2
Gliederung
GEB ÜHREN UND BEITRÄGE VON STUDIERENDEN AN DER UNIVERSITÄT
POTSDAM. 1
1. EINLEITUNG 3
2. GEBÜHREN UND BEITRÄGE 4
a) Gebühren 4
b) Beiträge. 6
3. ERHOBENE GEBÜHREN UND BEITRÄGE AN DER UNIVERSITÄT POTSDAM 6
a) Immatrikulations- und Rückmeldegebühr 7
b) Verwaltungsgebühren der Universität Potsdam. 7
c) Studierendenschaftsbeitrag 8
d) Studentenwerksbeitrag. 11
4. GEBÜHREN ZUR HOCHSCHULFINANZIERUNG - FAZIT UND BEWERTUNG 13
5. LITERATUR. 15
a. Rechtsquellen 15
b Fachquellen 16
3
1. Einleitung
Zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte kann der Staat neben den Steuern noch Beiträge, Gebühren und Sonderabgaben von den Bürgerinnen und Bürgern und anderen Rechtspersonen erheben.
Während Steuern zur Kostendeckung der allgemeinen staatlichen Aufgaben dienen, die im Interesse aller im Staat lebenden Bürgerinnen und Bürgern sind, wie z.B. die Finanzierung der inneren und äußeren Sicherheit oder die infrastrukturellen Aufgaben im Verkehrswesen, so grenzen sich Gebühren und Beiträge hiervon entscheidend ab. Gebühren und Beiträge fallen im Gegensatz hierzu an, wenn die staatliche Leistung primär im privaten Interesse des Nutzenempfängers liegt.
In dieser Arbeit soll die derzeitige Situation der Erhebung von Gebühren und Beiträgen von den Studierenden bei der Immatrikulation und Rückmeldung an der Universität Potsdam untersucht und dargestellt werden. Dies setzt die Darstellung der Begriffe ‚Gebühren’ und ‚Beiträge’ voraus. Die beiden öffentlichen Finanzierungsquellen müssen vorgestellt, ihre rechtlichen Voraussetzung erläutert und die Unterschiede zu Steuern erklärt werden.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welche Kosten die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge finanzieren. Denn die Erhebung von Beiträgen und Gebühren im Bereich der Hochschulen des Landes Brandenburg ist begrenzt. Der brandenburgische Gesetzgeber regelt diese im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG). Hier ist im § 2 Abs. 3 die Erhebung von Studiengebühren ausgeschlossen 1 .
Dies bedeutet, dass die Gebühren und Beiträge für andere staatliche Leistungen als für das Studium erhoben werden. Jede Studentin und jeder Student hat jedoch bei der Immatrikulation- und Rückmeldung für das Wintersemester 2004/2005 eine Rückmeldegebühr von insgesamt 225,11 Euro zu entrichten.
1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg in der Fassung vom (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) http://www.brandenburg.de/media/1494/Hochschulgesetz.pdf
4
2. Gebühren und Beiträge
Zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben stehen dem Staat als wichtige Einnahmequellen Steuern, Gebühren und Beiträge zur Verfügung.
Zur Erhebung aller öffentlichen Abgaben, also sowohl für Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben, bedarf es einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Für jede öffentliche Abgabe muss ein Gesetz, eine Gebühren- oder Beitragsordnung und eine entsprechende Satzung vorliegen. Dies ist die Voraussetzung für das rechtsstaatliche Prinzip der rechtlichen Kontrolle allen staatlichen Handelns.
Die Kompetenz, Steuern per Gesetz zu erheben hat der Bund, wenn die Steuereinnahmen ihm ganz oder zum Teil zustehen 2 , Art. 105 Abs. 2 Grundgesetz (GG). Die Länder haben im Bereich der Verbrauchs- und Aufwandssteuern (wie z.B. die Hundesteuer, Getränke- und Vergnügungssteuer, Jagd- und Fischereisteuer) die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz 3 , Art. 105 Abs. 2a GG. Die Kommunen haben grundsätzlich keine Steuergesetzgebungskompetenz, bestimmen aber die Hebesätze der ihnen zufließenden Grund- und Gewerbesteuern 4 im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie gemäß Art. 28 GG.
Steuern werden zur allgemeinen Wahrnehmung der Staatsaufgaben erhoben. Sie bedürfen nicht einer speziellen Ausweisung über zu finanzierende Ausgaben. Die Staatsaufgaben sind hierbei Leistungen, die nicht einer konkreten Gegenleistung gegenüberstehen, wie z.B. die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit 5 .
Andere öffentliche Abgaben, wie Beiträge und Gebühren können alle staatlichen Gliederungen und Körperschaften - sofern ihnen die Kompetenz in den einfachen Fachgesetzen übertragen wurde 6 - erheben.
a) Gebühren
Gebühren stellen wie Steuern Zwangsabgaben dar, weisen jedoch im Gegensatz zu diesen einen Anspruch auf Gegenleistung aus. Bei der Erhebung von Gebühren bedarf es einer „individuell zurechenbaren Leistung“ 7 durch die öffentliche Hand. Gebühren werden insbesondere dann, wenn die durch den öffentlichen Sektor erbrachten Leistungen primär oder überwiegend im privaten Interesse des Bürgers liegen. Entsorgt z.B. die Müllabfuhr den Abfall von Haushalten so liegt diese Aufgabe sowohl in einem öffentlichen Interesse, nämlich der Gewährleistung der Hygiene, aber auch zugleich in einem privaten Interesse, nämlich dem Beseitigen des Abfalls.
2 Bundesministerium der Finanzen (2001): Das System der öffentlichen Haushalte, S. 100, Berlin.
3 Bundesministerium der Finanzen, aaO.
4 Bundesministerium der Finanzen, aaO.
5 Arndt/Rudolf, S. 79.
6 Arndt/Rudolf (2003): Öffentliches Recht, S.81, München.
5
Das Bundesverfassungsgericht definiert in einer Entscheidung zu einem Landesgebührengesetz von 1979 folgendermaßen:
„Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß indiviuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.“ 8
Unter den Gebühren kann man zwei Arten unterscheiden:
• Verwaltungsgebühren: Diese werden für eine konkrete Amtshandlung der berechtigten Behörde erhoben. So sind hier z.B. die Gebühren für die Ausstellung eines Passes, Gebühren für die Erteilung einer Bauerlaubnis 9 und auch die noch später zu behandelnden Verwaltungsgebühren von Hochschulen zu nennen. • Benutzungsgebühren: Diese Gebühren fallen für die Nutzung einer bestimmten staatlichen Einrichtung an, z.B. für den Besuch eines Museums oder auch für die Benutzung der Müllabfuhr 10 .
Da Gebühren Entgeltcharakter haben, unterliegen sie dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dies kann in zwei Kategorien unterteilt werden:
• Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass die „gesamten Gebühreneinnahmen in einem Verwaltungszweig durch die Höhe der in diesem Verwaltungszweig entstehenden Kosten begrenzt sind.“ 11 Der Zweck der zusätzlichen Einnahme für die öffentliche Hand durch die Erbringung einer Verwaltungsleistung ist damit ausgeschlossen.
• Das Äquivalenzprinzip hingegen besagt, dass zwischen der Verwaltungsleistung und der erhobenen Gebühr kein Missverhältnis bestehen darf. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung muss also angemessen sein. In der Rechtssprechung hat das Prinzip eine Ausweitung erfahren. So werden sämtliche Vorteile, die die staatliche Leistung für den Bürger bringt, für die Rechtfertigung der Gebührenhöhe in Betracht gezogen 12 . Es kann also für die Genehmigung eines Betriebes auch der wirtschaftliche Nutzen des Betriebsinhabers in die Gebührenhöhe einfliessen.
Gebühren kann jedoch in einem bestimmten Umfang eine Lenkungsfunktion wahrnehmen. Deutlich kann dies für den Kulturbereich gemacht werden: Durch eine stärkere Subventionierung von Museen und niedrigen Eintrittspreisen (Gebühren) kann als Anreiß für den Besuch von Museen für die Bürger gelten.
7 Nowotny (1999): Der öffentliche Sektor, S. 242-244, Berlin.
8 BVerfGE 50, 217 (226).
9 Maurer (2001): Staatsrecht I, § 21 Rn. 18.
10 Maurer, aaO.
11 Arndt/Rudolf (2003), S. 80.
12 Arndt/Rudolf, aaO.
Arbeit zitieren:
Daniel Taprogge, 2004, Gebühren und Beiträge von Studierenden an der Universität Potsdam, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Daniel Taprogge hat den Text Gebühren und Beiträge von Studierenden an der Universität Potsdam veröffentlicht
Daniel Taprogge hat einen neuen Text hochgeladen
»Ego collegiatus« Die Magisterkollegien an der Universität Leipzig v...
Eine struktur- und personenges...
Beate Kusche
Architekturführer Potsdam. Architectural Guide to Potsdam
Paul Sigel, Silke Dähmlow, Frank Seehausen, Lucas Elmenhorst, Lucinda Rennison
We have to learn to think in a...
Daniel Dahm, Hans-Peter Dürr, Rudolf zur Lippe
0 Kommentare