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Diese Arbeit entstand auf der Grundlage des Hauptseminars „Verwandtschaft - Zur Geschichte einer Denkform sozialer Ordnung in der Vormoderne“. Innerhalb des Seminars wurde herausgearbeitet, daß das Element Verwandtschaft in der mittelalterlichen Geschichte eine exogame Vernetzung innerhalb einer Klasse darstellt. Quellentechnisch ist dies jedoch fast ausschließlich nur für aristokratische Familien nachvollziehbar.
Die Frage ist nun, läßt sich dieses Element einer exogamen Vernetzung innerhalb einer Klasse (Aristokratie) auch im mittelalterlichen Fehdewesen wiederfinden? Hierbei wird nur eingeschränkt der Frage nach den Funktionsmechanismen des Fehdewesens nachgegangen. Im Vordergrund der Betrachtungen steht die Frage: 6WHFNWKLQWHUGHP)HKGHZHVHQGHV0LWWHODOWHUVHLQH6\VWHPDWLN"
Und wenn eine Systematik vorhanden ist, welche Funktion erfüllte sie?
Dieses Problem thematisiert Gadi Algazi in seinem Aufsatz „Sie würden hinten nach so gail - Vom VR]LDOHQ*HEUDXFK der Fehde im späten Mittelalter“ 1 . Wie schon am
Titel des Aufsatzes zu bemerken, widmet sich Algazi dem speziellen Zeitraum des ausgehenden / späten Mittelalters. Einer Zeit also, die von sozialen Umbrüchen, wie Neuerungen geprägt ist. Dieser Beleg stellt den Versuch einer Rezension des Aufsatzes von Gadi Algazi dar.
1 In: Thomas Lindenberger / Alf Lüdtke: Physische Gewalt. Frankfurt / M. 1995, S. 39 - 77
3
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Unter diesem Titel bietet uns Gadi Algazi eine Untersuchung zum VR]LDOHQ Gebrauch
der Fehde im Deutschland des späten Mittelalters an. Diese Arbeit stellt „eine wesentlich erweiterte und überarbeitete Fassung“ seines englischsprachigen Aufsatzes dar. 2 Seine Untersuchung gliedert sich in fünf Teile. .DSLWHO, bietet eine Einleitung, in der er es auf phänomenaler Ebene zu zeigen für
möglich hält, daß die Qualität der Beziehungen der Adligen untereinander, natürlich immer unter dem Blickwinkel kriegerischer Auseinandersetzungen 3 von anderer Natur war, als die zu Bauern bzw. Bürgern oder kurz zu nichtstandesgemäßen Personen.
Bei der Entwicklung seines Ansatzes lehnt er sich stark an die Untersuchung von Maurice Keen 4 , die sich zwar mit |IIHQWOLFKHQ Kriegen beschäftigt, doch seiner
Ansicht nach hinsichtlich der Kriegspraxis viele Parallelen zum Fehdewesen aufweist. Keen unterstreicht, daß „die Regeln zur Schonung von Zivilpersonen kaum befolgt wurden, während Krieger mit ihresgleichen anders umgingen, um im Falle einer Gefangennahme selbst fair behandelt zu werden“ 5 . Als zentrales Element dieses Mechanismus sieht Keen die „Ehre“, die als Regulator für den Gewalteinsatz dient.
Algazi versucht nun Keens Modell auf seinen speziellen Fall des Fehdewesens im deutschen Spätmittelalter zu projizieren. Betrachtet man vordergründig das Gemeinsame an der Praxis der Kriegführung, so schlußfolgert er, könne Gewalteinsatz „grob zur sozialen Stellung in Beziehung gesetzt werden“ 6 .
2 in: Tel Aviver Jahrbuch für Deutsche Geschichte 22 (1993), S. 253-273 ; siehe auch Anm. 1, Thomas Lindenberger / Alf Lüdtke: Physische Gewalt. Frankfurt / M. 1995, S. 39
3 hier im speziellen Fall der Fehde
4 Keen, Maurice H.: The Law of war in the late Middle Ages, London 1965
5 Thomas Lindenberger / Alf Lüdtke: Physische Gewalt. Frankfurt / M. 1995, S. 45 ; siehe auch Anmerk. 28
6 ebd. S. 45 u.
4
Folglich müsse man „vor allem nach den Spielarten der ständischen Ehre“ 7 schauen, um den Mechanismus des deutschen Fehdewesens zu verstehen. Annahme hierbei ist, daß die „Standeszugehörigkeit für die Art von Gewalt, die jemandem zugefügt wurde, entscheidend gewesen ist. Auf diese Weise wurden die Grundmuster gesellschaftlicher Klassifizierung spürbar.“ 8
In .DSLWHO,,seiner Ausführungen geht Algazi auf die geschichtswissenschaftliche
Debatte über das Fehdewesen ein, um seine Herangehensweise an das Thema zu vergegenwärtigen. Zu Beginn greift er Otto Brunners Werk 9 auf, dem die Fehde als Gegenstand geschichtswissenschaftlicher Betrachtungen in Deutschland ihre prominente Rolle verdankt. Sahen positivistische Rechtshistoriker in der Fehde einen regelwidrigen und unrechtmäßigen Gewaltausbruch, so sucht O. Brunner diese Ansicht zu widerlegen. Sein einflussreiches Buch stellt die Fehde als ein grundlegendes, legales Element der spätmittelalterlichen „Verfassung“ 10 dar. Algazi stellt fest, wenn die Fehden adliger Herren jedoch QLFKWLOOHJLWLP waren, so
konnten sie „nicht nur von modernen Betrachtern, sondern auch von ihren mittelalterlichen Opfern LQ)UDJHJHVWHOOW werden.“ 11
Hauptproblem der Darstellung von Otto Brunner sei sein Bild des mittelalterlichen Recht, als „das eines undifferenzierten, gleichmäßig verbreiteten von allen geteilten Rechtsbewußtseins.“ 12 Aus der Allgegenwärtigkeit von Rechtsargumenten im spätmittelalterlichen Diskurs schlußfolgert Algazi im Gegensatz zu Brunner, daß „die allgemeine Zugänglichkeit des rechtlichen Idioms und die Zerstreuung legaler Autorität,..., ‚ das Recht’ zu einem bequemen Ausdrucksmittel rivalisierender Sichtweisen der Gesellschaft machten, und dadurch zugleich seine Geltungskraft aushöhlten.“ 13 Otto Brunners Darstellungen haben der Fehde als Institution einen gewichtigen Platz in der ‚mittelalterlichen Verfassung’ 14 eingeräumt, während ihre Praxis keinen Eingang in die Rekonstruktion der sozialen Formation gefunden hätte.
7 ebd. S. 45 u.
8 ebd. S. 46; verwiesen sei hier auf den Internetartikel von Th. Maissen: Worum ging es im Schwa-
benkrieg?,der ausführt, daß die schweizer Eidgenossen, dieses Muster ebenso anwendeten Æ http://www.phil.uni-freiburg.de/SFB541/B5/schwabenkrieg/maissen.html
9 Otto Brunner: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter. Wien 1939
10 Algazi verweist auf das Problem, daß sich mit dieser Begriffswahl verbindet, allerdings vergegenwärtigt der Begriff auch deutlich, worin ein vermutlicher Denkfehler Brunners besteht.
11 Thomas Lindenberger / Alf Lüdtke: Physische Gewalt. Frankfurt / M. 1995, S. 48
12 ebd. S. 50
13 ebd. S. 50
14 Algazi verweist darauf, daß keine Klasse, noch professionelle Gruppe mit der expliziten Autorität ausgestattet war, zu definieren was Recht war.
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Arbeit zitieren:
Roman Derneff, 2001, Rezension zu Gadi Algazis Aufsatz: Sie würden hinten nach so gail. Vom sozialen Gebrauch der Fehde im 15. Jh., München, GRIN Verlag GmbH
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