993.
3 Benker, Gertrud: Ludwig der Bayer. Ein Wittelsbacher auf dem Kaiserthron. 1282-1347, München 1980.
4 Vgl.: Thomas, Heinz: Ludwig der Bayer (1282-1347) Kaiser und Ketzer, S. 173.
5 Döbner, Richard: Die Auseinandersetzung zwischen Ludwig IV. dem Bayer und Friedrich dem Schönen von
Österreich im Jahre 1325, Göttingen 1875.
6 Heckmann, Marie-Luise: Das Doppelkönigtum Friedrichs des Schönen und Ludwigs des Bayern (1325-1327), in:
Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Band 109, 1/2001, S. 53-81.
4
II. Der Weg zum Doppelkönigtum
1. Die Doppelwahl von 1314
Nachdem Heinrich VII., erster König aus dem Hause Luxemburg, am 24. August 1313 in Italien verstorben war, sahen die Habsburger die Zeit als gekommen, da sie die Königswürde an sich bringen konnten. Als geplanten Thronfolger erkoren sie Friedrich den Schönen, der eigentlich als ältester zu dem Zeitpunkt noch lebender Sohn des 1308 ermordeten Albrecht I. schon als dessen Nachfolger vorgesehen war. Die Luxemburger dagegen mit ihren einflussreichen Repräsentanten Erzbischof Balduin von Trier, Bruder des verstorbenen Heinrich, und Erzbischof Peter Aspelt von Mainz, hätten am liebsten König Johann von Böhmen als neuen Träger der Krone gesehen. Nachdem sie jedoch erkannten, dass dessen Wahl kaum durchzusetzen war, legten sie dem Wittelsbacher Herzog Ludwig von Bayern die Kandidatur nahe. Mit Verweis auf seine relativ geringen Machtmittel lehnte dieser zunächst ab, konnte in der Folge aber noch umgestimmt werden. 8
Beide Kandidaten zogen im Oktober 1314 zur traditionellen Wahlstätte nahe Frankfurt am Main. Am 19. und 20. dieses Monats kam es schließlich zur Wahl und damit zum bereits von den Zeitgenossen befürchteten Zwiespalt zwischen den Fürsten. In Sachsenhausen bei Frankfurt wählten Erzbischof Heinrich von Köln, der Wittelsbacher Pfalzgraf Rudolf, Heinrich von Kärnten als Böhmenkönig und der Wittenberger Herzog den Habsburger Friedrich den Schönen von Österreich zum römischen König. 9 Am Tag danach gaben die Erzbischöfe von Mainz und Trier, der Herzog von Sachsen-Lauenburg, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen am linken Mainufer vor den Toren der Stadt Herzog Ludwig die Stimme. 10 Letzterer konnte also eine Stimme mehr für sich vereinnahmen als Friedrich. Dieser allerdings verfügte über die Reichskleinodien, welche dem gewählten König bei der Krönung überreicht wurden. Für alle Beteiligten erwies sich die Lage zu diesem Zeitpunkt als diffus. Beide Parteien informierten die Kurie über ihr jeweiliges Wahlergebnis, wobei das Schreiben an den „künftigen Papst“
7 Vgl: Fritze, Konrad: Ludwig der Bayer, S. 283.
8 Vgl.: Fritze, Konrad: Ludwig der Bayer, S. 277.
9 Vgl.: Thomas, Heinz: Deutsche Geschichte des Spätmittelalters 1250-1500, Stuttgart 1983, S. 156f.
10 Vgl.: Ders.: Ludwig der Bayer (1282-1347). Kaiser und Ketzer, S. 55.
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Arbeit zitieren:
Jens Wittig, 2005, Der Weg zum Vertrag über das Doppelkönigtum - Die Auseinandersetzung zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen in den Jahren 1314 bis 1325, München, GRIN Verlag GmbH
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