Resilienzförderung bei Multiproblemfamilien. Neue Ansätze der SPFH


Diplomarbeit, 2006

124 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Sozialpädagogische Familienhilfe
2.1 Historische Aspekte
2.2 Rechtliche Aspekte
2.3 Arbeitsansätze
2.4 Zielgruppen

3. Multiproblemfamilien
3.1 Problemlagen und Familienstrukturen
3.2 Auswirkungen auf die Kinder
3.3 Zugangsproblematik und Helferperspektive

4. Perspektivwechsel

5. Das Resilienzkonzept
5.1 Risikofaktoren
5.2 Schutzfaktoren
5.3 Wirkprozesse von Risiko- und Schutzfaktoren

6. Bedeutung der Resilienzforschung für das pädagogische Handeln
6.1 Neue Forschungsergebnisse stellen alte Erkenntnisse in Frage
6.2 Ebenen der Resilienzförderung
6.3 Ansatzpunkte einer Resilienzförderung in der Familie
6.3.1 Ressourcenorientierung
6.3.2 Empowerment
6.3.3 Netzwerkarbeit
6.3.4 Exkurs: Die besondere Bedeutung des Kohärenz-
gefühls
6.3.5 Das Helferverhalten

7. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema „Der Resilienzförderung bei Multiproblemfamilien“. Das Interesse der Autorin, sich gerade diesem Thema zu widmen, wurde durch eigene Beobachtungen, Erlebnisse und Erfahrungen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) während der praktischen Studiensemester geweckt.

Die Familie spielt eine Schlüsselrolle in der Entwicklung des Menschen. Sie ist für die Kinder der erste und wichtigste Ort der Erziehung und Bildung. Aus Sicht der Resilienzforschung stellen günstige familiäre Bedingungen einen wesentlichen Schutzfaktor für die kindliche Entwicklung dar. Multiproblemfamilien gelingt es jedoch kaum, entwicklungsfördernde Formen und Strukturen des Zusammenlebens aufzubauen. Dort wo familiäre Kontexte die notwendigen Ressourcen für die kindliche Entwicklung nicht mehr bereit stellen können, werden Hilfen zur Erziehung erforderlich. Die SPFH nimmt als intensivste Form der ambulanten Unterstützung eine besondere Stellung im System der Hilfen zur Erziehung ein. Obwohl der Anlass der Hilfe das Kindeswohl ist, bezieht sie sich grundsätzlich auf die Familie als Ganzes.

Zur Zielgruppe der SPFH zählen Multiproblemfamilien, die existenzielle Probleme in allen relevanten Lebensbereichen haben und über kein Eigenpotenzial verfügen um diese Situation zu verändern. Der Begriff Multiproblemfamilie bietet die Möglichkeit, die Blickrichtung auf ein breites Spektrum sozialer und psychischer Probleme, wie z. B. große materielle Not, Suchtprobleme eines Elternteils oder beider Eltern, Verschuldung oder psychosomatische Erkrankungen der Familienmitglieder zu richten. In hochbelasteten Lebensverhältnissen werden die Grundbedürfnisse der Kinder nach Ernährung, Schutz und Sicherheit häufig stark vernachlässigt, woraus kindliche Entwicklungsdefizite resultieren. So führen oftmals Fremdmeldungen durch den Kindergarten, die Schule oder die Nachbarn gezwungenermaßen zum Kontakt mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD), der dann den Einsatz einer SPFH vorschlägt. Folglich wird die Familienhilfe aufgrund eines erzieherischen Mangels eingeleitet. Somit stehen die Unterversorgungslagen in der Familie und die Risiken für die kindliche Entwicklung im Vordergrund. Die Auswirkungen verschiedener Risiko- und Belastungsfaktoren auf die Entwicklung von Kindern wurden hinreichend von der traditionellen Entwicklungspsychopathologie erforscht, während die Bewältigung solcher Problemlagen nur unzureichend Beachtung fand.

Doch neuere Ergebnisse entwicklungspsychologischer Studien weisen auf schützende Faktoren und Prozesse hin, welche die Widerstandsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen stärken, die unter extrem schwierigen Bedingungen aufwachsen. Sie berichten von resilienten Kindern und Jugendlichen, die es geschafft haben, sich trotz hoher Risikobelastung in schwierigen familiären Verhältnissen, zu gesunden und hoffnungsfrohen Erwachsenen zu entwickeln. Somit bezeichnet Resilienz die „(...) psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern gegenüber biologischen, psychologischen und psychosozialen Entwicklungsrisiken“ (Wustmann 2004, S. 18). Darüber hinaus deuten die Befunde darauf hin, dass Widerstandskräfte gegenüber Risikofaktoren in jedem Lebensabschnitt, also auch im Erwachsenenalter, entwickelt werden können. Insofern sind die Ergebnisse der Resilienzforschung für die Praxis der SPFH von hohem Stellenwert, denn sie liefern wichtige Anhaltspunkte für eine konstruktive Unterstützung multipel belasteter Eltern und Kinder.

Aus dieser Perspektive eröffnet sich ein neuer Bewertungsrahmen für die Arbeit mit Multiproblemfamilien. Nur die Risiken und Probleme im Leben eines Menschen zu betrachten ist unzureichend und es entmutigt sowohl die professionellen Helfer, als auch die Klienten. Vielmehr sollten die schützenden Einflüsse und Ressourcen einbezogen werden. Daran möchte diese Arbeit anknüpfen, indem sie intensiv auf Möglichkeiten der Stärkung und Kompetenzförderung der Familienmitglieder eingeht, ohne die Problemlagen zu verharmlosen oder völlig auszublenden. Sie möchte erste Denkanstöße geben, wie eine Resilienzförderung bei Multiproblemfamilien durch die SPFH umgesetzt werden kann.

Dazu werden im zweiten Kapitel die historischen Vorformen der SPFH sowie ihre Einordnung in das System der Hilfen zur Erziehung beleuchtet, um daran anschließend ihre Aufgabenbereiche und organisatorischen Rahmenbedingungen darzustellen. Darauf folgt eine allgemeine Beschreibung der Familien, die durch eine SPFH betreut werden.

Das dritte Kapitel befasst sich mit der Zielgruppe der Multiproblemfamilien. Neben den familiären Strukturen und den vielfältigen Problemlagen sollen auch die Auswirkungen der Lebensbedingungen in Multiproblemfamilien auf die Kinder beleuchtet werden. Hier wird insbesondere auf die Folgen familiärer Armut und die Wechselwirkung zwischen sozioökonomischen Belastungen und innerfamiliären Schwierigkeiten eingegangen. Darüber hinaus werden Zugangsbarrieren der Zielgruppe verdeutlicht. Schließlich wird auch auf Probleme der Dienstleistung hingewiesen, die in der Person des Helfers und im Hilfesystem begründet sind.

Die darauffolgende Darstellung des Perspektivwechsels im vierten Kapitel verdeutlicht, wie eine salutogenetische bzw. resiliente Blickrichtung die Klientenbilder verändern kann und positiven Einfluss auf das sozialpädagogische Handeln der Fachkräfte nimmt.

Das fünfte Kapitel setzt sich mit dem Resilienzkonzept auseinander und erläutert, welchen Risikofaktoren Kinder und Familien ausgesetzt sind, und welche Schutzfaktoren dazu beitragen können, diese Risiken zu minimieren. Es sollen aber auch die Probleme der Resilienzforschung sowie Prozesse und Wirkungen risikomildernder und –erhöhender Bedingungen herausgearbeitet werden.

Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit dem Versuch einer Übertragung der Ergebnisse der Resilienzforschung in die Praxis der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Es soll aufgezeigt werden, wie die SPFH als protektive Maßnahme wirken kann und welchen Stellenwert sie in sozial schwachen Familien mit deprivierenden Bedingungen einnimmt. Dabei geht es um folgende Fragen:

- Welche Hinweise liefern die Erkenntnisse der Resilienzforschung für die Arbeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe?
- Wie können derart multipel belastete Menschen Kompetenzen entwickeln, damit sie ihre erschwerten Lebensumstände bewältigen können?
- Kann die SPFH die Entwicklung wirksamer Bewältigungskompetenzen in Multiproblemfamilien fördern?

Zur leichteren Lesbarkeit habe ich jeweils für Klientin sowie für Sozialpädagogin oder Familienhelferin die männliche Form gewählt, jedoch sind in der nachstehenden Arbeit beide Geschlechter gemeint.

2. Die Sozialpädagogische Familienhilfe

In der psychosozialen Arbeit ist die Sozialpädagogische Familienhilfe oftmals die einzige Möglichkeit, eine Fremdunterbringung des Kindes zu vermeiden (Buchholz- Graf, S. 248). Sie scheint geeignet, Familien „(...) die sich ‘verletzlicher’ als andere zeigen, im Alltag ihrer Lebenswelt so zu unterstützen, daß ihre Leistungsfähigkeit wiederhergestellt und der familiale Lebensraum für die Kinder erhalten werden kann“ (Woog 1998, S. 24). Gegenstand folgender Ausführungen sollen sowohl die Vorformen und die historische Entwicklung der Sozialpädagogischen Familienhilfe, als auch ihre rechtliche Dimension sein.

2.1 Historische Aspekte

„Die Familienarbeit / Sozialpädagogische Familienhilfe geht auf das Konzept der Fürsorge zurück und diese wiederum auf die Armenpflege des 19. Jahrhunderts“ (Erler 2001, S. 522).

Die Gründung der Settlements in den Elendsquartieren von London und Chicago ab 1883 kann bereits als eine Vorform der aufsuchenden Hilfe bezeichnet werden (Müller 1999 a, S. 21 ff). Es waren „(...) Zentren nachbarschaftlicher Hilfe, in denen Angehörige vor allem der gebildeten Schichten die persönlichen Beziehungen zu den Armen wiederherzustellen suchten“ (Sachße 2003, S. 112). Insbesondere Studenten aus der Oxford University engagierten sich als Mitarbeiter in den Settlements und lebten für eine bestimmte Zeit mit den Armen in den Elendsvierteln (ebd., S. 112). Durch Nachbarschaftshilfe und kommunales politisches Engagement sollten die soziale Infrastruktur und die Arbeits-, Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohner des Armenviertels verbessert sowie ihre Selbsthilfekräfte aktiviert werden (Müller 1999 a, S. 60 ff). Als Mittel zur Umsetzung der Ziele betrieben die Akteure Kinder- und Jugendarbeit, Rechtsberatung, organisierten Erwachsenenbildung und brachten Kultur in die betreffenden Stadtteile (ebd., S. 74 ff).

Ein weiterer Vorläufer der SPFH ist das Social Casework (Einzelfallhilfe), welches sich in London etablierte. Mary Richmond, die als Geschäftsführerin der Charity Organisation Society (COS) tätig war, kann als Begründerin der Einzelfallhilfe angesehen werden. Die 1877 entstandene COS setzte ehrenamtliche HausbesucherInnen (“friendly visitors“) ein um den Hilfebedarf der Londoner Armutsbevölkerung zu ermitteln. Sie prüften die individuelle Notlage sowie die Arbeitswilligkeit der Menschen, differenzierten in “würdige“ und “unwürdige“ Arme und vermittelten diese an die passenden Wohltäter. Richmond erforschte die Gründe, die zu Arbeitslosigkeit, Armut und Hilfebedürftigkeit führten und entwickelte die aufsuchende Hilfe weiter. Die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlichte sie 1917 in ihrem Werk „Social Diagnosis“. Die Ursache von Armut war ihrer Meinung nach ein Zusammenspiel der individuellen Lebensgeschichte eines Menschen und seines gegenwärtigen sozialen Netzes. Das Social Casework war demnach auf Selbstverantwortung und Entwicklungsfähigkeit angelegt und bezog zusätzlich das soziale Netzwerk durch die Mobilisierung möglicher Ressourcen mit ein. Dieser Ansatz wurde in Deutschland von Alice Salomon aufgegriffen und weiterentwickelt (ebd., S. 99 ff).

Die Orientierung an individuellen Notständen trat mit dem Massenelend des ersten Weltkrieges in den Hintergrund. Armut beschränkte sich nicht mehr nur auf die Arbeiterschaft, sondern auch auf weite Teile der Mittelschicht, nämlich auf Alte, Invalide, Kriegsversehrte, Kriegswitwen und –waisen. Neben der traditionellen Armenfürsorge erfolgte eine Ausweitung und Intensivierung des Angebotes kommunaler Fürsorgemaßnahmen. Die Gesundheits-, Wohnungs-, Jugend- und Erwerbslosenfürsorge sowie die Fürsorge für Opfer des Krieges und der Inflation waren zum festen Bestandteil kommunaler Sozialpolitik geworden. Gesetzlich geregelt wurde die Jugendfürsorge das erste Mal durch das 1922 eingeführte Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) (Sachße 2003, S. 167 ff). Der Staat hatte demnach das Recht, in die Erziehung von Kindern einzugreifen und diese gegebenenfalls zu korrigieren. Vor allem Kinder aus Unterschichtfamilien wurden zum Schutz vor ihren Eltern und deren Lebenswelt in Heimen untergebracht (BMFSFJ 2004, S. 136).

Die Wohlfahrtspflege der Weimarer Republik distanzierte sich von den Vorstellungen der alten Armenpflege. Sie differenzierte nicht mehr in würdige und unwürdige Arme, sondern unterstellte vielmehr, „(...) daß unwirtschaftliches Handeln auf unterentwickelte Durchsetzungsfähigkeit verweise, und daß unterentwickelte Durchsetzungsfähigkeit als Zusammenspiel reduzierter gesellschaftlicher Entwicklungschancen und ihrer je individuellen menschlichen Verarbeitungsform begriffen werden müsse“ (Müller 1999 a, S. 213). An dieser Vorstellung von menschlicher Entwicklung sollte sozialpädagogische Intervention ansetzen. Der Nationalsozialismus bereitete diesen Entwicklungen ein jähes Ende. Die NSDAP widersprach den Ausführungen Richmonds und Salomons. Hitler bezeichnete sie in Mein Kampf als „ebenso lächerliche wie zwecklose Wohlfahrtsduseleien“ (Hitler, zit. in: Müller 1999, S. 214). Die Ausgaben des Staates für soziale Problemgruppen wie Arme, Behinderte und psychisch Kranke sollten reduziert und der „hochwertigen gesunden Familie“ (Gütt 1933 zit. in: Müller 1999, S. 214) zugeführt werden. Durch das 1933 erlassene Gesetz “zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war die Sterilisation von Menschen mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen (z. B. Schizophrenie, Depression, Blindheit) erlaubt. Auf Antrag eines Amtsarztes konnte das Gericht über die Durchführung entscheiden. Zur Antragstellung benötigte der Amtsarzt Informationen über die Familien. Diese erhielt er durch die Außendienstmitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes, sogenannte “Gesundheitspflegerinnen“. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckte sich von der Säuglings-, Gesundheits- und Wohnungsfürsorge bis hin zur Erb- und Rassenpflege (ebd., S. 214 f). So zitiert Müller einen Absatz aus einem Artikel der NDV: „(...) Für die Erforschung der erbgesundheitlichen Beschaffenheit der Familien ist die Gesundheitspflegerin unentbehrlich, nicht nur weil sie seit Jahren mit den meisten Familien ihres Bezirkes vertraut ist, sondern auch weil sie in den ihr noch weniger bekannten Familien beim Hausbesuch viel mehr aufspüren kann, als es der Arzt im Innendienst des Amtes vermag. (...)“ (NDV 1938, zit. in: Müller 1999, S. 216). Hausbesuche wurden nicht nur als Ermittlungsinstrument zur Sterilisation, sondern auch zur Tötung lebensunwerten Lebens (z. B. behinderte oder kognitiv beeinträchtigte Menschen) und zur Vernichtung sozial Unangepasster (z. B. Bettler, Alkoholiker oder Prostituierte) missbraucht (ebd., S. 215 ff).

Nach dem zweiten Weltkrieg kam es zur Auflösung aller NS- Organisationen und zu einer Reorganisation der Grundlagen des Wohlfahrtssystems der Weimarer Republik (Versicherungs-, Versorgungs- und Fürsorgeprinzip). Dazu gehörte auch die Wiedereinführung der dezentralen Jugend- und Gesundheitsämter und des Jugendwohlfahrtsausschusses. Dies war zwar ein Neuanfang, doch das Misstrauen der Familien war besonders bei der aufsuchenden Form der Hilfe groß (Hering 2000, S. 197). So erscheint es schwer, “(...) an die einstmals bewährte Tradition der Hausbesuche ganz unvermittelt wieder anzuknüpfen“ (ebd., S. 197).

Mit der Durchsetzung des Sozialstaatsprinzips wurde die Soziale Arbeit zunehmend von Fürsorgeaufgaben im materiellen Sinne entlastet und konnte sich so mehr der pädagogischen Ausgestaltung ihrer Arbeit widmen. Deutlich wird dies vor allem an den eingeführten Änderungen der Begrifflichkeit in den 50er Jahren. Aus “Wohlfahrtspflege“ wurde “Soziale Arbeit“, aus “Fürsorge“ “Sozialhilfe“ und aus “Jugendfürsorge“ “Jugendhilfe“. Trotz der vielen Neuerungen blieb das RJWG, das 1961 in “Jugendwohlfahrtsgesetz“ umbenannt wurde, bis 1990 stark an ein Kontroll- und Eingriffsverständnis der Jugendhilfe gebunden (ebd., S. 200 f). Weiterhin wurden viele Kinder in Heimen untergebracht. Diese waren seit der Weimarer Republik “(...) Gegenstand öffentlicher Kritik, weil sie Kinder- und Jugendliche unterdrückten und in mehr als der Hälfte aller Fälle ihr Erziehungsziel (...) nicht erreichten“ (Müller 1999 b, S. 162). Infolge dieser Vorgeschichte entstand die SPFH Ende der 60er Jahre auf Initiative der Berliner Gesellschaft für Heimerziehung als präventives Mittel, um die Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Die damalige Leistungslücke im Maßnahmenkatalog des Jugendwohlfahrtsgesetzes sollte dadurch geschlossen werden (Christmann 1986, S. 13). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus der Notwendigkeit einer Kostenreduzierung der Hilfeleistungen und andererseits aus der Einsicht, dass Hilfe nur effektiv sein kann, wenn Kinder und Jugendliche im Kontext ihrer Lebenslage gesehen werden. Die Form der intensiven Betreuung von Familien in deren Lebenswelt schien vor allem für die Kinder eine bessere Lösung zu sein, die so in ihrer vertrauten Umgebung bleiben konnten. Zu Beginn wurden Familienhelferinnen eingesetzt, um in Notsituationen häusliche Versorgungslücken zu schließen (z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt der Mutter). Doch schon bald wandelte sich die eher pragmatische Unterstützung in den Auftrag, die Versorgungs- und Erziehungsfähigkeit aller Familienmitglieder, durch Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern (Helming 2001, S. 542). Im Laufe der Jahre setzte sich die SPFH als kostenreduzierende Maßnahme durch und breitete sich von Berlin zunehmend auf die anderen Bundesländer aus (Nielsen 2002, S. 161). Bereits 1985 wurde sie in jedem zweiten Jugendamt der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und 1991 im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert (Woog 1998, S. 24).

Heute haben sich in der Sozialpädagogischen Familienhilfe die verschiedensten Formen psychosozialer Arbeit zu einer besonderen Hilfeform miteinander verknüpft. Neben der alltagspraktischen Unterstützung wurden Ansätze aus der Familientherapie, aber auch aus der initiatischen Therapie, der positiven Psychotherapie, der personenzentrierten Beratung, der Gesprächspsychotherapie und der Systemtheorie übernommen (Erler 2001, S. 524).

2.2 Rechtliche Aspekte

“Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in ihrer zielsetzenden Dimension vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Rahmens des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu sehen (Artikel 2 und 6 GG)“ (Schuster 1997, S. 36). Demnach hat jeder Mensch, sowohl Erwachsene als auch Kinder, ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. Neben dem Recht der Eltern, die Kinder nach diesem Grundsatz zu erziehen, ist es „(...) die Ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“ (Art. 6 (2) GG). In den allgemeinen Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches, welches den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) umfasst, wird dies in §1 KJHG nochmals aufgegriffen und konkretisiert. Demnach soll die Jugendhilfe Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen (§1 (3) Nr. 2 KJHG) und dazu beitragen, "(...) positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen" (§1 (3) Nr. 4 KJHG). Folglich haben die Personensorgeberechtigten einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, welcher sich aus § 27 (1) KJHG ergibt:

“Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“

Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt nach § 27 (1) KJHG die Feststellung eines erzieherischen Bedarfs voraus. Mit der ausschließlichen Orientierung am Hilfebedarf von Adressaten, hat das Kinder- und Jugendhilfegesetz im Bereich der Erziehungshilfe einen Wechsel vorgenommen. Während das bis 1991 geltende Jugendwohlfahrtsgesetz noch stark an ein ordnungsrechtliches Hilfe-, Kontroll- und Eingriffsverständnis von Jugendhilfe gebunden war, wird das bestehende Kinder und Jugendhilfegesetz heute als Leistungsgesetz verstanden (Merchel 1995, S. 3).

Die SPFH stellt eine der "Hilfen zur Erziehung" innerhalb der §§ 28-35 KJHG dar, die der Gesetzgeber als Dienstleistung anbietet. Sie wird in § 31 KJHG folgendermaßen definiert:

"Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie."

Mit dieser formulierten Zielrichtung kann die SPFH als eine Form der Intervention bezeichnet werden, die sich zwar vorrangig dem Wohle des Kindes bzw. Jugendlichen verpflichtet fühlt, zu dessen Verwirklichung sie sich jedoch im Gegensatz zu den anderen angebotenen Hilfen zur Erziehung auf die gesamte Familie in ihrer Vielfalt an Alltagsproblemen bezieht. Sie stellt somit die intensivste Form der erzieherischen Jugendhilfe dar (BMFSFJ 2004, S. 7).

Die SPFH wird in der Regel auf dem Hintergrund sozialer Auffälligkeit in Gang gesetzt. „Auch wenn das KJHG auf Defizitzuschreibungen und Benennung diskriminierender Merkmale verzichtet, so ist doch zu konstatieren, daß ein Großteil der Familienhilfen nicht dadurch zustande kommt, daß sich eine Familie mit ihren Problemen an einen sozialen Dienst oder das Jugendamt wendet, sondern vielfach dadurch, daß Dritte (Schule, Kindergärten, Polizei, Jugendfreizeiteinrichtungen, Nachbarn, Verwandte etc.) Auffälligkeiten an das Jugendamt gemeldet haben und das Jugendamt zum Handeln veranlassen“ (Merchel 1995, S. 18). Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind die öffentlichen Hilfen, worunter auch die SPFH fällt, vorrangig vor Hilfen außerhalb des Elternhauses zu gewähren (§1666 a BGB). Befindet sich ein Kind schon in einer Pflegefamilie oder im Heim, kann sie auch als Anschlussleistung erbracht werden, um eine Rückführung des Kindes in die Familie zu ermöglichen (Ries/ Hühnersdorf 1995, S. 11 f).

Bevor eine Hilfe installiert wird, muss das Jugendamt die Eltern sowie die Kinder nach Vorgabe des § 36 KJHG umfassend über die Hilfeleistungen und die Folgen der Inanspruchnahme informieren. Ferner muss die Entscheidung über eine Hilfeart, die voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, in Kooperation mehrerer Fachkräfte getroffen werden (§36 KJHG). Dadurch möchte der Gesetzgeber die fachliche Qualität des Entscheidungsprozesses gewährleisten (Merchel 1995 S. 10). Weiter sollen die Personensorgeberechtigten sowie die Kinder und/oder Jugendlichen aktiv in einen kontinuierlichen Prozess der Hilfeplanung einbezogen werden.

Im folgenden Abschnitt (2.3) sollen Aufgaben und Vorgehensweisen der sozialpädagogischen Familienhilfe skizziert werden, um einen allgemeinen Überblick über diesen Arbeitsbereich zu bekommen.

2.3 Arbeitsansätze

Die Sozialpädagogische Familienhilfe „ist eine ambulante und betreuungsintensive Form öffentlicher Erziehungshilfe (...)“ (Helming: Einstellung, in: Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 321). Sie wird angeboten, wenn Familien in Krisen- und Belastungssituationen nicht mehr ausreichend in der Lage sind, die Versorgung und Erziehung der Kinder zu gewährleisten (Helming 2001, S. 544). Aufgrund vielfältiger Unterversorungungslagen und daraus resultierender Belastungen der Familienmitglieder ist in der SPFH eine Unterstützung auf mehreren Ebenen notwendig. Die Arbeitsansätze setzen Schwerpunkte in vier Bereichen:

- Förderung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und Stärkung des familiären Zusammenhalts
- Förderung der Kinder und Mobilisierung von Netzwerken im sozialen Umfeld
- Unterstützung im lebenspraktischen Bereich
- Verbesserung der materiellen Grundlage

Somit beziehen sich die Tätigkeitsfelder hauptsächlich auf Haushaltsführung, Gesundheitsvorsorge, Arbeitssituation, Finanzen (Schuldenregulierung), Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, Beziehung und Interaktion der Eltern sowie deren Beziehung zum sozialen Umfeld. Da es hier um die Bewältigung vieler Schwierigkeiten geht, kann man von einer Mehrdimensionalität der Hilfe sprechen. Durch die Erschließung inner- und außerfamiliärer Ressourcen soll die Handlungsfähigkeit der Familie gefördert werden, damit diese nach Abschluss der Hilfe ihr Leben weitgehend selbst bewältigen kann und so die betroffenen Kinder bessere Entwicklungschancen erhalten. Insgesamt kann sie als eine unterstützende, alltagsbezogene sowie ressourcenorientierte Hilfe verstanden werden, die keinesfalls eine bevormundende oder erziehungsersetzende Funktion einnehmen soll. (BMFSFJ 2004, S. 93 ff).

Die SPFH eignet sich vor allem für Familien denen es schwer fällt Angebote mit einer “Komm-Struktur“ (z. B. Erziehungsberatung) in Anspruch zu nehmen. In diesen Familien ist die Belastung oft so groß, dass Hoffnungslosigkeit und Lethargie, aber auch Kinderreichtum und mangelnde finanzielle Ressourcen das kontinuierliche Aufsuchen einer Beratungsstelle verhindern (Helming 1995, S. 4). Zudem gelingt es Familien, denen SPFH empfohlen wird kaum ihre Probleme in dem Maße zu verbalisieren und zu reflektieren, als dies in einer Erziehungsberatungsstelle erforderlich ist. Die “Geh-Struktur“ der Familienhilfe erleichtert den Eltern somit den Zugang zu Hilfsangeboten (ebd., S. 39 ff).

Der Einsatz der SPFH erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der speziellen Problematik und der Bedürfnisse der Familie (ebd., S. 7). Die Unterstützung ist auf längere Dauer angelegt, und die Weitergewährung wird mit allen Beteiligten im gemeinsam erstellten Hilfeplan beschlossen. Grundsätzlich ist sie jedoch eine Hilfe auf Zeit, die häufig ein bis zwei Jahre in Anspruch genommen wird (Nielsen 2002, S. 164). Laut einer Untersuchung des statistischen Bundesamtes liegt die durchschnittliche Dauer in Deutschland bei sechzehn Monaten (Statistisches Bundesamt 2004). Die Intensität dieser Hilfeleistung zeigt sich nicht nur an der Dauer, sondern auch am Zeitaufwand und an ihrer aufsuchenden Struktur. Besuchszeiten können flexibel je nach Bedarf, bis zu fünfzehn Wochenstunden im Hilfeplan festgelegt werden (Nielsen 2002, S. 164). Die Kontakte erfolgen nach einem Phasenmodell, welches sich in eine Probe-, Intensiv- und Ablösephase teilt (BMFSFJ 2004, S. 223). In der Erprobungsphase, für die ein Zeitraum von drei Monaten angesetzt ist, soll festgestellt werden, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Familienhelferin und der Familie möglich ist (ebd., S. 163). „Charakteristisch für die Sozialpädagogische Familienhilfe ist die Notwendigkeit eines Vertrauens- und Beziehungsaufbaus in der Familie“ (ebd., S.117). Dazu gehören Hausbesuche, die von fachkompetenten Sozialpädagogen durchgeführt werden und eine besondere Balance von Nähe und Distanz erfordern (ebd., S. 117) sowie einen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den Familienmitgliedern verlangen (ebd., 97). Die Wertschätzung der Personen und ihrer sozialen Situation kann als eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen einer Hilfe angesehen werden (Helming 1994, S. 76).

Die Familienhilfe kann zu unterschiedlichen Zwecken durchgeführt werden:

- Hauptsächlich wird sie als längerfristig angelegte Hilfe eingesetzt, um Familien zu befähigen ihren Alltag und die Erziehungsaufgaben wieder selbständig zu meistern.
- Wird im Verlauf einer Hilfe festgestellt, dass das Ziel nicht erreicht werden kann, „(...) so ist es Aufgabe der Sozialpädagogischen Familienhilfe, die Heimeinweisung so vorzubereiten, daß die unumgängliche Trennung von Eltern und Kind/ern nicht als Trauma erlebt, sondern im Interesse eines bleibenden Kontaktes zwischen Eltern und Kind/ern von diesen akzeptiert werden kann“ (Ries/ Hühnersdorf 1995, S. 12).
- In anderen Fällen soll durch den Einsatz der SPFH, eine Rückführung von Kindern, die sich bereits im Heim oder in einer Pflegefamilie befinden, ermöglicht werden (ebd., S. 11 f).

Die Durchführung dieser Leistungen setzt jedoch immer die Mitwirkungsbereitschaft der Eltern voraus (vgl. Rechtliche Aspekte → Kap. 2.2)

2.4. Zielgruppen

Daten aus der Bestandsaufnahme des Deutschen Jugend Institutes (DJI) zur SPFH in Bayern, sowie aus der Bundesjugendhilfestatistik zeigen, dass die Hauptbezugsgruppen der SPFH vor allem kinderreiche Familien in gravierenden Unterversorgungslagen sind. Häufig anzutreffen sind auch Alleinerziehende oder zusammengesetzte Zweitfamilien, die zahlreiche Schwierigkeiten in etlichen Lebensbereichen aufweisen.

Folgende Belastungen sind charakteristisch für diese Zielgruppe:

- Geringe Bildung und ein damit verbundenes geringes Einkommen.
- Arbeitslosigkeit und damit Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung (Sozialhilfe), Verschuldungen.
- Geringe Wohnqualität (die Wohnungen sind oft zu klein oder renovierungsbedürftig, die Lage ist schlecht)
- Sonstige Belastungen (z. B. Suchtprobleme, Behinderungen) (BMFSFJ 2004, S. 71 ff)
Aufgrund ihrer Lebenssituationen befinden sich diese Familien nach Nielsen u. a. in unterschiedlichen Krisensituationen. Die Autoren differenzieren drei Formen:
- Familien in Einzelkrisen, die sich in einer aktuellen Krise (z. B. Trennung, Tod des Partners oder Krankheit) befinden und diese Krise alleine nicht bewältigen können.
- Familien in Strukturkrisen, sind seit Jahren Dauerbelastungen in mehreren Bereichen ausgesetzt. Da die Familien in gewissen Bereichen über Problemlösekompetenzen verfügen, entwickelt sich keine Dauerkrise.
- Familien in chronischen Strukturkrisen. Hier bestehen existenzielle Probleme in allen relevanten Lebensbereichen. Die Familien verfügen über kein Eigenpotenzial zur Veränderung ihrer Lebenssituation. Sie leben in einer permanenten Krise.

Nielsen u. a. sind der Meinung, dass die SPFH nur in den ersten beiden Kategorien erfolgreich arbeiten kann. Durch Erfahrung hat sich jedoch herausgestellt, dass die Durchführung dieser Hilfe in Familien der dritten Kategorie, trotz chronischer Strukturkrisen sinnvoll sein kann und konstruktive Veränderungen möglich sind. Um in sogenannten Multiproblemfamilien angemessene Hilfe leisten zu können sind bestimmte Rahmenbedingungen der Arbeit, Zusatzqualifikationen der Fachkräfte und speziell auf das Problemfeld zugeschnittene Konzepte und Methoden erforderlich (ebd., S.17).

2.5. Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen

Bis zur Verabschiedung des KJHG 1991 war es Initiativen einzelner Träger und Kommunen überlassen, die SPFH als familienunterstützende Maßnahme zu installieren. Es wurden viele Modellprojekte durchgeführt (z. B. das Berliner Honorarmodell, das Caritas Modell, das Diakonie Modell, das Modell Ludwigslust u. Wismar usw.), die in ihren Konzepten eine hohe Übereinstimmung über die Zielvorstellungen der Arbeit zeigten. Große Unterschiede waren jedoch bei den Ausschlusskriterien der Adressaten erkennbar. Entweder es wurden Familien in schwersten Notlagen von der Unterstützung ausgenommen, oder die Betreuung wurde an sich als sinnvoll erachtet, aber keine Form des methodischen Vorgehens genannt (Schuster 1997, S. 23 ff). Bis heute gibt es unterschiedliche Sichtweisen bezüglich der Ausgrenzung bestimmter Problembereiche und Zielgruppen. Es besteht jedoch “(...) eine Tendenz, Ausschlusskriterien nicht mehr als “harte“ zu begreifen, sondern aufgrund einer Überprüfung im Einzelfall mit der Familie die Geeignetheit der Hilfe abzuschätzen, d. h. nach Ansatzpunkten und Möglichkeiten zu suchen, auch mit hochbelasteten Familien zu arbeiten“ (Helming 1995, S. 9). Viele SPFH-Dienste sind deshalb dazu übergegangen harte Ausschlusskriterien wie z. B. Drogensucht, psychische Erkrankung oder geistige Behinderung zu vermeiden und eher Mindestanforderungen wie z. B. eine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit oder der Wunsch nach einer Veränderung der aktuellen Situation zu formulieren (ebd., S. 9). Dieses Vorgehen ist mit günstigeren Erfolgsmaßen verbunden. “Es wird öfter als Beendigungsgrund angegeben: „Ziel erreicht““ (BMFSFJ 2004, S. 83). Aus diesem Grund findet teilweise eine Spezialisierung der Fachkräfte statt. Dies wiederum ermöglicht je nach Sonderausbildung der Fachkraft die methodische Arbeit mit Familien in unterschiedlichen Problemlagen (z. B. bei Alkoholkonsum, der Arbeit in Familien mit Neugeborenen oder der Integration von Familienmitgliedern nach dem Aufenthalt in einer Psychiatrie). Darüber hinaus gibt es in besonders belasteten Familien Arbeitsbedingungen, die einen erfolgreichen Einsatz der Familienhilfe begünstigen. Dazu zählen z. B.:

- Die Co- Arbeit, (d. h. zwei FamilienhelferInnen suchen die Familien in ihren Wohnungen auf)
- Der Aufbau eines sozialen Unterstützungsnetzwerkes
- Ergänzende Gruppenarbeit.

Entwicklungen dieser Art ermöglichen die Arbeit mit hochbelasteten Familien die häufig aus dem Hilfenetz fallen, aber dringend Unterstützung benötigen (BMFSFJ 2004, S. 81 f). Diese Familien werden in der Literatur häufig als „Multiproblemfamilien“ bezeichnet (Clemenz/ Combe 1990; Zenz 1996; Schuster 1997; Ghesquiere 2001; Beyersmann 2005; Bouwkamp 2005; Machann/ Rosemeier 2000).

3. Multiproblemfamilien

Die Verwendung des Begriffes “Multiproblemfamilie“ ist in der Literatur sehr umstritten. Manche Autoren werten ihn als “einseitig“ und “unschön“, da er lediglich die Ebene des Familiensystems beschreibt und soziale Benachteiligung und Unterversorgungslagen ausblendet (BMFSFJ 2004, S. 74; Buchholz- Graf 2001, S. 246). In Anlehnung an das Lebenslagenkonzept gebrauchen Helming u. a. die Umschreibung “Familien in gravierenden Unterversorgungslagen“ (BMFSFJ 2004, S. 74).

„Unterversorgung zieht sich von der Einkommensarmut über objektive und subjektive Einschränkungen und Benachteiligung in der Wohnsituation, Gesundheit, Ernährung, Bildung, den Arbeits- und Sozialbedingungen bis zur mangelnden Teilhabe am kulturellen Leben und an sozialen Dienstleistungen, der Lebenszufriedenheit und den Zukunftsperspektiven“ (ebd., S. 74).

Durch die Fokussierung der gesellschaftlichen Benachteiligung tritt die individuelle und stigmatisierende Problemzuschreibung in den Hintergrund (ebd., S. 74). Schone spricht von “Risikofamilien“, einer Zielgruppe, die zahlreichen Belastungen (familiär, ökonomisch, sozial und psychisch) ausgesetzt ist und deren Bewältigungsmöglichkeiten sehr gering sind (Schone 2000, S. 75). Goldbrunner definiert Familien als „Problemfamilien“, “die über unzureichende oder ungeeignete Möglichkeiten verfügen, ihre Probleme selbst zu lösen, und „(... ) die auch von der Umwelt keine ausreichenden Hilfsangebote erhalten, um ihre Probleme in befriedigender Form zu bewältigen“ (Goldbrunner 2000, S. 115). Damit benennt Goldbrunner einen wesentlichen Aspekt, nämlich die Unfähigkeit der Hilfsorganisationen, Familien bei der Problemlösung angemessen zu unterstützen (Goldbrunner 2000, S. 115; Ghesquiere 2001, S. 282).

Dennoch reichen all diese Definitionen nicht aus, um die Familien zu beschreiben, auf die ich im folgenden eingehen werde. Ich möchte mich der Begriffsbestimmung von Meyer anschließen, da seine Beschreibung alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Seine Definition stammt aus einem Werk von Clemenz und Combe, welche dort als Zitat von Enzer und Stackhouse übernommen wurde.

“Families that have been overwhelmed by the accumulative effects of chronic economic dependency, which are manifested in some of the following difficulties: periodic unemployment, indebtedness, inadequate housing, poor standards of housekeeping, conspicuous marital discord, school failure, delinquency and other major misconduct, chronic illness, alcoholism, narcotics addiction, and prostitution. Also characteristic of these families are the repetition of their difficulties in succeeding generations, their long contact with the social agencies, the pervasiveness of their personal and social breakdown, and the fact that they have become troublesome to the communities in which they live” (Enzer u. a. 1968, zit. in Clemenz/ Combe 1990, S. 13).

Diese Umschreibung ist sehr umfassend. Um von Multiproblemfamilien sprechen zu können, müssen nicht alle Aspekte zutreffen. Die Aufzählung der kumulativen Belastungen, dient eher als Darstellung der vielfältigen Problemfelder die in den Familien anzutreffen sind. Diese Lebenssituation, kombiniert mit der mangelnden Bereitschaft Hilfe zu suchen oder anzunehmen unterscheidet Multiproblemfamilien von anderen belasteten Familien (Clemenz/ Combe 1990, S. 13; Schuster 1997, S. 41). Infolgedessen wird in dieser Arbeit trotz aller Bedenken in einem deskriptiven Sinne von Multiproblemfamilien die Rede sein.

3.1 Problemlagen und Familienstrukturen

Der folgende Abschnitt widmet sich den dauerhaften Belastungssituationen in Multiproblemfamilien. Zunächst kommt es zu einer genauen Beschreibung der Lebensbedingungen unter chronischer Armut. Anschließend werden die Familienstrukturen erläutert.

Ein wichtiger Aspekt der Beachtung in der Arbeit mit Multiproblemfamilien finden sollte, ist Armut und damit Unterversorgung in zentralen Bereichen (vgl. Problemlagen und Familienstrukturen → Kap. 3.).

Es kann zwischen absoluter und relativer Armut unterschieden werden. Während absolute Armut das Fehlen der überlebensnotwendigen Grundlagen wie Nahrung, Kleidung oder Wohnraum bezeichnet, verweist die relative Armut auf eine soziale Benachteiligung im Vergleich zum mittleren Lebensstandard der übrigen Bevölkerung. Wird in Deutschland von Armut gesprochen, so ist die relative Armut gemeint. Zu ihrer Abgrenzung werden verschiedene Wege vorgeschlagen, die sich entweder am Einkommen, dem als notwendig erachteten Lebensstandard, der Versorgung in zentralen Lebensbereichen oder an politisch-normativen Vorgaben orientieren.

Relative Einkommensarmut (Ressourcenansatz) wird am bedarfsgewichteten Nettoäquivalenzeinkommen (dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen) einer Familie gemessen. Nach der Armutsdefinition der Europäischen Union gilt als arm, wer weniger als 60% des Nettoäquivalenzeinkommens im jeweiligen Mitgliedsstaat zur Verfügung hat (Klocke/ Lampert 2005, S. 8). „Ein anderer Weg der Armutsmessung geht von dem als allgemein notwendig erachteten Lebensstandard aus“ (ebd., S. 8). Fehlen nach diesem Ansatz Konsumgüter und Ausstattungsmerkmale, die dem gesellschaftlichen Lebensstandard zugerechnet werden, wird von Deprivationsarmut gesprochen. In der Vergangenheit wurde als Kriterium zur Armutsmessung häufig der Sozialhilfebezug oder ein Einkommen in oder unter der Höhe des Sozialhilfesatzes herangezogen (politisch-normativer Ansatz). Dies war problematisch, da Schätzungen zufolge 50% der Berechtigten keinen Gebrauch von der Hilfeleistung machten. Zudem hat sich die Empfängerstruktur seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II erheblich verändert, so dass anhand dieses Ansatzes nur ein Ausschnitt der Armutsentwicklung abgebildet werden kann. Die Orientierung am Einkommen sowie an fehlenden Ausstattungsmerkmalen und Konsumgütern genügt nicht, um Armut zu erfassen, denn nach dem Lebenslagenkonzept ist sie gekoppelt mit einer Unterversorgung und Benachteiligung in mehreren Lebensbereichen. Neben dem Einkommen bezieht dieser Ansatz Faktoren wie die Wohnsituation, schulische und berufliche Ausbildung, soziale Kontakte, Gesundheit und subjektives Wohlbefinden mit ein. Trotz methodischer Probleme bzgl. der Messung und Gewichtung dieser Lebenslagenfaktoren tragen Forschungsergebnisse in Orientierung an der Lebenslage zu einem breiteren Verständnis von Armut bei (Klocke/ Lampert 2005, S. 7 ff; vgl. Die Auswirkungen auf die Kinder → Kap. 3.2).

“Armut charakterisiert eine zugespitzte, ungünstige, oft (chronisch) krisenhafte Lebenssituation. Armut bedeutet eine Abkopplung gesellschaftlicher, kultureller und auch wirtschaftlicher Teilhabe, die sich auf eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Bereiche des täglichen Lebens niederschlägt: für von Armut betroffene Menschen findet ein Prozess der Ausgliederung, Marginalisierung und Desintegration statt“ (Zenz 1996, S. 111).

Der Alltag vieler Multiproblemfamilien ist von Armut geprägt und es misslingt ihnen oft über mehrere Generationen das Problem der materiellen Not zu lösen (Schuster 1997, S. 58). Sozialpsychologische Erklärungsversuche sprechen in diesem Zusammenhang von einer sozialen Vererbung der Armut im Familienzyklus (cycle of deprivation). Dies bedeutet, dass Kinder armer Eltern nur unzureichend sozialisiert werden und deshalb im Erwachsenenalter geringere Chancen haben höhere Einkommen zu erzielen, was wie in einem Teufelskreis dazu führt, dass deren Kinder ebenso unter deprivierenden Bedingungen aufwachsen (Groenemeyer 1999, S. 299). Die schlechte finanzielle Situation führt zu einer Häufung der Unterversorgung in vielen Lebensbereichen (z. B. Bildung, berufliche Situation, Wohnsituation, Gesundheit, Verfügbarkeit über soziale Dienste). Es besteht allerdings nicht nur eine mangelnde Verfügbarkeit gesellschaftlicher Ressourcen im objektiven Sinn, sondern auch im subjektiven Sinn des “Nicht-Nutzen-Könnens“ (Helming 2001, S. 545). Dies kann auf die vorherrschende mangelnde körperliche, sozioökonomische und sozioökologische Ausstattung, aber auch auf die durch fehlende Bildung eingeschränkte Erkenntnis- und Handlungskompetenz zurückgeführt werden (vgl. Ansatzpunkte einer Resilienzförderung in der Familie → Kap. 6.3). Die gesellschaftlichen Wahl- und Teilhabemöglichkeiten werden dadurch stark beschnitten, was zu einer Ausgrenzung dieser Familien führt. Sie leben isoliert in zu kleinen Wohnungen und sind von staatlichen Hilfen abhängig. Bestehende Kontakte bleiben häufig auf Verwandtschaftsbeziehungen beschränkt (Clemenz/ Combe 1990, S. 15 f; Machann/ Rosemeier 2000, S. 163). Die Familienmitglieder haben kaum stabile Beziehungen zu Freunden, Nachbarn oder Arbeitskollegen, die ihnen in ihrem belasteten Lebensalltag unterstützend und beratend zur Seite stehen (Machann/ Rosemeier 2000, S. 163). “Es existiert sozusagen ein soziales “Zugehörigkeitsverbot“, das mit viel Hoffnungslosigkeit verbunden ist und mit Gefühlen des individuellen Versagens“ (Helming 1995, S. 4). Um permanente Kränkung und gesellschaftliche Ausgrenzung zu vermeiden, versucht die Familie häufig unter großen Anstrengungen ihre Randständigkeit zu verbergen, was nicht selten zur Verschuldung führt (Clemenz/ Combe 1990, S. 14).

Ergebnisse der Stressforschung belegen, dass die aus der Armut resultierenden Belastungen Auswirkungen auf die Gesundheit der Familienmitglieder haben (Groenemeyer 1999 S. 311). Die äußeren Bedingungen wirken sich folglich auf die innerfamiliäre Situation aus. In vielen Fällen kommt es zu einer schweren klinischen und psychosozialen Symptomatik einzelner Familienmitglieder. Psychische Probleme, Suchtverhalten, Partnerkonflikte, psychosomatische Störungen, Kindesmisshandlung und Entwicklungsrückstände der Kinder sind häufig anzutreffen (Clemenz/ Combe 1990, S. 14). Eine Untersuchung des DJI zur Sozialpädagogischen Familienhilfe in Bayern, in der Familienhelfer zu 330 Familien befragt wurden, ergab dass 97% der betroffenen Familien ein niedriges Einkommen hatten. Sie waren entweder verschuldet, bezogen Sozialhilfe oder das Einkommen betrug 1,5 % des Sozialhilfeniveaus. Bei einem Drittel dieser Familien hatte mindestens ein Elternteil Suchtprobleme und in 55% war mindestens ein Mitglied behindert (körperlich, geistig, psychisch, psychotisch), wobei die psychische Behinderung im Vordergrund stand (BMFSFJ 2004 S. 71 ff). Die Untersuchungsergebnisse bestätigten insgesamt die Annahme, dass es sich bei den SPFH-Familien überwiegend um Multiproblemfamilien handelt (Helming 1994, S. 65).

Die Armut von Multiproblemfamilien ist also kein rein sozioökonomisches Phänomen, sondern sie steht in einer Wechselbeziehung mit psychischen, sozialen und familiären Faktoren. Charakteristisch für diese Zielgruppe sind zahlreiche sozioökonomische Belastungen, die mit innerfamiliären Schwierigkeiten einhergehen und häufig zu einer Krise führen (Schuster 2002, S. 162). Rückblickend auf die Lebensgeschichte der Eltern wird deutlich, dass sie als Kinder vielen traumatischen Erlebnissen wie Heimaufenthalten, Misshandlungen, Vernachlässigungen oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren. Diese Kindheitstraumata wurden nicht aufgearbeitet und spiegeln sich in den aktuellen Beziehungskonflikten zum Partner und den Kindern wieder (z. B. in Form von Erziehungsproblemen oder durch häufigen und lang anhaltenden Streit oder Gewalt in der Partnerschaft) (Clemenz/ Combe 1990, S. 17; Machann/ Rosemeier 2000, S. 162). Die Konflikte treten nun sowohl in der eigenen Familie, als auch im Umgang mit der Gesellschaft auf und sind dadurch in allen Bereichen des täglichen Lebens präsent. So erschweren sie beispielweise die Haushaltsführung oder wirken sich negativ auf die Arbeit und auf Verwandtschafts- und Nachbarschaftsbeziehungen aus (Beier 1990, S. 283).

In der systemischen Perspektive stehen Symptome wie Gewalt, Alkoholismus oder Verschuldung etc. häufig stellvertretend für einen Grundkonflikt in der Familie. Beziehungsprobleme werden inszeniert, weil die Fähigkeit der Kommunikation in den unteren sozialen Schichten relativ schwach ausgeprägt ist. Diese Umwandlung der Beziehungsprobleme bezeichnen Clemenz und Combe als sozialen Code. Da der eigentliche Konflikt nicht bearbeitet wird, ist es nicht verwunderlich, dass sich bei der Bearbeitung eines Problems häufig ein anderes verstärkt. Die Verschuldensproblematik, die eine Art Leitsymptomatik in Multiproblemfamilien darstellt, begründen die Autoren mit der Umcodierung der individuellen und familiären Belastung in finanzielle Probleme. Der übermäßige Konsum kompensiert die täglich erlebte Ausgrenzung, und somit steht die materielle Not gleichermaßen für die emotionale Not der Familie (Clemenz/ Combe 1990, S. 14). Im sozialwissenschaftlichen Erklärungsmodell zur Kindesmisshandlung werden Gewaltausbrüche der Eltern ebenfalls als sozialer Code verstanden. Die aggressiven Handlungen weisen darauf hin, “dass die Familie ihren (..) Alltag unter den gegebenen Gesamtbedingungen nicht mehr angemessen strukturieren kann“ (Faltermeier, J.: Einstellung, in: Fachlexikon der sozialen Arbeit 2002, S. 551 f). Aggressive Handlungen dienen somit als Ventil für intrapersonale Konflikte und sozialen Druck (ebd., S. 552).

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Ende der Leseprobe aus 124 Seiten

Details

Titel
Resilienzförderung bei Multiproblemfamilien. Neue Ansätze der SPFH
Hochschule
Katholische Fachhochschule Mainz
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
124
Katalognummer
V63802
ISBN (eBook)
9783638567572
ISBN (Buch)
9783656800088
Dateigröße
994 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Resilienzförderung, Multiproblemfamilien-, Neue, Ansätze, SPFH-
Arbeit zitieren
Michaela Sattler (Autor:in), 2006, Resilienzförderung bei Multiproblemfamilien. Neue Ansätze der SPFH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63802

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