1 Inhaltsverzeichnis
1 Inhaltsverzeichnis. II
2 Abbildungsverzeichnis III
3 Einleitung - „Der Trend zur Ausgliederung kommunaler Aufgaben und die
Notwendigkeit eines professionellen Beteiligungsmanagements“ 1
4 Grundlagen und Begriffe 3
4.1 Kommunale Beteiligungen 3
4.2 Beteiligungsmanagement in Kommunen 4
5 Funktionsbereiche des Beteiligungsmanagements. 7
5.1 Beteiligungsverwaltung 7
5.1.1 Vielfältige Aufgaben 7
5.1.2 Instrumente 10
5.2 Beteiligungscontrolling - Steuerung der Beteiligungen 10
5.2.1 Begriffsklärung 10
5.2.2 Aufgaben des strategischen und operativen Controlling 11
5.2.3 Steuerungsinstrumente 12
5.3 Mandatsträgerbetreuung. 16
5.3.1 Notwendige Voraussetzungen 16
5.3.2 Fachliche Unterstützung der Mandatsträger 16
5.3.3 Organisation von Schulungen. 16
6 Organisatorische Einbindung des Beteiligungsmanagements in der Praxis. 17
6.1 Verwaltungsinterne Organisation. 17
6.2 Verwaltungsexterne Organisation. 18
7 Fazit 20
8 Literaturverzeichnis 21
II
2 Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Überblick über die Beteiligungsstruktur einer Kommune
Abb. 2: Funktionsbereiche des Beteiligungsmanagements
Abb. 3: Beteiligungsportfolio einer Kommune
III
3 Einleitung - „Der Trend zur Ausgliederung kommunaler Aufgaben und die Notwendigkeit eines professionellen Beteiligungsmanagements“
Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung der Städte und Kommunen haben sich in den letzten Jahren zunehmend verändert. Vor allem die allgemein schlechte öffentliche Finanzsituation und die stetig wachsenden öffentlichen Aufgaben 1 haben die Kommunen und Städte in den vergangenen 20 Jahren dazu veranlasst, vermehrt Teile ihrer Aufgabenerfüllung aus der Kommunalverwaltung in öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Organisationsformen auszugliedern oder an Dritte zu übertragen. 2 Waren ursprünglich vor allem die Aufgabenbereiche der Daseinsvorsorge und Randbereiche der Verwaltung wie Gebäudemanagement oder Pflege von Grünanlagen Gegenstand der Ausgliederung, so betrifft dies heute in wachsendem Maße auch typische Kernbereiche wie Wirtschaftsförderung und Kultur. 3 In der Praxis werden zunehmend kommunale Eigenbetriebe in privatrechtliche Organisationsformen, vorzugsweise in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt 4 , da diese von kommunalen Gesetzen unabhängig sind und über eine eigene Personalhoheit verfügen. Diese mehr oder weniger verselbständigten Einrichtungen und Unternehmen, die als kommunale Beteiligungen bezeichnet werden können, sind von hoher
finanzwirtschaftlicher Bedeutung für die Kommune, da in ihnen öffentliche Gelder gebunden sind, die oft die im Kernhaushalt gebundenen Finanzmittel übersteigen. Nach Möglichkeit sollen diese Unternehmen einen positiven Beitrag zum kommunalen Haushalt erwirtschaften. 5 Aus dieser Zielsetzung und der öffentlichen Aufgabenverantwortung heraus ergibt sich die Notwendigkeit die kommunalen Beteiligungen aktiv zu steuern und ausreichend Einfluss auf sie auszuüben 6 . Im Rahmen eines professionellen Beteiligungsmanagements kann die Kommune dafür sorgen, dass die kommunalen Unternehmen die ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben den quantitativen, qualitativen und finanziellen Vorgaben entsprechend erbringen. 7 Dabei sollte aber auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Selbständigkeit der Unternehmen einerseits und der Einflussnahme der Kommune durch steuernde und kontrollierende Maßnahmen andererseits geachtet werden. 8
1 Vgl. Ade (1997), S. 20.
2 Vgl. Schwarting (o.J.), S. 1.
3 Vgl. Schneider (2002), S. 6.
4 Vgl. Peters (2005), S. 1.
5 Vgl. ebenda, S. 1.
6 Vgl. ebenda, S. 2.
7 Vgl. Otto (2001), S. 5.
8 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle, (1985), S. 3.
1
Um ihre Interessen als Anteilseignerin sowie die Interessen der Bürger in den kommunalen Unternehmen zu vertreten, entsendet die Kommune die demokratisch legitimierten Ratsmitglieder in die Aufsichtsgremien ihrer Beteiligungen. 9
Diese Ausarbeitung gibt einen Überblick über die Aufgaben und Instrumente des kommunalen Beteiligungsmanagement. Im Anschluss an die einführende Begriffsklärung wird näher auf die jeweiligen Aufgaben und Instrumente der drei Funktionsbereiche Beteiligungsverwaltung, Beteiligungscontrolling und Mandatsträgerbetreuung eingegangen. Abschließend erfolgt eine Betrachtung der möglichen organisatorischen Einbindung des Beteiligungsmanagements innerhalb oder außerhalb der Verwaltung.
9 Vgl. Hille (2003), S. 121.
2
4 Grundlagen und Begriffe
4.1 Kommunale Beteiligungen
Der Begriff „kommunale Beteiligung“ wird in der Literatur nicht immer einheitlich verwendet. Aus diesem Grund wird im Folgenden eine Abgrenzung vorgenommen.
Zu den Beteiligungen der Städte und Kommunen im engeren Sinn werden aufgrund der Bestimmungen in den Kommunalgesetzen alle privatrechtlichen Unternehmen in Form von Eigengesellschaften gezählt. Die Kommune ist alleinige Gesellschafterin an diesen mit der Erfüllung kommunaler Aufgaben beauftragten Eigengesellschaften und verfügt über 100% der Anteile. 10
Die Beteiligungen, bei denen die Kommune nur einer von mehreren Gesellschaftern an einem privatrechtlichen Unternehmen ist, werden als Beteiligungsgesellschaften bezeichnet und diesem Begriff ebenso zugeordnet. Sie können in der Form einer gemischt-öffentlichen Beteiligungsgesellschaft bestehen, an der ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. mehrere Kommunen, beteiligt sind. Oder aber in Form eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens, an dem sowohl juristische Personen des öffentlichen Rechts als auch des Privatrechts beteiligt sind. 11 Je nachdem, ob die Kommune mehr oder weniger als 50% der Anteile an dieser Gesellschaft hält, handelt es sich um eine kommunale Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung. 12 Unter dem Begriff der kommunalen Beteiligungen im weiteren Sinn werden neben den bereits oben erwähnten privatrechtlichen Unternehmen auch Organisationsformen des öffentlichen Rechts (Eigenbetriebe, Anstalt öffentlichen Rechts, Zweckverband), an denen die Kommune ganz oder anteilig beteiligt ist, eingeordnet. 13 Diese Einbeziehung öffentlich-rechtlicher Organisationsformen in das kommunale Beteiligungsmanagement erscheint zweckmäßig, da sie in vielen Kommunen zu einem großen Teil mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut und somit von großer wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung für die Kommunen sind. 14 Diese Ansicht vertritt auch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt). Bereits 1985 ordnete sie in ihrem Bericht über kommunale Beteiligungen diesem Begriff sowohl öffentlich-rechtliche als auch privat-rechtliche Organisationsformen zu. 15 In diesem Sinne soll auch für diese
10 Vgl. ebenda, S. 80.
11 Vgl. Cronauge (2003), Sp. 151 und 277; Hille (2003), S. 79.
12 Vgl. Hille (2003), S. 79f.
13 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 41; Bals (2000), S. 121.
14 Vgl. Hille (2003), S. 80.
15 Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle, (1985), S. 5.
3
Ausarbeitung der Begriff der kommunalen Beteiligungen in der erweiterten Form zugrunde liegen. Die nachstehende Abbildung 1 soll die Vielfalt der kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten verdeutlichen.
Abbildung 1: Überblick über die Beteiligungsstruktur einer Kommune
Quelle: In Anlehnung an Bähr, Uwe: Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Verl. Wiss. und
Praxis,Sternenfels 2002, S. 107.
4.2 Beteiligungsmanagement in Kommunen
Das kommunale Beteiligungsmanagement beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Verwaltung und Steuerung aller Beteiligungsunternehmen einer Kommune notwendig sind. 16 Im Mittelpunkt steht vor allem die effiziente Verwaltung des in den Beteiligungen gebundenen öffentlichen Vermögens. 17 Sich daraus ergebende Zielstellungen des Beteiligungsmanagements sind die Gewährleistung der Aufgabenerfüllung durch das Beteiligungsunternehmen und die Vermeidung von finanziellen Fehlentwicklungen zu Lasten der Gemeinde. 18 Dies kann durch die Ausarbeitung einer konzeptionellen Gesamtsteuerung aller kommunalen Beteiligungen sichergestellt werden. Vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der politischen Ebene, an der Formulierung und Durchsetzung der öffentlichen Aufgaben für die Beteiligungsunternehmen mitzuwirken, ist entscheidend für die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes. 19
16 Vgl. Weiblen (2002), Sp. 42.
17 Vgl. Schneider (2002), S. 3.
18 Vgl. Bähr (2002), S. 104; Peters (2005), S. 1f.
19 Vgl. Peters (2005), S. 2.
4
Arbeit zitieren:
Diplom-Betriebswirtin Sandy Krapohl, 2005, Kommunales Beteiligungsmanagement: Überblick über Aufgaben und Instrumente der Funktionsbereiche, München, GRIN Verlag GmbH
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