Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VIII
Anlagenverzeichnis IX
Eidesstattliche Erklärung X
1. Problem Zielstellung dieser Arbeit 1
2. Zielstellung der IFRS-Rechnungslegung 3
2.1 Das International Accounting Standards Board (IASB) 3
2.2 Das Framework 3
2.2.1 Zweck und Verpflichtungsgrad des Framework 3
2.2.2 Inhalt des Framework 5
2.3 Zielsetzung von Abschlüssen und Rechnungslegungsgrundsätze 5
2.3.1 Ziele von Abschlüssen nach IFRS 5
2.3.2 Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS 6
2.3.2.1 Underlying Assumptions (grundlegende Annahmen) 6
2.3.2.2 Qualitiative Characteristics (qualitative Anforderungen) 7
2.4 Abschlussposten nach IFRS 10
2.5 Konzernrechnungslegung nach IFRS 11
3. Grundlagen der Währungsumrechnung 13
3.1 Problemstellung der Währungsumrechnung 13
3.2 Wechselkurse 13
3.3 Umrechnungsmethoden 16
Inhaltsverzeichnis II
3.3.1 Ziele der Umrechnung 17
3.3.2 Die Stichtagskursmethode 18
3.3.3 Die Zeitbezugsmethode 21
3.4 Die Regelungen zur Währungsumrechnung in den IFRS 23
3.4.1 Die Entstehung des IAS 21 23
3.4.2 Zielstellung des IAS 21 (revised 2003) 24
3.4.3 Umrechnung nach IAS 21 (revised 2003) 24
3.4.3.1 Bestimmung der funktionalen Währung 25
3.4.3.2 Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften 26
3.4.3.3 Umrechnung von in Fremdwährung aufgestellten
Abschlüssen 28
3.4.4 Angaben nach IAS 21 31
4. Inflationsbereinigung von Abschlüssen aus Hochinflationsländern 32
4.1 Inflation 32
4.1.1 Definition von Inflation 32
4.1.2 Erscheinungsformen der Inflation 33
4.1.3 Indexierung 35
4.1.4 Auswirkungen von Hochinflation auf die Rechnungslegung 36
4.2 Hartwährungsabschlüsse 38
4.3 IAS 29 39
4.3.1 Ziele des IAS 29 39
4.3.2 Anwendungsbereich des IAS 29 40
4.4 Anpassung des Abschlusses nach IAS 29 41
4.4.1 Wahl des Preisindexes 41
4.4.2 Die Bilanz nach IAS 29 42
4.4.2.1 Trennung von monetären und nicht-monetären Posten 42
4.4.2.2 Anpassung der nicht-monetären Posten 43
4.4.3 Die Gewinn- und Verlustrechnung nach IAS 29 46
4.4.4 Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der
monetären Posten 48
Inhaltsverzeichnis III
4.4.5 Die Kapitalflussrechnung nach IAS 29 49
4.4.6 Vergleichszahlen nach IAS 29 50
4.4.7 Angaben nach IAS 29 50
4.5 Beendigung der Hochinflation in einer Volkswirtschaft 50
5. Rechnungslegung für Hochinflationsländer am Beispiel 52
5.1 Untersuchungsobjekte 52
5.2 IAS 29 53
5.2.1 Trennung von monetären und nicht-monetären Posten 53
5.2.2 Gegenüberstellung der hisotrischen und inflationsbereinigten
Vermögensstruktur 54
5.2.3 Beispielrechnung: Sachanlagevermögen und Wertminderungen 58
5.2.4 Beispielrechnung: Vorräte 62
5.3 IAS 21 65
5.3.1 Umrechnung in Euro am Beispiel 65
5.3.2 Analyse von Anhangangaben deutscher Konzerne
in Bezug auf IAS 21 72
6. Schlussbetrachtung 79
Anhang 81
Quellenverzeichnis 94
Abkürzungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis
a.a.O. am angegebenen Ort
AG Aktiengesellschaft
AV Anlagevermögen
bzw. beziehungsweise
CHF Schweizer Franken
DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
EK Eigenkapital
F Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements
FASB Financial Accounting Standards Board
ff. und die folgenden Seiten
FIFO First-in-First-out-Verfahren
FK Fremdkapital
FW Fremdwährung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
IASC International Accounting Standards Committee
IASCF International Accounting Standards Committee Foundation
IRFIC International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS International Financial Reporting Standards
i.V.m. in Verbindung mit
IWF Internationaler Währungs-Fond
Abkürzungsverzeichnis V
ND Nutzungsdauer
US-GAAP United States – General Accepted Accounting Principles
UV Umlaufvermögen
Vgl. vergleiche
WD Währungsumrechnungsdifferenz
WK Wechselkurs
ZWD Zimbabwe-Dollar
Abbildungsverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Definitionen von Asset und Liability (IFRS) 11
Abbildung 2: Kurse in der Währungsumrechnung 16
Abbildung 3: Umrechnung nach der reinen Stichtagskursmethode 19
Abbildung 4: Eigenkapitalveränderung bei Anwendung der reinen
Stichtagskursmethode 20
Abbildung 5: Kurse bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode 21
Abbildung 6: Umrechnung nach der modifizierten Stichtagskursmethode 21
Abbildung 7: Kurse bei Anwendung der Zeitbezugsmethode 22
Abbildung 8: Definition der maßgebenden Begriffe in IAS 21 (revised 2003) 24
Abbildung 9: Erweiterter Niederstwerttest nach IAS 21 25 27
Abbildung 10: Kurse zur Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften nach IFRS 27
Abbildung 11: Ablauf der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen 29
Abbildung 12: Inflationsarten und ihre verschiedenen Ausprägungen 33
Abbildung 13: Beispiel: Hartwährungsabschluss 39
Abbildung 14: Beispiel: Berechnung Umrechnungsfaktor 42
Abbildung 15: Angleichung der nicht-monetären Aktiva nach IAS 29 45
Abbildung 16: Angleichung der nicht-monetären Passiva nach IAS 29 46
Abbildung 17: Berechnung der inflationsbereinigten Kosten der umgesetzten
Leistungen 48
Abbildung 18: Kennzahlen zur Analyse der Vermögenstruktur 55
Abbildung 19: Fiktives Beispiel zur Inflationsbereinigung von Sachanlagen 59
Abbildung 20: Preisindexveränderung Beispielrechnung Sachanlagen 59
Abbildung 21: Fiktives Beispiel zur Inflationsbereinigung von Vorräten 62
Abbildung 22: Preisindexveränderung Beispielrechnung Vorräte (a) 63
Abbildung 23: Preisindexveränderung Beispielrechnung Vorräte (b) 64
Abbildungsverzeichnis VII
Abbildung 24: Wechselkurse Zimbabwe-Dollar Euro 66
Abbildung 25: Wechselkurse Schweizer Franken Euro 69
Abbildung 26: Behandlung von Fremdwährungsgeschäften und von Abschlüssen
ausländischer Teileinheiten mit derselben funktionalen Währung wie
das Mutterunternehmen am Beispiel 73
Abbildung 27: Behandlung von Abschlüssen ausländischer Teileinheiten mit eigener
funktionaler Währung am Beispiel 76
Tabellenverzeichnis VIII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Devisenkassakurse Europa Nord-Amerika gegenüber Euro 14
Tabelle 2: Ausgewählte Referenzkurse der Europäischen Zentralbank 15
Tabelle 3: Trennung der monetären und nicht-monetären Posten der Meikles Africa
Limited 54
Tabelle 4: Darstellung der inflationsbereinigten und behafteten Assets der Meikles
Africa Limited 55
Tabelle 5: Berechnung der Intensitätskennzahlen 56
Tabelle 6: Darstellung der Summe der monetären und nicht-monetären Assets der
Meikles Africa Limited 57
Tabelle 7: Umrechnung der Bilanz der Meikles Africa Limited in Euro 67
Tabelle 8: Umrechnung der GuV der Meikles Africa Limited in Euro 68
Tabelle 9: Berechnung der Währungsumrechnungsdifferenz 69
Tabelle 10: Umrechnung der Bilanz der Nestlé-Gruppe in Euro 70
Tabelle 11: Umrechnung der GuV der Nestlé-Gruppe in Euro 71
Anlagenverzeichnis IX
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Auszug aus dem Annual Report (2005),
Anlage 2: Auszug aus dem Annual Report (2005),
Anlage 3: Auszug aus dem Annual Report (2005),
Anlage 4: Auszug aus dem Annual Report (2005),
Anlage 5: Auszug aus dem Annual Report (2005),
Anlage 6: Auszug aus dem Geschäftsbericht (2004),
Nestlé-Gruppe, Konsolidierte Erfolgsrechnung, S.3 …………………………86
Anlage 7: Auszug aus dem Geschäftsbericht (2004),
Nestlé-Gruppe, Konsolidierte Bilanz -Aktiva, S.4 …………………………87
Anlage 8: Auszug aus dem Geschäftsbericht (2004),
Nestlé-Gruppe, Konsolidierte Bilanz -Passiva, S.5 …………………………88
Anlage9: Auszug aus dem Konzernabschluss (2004),
Anlage 10: Auszug aus dem Konzernabschluss (2004),
Commerzbank AG, Anhang, S.144 …………………………………………90
Anlage 11: Auszug aus dem Konzernabschluss (2004),
Volkswagen AG, Anhang, S.56
Anlage 12: Auszug aus dem Konzernabschluss (2004),
Bayer AG, Anhang, S. 80 …………………………………………………92
Anlage 13: Auszug aus dem Konzernabschluss (2004),
Bayer AG, Anhang, S.81
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 1
1. Problem- und Zielstellung dieser Arbeit
Eine deutsche Fluggesellschaft kauft Flugzeuge in Frankreich, Treibstoff in Russland und die Innenausstattung der Flugzeuge in den USA. Dieses ist eines von vielen möglichen Beispielen zur Verdeutlichung der Internationalisierung von Unternehmen. Bezogen auf die Rechnungslegung dieser Unternehmen stellt sich die Frage, wie Geschäfte, die in einer anderen als der eigenen Berichtswährung abgewickelt werden, zu behandeln sind.
Vor allem Konzerne agieren heute weltweit. Die Volkswagen AG betreibt zum Beispiel Fertigungsstätten in Mexiko, BASF eine Vertriebsgesellschaft in Brasilien. Diese Tochterunternehmen stellen Jahresabschlüsse in einer anderen als der Konzernberichtswährung auf. Sowohl das deutsche Handelsgesetzbuch als auch die internationalen Rechnungslegungs-standards des International Accounting Standards Board und des amerikanischen Financial Accounting Standards Board fordern eine Konsolidierung aller Tochterunternehmen im Konzernabschluss. 1 Die Darstellung des Konzerns soll erfolgen, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handelt. 2 Um die Zusammenführung in einem Konzernabschluss zu ermöglichen ist es notwendig, die einzelnen Abschlüsse hinsichtlich der Recheneinheit zu vereinheitlichen.
Die Rechnungslegung von Unternehmen, die in einer hochinflationären Volkswirtschaft agieren, unterliegt einer besonderen Problematik. Nominalwerte verlieren aufgrund der Geldentwertung schon nach kurzer Zeit ihre Aussagekraft. Da die Inflation in diesen Ländern häufig mit einer Preissteigerung einhergeht, werden zu Nominalwerten erfasste Posten je nach Verweildauer im Unternehmen stark unterbewertet. Die Relationen im Jahresabschluss werden also verzerrt ausgewiesen und vermitteln kein den Tatsachen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der berichtenden Unternehmen. 3 Handelt es sich um
Tochterunternehmen eines internationalen Konzerns wird auch der Konzernabschluss von diesen Verzerrungen betroffen sein, wenn der inflationsbehaftete Abschluss vor der Konsolidierung nicht von diesen Verzerrungen befreit wird.
Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelungen im deutschen Handelsgesetzbuch, sind internationale Standards für die Behandlung dieser Problematik maßgebend. Ziel dieser
1 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S.119
2 Vgl. ebenda
3 Vgl. Wortmann (1992), S.13
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 2
Arbeit ist die Darstellung der relevanten Standards des International Accounting Standards Board zur Behandlung von Abschlüssen, die in hochinflationären Währungen aufgestellt werden, sowie zur Umrechnung von in Fremdwährung aufgestellten Abschlüssen.
Vor diesem Hintergrund wird im 2.Kapitel das Grundkonzept der Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards erläutert.
Im Anschluss wird im 3.Kapitel die aus dem Grundkonzept entstehende Pflicht zur Umrechnung und die Umrechnungsmethoden für Fremdwährungsgeschäfte und in Fremdwährung aufgestellte Abschlüsse herausgearbeitet.
Die daraus resultierende Verpflichtung zur Bereinigung von Abschlüssen aus Hochinflationsländern und deren Umsetzung wird in Kapitel 4 dargestellt.
Im 5. Kapitel wird die Anwendung der relevanten Standards anhand ausgewählter Beispiele analysiert.
Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse dieser Arbeit in Kapitel 6 zusammengefasst.
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 3
2. Zielstellung der IFRS-Rechnungslegung
2.1 Das International Accounting Standards Board (IASB)
Das International Accounting Standards Board (IASB), ist aus dem International Accounting Standards Committee (IASC) hervorgegangen. 4 Das IASC wurde 1973 von Berufsverbänden,
die sich mit Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung befassen, gegründet. Sein Ziel ist die Entwicklung und Veröffentlichung weltweit akzeptierter Rechnungslegungsgrundsätze. 5 Im
Jahre 2001 wurde das IASC neu geordnet. Als Dachorganisation wurde die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) gegründet. Unter ihrer Aufsicht stehen die verschiedenen Organe, wie z.B. das IASB und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Die Aufgabe des IASB ist die Verabschiedung von Exposure Drafts und Standards und die Genehmigung von Interpretationen, die vom IFRIC zu Fragen zu bestehenden Standards entwickelt werden.
Da bei der Gründung des IASC eine Mehrheit angelsächsisch orientierter Mitglieder bestand, folgen die International Accounting Standards (IAS) und die International Financial Reporting Standards (IFRS) 6 im Gegensatz zum deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) dem Case Law. 7
2.2 Das Framework
2.2.1 Zweck und Verpflichtungsgrad des Framework
Im Jahre 1989 hat das IASB ein grundsätzliches Rahmenprogramm veröffentlicht, das Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements (F), das den Rechnungslegungsstandards und Interpretationen als Hintergrund dient. 8 Es verdeutlicht die
4 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen (2004), S.73
5 Vgl. Buchholz (2004), S.7
6 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen (2004), S.77: Die Rechnungslegungsstandards des IASB werden seit 2001 als IFRS bezeichnet. Die bereits bestehenden IAS behalten ihre Gültigkeit, fallen aber unter den Oberbegriff der IFRS.
7 Vgl. Buchholz (2004), S.7
8 Vgl. a.a.O., S. 20
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 4
Grundlagen für die Vorbereitung und Darstellung von Jahresabschlüssen für externe Adressaten. 9
Die Zwecke, die das Framework verfolgt werden in F1 genannt. Es soll
Sdas IASB bei der Entwicklung zukünftiger IFRS sowie bei der Überprüfung bereits bestehender IFRS unterstützen,
Sdas IASB bei der Förderung der Harmonisierung von Vorschriften, Rechnungslegungsstandards und Verfahren hinsichtlich der Darstellung von Abschlüssen unterstützen,
Snationale Standardsetter, wie z.B. das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), bei der Entwicklung nationaler Standards unterstützen,
SPersonen, die mit der Aufstellung von Abschlüssen befasst sind, bei der Anwendung der bestehenden Standards und im Umgang mit noch nicht geregelten Themen helfen,
SAbschlussprüfern helfen, zu beurteilen, ob ein Abschluss den IFRS entspricht,
Sden Adressaten des Jahresabschlusses bei der Interpretation der Informationen helfen und
Sdie Basis für die Entwicklung der Standards verständlich zu machen.
Das Framework soll also nicht nur das IASB bei seiner Arbeit unterstützen, sondern ganz gezielt alle Personen, die sich mit Rechnungslegung befassen. Es stellt keinen eigenen IFRS dar 10 , sondern einen allgemeinen Leitfaden und steht in seiner Bedeutung stets hinter den
konkreten Angaben in den Standards. Da bei seiner Verabschiedung bereits einige Standards galten, kann es zwischen dem Framework und diesen Standards zu Konflikten kommen. F3 legt fest, dass bei diesen Konflikten immer die Regelungen der Standards zu beachten sind. 1997 wurden Teile des Framework in IAS 1 verankert. Ihre Bedeutung stieg damit erheblich, da sie nunmehr verpflichtend sind. 11
9 Vgl. Buchholz (2004), S.20
10 Vgl. IASB (2005), F2
11 Vgl. Coenenberg (2005), S.58
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 5
2.2.2 Inhalt des Framework
Das Framework regelt die Zielsetzung von Jahresabschlüssen, Rechnungslegungsgrundsätze, die Definition, den Ansatz und die Bewertung von Positionen und Kapitalerhaltungskonzepte. 12
Die Bestandteile eines Jahresabschlusses umfassen die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung, den Anhang und zusätzliche Rechnungen und Angaben sofern sie integraler Bestandteil des Abschlusses sind 13 . Im Gegensatz zum deutschen HGB
und den amerikanischen General Accepted Accounting Priciples (US-GAAP) ist der Lagebericht kein Bestandteil des Jahresabschlusses nach IFRS.
Die Adressaten des Jahresabschlusses sind Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kunden, Regierungen und deren Institutionen und die Öffentlichkeit 14 . Da diese Adressaten unterschiedliche Informationsbedürfnisse haben, wird in
F10 dem Informationsbedürfnis der Investoren Vorrang gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass diese Informationen auch das Informationsbedürfnis der meisten anderen Adressaten befriedigt.
2.3 Zielsetzung von Abschlüssen und Rechnungslegungsgrundsätze
2.3.1 Ziele von Abschlüssen nach IFRS
Das Ziel der IFRS-Rechnungslegung ist die Vermittlung von für den Investor entscheidungsrelevanten Informationen (Decision Usefulness) 15 . Der Adressat soll auf
Grundlage der vermittelten Informationen seine Entscheidung über eine Investition fällen können. Hierfür ist eine Fair Presentation, ein den Tatsachen entsprechendes Bild, der Vermögens- Finanz- und Ertragslage sowie der Cash Flows des Unternehmens notwendig. Als untergeordnetes Ziel soll dem Adressaten ermöglicht werden, auf Grundlage des Jahresabschlusses das Management beurteilen zu können. Die Berechnung der Ausschüttung oder die Feststellung der Steuerschuld sind nicht Ziel der Rechnungslegung nach IFRS.
12 Vgl. IASB (2005), F5
13 Vgl. IASB (2005), F7 & IAS 1.7
14 Vgl. IASB (2005), F9
15 Vgl. IASB (2005), F12 & IAS 1.13
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 6
Ein Abschluss, der in einer hochinflationären Währung aufgestellt wird, bildet nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens ab. Die Vermögenslage wird verzerrt dargestellt, da die Relationen zwischen den zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehaltenen Posten (z.B. Sachanlagen) und den in der aktuellen Kaufkraft der Währung gehaltenen Posten (z.B. Forderungen) in der Bilanz nicht den Tatsachen entsprechen. Die Ertragslage wird insofern schief dargestellt, als Aufwendungen und Erträge, die nominal den gleichen Wert haben im Laufe der Berichtsperiode faktisch vollkommen unterschiedliche Werte besitzen und somit nicht einfach miteinander verrechenbar sind. Auch Cash Flows können bei starker Änderung der Kaufkraft der Währung nicht über die ganze Berichtsperiode saldiert werden. Die so abgebildete Lage des Unternehmens entspricht nicht den Tatsachen. Um dem Ziel der Fair Presentation gerecht zu werden, ist also eine Berichtigung des Jahresabschlusses notwendig.
2.3.2 Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS
Den Hintergrund für die Gestaltung des Ansatzes und der Bewertung der Abschlussposten im Jahresabschluss bilden die Underlying Assumptions (grundlegende Annahmen) und die Qualitative Characteristics (qualitative Anforderungen). Das IASB ist der Ansicht, dass eine Rechnungslegung nach diesen Grundsätzen zu einer Fair Presentation führt 16 und damit Decision Usefulness besitzt.
2.3.2.1 Underlying Assumptions (grundlegende Annahmen)
Die Underlying Assumptions, die zu Grunde liegenden Annahmen, werden in F22 und 23, sowie in IAS1.23-26 geregelt. Sie sind direkt verbindlich und haben mehr Bedeutung als die qualitativen Merkmale der Rechnungslegung, auf die im nächsten Punkt eingegangen wird.
Zwei Unterprinzipien bilden die Underlying Assumptions: das Going Concern Principle (Unternehmensfortführung) und das Accrual Basis Principle (periodengerechte Gewinnermittlung).
Das Going Concern-Principle legt fest, dass die Bilanzierung und Bewertung grundsätzlich unter der Annahme der Unternehmensfortführung zu erfolgen hat. Diese Fortführung muss
16 Vgl. IASB (2005), F 46 & IAS 1.13
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 7
mindestens das nächste Geschäftsjahr betragen. Als Beurteilungszeitpunkt wird der Bilanzstichtag angegeben. 17 Ist diese Annahme aufgrund einer erheblichen Einschränkung der Geschäftstätigkeit oder Liquidation nicht gegeben kann von den Bewertungsgrundsätzen abgegangen werden. In diesem Fall sind die Gründe, die gegen eine Unternehmensfortführung sprechen, anzugeben. 18
Das Accrual Basis- Principle regelt die Periodenabgrenzung. Geschäftsfälle werden zum Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Entstehung (nicht erst nach erfolgter Zahlung) in die Rechnungslegung aufgenommen. 19 Für Erträge gilt das Realisationsprinzip. Dieses ist in der Rechnungslegung nach IFRS weit weniger streng ausgelegt wie im deutschen HGB. Während im HGB Erträge nur nach ihrer tatsächlichen Realisierung gebucht werden dürfen, so reicht in den IFRS die grundsätzliche Realisierbarkeit, um einen Ertrag zu buchen. Aufwendungen werden nach dem Matching Principle behandelt. Sie werden in direkter Beziehung zu den relevanten Erträgen angesetzt. So soll der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Ertragsausweis und der Aufwandsverrechnung gewahrt werden. Für den Ansatz von Deferrals (zeitraumbezogene Aufwendungen) gilt die zeitliche Abgrenzung. Das IASB ist der Meinung, dass der Nutzen für den Adressaten bei einer periodengerechten Darstellung am größten ist.
Ein Abschluss, der nach diesen Prinzipien in einer hochinflationären Währung aufgestellt wird, bietet keine Fair Presentation. Erträge, die der vergangenen Periode zuzurechnen, aber in der Aktuellen geflossen sind, haben zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Realisierung real an Wert verloren. Das Verhältnis zwischen Erträgen und Aufwendungen wird verzerrt dargestellt. Der Grad der Verzerrung richtet sich nach der Höhe der Inflationsrate und dem zeitlichen Abstand zwischen den Zahlungen. Der reale Wert von Deferrals kann im Zeitverlauf stark vom nominell ausgewiesenen Betrag abweichen. Um eine Fair Presentation zu erreichen, müssen alle Posten in einer einheitlichen Maßeinheit verrechnet und abgebildet werden.
2.3.2.2 Qualitative Characteristics (qualitative Anforderungen)
Neben den Underlying Assumptions, nennt das Framework qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung.
17 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen (2004), S.103
18 Vgl. IASB (2005), IAS 1.23
19 Vgl. Pellens/Fulbier/Gassen (2004), S.103
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 8
Understandability 20 : Der Abschluss soll für einen sachkundigen Leser verständlich sein.
Relevance 21 :
Informationen sollen für den Adressaten entscheidungsrelevant sein.
Reliability 22 :
Der Adressat muss sich bei seinen Entscheidungen darauf verlassen
können, dass der Abschluss frei von Fehlern oder Manipulation ist.
20 Vgl. IASB (2005), F25
21 Vgl. IASB (2005), F26, 29-30 & IAS1.29
22 Vgl. IASB (2005), F31
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 9
Comparability 24 :
Der Adressat soll in der Lage sein, bei der Entscheidungsfindung
verschiedene Jahresabschlüsse des Unternehmens und Abschlüsse
23 Vgl. IASB (2005), F31-38
24 Vgl .IASB (2005), F39, IAS1.27 & IAS8.32-53
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 10
F43-46 nennen Begrenzungen für diese qualitativen Anforderungen:
Es besteht ein Zielkonflikt zwischen der Verlässlichkeit und der rechtzeitigen Bereitstellung (Timeliness), und zwischen Nutzen und Kosten (Balance between Benefit and Costs) der Bereitstellung von Informationen. Zusätzlich stehen einzelne qualitative Vorschriften im Konflikt zueinander: Die Completeness fordert den Ansatz aller Vermögenswerte, während die Relevance nur den Ansatz der wesentlichen Vermögenswerte fordert. Auch bei der Anwendung der Grundsätze der Neutrality und der Prudence können Konflikte auftauchen. 25
2.4 Abschlussposten nach IFRS
In F47 werden drei Bestandteile der Bilanz formuliert: das Asset (Vermögenswert), die Liability (Schuld) und das Equity (Eigenkapital). Assets und Liabilities werden nur dann aktiviert bzw. passiviert, wenn sie drei Ansatzkriterien erfüllen. Das Equity ist nach F49 „der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens“ 26 .
Das erste Kriterium ist die Definition, die relativ weit gefasst ist:
25 Vgl. Buchholz (2004), S.58
26 IASB (2005), F49(c)
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 11
Abbildung 1: Definitionen von Asset und Liability (IFRS) 27
Erfüllt ein Posten die Definition muss geprüft werden, ob er auch die Ansatzkriterien Probability (Wahrscheinlichkeit) und Reliability (Verlässlichkeit) erfüllt. Liegt die Wahrscheinlichkeit für den Nutzenzufluss bzw. Nutzenabfluss bei mehr als 50%, so ist das Kriterium der Probability erfüllt. Der Posten muss verlässlich bewertbar sein, um auch das Kriterium der Reliability zu erfüllen. Beeinflusst ein Posten, der alle drei Ansatzkriterien erfüllt, die wirtschaftliche Entscheidung des Adressaten und ist somit relevant, ist er zu bilanzieren. 28
2.5 Konzernrechnungslegung nach IFRS
Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses liegt bei einem Mutter-Tochter-Verhältnis vor. Mutterunternehmen können einen beherrschenden Einfluss auf ein Tochterunternehmen ausüben, also die Geschäfte eines Tochterunternehmens bestimmen. 29
Ob diese Beherrschung tatsächlich ausgeübt wird, ist für die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses unerheblich. Tochterunternehmen sind voll und nach der Erwerbsmethode zu konsolidieren. Das Mutterunternehmen kann von dieser Pflicht befreit werden, wenn es selbst Tochterunternehmen eines übergeordneten Mutterunternehmens ist und dieses einen befreienden Konzernabschluss aufstellt. Die Fair Presentation, die dem Leser ein den Tatsachen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bietet, und damit Decision Usefulness besitzt, ist das Ziel eines Konzernabschlusses nach IFRS. Um eine Fair
27 eigene Darstellung
28 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S.111
29 Vgl. IASB (2005), IAS 27.7 & 13
Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS 12
Presentation zu erreichen, sind die oben genannten Grundsätze für den Einzelabschluss auch bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses zu beachten. 30 Wie im deutschen HGB gilt in
den IFRS das Weltabschlussprinzip: Die Abbildung der Unternehmensgruppe soll unabhängig von Sitz und Rechtsform der beteiligten Unternehmen so erfolgen, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handelt. 31
Um einen internationalen Konzern als Einheit darzustellen, ist es notwendig, alle in einer anderen als der Konzernberichtswährung aufgestellten Abschlüsse von Tochterunternehmen umzurechnen. Die Wahl der zugrunde gelegten Wechselkurse hat so zu erfolgen, dass eine Fair Presentation des Abschlusses in der Konzernberichtswährung erfolgt. Aufgrund von Wechselkursschwankungen können Umrechnungsdifferenzen entstehen, die je nach Umrechnungsmethode erfolgswirksam verbucht oder neutral in der Eigenkapitalentwicklung angegeben werden. Dabei muss die Understandability für den Bilanzleser erhalten bleiben. Im 3. Kapitel dieser Arbeit wird der entsprechende Standard der IFRS erläutert.
Wie unter Punkt 2.3 Zielsetzung von Abschlüssen und Rechnungslegungsgrundsätze beschrieben, bietet ein Abschluss, der in einer hochinflationären Währung erstellt wurde, keine Fair Presentation. Handelt es sich um den Abschluss eines Tochterunternehmens, der für den Konzernabschluss in die Konzernberichtswährung umgerechnet und anschließend konsolidiert wird, werden verzerrte, nicht den Tatsachen entsprechende Relationen in den Konzernabschluss übernommen. Dieser entspricht dann nicht mehr den Rechnungs-legungsgrundsätzen der IFRS und wird dem Ziel, die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzubilden, nicht gerecht. Nach IFRS sind Abschlüsse aus Hochinflationsländern daher anhand eines Standards von der Inflation zu bereinigen. Die Inflationsbereinigung nach IAS 29 wird im 4. Kapitel dieser Arbeit behandelt.
30 Vgl. IASB (2005), IAS 1.10-18
31 Vgl. IASB (2005), IAS 27.9 & 27.22
Quote paper:
Yasmin Shoaib, 2006, Rechnungslegung für Hochinflationsländer nach IFRS, Munich, GRIN Publishing GmbH
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