Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einführung 1
2. Grundlagen 3
2.1 Der Lagebericht - zweite Säule der deutschen Rechnungslegung. 3
2.2 Neugestaltung des Lageberichtes durch das BilReG und den DRS 15. 4
2.3 Anforderungen an den Prognosebericht. 6
2.4 Unsicherheiten bei der Prognoseberichterstattung. 7
3. Erweiterte Anforderungen an den Prognosebericht. 11
3.1 Wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und der Segmente 11
3.2 Darstellung der wesentlichen Chancen und Risiken 11
3.3 Darstellung der Prämissen und des erkennbaren Prognosecharakters 12
3.4 Erweiterung des Prognosezeitraums auf zwei Geschäftsjahre. 12
4. Erstellung neuer Lösungskonzepte im Bereich der Chancenberichterstattung 14
4.1 Publikation der wesentlichen Chancen - einem Chancenmanagementsystem 14
4.1.1 Prozess der Ermittlung der zu publizierenden Chancen 15
4.1.2 Analyse des Lösungsansatzes und Auswirkungen auf das Controlling 19
4.2 Publikation der wesentlichen Chancen - ohne Chancenmanagementsystem 20
4.2.1 Prozess der Ermittlung der zu publizierenden Chancen 21
4.2.2 Analyse des Lösungsansatzes und Auswirkungen auf das Controlling 22
4.3 Gegenüberstellung der beiden Lösungsansätze 23
5. Zusammenfassung und Ausblick. 25
Literaturverzeichnis 28
I
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Pflichtanforderungen des DRS 15 an den Prognosebericht
Abbildung 2: Unsicherheiten bei der Erstellung des Prognoseberichts
Abbildung 3: Chancenmanagementprozess.
Abbildung 4: Chancen-Portfolio
Abbildung 5: Bewertung der beiden Lösungsansätze
Abbildung 6: Wesentliche Anforderungen an den Prognosebericht nach DRS 15
II
Abkürzungsverzeichnis AktG Aktiengesetz BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BBK Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (Zeitschrift) BEP Betriebsergebnisplanung BilReG Bilanzrechtsreformgesetz BMJ Bundesministerium der Justiz CM Controller Magazin (Zeitschrift) DB Der Betrieb (Zeitschrift) DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standard Committee DSR Deutscher Standardisierungsrat DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) E-DRÄS Entwurf-Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard GoL Grundsatz ordnungsgemäßer Lageberichterstattung GuV Gewinn und Verlust HGB Handelsgesetzbuch HR Hochrechnung IDW Institut der Wirtschaftsprüfer KonTraG Kontroll- und Transparenzgesetz KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift) StuB Steuer- und Bilanzpraxis (Zeitschrift) SWOT Strengths / Weaknesses / Opportunities / Threats WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
III
1. Einführung
Deutsche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Rechenschaftsbericht in Form eines Jahres- bzw. Konzernabschlusses aufzustellen, damit sich u.a. Gläubiger, Anteilseigner oder auch Lieferanten ein Bild über das abgelaufene Geschäftsjahr des Unternehmens machen können. Ein integraler Bestandteil des primär retrospektiv ausgerichteten Jahres- bzw. Konzernabschlusses ist der (Konzern-)Lagebericht 1 , dessen Hauptaufgabe es ist, dem Adressaten weitere, nützliche Informationen zu vermitteln. Um den Informationsgehalt zu erhöhen und den Lagebericht zukunftsorientiert auszurichten, wurden die rechtlichen Anforderungen wesentlich erweitert, indem die betreffenden Gesetze, §§ 289 bzw. 315 HGB, kodifiziert wurden. Dadurch soll der wachsenden dynamischen Veränderung in der heutigen Wirtschafts- und Arbeitswelt nachgekommen und sichergestellt werden, dass die Adressaten eine möglichst fundierte Informationsbasis besitzen, damit diese die Geschehnisse hintergründig verstehen und frühzeitig auf zukünftige Entwicklungen reagieren können. Neben den Gesetzesänderungen machte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als erweiternde Vorschrift am 07.12.2004 den Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 15 bekannt, welcher die allgemeingehaltenen gesetzlichen Anforderungen an die Inhalte des Lageberichts interpretiert und konkretisiert. 2 Ziel dieses Standards ist es zum einen, die bestehenden Unterschiede bzgl. Umfang, Inhalt und Struktur der Konzernlageberichterstattung zu reduzieren und zum anderen den Lageberichtsadressaten entscheidungsrelevante sowie verlässliche Informationen zu liefern, welche ein zutreffendes Bild des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vermitteln. 3 Infolgedessen ergeben sich zahlreiche anspruchsvolle Neuerungen an die Lageberichtsinhalte, die von Unternehmen berücksichtigt werden müssen. So bestehen u.a. erweiterte Anforderungen an den Umfang der Analyse des Geschäftsverlaufs, an den Detaillierungsgrad der Angaben bezüglich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie an den Umfang des zukunftsorientierten Prognoseberichts. Die neuen gesetzlichen Vorschriften und die Regelungen des DRS 15 finden erstmalig für die nach dem 31.12.2004 beginnenden Geschäftstätigkeiten Anwendung. 4
1 Soweit keine spezifische Unterscheidung zwischen Lagebericht (§ 289 HGB) und Konzernlagebe-
richt (§ 315 HGB) erforderlich ist, wird vereinfachend nur vom Lagebericht gesprochen.
2 Vgl. BMJ (2005), S. 1.
3 Vgl. BMJ (2005), S. 1, 4; Baetge/Heumann (2006), S. 346.
4 Vgl. BilReG Art. 2 Abs. 2, 3.
1
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Seminararbeit mit der Fragestellung, wie die Umsetzung dieser Neuerungen bezüglich der Berichterstattung im Lagebericht erfolgen kann. Dabei liegt der Fokus der Betrachtung auf den konkretisierenden Anforderungen des DRS 15, die dieser an die Berichterstattung über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Prognosebericht stellt.
Die vorliegende Seminararbeit ist in fünf Kapitel gegliedert. Nach einer kurzen Einführung werden in Kapitel 2 relevante Grundlagen aufgezeigt, welche die Basis dieser Arbeit darstellen. Hierbei wird zunächst der allgemeine rechtliche Rahmen erläutert, auf dem der DRS 15 basiert, bevor auf die sich ergebenden neuen Anforderungen der Prognoseberichterstattung eingegangen wird. In Kapitel 3 werden die erweiterten Anforderungen des DRS 15 konkretisiert. Das Kapitel 4 stellt den Schwerpunkt dieser Arbeit dar und beschäftigt sich mit dem Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten. Dabei werden für die jeweiligen Abweichungen verschiedene Lösungsalternativen dargestellt und auf ihre Einsetzbarkeit dahingehend untersucht, damit der Prognosebericht in 2005 die Anforderungen des DRS 15 vollständig erfüllt. Abschließend erfolgt in Kapitel 5 eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit.
2
2. Grundlagen
2.1 Der Lagebericht - zweite Säule der deutschen Rechnungslegung
Neben dem Jahresabschluss stellt der Lagebericht bzw. der Konzernlagebericht im Konzept der deutschen Rechnungslegung eine zweite, unabhängige Säule dar. 5 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie diesen Kapitalgesellschaften gleichgestellte Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen und offen zu legen. 6 Nach § 289 Abs. 1 HGB hat der Lagebericht den „Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.“ Insofern ist der Lagebericht primär auf das Ziel der Informationsvermittlung fokussiert und liefert den Adressaten weitere entscheidungsnützliche Zusatzinformationen. 7 Neben Vergangenheitsinformationen enthält der Lagebericht auch zukunfts-orientierte Sachverhalte. Außerdem wird dem gesetzlichen Vertreter ermöglicht, Rechenschaft abzulegen sowie eine subjektive Einschätzung der wirtschaftlichen Lage zu geben. Der Inhalt orientiert sich dabei vorrangig an den Informationsbedürfnissen der Lageberichtsadressaten, d.h. den Anteilseignern oder Gläubigern, aber auch an den Informationsinteressen von Lieferanten, Dauerkunden oder Arbeitnehmern. 8
“De lege lata“ 9 muss der Lagebericht Angaben über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft (Wirtschaftsbericht), die Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht) und seit diesem Jahr auch Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmung (Prognosebericht) enthalten. Des Weiteren existieren sogenannte „Soll-Inhalte“, zu denen der Nachtragsbericht und der Forschungs- und Entwicklungsbericht zählen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein freies Wahlrecht für die Unternehmen; sind die Sachverhalte als wesentlich anzusehen, besteht eine Berichterstattungspflicht. 10
5 Vgl. Kajüter (a) (2004), S. 203; Kaiser (2005), S. 418; Kirsch/ Scheele (2005), S. 1149.
6 Vgl. Baetge/Schulze (1998), S. 937; Coenenberg (2004), S. 874,875; Wiechers (2005), S. 217.
7 Vgl. Baetge/Fischer/Paskert (1989), S. 7; Selchert/Greinert (2002), S. 1; Wiechers (2005), S. 219.
8 Vgl. Baetge/Fischer/Paskert (1989), S. 11; Selch (2003), S. 43,44; Krawitz (2005), S.209.
9 Lat., d.h. nach geltendem Recht.
10 Vgl. Coenenberg (2004), S.878; Küting/Weber (2005), S. 553; Kaiser (2005), S. 409.
3
2.2 Neugestaltung des Lageberichtes durch das BilReG und den DRS 15
Mit der Zielsetzung, den Informationsgehalt der Unternehmensberichterstattung zu verbessern, wurden Gesetzesänderungen von der EU bzw. dem deutschen Gesetzgeber vorgenommen. Die EU verabschiedete 2003 die Modernisierungsrichtlinie, die u.a. die Regelung zur Lageberichterstattung deutlich erweitert und konkretisiert. Diese Regelungen fanden über das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) Einzug in die deutsche Gesetzgebung. 11 Das BilReG wurde am 4.12.2004 verabschiedet und kodifizierte §§ 289 bzw. 315 HGB im Sinne einer deutlichen Erweiterung der (Konzern-) Lageberichterstattung. 12 Infolgedessen verlangen die neuen Anforderungen u. a. eine genauere, umfangreichere Beschreibung des aktuellen Geschäftsverlaufes mit einem expliziten Bezug zu dem Geschäftsergebnis. Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass der Prognosebericht durch die Gesetzesänderung an Bedeutung gewonnen hat. 13 Damit wird der Konzernlagebericht zu einem Instrument einer wert- und zukunfts-orientierten Berichterstattung ausgebaut, um den Adressaten die Einschätzung des Geschäftsverlaufes, der Unternehmenslage sowie der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu erleichtern. 14
Die neuen deutschen Gesetzesvorschriften erfahren durch den vom Deutschen Standardisierungsrat 15 (DSR) erstellten DRS 15 eine Interpretation sowie eine weitere Konkretisierung, um so den Informationsgehalt zu erhöhen und die enormen inhaltlichen bzw. formellen Abweichungen in der Lageberichterstattung deutscher Unternehmen zu verringern. 16 Der DSR ist ein privatrechtlich organisiertes Beratungsgremium, dessen Aufgabe gemäß § 342 HGB die „Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung“ ist. Insofern entwickelt der DSR keine Grundsätze, sondern nur Empfehlungen, die sich auf die Anwendung der Grundsätze beziehen; d.h. der Gesetzgeber gibt eine Generalnorm vor, welche vom Deutschen Standardisierungsrat ausgelegt wird. 17 Nach Bekanntmachung des DRS 15 durch das Bundesministerium der Justiz wird gemäß § 342 Abs. 2 HGB bei der Beachtung der Empfehlungen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung vermutet. Infolgedessen kann der DRS 15 als Grundsatz ordnungsgemäßer Lagebe-
11 Vgl.Wolf (2005), S. 438; Fink/Keck (2005), S. 137; Krawitz (2005) S. 208.
12 Vgl. Deutscher Bundestag (b) (2004), S. 7.
13 Vgl. Solfrian (2005), S. 911, 912; Wiechers (2005), S. 223; Kaiser (a) (2005), S. 406-407.
14 Vgl. Kirsch/Scheel (2003), S. 2738; Baetge/Heumann (2006), S. 349.
15 Zentrales Gremium des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC).
16 Vgl. Kirsch/Scheel (2003), S. 2733; Fink/Keck (2004), S. 1078; Solfrian (2005), S. 911.
17 Vgl. Baetge/Krumnow/Noelle (2001), S. 769; Niehus (2001), S. 54; Coenenberg (2004), S. 70, 71.
4
Arbeit zitieren:
Jan Vosshage, 2006, Der Prognosebericht im Konzernlagebericht nach DRS 15, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Risikoberichterstattung und Prognosebericht und deren Zusammenhang
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 24 Seiten
Prüfung des Lageberichtes unter besonderer Berücksichtigung der Chance...
Hausarbeit, 27 Seiten
Darstellung und kritische Würdigung des Entwurfs eines Bilanzrechtsref...
Seminararbeit, 26 Seiten
Jan Vosshage's Text Der Prognosebericht im Konzernlagebericht nach DRS 15 ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jan Vosshage hat den Text Der Prognosebericht im Konzernlagebericht nach DRS 15 veröffentlicht
Jan Vosshage hat einen neuen Text hochgeladen
Checkliste für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konze...
- 2 Teil-Checklisten - (unter ...
Wolf-Michael Farr
Konzernlagebericht und Kapitalmarkt
Eine empirische Analyse der Be...
Boris Hippel, Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch
DRS-Codesystem Teil 3. Verzeichnis übergreifender Rates-Äquivalente mi...
Neuauflage inkl. Anleitung zur...
Hans Otfried Dittmer
Allis-Chalmers: Models D-10, D-10 Series III, D-12, D-12 Series III/Mo...
Intertec Publishing Corporation
Harcourt School Publishers Collections: Revised Take-Home Book-15 Grad...
HSP, Harcourt School Publishers
0 Kommentare