1 Einleitung ...................................................................................................................... 3
Gesetzliche Grundlagen................................................................................................. 4
Das Grundgesetz.................................................................................................... 4
Das Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz – SchulG). 4
Die Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen........................................... 4
Problembereiche ............................................................................................................ 6
Probleme bei Lehrer(innen)................................................................................... 6
Schülerprobleme.................................................................................................... 7
Formen von Auffälligkeiten .................................................................................. 7
Ursachen ................................................................................................................ 8
Familiäre Lebensbedingungen der Kinder ............................................................ 9
Trennung / Scheidung der Eltern........................................................................... 9
Allein erziehende Eltern ...................................................................................... 10
Eltern ausländischer Herkunft ............................................................................. 11
3 Lehrer-Eltern-Kooperation ....................................................................................... 13
Vorteile ................................................................................................................ 13
Gründe für eine distanzierte Beziehung zwischen Eltern und Lehrer ................. 13
Vorurteile.................................................................................................... 14
Ängste.......................................................................................................... 14
Weitere Gründe ........................................................................................... 15
Lösungswege ....................................................................................................... 16
Formen der Elternarbeit............................................................................................... 19
5.1 Die Elternberatung 19
5.2 Elterninformation 20
5.3 Elternintegration 21
5.4 Elternmitarbeit 23
Elternmitbestimmung an der Schule 25
Die Klassenelternversammlung 25
Schulelternbeirat 25
Bezirkselternbeirat und Landeselternbeirat 26
Schulausschuss 27
Elternvertretung in der Öffentlichkeit 28
7 Fazit.7 Fazit 30
8 Literaturverzeichnis.8 Literaturverzeichnis 31
1 Einleitung
Mit der Einschulung beginnt für das Kind und seine Eltern ein neuer
Das Schulkind löst sich langsam von seinen Wurzeln, dem Elternhaus, sucht eigene Wege, um nicht zuletzt immer wieder bei seinen Eltern Unterstützung und Zuflucht zu suchen. Die Ablösung gelingt verläuft harmonisch wenn die Eltern die neue Situation annehmen und dem Kind auch vermitteln, das die kommenden Veränderungen sinnvoll und wünschenswert sind. Reibungslos wird der Prozess wohl nie gehen können, jeder muss sich neu an die Situation anpassen, einfinden und Konflikte aushalten.
Loslösen müssen aber nicht nur Kinder, sondern auch die zugehörigen Eltern, die teilweise über die gesamte bisherige Kindheit ihres Sprösslings alleine die Verantwortung trugen. Es ist daher im besonderen Maße wichtig, dass die Eltern sich in jeder Beziehung auf die neue Bezugspersonen im Leben ihres Kindes verlassen können und das Gefühl haben, dass auch die Schule die Erziehung in ihrem Sinne weiterführt. Ein Austausch zwischen Lehrer und Eltern ist somit nicht nur notwendiges Übel, sondern die Grundlage, auf der der Erfolg des Kindes als Schüler basiert.
Doch kann eine Kommunikation, bis hin zur Kooperation zwischen Eltern und Lehrer im ausreichenden Maß erfolgen? Sind Probleme nicht schon allein durch die verschiedenen Sichtweisen vorprogrammiert?
Die folgende Ausarbeitung beschreibt die gesetzlichen Grundlagen der Elternarbeit an Grundschulen in Rheinland-Pfalz, stellt Problembereiche vor, um letztlich Formen der Lehrer-Eltern-Kooperation und der Elternarbeit mit einem zu
2 Gesetzliche Grundlagen
2.2 Das Grundgesetz
Die Wurzeln unserer Demokratie sind im Grundgesetz verankert, das neben den Persönlichkeitsrechten auch die Institutionen der Familie und der Schule beschreibt. Hier übergibt der Staat das Recht und die Pflicht der Erziehung in die Hand der Eltern, wobei die Familie unter staatlichem Schutz steht (Art.6, Abs.2
Die Eltern bestimmen über alle Belange im Rahmen der Erziehung der Kinder, was nur in besonderen Fällen durch staatlichen Einfluss korrigiert wird.
2.3 Das Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz
– SchulG)
Als direkte Folge des Grundgesetzes räumt das Schulgesetz den Eltern die Möglichkeit des Mitwirkens in den Schulen ein. Die Eltern beauftragen die Schule die Erziehung und Pflege des Kindes mitzutragen.
Gleichzeitig nehmen die Eltern teil an der Gestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule. Dies geschieht durch gewählte Elternvertreter, die für die Eltern auf Klassen- und Schulebene, bis hin zur Länderebene eintreten. Geregelt wird hier die Errichtung der Klassenelternversammlung, des Schulelternbeirates, die Bezirkselternbeiräte und der Landeselternbeirat.
2.4 Die Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen
Die Schulordnung beruft sich auf § 2 SchulG und verpflichtet Eltern und Schule zur Zusammenarbeit (Vgl. Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 21.07.1988, §14).
Die Grundschule berät die Eltern in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen, bei Erziehungs- und Lernschwierigkeiten und bei Fragen zur die
Schullaufbahn. Festgelegt werden regelmäßige Sprechstunden, in denen die Lehrer für die Eltern erreichbar sind und Elternsprechtage.
Dabei wird den Eltern der Anspruch auf Unterrichtung über alle, ihr Kind betreffenden Angelegenheiten, besonders auch rechtzeitige Information über einen sich ankündigenden Leistungsabfall eingeräumt. Diese Informationspflicht betrifft auch die Sexualerziehung, über die die Eltern rechtzeitig und ausführlich zu benachrichtigen sind.
Neben dem Recht auf Information, nimmt die Schulordnung auch die Eltern in die Pflicht, die Schule über wichtige Sachverhalte zu informieren. Dies betrifft längere Krankheiten oder Entwicklungsbesonderheiten, soweit diese den Unterricht beeinflussen, aber auch zum Beispiel die Veränderung der Daten durch Umzug, Hochzeit, oder ähnliches.
Eltern haben zudem das Recht nach Absprache mit den betreffenden Lehrern im Unterricht zu hospitieren. Die Grundsätze hierzu werden ebenfalls über die Schulordnung geregelt.
3 Problembereiche
3.1 Probleme bei Lehrer(innen)
Entgegen der allgemeinen Vorstellung vom Lehrer als Einzelkämpfer, ist jeder Pädagoge einer Schule nur ein Teil eines Kollegiums. Jede Schule, jedes Kollegium ist eine gewachsene Gemeinschaft, geformt von Einzelpersonen mit entsprechend individuellen Bedürfnissen. Kontroversen treten nicht nur in Fragen der Erziehung auf, gerade der Bereich der Elternarbeit ist von der persönlichen Haltung jedes Einzelnen geprägt. Während durch die Fachkonferenz die Richtungen der einzelnen Fächer weitgehend vorgegeben sind, bleibt die Intensität der Elternarbeit jedem Lehrer selbst überlassen. Wenn unterschiedliche Ziel, Werte, Moralvorstellungen aufeinander treffen bleiben Spannungen nicht aus. In der Kritik steht dabei nicht nur das Maß an Zusammenarbeit mit den Eltern. Besonders in weiterführenden Schulen sind die Klassen- oder Vertrauenslehrer die ersten Ansprechpartner für die Schüler und deren Eltern, wenn es um Probleme mit anderen Lehrkräften geht. Diese sollen bei Differenzen in der Leistungsbewertung, bei mangelnder Unterrichtsqualität oder Resignation bis zum Burn Out-Syndrom zwischen den Parteien vermitteln.
Auch der Führungsstil der Schulleitung ist hier maßgebend. Scheut ein Schulleiter die Konfrontation mit den Eltern, sehen sich die Lehrer ohne Rückhalt einer Übermacht an Elternwillen gegenüber. Auseinandersetzungen werden vermieden und konstruktive Änderungen finden nicht statt.
Verwirklichen kann sich jeder Lehrer nur in dem, durch die Schule und Kollegen vorgegebenen Rahmen. Es ist daher wichtig, dass sich gerade junge Kollegen mit den an seiner neuen Schule üblichen Gewohnheiten vertraut macht und auf deren Basis einen Konsens findet, der nicht nur der Schulleitung, sondern auch seiner eigenen Persönlichkeit entspricht.
3.2 Schülerprobleme
Jedes Schulkind ist eine individuelle Persönlichkeit und bringt seine eigenen Vorstellungen, Eindrücke und Erfahrungen von unserer Welt zum Ausdruck. Nicht nur die Lebenswelt ist für jedes Kind eine andere, auch die Reaktionen auf diese, die das Kind aufgrund seines eigenen Charakters entwickelt. Die Entwicklung zum Erwachsenen wird bei jedem durch die gleichen Faktoren gesteuert: Die direkte Einwirkung der Umgebung, der Bezugspersonen und das soziale Feld, in dem das Kind aufwächst formen zusammen mit den genetischen Anlagen und seiner persönlichen Disposition, die das Kind mitbringt, das Kindergartenkind, den Schüler, den Jugendlichen und schon bald den Erwachsenen, den wir schließlich in seine Arbeitswelt entlassen.
3.3 Formen von Auffälligkeiten
Die Grundlage der Beobachtung von Kindern sind Erfahrungswerte, die nach der durchschnittlich erreichten Entwicklung der meisten Kinder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erkennen sind. Auf diesen Bewertungsmaßstäben aufbauend wird eine Schwankungsbreite festgelegt, innerhalb derer Abweichungen von diesen altersbedingten Entwicklungsständen tolerierbar sind. Zwar sind die Grenzen flexibel, aber man erkennt neben deutlichen Abweichungen auch eine allgemeine Tendenz eines Kindes, das, zum Beispiel in seiner körperlichen, oder psychischen Entwicklung anderen Kindern voraus, bzw. leicht verzögert sein kann.
Die körperliche Entwicklung betrifft dabei nicht Größe und Gewicht eines Kindes, sondern auch den Bereich der Motorik, die sich grobmotorisch, zum Beispiel durch Unsicherheiten beim Treppensteigen, oder fehlender Koordination des Körpers, zeigt oder feinmotorisch zum Beispiel beim Greifen nach kleinen, filigranen Dingen. Andere Auffälligkeiten äußern sich durch schlechte Leistungen einzelner Organe, so bewirkt ein schlechtes Gehör oft auch eine nuschelnde Aussprache, oder das Fehlen einzelner Buchstaben im Sprachgebrauch des Kindes. In diesem Zusammenhang können auch Sprachentwicklungsrückstände auftreten, die aber auch andere Ursachen haben können.
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Elisabeth Franz, 2006, Die Elternarbeit an der Grundschule, Munich, GRIN Publishing GmbH
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