Inhaltsverzeichnis:
Einleitung : 3
I. Die Konfliktlösung im staatlichen Bereich nach dem Bauernkrieg in
Oberschwaben und in Tirol 5
1. Die oberschwäbischen Aufstandsgebiete. 5
a) Ausgangsbedingungen. 5
b) Die Waldburger Herrschaftsgebiete. 7
c) Kempten 12
2. Tirol. 16
a) Ausgangsbedingungen. 16
b) Die Meraner und Innsbrucker Beschwerdeartikel und die erste Tiroler
Landesordnung von 1526. 16
II. Die Konfliktlösung im staatlichen Bereich in weiteren Herrschaftsgebieten.
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III. Langfristige Folgen und Ergebnisse der Konfliktlösung im staatlichen
Bereich. 22
Res ümee: 24
Quellen - und Literaturverzeichnis: 25
Quellen : 25
Literatur : 25
Zeitschriftenaufs ätze: 25
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Die Konfliktlösung im staatlichen Bereich nach dem Bauernkrieg 1525
in Oberschwaben und in Tirol
Einleitung:
Der deutsche Bauernkrieg von 1525 wird in der Wissenschaft als das „größte Naturereignis des deutschen Staates“ (Leopold von Ranke), als die „radikalste Tatsache der deutschen Geschichte“ (Karl Marx) oder als „Wendepunkt der deutschen Geschichte der frühen Neuzeit“ (Scribner) bewertet 1 .
Für die Bauern endetet der Bauernkrieg in einer schweren militärischen Niederlage, die für die Bauern teilweise hohe Straf- und Wiedergutmachungszahlungen zur Folge hatte. Wie vollzog sich nun die Konfliktlösung im staatlichen Bereich nach dem Bauernkrieg, was waren die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Wirkungen auf bzw. Folgen und Ergebnisse für die Bauern nach diesem „größten Naturereignis des deutschen Staates“ ? Wie verhielten sich die militärisch siegreichen Herrscher gegenüber den Bauern und inwieweit waren sie bereit, den Bauern, trotz deren vernichtender militärischer Niederlage, wirtschaftliche, politische und rechtliche Zugeständnisse zu machen ? Diese Fragen sollen anhand dieser Proseminararbeit erörtert werden.
Im ersten Kapitel soll dabei die Konfliktlösung im staatlichen Bereich nach dem Bauernkrieg in Oberschwaben und in Tirol näher untersucht werden. Hierbei dienen als Beispiele für Oberschwaben die Waldburger Herrschaftsgebiete und Kempten. Für Tirol spielen bei dieser Untersuchung die Meraner und Innsbrucker Beschwerdeartikel von 1525 sowie die erste Tiroler Landesordnung von 1526 eine wichtige Rolle. Daraufhin werden im zweiten Kapitel die Ereignisse und Vorgehensweisen in Oberschwaben und in Tirol mit denen in anderen Aufstandsgebieten verglichen. Das dritte Kapitel soll die langfristigen Folgen und Ergebnisse der Konfliktlösung im staatlichen Bereich darstellen, zumal diese in der Wissenschaft unterschiedlich bewertet werden.
1 Gabel, Helmut / Schulze Winfried : Folgen und Wirkungen. In: Buszello, H./ Blickle, P./ Endres, R. (Hrgg.): Der deutsche Bauernkrieg, Paderborn 1991, S. 322.
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Als Quellengrundlage dieser Proseminararbeit diente für den Bereich Oberschwaben das 1877 erschienene Buch, „Akten zur Geschichte des deutschen Bauernkrieges aus Oberschwaben“ von Franz Ludwig Baumann (Hg.). Dabei wurden sowohl Beschwerden der Obrigkeit als auch Beschwerden der Untertanen zur Interpretation genutzt. Weitere wichtige Quellen wurden aus den Büchern, „Württembergische Geschichtsquellen Bd. XVI; Gerwig Blarer, Briefe und Akten“ und, „Der Bauernkrieg in Oberschwaben“, von Elmar L. Kuhn (Hg.), herangezogen.
Für Tirol diente als Quellengrundlage das 1973 erschienene Buch, „Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges in Deutschtirol“, von Hermann Wopfner (Hg.). Hierbei wurde der Schwerpunkt auf die Meraner und Innsbrucker Beschwerdeartikel gelegt.
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I. Die Konfliktlösung im staatlichen Bereich nach dem Bauernkrieg in Oberschwaben und in Tirol
1. Die oberschwäbischen Aufstandsgebiete.
a) Ausgangsbedingungen.
Die stark feudal strukturierten reichsunmittelbaren Gebiete in Oberschwaben hatten nach dem Bauernkrieg 1525 große Schwierigkeiten, um die zwischen Bauern und Herren ent-standenen tiefen Gräben zu überwinden. Ursachen dafür waren unter anderem: Die demütigende und unfreiwillige Flucht der Prälaten und Adeligen in die Reichsstädte, die erzwungenen Bündnisse mit den Aufständischen, aber auch die Zerstörung von Burgen und Klöster durch die Bauern. Mißtrauen herrschte nach dem Bauernkrieg auch auf Seiten der Untertanen. Sie konnten das brutale Vorgehen der Soldaten während des Krieges und die leeren Versprechungen des Schwäbischen Bundes, Erzherzog Ferdinands, ja im Grunde aller Herren, nicht vergessen. So war ein Minimalkonsens zwischen Herrschern und Beherrschten, soweit ein solcher nach dem Bauernkrieg überhaupt noch bestehen konnte, stark in Frage gestellt 2 .
In den oberschwäbischen Aufstandsgebieten verhielten sich die Bauern im Angesicht der rücksichtslosen und rigorosen Straf- und Wiedergutmachungsmaßnahmen überraschend selbstbewußt. Dies läßt sich anhand eines Briefes des Abtes Johann von Schussenried an den Abt Gerwig Blarer von Weingarten vom 13. Juni 1525 verdeutlichen 3 .
Nachdem die Bauern in dem Gotteshaus des Abtes „gewütet“ hatten („...mir etlich ding zerschlagen, zerengt und geputend...“) und viele Briefe und Siegel „zerissen“ hatten, stellte sich für Johann von Schussenried die Frage, wie er die Bauern für diese Tat zur Rechenschaft ziehen könne. Es wird deutlich, daß der Abt von Schussenried so gut wie wehrlos gegenüber den Bauern war und daß diese seine Autorität mißachteten. Dies unterstreicht der Schlußsatz des Briefes, der wie folgt lautet : „...sy lond mich schrien und gend mir nüntz“.
2 Vgl.: Blic kle, Peter: Die Revo lution von 1525, München 1981, S. 256-258.
3 Günter, Heinrich (Hg.): Gerwig Blarer, Briefe und Akten. In: Württembergische Geschichtsquellen Bd. XVI, Stuttgart 1914, S. 67 (Nr. 95).
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Viele Bauern in oberschwäbischen Herrschaften verharrten in ihrer renitenten Haltung und verweigerten weiterhin Abgaben, Steuern und Dienstleistungen.
Die oberschwäbischen Bauern dachten nicht im entferntesten daran, daß ihre militärische Niederlage auch eine politische Niederlage sein sollte 4 . Auffallend ist desweiteren auch das Mißtrauen, die wachsende Nervosität, vielleicht sogar eine gewisse Angst der Herren vor den Bauern noch Jahre nach dem Ende des Bauernkrieges 1525.
Am 29. Februar 1528 schrieb Hans Käm einen Brief an Gerwig Blarer 5 . Darin äußert dieser sein Mißtrauen gegenüber den Bauern, da ein „Schalk nachts in die Kirche zu Staig eigebrochen ist“ und Alarm geschlagen hat. Hans Käm nennt dies eine heimliche böse Praktik („Was bose haimlich braktik ist das gewesen ?“) und er fürchtet die Gefahr, daß die Bauern „wider zusamet komen“ und so gegen die Obrigkeit aufbegehren werden.
Zunehmende Nervosität und Angst der Obrigkeit vor einem neuem Aufstand der Bauern auch in Anbetracht der Reformation läßt sich mit einem weiteren Brief an Gerwig Blarer, verfaßt von Sigmund Prandisser und Dr. Jacob Frankfurter als königliche Kommissäre, verdeutlichen 6 .
Es wird die Befürchtung ausgesprochen, daß der gemeine Mann wieder aufstehen könne („...zu fürderung ains newen aufstands und abfalls des gemainen manns...“) und merklich nervös fordern sie, daß den Bauern deutlich gemacht werden solle, was für ein Verderben ein jeder bei einem neuem Aufstand zu erwarten habe („...und was verderblichen nachtails ain yeder aws newer emporung zu gewarten hat...“).
Diese Tatsachen, geprägt durch das selbstbewußte Verhalten der Bauern, verhinderten, daß die feudale Oberschicht in Oberschwaben nicht rücksichtslos auf die Herrschaftspraxis der Jahre vor 1525 zurückgreifen konnten 7 .
4 Blickle, Peter, a. a. O. Fn. 2, S. 258.
5 Günter, Heinrich (Hg.), a. a. O. Fn. 3, S. 109-110 (Nr. 176).
6 Ebenda, S. 134 (Nr. 212).
7 Blickle, Peter, a. a. O. Fn. 2, S. 258.
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b) Die Waldburger Herrschaftsgebiete.
In den Waldburger Herrschaftsgebieten forderte der gefeierte Held des Schwäbischen Bundesheeres, Georg Truchseß von Waldburg, im Frühjahr 1526 seine Untertanen auf, ihm ihre Beschwerden vorzulegen 8 . Dies hatte unter anderem zum Ziel, den Untertanen allen berechtigten Grund zur Unzufriedenheit zu nehmen 9 , um so den oben beschriebenen Gefahren einer neuen Bauernerhebung vorzubeugen.
Daraufhin erhoben die Untertanen der Ämter Wolfegg, Urnach, Haidgau, Ellwangen und Essendorf folgende Forderungen 10 :
1. Neuregelung der Leibeigenschaft, des Hochzeitgeldes, der ungenossamen Ehe, der Steuern und des Loskaufs aus der Leibeigenschaft nach „göttlichen und kaiserlichen Rechten“. 2. Aufforderung an Georg Truchseß, die Dienste auf das Maß zurückzuschrauben, wie sie im 15. Jahrhundert unter den „heiligen Vorfahren“ Bestand hatten. 4. Der Klein- und Großzehnt bzw. die Zehntabgaben soll aufgehoben oder neu festgesetzt werden.
5. Zurückerstattung der freien Bäche und Flüsse an die Gemeinden und die freie Verfügung über die Waldanteile.
6. Die Obrigkeit wird aufgefordert, die verordnete Satzung teilweise aufzuheben und diese nicht zu streng zu handhaben. Letztlich soll die Jagd auf Füchse, Hasen und Vögel erlaubt sein und die Holzbezüge erhöht werden.
Entscheidend war jetzt, inwieweit die Obrigkeit bzw. Georg Truchseß von Waldburg bereit war, auf die bäuerlichen Beschwerdeartikel einzugehen und inwieweit dadurch Verbesserungen für die Waldburger Bauern erzielt werden konnten. Dies läßt sich am besten dadurch ermitteln, indem man die Verträge, die Georg Truchseß mit seinen Untertanen abschloß, mit den wichtigsten Forderungen der beschriebenen Beschwerden vergleicht.
8 Ebenda, S. 258.
9 Vochezer, Joseph: Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben Bd. II, Kempten 1900, S. 630.
10 Ausführliche Darstellung der bäuerlichen Forderungen dokumentiert in: Vochezer, Joseph, a. a. O. Fn. 9, S. 630-631.
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Matthias Schmid, 2002, Die Konfliktlösung im staatlichen Bereich nach dem Bauernkrieg 1525 in Oberschwaben und in Tirol, München, GRIN Verlag GmbH
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