Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VII
1 Einleitung und Problemstellung. 1
1.1 Zielsetzung 1
1.2 Aufbau der Arbeit 2
2 Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS. 3
2.1 Grundlagen der IAS/IFRS. 3
2.2 Definition von Vermögenswerten. 4
2.2.1 Vermögenswert nach IAS/IFRS 4
2.2.2 Immaterieller Vermögenswert nach IAS/IFRS 6
2.2.2.1 Identifizierung. 7
2.2.2.2 Beherrschung. 8
2.2.2.3 Künftiger wirtschaftlicher Nutzen 8
2.2.2.4 Ausnahmen der Regelungen 9
2.3 Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte 9
2 3 1 Ansatzkriterien für alle immateriellen Vermögenswerte 10
Inhaltsverzeichnis II
2.3.2 Ergänzende Ansatzkriterien für selbst erstellte immaterielle
Vermögenswerte. 11
2.3.2.1 Forschungsphase 12
2.3.2.2 Entwicklungsphase 12
2.3.3 Ansatzverbote bestimmter immaterieller Vermögenswerte 15
2.3.4 Zusammenfassung und kritische Würdigung der Ansatzkriterien. 18
2.4 Zugangsformen immaterieller Vermögenswerte 19
2.5 Zugangsbewertung 19
2.5.1 Bewertung bei gesonderter Anschaffung 20
2.5.2 Bewertung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses 21
2.5.2.1 Zugangsbewertung identifizierbarer
immaterieller Vermögenswerte. 21
2.5.2.2 Zugangsbewertung des derivativen
Geschäfts- oder Firmenwertes 23
2.5.3 Bewertung im Rahmen des Erwerbs durch eine Zuwendung der
öffentlichen Hand 24
2.5.4 Bewertung bei Tausch von Vermögenswerten 24
2.5.5 Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte 25
2.5.6 Zusammenfassung und kritische Würdigung der
Zugangsbewertung 26
2.6 Folgebewertung 27
2.6.1 Anschaffungskostenmodell. 28
2 6 2 Neubewertungsmodell 28
Inhaltsverzeichnis III
2.6.3 Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte. 30
2.6.3.1 Immaterielle Vermögenswerte mit
begrenzter Nutzungsdauer 31
2.6.3.2 Immaterielle Vermögenswerte mit
unbegrenzter Nutzungsdauer 33
2.6.4 Wertminderung immaterieller Vermögenswerte 34
2.6.5 Wertaufholung immaterieller Vermögenswerte. 36
2.6.6 Zusammenfassung und kritische Würdigung der Folgebewertung 37
2.7 Abgang 38
2.8 Anhangangaben zu immateriellen Vermögenswerten 38
2.8.1 Pflichtangaben. 38
2.8.2 Freiwillige Angaben 40
2.9 Thesenförmige Zusammenfassung. 42
3 Bilanzierung und Bewertung von Marken 44
3.1 Definition von Marken und Markenwert 44
3.1.1 Marken 44
3.1.2 Markenwert 47
3.2 Marken im Sinne der Rechnungslegung. 48
3.3 Gründe für die Bilanzierung von Marken 48
3.4 Bilanzierung von Marken. 49
3.4.1 Marken als immaterieller Vermögenswert nach IAS/IFRS. 49
3 4 2 Ansatz selbst erstellter Marken nach IAS/IFRS 50
Inhaltsverzeichnis IV
3.4.3 Ansatz entgeltlich erworbener Marken nach IAS/IFRS 50
3.5 Bewertung von Marken 51
3.6 Zugangsbewertung von Marken. 52
3.6.1 Probleme der Markenbewertung 53
3.6.2 Einteilung der Markenbewertungsverfahren. 53
3.6.2.1 Kostenorientierte Verfahren. 54
3.6.2.2 Marktwertmethoden 56
3.6.2.3 Ertragswertansätze 59
3.6.2.4 Mischverfahren 62
3.7 Folgebewertung von Marken. 71
3.7.1 Nutzungsdauer von Marken. 71
3.7.2 Abschreibung von Marken. 72
3.8 Markenbilanzierung in der Praxis 72
3.9 Thesenförmige Zusammenfassung. 74
4 Fazit und Ausblick. 75
Literaturverzeichnis 76
Anhang 81
Abkürzungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis
bzw. beziehungsweise Abs. Absatz DAX Deutscher Aktienindex DCF Discounted Cashflow DPMA Deutsches Patent- und Markenamt EK Eigenkapital EU Europäische Union f. folgende ff. fortfolgende FK Fremdkapital GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.S. im Sinne i.V.m. in Verbindung mit
IAS/IFRS International Accounting Standard/ International Financial Reporting Standard IASB International Accounting Standards Board MarkenG Markengesetz Nr. Nummer PwC PricewaterhouseCoopers Prof. Professor PVÜ Pariser Verbandsübereinkunft Rn. Randnummer S. Seite SIC Standing Interpretations Committee Vgl. Vergleiche z.B. zum Beispiel
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Prüfungsschema für den Ansatz immaterieller Vermögenswerte.
Abbildung 2: Zugangsformen immaterieller Vermögenswerte.
Abbildung 3: Bewertungsvorgehen nach dem Asset Value Modell.
Abbildung 4: Kriterien zur Bewertung einer Marke nach Interbrand.
Abbildung 5: S-Kurve bei Markenbewertung nach Interbrand.
Abbildung 6: Kriterien zur Bewertung von Marken nach der Markenbilanz
Tabellenverzeichnis VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zugangsbewertung nach IAS 38 und IFRS 3. 26
Tabelle 2: Ansatz von Marken nach den Vorschriften des IASB. 51
Tabelle 3: Zugangsbewertung von Marken nach IAS 38. 52
Tabelle 4: Markenbewertungsverfahren zur Bestimmung des fair values 54
Einleitung und Problemstellung 1
1 Einleitung und Problemstellung
Immaterielle Vermögenswerte wie Marken, Lizenzen oder Patente haben sich zu den entscheidenden Werttreibern in den Unternehmen entwickelt. Sie werden auch als „Schlüsselgröße für den Unternehmenserfolg“ 1 bezeichnet. In den ver- 15 Jahren hat sich der Anteil immaterieller Vermögenswerte an der Bilanzsumme im Durchschnitt mehr als verdoppelt. 2 Die zunehmende Bedeutung
immaterieller Vermögenswerte lässt sich vor allem mit dem Wandel von der In- dustriegesellschaft zur Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft erklä- ren. 3 Im Gegensatz zu den materiellen Werten ergeben sich bei der Bilanzierung
von immateriellen Vermögenswerten erhebliche Objektivierungsprobleme. Bereits im Jahr 1979 wurden sie als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ 4 bezeichnet.
Bei vielen Unternehmen ist eine Divergenz von Marktkapitalisierung und dem bilanziellen Eigenkapital festzustellen, was auch darauf zurückzuführen ist, dass bestimmte immaterielle Vermögenswerte in der Bilanz nicht angesetzt werden. 5
1.1 Zielsetzung
Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) mit besonderem Fokus auf Marken ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Ziel ist es die Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und spezielle von Marken nach den IFRS darzustellen und Ermessensspielräume aufzuzeigen sowie Bewertungsprobleme aufzugreifen.
1 Vgl. Esser/Hackenberger (2004), S. 402.
2 Vgl. Fries (2005), S. b05.
3 Vgl. Kümpel (2002), S. 266.
4 Moxter (1979), S. 1102.
5 Vgl. Pellens/Detert (2004), S. 13.
Einleitung und Problemstellung 2
1.2 Aufbau der Arbeit
Im Anschluss an das einleitende erste Kapitel werden im Kapitel 2 die Bilanzierung und Bewertung immaterieller Vermögenswerte behandelt. Nach Definition der notwendigen Begriffe werden die Kriterien für einen Ansatz in der Bilanz und die Zugangsbewertung abhängig von der jeweiligen Zugangsform betrachtet. Im Anschluss daran werden die Folgebewertung sowie Wertminderung und Wertaufholung immaterieller Vermögenswerte beleuchtet. Den Abschluss dieses Kapitels bilden die Betrachtungen zum Abgang immaterieller Vermögenswerte und den relevanten Anhangangaben. Im Rahmen des dritten Kapitels wird auf die Bilanzierung und Bewertung von Marken näher eingegangen. Zu Beginn erfolgt die Definition der Begriffe Marken und Markenwert, um daraus Marken i.S. der Rechnungslegung abzuleiten. Nach Darstellung der Beweggründe für die Markenbilanzierung wird der Ansatz von Marken als immaterielle Vermögenswerte entsprechend der Zugangsarten geprüft. Ein weiteres Untersuchungsfeld ist die Bewertung von Marken und den damit verbundenen Problemen. Es werden verschiedene Markenbewertungsverfahren analysiert und ihre Eignung für die Rechnungslegung untersucht. Des Weiteren wird die Folgebewertung von Marken und dabei besonders die Nutzungsdauer von Marken betrachtet. Im Anschluss wird die Markenbilanzierung in der Praxis beleuchtet. Das Kapitel 4 schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und einem Ausblick dieser Ar- beit ab.
Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS 3
2 Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS
Seit dem 1. Januar 2005 besteht für kapitalmarktorientierte Unternehmen die Verpflichtung Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS zu erstellen und zu veröffentlichen. Für Unternehmen, die ihren Konzernabschluss nach anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards aufstellen, besteht eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2007. 6 Das Bankhaus M.M. Warburg bestätigt allen DAX 30 Unterneh- die ab 2005 von der Bilanzierung nach HGB auf IFRS umstellen eine Steigerung des Gewinnes um knapp 10 Prozent. In Zukunft werden durch die Bilanzierung nach IFRS die Gewinne stärker schwanken als nach HGB. Beide Rechnungslegungsstandards verfolgen das Ziel, dem Bilanzleser den tatsächlichen Wert des Unternehmens zu vermitteln, allerdings dominieren das Vorsichtsprinzip und der Gläubigerschutz beim deutschen HGB. Positiv an der Umstellung auf IFRS ist vor allem, dass die Jahresabschlüsse der Unternehmen international vergleichbar sind und sich Unternehmen nach den gleichen Standards messen können. 7
2.1 Grundlagen der IAS/IFRS
Das Regelwerk des International Accounting Standards Board (IASB) gliedert sich in das Rahmenkonzept, die Einzelstandards und deren Interpretationen. Im Rahmenkonzept werden die Ziele und Anforderungen an die Rechnungslegung dargestellt, sowie Elemente der Rechnungslegung definiert. In den aktuell 32 IAS und fünf IFRS Einzelstandards werden verschiedene Ausweis-, Gliederungs- und Einzelfragen der Rechnungslegung behandelt. Standards, die vor dem 01.01.2001 verabschiedet wurden, werden mit IAS bezeichnet. Nach diesem Zeitpunkt werden sie mit IFRS benannt. In den Interpretationen werden die IAS/IFRS mit Hilfe von
6 Vgl. EU Amtsblatt (2002), S. 3 f.
7 Vgl. Sommer (2005), S. 1.
Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS 4
Beispielen und möglichen Anwendungen konkretisiert. Die Einzelstandards sowie Interpretationen haben Vorrang vor dem Rahmenkonzept. 8
Der Jahresabschluss soll einem weiten Adressatenkreis entscheidungsrelevante Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows von Unternehmen vermitteln. 9 Nach IAS 1.8 umfasst ein vollständiger Abschluss eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie einen Anhang.
2.2 Definition von Vermögenswerten
Im Anschluss soll die Begriffsklärung von Vermögenswerten allgemein und im speziellen von immateriellen Vermögenswerten erfolgen.
2.2.1 Vermögenswert nach IAS/IFRS
Die Definition für den Begriff Vermögenswert lautet gemäß dem Rahmenkonzept:
„Ein Vermögenswert ist eine Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht, und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt.“ 10
Ein Unternehmen erhält die Verfügungsmacht über Ressourcen durch geschäftliche Transaktionen und Ereignisse (Kauf, Produktion, staatliche Unterstützung, Entdeckung von Rohstoffvorkommen) aus der Vergangenheit. Entscheidend für die Beurteilung, ob es sich um einen Vermögenswert handelt, ist der Vergangenheitsbezug. Absichten, die in die Zukunft gerichtet sind, erfüllen die Merkmale
8 Vgl. Leoff/Rengel-Frank/Mielert (2005), S. 16 ff.
9 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 1.7.
10 IASB (Stand 1989), Framework.49(a).
Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS 5
eines Vermögenswertes nicht. 11 Der zukünftige ökonomische Nutzen stellt das
Einzahlungspotenzial dar, welches direkt in liquider oder zahlungsmittelähnlicher Form oder indirekt durch eine Auszahlungsersparnis dem Unternehmen zufließt. 12 Der Nutzen eines Vermögenswertes kann durch Produktion und dem an- Verkauf von Gütern und Dienstleistungen, durch Tausch gegen andere Vermögenswerte, durch Tilgung von Verbindlichkeiten oder durch Verteilung an die Eigentümer dem Unternehmen zuteil werden. 13 Das Eigentumsrecht
am Vermögenswert ist nicht zwingend erforderlich, um die Definition zu erfüllen. Wichtiger ist die Verfügungsmacht des Unternehmens über den erwarteten Nutzen. So erfüllen zum Beispiel Leasingobjekte oder geheim gehaltenes Know-how für Entwicklungen ebenfalls die Kriterien eines Vermögenswertes, wenn das Unternehmen über den künftigen ökonomischen Nutzenzufluss verfügen kann. 14 Die
Definition von Vermögenswerten ist nicht an Ausgaben gebunden, d.h. Ausgaben rechtfertigen keinen Vermögenswert und Vermögenswerte können auch ohne Ausgaben durch Schenkung oder Tausch entstehen. 15
Man kann zwischen materiellen Vermögenswerten (IAS 16), immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) und finanziellen Vermögenswerten (IAS 32, 39) unterscheiden. Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind nur die immateriellen Vermögenswerte.
11 Vgl. IASB (Stand 1989), Framework.58.
12 Vgl. IASB (Stand 1989), Framework.53.
13 Vgl. IASB (Stand 1989), Framework.55.
14 Vgl. IASB (Stand 1989), Framework.57.
15 Vgl. IASB (Stand 1989), Framework.59.
Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS 6
2.2.2 Immaterieller Vermögenswert nach IAS/IFRS
Die generelle Rechnungslegungsvorschrift für immaterielle Vermögenswerte ist IAS 38. Demnach ist ein immaterieller Vermögenswert „ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz.“ 16
Identifizierbarkeit liegt vor, wenn der Vermögenswert entweder vom Unternehmen trennbar ist oder auf vertraglichen oder gesetzlichen Rechten beruht. 17 Die
nicht monetäre Anforderung an einen immateriellen Vermögenswert dient der Abgrenzung zu den finanziellen Vermögenswerten. 18 Immaterielle Vermögens- werden dadurch charakterisiert, dass sie keine physische Substanz besitzen. 19 Bei Vermögenswerten mit materiellen als auch immateriellen Komponenten
verlangt IAS 38.4 von den Unternehmen eine Beurteilung nach eigenem Ermessen, welcher Bestandteil wesentlicher ist.
Auf Grund dieser weit gefassten Definition muss praktisch für alle nichtkörperlichen Vermögenswerte geprüft werden, ob sie die Kriterien erfüllen. 20 Das heißt,
Ausgaben für
• Werbung,
• Aus- und Weiterbildung,
• Gründung und Anlauf,
• Forschung und Entwicklung, 21
16 IASB (Stand 2004), IAS 38.8.
17 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.12.
18 Vgl. von der Gathen (2001), S. 193.
19 Vgl. Dawo (2003), S. 194.
20 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S. 253.
21 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.5.
Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS 7
• Erkenntnisse in Wissenschaft und Technik, Entwicklung und Einführung
können in den Anwendungsbereich des Standards fallen.
Im Folgenden werden die Definitionskriterien Identifizierung, Beherrschung und künftiger wirtschaftlicher Nutzen eines immateriellen Vermögenswertes näher untersucht.
2.2.2.1 Identifizierung
Das Merkmal der Identifizierung dient zur Abgrenzung immaterieller Vermögenswerte gegenüber dem Geschäfts- oder Firmenwert. 23 Unter dem Geschäfts-oder Firmenwert wird eine Zahlung verstanden, welche der Erwerber eines Unternehmens leistet, um einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus nicht einzeln identifizierbaren oder nicht getrennt absetzbaren Vermögenswerten zu erzielen. 24
Ein Vermögenswert ist identifizierbar, wenn er vom Unternehmen losgelöst werden kann. 25 Separierbarkeit ist gegeben, wenn der mit dem Vermögenswert ver- Nutzen selbständig oder zusammen mit einem Vertrag, einem Vermögenswert oder einer Schuld verkauft, übertragen, lizenziert oder vermietet werden kann. 26 Der Vermögenswert ist ebenfalls identifizierbar, wenn er auf vertraglichen
oder gesetzlichen Rechten beruht, unabhängig davon, ob diese übertragbar oder
22 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.9.
23 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.11.
24 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 3.51.
25 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2004), § 13 Rn. 20.
26 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.12(a).
Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS 8
trennbar vom Unternehmen oder von anderen Rechten und Verpflichtungen sind. 27
2.2.2.2 Beherrschung
Unternehmen müssen den Vermögenswert kontrollieren, um dessen wirtschaftlichen Vorteil nutzen zu können. 28 Die Kontrolle über einen Vermögenswert wird
ausgeübt, indem sich das Unternehmen die uneingeschränkte Verfügungsmacht verschafft und den Zugriff für Dritte beschränkt. Dies ist normalerweise bei juristisch durchsetzbaren Ansprüchen gegeben, was allerdings keine zwingende Voraussetzung ist. Ein Unternehmen kann den wirtschaftlichen Nutzen eines Vermögenswertes auch auf andere Weise beherrschen, z.B. durch gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten. 29
Kundenstamm, Marktanteile, Kundenbeziehung und Kundenloyalität gehören im Normalfall nicht zu immateriellen Vermögenswerten, da die Definition auf Grund ungenügender Beherrschung nicht erfüllt wird. Eine Beherrschung wird im Falle von vertraglicher Abnahmeverpflichtung der Kunden oder Tauschtransaktionen für Kundenbeziehungen anerkannt. 30
2.2.2.3 Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
Das Kriterium des zukünftigen ökonomischen Nutzens betont die Notwendigkeit eines anhaltenden Wertansatzes für den Bilanzansatz. 31 Der künftige wirtschaftli- Nutzen eines immateriellen Vermögenswertes kann dem Unternehmen in verschiedener Form zufließen, beispielsweise durch Erlöse von Produkten und Dienstleistungen, Kosteneinsparungen oder Vorteile, die aus der Eigenverwen-
27 Vgl.
28 Vgl. Heyd/Ingold (2005), S. 36.
29 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.13.
30 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.16.
31 Vgl. Heyd/Sanna (2003), S. 15.
Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS 9
dung resultieren. 32 Wichtig ist vor allem, dass der potenzielle Nutzen über den Bilanzstichtag hinausgeht und nicht nur der laufenden Periode zuzurechnen ist. 33
2.2.2.4 Ausnahmen der Regelungen
Die Anwendung von IAS 38 wird ausgeschlossen für immaterielle Vermögenswerte, die in anderen IAS geregelt werden:
• Immaterielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens (IAS 2 und IAS 11)
• latente Steuern (IAS 12)
• Ansprüche aus Leasingverträgen (IAS 17)
• Vermögenswerte, aus vertraglichen Leistungen von Arbeitsverhältnissen (IAS 19)
• finanzielle Vermögenswerte (IAS 39)
• Geschäfts- oder Firmenwert bei Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3)
• immaterielle Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen (IFRS 4)
• immaterielle Vermögenswerte zur Veräußerung (IFRS 5) 34
Immaterielle Vermögenswerte in Zusammenhang mit nicht regenerativen Ressourcen sind explizit in IAS 38.2(c) für die Anwendung dieses Standards ausgenommen. Die bilanzielle Behandlung von Spezialproblemen wie „Kosten der Anpassung vorhandener Software“ (SIC-6) und „Kosten für Webauftritte“ (SIC-32) werden in den Interpretationen geregelt.
2.3 Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte
Die Aktivierung eines immateriellen Vermögenswertes in der Bilanz ist neben der Erfüllung der Definitionskriterien auch an bestimmte Ansatzkriterien geknüpft. Für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte müssen zudem ergänzende An-
32 Vgl.
33 Vgl. Dawo (2003), S. 198.
34 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.3.
Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS 10
satzkriterien beachtet werden. Außerdem darf für den immateriellen Vermögenswert kein Ansatzverbot bestehen. Die Prüfung von immateriellen Vermögenswerten findet somit in drei Stufen statt. 35
Ansatzkriterien f Ansatzkriterien für alle immateriellen Verm r alle immateriellen Vermögenswerte genswerte 1.Stufe 1.Stufe Ansatzkriterien f Ansatzkriterien für alle immateriellen Verm r alle immateriellen Vermögenswerte genswerte 1.Stufe 1.Stufe
3. Stufe 3. Stufe Ansatzverbote f Ansatzverbote für bestimmte immaterielle Verm r bestimmte immaterielle Vermögenswerte genswerte 3. Stufe 3. Stufe Ansatzverbote f Ansatzverbote für bestimmte immaterielle Verm r bestimmte immaterielle Vermögenswerte genswerte
Abbildung 1: Prüfungsschema für den Ansatz immaterieller Vermögenswerte.
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Heyd/Ingold (2005), S. 32.
2.3.1 Ansatzkriterien für alle immateriellen Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte müssen bilanziert werden, wenn sie der Definition eines immateriellen Vermögenswertes entsprechen und die Ansatzkriterien gemäß IAS 38 erfüllen. Ein immaterieller Vermögenswert darf nach IAS 38.21 nur dann aktiviert werden, wenn der erwartete künftige Nutzen aus dem Vermögenswert dem Unternehmen mit Wahrscheinlichkeit zufließen wird und eine verlässliche Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten möglich ist. Beide Ansatzkriterien ermöglichen dem Management erheblichen Ermessensspielraum. 36 Die
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Nutzenzuflusses resultiert aus vernünftigen und fundierten Annahmen seitens des Managements und erfolgt nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes anhand der zur Verfügung stehenden Anhaltspunkte, wobei externen Sachverhalten größeres Gewicht zukommt. 37 Auf Grund der vagen Formulierung wird dieses Ansatzkrite-
35 Vgl.
36 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2004), § 13, Rn. 31.
37 Vgl. IASB (Stand 2004), IAS 38.22 f.
Arbeit zitieren:
Kathrin Schiller, 2006, Die Bilanzierung immaterieller Werte nach IAS/IFRS unter besonderer Berücksichtigung von Marken, München, GRIN Verlag GmbH
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