er fest, dass prinzipiell alle Religionen um die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens wüssten und diese Tabuisierung auf der Offenbarung beruhe. Dennoch aber könne die Enttabuisierung menschlichen Lebens aus Sicht des Religiösen gerechtfertigt werden, da die „Bösen“, die nicht an die ewige und absolute Wahrheit der Offenbarung glauben, nicht nur auf psychischer Ebene, das heißt durch deren strikte Ablehnung, sondern auch auf physischer Ebene getötet werden sollen. Die Teilung der Welt alleine ist nicht mehr ausreichend - das „Böse“, das die Wahrheit vernichten will, muss aus fundamentalistischer Sicht bekämpft werden. Diesen Fundamentalismus, der mit dem Tabu der Unverletzlichkeit menschlichen Lebens bricht, bezeichnet Wießner als extrem offenbarungsgläubigen Fundamentalismus. Der Fundamentalismus gehöre zum Wesen eines bestimmten Typus von Religion. Der Autor gibt zu bedenken, dass die Teilung der Welt in Gut und Böse alleine die Enttabuisierung des Lebens nicht hinreichend begründen könne, da sich die Gläubigen auch in ihre Glaubensgemeinschaft zurückziehen und die Andersgläubigen sich selbst überlassen könnten. Aus diesem Grund geht Wießner in einem nächsten Schritt ausführlich auf die Radikalität des Gottesglaubens fundamentalistischer Strömungen ein und versucht so, eine ideologische Begründung für die Enttabuisierung menschlichen Lebens zu liefern. Wießner sieht die letztendliche Begründung zur Tötung von Menschen im Gottesbild des Fundamentalisten. Er verweist in diesem Kontext auf das 1. Makkabäerbuch der griechischen Bibel, welches besagt, dass der Mensch ein Instrument Gottes in dessen Kampf gegen das Böse zur Wiederherstellung der Grundordnung sei. Die Enttabuisierung des Lebens im Kampf gegen die Sünder entspräche dem Willen Gottes, dem der Mensch verpflichtet sei: „Scheut der Mensch vor der Enttabuisierung des Lebens im Kampf Gottes gegen das Böse zurück, dann verwirkt er selbst sein Recht auf Leben.“ (Wießner 1996: 58). Auch in anderen Religionen, nicht nur in der jüdischen, lassen sich derartige Textpassagen finden, so zitiert der Autor unter anderem Verse des Koran, welche es zwar einem Muslim verbieten, einen anderen Muslim zu töten, dieses Verbot allerdings aufheben, sobald es sich um keinen wahren Muslim handelt. Juristische Kriterien zur Beurteilung eines wahren Muslims jedoch gibt es nicht.
Abschließend stellt Wießner Überlegungen zur religionsgeschichtlichen Verortung des Fundamentalismus an. Zu Anfang klärt er nochmals seine Definition von Fundamentalismus: Er subsumiert unter diesen Begriff jene Bewegungen, welche „(…) für die Durchsetzung einer Grundordnung unter den Menschen nach den verbindlichen Vorgaben einer autoritativen Offenbarung das Leben enttabuisieren und die ideologische Rechtfertigung für diese Enttabuisierung aus ihrer Vorstellung vom Wesen und Walten des religiösen Gegenübers legitimieren, in theistischen Religionen aus deren Gottesvorstellung.“ (Wießner 1996: 61).
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Diesen Typus religiösen Fundamentalismus habe es in der Religionsgeschichte schon immer gegeben. Der Autor begegnet der gängigen Ansicht, der Fundamentalismus hänge mit der Moderne zusammen, mit dem Einwand, dass es in jeder Epoche zugleich Tradition und Moderne gäbe, dies sozusagen kein Phänomen der heutigen Zeit sei. Auch sieht er im Fundamentalismus keine politische Bewegung, da sich die politische Gewalt, die es zur Durchsetzung der Grundordnung bedarf, selbst legitimiert, sobald sie sich für die heilige Ordnung entschieden hat. Fundamentalismus sei folglich ausschließlich in der Religion verortet, da der religiöse Fundamentalist aus der Offenbarung seiner Religion lebt: „Religiöser Fundamentalismus in der hier definierten Art ist für den Religionshistoriker eine Manifestation eines Typs von Religion.“ (Wießner 1996: 64). Im Gespräch mit den Religionen und der Betonung derjenigen Seiten ihres Glaubens, welche die Tabuisierung menschlichen Lebens begründen, sieht Wießner einen Weg, mit dem religiösen Fundamentalismus umzugehen.
Nach der Lektüre des Textes drängen sich dem Leser zwangsläufig einige Fragen auf. Lässt sich der Fundamentalismus wirklich ausschließlich auf die Religion zurückführen? Entspricht der Fundamentalismus folglich dem Wesen von Religion? Ist ein Gespräch der Religionen ein wirksames Mittel, um den Fundamentalismus einzudämmen? Meiner Meinung nach sind zur Erklärung eines derartig komplexen und vielschichtigen Phänomens wie dem des Fundamentalismus, monokausale Erklärungen unzulässig. Die Religion alleine bietet keine hinreichende Begründung für eine fundamentalistische Gesinnung, wie sich am Beispiel des Hindufundamentalismus aufzeigen lässt, der mit der Absetzung der britischen Herrschaft ganz klar politische Ziele verfolgte. Die politische Lage ist es, aus der sich der religiöse Handlungsspielraum ergibt. Dies ist nur ein Beispiel für den Zusammenhang zwischen Politik und Fundamentalismus. Allerdings sehe ich im Fundamentalismus auch keine rein politische Bewegung, denn man kann sowohl aus der Religion Inhalte herausfiltern und für politische Zwecke verwenden, als auch aus tiefster religiöser Überzeugung und ohne politischen Hintergrund kämpfen und morden, was sich vielleicht als extreme religiöse Ideologie bezeichnen ließe. Möglicherweise sehen manche Fundamentalisten in der Grundordnung einen politischen Zustand, andere hingegen ein religiöses Eldorado. Fundamentalismus stellt eine Synthese aus mehreren Faktoren wie Religion, Politik und Gesellschaft dar, doch lassen sich diesbezüglich meiner Ansicht nach höchstens Vermutungen anstellen, endgültig beantworten kann man diese Frage nicht, da es
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Arbeit zitieren:
Hannah Melder, 2006, Der Fundamentalismus in der Religionsgeschichte, München, GRIN Verlag GmbH
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