Inhalt
Einleitung 3
I. Begriffliche und theoretische Grundlagen. 5
1. Was sind „Organisierte Interessen“? 5
2. Theorien zur Stellung von Verbänden im Staat. 8
2.1 Konservativ-etatistische Theorien 8
2.2 Pluralismus 8
2.3 Neokorporatismus 9
2.4 Unterschiedliche Bewertung des Einflusses der organisierten Interessen in
Deutschland und den USA. 11
II. Adressaten und Methoden der organisierten Interessen. 13
in Deutschland und den USA 13
1. Lobbying allgemein: Adressaten und Methoden. 13
2. Deutschland. 15
2.1 Rechtliche Stellung der Interessenorganisationen 15
2.2 Verbandseinfluss im Regierungsbereich 17
2.3 Verbandseinfluss im Parlament 19
2.4 Verbandseinfluss auf Parteien, öffentliche Meinung und Justiz 22
2.5 Verbände und sozioökonomische Selbstregulierung 23
3. USA. 25
3.1 Rechtliche Stellung der Interessenorganisationen 25
3.2 Verbandseinfluss im Parlament 26
3.3 Verbandseinfluss im Regierungsbereich 28
3.4 Verbandseinfluss auf Parteien, öffentliche Meinung und Justiz 29
Schluss. 32
Literatur 35
2
Einleitung
Organisierte Interessen sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. Von Alemann konstatiert, dass wir in einer organisierten Gesellschaft leben und ständig von Verbänden umgeben sind. Er beschreibt dies sehr anschaulich anhand eines morgendlichen Zeitungslesers, der schon beim Überfliegen der Überschriften mit der Omnipräsenz der organisierten Interessen konfrontiert wird. 1 Er findet Meldungen wie „Streik in der Metallindustrie“, „Bauernverband fordert Entschädigungen wegen Frost“ oder „Greenpeace besetzt Mülldeponien“. Verbände „fordern, schlagen vor, mahnen, informieren, schützen, drohen, besetzen, versprechen, beeinflussen, unterstützen, klagen oder begrüßen“. 2 Sie versuchen, Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse zu nehmen und diese in ihrem Sinne zu steuern. Die vieldiskutierte Frage, wie viel Einfluss den Interessengruppen zukommt, ist quasi nicht zu beantworten und mündet in reine Spekulationen. 3 Dass organisierte Interessen jedoch (mehr oder weniger) Einfluss ausüben, kann als gegeben vorausgesetzt werden.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Vertretung organisierter Interessen in Deutschland und den USA, und zwar primär auf Bundesebene. Gefragt wird nach Adressaten und Methoden des Verbandseinflusses in den beiden Ländern, wobei besonders interessiert, ob hier Unterschiede feststellbar sind. Diesem Thema entsprechend konzentriert sich die Arbeit auf die Makroebene der Verbandsforschung, also auf das Verhältnis von Staat und Interessengruppen sowie auf Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse zwischen ihnen. 4 Nicht einbezogen werden Fragen wie die der Organisierung von Individuen, der Verbandstypologie und der innerverbandlichen Demokratie.
Das erste Kapitel dient der Erläuterung der wichtigsten Begriffe und stellt einschlägige Theorien zur Stellung von Verbänden im Staat vor. Aus der Vielzahl der vorhandenen Denkansätze werden die konservativ-etatistische Theorie, der Pluralismus und der Neokorporatismus herausgegriffen. Diese Auswahl erfolgt in dem Bewusstsein, dass diese
1 Vgl. ALEMANN, Ulrich von: Interessenverbände. Informationen zur politischen Bildung, Heft 253 (1996),
http://www.bpb.de/publikationen/XUZ8YK.html, 21.08.2005, 1.
2 Ebd.
3 Vgl. u.a. HOLTFRERICH, Carl-Ludwig: Wirtschaft USA: Strukturen, Institutionen und Prozesse. München 1991,
85f. Diese Aussage ist zwar auf d ie USA bezogen, lässt sich aber verallgemeinern.
4 Vgl. SCHMID, Josef: Verbände. Interessenvermittlung und Interessenorganisationen. Lehr- und Arbeitsbuch.
Oldenbourg 1998, 28ff. Die anderen beiden Ebenen, auf denen sich die politikwissenschaftliche Forschung, die
sich mit Formen und Folgen der Interessenorganisation und -vermittlung beschäftigt, vorwiegend bewegt, s ind
die des einzelnen Mitglieds (Mikroebene) und die der Organisation (Mesoebene).
3
drei Theorierichtungen keineswegs das ganze Spektrum der politikwissenschaftlichen Diskussion zur Rolle organisierter Interessen in der Politik repräsentieren. Auch bündelt jedes dieser Modelle in sich wieder unterschiedliche Ansätze, so dass „der Konservatismus“, „der Pluralismus“ und „der Neokorporatismus“ eigentlich gar nicht existieren. 5 Die Darstellung wird aber dennoch für wichtig erachtet, da eine konservative Sichtweise der Staat-Verbände-Beziehung in Deutschland lange Zeit dominierte, während in den USA der Pluralismus das vorherrschende Paradigma war. Auch soll am Ende der Arbeit das Vorhandensein neokorporatistischer Muster in der Interessenvermittlung in Deutschland und den USA diskutiert werden. Abgeschlossen wird das erste Kapitel mit einem Überblick über die unterschiedliche Bewertung des Einflusses von Interessengruppen in Deutschland und den USA.
Im zweiten Kapitel erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Adressaten und Methoden der organisierten Interessen in Deutschland und den USA. Nach einigen allgemeinen Ausführungen zum Lobbying, so zur Bedeutung der verfassungsmäßigen Organisation des Regierungssystems für die Adressatenwahl der Verbände und zum Unterschied zwischen direkten und indirekten Methoden der Einflussnahme, steht die Analyse des Verbandseinflusses in den ausgewählten Staaten im Vordergrund. Beginnend mit der Bundesrepublik wird für jedes der beiden Länder die rechtliche Stellung der Interessengruppen und der jeweilige Verbandseinfluss auf den Regierungsbereich, das Parlament und auf Parteien, öffentliche Meinung und die Judikative herausgearbeitet. Da man in Deutschland anders als in den USA neokorporatistische Politikmuster findet, beschäftigt sich ein Unterkapitel im Themenbereich „Deutschland“ mit Verbänden und sozioökonomischer Selbstregulierung.
Schon während der Darstellung des Lobbyismus in den USA werden an passender Stelle immer wieder Unterschiede zu der Bundesrepublik Deutschland herausgearbeitet. Im Schlussteil der Arbeit erfolgt ein Resümee der Unterschiede bei der Adressaten- und Methodenwahl der organisierten Interessen in Deutschland und den USA.
5 Vgl. ALEMANN, Ulrich von: Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. 2. durchgesehene Auflage.
Opladen 1989, 35. Ein guter Überblick über weitere Verbändetheorien - unter anderem die den Pluralis mus
kritis ierende Konflikttheorie, d ie Verbändetheorien der Neuen Politischen Ökonomie und der Systemtheorie und
die Netzwerktheorie - findet sich bei SEBALDT, Martin/STRAßNER, Alexander: Verbände in der Bundesrepublik
Deutschland. Eine Einführung. Wiesbaden 2004, 28ff. und SCHMID (1998), 32 ff.
4
I. Begriffliche und theoretische Grundlagen
1. Was sind „Organisierte Interessen“?
Der Begriff „Organisierte Interessen“ besteht aus einer Kombination der Wörter „Organisation“ und Interesse“. Eine Organisation ist nach König „die Ordnung von arbeitsteilig und zielgerichtet miteinander arbeitenden Personen und Gruppen.“ 6 Unter den Begriff „Organisation“ sind demnach nicht nur Verbände und Vereinigungen zu summieren, sondern alle sozialen Gebilde, die arbeitsteilig aufgebaut sind, auf Dauer bestehen und bestimmte Ziele verfolgen. 7
Der Begriff „Interesse“ wird in der Umgangssprache so häufig verwendet, dass Sprachstatistiker ihn zu den am meisten gebrauchten Fremdwörtern in der deutschen Sprache rechnen. 8 In der Politikwissenschaft bildet „Interesse“ einen der Schlüsselbegriffe der Disziplin, nach Massing zusammen mit Konflikt, Macht und Konsens einen der vier wichtigsten Begriffe überhaupt. 9 Das Verhalten der Individuen wird vor allem von ihren Interessen und dem Streben nach ihrer Umsetzung bestimmt. 10 Alemann unterscheidet die individuelle, die materielle und die ideelle Dimension des Interessenbegriffs. Die individuelle Dimension von Interesse bezieht sich auf das Bestreben, die menschlichen Antriebe und Bedürfnisse zu befriedigen, die materielle Dimension auf die Nutzenmehrung in der Interaktion mit anderen. Die ideelle Dimension verweist darauf, dass viele Menschen ihre Interessen nicht aus konkreten Bedürfnissen und Nutzen erklären können, sondern nur ihre subjektiven oder weltanschaulichen Vorstellungen von Interessen artikulieren. 11
Da zahlreiche Menschen ähnliche oder gleiche Interessen haben, verfolgt nicht jedes Individuum sein Interesse allein, sondern sucht den Zusammenschluss mit anderen Personen. So kommt es zur Organisation von Interessen. 12 In der Politikwissenschaft existiert bis heute keine einheitliche Begriffsbestimmung des Phänomens der organisierten Interessen, die über das Faktum des Zusammenschlusses hinausgeht. 13
6 KÖNIG, René (Hg.): Fischer-Lexikon Soziologie. Frankfurt/M. 1971, 548.
7 Vgl. ebd.
8 Vgl. ALEMANN (1989), 26.
9 Vgl. MASSING, Peter: Interesse. In: NOHLEN, Dieter/SCHULTZE, Rainer-Olaf (Hg.): Lexikon der
Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Band 1. München 2002, 366.
10 Vgl. SCHMID (1998), 8.
11 Vgl. ALEMANN (1989), 27ff.
12 Vgl. SEBALDT/STRAßNER (2004), 18f.
13 Vgl. SEBALDT/STRAßNER (2004) , 19.
5
Die Definitionsversuche reichen von Minimaldefinitionen mit einem sehr weiten Verbandsbegriff bis hin zu einem engen Verbandsbegriff, der durch mehrere Variablen bestimmt ist. Strittig ist zum Beispiel, ob unter den Begriff alle Organisationen zu fassen sind, die dauerhaft organisiert sind und ein bestimmtes Anliegen vertreten - also jeder organisierte Verein - oder ob als Kriterium hinzutreten muss, dass die Organisation versucht, ihr Interesse in politische Entscheidungen einfließen zu lassen. 14 Im Sinne eines weiteren Begriffsumfangs definiert von Alemann organisierte Interessen als
freiwillig gebildete, soziale Einheiten mit bestimmten Zielen und arbeitsteiliger Gliederung (Organisationen), die individuelle, materielle und ideelle Interessen ihrer Mitglieder im Sinne von
Bedürfnissen, Nutzen und Rechtfertigungen zu verwirklichen suchen. 15
Er legt Wert darauf, keine zu starke Einschränkung auf politische Verbände zu treffen, da ihm zufolge auch unpolitische Vereinigungen Interessen organisieren, zum Beispiel das Interesse, Sport zu treiben. Eine der zweiten Position folgende Definition, die das Einwirken auf die Politik stärker in den Vordergrund rückt, bietet Thibaut. Ihm zufolge haben Interessengruppen das Ziel, „nach außen gemeinsame Interessen zu artikulieren und direkt oder indirekt auf politische Entscheidungsprozesse Einfluß zu nehmen.“ 16 Da der Fokus der vorliegenden Arbeit auf den Einflussmöglichkeiten von Verbänden auf politische Entscheidungen liegt, werden im Folgenden organisierte Interessen in diesem engeren Sinne verstanden. Selbstverständlich kommen Interessengruppen neben der Interessenvermittlung weitere Funktionen zu, so als Produzenten von Dienstleistungen und als Orte normativer Vergemeinschaftung, auf die hier aber nicht eingegangen wird. 17
Man findet zahlreiche konkurrierende Bezeichnungen zum Begriff der organisierten Interessen, so zum Beispiel Interessengruppen, Interessenverbände, Verbände, Interessenorganisationen und die Anglizismen lobby und pressure group. Während die deutschen Begriffe neutrale Quasi-Synonyme zu der Bezeichnung „organisierte Interessen“ darstellen, weisen die beiden Anglizismen im deutschen Sprachgebrauch eine deutlich negative Konnotation auf. Pressure group verweist auf die Einflussnahme von Interessenverbänden auf politische Entscheidungen durch die Ausübung von Druck, zum
14 Vgl. SEBALDT/STRAßNER (2004), 21.
15 ALEMANN (1989), 30.
16 T HIBAUT, Bernhard: Interessengruppen/Interessenverbände. In: NOHLEN, Dieter/SCHULTZE, Rainer-Olaf
(Hg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Band 1. München 2002, 371. (2002a)
17 Vgl. SCHMID (1998), 16.
6
Beispiel durch die Mobilisierung der öffentlichen Meinung. 18 Dieser Begriff verdeckt jedoch, dass die Ausübung von Druck nicht das einzige Mittel erfolgreicher Einflussnahme darstellt. 19 Auch der Begriff des Lobbying zielt auf die Beeinflussung staatlicher Stellen durch Dritte. Lobby ist die englische Bezeichnung für die Wandelhalle des Parlaments, in der die Interessengruppen ursprünglich versuchten, das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten bei der Gesetzgebung durch persönliche Ansprache zu beeinflussen. 20 Alle Begriffe außer dem der pressure group werden in der vorliegenden Arbeit gleichbedeutend und wertneutral benutzt und variierend ausgetauscht.
Die Vielzahl von Verbänden lässt sich durch Typologien strukturieren. Von Alemann stellt eine Typologie von organisierten Interessen nach Handlungsfeldern auf und bestimmt fünf Gruppen: 1) organisierte Interessen im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt, 2) organisierte Interessen im sozialen Bereich, 3) organisierte Interessen im Bereich Freizeit und Erholung, 4) organisierte Interessen im Bereich von Religion, Kultur und Wissenschaft, 5) organisierte Interessen im gesellschaftspolitischen Querschnittsbereich. 21
Interessengruppen sind neben den Parteien die wichtigsten Träger der Interessenvermittlung. Anders als diese sind sie programmatisch jedoch meist an wenigen Themen orientiert, vertreten eher Partikularinteressen und streben keine direkte Regierungsverantwortung an. 22
18 Vgl. SEBALDT/STRAßNER (2004), 19.
19 Vgl. STEINBERG, Rudolf: Parlament und organisierte Interessen. In: SCHNEIDER, Hans-Peter/ZEH, Wolfgang:
Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin/New York 1989, 217-259,
hier 217.
20 Vgl. THIBAUT (2002a), 371.
21 Vgl. ALEMANN (1989), 71. Beispiele für d ie genannten Typen sind unter anderem: 1) Unternehmerverbände,
Gewerkschaften, Konsumentenverbände; 2) Sozialleistungsvereinigungen, Selbsthilfegruppen; 3) Sportvereine,
Hobbyvereine; 4) Kirchen, Sekten, wissenschaftliche Vereinigungen, Bildungswerke; 5) ideelle und
gesellschaftspolitische Vereinigungen.
22 Vgl. THIBAUT, Bernhard: Lobby. In: NOHLEN, Dieter/SCHULTZE, Rainer-Olaf (Hg.): Lexikon der
Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. Band 1. München 2002, 484. (2002b)
7
2. Theorien zur Stellung von Verbänden im Staat
2.1 Konservativ-etatistische Theorien
Konservative Staatstheorien beruhen auf der Vorstellung einer deutlichen Trennung von Staat und Gesellschaft und der Überordnung des Staats über die Gesellschaft. Eine Einflussnahme von gesellschaftlichen Interessen auf den Staat wird abgelehnt, da dann nicht mehr der Staat selbst, sondern die Machtverhältnisse in der Auseinandersetzung der gesellschaftlichen Gruppen das staatliche Handeln bestimmen. In konservativer Sicht kann aber nur der Staat das Gemeinwohl verwirklichen. 23 Theoretischer Hintergrund der Warnungen vor einer Auflösung der Souveränität des Staates ist die Auffassung Hegels, der zufolge der Staat ein Wert an sich ist und durch die Einflussnahme von gesellschaftlichen Gruppen zum „Gesellschaftsstaat“ erniedrigt wird. 24 Auch bei Rousseau findet man ein tiefes Misstrauen gegen eine Vertretung von Partikularinteressen. 25 Ein prominenter deutscher Vertreter des konservativen Staatsgedankens ist Carl Schmitt, in dessen Denken sich Staat und Gesellschaft dualistisch gegenüberstehen. 26
2.2 Pluralismus
Die Pluralismustheorie wurde zum Teil ausdrücklich als Gegenmodell zur konservativetatistischen Staatstheorie konzipiert. 27 Ausgegangen wird davon, dass in einer komplexen Gesellschaft zahlreiche unterschiedliche Interessen existieren, die alle gleichberechtigt und organisierbar sind und deren Organisation legitim ist. 28 Das Wirken von Interessengruppen wird als ein notwendiges Element im demokratischen Willensbildungsprozess und keineswegs als Gefahr für den Staat angesehen. 29 Am radikalsten verworfen wurde der staatliche Anspruch auf Souveränität zunächst von dem Engländer Harold Laski (1919), der
23 Vgl. ALEMANN (1989), 36f.
24 Vgl. HEINZE, Rolf G.: Verbändepolitik und „Neokorporatismus“. Zur politischen Soziologie organisierter
Interessen. Mit einem Vorwort von Claus Offe. Opladen 1981, 66.
25 Vgl. hierzu detaillierter OBERNDÖRFER, Dieter/ROSENZWEIG, Beate (Hg.): Klassische Staatsphilosophie. Texte
und Einführungen von Platon bis Rousseau. München 2000, 317f.
26 Vgl. SEBALDT/STRAßNER (2004), 29. Schmitt sieht das vorherrschende Dilemma seiner Zeit in der
Schwächung des Staates durch einen gesellschaftlichen Ind ividualismus und Pluralis mus, dessen Wesen es ist,
„die souveräne Einheit des Staates [...] zu leugnen“ (SCHMITT, Carl: Der Begriff des Politischen. Text von 1932
mit einem Vorwort und drei Corollarien. Berlin 3 1991, 41.). Der Staat wird so zum Spielball staatszersetzender
Kräfte und damit in Schmitts Terminologie zu einem „totalen Staat aus Schwäche“, dem es nicht gelingen kann,
eine politische Einheit herzustellen, „die als Ganzes für sich die Freund-Feindentscheidung trifft“ (SCHMITT
( 3 1991), 30.).
27 Vgl. SCHMID (1998), 33.
28 Vgl. SEBALDT/STRAßNER (2004), 29.
29 Vgl. SCHMID (1998), 33.
8
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Judith Blum, 2005, Lobbyismus in Deutschland und den USA - Adressaten und Methoden im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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