Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Grundzüge Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit
2.1 Der Schleier des Nichtwissens
2.2 Der erste Gerechtigkeitsgrundsatz
2.3 Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz
2.4 Weitere Aspekte
3. Rawls und das Grundgesetz
3.1 Der erste Gerechtigkeitsgrundsatz
3.2 Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz
3.3 Weitere Aspekte
3.4 Zum Ursprung des Grundgesetzes/Konsequenzen
3.5 Vier relevante Punkte
1) Volksentscheid zum Grundgesetz
2) Ewigkeitsprinzip
3) Theorie der Grundrechte
4) Abwehrfunktion
4. Ergebnis in drei Thesen
Literatur
II
1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit der Frage
auseinandersetzen, inwiefern die der `Theorie der Gerechtigkeit` 1 zu Grunde liegenden Prinzipien mit denen des deutschen Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen.
Ich möchte damit beginnen, die `Theorie der Gerechtigkeit` in ihren für diese Arbeit relevanten Positionen darzustellen. Die `Theorie der Gerechtigkeit` ist ein äußerst umfangreiches und vielschichtiges Werk, bietet allein schon durch ihre Beschaffenheit eine große Angriffsfläche für Kritik und Widerspruch. Ich werde mich darauf beschränken, Kritik dann zu äußern, wenn es mir im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung als geboten erscheint. Bei der Untersuchung des deutschen Rechts auf Rawlssche Gerechtigkeitsprinzipien werde ich das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gesondert betrachten. Zum einen ist die Rechtsprechung an das Grundgesetz gebunden (vgl. Art. 20 III GG), zum anderen erfolgt bereits die maßgebliche Auslegung einzelner Grundrechtsartikel vielfach durch das Bundesverfassungsgericht. Inwieweit in einer Arbeit dieses Umfangs eine solche Untersuchung abgeschlossen werden kann, sei zunächst dahingestellt. Auf jeden Fall muss ein Abgleich der Vertragstheorie zum Grundgesetz erfolgen. Zudem muss auch geprüft werden, ob die Grundrechtsnormen der Gerechtigkeitskonzeption von Rawls entsprechen. Daher ist zuerst das Grundgesetz als solches zu betrachten, bevor einzelne Normen näher untersucht werden.
1 John Rawls Eine Theorie der Gerechtigkeit/ Bei Zitaten aus diesem Buch werde ich stets die Seitenzahl dahinter stellen; Quellenverweise zu anderen Büchern erfolgen in den Fußnoten.
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Zuletzt möchte ich bemerken, dass die `Theorie der Gerechtigkeit` in ihrer ersten Fassung 1971 erschien, das Grundgesetz bereits 1949 in Kraft getreten ist. Anders als die Aufgabenstellung für diese Arbeit suggerieren könnte, kann Rawls mit seinem Werk keine rechtsphilosophische Vorleistung für die Konstitution des Grundgesetzes erbracht haben, hat also de facto keinen Einfluss darauf ausgeübt.
2. Die Grundzüge Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit
Um seine Theorie zu entwickeln, geht Rawls von einer Gesellschaft aus, in der die Menschen kooperieren, da die Zusammenarbeit ihnen einen größeren Gesamtnutzen einbringt. Dies beschreibt zunächst ein gemeinsames Interesse, nämlich mehr zu erwirtschaften, bedingt aber auch den Interessenkonflikt, also die Frage, wie das Erarbeitete verteilt werden soll. Demnach liegt ein Problem der Verteilungsgerechtigkeit vor, dass für Rawls das Kernproblem einer zu entwickelnden Theorie der Gerechtigkeit zu sein scheint. Konkurrierende Ansprüche um Güter erfordern eine regulierte Verteilung, für die Rawls zwei Gerechtigkeitsprinzipien vorschlägt. Die diesen Prinzipien zu Grunde liegende Idee bezeichnet Rawls als "Gerechtigkeit als Fairness" (S.19). Rawls Idealvorstellung einer gerechten Gesellschaft entspricht einem demokratischen Rechtstaat mit sozialer Marktwirtschaft. Dabei wird ein System entworfen, das Rechte, Pflichten und die Frage der Verteilung verknüpft. Auch wenn die absolut gerechte Gesellschaft utopisch ist, so soll das Gesellschaftsmodell genommen werden, das dem Zustand absoluter Gerechtigkeit am nächsten kommt - ein Vorgang, den Rawls als "Vorrang der Gerechtigkeit" (S.20) bezeichnet. Dementsprechend stellt Rawls
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mögliche Grundsätze gegenüber, um daraufhin seine Grundsätze als am gerechtesten darzustellen (vgl. S.146). An dieser Stelle muss hinterfragt werden, was gerecht ist. Rawls verzichtet auf sittliche Gerechtigkeitskonzeptionen, und stellt dem die Annahme gegenüber, dass Gerechtigkeit dann erreicht wird, wenn sie nach Regeln erfolgt, denen jeder zustimmen kann. Anstatt zu überlegen, was die ethischen Voraussetzungen für Gerechtigkeit sind, erfolgt diese Fragestellung: Welchen Gerechtigkeitsgrundsätzen würden die meisten, wenn nicht alle Menschen zustimmen? Dies erfordert allerdings eine faire Ausgangssituation 2 , die Rawls mit dem Schleier des Nichtwissens (s.u.) zu schaffen versucht. Da die Suche nach Gerechtigkeitsgrundsätzen in erster Linie als Problem der Verteilungsgerechtigkeit erachtet wird, ist dementsprechend das Prinzip Nutzen für die Überlegungen ausschlaggebend, also welcher persönliche Nutzen mit einzelnen Gerechtigkeitsvorstellungen verbunden wird. Rawls bezieht sich hier auf den Utilitarismus, zu dem seine ´Theorie der Gerechtigkeit´ auch als Gegentheorie gedacht ist. Im Utilitarismus orientiert sich die Handlungsmaxime nach dem größtmöglichen Nutzen für das Erreichen des Glücks der Gesamtbevölkerung. Darüber, ob der maximale Gesamtnutzen oder der maximale Pro-Kopf-Nutzen erreicht werden soll, herrscht Uneinigkeit. Dennoch rechtfertigt das Glück der Masse jedwede Handlung gegen einzelne - die Menschheit wird im Kollektiv betrachtet. Demgegenüber besteht Rawls auf der Individualität mit den damit verbundenen Rechten jedes Menschen. Inwieweit aber die "Unverletzlichkeit" (S.19) des Menschen allein durch die Überlegungen Rawls´ gerechtfertigt werden können, sei im Zusammenhang dieser Arbeit dahingestellt.
2 Vgl. Kersting; S.37
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2.1 Der Schleier des Nichtwissens
Das Auswahlverfahren, mit dem ein ´demokratisches´ Votum für Gerechtigkeitsgrundsätze, die gerechter sind als andere, herbeigeführt werden soll, bezeichnet Rawls als "Schleier des Nichtwissens" (S.159). Damit reiht sich Rawls bei den Vertragstheoretikern ein, denn Rawls geht von einem fiktiven Urzustand aus, in dem sich Menschen in freier und gleicher Stellung auf Gerechtigkeitsgrundsätze einigen; hier sind sie folgenden Bedingungen unterworfen:
Vor allem kennt niemand seinen Platz in der Gesellschaft, seine Klasse oder seinen Status; ebensowenig seine natürlichen Gaben, seine Intelligenz, Körperkraft usw. [...]. Darüber hinaus setze ich noch voraus, daß die Parteien die besonderen Verhältnisse in ihrer eigenen Gesellschaft nicht kennen, d.h. ihre wirtschaftliche und politische Lage, den Entwicklungsstand ihrer Zivilisation und Kultur. Die Menschen im Urzustand wissen auch nicht, zu welcher Generation sie gehören. (S.160)
In Rawls´ Urzustand befinden sich die Menschen vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft, ohne zu Wissen, welche Position sie dort einnehmen werden. In dieser Situation soll nun überlegt werden, wie man sich die Gesellschaft idealer- sprich gerechterweise vorstellen würde. Da die eigene Position unbekannt ist, können keine Prinzipien zu Gunsten einer speziellen Schicht entwickelt werden, ohne die Befürchtung zu haben, später davon benachteiligt zu werden. Mit der theoretischen Frage, welche Prinzipien unter diesen Bedingungen gewählt werden würden, will Rawls den Gesellschaftsvertrag auf eine höhere Abstraktionsebene stellen (vgl. S.19). Im Schleier des Nichtwissens erfolgt eine rationale Klugheitswahl anstelle sittlicher Erwägungen, denn der Mensch hat ein Interesse daran, in keinem Fall benachteiligt zu werden. Auch wenn die Erwägungen egoistischer Art sind, so erfüllen sie unter diesen Bedingungen den gleichen Zweck wie altruistische Motive, denn der Mensch muss sich in jede erdenkliche Situation hinein
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versetzen. Dies führt zum grundlegenden Prinzip der Gleichverteilung, die im folgenden noch in den zwei Gerechtigkeitsprinzipien expliziert werden. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Form der Selbstgesetzgebung, dessen Erfordernis gerechtigkeitshalber m.E. nicht aus Rawls Theorie abzulesen ist. Rawls´ Prinzipien zielen nicht auf individuelle Handlungen ab, sondern auf die Konstitution gesellschaftlicher Institutionen. 3 Entscheidend ist die gesellschaftliche Grundstruktur in Form einer "Verfassung" sowie der "wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse" (S.23). Infolge des ´Schleiers des Nichtwissens´ stellt Rawls zwei Gerechtigkeitsgrundsätze auf, die rational und für jeden in gleicher Weise vorteilhaft sind und im Verlauf der "Theorie der Gerechtigkeit" noch genauer bestimmt werden (vgl. S.336).
2.2 Der erste Gerechtigkeitsgrundsatz
"Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist." (S.81) Das "wichtigste Grundgut" (S.479), dass ich diesem Grundsatz zuordnen möchte, ist Selbstachtung. Zum einen äußert sich Selbstachtung im Selbstwertgefühl, dass sowohl durch einen vernünftigen Lebensplan als auch durch Achtung durch andere gegeben ist. Zum anderen bedarf es des Selbstvertrauens. Ferner benennt Rawls weitere Aspekte des Grundsatzes mit: politischer Freiheit, Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Gedankenfreiheit, Eigentumsrecht und Schutz vor staatlicher Willkür (vgl. S.82).
3 Vgl. Kersting, S.30
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Arbeit zitieren:
Niklaus Jung, 2003, John Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit im Vergleich mit dem Grundgesetz bzw. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, München, GRIN Verlag GmbH
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