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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Kunstpolitik im Nationalsozialismus 5
2.1. Der staatliche Anspruch an Kunst und Kultur 5
2.2 Staatliche Beeinflussung der Kunst und Kultur. 6
2.3 Die „Säuberung“ der deutschen Museen. 8
3 Kunstpolitik der DDR. 9
3.1. Der staatliche Anspruch an Kunst und Kultur 9
3.2 Kontinuitätsbrüche in der Kunstpolitik 10
3.3. Staatliche Beeinflussung der Kunst und Kultur. 11
4. Nazideutschland und die DDR, autoritär oder totalitär? 13
5. Schlussbemerkungen 16
Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
In der folgenden Arbeit soll dass System Nazideutschlands mit dem der DDR am Beispiel ihrer Kunstpolitik verglichen werden. Die Diskussion der Vergleichbarkeit dieser beiden Systeme soll hier jedoch ausdrücklich nicht geführt werden 1 . Durch den Vergleich können schließlich wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, verhindert man ihn, blockiert man damit den Fortschritt der Wissenschaft 2 . Es werden zwei Herrschaftssysteme miteinander verglichen, deren geschichtliche Entwicklungen einmalig und individuell waren. Der entscheidende Unterschied ist hier wohl der, dass der Nationalsozialismus aus einer gescheiterten Demokratie heraus entstanden ist und die DDR aus einem oktroyierten Besatzungsregime 3 .
Es soll im Folgenden untersucht werden, inwieweit die Kunstpolitik der beiden Systeme autoritär bzw. totalitär war, um daraus Rückschlüsse auf jeweils das gesamte Herrschaftssystem ziehen zu können. Dabei sind vor allem Organisationsstrukturen zu beleuchten. Dem voran wird zunächst ein Überblick über historische Ereignisse gegeben und dargestellt, wie die Systeme Kunst und Kultur beeinflussten und nach ihren Vorstellungen lenkten und welche Ansprüche sie an Kunst überhaupt hatten. Eine wichtige Frage ist die nach der Periodisierung der jeweiligen Herrschaftsdauer, sind sie jeweils als Einheit zu betrachten? Wohl kaum, im Nationalsozialismus stellt der Kriegsbeginn im Jahr 1939 eine Zäsur dar. Im System der DDR bringen vor allem die Wechsel an der Partei- und Staatsspitze sowie die Beschlüsse der Parteitage gewisse Kontinuitätsbrüche. Des Weiteren spielen hier die Führungswechsel in der Sowjetunion eine starke und einflussreiche Rolle.
1 Sicherlich sind beide Regime sehr unterschiedlich, der Nationalsozialismus hat, begründet durch sein rassenbiolo-
gisches Denken, das schlimmste Verbrechen an der Menschheit begangen , die fabrikmäßige Vernichtung aller zur
jüdischen Religion gehörigen Menschen in Europa. Diesen genozidalen Gedanken finden wir im Sozialismus der
DDR nicht. Dieser und weitere prägnante Unterschiede zwischen Nationalsozialismus und DDR sind geläufig und
hindern meines Erachtens nicht am Vergleich von Strukturen der Machterlangung, -festigung und -wahrung.
2 Ich schließe mich hierbei der Argumentation Günther Heydemanns und Detlef Schmiechen - Ackermanns an. Hey-
demann, G.; Schmiechen - Ackermann, D.: Zur Theorie und Methodologie vergleichender Diktaturforschung, in:
Heydemann, G.; Oberreuter, H. (Hrsg.): Diktaturen im Vergleich - Vergleichsaspekte. Strukturen, Institutionen und
Verhaltensweisen, (=Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 389), Bonn 2003, S. 9 ff..
3 Vgl. Heydemann, G.; Schmiechen - Ackermann, D., (Anm. 2) S. 9.
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Ohnehin ist in die Betrachtungen mit einzubeziehen, dass der Nationalsozialismus 12 Jahre und der Sozialismus in der DDR nahezu 40 Jahre wirkte, daraus ergeben sich Fragen nach der Durchsetzungskraft der jeweiligen politischen Entscheidungen. Dabei ist zu beachten, dass die Anfänge der nationalsozialistischen Kunstpolitik bereits vor der Machtergreifung im Januar 1933 zu suchen sind. Die Kunstpolitik in der sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 wird hier nur zu Erläuterungszwecken beleuchtet.
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2. Kunstpolitik im Nationalsozialismus
2.1. Der staatliche Anspruch an Kunst und Kultur
Hitler stellte 1933 auf der Kulturtagung des Reichsparteitages der NSDAP ausführlich seine Vorstellungen bezüglich der Kunst des Dritten Reiches und ihrer Aufgaben vor. Dabei versuchte er, mit pseudowissenschaftlich hergeleiteten Phrasen zu begründen, warum die „Arier“ das Recht haben, alle existierende Kunst in Frage zustellen und die Kunstwelt neu zu gestalten 4 . Die Kunstanschauung des Nationalsozialismus bildete dennoch keine einheitliche Kunsttheorie aus. Stattdessen gab es eine Zusammenstellung verschiedenster und teilweise widersprüchlicher Aussagen und Konzepte. In erster Linie verfolgte man jedoch eine Fortführung der Kunstvorstellungen des Wilhelminischen Deutschlands mit einer übergewichtigen kleinbürgerlichen Komponente 5 . Echte Kunst rücke nach Hitler das Landleben, das „ewig Gesunde“ und vor allem das deutsche Volk in den Mittelpunkt 6 . Moderne Kunst hingegen verkörpere Internationalität und damit nicht das Deutschtum. Die Nationalsozialisten benutzten Kunst jedoch nicht nur, um politische Botschaften zu vermitteln, vielmehr sollte die Kunst Wünsche und Sehnsüchte in der Bevölkerung wecken und so ihre Verhaltensweisen lenken. Landschaftsmotive sollten die Schönheit des eigenen Landes aufzeigen und so Sehnsüchte nach fernen Ländern unterdrücken, Motive mit Müttern, Vätern und mehreren Kindern sollten das Familienleben harmonisieren und zu mehr Geburten animieren, muskulöse, schlanke Körper sollten den staatlichen Anspruch auf gesunde, kräftige und damit kriegsfähige Menschen verdeutlichen. Nach heutigen Ansichten stelle die zeitgenössische Kunst jedoch einen ästhetischen Totalausfall dar, sie wäre daher auch nicht als Nazikunst definierbar. Daraus wird nun geschlussfolgert, dass von dieser Kunst keine ideologische Wirkung ausgehen könne 7 . Die Meinung Achim Preiß’ darf jedoch bezweifelt werden, es ist wohl unstrittig, dass die Kunst der Nazis ideologisch stark gefärbt war und von ihr auch eine solche Wirkung ausging. So wurde beispielsweise die Frau oft aus der nationalsozialistischen Weltanschauung
4 Vgl. Hitlers Rede auf der Kulturtagung des Reichsparteitages der NSDAP 1933 in Nürnberg, in: Wulf, J.:
Die bildenden Künste im Dritten Reich, Eine Dokumentation, Berlin, Frankfurt/M., Wien 1983, S. 64-68.
5 Vgl. Petsch, J.: Kunst im Dritten Reich. Architektur, Plastik, Malerei, Alltagsästhetik, Köln 3 1994 , S. 11.
6 Vgl. Adam, P., Adam, P.: Kunst im Dritten Reich, Hamburg 1992, S. 14.
7 Vgl. Preiß, A.: Das Dritte Reich und seine Kunst. Zum Umgang mit einer Blamage, in: Brock, B.; Preiß, A. (Hrsg.):
Kunst auf Befehl? Dreiunddreißig bis Fünfundvierzig, München 1990, S. 260.
Arbeit zitieren:
Matthias Kolodziej, 2004, Autoritär oder totalitär? Nazideutschland und die DDR im Vergleich, am Beispiel ihrer Kunstpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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