Inhaltsverzeichnis
1. Einordnung in den historischen Kontext 1
2. Eskalation der Auseinandersetzung zwischen Caesar und Pompeius 5
3. Caesars Übertritt über den Grenzfluss Rubicon „Alea iacta est “ 8
4. Die Milde Caesars - Clementia Caesaris 10
5. Die Flucht der Pompeianer als Sieg und Niederlage der ´Republikaner´ 11
6. Der Metellus-Skandal 12
7. Literaturverzeichnis 13
8. Quellenverzeichnis 14
II
1. Einordnung in den historischen Kontext
Nach Caesars Konsulat im Jahr 59 v. Chr. und Pompeius Konsulat im Jahr 55 v. Chr. zerbrach das Triumvirat, ein informelles Zweckbündnis 1) , zwischen Caesar, Pompeius und Crassus allmählich. 2) Mehrere Faktoren beeinflussten diesen Prozess. Crassus, der als ein Puffer zwischen den beiden anderen fungierte 3) , starb im Feldzug gegen die Parther. 4) Pompeius verlängerte während seiner Amtszeit zwar noch das Provinzkommando Caesars um weitere fünf Jahre, doch durch den Tod Julias, der Tochter Caesars und der gleichzeitigen Ehefrau des Pompeius, war kein Bindeglied mehr zwischen den beiden Machtpolitikern vorhanden. 5) Gleichzeitig sah sich der Senat in Rom widerwillig gezwungen stärker mit Pompeius zusammenzuarbeiten. Chaotische Verhältnisse ließen den Ruf nach einer Diktatur des Pompeius laut werden (Plut. Pomp. 54,3-5. Cass. Dio Röm. Gesch. 40,48-50,1.) Um diese zu verhindern, aber trotzdem die öffentliche Ordnung wieder herzustellen wählte der Senat Pompeius zum con-sul sine collega, zum Konsul ohne Kollegen. 6) Pompeius gelang zwar die Regulierung der Verhältnisse vor allen Dingen durch Gerichtsprozesse (Cass. Dio Röm. Gesch. 40,53,2-54,4.), allerdings drohte nun ein Konflikt zwischen Pompeius, der Rückhalt im Senat gewann, und Caesar, der seine militärische Macht in Gallien besaß.
Auch Caesar missfiel aufgrund der zu erwartenden Machtfülle eine Diktatur des Pompeius, so dass er zusammen mit Pompeius ein gemeinsames Konsulat bilden wollte (Cass. Dio Röm. Gesch. 40,50,3. Suet. Caes. 26,1.). Als Kompromiss erhielt Caesar 52 v. Chr. von zehn Volkstribunen das Privileg sich in Abwesenheit für das Konsulat im Jahr 48 v. Chr. zu bewerben (Cic. Att. 7,1,4.). Dies bot ihm Schutz vor den Optimaten Cato und Marcellus, dem damaligen Konsul, die ihn möglichst schnell von seinen Kommandos entlassen und dann
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1) vgl. Baltrusch 2004, S. 52
2) vgl. Baltrusch 2004, S. 84f.
3) vgl. Baltrusch 2004, S. 85
4) vgl. Christ, 1979, S. 316
5) vgl. Gelzer 1983, S. 133
6) vgl. Christ 1979, S. 352
1
als einfachen Bürger verurteilen wollten (Suet. Caes. 30,3.). Caesars Versuch erneut familiäre Bindungen zwischen sich und Pompeius zu schaffen scheiterte jedoch. Stattdessen wechselte Pompeius allmählich die Seite, indem er sich während seiner Zeit als consul sine collega, als Konsul ohne Kollegen als Hüter der Republik bzw. der aristokratischen Herrschaft erwies. „Die Einschätzung, dass von Pompeius keine monarchische Gefahr ausgehe, teilten nicht alle, aber die meisten Republikaner, und so zogen sie die Schlussvolgerung, dass man die Zusammenarbeit mit Pompeius gegen die ungleich größere Bedrohung durch Caesar gefahrlos forcieren könne.“ 7) Als sich das Ende seiner Statthalterschaft in Gallien andeutete, wollte Caesar 51 v. Chr. sein Imperium in Gallien vom Senat bis 48 v. Chr. bzw. dem Beginn seines zweiten Konsulats verlängern lassen (Plut. Pomp. 29,1. App. b.c. 2,97.). Im Senat kam es aus diesem Grund gegen Ende der 50er Jahre zu einem Konflikt um eine vorzeitige Abberufung Caesars aus Gallien. Marcellus forderte nach Caesars Sieg von Alesia dessen Heer zu entlassen, wollte das Plebiszit über Caesars Konsulatsbewerbung aufgrund Pompeius späteren Gesetzes zur Neuordnung der Provinzverwaltung für ungültig erklären und sofort einen Nachfolger festlegen (Suet. Caes. 28,2). Die Mehrheit der Senatoren lehnte zwar Marcellus Forderung, aber auch Caesars Anfrage sein Prokonsulat zu verlängern ab.
Pompeius geriet nun zwischen alle Fronten. Er war zwar der Meinung, dass alle dem Senat gehorchen müssten (Cic. fam. 8,4,4.), doch er forderte weder eine Caesar geliehene Legion zurück noch stellte er sich in der Nachfolgedebatte bezüglich Galliens auf die Seite der Caesar Gegner. Der Wille zum Ausgleich und zur Ordnung behinderte ihn dabei eindeutig politisch Stellung zu beziehen 8) . Das Misstrauen Caesars gegenüber seinem einstigen Verbündeten Pompeius beruhte allerdings auf Gegenseitigkeit, zudem ließ sich Pompeius vom Senat stückweise vereinnahmen. Am 29. September 51 v. Chr. beschloss der Senat mit Zustimmung des Pompeius die Abgabe der Provinzen Caesars zum
1. März 50 v. Chr. (Cic. fam. 8,8.).
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7) Baltrusch 2004, S.87
8) vgl. Baltrusch 2004, S. 88
2
Die Zweckgemeinschaft zwischen Pompeius und Caesar war endgültig zerbrochen (Cic. fam. 8,8,9.) und die einzige Möglichkeit den Bürgerkrieg noch abzuwenden war beiden das Oberkommando für den Partherkrieg anzutragen, doch die Caesargegner wollten Pompeius in Rom halten (Cic. Att. 5,18,1. 6,1,14. Cic. fam. 8,10,2. 14,4.).
Caesar bereitete sich derweil auf den Kampf gegen Pompeius und dessen Verbündete im Senat vor. Trotz Kriegsende hob er Truppen aus und rüstete auf (Cass. Dio Röm. Gesch. 40,60,1.). Caesar erhöhte den Sold seiner Legionen um das Doppelte, um eine Entlassung seiner Soldaten seitens des Senats vorzubeugen (Suet. Caes. 26,3.). Um die Plebejer zu beruhigen wurden Gerüchte über besondere Bauten und vorbereitete Feste anlässlich Caesars verstorbener Tochter Julia verbreitet 8) .
Trotzdem zog Caesar dem Krieg zunächst eine politische Lösung vor, da er die materielle Übermacht der Koalition zwischen Pompeius und der Oligarchie des Senats fürchtete 9) . Caesar bestach den Konsul Lucius Aemelius Lepidus Paulus und den Volkstribunen Gaius Scribonius Curio, um seine Interessen in Rom vertreten zu sehen. Curio forderte sogleich, dass „alle Personen die in Waffen stünden, müssten diese niederlegen und ihre Legionen aufgeben, oder man solle auch Caesar nicht seiner Waffen berauben und den Streitkräften seiner Gegner ausliefern“ (Cass. Dio Röm. Gesch. 40,62,3.). Der Antrag wurde abgelehnt, da Pompeius in diesem Falle auch sein Heer hätte abgeben müssen. Allerdings hatte dies den Preis, dass man Caesar nicht aus einem Amt entheben konnte (Cic. fam. 8,11,3.).
Caesar musste wiederum nun endlich die von Pompeius geliehene Legion und eine weitere für einen angeblichen Krieg im Osten abtreten 10) . Berichte, wonach diese Legionen in keinem guten Zustand waren (Plut. Pomp. 57. Plut. Caes. 29. Caes. De Bel. Civ. 1,6,2.) ließen Pompeius sich selbst überschätzen, so dass er kaum aufrüstete, wodurch er insbesondere bei Cicero in Ungnade fiel (Cic. Att. 8; 9). Nach Plutarch soll Pompeius gesagt haben: „Wo immer ich
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8) vgl. Gelzer 1983, S. 161
9) vgl. Gelzer 1983, S. 162
10) vgl. Baltrusch 2004, S. 91
3
Arbeit zitieren:
Sebastian Rath, 2006, Caesars Invasion in Italien, München, GRIN Verlag GmbH
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