Globales Recht oder Plurales Recht?
Literaturverzeichnis 2
1. Einleitung 6
2. Problemstellungen in der Globalisierung. 6
2.1. Gegenstandsbereich. 6
2.2. Nationalstaatliche Souveränität im Lichte der Globalisierung. 7
2.3. Rechtspluralismus und Globalisierung. 10
2.3.1. Pluralisierung von Rechtsquellen 10
2.3.2. Erweiterung des Rechtsbegriffs. 11
2.3.2.1. Gunther Teubners Globale Bukowina. 12
2.3.2.2. Der universale Code der Legalität 13
2.4. Demokratiedefizite im globalen Recht. 15
2.4.1. Europäische Union. 15
2.4.2. WTO, IMF, Weltbank 16
2.4.3. Nicht-staatliche Akteure 17
2.5. Die Offenheit der Gerechtigkeitsfrage 20
2.6. Wahrnehmung der Globalisierung als Bedrohung 20
3. Optionen einer internationalen demokratisch legitimierten Rechtsordnung. 22
3.1. Globales Recht im Weltstaat 23
3.1.1. Machtbegrenzung und Zentralismus. 23
3.1.2. Die Fragwürdigkeit einer globalen Identität. 24
3.2. Die Bahá’í Konzeption des „Global Commonwealth of Nations“ 26
3.2.1. Geistig-theologische Grundlagen 26
3.2.2. Föderation mit demokratischer Verdichtung 27
3.2.3. Rechtspluralismus im Global Commonwealth 29
3.2.4. Komplementäre Weltidentität. 30
4. Folgen für die Rechtstheorie 32
1
Globales Recht oder Plurales Recht?
Literaturverzeichnis
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Globales Recht oder Plurales Recht?
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Internetresourcen:
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Globales Recht oder Plurales Recht?
“The formation of a future commonwealth will, first of all, require a profound consciousness of the indisputable interdependence of all the nations of the world and the oneness of humankind. Subsequently, a strong, universal animus will be required to act upon this consciousness in order to bring humanity to its next evolutionary stage.”
(Baha'i International Community, 1990 Feb 27, Protection of Minorities)
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Globales Recht oder Plurales Recht?
1. Einleitung
Die Frage nach der Zukunft des Rechts hat angesichts der durch die Globalisierung ausgelöste Schwächung ihres Hauptsetzers, dem Nationalstaat, verstärkt gestellt. Für die Rechtstheorie ergab sich eine Pluralisierung der vorhandenen Rechtsquellen, insbesondere durch nichtstaatliche Rechtsetzung und eine intensive Debatte um die Weite des Rechtsbegriffs und Fragwürdigkeit ihrer Abgrenzung zu anderen sozialen Normen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit diesen Prozessen und behandelt die Debatte um das Demokratiedefizit international produzierter Rechtsnormen. Es fasst im Folgenden zwei Modelle postnationaler Demokratie ins Auge: den von Immanuel Kant angesprochenen Weltstaat und die Bahá’í Konzeption eines „Global Commonwealth of Nations“ unter Berücksichtigung der Folgen für das Recht auf internationaler Ebene, die Chancen für eine globale Demokratie und Möglichkeit einer globalen Solidarität. Als Konsequenz für die Rechtstheorie wird argumentiert, dass egal ob die Vorstellung eines globalen oder pluralen bzw. eine Mischform aus beiden Rechts favorisiert wird, kann der rechtstheoretische Vergleich verschiedener Rechtsquellen bereichernde Erkenntnisse für die Rechtswissenschaft liefern, besonders für eine sorgsame Konstruktion eines internationalen Rechtsordnungsmodells.
2. Problemstellungen in der Globalisierung
2.1. Gegenstandsbereich
Angesichts der Vieldimensionalität 1 und Komplexität des Themas Globalisierung und dessen Auswirkungen für verschiedene gesellschaftliche Teilbereiche, soll an dieser Stelle der angemessene Begriffsrahmen für die Globalisierung zur Behandlung der Fragestellung der Arbeit gelegt werden. Von dieser Perspektive aus betrachtet, beschreibt Globalisierung die prozesshafte Ausweitung wirtschaftlicher, politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Vorgänge auf eine globale Ebene unter Anwendung moderner Kommunikationstechnologien, Reisemöglichkeiten, einer streckenweise höchst effizienten Infrastruktur und Logistik 2 sowie politischen Vereinbarungen und Verträgen auf
1 Nuscheler, Franz. "Globalisierung und Global Governance. Zwischen der Skylla der Nationalstaatlichkeit und der Charybdis der Weltstaatlichkeit". In: Lutz, Dieter S (Hg.). Globalisierung und nationale Souveränität. Baden-Baden 2000. 301.
2 Beisheim / Walter. Globalisierung - Kinderkrankheiten eines Konzeptes. In: Zeitschrift für internationale Beziehungen. 4/1997 Heft 1. 160 - 163.
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Globales Recht oder Plurales Recht?
internationaler Ebene 3 . Letzteres stellt die Globalisierung als ein beabsichtigtes Programm der Staaten zur wirtschaftlichen Deregulierung dar. Sie ist daher nicht als ein schicksalhaftes Ereignis zu betrachten, das sich schrittweise offenbart. 4 Der graduelle Charakter dieses Vorgangs zeigt sich insbesondere darin, dass Globalisierung nicht als eine abgeschlossene Entwicklung zu sehen ist als auch dass keine allumfassende „Globalisierungswelle“ über den Kopf der Welt einbricht. Stattdessen werden einzelne Teilbereiche der Gesellschaft im unterschiedlichen Maße von einer globalen Ausweitung ihrer Handlungsfelder erfasst. 5
2.2. Nationalstaatliche Souveränität im Lichte der Globalisierung
Die oben beschriebenen Entwicklungen haben für das System des Nationalstaates gewichtige Konsequenzen. Während von endzeitlichen Analysen 6 , die den Untergang des souveränen Nationalstaates ankündigen, abgesehen werden kann, steht nichtsdestotrotz das Souveränitätsdogma 7 des autonomen Staates in einem abgegrenzten Territorium in Frage. Das unantastbare staatliche Monopol der Machtausübung und politischen Entscheidungsfindung aus der Theorie der Westfälischen Systems 8 wird relativiert. Die nationale Rechtsordnung wird nicht nur von den entsprechenden legislativen Institutionen gesetzt, sondern ist ebenfalls von supranationalen, internationalen und nicht-staatlichen
3 Mahnkopf, Birgit. Soziale Demokratie in Zeiten der Globalisierung? Zwischen Innovationsregime und Zähmung der Marktkräfte. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. 11/1998. 321.
4 Nuscheler. „Globalisierung und Global Governance. 302.
5 Von Bredow, Wilfried. "Abschied vom Westfälischen System? Die Zukunft der internationalen Staatenwelt." Lutz, Dieter S (Hg.). Globalisierung und nationale Souveränität. Baden Baden 2000. 160.
6 Dazu kritisch: Von Bredow. Abschied vom Westfälischen System?. 177; Carl Schmitt zitiert in Steiger, Heinhard. "Geht das Zeitalter des souveränen Staates zu Ende?" Der Staat 41/2002. 331.
7 Gusy, Christoph. "Demokratiedefizite postnationaler Gemeinschaften unter Berücksichtigung der Europäischen Union." Brunkhorst, Hauke, and Matthias Kettner (Hrsg.). Globalisierung und Demokratie. Wirtschaft, Recht, Medien. Frankfurt am Main 2000, 131.
8 Für eine vertiefte historische Analyse siehe von Bredow. Abschied vom Westfälischen System?. 161-166.
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Globales Recht oder Plurales Recht? Rechtsnormen penetriert. 9 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat für die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen bindenden Charakter angenommen.
Die WTO, die Weltbank und die IMF wurden zwar mit dem Segen von Nationalstaaten gegründet, haben sich mit der Zeit in ihren Strukturen größtenteils verselbstständigt und beeinflussen die Wirtschaftspolitik insbesondere ärmerer Länder, indem sie Zusagen für Finanzhilfen an Bedingungen von wirtschaftlicher Liberalisierung und Deregulierung knüpfen. 10 Diese Mondialisierung erhält verstärkte monetäre Attribute durch informelles nicht-staatlich gesetztes Recht multinationaler Konzerne. 11 Das nationalstaatliche Territorium ist nicht mehr der alleinige Wirtschaftsraum der sich ausdifferenzierenden Gesellschaft. Es ist vielmehr eingespannt in ein komplexes Netzwerk ökonomischer Interdependenzen. Globalisierte private Handelsregime entziehen sich somit weitestgehend nationalstaatlicher Kontrolle und Regulierung. 12 Soziale und wirtschaftliche Korrekturmechanismen des Nationalstaates haben angesichts der Mobilität und Kapitalmacht multinationaler Konzerne stark an Einfluss eingebüßt. 13 Staatlicher Zugriff im Bereich der Steuereinnahmen wird durch die Mobilität des sich internationalisierenden Kapitals empfindlich erschwert. Zusätzlich begrenzt sich die Kompetenz des Staates zur Festsetzung der Höhe von Steuern auf Konzerne und deren Kapitaleinnahmen unter der allgegenwärtigen Drohung vor einer Abwanderung in günstigere Produktionsstandorte. 14
9 Günther, Klaus. "Rechtspluralismus und universaler Code der Legalität: Globalisierung als rechtstheoretisches Problem." In: Wingert, L., and Klaus Günther (Hrsg.). Die Öffentlichkeit der Vernunft und die Vernunft der Öffentlichkeit. Frankfurt am Main 2001. 539
10 Nuscheler. Globalisierung und Global Governance. 302; von Bredow. Abschied vom Westfälischen System?. 164; Müller, Friedrich. "Einschränkung der nationalen Gestaltungsmöglichkeiten und wachsende Globalisierung." Kritische Justiz 37/2004. 195.
11 Müller. Einschränkung der nationalen Gestaltungsmöglichkeiten. 194.
12 Voelzkow, Helmut. "Von der funktionalen Differenzierung zur Globalisierung: Neue Herausforderung für die Demokratietheorie." In: Werle, Raymund; Schimank, Uwe (Hrsg.). Gesellschaftliche Komplexität und kollektive Handlungsfähigkeit. Frankfurt am Main. 2000. 277.
13 Teubner, Gunther. Neo-Spontanes Recht und duale Sozialverfassungen in der Weltgesellschaft? In: Simon, Dieter; Weiss, Manfred (Hrsg.). Zur Autonomie des Individuums. Baden-Baden. 2000. 444.
14 Habermas, Jürgen. Die postnationale Konstellation. Politische Essays. Frankfurt am Main, 1998. 106.
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Arbeit zitieren:
Farshad Mohammad-Avvali, 2006, Globales Recht oder plurales Recht? Der rechtstheoretische Diskurs zum Rechtspluralismus unter Berücksichtigung der Position der Bahá'í Lehre im Kontext der Globalisierung, München, GRIN Verlag GmbH
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